Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

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Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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umen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. c) ERDBEERFUNGIZIDE IN SCHWEDEN (1113) Bei den Erdbeerfungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Schweden zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Abhilfemaßnahmen für diesen Markt bestehen in der Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion (europaweit). Das würde bedeuten, dass das Unternehmen sich von Scala (Pyrimethanil) und Rovral (Iprodion) trennt. Der einzige verbleibende Neuzugang zum Produktportfolio von Bayer wäre damit Aliette (Fosetyl-Al), ein Mittel zur Bekämpfung anderer Erdbeerkrankheiten als durch die eigenen Erzeugnisse von Bayer. Die Ausgliederung von Gullviks hätte darüber hinaus zur Folge, dass Topas von Syngenta nicht mehr von Bayer vertrieben wird. Das gravierendste Wettbewerbsproblem, das von der Kommission festgestellt wurde, betraf das Beinahe-Monopol bei den Fungiziden zur Eindämmung der Botrytisfäule bei Erdbeeren. Durch die Abhilfemaßnahmen würde die Überschneidung vollständig beseitigt. Die Neuaufnahme von Aliette in das Bayer-Portfolio bringt keine wesentlichen Änderungen in der Wettbewerbssituation mit sich, da durch Aliette andere Krankheiten behandelt werden als die Botrytisfäule. Außerdem würde mit der Ausgliederung von Topas durch den Verkauf von Gullviks der Neuzugang von Aliette ausgeglichen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstandene Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. d) REBENFUNGIZIDE ZUR EINDÄMMUNG VON BOTRYTIS (1114) Bei den Rebenfungiziden zur Eindämmung von Botrytis ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Frankreich, Deutschland, Griechenland und Portugal zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. (1115) Als Abhilfemaßnahme auf dem französischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [90-100] % der Umsätze von ACS in Frankreich aus. Der Marktanteilzuwachs betrüge nahezu Null, und Bayer kommt auf diesem Markt auf einen Anteil von ungefähr [10-20] %. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1116) Als Abhilfemaßnahme auf dem deutschen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [50-60] % der Umsätze von ACS in Deutschland aus. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen würde nach Umsetzung der Zusagen unter [20-30] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1117) Als Abhilfemaßnahme auf dem griechischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [50-60] % der Umsätze von ACS in Griechenland aus. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen würde nach Umsetzung der Zusagen unter [20-30] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1118) Als Abhilfemaßnahme auf dem portugiesischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen die gesamten Umsätze von ACS in Portugal aus. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. e) HOPFENFUNGIZIDE (1119) Bei den Hopfenfungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Deutschland zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Die Abhilfemaßnahme für diesen Markt besteht in einer ausschließlichen Lizenz, die Zugang zu Bayfidan 250 EC, einem Erzeugnis auf Triadimenolbasis (einschließlich des Markennamens Bayfidan für die Dauer von [...]), verschafft. Auf Bayfidan 250 EC kamen [60-70] % der Umsätze von Bayer im Jahre 2000, allerdings würde dies einem kleineren Prozentsatz der Umsätze für 2001 entsprechen, da auf Bayers neues Produkt Flint in diesem Jahr Umsätze entfielen, die denen für Bayfidan nahe kamen. Diesen Zahlen zufolge würden die beteiligten Unternehmen nach Umsetzung der Abhilfemaßnahme derzeit über einen Marktanteil von ungefähr [30-40] % (einschließlich der Flint-Umsätze) verfügen, der 2004 auf ungefähr [30-40] % sinken dürfte. Damit würde die Lücke zu BASF, dem nächstfolgenden Wettbewerber, wesentlich kleiner(67). Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. f) FUNGIZIDE FÜR ÖL- UND EIWEIßSAATEN (1120) Bei den Fungiziden für Öl- und Eiweißsaaten ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Deutschland zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Die Abhilfemaßnahmen für diesen Markt bestehen in der europaweiten Ausgliederung von Iprodion und in der Übertragung der derzeit im Besitz von ACS befindlichen Vertriebsrechte für den Verkauf von Folicur (Tebuconazol) in Deutschland an ein Drittunternehmen. Die Virisan- (Iprodion) und Folicurumsätze entsprachen im Jahr 2000 [80-90] % der ACS-Umsätze in Deutschland. Nunmehr verbleibt als ACS-Erzeugnis nur noch Derosal (Carbendazim), das den [30-40] % von Bayer weniger als [0-10] % hinzufügt. Für die Derosal-Umsätze wird 2004 ein Rückgang unter [0-10] % vorausgesagt. Darüber hinaus würde der Abstand zu BASF stark abgebaut(68). Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstandene Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. g) GEMÜSEFUNGIZIDE (1121) Bei den Gemüsefungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Portugal, und Schweden zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. (1122) Als Abhilfemaßnahme auf dem österreichischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [60-70] % der Umsätze von ACS in Österreich aus. Unter Zugrundelegung der Umsätze von 2000 würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen nach Umsetzung der Zusage unter [20-30] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1123) Als Abhilfemaßnahme auf dem belgischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil, Iprodion und Prochloraz. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten [40-50] % der Umsätze von ACS in Belgien im Jahre 2000 aus. Unter Zugrundelegung der Umsätze von 2000 würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen nach Umsetzung der Zusage etwa [30-40] % betragen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1124) Als Abhilfemaßnahme auf dem französischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil, Iprodion und Prochloraz. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten im Jahre 2000 [20-30] % der Umsätze von ACS in Frankreich aus. Sie waren 2000 auch nahezu fünfmal so hoch wie die Umsätze von Bayer auf diesem Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1125) Abhilfemaßnahmen auf dem deutschen Markt umfassen die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion, eine ausschließlichen Lizenz, die Zugang zu Bayfidan 250 EC, einem Erzeugnis auf Triadimenolbasis, verschafft, die Übertragung der derzeit im Besitz von ACS befindlichen Vertriebsrechte für den Verkauf von Folicur (Tebuconazol) in Deutschland an ein Drittunternehmen und eine ausschließliche Lizenz für Matador (ein auf den Wirkstoffen Tebuconazol und Triadimenol basierendes Erzeugnis) in Deutschland. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [20-30] % der Umsätze von ACS sowie [40-50] % der Umsätze von Bayer auf diesem Markt aus. Der Gesamtumsatz der verbleibenden Erzeugnisse im Jahr 2000 würde [10-20] % unter dem Verkaufsergebnis von Bayer im gleichen Jahr liegen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1126) Als Abhilfemaßnahme auf dem griechischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten [10-20] % der Umsätze von ACS in Griechenland aus. Die Ergänzung des Produktportfolios von Bayer durch die auf diesen beiden Wirkstoffen basierenden Erzeugnisse löste die größten wettbewerbsrechtlichen Bedenken aus, die bei der Marktuntersuchung auf den Gemüsefungizidmärkten festgestellt wurden. Wenn darüber hinaus berücksichtigt wird, dass Afugan in Griechenland nicht mehr vertrieben wird, belaufen sich die Umsätze bei den von Bayer übernommenen Erzeugnissen auf [60-70] % der ACS-Umsätze im Jahre 2000. Unter Zugrundelegung des Jahres 2000 würde der Gesamtumsatz des neuen Unternehmens weniger als [40-50] % betragen und bis 2004 unter [30-40] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1127) Als Abhilfemaßnahme auf dem niederländischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil, Iprodion und Prochloraz. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [40-50] % der Umsätze von ACS in den Niederlanden aus. Sie waren im Jahre 2000 auch nahezu neunmal so hoch wie die Umsätze von Bayer auf diesem Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1128) Als Abhilfemaßnahme auf dem portugiesischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [10-20] % der Umsätze von ACS in Portugal im Jahre 2000 aus. Sie entsprachen 2000 jedoch auch [150-160] % der Umsätze von Bayer auf diesem Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1129) Als Abhilfemaßnahme auf dem schwedischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten die gesamten Umsätze von ACS in Schweden im Jahre 2000 aus. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. V.5. SAATGUTAUFBEREITUNG (1130) Bayer verpflichtet sich, das gesamte bestehende Saatgutaufbereitungsgeschäft von ACS einschließlich - jedoch nicht ausschließlich - einer Reihe von Wirkstoffen, die in diesem Geschäft zum Einsatz kommen, an einen Einzelkäufer abzutreten. Diese Zusage, die die Übertragung des erforderlichen Know-hows einschließt, stellt die Lebensfähigkeit des Saatgutaufbereitungsgeschäfts von ACS in diesem hoch konzentrierten Sektor sicher, wo derzeit nur Syngenta, Bayer und ACS tatsächlich nennenswert vertreten sind. V.5.1. INSEKTIZIDE ZUR SAATGUTAUFBEREITUNG (1131) Um die bei den Insektiziden zur Saatgutaufbereitung aufgetretenen Wettbewerbsbedenken auszuräumen, hat Bayer angeboten, das gesamte Fipronil-Geschäft für Saatgutaufbereitungszwecke von ACS auszugliedern. Durch diese Zusage wird die Überschneidung zwischen den Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei den Insektiziden zur Saatgutaufbereitung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird nach Auffassung der Kommission auf keinem dieser Saatgutaufbereitungs-Insektizidmärkte eine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. V.5.2. FUNGIZIDE ZUR SAATGUTAUFBEREITUNG a) Getreidefungizide (1132) Bei den Fungiziden zur Saatgutaufbereitung für Getreide ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form auf den Gerstemärkten in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich sowie auf den Weizen-, Roggen- und Triticalemärkten in Deutschland, Italien, Schweden und im Vereinigten Königreich zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Gerste (1133) Die Abhilfemaßnahmen für die Gerstemärkte bestehen in der europaweiten Ausgliederung von Triticonazol und Prochloraz, der Kündigung des Vertrags über den Vertrieb von Fungazil (Imazalil) in Irland, der Kündigung sämtlicher bestehender Vertriebsverträge zwischen ACS und Makhteshim für Guazatin und der Rückgabe aller bestehenden Vertriebsrechte an Makhteshim. (1134) Durch diese Zusage würde die gesamte Überschneidung in allen vier Ländern, in denen Wettbewerbsprobleme festgestellt wurden, beseitigt: in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. Weizen, Roggen und Triticale (1135) Abhilfemaßnahmen für die Märkte für Weizen, Roggen und Triticale umfassen die europaweite Ausgliederung von Triticonazol, Prochloraz und Fluquinconazol (wobei Bayer jedoch eine Teilexklusivlizenz für den Verkauf von Fluquinconazol und Fluquinconazol-Gemischen für Saatgutaufbereitungszwecke erhält), die Abtretung sämtlicher bestehender Vertriebsverträge für Guazatin zwischen ACS und Makhteshim, die Rückgabe aller bestehenden Vertriebsrechte ([...]) und eine ausschließliche Lizenz für die auf Triadimenol basierende Formulierung Baytan im Vereinigten Königreich (einschließlich des Markennamens Baytan für einen Zeitraum von [...]). (1136) Durch diese Zusage würde die Überschneidung in Italien und Schweden beseitigt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale in Italien und Schweden nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1137) In Deutschland und im Vereinigten Königreich besteht weiterhin eine gewisse Überschneidung als Folge des Neuhinzukommens einer sehr speziellen ACS-Erzeugnislinie (reines Fluquinconazol oder mit Prochloraz gemischt) zum Produktportfolio von Bayer, da Bayer eine Teilexklusivlizenz für diese Erzeugnislinie erhält. Die Erzeugnislinie und die Verwendung des Markennamens Jockey wird jedoch mit dem Wirkstoff Fluquinconazol ausgegliedert. Jockey wird hauptsächlich gegen eine sehr spezielle Krankheit, die sogenannte Schwarzbeinigkeit, eingesetzt, gegen die Bayer kein Mittel besitzt. In der Praxis ist das einzige mit Jockey unmittelbar konkurrierende Erzeugnis gegen Schwarzbeinigkeit "Latitude" von Monsanto, das sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich unlängst eingeführt wurde bzw. in Kürze eingeführt wird. (1138) In Deutschland wird durch das Hinzukommen dieses Erzeugnissortiments zu dem von Bayer wahrscheinlich dessen bestehender Marktanteil [20-30] % etwas vergrößert. Da Jockey jedoch von dem Fluquinconazol-Käufer ebenfalls verkauft wird, ist unwahrscheinlich, dass Bayer den gesamten von Jockey belegten Marktanteil von [10-20] % wird übernehmen können. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass Syngenta Produkte vertreibt, die mit den derzeitigen Produkten von Bayer identisch sind (sogar unter denselben Markennamen), und dass Monsanto gerade Latitude, ein direktes Konkurrenzerzeugnis zu Jockey, auf den Markt bringt. Die beteiligten Unternehmen sagen für die Jockey-Umsätze in Deutschland als Folge dieses Wettbewerbs einen Rückgang voraus ([...]). Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale in Deutschland nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1139) Im Vereinigten Königreich machen die Jockey-Umsätze ungefähr [20-30] % des Gesamtmarktes aus. Mit seinem derzeitigen Marktanteil von [30-40] % würde Bayer auch dann noch über einen recht hohen Anteil verfügen, wenn es einen erheblichen Teil der derzeitigen Jockey-Umsätze an sich ziehen könnte. Daher bietet Bayer im Vereinigten Königreich ebenfalls die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für Baytan, einer Formulierung auf Triadimenolbasis, (einschließlich des Markennamens Baytan für einen Zeitraum von [...]) an. Unter Zugrundelegung der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Daten für das Jahr 2000 würde Bayer nach Umsetzung der Zusagen über einen Marktanteil von [20-30] % verfügen. Die Grundlage hierfür bilden Subitol (Bitertanol) von Bayer und seine Ergebnisse bei dem Erzeugnis auf Fluquinconazolbasis, für das es eine Teilexklusivlizenz erhält. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es die gesamten [20-30] % erreicht, die Jockey von ACS derzeit vermeldet, da Jockey von dem Käufer des Fluquinconazol-Wirkstoffs ebenfalls vertrieben werden wird. Darüber hinaus sagen die beteiligten Unternehmen für Subitol und Jockey für das Jahr 2004 Marktanteile von [10-20] % bzw. [20-30] % voraus. Wie in Deutschland bringt Monsanto auch hier gerade Latitude auf den Markt. Anders als für Deutschland sind die beteiligten Unternehmen für das Vereinigte Königreich offenbar nicht der Auffassung, dass das die Marktstellung von Jockey beeinträchtigen wird. Mit der Einführung von Latitude kommt jedoch ein mit Jockey unmittelbar konkurrierendes Erzeugnis auf den Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale im Vereinigten Königreich nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. b) Saatgutaufbereitung von Kartoffeln (1140) Bei den Fungiziden zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form auf den Märkten in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. (1141) Als Abhilfe für diese Märkte vorgeschlagen werden die Abtretung möglichst vieler Vertriebsverträge von ACS mit Drittunternehmen an den Käufer des ACS-Saatgutaufbereitungsgeschäfts, und die Aufhebung der verbleibenden Vertriebsverträge mit Drittunternehmen. Dadurch würde die gesamte Überschneidung beseitigt und sichergestellt, dass es zumindest ein mögliches und wirtschaftlich gesundes Vertriebsunternehmen für diese Erzeugnisse gibt, nämlich den Käufer des ACS-Saatgutaufbereitungsgeschäfts. [...]. Damit würde die Überschneidung ebenfalls vollständig ausgeräumt. (1142) Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Kartoffeln in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. V.6. GEWERBLICHE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG (1143) Zur Ausräumung der Wettbewerbsbedenken, die bei den Gelen und Ködern für Schaben aufgetreten sind, hat Bayer angeboten, das gesamte Fipronil-Geschäft von ACS für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung abzustoßen. Bayer soll jedoch als Alternative zu dieser Zusage die Möglichkeit zur Vergabe einer unwiderruflichen ausschließlichen Lizenz für Europa und die USA über die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb von Formulierungen auf Imidaclopridbasis für den Einsatz als Gele und Köder gegen Schaben sowie zur Termitenbekämpfung eingeräumt werden. Diese Option kann nur für den Fall vorgeschlagen werden, dass Bayer einen von der Kommission akzeptierten wirtschaftlich gesunden Käufer findet, der bereit ist, sein Imidacloprid-Geschäft für den Einsatz als Gele und

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.