Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rtrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]), unter Berücksichtigung der Tatsache, dass (vertrauliche Information von ACS), und in Anbetracht der in naher Zukunft bevorstehenden Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse sowohl im Sauginsekten- als auch im Beißinsektensegment reichen diese Zusagen nach Auffassung der Kommission aus, um Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1085) Blattinsektizide für Weintrauben, Deutschland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Xentari (Bacillus T.), Mimic (Tebufenozid) und Kiron (Fenpyroximat) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1086) Bodeninsektizide für Zierpflanzen, Italien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Pyrinex (Chlorpyrifos) und Marshall (Carbosulfan) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1087) Blattinsektizide für Kartoffeln, Portugal: Bayer hat angeboten, das Beta-Cyfluthrin-Geschäft auszugliedern und die kommerzielle Nutzung des unter dem Namen Biotrata (Bacillus T.) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens einzustellen. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt auf [20-30] % und bei den Beißinsekten auf [30-40] % sinken. Durch die EWR-weite Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts entsteht ferner ein potenzieller neuer Marktteilnehmer mit einem konkurrierenden Pyrethroid, der zugleich über das Kombinationsprodukt aus Cyfluthrin und Imidacloprid verfügt. Den beteiligten Unternehmen zufolge ist das Kombinationsprodukt auf diesem Markt bereits eingetragen, sodass der Vertrieb sofort beginnen kann. Unter diesen Voraussetzungen wird in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1088) Blattinsektizide für Kartoffeln, Spanien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts, des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Cypermethrin-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Mimic und Confirm (Tebufenozid) sowie Azinphos-Methyl (Gusathion M WP) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt um [10-20] % auf [30-40] % sinken. Bei den Beißinsekten wird - hauptsächlich durch die Ausgliederung von Fipronil - der Marktanteil auf [20-30] % gesenkt. Durch diese Ausgliederung würde die Befürchtung der Kommission ausgeräumt, dass die beteiligten Unternehmen gemeinsam attraktive Spritzprogramme zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers mit Imidacloprid anbieten könnten. Bei den Sauginsekten kämen auf die beteiligten Unternehmen noch immer [40-50] % des Marktes. Dieser Marktanteil ist jedoch weitgehend auf Imidacloprid zurückzuführen. Da die beteiligten Unternehmen Acetamiprid ausgegliedert haben, hält die Kommission in nächster Zukunft einen Marktneuzugang mit einem konkurrierenden Neonicotinoid für möglich. Darüber hinaus [vertrauliche Information zu in der Entwicklung befindlichen Produkten der Wettbewerber]. Die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Kombinationsprodukt unter Einbeziehung von Imidacloprid schließlich dürften für Wettbewerb auf diesem Markt sorgen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1089) Bodeninsektizide für Kartoffeln, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts und des Geschäfts mit den unter den Handelsnamen Curaterr, Yaltox und Marshall vertriebenen Erzeugnissen von Drittunternehmen, die auf dem Wirkstoff Carbofuran basieren, umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Marktanteilüberschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1090) Bodeninsektizide für Kartoffeln, Portugal: Bayer hat angeboten, das Fenamiphos-Geschäft auszugliedern. Dadurch werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1091) Blattinsektizide für Reis, Portugal: Bayer hat angeboten, das Oxydemeton-Methyl-Geschäft auszugliedern. Dadurch werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1092) Blattinsektizide für Tabak, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Acetamiprid-Geschäfts, des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung des unter dem Namen Monitor (Metamidophos) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens umfasst. Durch diese Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1093) Blattinsektizide für Tabak, Italien: Bayer hat angeboten, das Cyfluthrin-Geschäft und das Oxydemeton-Methyl-Geschäft auszugliedern. Durch diese Ausgliederungen wird die durch das Vorhaben erfolgende Vergrößerung des Marktanteils aufgehoben. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1094) Bodeninsektizide für Tabak, Spanien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Fenamiphos-Geschäfts umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen wird die gesamte Marktanteilüberschneidung und vor allem die Überschneidung zwischen den führenden Bodeninsektiziden der beteiligten Unternehmen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1095) Blattinsektizide für Gemüse, Frankreich: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Phosalon-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Acrinathrin-Geschäfts sowie eine ausschließliche Lizenz für Formulierungen auf Carbarylbasis in Frankreich und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Umuter (Diazinon), Rhodocide (Ethion), Azinphos-Methyl (Gusathion M WP) und Orthene (Acephat) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Nach diesen Ausgliederungen wird der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen sowohl auf dem Gesamtmarkt als auch im Saug- und Beißinsektensegment auf [...] unter 40 % sinken. Die Kommission hat in Betracht gezogen, dass (vertrauliche Information von ACS). Nach Auffassung der Kommission erleichtern diese Zusagen, die wirksame Abhilfe in all den Marktsegmenten schaffen, für die die Kommission Wettbewerbsbedenken angemeldet hatte, zugleich das Vordringen derjenigen Wettbewerber auf den Markt, die in naher Zukunft sowohl im Saug- als auch im Beißinsektensegment konkurrierende Erzeugnisse auf den Markt bringen werden [vertrauliche Information zu in der Entwicklung befindlichen Produkten der Wettbewerber]. Daher vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Zusagen ausreichend sind, um Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1096) Blattinsektizide für Gemüse, Italien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Dipel (Bacillus T.), Smart (Malathion), Azinphos-Methyl (Gusathion SC, Gusathion M WP) und Omite (Propargit) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch diese Ausgliederungen würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [30-40] % des Gesamtmarktes sowie im Sauginsektensegment [30-40] % betragen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1097) Blattinsektizide für Gemüse, Portugal: Bayer hat ein Paket aus den folgenden Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen: Ausgliederung des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Phosalon-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Acrinathrin-Geschäfts, eine ausschließliche Lizenz für Endosulfan und Einstellung der kommerziellen Nutzung des unter dem Namen Omite (Propargite) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens. Unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres 2001 ausgegliederten Erzeugnisse würde der gemeinsame Gesamtmarktanteil durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen um [20-30] % auf ungefähr [30-40] % sinken. Nach Schätzung der Kommission würde der Marktanteil sowohl bei den Saug- als auch bei den Beißinsekten durch die Umsetzung dieser Zusagen unter [30-40] % sinken. Im Wesentlichen aus denselben Gründen wie bei dem Blattinsektizidemarkt für Gemüse in Frankreich schätzt die Kommission die abgegebenen Zusagen als zur Sicherstellung von Wettbewerbsbedingungen ausreichend ein. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1098) Blattinsektizide für Gemüse, Spanien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts, des Phosalon-Geschäfts, des Cypermethrin-Geschäfts und des Acrinathrin-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Mimic und Confirm (Tebufenozid), Dimilin (Diflubenzuron), Xentari (Bacillus T.), Omite (Propargit) und Dipel (Bacillus T.) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil auf dem Gesamtmarkt auf [20-30] % und im Sauginsektensegment auf [30-40] % sinken. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1099) Bodeninsektizide für Gemüse, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Fenamiphos-Geschäfts und des Geschäfts mit den unter den Handelsnamen Curaterr und Yaltox vertriebenen Erzeugnissen, die auf dem von einem Drittunternehmen stammenden Wirkstoff Carbofuran basieren, umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [0-10] % sinken. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1100) Bodeninsektizide für Gemüse, Portugal: Bayer hat die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts (einschließlich der Fenamiphos-Imidacloprid-Kombination) angeboten. Durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. V.2. MOLLUSKIZIDE (1101) Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich zur Gewährung einer europaweiten ausschließlichen Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb einer Schneckenködersubstanz auf Thiodicarbbasis, die unter dem Markenamen "Skipper" vertrieben wird. Bestandteil dieser ausschließlichen Lizenz ist eine Lizenz für sämtliche Eigentums- und Registrierungsrechte, das Know-how, die Produktdokumentation und die Handelsnamen, unter denen "Skipper" als Schneckenködermittel vertrieben wird. Falls der Lizenznehmer dies wünscht, ist Bayer zum Abschluss eines einstweiligen Langzeit-Herstellungsvertrags mit dem Lizenznehmer auf "Kosten-plus"-Grundlage bereit. (1102) Durch diese Zusage würde die Überschneidung auf diesem Markt beseitigt, da das auf Thiodicarb basierende Molluskizid "Skipper" von ACS das einzige Weichtiergift ist, das von ACS in Europa hergestellt und vertrieben wird. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. V.3. HERBIZIDE RÜBENHERBIZIDE (1103) Bayer bietet an, die Überschneidung durch eine europaweite Ausgliederung des gesamten Metamitron-Geschäfts ("Goltix") zu beseitigen, und schlägt vor, für den Wirkstoff einen auf drei Jahre ausgelegten Herstellungsvertrag auf "Kosten-plus"-Grundlage (auf der Grundlage der Istkosten + festem Zuschlag) sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Basis zu schließen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märken nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. GETREIDEHERBIZIDE (1104) Für Belgien und Deutschland schlägt Bayer für die Mehrzahl der Verbindungen, bei denen Überschneidungen festgestellt wurden, und zwei weitere Moleküle die Ausgliederung vor, womit mehr als die verbleibende Überschneidung beseitigt würde. Das Gesamtpaket besteht aus der Ausgliederung von Herold (Flufenacet/Diflufenican), Ralon Super und Puma Super (Fenoxaprop) und einer europaweiten Lizenz für den Einsatz von Propoxycarbazon in Mischungen mit den Molekülen des Käufers. Alle drei Zusagen machen zusammengenommen einen höheren Marktanteil aus als ihn Bayer in diesen beiden Mitgliedstaaten gewinnt. Darüber hinaus handelt es sich bei allen drei Produkten um Unkrautbekämpfungsmittel, womit sie ein Segment betreffen, in dem das fusionierte Unternehmen auch in Frankreich und den Niederlanden sehr stark würde. Sowohl Herold als auch Radon/Puma werden von Bayer auf Verlangen auf Vertragsbasis für einen Zeitraum von drei Jahren auf "Kosten-plus"-Grundlage sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Grundlage hergestellt. Für Schweden würde durch die Ausgliederung von Gullviks die derzeitige Überschneidung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. MAISHERBIZIDE (1105) Ausgehend von den für das Jahr 2000 vorliegenden Zahlenangaben würde Bayer in diesen beiden Mitgliedstaaten eine beherrschende Stellung erlangen. Inzwischen ist jedoch in diesen beiden Ländern Callisto, das unmittelbare Konkurrenzerzeugnis zu Mikado von Bayer, eingeführt worden (2001 bzw. 2002). Um die Marktanteile in den beiden Ländern auf ein vertretbares Niveau zu senken, schlägt Bayer vor, in Belgien und den Niederlanden eine ausschließliche Lizenz für die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb von Isoxaflutol ("Merlin") zu gewähren. Isoxaflutol wird von Bayer auf Verlangen auf Vertragsbasis für einen Zeitraum von drei Jahren auf "Kosten-plus"-Grundlage sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Grundlage hergestellt. Durch die Lizenzvergabe für das patentrechtlich geschützte Maisherbizid für breitblättriges Unkraut, Isoxaflutol, würde die Überschneidung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. KARTOFFEL- UND GEMÜSEHERBIZIDE (1106) Bayer bietet die europaweite Ausgliederung des Linuron-Geschäfts einschließlich der Marke Afalon an. Die Herstellung auf Vertragsbasis wird für einen Zeitraum von drei Jahren auf "Kosten-plus"-Grundlage sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Grundlage angeboten. Damit würden die Überschneidung beseitigt (Portugal, Spanien) oder die Marktanteile auf einen vertretbaren Stand gebracht (in Griechenland auf ungefähr [40-50] % im Jahre 2000 und 2004 weiter auf [30-40] %, wobei Syngenta mit fast [20-30] % als starker Wettbewerber auftritt). Um für die Situation in Schweden Abhilfe zu schaffen, schlägt Bayer vor, seinen Mehrheitsanteil an Gullviks, seinen Großhändler auf dem schwedischen Markt, zu verkaufen und eine ausschließliche Lizenz für das Gemüseherbizid Aclonifen zu vergeben. Durch dieses Maßnahmenpaket würde die Überschneidung ebenfalls beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. ENTLAUBUNGSMITTEL FÜR BAUMWOLLE, GRIECHENLAND UND SPANIEN (1107) Bayer bietet die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für sein einziges Erzeugnis DEF (Wirkstoff: Tribufos) an, bis dieses nach 2003 in Griechenland und Spanien vom Markt genommen wird. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. V.4. FUNGIZIDE a) GETREIDEFUNGIZIDE (1108) Bei den Getreidefungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Italien zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Als Abhilfemaßnahme für diesen Markt haben die beteiligten Unternehmen angeboten, das Prochloraz-Geschäft von ACS einschließlich der Kombination mit Fenpropimorph auszugliedern, was eine Ausgliederung des größten Teils ([90-100] %) des ACS-Geschäfts auf dem italienischen Getreidemarkt bedeuten würde. Die anschließende Zunahme des Marktanteils würde sehr geringfügig (unter [0-10] %) ausfallen und das neue Unternehmen über weniger als [20-30] % verfügen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das vorgeschlagene Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. b) FUNGIZIDE FÜR OBST UND NÜSSE (1109) Bei den Fungiziden für Obst und Nüsse ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Dänemark, Frankreich und Deutschland zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. (1110) Als Abhilfemaßnahme auf dem dänischen Markt erfolgen die Ausgliederung von Pyrimethanil (europaweit) einschließlich des Markennamens Scala und die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für Bitertanol (einschließlich des Markennamens Baycor für die Dauer von [...]). Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge machen die Scala-Umsätze [10-20] % des Gesamtmarktes aus, die von Bayer künftig zu übernehmenden übrigen ACS-Umsätze dagegen nur [0-10] %. Andererseits entfallen auf Baycor von Bayer, für das die Lizenz vergeben wird, [10-20] %. Das neue Unternehmen würde somit über [0-10] % weniger verfügen als der derzeitige Marktanteil von Bayer sowie weniger als [30-40] % des Marktes. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das Zusammenschlussvorhaben entstehende wettbewerbsrechtliche Problem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1111) Als Abhilfemaßnahmen auf dem französischen Markt erfolgen die Ausgliederung von Pyrimethanil und seiner Kombinationen mit Fluquinconazol (europaweit) sowie die Ausgliederung von Iprodion und Prochloraz (europaweit) einschließlich der Markennamen. Das würde [80-90] % der ACS-Umsätze auf der Grundlage seiner eigenen Wirkstoffe und [50-60] % der Gesamtumsätze von ACS entsprechen. Auf die beteiligten Unternehmen kämen ungefähr [40-50] % - auf Bayer [30-40] % und ACS [10-20] %. Das Gros der verbleibenden Umsätze von ACS würde auf Erzeugnissen von Drittunternehmen beruhen, während die ACS-Wirkstoffe, die von dritter Seite als Hauptbeitrag zum Produktportfolio von Bayer bezeichnet werden, ausgegliedert würden. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das Zusammenschlussvorhaben entstehende wettbewerbsrechtliche Problem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. (1112) Als Abhilfemaßnahme auf dem deutschen Markt erfolgen die Ausgliederung von Pyrimethanil und seiner Kombinationen mit Fluquinconazol (europaweit) sowie die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für die Formulierung Bayfidan auf Triadimenolbasis (einschließlich des Markennamens für die Dauer von [...]). Der auf ACS entfallende Teil der Zusage würde sämtlichen Umsätzen von ACS auf der Grundlage seiner eigenen Wirkstoffe und [50-60] % der Gesamtumsätze von ACS entsprechen. Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge kommen die ausgegliederten ACS-Erzeugnisse auf einen Marktanteil von [0-10] %, das eine verbleibende ACS-Produkt eines Drittunternehmens auf einen Anteil von [0-10] % und das lizenzierte Bayfidan auf einen Anteil von [0-10] %. Den beteiligten Unternehmen zufolge muss die verbleibende Zunahme von [0-10] % zu den restlichen [30-40] % von Bayer addiert werden. Anzumerken ist jedoch, dass die beteiligten Unternehmen der Marktuntersuchung zufolge ihren Anteil an diesem Markt etwas überbewerten. Anstelle von [40-50] % würden sie über ungefähr [40-50] % verfügen - lediglich eine geringfügige Zunahme des Marktanteils, da Bayer bereits heute ungefähr [30-40] % verzeichnet. Wie im Falle Frankreichs werden die ACS-Produkte, die von dritter Seite als Hauptbeitrag zum Bayer-Portfolio bezeichnet werden, ausgegliedert, wogegen die verbleibende Zunahme ein Erzeugnis eines Drittunternehmens betrifft, dessen Verkauf die beteiligten Unternehmen ohnehin noch vor 2004 einstellen wollen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszurä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.