Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Entwicklung basieren würden, was den künftigen Wettbewerb zwischen Bayer und Scotts abschwächen könnte. (1008) Die beteiligten Unternehmen haben der Kommission gegenüber jedoch den Nachweis erbracht, dass Bayer und Scotts keinen Zugang zu ein und demselben FuE-Pool haben und dass man die neuen Wirkstoffe, die zu Bayer gehören, von denen von ACS wird unterscheiden können. [...]. Da kein Zugang zu ein und demselben FuE-Pool besteht, führt das FuE-Abkommen somit nicht zu einer Situation, in der künftig der Wettbewerb zwischen Bayer und Scotts verhindert wird. Schlussfolgerungen (1009) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass das vorgeschlagene Vorhaben nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für nicht landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten bewirkt. J. EKTOPARASITIZIDE FÜR KLEINTIERE J.1. Sachlich relevanter Markt (1010) Bayer ist in der Produktion und dem Vertrieb von Ektoparasitiziden (SAE) für Kleintiere, d. h. Produkten für die Bekämpfung von Flöhen und/oder Zecken auf kleinen Haustieren wie Hunden und Katzen, vertreten. Das wichtigste Markenprodukt von Bayer auf diesem Markt ist Advantage, das man sowohl bei Hunden als auch bei Katzen gegen Flöhe einsetzen kann. ACS ist bei der Produktion und dem Vertrieb von diesen Stoffen nicht vertreten, verkauft jedoch den von ihr hergestellten Wirkstoff Fipronil an Merial, ein zu gleichen Teilen im Besitz von Aventis Agriculture SA und Merck & Co. Inc. befindliches Gemeinschaftsunternehmen, das mit diesem Wirkstoff das gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen eingesetzte Schädlingsbekämpfungsmittel Frontline herstellt. (1011) Ebenso wie in der Sache Ciba-Geigy/Sandoz(66) ergab die Untersuchung auch in dem vorliegenden Fall, dass für Mittel gegen Haustierschädlinge kein homogener sachlich relevanter Markt besteht. Aus der Untersuchung wurde insbesondere deutlich, dass der Sektor Haustierschädlinge in drei Produktkategorien untergliedert werden sollte: (i) Adultizide, die zur Vernichtung adulter Flohbestände dienen, (ii) Wachstumsregulatoren (IGR) zur Bekämpfung von Floheiern, Larven und Puppen und (iii) Kombinationsprodukte, die gleichzeitig als Adultizide und IGR dienen. (1012) Adultizide und IGR sind nicht gegenseitig austauschbar. Bei den Adultiziden handelt es sich um kurative Kurzzeitlösungen (sie vernichten den aktuellen Flohbestand, sobald dieser auftritt, und können nach ihrer Anwendung einige Wochen lang einen Neubefall verhindern), bei den IGR um präventive Langzeitlösungen (sie bekämpfen die Vermehrung der Flöhe, indem sie die Eier abtöten und damit das Entstehen adulter Flohbestände verhindern), die jedoch bei adulten Parasiten wirkungslos sind. Kombinationsprodukte verbinden beide Eigenschaften miteinander, weshalb es zwischen Adultiziden und Kombinationsprodukten einerseits und zwischen IGR und Kombinationsprodukten andererseits zu einer gewissen Substituierbarkeit kommen kann. (1013) Die große Mehrzahl der Großhändler für Mittel gegen Haustierschädlinge, die Stellungnahmen abgegeben haben, haben unmissverständlich erklärt, dass IGR die Adultizide nicht ersetzen könnten. Denn wenn ein Haustierbesitzer adulte Flöhe auf seinem Hund oder seiner Katze feststelle, wolle er diese sofort vernichten, und das einzige Mittel, mit denen sich Flohbefall rasch abstellen lasse, seien Adultizide, die die Flöhe innerhalb von 24 Stunden abtöteten. IGR verfügten dagegen nicht über Adultizideigenschaften, und eine wirksame Flohbekämpfung lasse sich im Allgemeinen noch mehrere Wochen nach ihrer Anwendung nicht erreichen. Ein Großhändler führte aus, die Adultizide könnten durch Kombinationsprodukte ersetzt werden. (1014) Ähnlich äußern auch alle in der Untersuchung erfassten Wettbewerber, dass die IGR die Adultizide nicht ersetzen könnten, wenn bei Flohbefall rasche Abhilfe geschaffen werden soll, und dass im Falle eines geringfügigen, aber andauernden Preisanstiegs bei den Adultiziden nur wenige Kunden - wenn überhaupt - als Reaktion auf diesen Preisanstieg zu IGR überwechseln würden. Einige Wettbewerber erklärten, IGR und Adultizide ergänzten einander, seien jedoch nicht gegenseitig austauschbar, da zur wirksamen Behandlung von Flohbefall sowohl IGR als auch Adultizide oder aber ein Kombinationsprodukt eingesetzt werden müssten. (1015) Diese Erkenntnisse werden von den beteiligten Unternehmen nicht bestritten. In ihrer Anmeldung erklären die beteiligten Unternehmen de facto, dass sie dem Ansatz der Kommission in der Sache Ciba-Geigy/Sandoz zustimmen und dass daher "das vorgeschlagene Vorhaben keinerlei Auswirkungen auf das IGR-Marktsegment hat". (1016) Wie die Untersuchung ergeben hat, ist es zur Bestimmung des sachlich relevanten Marktes nicht erforderlich, die Mittel gegen Hunde- und Katzenflöhe nach den jeweiligen Absatzwegen zu unterscheiden, die davon abhängen, ob der Vertrieb über den Ladentisch oder über Tierärzte erfolgt. Die Käufer haben Zugang zu beiden Vertriebskanälen, über die weitgehend identische Produkte erworben werden können. So hat die Untersuchung auch gezeigt, dass eine Unterscheidung der Mittel gegen Hunde- und Katzenflöhe nach der Darreichungsart (Spot-on, Spray, Tabletten, Injektion) zur Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes nicht erforderlich ist. (1017) Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass bei der Würdigung der Wettbewerbsauswirkungen der derzeitigen Konzentration im Sektor Haustierschädlinge der Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Adultiziden und Kombinationsprodukten als sachlich relevanter Markt anzusehen ist. J.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung a) Allgemeine Bedingungen im Sektor Haustierschädlinge (1018) In den vergangenen zehn Jahren zählte der Sektor Haustierschädlinge in der Tiergesundheitsbranche zu den Sektoren mit den höchsten Wachstumsraten. Das Marktwachstum wurde insbesondere durch drei Produkte bewirkt: (i) Frontline, ein von Merial hergestelltes und lokal angewendetes Adultizid, das adulte Bestände abtötet, eine Neuinfektion für die Dauer von mehr als einem Monat verhindert und auch Zecken vernichtet; (ii) Advantage, ein von Bayer hergestelltes und lokal angewendetes Adultizid, das adulte Bestände abtötet und eine Neuinfektion für die Dauer von ungefähr einem Monat verhindert; sowie (iii) Program, ein von Novartis hergestelltes IGR, das einmal monatlich als Tablette verabreicht wird und für die Dauer eines Monats die Entwicklung von Floheiern, Larven und Puppen wirksam verhindert. Haustierbesitzer, die diese Mittel verwenden, können Flöhe wirksam beseitigen und einem Neubefall vorbeugen. (1019) Der Sektor Haustierschädlinge steht jedoch kurz vor der Sättigung, und für die kommenden Jahre wird mit einem wesentlich langsameren Anstieg gerechnet. Bayer zufolge dürfte das Wachstum im Sektor Haustierschädlinge in den nächsten vier Jahren wesentlich bescheidener ausfallen als in den vergangenen vier bis fünf Jahren. Nicht inflationsbereinigt erwartet Bayer in den vier Jahren von 2000 to 2004 lediglich ein Marktwachstum von insgesamt [0-10] %, also von [...] Mio. EUR auf ungefähr [...] Mio. EUR. Bei seinem Gesamtumsatz von Mitteln gegen Haustierschädlinge rechnet Bayer mit einem Rückgang von [10-20] % auf [10-20] % und einem Anstieg der Verkäufe von Merial von [40-50] % auf [40-50] %. b) Der Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte (1020) Nach Schätzungen von Bayer belief sich 2000 der wertmäßige Gesamtumfang des Markts für Adultizide und Kombinationsprodukte im EWR auf ungefähr [...] Mio. EUR, was etwa [90-100] % des gesamten Sektors Haustierschädlinge entsprach. Der wertmäßige Gesamtumfang des Markts für IGR im EWR betrug 2000 ungefähr [...] Mio. EUR. (1021) Die Kombinationsprodukte verbinden die Wirkung von Adultiziden und IGR und bieten dem Benutzer eine integrierte Möglichkeit zur Bekämpfung von Flöhen. Bayer schätzt, dass die Kombinationsprodukte 2000 im EWR noch einen zu vernachlässigenden Teil der nationalen Märkte für Adultizide und Kombinationsprodukte ausgemacht haben, der im Allgemeinen noch nicht einmal [0-10] % dieses Marktes entsprach. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Kombinationsprodukte ihre Marktstellung verbessern und in den kommenden Jahren nach und nach den Platz der Adultizide einnehmen. (1022) Obwohl auf den verschiedenen nationalen Märkten des EWR für Adultizide und Kombinationsprodukte mehrere Marken vertreten sind, haben die Marken Frontline von Merial und Advantage von Bayer mit großem Vorsprung die Marktführerschaft inne, wobei Frontline auf den meisten dieser Märkte höhere Anteile erzielt als Advantage. Der Erfolg dieser beiden Marken beruht auf ihren innovativen Wirkstoffen Imidacloprid (bei Advantage) und Fipronil (bei Frontline), die im EWR bis meistens [...] Patentschutz genießen. (1023) An den alten Molekülverbindungen gemessen, haben sowohl Fipronil als auch Imidacloprid eine starke und rasche praktische Wirkung auf adulte Flöhe, die recht lange vorhält, sodass bei Imidacloprid einen Monat lang und bei Fipronil noch länger ein anhaltender Schutz gegen Neubefall besteht. Darüber hinaus sind sie für Menschen und Haustiere kaum toxisch. Bisher wurde aus ihrer Parasitenzielgruppe noch keine Resistenzentwicklung gegen diese Mittel vermeldet. Fipronil wirkt auch gegen Zecken, und sein Schutz gegen Flöhe kann noch länger anhalten als der von Imidacloprid. Ohne Schwierigkeiten umsetzbare chemische Formeln und Aufmachungen erwiesen sich bei Frontline und Advantage ebenfalls als maßgebliche Faktoren für den Erfolg. Die wichtigsten Marken von Adultiziden und Kombinationsprodukten im EWR (1024) Neben dem Spitzenprodukt Advantage vertreibt Bayer noch die Adultizide "Sebacil-Waschlösung" auf Phoxim-Basis, "Kiltix-Band" auf Flumethrin- und Propoxur-Basis, "Tivugon spot-on" auf Fenthion-Basis, "Bolfo- Puder/Shampoo/Spray/Halskrause" auf Propoxur-Basis und "Asuntol-Puder" auf Coumaphos-Basis. Nicht alle Marken werden in sämtlichen Ländern vertrieben. (1025) Merial verkauft in allen EWR-Mitgliedstaaten die folgenden Adultizidmittel gegen Flöhe: Frontline Spot On für Hunde, Frontline Spot On für Katzen, und Frontline-Spray. All diesen Mitteln liegt der Wirkstoff Fipronil zugrunde. (1026) Zu den anderen wichtigen Adultiziden, die durch Wettbewerber von Bayer und Merial auf verschiedenen nationalen Märkten des EWR vertrieben werden, zählen: EXspot, ein von Schering-Plough vertriebenes Spot-on-Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hunden auf Permethrin-Basis; Behaphar, ein ebenfalls von diesem Unternehmen unter verschiedenen chemischen Formeln vertriebenes Mittel auf Diazinon- und Permethrinbasis; Defendog, ein von Virbac unter verschiedenen Formulierungen vertriebenes Mittel, das auf mehreren Wirkstoffen beruht, und Frento, das ebenfalls auf verschiedenen Wirkstoffen basiert und von SaraLee unter verschiedenen Formulierungen verkauft wird. Eine Reihe kleinerer Wettbewerber vertreibt auf nur wenigen nationalen Märkten kleinere bzw. private Marken. Dies gilt beispielsweise für Emax OTC und Crisco, die lediglich in den Niederlanden bzw. Dänemark vertreten sind. (1027) Die wichtigsten Kombinationsprodukte, die im EWR vertrieben werden, sind: Stronghold, ein von Pfizer verkauftes Spot-on-Mittel auf Selemectin-Basis, und Duowin, das von Virbac als Spot-on-Mittel und als Spray verkauft wird und auf Pyroproxifen und Permethrin basiert. Bayers wichtigstes Kombinationsprodukt ist "Fleegard Environment Spray", eine Adultizid/IGR-Kombination zur Bekämpfung von Flöhen und Flohlarven auf dem Lager und in der Umgebung der Tiere auf Basis von Pyriproxifen und Cyfluthrin. Marktanteile (1028) Die meisten nationalen Märkte für Adultizide und Kombinationsprodukte in der EU sind hoch konzentriert. Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, kamen Merial und Bayer im Jahr 2000 auf neun nationalen Märkten (Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden und Vereinigtes Königreich) auf einen gemeinsamen Marktanteil zwischen 60 % und 80 % sowie auf vier nationalen Märkten (Österreich, Frankreich, Deutschland und Spanien) zwischen 50 % und 60 %. Auf den meisten dieser nationalen Märkte verteilen sich die übrigen Verkäufe auf ein oder zwei Hauptwettbewerber mit wichtigen Marktanteilen und eine Reihe sehr kleiner Wettbewerber oder privater Marken, die nur über sehr geringe bzw. unbedeutende Marktanteile verfügen. TABELLE 1 Schätzungen der beteiligten Unternehmen zu den wertmäßigen Marktanteilen auf den wichtigsten nationalen Märkten der EU für Adultizide und Kombinationsprodukte (im Jahr 2000) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (1029) In den nächsten drei Jahren ist nicht damit zu rechnen, dass sich in der gemeinsamen Stellung von Bayer und Merial auf den vorgenannten Märkten wesentliche Veränderungen vollziehen. De facto erwartet Bayer im Zeitraum 2000 bis 2004 einen Rückgang seiner Gesamtverkäufe von Mitteln gegen Haustierschädlinge von [10-20] % auf [10-20] %, bei den Merial-Verkäufen wird mit einem Anstieg von [40-50] % auf [40-50] % gerechnet. Da die Gesamtverkäufe von Adultiziden und Kombinationsprodukten, wie bereits ausgeführt, ungefähr 90 % des Gesamtsektors Haustier-Schädlingsbekämpfungsmittel ausmachen, leuchtet die Voraussage ein, dass im Jahre 2004 der gemeinsame Marktanteil von Bayer und Merial auf den verschiedenen nationalen Märkten für Adultizide und Kombinationsprodukte im Wesentlichen unverändert bleiben dürfte. Markteintritt (1030) Der Eintritt in den Markt der Adultizide und Kombinationsprodukte kann mit Hilfe generischer oder innovativer Erzeugnisse erfolgen. Generika basieren auf Wirkstoffen, die nicht unter Patentschutz stehen. Auf den verschiedenen nationalen Märkten für Adultizide und Kombinationsprodukte gibt es bereits eine Reihe von Mitteln, die auf patentrechtlich nicht geschützten Wirkstoffen beruhen. Diese Erzeugnisse sind jedoch weniger wirksam als die führenden Mittel von Merial und Bayer, die auf den innovativen und patentrechtlich geschützten Wirkstoffen Fipronil und Imidacloprid basieren. Das ist auch der Grund, weshalb der gemeinsame Marktanteil von Merial und Bayer in den vergangenen Jahren zugenommen hat und in den kommenden Jahren wahrscheinlich weiter stabil bleibt, wenn nicht gar weiter steigt. Der potenzielle Marktzutritt generischer Erzeugnisse setzt somit innovative Mittel wie Frontline und Advantage nicht unter Wettbewerbsdruck. (1031) Ein Marktzutritt mit innovativen Erzeugnissen ist extrem schwierig und ressourcenaufwendig. Die Kosten für FuE und Zulassungsprogramme schwanken ungemein stark, doch können sie bei innovativen Erzeugnissen 100 Mio. EUR übersteigen und sich insgesamt über mehr als zehn Jahre hinziehen. Das ist bei Adultiziden nicht anders als bei IGR. Da Kombinationsprodukte zwei Wirkstoffe enthalten, machen sie unter Umständen einen höheren Arbeits- und Zeitaufwand erforderlich. Weitere Hemmnisse für den Zugang zu diesem Markt ergeben sich aus der Notwendigkeit, eine Marke aufzubauen, Verkaufskräfte zu schulen und dauerhafte Beziehungen zu Tierärzten in die Wege zu leiten. (1032) Die Untersuchung hat ergeben, dass seit der Einführung von Advantage und Frontline im EWR vor mehr als sechs Jahren Pfizer mit Stronghold, einem auf dem Wirkstoff Selemectin basierenden Kombinationsprodukt, und Novartis mit Capstar, einem auf dem Wirkstoff Nitempyran basierenden Adultizid, die einzigen Unternehmen waren, die auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte mit innovativen Erzeugnissen neu in Erscheinung getreten sind. Beide Unternehmen rechnen jedoch nicht damit, dass ihre Produkte in den nächsten Jahren wesentliche Änderungen in der Marktstellung von Bayer und Merial bewirken. (1033) In den nächsten fünf Jahren wird nicht mit der Markteinführung von Adultiziden gerechnet, die auf innovativen Wirkstoffen basieren, und es dürfte auch kein neues Unternehmen mit Adultiziden auf der Grundlage patentrechtlich nicht geschützter Wirkstoffe auf den Markt stoßen, da diese Produkte sich keinen wesentlichen Marktanteil sichern könnten. (1034) [...]. Obwohl in den nächsten Jahren andere Kombinationsprodukte auf der Grundlage der vorhandenen Wirkstoffe auf den Markt kommen könnten, ist doch sehr unwahrscheinlich, dass diese etwa die Führungsposition in Gefahr bringen könnten, die sich Bayer und Merial mit ihren innovativen und inzwischen weithin bekannten Markenprodukten auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte geschaffen haben. c) Würdigung (1035) Wie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich wird, weist der Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte Merkmale eines oligopolistischen Marktes auf. Die Untersuchung hat ergeben, dass dieser Markt praktisch gesättigt und hoch konzentriert ist, dass auf ihm zwei führende Firmen (Bayer und Merial) den Ton angeben, die auf den meisten nationalen Märkten über einen gemeinsamen Marktanteil zwischen [50-60] % und [80-90] % verfügen und dass die gemeinsame Marktstellung dieser Firmen in den nächsten Jahren im Wesentlichen unverändert bleiben dürfte, zumal die Marktzutrittsschranken hoch sind. (1036) Die Untersuchung macht außerdem deutlich, dass auf einem solchen Markt Wettbewerb hauptsächlich auf der Ebene von FuE und Verkaufsförderung stattfindet. Die Verbraucher sind nicht preiselastisch. Für ihre Wahl sind die Wirksamkeit eines Produkts und die Bekanntheit der Marke maßgeblich. (1037) Neue Erzeugnisse können nur dann erfolgreich auf den Markt gebracht werden und einen angemessenen Marktanteil erreichen, wenn ihr Wirkstoff Schädlinge wirksamer bekämpft als der der bereits vorhandenen Mittel, wenn ihre Toxizität sich in vertretbaren Grenzen hält, wenn sie sich aus der Sicht der Haustierbesitzer einfach und sicher beim Haustier anwenden lassen und wenn die betreffende Marke in der Öffentlichkeit gut beworben wird. Bayer und Merial haben eben deshalb auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte eine starke Position inne, weil ihre Produkte Advantage und Frontline all diese Voraussetzungen erfuellen. Wenn Frontline auf den meisten nationalen Märkten erfolgreicher war als Advantage, dann liegt das daran, dass Frontline nicht nur adulte Flöhe bekämpft, sondern darüber hinaus auch noch erfolgreich gegen Zecken eingesetzt werden kann. Ein wirksamer Wettbewerb in den Bereichen FuE und Verkaufsförderung ist daher ein maßgeblicher Faktor, wenn es darum geht, den Wettbewerb auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte aufrechtzuerhalten. (1038) Derzeit wird die Marktstellung von Merial bei den Adultiziden und Kombinationsprodukten durch seine Lizenz- und Lieferverträge für Fipronil mit ACS garantiert. (vertrauliche Information von ACS). [...]. (vertrauliche Information von ACS). (1039) Nach Durchführung des geplanten Zusammenschlusses würde Bayer nicht nur Merial gegenüber zum Lieferanten und Lizenzgeber für Fipronil, sondern auch zum Vertragspartner in dem zwischen ACS und Merial geschlossenen Forschungs- und Lizenzvertrag für künftige Erzeugnisse. Wegen des Entstehens dieser vertikalen Verbindungen zwischen Bayer und Merial besteht erheblicher Anlass zur Sorge, dass das geplante Vorhaben zur Begründung oder Stärkung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung auf dem Markt für Adultizide oder Kombinationsprodukte führen könnte. (1040) Vor allem würde die durch Bayer ausgeübte Kontrolle über den Wirkstoff, der für das wichtigste Produkt von Merial (Frontline) verwendet wird, Bayer ein Instrument zur Disziplinierung des Verhaltens von Merial in die Hand geben, beispielsweise durch eine Androhung bzw. tatsächliche Minderung der Qualität oder Quantität der Fipronil-Lieferungen. (1041) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission haben die beteiligten Unternehmen geltend gemacht, da die derzeitigen Lieferverpflichtungen von ACS Merial gegenüber an Bayer übergehen, bestehe für Bayer kein Anreiz für irgendwelches restriktives Vorgehen bezüglich der von Merial benötigten Fipronilmengen, [...]. (1042) Der Einrede der beteiligten Unternehmen, Merial könne bei einem Vertragsbruch durch Bayer Schadensersatz einklagen, hält die Kommission entgegen, dass für Bayer nach dem Zusammenschluss die Möglichkeit und der Anreiz zur Disziplinierung von Merial durch dessen Verdrängung bzw. die Androhung dieser Verdrängung bestehe. (vertrauliche Information von ACS). (1043) Darüber hinaus würde Bayer, wie bereits erläutert, durch die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens auch Kontrolle über die Forschungstätigkeit von ACS im Sektor Tiergesundheit erlangen, die derzeit ausschließlich für Merial durchgeführt wird. Nach dem Zusammenschluss hätten damit sowohl Merial als auch der Geschäftsbereich Tiergesundheit von Bayer/ACS Zugang zu den Ergebnissen der Pflanzenforschungsmaßnahmen des neu entstandenen Unternehmens, auf deren Grundlage innovative Produkte auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte hergestellt werden könnten. (1044) Somit würden nach Realisierung des geplanten Vorhabens die beiden auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte führenden Unternehmen gemeinsam über die Ergebnisse der im neuen Unternehmen durchgeführten entsprechenden Pflanzenforschung verfügen. Diese Zusammenarbeit in der Pflanzenforschung dürfte sehr wahrscheinlich zu Absprachen im Verhalten der beiden Marktführer auf dem nachgelagerten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte führen. (1045) In dieser Hinsicht ist aufschlussreich, dass es in dem Entwurf einer geplanten Vereinbarung zwischen Bayer/ACS und Merial unter der Überschrift "Marketing-Vereinbarung JV", der der Kommission im Laufe der Untersuchung vorgelegt wurde, heißt, dass (vertrauliche Information von ACS). (1046) Die beteiligten Unternehmen haben geäußert, der Forschungsvertrag zwischen Merial und dem nach dem Zusammenschluss entstandenen neuen Unternehmen führe für die beiden führenden Akteure auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte nicht dazu, dass die Anreize für einen gegenseitigen Wettbewerb fortfallen. (1047) Insbesondere argumentieren die beteiligten Unternehmen, die Pflanzenforschung sei nicht maßgeblich für die Entwicklung von Adultiziden und Kombinationsprodukten, in Zukunft werde vielmehr auf diesem Gebiet die pharmazeutische Forschung mehr und mehr Bedeutung erlangen. Dies sei den beteiligten Unternehmen zufolge dem Umstand zu entnehmen, dass (vertrauliche Information von ACS). (1048) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Pflanzenforschung offenbar nicht für die Entwicklung innovativer Adultizide und Kombinationsprodukte maßgeblich ist. Tatsächlich wird das durch den Umstand belegt, dass (vertrauliche Information von ACS) und dass das Kombinationsprodukt Stronghold von Pfizer auf Selemectin beruht, einem Wirkstoff, der kein Ergebnis der Pflanzenforschung ist. Dennoch hat die Untersuchung gezeigt, dass die Forschung im Pflanzensektor für die Entwicklung neuer Adultizide oder Kombinationsprodukte dennoch eine Rolle spielen kann. Obwohl es sicherlich möglich ist, dass in Zukunft innovative Adultizide oder Kombinationsprodukte aus nichtpflanzlichen Forschungsaktivitäten hervorgehen, besteht daher nach wie vor ernster Anlass zu der Befürchtung, dass für Bayer und Merial, wenn sie bei der Entwicklung von Adultiziden und Kombinationsprodukten auf ein und dieselben Pflanzenforschungsaktivitäten zurückgreifen, ein sehr starker Anreiz für Absprachen auf einem Markt, auf dem sie bereits die führenden Akteure sind, bestehen würde. (1049) Die beteiligten Unternehmen haben auch geäußert, dass die beiden Unternehmen selbst dann, wenn ein aus der Pflanzenforschung des zusammengelegten Unternehmens hervorgegangenes erfolgreiches neues Molekül von Merial und dem Geschäftsbereich Tiergesundheit von Bayer gemeinsam genutzt werden müsste, im Hinblick auf die gesamte Entwicklungsarbeit für die betreffenden Endprodukte dennoch unabhängig blieben. Diese den beteiligten Unternehmen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.