Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

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Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nnten Vorzüge werden Gele und Köder zu einem höheren Preis verkauft als Sprays. Von den beteiligten Unternehmen ebenfalls hervorgehoben wurde der Umstand, dass die Verwendung von Gelen bzw. Ködern in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Schlussfolgerungen (946) Sowohl von den gewerblichen Schädlingsbekämpfungsunternehmen als auch von den letztlichen Nutznießern der Schädlingsbekämpfung wird die Auffassung vertreten, dass die mit Gelen und Ködern verbundenen Umwelt- und Sicherheitsvorteile wichtige Eigenschaften dieser Mittel ausmachen. Gele und Köder werden daher als Mittel einer neuen Generation verstanden, die mit einer umweltfreundlicheren und einfacher einzusetzenden Technologie einhergehen. (947) Neben der Wirksamkeit des Mittels spielen diese Merkmale für die Anwender und die letztlichen Nutznießer tatsächlich eine Rolle. (948) Daher trifft es nicht zu, wenn gesagt wird, dass es sich bei Gelen/Ködern und Sprays lediglich um zwei verschiedene Anwendungsarten handele, wobei die Sprays der kurativen und die Gele/Köder der präventiven Behandlung zuzuordnen seien. Wie bereits ausgeführt, stellen Merkmale wie Umweltvorteile, höhere Sicherheit und größerer Anwendungskomfort wesentliche Vorteile von Gelen/Ködern dar. (949) Vom Standpunkt des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen beiden Mitteln betrachtet, ergänzen sich diese bei der langfristigen Schabenbekämpfung gegenseitig, da sich wahrscheinlich sowohl aktive als auch passive Behandlungen notwendig machen dürften. (950) Kurzfristig betrachtet, stehen sie für eine gewisse eindimensionale Austauschbarkeit. Wenn eine allgemeine "Säuberungsaktion" geboten ist, bieten Gele und Köder aufgrund ihres kleineren Wirkungsspektrums und ihrer begrenzteren Sofortwirkung keine erfolgreiche Alternative zu Sprays. (951) Andererseits können Sprays Gele/Köder ersetzen, da sich Schaben mit Sprays wirkungsvoll bekämpfen lassen. Der Austauschbarkeit sind jedoch zwangsläufig Grenzen gesetzt, da sie nicht in Situationen eingesetzt würden, in denen die praktischen Nutzungsvorteile von Gelen und Ködern gefragt sind. (952) In Anbetracht der soeben erwähnten zusätzlichen Eigenschaften und Vorteile, die Gele und Köder gegenüber Spraybehandlungen zu Mitteln einer neuen Generation erheben, und der begrenzten Fähigkeit der Sprays, um diese wirksam zu ersetzen, ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass Gele und Köder für Schaben einen gesonderten sachlich relevanten Markt bilden. (953) Die exakte Abgrenzung der übrigen Märkte im Bereich der gewerblichen Schädlingsbekämpfung kann offen bleiben, da die Realisierung des angemeldeten Vorhabens selbst bei einer sehr engen Definition nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt. H.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung H.2.1. Breitband-Insektizide (954) Auf dem EWR-Markt für Breitband-Insektizide werden ungefähr [...] Mio. EUR umgesetzt. Bayer und ACS sind mit Pyrethroid- und Carbamat-Formulierungen vertreten. Keiner der Wirkstoffe besitzt noch Patentschutz. Die wichtigsten Wettbewerber auf diesem Markt sind Dow mit Mitteln aus dem generischen Wirkstoff Chlorpyrifos, BASF mit Mitteln auf Alpha-Cypermethrin-Basis, Sumitomo and Syngenta. Die beteiligten Unternehmen hätten einen gemeinsamen Marktanteil von [20-30] %. Die von Syngenta und Dow angebotenen Mittel würden über einen geschätzten Marktanteil von [10-20] % bzw. [10-20] % verfügen. (955) Auf nationaler Ebene sind die Märkte in den Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Niederlande betroffen. (956) In Österreich kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [20-30] % (Bayer [10-20] %, ACS [10-20] %). Unumstrittener Marktführer ist Dow mit einem geschätzten Marktanteil von [50-60] %. Örtliche Anbieter sind auf diesem Markt ebenfalls vertreten ([20-30] %). (957) In Belgien entspricht der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [20-30] % (Bayer [0-10] %, ACS [10-20] %). Dort stehen sie im Wettbewerb mit Syngenta ([40-50] %) und Dow ([10-20] %). Der Marktanteil der örtlichen Anbieter beträgt [20-30] %. (958) In Dänemark kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [30-40] % (Bayer [20-30] %, ACS [0-10] %). Für den dänischen Markt ist eine große Anzahl örtlicher Anbieter charakteristisch, die einen Marktanteil von [60-70] % auf sich vereinen. (959) In Frankreich beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [20-30] % (Bayer [0-10] %, ACS [20-30] %). Dort herrscht ein heftiger Wettbewerb mit einer Reihe multinationaler Konzerne wie Dow ([10-20] %), Syngenta ([10-20] %), FMC ([0-10] %), BASF ([0-10] %) und Sumitomo ([0-10] %) sowie örtlichen Anbietern mit einem gemeinsamen Marktanteil von [20-30] %. (960) In Italien entfällt auf die beteiligten Unternehmen ein gemeinsamer Marktanteil von [20-30] % (Bayer [0-10] %, ACS [20-30] %). Sie stehen im Wettbewerb mit mehreren multinationalen Konzernen wie Dow mit einem Marktanteil von [10-20] %, Sumitomo ([10-20] %) und Syngenta ([10-20] %). Zu den weiteren Wettbewerbern zählen örtliche Anbieter wie Leica ([10-20] %) und Copyr ([0-10] %). (961) In den Niederlanden kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [40-50] % (Bayer: [20-30] %; ACS: [10-20] %). Auf diesem Markt ist Syngenta mit ungefähr [30-40] % sehr aktiv. Schlussfolgerungen (962) In allen betroffenen Märkten, die vorstehend erwähnt wurden, bieten sich den Kunden durch die Existenz gut eingeführter Wettbewerber auf dem Markt hinreichende Alternativen. Daher ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Realisierung des angekündigten Vorhabens bei den Breitband-Insektiziden in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und den Niederlanden nicht die Schaffung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung bewirkt. H.2.2. Gewerbliche Schabenbekämpfung a) Das Portfolio der beteiligten Unternehmen (963) ACS ist im Schabensegment mit seinem Schabenbekämpfungsmittel "Goliath" auf Fipronil-Basis und einem Mittel auf Hydramethylnon-Basis, "Maxforce" genannt, vertreten, das von der Firma Clorox mit Sitz in den USA geliefert wird. Bayer vertreibt zwei Mittel (Premise und Proficid) auf Imidacloprid-Basis. (964) Alle für diesen Markt eingesetzten Wirkstoffe mit Ausnahme der Wirkstoffe Imidacloprid und Fipronil der beteiligten Unternehmen sind nicht patentrechtlich geschützt. (965) Vor allem Fipronil gilt im Allgemeinen als der wichtigste und wirkungsvollste Wirkstoff in diesem Bereich, da er schon in geringen Mengen wirksam ist und besonders rasch zu Ergebnissen führt. Hydramethylnon löst ebenfalls eine Wirkung aus, die sich aber von derjenigen herkömmlicher Insektizide unterscheidet. BASF American Cyanamid ist derzeit weltweit der einzige Hersteller von Hydramethylnon, obwohl kein patentrechtlicher Schutz besteht. (966) Erwähnenswert ist auch der Umstand, dass Bayer durch sein vor kurzem eingeführtes Mittel "Premise" eine beachtliche Zunahme der Verkäufe und seines Marktanteils verzeichnen konnte. Den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Zahlenangaben zufolge war Bayer 1998 auf EWR-Ebene nicht nennenswert vertreten, hielt 1999 lediglich einen Marktanteil von [0-10] % und erreichte im Jahr 2000 einen Anteil von [0-10] %. Der Schätzung der beteiligten Unternehmen zufolge wird für 2004 mit einem Bayer-Marktanteil von [10-20] % gerechnet. Die Übernahme von Maxforce (967) Während der Untersuchung erhielt die Kommission Kenntnis von laufenden Verhandlungen zwischen Clorox und ACS. Gegenstand dieser Verhandlungen sei die Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände, die vorwiegend bzw. ausschließlich in der gewerblichen Schädlingsbekämpfung zum Einsatz kamen, von Clorox an ACS. Zu den verhandelten Vermögensgegenständen gehören auch immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Produkt Maxforce. (968) Den von ACS anschließend vorgelegten Angaben zufolge wurde eine Einigung erzielt, und künftig ist ACS Eigentümer der Marke Maxforce sowie der Patente, des technischen Know-hows und des Firmenwertes, die mit dieser verbunden sind. Als natürliche Folge des Fusionsvorhabens würden diese immateriellen Vermögenswerte schließlich von Bayer erworben und die entsprechenden Rechte ausgeübt. (969) Bis dato wurde der Wirkstoff Fipronil durch das Unternehmen Clorox bereits in der Produktformulierung auf dem US-Markt eingeführt, jedoch nicht im EWR. Wie von den beteiligten Unternehmen bestätigt, führt Fipronil zu wirksameren Ergebnissen als Hydramethylnon. Den beteiligten Unternehmen zufolge hätten auch die Kosten des Wirkstoffs keinen wesentlichen Anteil am Endprodukt, daher fielen unabhängig davon, ob Maxforce auf Fipronil- oder Hydramethylnon-Basis hergestellt werde, sehr ähnliche Kosten an. Die beteiligten Unternehmen äußern darüber hinaus, der Preis für den Endverbraucher fiele in beiden Fällen sehr ähnlich aus. (970) Durch die Realisierung des Vorhabens zwischen ACS und Clorox kommt es zu einer qualitativen Veränderung der Marktstellung von ACS, da Maxforce nunmehr als Unternehmensprodukt zum Produktportfolio gehört und nicht mehr nur ein vom Unternehmen vertriebenes Erzeugnis Dritter ist. Darüber hinaus wäre es in Anbetracht des neuen Inhalts der mit Maxforce verbundenen Rechte vernünftig, in die Produktformulierung Fipronil als Wirkstoff einzuführen. Neben den Vorteilen in Bezug auf die Wirksamkeit würde diese Produktumstellung die Abhängigkeit von Hydramethylnon beseitigen, einem Wirkstoff, der derzeit letztlich von BASF, einem Wettbewerber in diesem Marktsegment, kontrolliert wird. b) Das Produktportfolio der Wettbewerber (971) Von den anderen maßgeblichen Akteuren bietet BASF das Mittel Faslane auf Hydramethylnon-Basis an. c) Marktstellung (972) Auf EWR-Ebene und den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge bezifferte sich der Gesamtmarkt für gewerbliche Schabenbekämpfungsmittel im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Auf Bayer und ACS würden [50-60] % dieses Marktes entfallen (Bayer: [0-10] %, ACS: [40-50] %). Der größte Wettbewerber ist BASF ([10-20] %). Die beteiligten Unternehmen äußern, dass auf diesem Markt kaum Transparenz herrscht. Das hat sich bei der Untersuchung bestätigt. (973) Das nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss entstehende Unternehmen würde daher eine führende Stellung einnehmen. Die beteiligten Unternehmen führen an, dass dennoch kein Anlass für Wettbewerbsbedenken bestehe, da durch Bayer der Marktanteil von ACS im Allgemeinen nur geringfügig vergrößert werde. (974) Darüber hinaus wird argumentiert, dass internationale Unternehmen wie Dow und BASF auf diesem Markt vertreten seien und auf jedes wettbewerbswidrige Verhalten des zusammengelegten Unternehmens reagieren könnten. Die Kommission ist jedoch bei ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass Dow sein auf Organophosphat beruhendes Mittel mit dem Markennamen Swat im Jahr 2000 vom Markt genommen hat und dort daher nicht länger vertreten ist. Darüber hinaus wurde ihr versichert, dass Syngenta weder direkt noch indirekt irgendwelche Gele oder Köder zur Schabenbekämpfung herstelle, vermarkte oder vertreibe. (975) Mangels Transparenz ist es im allgemeinen schwierig, Identität, Verkaufszahlen und Marktanteile der kleineren Wettbewerber zu bestimmen. d) Würdigung (976) Daher sind auf EWR-Ebene vor dem Zusammenschluss nur drei größere agrochemische Akteure vertreten: ACS, BASF und Bayer. Wie bereits ausgeführt, gibt ACS auf diesem Markt eindeutig den Ton an mit Produkten, deren Formulierung als hochwertig gilt und die auf dem führenden Wirkstoff basieren. Bayer und BASF bieten derzeit Mittel mit den effektiven Wirkstoffen Imidacloprid bzw. Hydramethylnon an, die nicht zu den alten chemischen Klassen gehören. (977) Nach dem Zusammenschluss wäre das neue Unternehmen in der Lage, eine Reihe von Produkten auf der Grundlage der beiden einzigen patentrechtlich geschützten Wirkstoffe anzubieten, die auf dem Markt sind. Auf EWR-Ebene verbliebe dann lediglich ein Großakteur - BASF -, der ein Produkt auf Hydramethylnon-Basis anbieten würde, ein Wirkstoff, der nicht zu einer der alten Kategorien gehört. (978) Als Folge der ausschließlichen Rechte im Zusammenhang mit den patentrechtlich nicht geschützten Wirkstoffen wäre nur das neu entstandene Unternehmen in der Lage, eine Behandlung anzubieten, bei der moderne Wirkstoffe abwechselnd eingesetzt werden. Beim Umgang mit etwaigen Resistenzeffekten bedeutet diese Fähigkeit einen außerordentlichen Wettbewerbsvorteil. (979) In Anbetracht der bisher ausgebliebenen Resistenzeffekte im Zusammenhang mit Fipronil und Imidacloprid hätte das fusionierte Unternehmen theoretisch stattdessen die Möglichkeit, die derzeitigen Bayer-Produkte einfach wegzulassen. (980) Die beteiligten Unternehmen verfügen auf verschiedenen nationalen Märkten über große gemeinsame Marktanteile: in Österreich ([30-40] %), Belgien ([60-70] %), Frankreich ([60-70] %), Deutschland ([50-60] %), den Niederlanden ([40-50] %) und Spanien ([40-50] %). (981) In Österreich, wo die Marktgröße auf [...] Mio. EUR geschätzt wird, würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 insgesamt [30-40] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %) entsprechen. Dieser Marktanteil wird nicht als hinreichend für eine Verzerrung des Wettbewerbs durch die beteiligten Unternehmen erachtet. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Österreich keine beherrschende Stellung auf dem Markt für Gele und Köder gegen Schaben bewirkt. (982) Auch auf dem Markt in Belgien, wo das Marktvolumen auf [...] Mio. EUR geschätzt wird, ist kein größerer Akteur vertreten. Auf die beteiligten Unternehmen käme im Jahr 2000 ein gemeinsamer Marktanteil von [60-70] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [20-30] %). (983) Frankreich verfügt über den größten Markt in Europa mit einem Wert von [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen wird auf [60-70] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [60-70] %) geschätzt. Den Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge wäre BASF auf dem Markt mit einem Marktanteil von [10-20] % vertreten. Obwohl der Marktanteil von Bayer wesentlich kleiner ist, könnte sich das neue Unternehmen durch das ihm zur Verfügung stehende größere Produktportfolio die bereits erwähnten Möglichkeiten des Produktmanagements zunutze machen. Hervorzuheben sind auch hier die bereits genannten qualitativen Vorteile einer Kombination des führenden Produkts mit dem wichtigsten aufstrebenden Wettbewerber. (984) Ein ähnliches Bild bietet sich in Deutschland, dessen Marktwert [...] Mio. EUR beträgt. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen werden auf [50-60] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [40-50] %) geschätzt. BASF hält einen Marktanteil von ungefähr [10-20] %. (985) Der Markt in den Niederlanden entspricht [...] Mio. EUR. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen würden sich insgesamt auf [40-50] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %) belaufen. Der einzige 2000 auf dem Markt vertretene internationale Wettbewerber war Dow mit einem Marktanteil von [0-10] %. Wie bereits ausgeführt, hat sich Dow aus diesem Markt zurückgezogen. Der restliche Marktanteil von [...] würde auf kleinere Anbieter entfallen. (986) In Spanien, wo der Gesamtumfang des Marktes [...] Millionen beträgt, hätte das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen einen Marktanteil von [40-50] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [30-40] %). BASF ist auf dem spanischen Markt mit einem Marktanteil von [10-20] % vertreten. Die Marktanteile der örtlichen Anbieter machen zusammen genommen [40-50] % aus, obwohl ihre Identität und Marktanteile schwer feststellbar sind. Schlussfolgerungen (987) In Anbetracht des Produktportfolios der beteiligten Unternehmen führt das vorgeschlagene Vorhaben zu einer Konzentration der wirksamsten Erzeugnisse von ACS mit dem vielversprechenden und bereits erfolgreich eingeführten Mittel von Bayer. Kein anderer Akteur kann mit der Produktentwicklungsfähigkeit des fusionierten Unternehmens konkurrieren. Auch in Anbetracht der großen Marktanteile des gemeinsamen Unternehmens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass das vorgeschlagene Vorhaben in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Spanien auf dem Markt für Gele und Köder gegen Schaben eine beherrschende Stellung schafft. (988) Erwähnenswert ist, dass ACS in mehreren Ländern, die insgesamt [20-30] % des EWR-Gesamtmarktes ausmachen, derzeit ohne irgendeinen auf dem Markt vertretenen internationalen Akteur konkurrenzlos ist. Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge ist das in Griechenland (ACS: [60-70] %), Italien (ACS: [50-60] %), Portugal (ACS: [50-60] %) und im Vereinigten Königreich (ACS: [30-40] %) der Fall. Daher müsste Bayer keine Kampagne zur Einführung seiner neuen Produkte starten, weil das vorgeschlagene Vorhaben den Erwerb eines Produktfolios ermöglichen würde, das bereits jetzt führend ist. H.2.3. Gewerbliche Schädlingsbekämpfung für Fliegen, Zecken und Flöhe (989) Der EWR-Markt für gewerbliche Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Fliegen, Zecken und Flöhe bezifferte sich im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen entspricht [0-10] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [0-10] %). Syngenta ist mit einem Marktanteil von [40-50] % der Marktführer, auch Dow ist mit einem Marktanteil von [0-10] % aktiv. (990) Frankreich hat den einzigen nationalen Markt, der betroffen ist. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt [10-20] %. Die beteiligten Unternehmen stehen im Wettbewerb mit dem unumstrittenen Marktführer Syngenta ([60-70] %) und auch mit Dow ([20-30] %). (991) Aus den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben in Frankreich nicht zum Entstehen einer beherrschenden Stellung auf dem Markt der gewerblichen Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Fliegen, Zecken und Flöhe führt. H.2.4. Gewerbliche Schädlingsbekämpfung - Rodentizide (992) Der EWR-Markt für Rodentizide entsprach im Jahr 2000 ungefähr [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt [10-20] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [0-10] %). Syngenta ist mit einem Marktanteil von etwa [20-30] % Marktführer. Lipha ([10-20] %), Sorex ([0-10] %) und BASF ([0-10] %) sind ebenfalls vertreten. (993) Belgien und Deutschland sind die Mitgliedstaaten, deren Märkte betroffen sind. (994) In Belgien beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [30-40] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %). Durch die Existenz von BASF und Syngenta, jeweils mit einem Marktanteil von [20-30] %, sowie Lipha mit einem Marktanteil von [0-10] % herrschen überwiegend Wettbewerbsbedingungen. (995) In Deutschland kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [10-20] % (Bayer [0-10] %, ACS [10-20] %). Auf diesem Markt sind genügend alternative Anbieter vertreten, unter ihnen Syngenta ([10-20] %), Frowein ([10-20] %) Lipha ([0-10] %), Killgem, Hygan, Sorex und BASF, jeweils mit einem Marktanteil von [0-10] %. (996) Aus den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben in Belgien and Deutschland nicht zum Entstehen einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Rodentizide führt. Allgemeine Schlussfolgerungen zur gewerblichen Schädlingsbekämpfung (997) Im Bereich "Gewerbliche Schädlingsbekämpfung" ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Spanien eine beherrschende Stellung auf dem Markt der Gele und Köder zur Schabenbekämpfung bewirkt. I. NICHT LANDWIRTSCHAFTLICHE PFLANZENSCHUTZMITTEL FÜR HEIM UND GARTEN I.1. Sachlich relevante Märkte (998) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass die nicht landwirtschaftlichen Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten einen von den Mitteln für landwirtschaftliche Zwecke getrennten Markt darstellen, da diese Mittel in anderen Formulierungen und an andere Abnehmer vertrieben werden. Darüber hinaus äußern die beteiligten Unternehmen, dass für Herbizide, Fungizide und Insektizide getrennte Märkte unterschieden werden müssten und dass eine weitere Untergliederung dieser Märkte nach Pflanzenart nicht angebracht sei, da die meisten Produkte über eine umfassende allgemeine Auszeichnung verfügten und zum Schutz unterschiedlicher Pflanzenarten eingesetzt werden könnten. (999) In der Untersuchung der Kommission hat sich diese Marktabgrenzung weitgehend bestätigt. Zur Bewertung dieses Sektors ist jedoch keine exakte Abgrenzung der sachlich und räumlich relevanten Märkte erforderlich, da die vorgeschlagene Übernahme unabhängig von den gewählten Marktabgrenzungen nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt. I.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung a) Die derzeitige Marktstruktur (1000) Bayer ist im Sektor "Nicht landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten" über seinen Geschäftsbereich Garten/Gewerbliche Pflege (Garden/Professional Care Division, GPC) tätig. In Europa ist dieser Geschäftsbereich nur im allgemeinen Heim- und Gartensektor vertreten und vertreibt keine Erzeugnisse für gewerbliche Anwendungen. (1001) Seit der Ausgliederung der früheren Rhône-Poulenc Jardin zu Scotts im Jahr 1998 bietet ACS keine Fertigprodukte für den Bereich "Nicht landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten" mehr an. Daher gibt es auch keine horizontalen Überschneidungen der Aktivitäten der beteiligten Unternehmen in diesem Sektor. Ein vertikaler Zusammenhang besteht jedoch insofern, als ACS Wirkstoffe für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für Heim und Garten herstellt und vertreibt, darunter auch für Scotts, den größten Wettbewerber von Bayer. (1002) Scotts ist ein internationaler Konsumgüteranbieter für Heim- und Gartenbedarf, der auf allen größeren Weltmärkten eine Reihe von Düngemitteln, Wachstumsbeschleunigern und Bekämpfungsmitteln vertreibt. b) Als Folge der vorgeschlagenen Übernahme entstandene Verbindungen zwischen Bayer und Scotts (1003) 1998 erwarb Scotts das Geschäftsfeld Rasen und Garten von Rhone-Poulenc. Kurz danach fusionierte Rhone-Poulenc mit AgrEvo zu ACS. Im Rahmen dieser Transaktion zwischen Scotts und Rhone-Poulenc [...]. (1004) Da Bayer die Nachfolge in den Verträgen zwischen Scotts und ACS antritt, werden Verbindungen zwischen Bayer und Scotts entstehen. Die wichtigsten Vereinbarungen betreffen (i) [...]. Die übrigen Verträge stehen in einem gewissen Zusammenhang mit den beiden früheren Abkommen. i) Der Liefervertrag (1005) Der Liefervertrag zwischen ACS und Scotts umfasst [...]. (1006) Wie die Untersuchung der Kommission ergeben hat, würden die Lieferungen von Bayer nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss keinen wesentlichen Anteil der gesamten Wirkstoffankäufe von Scotts ausmachen; darüber hinaus sind die weitaus meisten dieser Wirkstoffe nicht patentrechtlich geschützt. Hinzu kommt, dass die gelieferten Wirkstoffe zur Herstellung unterschiedlicher Produkte verwendet werden und keine konzentrierten Auswirkungen auf ein einzelnes Produktsegment haben. Da die Kommission diese Faktoren nicht für hinreichend erachtet, um zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken für diesen Sektor zu führen, hegt sie in Bezug auf das Lieferabkommen keine solchen Befürchtungen. ii) Der FuE-Vertrag (1007) Da die FuE-Ausgaben von agrochemischen Großunternehmen wie Bayer und ACS einen großen Anteil der Gesamtkosten ausmachen, erscheint es unwahrscheinlich, dass ihre FuE-Einrichtungen nicht weitestgehend zusammenlegt werden, um auf diese Weise die Gewinne zu steigern und das Know-how gemeinsam zu nutzen. Daher ist die Kommission der Frage nachgegangen, inwieweit das vorgeschlagene Vorhaben eine Unterscheidung zwischen den Neuentwicklungen von Bayer und ACS erschweren würde und ob die zukünftigen Produkte der beiden Hauptakteure in diesem Sektor in gewissem Grade auf ein und derselben Forschung und

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.