Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

l (Basitac), Imazalil als Einzelwirkstoff (Fungazil) und Validamycin (Solacol). Sämtliche Wirkstoffe sind Eigentum Dritter, Imazalil gehört Janssen und die übrigen Wirkstoffe gehören japanischen Unternehmen. (903) Einige niederländische Unternehmen, die im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission befragt wurden, vertreten die Auffassung, dass die beteiligten Unternehmen eine sehr starke Stellung (90-100 %) auf dem Markt für die Bekämpfung der Rhizoctonia-Krankheit bei Kartoffeln in den Niederlanden erlangen würden. Als Antwort auf ein Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 haben die beteiligten Unternehmen erklärt, dass dieses Problem mit der Aufbereitung von Saatkartoffeln zusammenhänge. Den beteiligten Unternehmen zufolge ist Rhizoctonia die wichtigste Kartoffelkrankheit nicht nur in den Niederlanden, sondern in allen Ländern des EWR. Die Krankheit kann durch eine Behandlung der Kartoffelknollen bekämpft werden, die somit als Saatkartoffelaufbereitung einzustufen ist. Nach Aussagen der beteiligten Unternehmen sind sämtliche Produkte zur Aufbereitung von Kartoffelknollen auf die Bekämpfung von Rhizoctonia ausgerichtet. Als die zwei wichtigsten Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rhizoctonia nennen die beteiligten Unternehmen Pencycuron von Bayer und Flutolanil, ein Dritthersteller-Produkt, das ACS von [...] bezieht. Darüber hinaus würden unter anderem Imazalil, das Bayer und ACS von [...] beziehen, und Mepronil [...] zur Bekämpfung von Rhizoctonia eingesetzt. (904) Dritte bestätigen zwar die Aussage, dass Rhizoctonia die wichtigste Kartoffelkrankheit in den Niederlanden und in allen anderen Ländern des EWR ist, stimmen jedoch nicht der Behauptung der beteiligten Unternehmen darüber zu, welche Wirkstoffe effektiv zur Bekämpfung von Rhizoctonia eingesetzt werden können. So wird beispielsweise erklärt, dass Imazalil und Thiabendazol keine wirksame Bekämpfung von Rhizoctonia gewährleisten. Dritten zufolge sind Pencycuron und Flutolanil die zwei wichtigsten Wirkstoffe, die eine wirksame Bekämpfung ermöglichen, sodass davon auszugehen sei, dass diese zwei Wirkstoffe am besten geeignet sind, sich gegenseitig zu ersetzen. (905) Die beteiligten Unternehmen machen darüber hinaus geltend, dass Pencycuron nach Ablauf des Patentschutzes einem zunehmendem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sei. Sie haben jedoch keine Namen von Wettbewerbern genannt, die in Europa Produkte zur Saatgutaufbereitung auf der Basis von Pencycuron vertreiben. Auf die Frage, wo Pencycuron dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sei, haben die beteiligten Unternehmen geantwortet, dass generisches Pencycuron derzeit in Taiwan und Korea hergestellt (und vertrieben) werde. Den beteiligten Unternehmen ist kein Unternehmen bekannt, das innerhalb des EWR generisches Pencycuron vertreibt. Tatsächlich sind die beteiligten Unternehmen im EWR die wichtigsten Anbieter aller vier oben genannten Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rhizoctonia (Pencycuron, Flutolanil, Imazalil und Mepronil). (906) In einer Antwort auf ein Schreiben gemäß Artikel 11 während der ersten Untersuchungsphase führen die beteiligten Unternehmen an, dass auf dem Markt für die Aufbereitung von Saatkartoffeln bereits ein starker Wettbewerb herrsche, da Syngenta in den letzten Jahren zwei neue Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rhizoctonia auf den Markt gebracht habe, d. h. Fenpiclonil (das unter den Markennamen Gambet, Galbas und Beret vertrieben wird) und Fludioxonyl (das unter den Markennamen Maxim, Celest und Beret gold vertrieben wird). Darüber hinaus machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass Syngenta derzeit Azoxystrobin entwickelt, das unter dem Markennamen Amistar vertrieben werden soll. (907) In ihrer Antwort auf das Schreiben gemäß Artikel 11 während der ersten Untersuchungsphase, erklären die beteiligten Unternehmen darüber hinaus, dass sich die zwei nachstehend genannten Wirkstoffe in der Entwicklung bzw. im Zulassungsverfahren befinden: der von Dow entwickelte Wirkstoff Thifluzamid, der unter dem Markennamen Pulsan vertrieben werden soll, und der von Sumitomo entwickelte Wirkstoff Furametpyr, der unter dem Markennamen Limber vertrieben werden soll. In ihrer Stellungnahme zu der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) machen die beteiligten Unternehmen erneut geltend, dass Dow, jetzt aber auch DuPont voraussichtlich neue Produkte zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln entwickeln, die den Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen verstärken würden. Die beteiligten Unternehmen machen keine Angaben dazu, wann diese neuen Produkte ihres Erachtens nach voraussichtlich auf den Markt kommen werden. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich jedoch, dass die beteiligten Unternehmen offenbar nicht davon ausgehen, dass die Markteinführung dieser neuen Produkte größere Auswirkungen auf ihre gemeinsame Marktstellung im Jahr 2004 gegenüber 2000 haben wird. (908) In ihrer Marktuntersuchung forderte die Kommission Dritte auf, zu den Behauptungen der beteiligten Unternehmen in Bezug auf die neuen Produkte Stellung zu nehmen, die kürzlich auf den Markt gebracht oder in Vorbereitung sein sollen. Syngenta erklärte, dass es den Wirkstoff Fenpiclonil 1999 in allen EWR-Ländern vom Markt genommen und seine Produktion eingestellt habe und dass nicht geplant sei, den Vertrieb wieder aufzunehmen. Syngenta stimmt auch der Behauptung nicht zu, der Wirkstoff Fludioxonil sei in irgendeinem Land des EWR zur Verwendung bei Kartoffeln auf den Markt gebracht worden. Darüber hinaus ist der Marktuntersuchung zufolge auch nicht zu erwarten, dass andere neue Produkte die Position der beteiligten Unternehmen in naher Zukunft ernsthaft infrage stellen(65). (909) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass Märkte in folgenden Mitgliedstaaten betroffen sein werden: Belgien ([70-80] %), Frankreich ([80-90] %), Irland ([50-60] %), Niederlande ([80-90] %) und Vereinigtes Königreich ([70-80] %). Außerdem hat Bayer den von den beteiligten Unternehmen genannten Marktanteilen zufolge eine relativ starke Marktstellung in einer Reihe von Mitgliedstaaten: Dänemark ([60-70] %), Deutschland ([50-60] %), Italien ([40-50] %), Schweden ([50-60] %) und Spanien ([40-50] %). Bemerkenswert ist, dass auf all diesen Märkten beinahe keine multinationalen Unternehmen vertreten sind, mit Ausnahme von Syngenta, das in Deutschland und in Italien einen Marktanteil von [10-20] % hält, und dass die beteiligten Unternehmen [40-50] % des Marktanteils örtlichen Unternehmen und Generikaherstellern zugeordnet haben. Von Dritten wurde darauf hingewiesen, dass die Marktstellung von Bayer in Wirklichkeit in einigen dieser Länder stärker sein könnte. So soll Bayer beispielsweise in Deutschland auf einen Marktanteil von [80-90] % kommen. (910) Der belgische Markt belief sich im Jahre 2000 auf insgesamt [...] Mio. EUR und soll voraussichtlich noch leicht wachsen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Belgien auf [70-80] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [50-60] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [20-30] % für den größten Wettbewerber. Schätzungen der gemeinsamen Unternehmen zufolge wird sich ihr gemeinsamer Marktanteil 2004 auf [60-70] % belaufen. Bayer vertreibt Pencycuron (Monceren DS 12,5), während ACS Flutolanil (Symphonie) und Mepronil (Basitac) vertreibt. (911) Der französische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR und soll voraussichtlich noch leicht wachsen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren Marktanteil auf [80-90] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [50-60] %) und gehen davon aus, dass Syngenta [10-20] % des Marktes hält. Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge wird sich ihr gemeinsamer Marktanteil 2004 auf [70-80] % belaufen. Bayer vertreibt Pencycuron (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250), während das wichtigste Produkt von ACS eine Wirkstoffkombination von Thiabendazol und Imazalil ist (Fungaflor TZ). Auf dieses Produkt entfallen [30-40] % der Umsätze von ACS auf dem Markt. Andere Produkte werden auf der Grundlage von Flutolanil (Iota und Symphonie) und Mepronil (Basitac) hergestellt. (912) Der irische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR; es wird kein Wachstum erwartet. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren Marktanteil auf [50-60] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %), wobei Syngenta einen Marktanteil von [30-40] % hält. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im Jahre 2004 weiterhin [50-60] % betragen wird. Bayer vertreibt auf diesem Markt eine Wirkstoffkombination von Pencycuron und Imazalil (Monceren IM DS 13,3), während ACS ein auf dem Einzelwirkstoff Imazalil basierendes Produkt (Fungazil) vertreibt. (913) Der niederländische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR; es wird kein Wachstum erwartet. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [80-90] % (Bayer: [60-70] %, ACS: [20-30] %). Syngenta ist auf diesem Markt nicht vertreten, und bei den Wettbewerbern handelt es sich um nationale und örtliche Unternehmen, auf die ein gemeinsamer Marktanteil von [10-20] % entfällt. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil sich im Jahre 2004 auf [70-80] % belaufen wird. Bayer vertreibt Pencycuron in verschiedenen Formulierungen (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250). Das Produktsortiment von ACS umfasst Flutolanil (Symphonie und Monarch) und Validamycin (Solacol). (914) Der Markt im Vereinigten Königreich belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR und wird voraussichtlich leicht zurückgehen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [70-80] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [20-30] %). Ihren Angaben zufolge sind sie vor allem dem Wettbewerb durch örtliche Anbieter ausgesetzt, auf die ein gemeinsamer Marktanteil von [20-30] % entfällt. Syngenta hält lediglich [0-10] % des Marktes. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im Jahre 2004 [70-80] % betragen wird. Bayer vertreibt Pencycuron als Einzelwirkstoff (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250) sowie in Kombination mit Imazalil (Monceren IM DS 13,3), während ACS Imazalil als Einzelwirkstoff (Fungazil) vertreibt. (915) Aus all den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Zusammenschlussvorhaben in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Fungizide zur Aufbereitung von Saatkartoffeln begründen oder verstärken würde. Schlussfolgerungen zu den Fungiziden zur Saatgutaufbereitung (916) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste in Deutschland, Irland, Italien und dem Vereinigten Königreich, auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen and Triticale in Deutschland, Italien, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bewirkt. F. WIRKSTOFFE F.1. Relevante Märkte (917) Wirkstoffe sind die wichtigsten Rohstoffe für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln. Diese Herstellung erfolgt in drei Stufen: Produktion der Wirkstoffe, Herstellung der Formulierungen (d. h. Fertigprodukte) aus den Wirkstoffen und Verpackung dieser Formulierungen. Bei Bayer und ACS handelt es sich um vertikal integrierte Unternehmen, in denen die Erzeugung der Wirkstoffe vorwiegend für den internen Einsatz zur Herstellung eigener Endprodukte erfolgt. (918) In der Sache M.737 - Ciba-Geigy/Sandoz gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Wirkstoffe im Allgemeinen nicht gegenseitig austauschbar sind, sondern gesonderte sachlich relevante Märkte bilden. Jeder Wirkstoff hat seine besonderen Eigenschaften und ist gegebenenfalls durch ein Patent geschützt. Die beteiligten Unternehmen schließen sich der Definition der Kommission an. (919) Was den räumlichen Markt angeht, führen die beteiligten Unternehmen an, dass es sich bei den vorgelagerten Märkten für die Wirkstoffe um zumindest EWR-weite, wenn nicht weltweite Märkte handelt, da die Wirkstoffe gemäß Richtlinie 91/414/EWG europaweit eingetragen sind, keine Einschränkungen des Marktzugangs aufgrund von einzelstaatlichen Zulassungserfordernissen bestehen, Markt und Verteilung derzeit weltweit organisiert sind und - letzter Punkt - nur unwesentliche Transportkosten anfallen. Die Kommission stimmt dieser Auffassung zu. F.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung Von Bayer gelieferte Wirkstoffe (920) Bayer verkauft eine Reihe Wirkstoffe, die bei der Formulierung der Herbizide Aminotriazol, Diuros, Flufenacet und Metamitron Verwendung finden. Sie alle sind bereits nicht mehr patentrechtlich geschützt, ausgenommen Flufenacet, das im Jahre 2000 für einen begrenzten Betrag von [...] Mio. EUR an [...] geliefert wurde. Von den an Dritte verkauften Wirkstoffen für die Formulierung von Fungiziden beliefert Bayer derzeit [...] mit Tebuconazol, das hauptsächlich bei der Formulierung von Getreidefungiziden zum Einsatz gelangt. Bei den Wirkstoffen, die auf den nachgelagerten Insektizidmärkten Verwendung finden, beschränken sich die Verkäufe von Bayer an Dritte auf Oxydemeton-Methyl an [...] ([...] Mio. EUR) und Fentitrothion an [...] ([...] Mio. EUR). Von ACS gelieferte Wirkstoffe (921) Was ACS betrifft, so sind von allen Wirkstoffen für die Formulierung landwirtschaftlicher Pflanzenschutzmittel - Insektizide, Fungizide und Herbizide - nur einige wenige patentrechtlich geschützt, darunter Diflufenican, Isoxaflutol, Fenpyroximat, Glufosinat, Propamocarb und Fosetyl. Mit Ausnahme einiger begrenzter Verkäufe von Fosetyl an [...] und von Diflufenican an [...] ist Bayer der Abnehmer all dieser patentrechtlich geschützten Erzeugnisse. (922) Bei all diesen Wirkstoffen, bei denen durch die Realisierung des Vorhabens keine Überschneidungen ausgelöst werden, zieht der geplante Zusammenschluss daher keinerlei Veränderungen der derzeitigen Marktstruktur nach sich. (923) Von sämtlichen Wirkstoffen, die von Bayer und ACS für die Formulierung von Pflanzenschutzmitteln verkauft werden, wird lediglich das nicht patentrechtlich geschützte Diuron von beiden beteiligten Unternehmen vertrieben. Das Volumen des EWR-weiten Diuron-Marktes beläuft sich auf ungefähr [...] Mio. EUR; der gemeinsame Marktanteil beider beteiligten Unternehmen liegt weit unter [10-20] %. (924) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Vorhabens nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den verschiedenen Märkten für Wirkstoffe nach sich zieht. (925) Aufschluss über die Wirkstoffe, die ACS für die Formulierung nicht für die Landwirtschaft bestimmter Produkte verkauft, darunter Ektoparasitizide für Kleintiere, Pestizide für den privaten Gartenbedarf und Insektizide für den Bedarf privater Haushalte, geben die in den einschlägigen Abschnitten enthaltenen Informationen. G. UNKRAUTBEKÄMPFUNG IM GEWERBLICHEN BEREICH G.1. Relevante Märkte Sachlich relevanter Markt (926) Wie die Kommission bei der Fusion Hoechst/Rhône-Poulenc ausgeführt hat, umfasst der Markt für gewerbliche Unkrautbekämpfungsmittel Erzeugnisse, die bei einer Vielzahl nicht landwirtschaftlicher Anwendungen zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Unkrautbekämpfung auf Industriegeländen, Schienenwegen, Stromübertragungsleitungen, Parkplätzen und Wassersporteinrichtungen. Gewerbliche Unkrautbekämpfungsmittel werden in anderen Formulierungen als die landwirtschaftlichen Herbizide sowie an einen anderen Kundenkreis verkauft. Räumlich relevanter Markt (927) Die beteiligten Unternehmen äußern, dass es sich bei dem räumlich relevanten Markt für gewerbliche Pflanzenschutzmittel um einen EWR-weiten Markt handelt. Diese Auffassung wird gestützt durch das Bestehen multinationaler Großlieferanten, zentraler Fertigungsstätten und niedriger Transportkosten. Eine endgültige Definition des Marktes kann jedoch offen bleiben, denn selbst wenn die sachlich relevanten Märkte im engeren Sinne lediglich als nationale Märkte definiert werden müssen, ruft die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens keine Befürchtungen hinsichtlich des Entstehens einer marktbeherrschenden Stellung wach. G.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung Das Portfolio der beteiligten Unternehmen (928) Die Aktivitäten von Bayer konzentrieren sich auf den deutschen Markt, wo das Unternehmen Glyphosat unter dem Markennamen "Tender" und das Herbizid Ustinex G verkauft, das aus einer Kombination der Wirkstoffe Glyphosat und Diuron besteht. Die Glyphosat-Erzeugnisse bezieht Bayer auf der Grundlage einfacher (ohne Exklusivitätsanspruch) Lieferverträge von [...] und [...]. (929) ACS vertreibt ebenfalls Fertigprodukte auf dem Markt der Unkrautbekämpfungsmittel für den gewerblichen Bereich, und zwar entweder im Direktverkauf an die Endverbraucher oder über Vertriebsunternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Eisenbahngesellschaften werden von ACS mit Erzeugnissen beliefert und/oder Dienstleistungen versorgt. Mit [...] und [...] (Frankreich) wurden Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. Marktstellung (930) Auf EWR-Ebene wird der Marktumfang den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge auf [...] Mio. EUR geschätzt. Der Marktanteil des Unternehmens nach dem Zusammenschluss würde sich auf [20-30] % belaufen (Bayer [0-10] %, ACS [10-20] %). (931) Im EWR müssen sich die beteiligten Unternehmen einem starken Wettbewerb stellen, insbesondere durch Monsanto (ungefähr [10-20] %), aber auch durch andere internationale Akteure (Dow und BASF) und eine Reihe nationaler Anbieter wie Spiess Urania und Feinchemie. Darüber hinaus wird der Marktanteil von ACS durch Bayer nur geringfügig vergrößert, so dass das Vorhaben keine nennenswerte Veränderung der Marktstruktur nach sich zieht. (932) Der einzige Mitgliedstaat, in dem eine Produktüberschneidung zwischen den beteiligten Unternehmen besteht und der Markt betroffen ist, ist Deutschland. Auf dem deutschen Markt beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [20-30] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %). Spiess Urania mit einem Marktanteil von ungefähr [50-60] % bleibt selbst dann, wenn es zur Realisierung des Zusammenschlussvorhabens kommt, unumstrittener Marktführer. Ein weiterer starker Wettbewerber ist Monsanto mit einem Marktanteil von [10-20] %. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer lokaler Anbieter wie Lauff und Evers, deren gemeinsamer Marktanteil [10-20] % beträgt. (933) Außerdem erwirtschaften sowohl Bayer als auch ACS in Deutschland nahezu ihren gesamten Umsatz in der Unkrautbekämpfung im gewerblichen Bereich aus Verkäufen an einen einzigen Kunden: [...]. Schlussfolgerungen zur Unkrautbekämpfung im gewerblichen Bereich (934) Aus den vorgenannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für die Unkrautbekämpfung im gewerblichen Bereich bewirkt. H. GEWERBLICHE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG (INSEKTIZIDE, RODENTIZIDE) H.1. Sachlich relevante Märkte (935) Bei den gewerblichen Schädlingsbekämpfungsmitteln handelt es sich um speziell für die Verwendung durch gewerbliche Schädlingsbekämpfungsunternehmen, industrielle Abnehmer sowie kommunale Behörden entwickelte Insektizide. Diese Produkte weichen im Hinblick auf Verpackung, Vertrieb und Formulierung von den Mitteln ab, die an Privathaushalte verkauft werden. (936) Insektizide für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung werden gegen Insekten jeder Art eingesetzt, darunter Fliegen, Schaben und Ameisen. Den beteiligten Unternehmen zufolge sind die meisten Mittel auf die Bekämpfung mehrerer Insektenarten zugeschnitten. Sie führen an, dass sich der gewerbliche Schädlingsbekämpfungs-Gesamtmarkt in den Markt für Breitband-Insektizide, Rodentizide und Mittel gegen Fliegen, Zecken und Flöhe unterteilen lässt. Die Breitband-Insektizide umfassen fluessige Mittel und Sprays (hauptsächlich Haftsprüh- und Pumpsprays) gegen die verschiedensten Kriech- und Fluginsektenarten. (937) Insektizide, die auf die Bekämpfung einer speziellen Insektenart zugeschnitten sind, operieren zunehmend mit "passiven" Behandlungsmethoden wie Gelen und Ködern zur Schaben- und Ameisenbekämpfung. Die Wirksamkeit des Endprodukts hängt von der Eignung des Wirkstoffs für die orale Aufnahme, von der Anziehungskraft des Mittels für Insekten, die es dem reichhaltigen anderweitigen Nahrungsangebot vorziehen müssen, und von einer guten Köderkonstruktion ab. Nach Auffassung der beteiligten Unternehmen bilden die Gele/Köder gegen Schaben keinen gesonderten sachlich relevanten Markt. (938) Die beteiligten Unternehmen äußern, dass die Gel- und Ködermittel gegen spezielle Schädlinge keinen gesonderten sachlich relevanten Markt bilden, da die Breitband-Insektizide als wirksamer Ersatz für die schädlingsspezifischen Gele und Köder eingesetzt werden. (939) In ihren schriftlichen Stellungnahmen zur Entscheidung der Kommission führen die beteiligten Unternehmen aus: "Von einem gesonderten Markt der Gele/Köder gegen Schaben kann nicht die Rede sein, doch ist der Markt für Schaben-Insektizide zu erwähnen, der sowohl Sprays und aktive Behandlungsmethoden als auch Gele/Köder für die passive Behandlung umfasst". Dieser Aussage liegt der Standpunkt zugrunde, dass "Sprays sich von Gelen/Ködern lediglich durch die Art und Weise unterscheiden, in der sie bei den Insekten zur Anwendung kommen (aktive Behandlung gegenüber passiver Behandlung), dass sie jedoch gleichermaßen zur Bekämpfung des Zieltieres geeignet sind". Die befragten Unternehmen weisen auf erhebliche Effizienzvorteile beim Einsatz von Gelen/Ködern hin. (940) Die im Laufe der Untersuchung befragten Kunden und Verbraucher stimmten darin überein, dass sowohl Sprays als auch Gele gegen Schaben wirksam sind. Aufgrund ihres größeren Wirkspektrums und der raschen Wirkung von Sprays sind diese zur Bekämpfung eines starken Schädlingsbefalls geeigneter, bei dem eine Knockdown-Behandlung geboten ist. Gele und Köder sind speziell für die Schabenbekämpfung ausgelegt und haben nicht diese Sofortwirkung, obwohl ihre Wirkung im Allgemeinen länger anhält. Für die reguläre Schabenbekämpfung und auch für Fälle, in denen eine selektive zielgerichtete Wirkung erwünscht ist (etwa in Zoos), dürften sie geeigneter sein. (941) Obwohl einige befragte Unternehmen die Auffassung vertraten, dass die Wirksamkeit beider Schabenbekämpfungsmittel miteinander vergleichbar sei, wurde darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Gelen/Ködern nicht zu übersehende Effizienzvorteile zu verzeichnen sind. (942) Insbesondere wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Behandlung auf Gel- bzw. Köderbasis Umweltvorteile biete, mit denen die Sprays nicht mithalten könnten. Unter anderem stellt sich beim Einsatz von Gelen/Ködern nicht das Problem giftiger Oberflächenablagerungen, das bei Sprays entstehen kann. (943) Da bei Gelen/Ködern keine Restgiftwirkung auftritt, bietet diese Technologie erhebliche Vorteile bei der Behandlung von Innenräumen sowie allgemein an Orten, an denen sich Menschen bzw. Haustiere dauerhaft aufhalten. Hinzu kommt, dass Behandlungen auf Spraybasis eine gewisse Störung der normalen Abläufe mit sich bringen, was für ihren Einsatz in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen, Restaurants usw. ebenfalls einen Nachteil darstellt. (944) Darüber hinaus macht die Anwendung von Gelen und Ködern nicht so viele Schutzmaßnahmen und Ausrüstungsgegenstände erforderlich wie Behandlungen auf Spraybasis. Aus der Sicht der Schädlingsbekämpfungsunternehmen gilt dieser Aspekt ebenfalls als praktischer Vorteil. (945) Als Ausgleich für die vorstehend gena

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.