Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ument der beteiligten Unternehmen, dass Thiamethoxam ein Imidacloprid überlegenes Produkt sei. Den Informationen von Syngenta zufolge (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften hinsichtlich Wirksamkeit und Aufwandmenge zwischen Imidacloprid, [...], Fipronil und Thiamethoxam bei Mais und Getreide). (834) Hinsichtlich Mais (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften hinsichtlich Wirksamkeit und Aufwandmenge von Imidacloprid, [...], Fipronil und Thiamethoxam im Falle des Einsatzes zur Behandlung von Mais). (835) Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen ist die Kommission daher der Ansicht, dass die Kombination von Imidacloprid, [...] und Fipronil den beteiligten Unternehmen die Bewahrung ihrer beherrschenden Marktstellung gegenüber Thiamethoxam ermöglichen wird. (836) Von den beteiligten Unternehmen sind mehrere Untersuchungen vorgelegt worden, in denen die Besonderheiten von Thiamethoxam beschrieben werden. Die Kommission stellt jedoch fest, dass die meisten der von den beteiligten Unternehmen zitierten Untersuchungen Mais oder Getreide nicht zum Gegenstand haben. In der Studie zum chemodynamischen Verhalten von Thiamethoxam, in der es um Mais geht, findet sich keinerlei Vergleich mit den Erzeugnissen der beteiligten Unternehmen. Eine weitere Studie zum Vergleich von Thiamethoxam mit Imidacloprid ist in Brasilien bezüglich des Getreidehalmbohrers (Elsamopalpus lignosellus) durchgeführt worden, der nach Kenntnis der Kommission und bei Berücksichtigung des sowohl von den beteiligten Unternehmen als auch Syngenta angegebenen Schädlingsspektrums im EWR gar nicht vorkommt oder zumindest wirtschaftlich unbedeutend ist. Die einzige Studie, die Getreide zum Gegenstand hat, wurde in Brasilien durchgeführt. Behandelt werden darin lediglich Blattläuse und ein Lepidoptere Diloboderus abderus, den es in Europa nicht gibt. Zum wichtigsten Schädling im EWR, dem Drahtwurm, finden sich darin keine Angaben. Aus diesen Gründen betrachtet die Kommission als für die Bewertung des EWR-Marktes im Allgemeinen bzw. der für diese Untersuchung wichtigen Märkte irrelevant. (837) Darüber hinaus ist die Kommission der Meinung, dass Thiamethoxam ein neues Produkt ist, das nur mit zwei bereits seit längerem vorhandenen Erzeugnissen in Konkurrenz treten wird. Von Dritten werden diese Erzeugnisse als die besten Produkte am Markt angesehen. Gaucho (Imidacloprid) und Regent (Fipronil) sind etablierte Markennamen. Diese Erzeugnisse sind anerkannt, und die Unternehmen, die sie liefern, verfügen nachweislich über die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Markt. Bayer hat den Markt der Saatgutaufbereitung mit Imidacloprid praktisch erst geschaffen und verfügt somit über ein beträchtliches Know-how und einen guten Ruf auf dem Markt der Insektizide für die Saatgutaufbereitung. Die beiden beteiligten Unternehmen verfügen bei den Insektiziden für die Saatgutaufbereitung über einen festen Kundenkreis und bewährte Methoden der Zusammenarbeit mit Saatgutunternehmen und auf die Inkrustierung und Pillierung spezialisierten Firmen (Saatzuchtunternehmen). Diesbezüglich ist der Kommission gegenüber darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Saatgutaufbereitung um einen "spezialisierten Fachmarkt" handelt, der für den Markteintritt u. a. voraussetzt, dass über einen längeren Zeitraum erforderliches Know-how angesammelt wurde. Die Untersuchungsergebnisse der Kommission zeigen, dass die Kunden auf dem Markt der Saatgutaufbereitung nicht ohne Weiteres den Lieferanten wechseln. Aufgabe der Unternehmen im Bereich der Saatgutaufbereitung ist es, inkrustiertes Saatgut zu liefern, das über volles Keimvermögen verfügt und vollständig vor Insekten und Krankheiten geschützt ist. Der Kommission ist mitgeteilt worden, dass kein Saatguthersteller das Risiko eines abrupten Wechsels von einer Wirkstoffgruppe zu einer anderen eingehen würde, da ein solches Vorgehen für den Ruf der Marke mit höchst riskanten Folgen verbunden wäre. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass dem Übergang zu einem anderen Wirkstoff Prüfungen über zumindest drei Jahre hinweg vorausgehen würden. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Aufbereitung oftmals innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne vonstatten gehen muss und die Unternehmen nicht bereit sind, das Risiko eines Fehlschlags einzugehen, das mit dem Wechsel zu einem anderen Lieferanten verbunden ist. Die von der Kommission eingesehenen internen Unterlagen der beteiligten Unternehmen enthalten ebenfalls Angaben darüber, dass die Markteintrittsschranken im Bereich der Saatgutaufbereitung hoch liegen. (838) Syngenta ist auf dem Markt zwar präsent, jedoch agiert das Unternehmen dort hauptsächlich als Lieferant von Fungiziden für die Saatgutaufbereitung. Bei den Insektiziden für die Saatgutaufbereitung sieht sich Syngenta hohen Markteintrittschranken gegenüber, wie sie in Form der eingeführten Marken und des Rufs der beteiligten Unternehmen bestehen. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass das nachgewiesene Fachwissen und die hohen Eintrittsschranken auf den Saatgutmärkten auch partiell die Erklärung dafür liefern, warum Fipronil auf kaum einem der Märkte eingeführt worden ist, auf denen Imidacloprid bereits präsent ist und auf denen Fipronil auf wirtschaftlich wichtige Schädlinge ausgerichtet ist (z. B. Mais). Damit würde sich auch teilweise erklären lassen, warum Fipronil auf den Märkten, auf denen Imidacloprid bereits präsent ist, einen geringeren Marktanteil aufweist. (839) Von den beteiligten Unternehmen wurden Beispiele von Märkten genannt, die sie als Beweis dafür ansehen, dass Syngenta mit Thiamethoxam in den Bereich der Insektizide für die Saatgutaufbereitung eindringt. Es sei darauf verwiesen, dass die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage waren, für Europa mehr als ein Beispiel (Finnland) zu nennen. Da der finnische Markt jedoch nur Insektizide für Rüben betrifft, ist er für den vorliegenden Fall nicht von direkter Bedeutung, weil Fipronil nicht für Rüben eingesetzt werden kann und Insektizide für Rüben daher im vorliegenden Fall nicht von Interesse sind. Im Übrigen handelt es sich bei Finnland um einen außergewöhnlichen Markt, da die Landwirte dort gesetzlich verpflichtet sind, Imidacloprid nach vier Jahren nicht mehr einzusetzen. Damit erklärt sich, warum Thiamethoxam in der Lage ist, Imidacloprid Marktanteile abzunehmen. Der Kommission sind ähnliche Einschränkungen für die Verwendung von Imidacloprid auf anderen Märkten der Saatgutaufbereitung nicht bekannt. Die beteiligten Unternehmen führen sowohl die USA als auch Kanada als Beispiele für die erfolgreiche Marktdurchdringung durch Thiamethoxam an. Allerdings geht aus den Informationen von Syngenta hervor, dass (vertrauliche Information zur Marktposition von Thiamethoxam). Hinsichtlich der Türkei zeigen die Informationen von Syngenta, dass (vertrauliche Information zur Marktposition von Thiamethoxam). Wie dem auch sei, Fipronil ist auf keinem der von den beteiligten Unternehmen diskutierten Märkten präsent. Aus diesem Grund sind die Beweise nicht mit der Lage im EWR und besonders mit dem Mais- und Getreidemarkt in Frankreich und Italien vergleichbar. (840) Hingewiesen sei auch darauf, dass (vertrauliche Informationen zu den Produkteigenschaften von Thiamethoxam)(62). Daher besteht die Möglichkeit, dass das Argument der beteiligten Unternehmen, dass [...] erst längere Zeit nach der Einführung von Thiamethoxam auf den Markt gebracht wird, nicht der Wahrheit entspricht. (841) [...]. Die Kommission ist der Auffassung, dass damit bei Getreide in Frankreich nicht gerechnet werden kann, wo Imidacloprid sich in Form von Kombinationsprodukten auf dem Markt befindet. Was Mais anbelangt, [...], so ist die Kommission der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen mit drei am Markt befindlichen Erzeugnissen ihre Marktstellung beispielsweise verteidigen können, indem sie Saatgutunternehmen die drei Produkte im Rabattpaket anbieten. (842) Schließlich gaben die beteiligten Unternehmen in ihrer Antwort auf die von der Kommission zusätzlich übermittelten Beschwerdepunkte an, dass Syngenta über sichere Verbindungen zu den nachgelagerten Saatgutmärkten verfüge, da es auch als Saatgutunternehmen tätig sei. Die beteiligten Unternehmen äußerten, dass Syngenta eines der größten Saatgutunternehmen weltweit sei, das am global erzielten Umsatz gemessen derzeit hinter DuPont/Pioneer und Monsanto direkt auf Platz drei rangiere. Indes ist die Kommission angesichts der Tatsache, dass nach ihrem Kenntnisstand die beiden führenden Saatgutunternehmen nicht mit Syngenta verbunden sind und die beteiligten Unternehmen Verbindungen mit diesen Unternehmen hergestellt haben, nicht der Meinung, dass die beteiligten Unternehmen im Falle des Markteintritts von Syngenta nicht in der Lage wären, einen Käufer für ihre Erzeugnisse zu finden. Zumal die beteiligten Unternehmen aufgrund ihres starken Produktangebots sich in der einzigartigen Lage befinden werden, Saatgutunternehmen Rabattpakete anzubieten. (843) Aus den oben genannten Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass Thiamethoxam den Produkten der beteiligten Unternehmen generell überlegen ist. Sie kommt ferner zu dem Schluss, dass die Schranken für den Zutritt zum Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung sehr hoch und eine erfolgreiche Abwehr der Marktmacht des neuen Unternehmens durch Thiamethoxam unwahrscheinlich ist. Auch stellt die Kommission fest, dass (vertrauliche Informationen zu den Produkteigenschaften von Thiamethoxam). Auf jeden Fall wird das Vorhaben die Zahl der Anbieter auf diesem Markt von drei (Bayer, ACS und Syngenta) auf zwei reduzieren. Somit wird es, selbst wenn Syngenta als Konkurrent Fuß fassen sollte, aufgrund der Verringerung von drei Marktteilnehmern auf zwei nicht möglich sein, auf diesen Märkten wirksame Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten. Die beteiligten Unternehmen erklärten, dass sie den Patentstreit mit Syngenta aufgrund der Wettbewerbsbedenken, die die Kommission in der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) Fusionskontrollverordnung aufgeworfen hatte, beigelegt hätten. Internen Unterlagen zufolge, die der Kommission vorliegen, geht Bayer jedoch davon aus, dass Syngenta den Patentstreit im EWR gewinnen wird. Daher hält es die Kommission für wahrscheinlich, dass ohne dieses Vorhaben drei Unternehmen auf dem europäischen Markt für Saatgutaufbereitung tätig wären. a) Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis (844) Was Einzelwirkstoffinsektizide für Getreide und Reis betrifft, so ist Bayer derzeit im Vereinigten Königreich mit Tefluthrin (Evict CS 010), einem von Syngenta im Rahmen eines langfristigen Liefervertrags gelieferten Produkt, der einzige Wettbewerber. [...] In Frankreich ist ACS mit Produkten auf der Basis von Fipronil, die unter den Markennamen Metis und Texas vertrieben werden, der einzige Wettbewerber. (845) Der französische Markt für Einzelwirkstoffinsektizide für Getreide belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Der Markt für Kombinationsprodukte zur Saatgutaufbereitung (Insektizide und Fungizide) belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Zusammen kamen die zwei Märkte auf etwa [...] Mio. EUR. (846) Bayer hat sich offenbar dafür entschieden, zunächst Imidacloprid als Kombinationsprodukt auf dem Getreidemarkt einzuführen. Das Unternehmen vertreibt solche Kombinationsprodukte in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in Belgien. In Frankreich besteht eine erhebliche Überschneidung zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen: Bayer ist auf dem französischen Markt mit Kombinationsprodukten vertreten (Gaucho blé FS 337,5 und Gaucho orge FS 375) [...]. ACS vertreibt das Kombinationsprodukt Zoom und ist der einzige Lieferant eines Einzelwirkstoffinsektizids (Fipronil) auf diesem Markt. Daher überschneiden sich derzeit die Tätigkeitsbereiche von Bayer und ACS, und die Produkte der beiden Unternehmen stehen miteinander im Wettbewerb. Wie nachstehend dargelegt, wäre ein Kunde, der Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide einsetzen möchte, weitestgehend gezwungen, die Produkte der beteiligten Unternehmen zu wählen - in Form von Kombinationsprodukten oder Einzelwirkstoffinsektiziden. (847) Auf dem französischen Gesamtmarkt für Getreide (Weizen, Roggen, Triticale und Gerste) hätte Bayer einen Marktanteil von [70-80] % bei Kombinationsprodukten und ACS käme auf [0-10] %, während die übrigen [20-30] % dieses Marktes auf Syngenta entfallen. ACS hält [90-100] % des Marktes für Einzelwirkstoffinsektizide zur Saatgutbehandlung. Auf dem hypothetischen Gesamtmarkt für Einzelwirkstoffinsektizide and Kombinationsprodukte würden [70-80] % auf Bayer und [0-10] % auf ACS entfallen. Würden diesem Markt ausschließlich Insektizide zugerechnet (d. h. Einzelwirkstoffinsektizide sowie Insektizide in Kombinationsprodukten, so wäre der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich höher, da ein Teil des Gesamtmarktes auch Fungizide einschließt, ACS einen Teil seiner Umsätze mit Einzelwirkstoffinsektiziden tätigt und die beteiligten Unternehmen mit den neuesten chemischen Substanzen auf dem Markt vertreten sind. Betrachtet man Weizen und Gerste getrennt, so bestuende die Überschneidung im Segment Gerste. In diesem Segment würde sich der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [60-70] % belaufen (Bayer [40-50] %, ACS [10-20] %). Betrachtet man jedoch nur den Bereich Insektizide, so wäre der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich höher, da ein Teil des Gesamtmarktes auch Fungizide einschließt, ACS einen Teil seines Umsatzes mit Einzelwirkstoffinsektiziden erzielt und die beteiligten Unternehmen mit den neuesten chemischen Substanzen auf dem Markt vertreten sind. In ihrer Antwort auf die ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte machten die beteiligten Unternehmen geltend, dass aufgrund der Veräußerung des Guazatin-Geschäfts an Makhteshim jede bestehende Überschneidung auf diesem Markt beseitigt würde. Die Kommission weist darauf hin, dass die beteiligten Unternehmen - selbst bei einer Veräußerung des Guazatin-Geschäfts an Makhteshim - nicht mitgeteilt haben, dass auch das Produkt Zoon von ACS veräußert wird. Sie könnten also in Zukunft Guazatin für ihr Produkt Zoon beziehen. (848) Nach der Realisierung des geplanten Zusammenschlusses würde das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen [...] Wirkstoffe für Insektizide zur Saatgutbehandlung für Reis und Getreide im EWR kontrollieren - die derzeit auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe Imidacloprid and Fipronil, sowie [...]. Der einzige verbleibende Wettbewerber Syngenta würde Thiamethoxam, das noch nicht auf den Markt gebracht wurde, und Tefluthrin kontrollieren, das jedoch im Vergleich zu den neuen chemischen Substanzen - Neonicotinoiden und Pyrazolen - einer älteren chemischen Klasse angehört. Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission der Ansicht, dass Tefluthrin keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf die Neonicotinoide und Pyrazole der beteiligten Unternehmen ausübt, wie der relativ niedrige Marktanteil von Tefluthrin auf dem französischen Markt für Getreideinsektizide beweist, auch wenn den beteiligten Unternehmen zufolge Tefluthrin erstmals 1986 und Imidacloprid erst vier Jahre später, d. h. 1990, auf den Markt gebracht wurde. (849) Die beteiligten Unternehmen haben vorgebracht, dass das Neonicotinoid Thiamethoxam von Syngenta dem neuen Unternehmen Konkurrenz bieten und sich somit keine Wettbewerbsbedenken ergeben würden. Die Kommission hält es jedoch aus den oben genannten Gründen für unwahrscheinlich, dass Syngenta in der Lage ist, die Marktmacht des neuen Unternehmens in naher Zukunft auszugleichen. In Bezug auf die Frage, ob das Vorhaben dazu führen würde, dass ACS als potenzieller Wettbewerber im Vereinigten Königreich, wo Bayer derzeit mit einem Drittherstellerprodukt [...] der einzige Anbieter ist, ausgeschaltet wird, machten die beteiligten Unternehmen geltend, dass Fipronil in Frankreich zur Bekämpfung der Brachfliege (Delia coarctata) verwendet wird, die im Vereinigten Königreich keine wirtschaftliche Bedeutung hat. Daher, so die Argumentation der beteiligten Unternehmen, habe ACS das Produkt Fipronil nie für die Getreidesaatgutaufbereitung im Vereinigten Königreich entwickelt und habe diesbezüglich auch keine Pläne. (850) Aus diesen Gründen ist die Kommission der Ansicht, dass die Kombination von Fipronil und [...] negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird. Sie kam daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem französischen Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis begründen oder verstärken wird. Betrachtet man Getreide und Reis zusammen, so ändert sich im Wesentlichen nichts an der obigen Einschätzung, da keines der beteiligten Unternehmen in Frankreich im Bereich der Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Reis tätig ist. b) Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais (851) Bayer vertritt die Auffassung, dass der Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais zu den Märkten mit den höchsten Wachstumsraten zählt. Derzeit sind ACS und Bayer die einzigen maßgeblichen Anbieter auf dem französischen Markt (Bayer: [70-80] %, ACS [10-20] %) und auf dem italienischen Markt (Bayer: [60-70] %, ACS: [30-40] %) für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais. Entgegen der Feststellung in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, die auf einer Fehlinterpretation der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Angaben beruht, ist ACS derzeit in den Niederlanden nicht auf dem Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais tätig. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass das betreffende Saatgut nach Frankreich ausgeführt wird(63). Da jedoch das Neonicotinoid Imidacloprid von Bayer und das Pyrazol Fipronil von ACS generell als die besten im EWR verwendeten Wirkstoffe für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais gelten und sich ihr Schädlingsspektrum überschneidet, ist ACS derzeit auf allen nationalen Märkten des EWR, auf denen Bayer tätig ist, ein potenzieller Konkurrent von Bayer. (852) Bei Produkten zur Saatgutaufbereitung von Mais belief sich der EWR-Markt 2000 schätzungsweise auf [...] Mio. EUR. Davon entfielen im selben Jahr allein auf Frankreich und Italien [...] bzw. [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Anteil des französischen und des italienischen Marktes am gesamten EWR-Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais beläuft sich auf mehr als [...] %. (853) ACS vertreibt in Frankreich und Italien Fipronil unter dem Markennamen Regent. Bayer vertreibt in beiden Ländern Imidacloprid unter dem Markennamen Gaucho(64). [...]. Den Angaben Dritter zufolge gibt es derzeit keinen Ersatz für die Produkte Imidacloprid und Fipronil der beteiligten Unternehmen. (854) Die beteiligten Unternehmen vertraten die Auffassung, dass das neue Unternehmen einem starken Wettbewerb durch das Produkt Thiamethoxam ausgesetzt sein werde, das derzeit bei Syngenta in Vorbereitung ist. Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass Thiamethoxam nicht in der Lage sein wird, die Marktmacht des neuen Unternehmens auszugleichen. (Vertrauliche Informationen betreffend die Prognosen für den Absatz von Thiamethoxam). (855) Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben in Frankreich und in Italien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais begründen oder verstärken würde. Darüber hinaus würde das Vorhaben Fipronil auf allen Märkten, auf denen derzeit Imidacloprid angeboten wird und [...] eingeführt werden soll, d. h. in Belgien, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien als potenzielles Konkurrenzprodukt ausschalten. Saatgutaufbereitung von anderen Kulturen (856) Nach Einschätzung der Kommission würde der Wettbewerb nicht nur in den Bereichen beschränkt, in denen derzeit Überschneidungen zwischen den beteiligten Unternehmen bestehen, sondern auch bei Kulturen, für die derzeit nur eines der beteiligten Unternehmen als Anbieter präsent ist, da durch das Vorhaben ein potenzieller Wettbewerber auf diesen Märkten ausgeschaltet würde. (857) Was Kartoffeln betrifft, so haben die beteiligten Unternehmen zwar behauptet, Fipronil sei nicht zur Behandlung von Kartoffelknollen geeignet. Aus den Informationen, die die Kommission von den beteiligten Unternehmen erhalten hat, geht jedoch hervor, dass Fipronil ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Drahtwurms, eines Kartoffelschädlings, ist. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fipronil ohne den Zusammenschluss für diesen durch einen hohen Umsatz gekennzeichneten Markt hätte entwickelt werden können, auf dem Imidacloprid derzeit in Spanien und in den Niederlanden das einzige wirksame Konkurrenzprodukt ist. (858) [...]. Die beteiligten Unternehmen haben keine Beweise dafür vorgelegt, dass Imidacloprid nicht für diesen durch einen hohen Umsatz gekennzeichneten Markt entwickelt werden könnte. Daher vertritt die Kommission die Auffassung, dass Bayer infolge des Vorhabens als potenzieller Konkurrent in diesen Ländern ausgeschaltet würde. (859) In ihrer Antwort auf die ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission wiesen die beteiligten Unternehmen darauf hin, dass bei Ölraps der zu bekämpfende Hauptschädling der Erdfloh (Phyllotreta spp.) ist. Sie erklärten, dass Fipronil gegen diesen Schädling nur in sehr begrenztem Maße wirksam ist und daher niemals für diesen Zweck entwickelt oder zugelassen wurde. Die beteiligten Unternehmen machten geltend, dass diese Kultur insgesamt nicht für Fipronil zugänglich sei. Daher sei es unwahrscheinlich, dass sich im Hinblick auf diesen Markt Wettbewerbsbedenken ergeben. (860) Aus den oben genannten Gründen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Ausschaltung eines potenziellen Konkurrenten zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Produkte zur Aufbereitung von Saatkartoffeln in Spanien und den Niederlanden und zur Saatgutaufbereitung von Gemüse in Frankreich und den Beneluxländern führen würde. Schlussfolgerungen zu Insektiziden zur Saatgutaufbereitung (861) Die Untersuchung hat ergeben, dass aus dem Zusammenschluss das mächtigste Unternehmen im Bereich der Insektizide für die Saatgutaufbereitung hervorgehen würde. Die zwei einzigen bestehenden Produkte, die von Dritten durchweg als für die Saatgutaufbereitung relevant eingestuft wurden, und die derzeit in Konkurrenz zueinander stehen, wären dann Eigentum ein und desselben Unternehmens. Die Produkte der beteiligten Unternehmen würden die Position stärken, da sie auf dieselben Schädlinge ausgerichtet sind und sich gegenseitig ergänzen. Imidacloprid und Fipronil sollen die ideale Kombination sein, um die stärkste Marktstellung bei der Saatgutaufbereitung zu sichern. [...]. Aus den oben genannten Gründen wird Thiamethoxam von Syngenta nach Einschätzung der Kommission nicht in der Lage sein, die sich ergebende Marktmacht des neuen Unternehmens auszugleichen. Selbst im Falle des Markteinstiegs von Syngenta, würde das Vorhaben die Zahl der Anbieter von drei auf zwei reduzieren und damit den Wettbewerb auf dem Markt verringern. (862) Daher ist die Kommission aus den oben genannten Gründen der Auffassung, dass das Vorhaben zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis in Frankreich und für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien führen würde. Darüber hinaus würde das Vorhaben durch die Ausschaltung eines potenziellen Wettbewerbers zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Insektizide zur Aufbereitung von Saatkartoffeln in Spanien und den Niederlanden und für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Gemüse in Frankreich un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.