Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ch die Wirkstoffe Imidacloprid und Fipronil aufgrund ihrer lang anhaltenden Wirkung als besonders erfolgreich erwiesen. Es ist sogar geäußert worden, dass diese neuen Chemikalien den Auftakt zu einer grundlegenden Änderung bei der Saatgutaufbereitung geben. Im Fungizidbereich müssen die Wirkstoffe besonders gegen bestimmte bodenbürtige Krankheiten wirksam sein, die sich von einer Kultur zur anderen unterscheiden. (803) Neben dem Besitz der entsprechenden Wirkstoffe handelt es sich bei den weiteren, von mehreren Befragten als für den Erfolg im Bereich Saatgutaufbereitung ausschlaggebend eingestuften Faktoren um Fachwissen und Vermarktungs-Know-how, das Vermögen, neben den Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung auch die bei der Saatgutaufbereitung zum Einsatz kommenden Spezialmaschinen anzubieten, sowie um den Aufbau eines Rufes auf diesem Spezialgebiet. (804) In ihren Stellungnahmen zur Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) argumentieren die beteiligten Unternehmen, dass sie nur die Formulierungen der Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung lieferten, die Anwendungstechnik (Maschinen) jedoch weder herstellen noch liefern. Die einzige Ausnahme sei das Vereinigte Königreich, wo Bayer und Uniroyal auch an der Lieferung von Maschinen für Saatgutaufbereitung von Getreide beteiligt seien. In einer späteren Antwort auf ein Schreiben gemäß Artikel 11 (vertrauliche Information von ACS). (805) Die beteiligten Unternehmen äußern, dass das Vorhandensein einer zahlenmäßig kleinen Gruppe von Marktbeteiligten nicht zu der Möglichkeit führe, dass die Hersteller über ausreichend Marktmacht verfügten, um Preisanhebungen durchzusetzen und den Wettbewerb auf diesen Märkten zu verhindern. Die beteiligten Unternehmen führen an, dass dies auf den Umstand zurückzuführen sei, dass es sich erstens bei den Käufern von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung um erfahrene Kunden handele, die eine erhebliche Verhandlungsmacht hätten. Zweitens, so führen sie an, verfügten die großen Wettbewerber jeweils über FuE-Kapazitäten und eine ausreichende wirtschaftliche Stärke, um in den europäischen Markt einzutreten bzw. ihren Umsatz- und Marktanteil zu erweitern, sollte einer der führenden, auf den Märkten bereits agierenden Lieferanten versuchen, die Preise anzuheben. Die beteiligten Unternehmen äußern, dass mit intensivem Wettbewerb auch von Seiten der Generikahersteller zu rechnen sei und die beteiligten Unternehmen ihre Marktstellung nicht behaupten könnten. (806) Die meisten der bei der Marktuntersuchung der Kommission befragten Unternehmen vertreten zu diesen Erklärungen eine andere Meinung. Sie führen an, dass die Saatgutaufbereitung ein schwieriger Fachmarkt mit speziellem Know-how sei. In einer internen ACS-Präsentation von Ende 1999 heißt es, dass (vertrauliche Information von ACS). Diese Ansicht stimmt eher mit der Meinung der bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen als mit den Argumenten überein, die die beteiligten Unternehmen im Rahmen dieser Untersuchung zum Ausdruck brachten. (807) Schließlich behaupten die beteiligten Unternehmen, dass zwischen den Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung einerseits und Fungiziden und Insektiziden andererseits ein gewisses Maß an Ersetzbarkeit bestehe. Diesbezüglich äußern die beteiligten Unternehmen, dass im Falle einer erheblichen Anhebung der Preise bei den Wirkstoffen für die Saatgutaufbereitung die Landwirte auf nach der Saat auszubringende Fungizide bzw. Insektizide zurückgreifen würden, anstatt vorbehandeltes Saatgut zu verwenden. (808) Von den beteiligten Unternehmen ist jedoch nicht geäußert worden, dass die Saatgutaufbereitung kein getrennter Markt sei. Die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen wiesen darauf hin, dass sich durch den verstärkten Einsatz beispielsweise von Insektiziderzeugnissen zur Saatgutaufbereitung die Notwendigkeit der Ausbringung "normaler" Insektizide während der frühen Wachstumsphase zwar verringern kann, dies jedoch keinesfalls bedeute, dass diese Erzeugnisse zum selben sachlich relevanten Markt gehörten. (809) Überdies wurde während der Untersuchung deutlich, dass Saatgutaufbereitung an die Stelle von Blattanwendung und Bodenausbringung tritt, sobald dies möglich ist, jedoch nicht umgekehrt. Die Ergebnisse der Untersuchung stützen jedoch nicht die These der beteiligten Unternehmen, wonach im Falle steigender Preise die Landwirte wieder auf die nach der Saat auszubringenden Fungizide oder Insektizide zurückgreifen würden, anstatt vorbehandeltes Saatgut zu verwenden. Wie bereits ausgeführt, wird die Saatgutaufbereitung im EWR weiter gefördert, da sie im Vergleich zum herkömmlichen Einsatz von Insektiziden und Fungiziden umweltfreundlicher ist, dem Nutzer eine höhere Sicherheit bietet und leichter anzuwenden ist. E.1. Sachlich relevante Märkte (810) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis befand die Kommission, dass die Saatgutaufbereitung einen getrennten sachlich relevanten Markt und keine spezielle Art der Insektizid- und Fungizidausbringung darstellt. Die Kommission stellte fest, dass die Krankheiten und Insekten, gegen die die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung eingesetzt werden, sich von den Krankheiten und Insekten unterscheiden, auf die mit Spritzprogrammen abgezielt wird, dass die für die Saatgutaufbereitung verwendeten Erzeugnisse getrennt angemeldet werden müssen und die Abnehmer von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung andere sind als bei Insektiziden und Fungiziden, wobei der Absatz der Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung überwiegend an Saatguterzeuger und -vermehrer und nicht an Landwirte erfolgt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass es von der Angebotsseite her keinen Austausch zwischen Erzeugnissen, die als Insektizide oder Fungizide angemeldet wurden, und solchen, die für die Saatgutaufbereitung bestimmt sind, gibt. (811) Die beteiligten Unternehmen folgen in der Anmeldung im Allgemeinen der von der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis vorgeschlagenen Marktabgrenzung und geben an, dass die Saatgutaufbereitung einen getrennten sachlich relevanten Markt darstelle. Sie machen geltend, dass die für die Saatgutaufbereitung verkauften Erzeugnisse spezielle Eigenschaften aufweisen, die diese Erzeugnisse von den für die Bodenausbringung oder das Spritzen vorgesehenen Insektiziden und Fungiziden unterscheiden. Die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung beruhen überwiegend auf denselben Wirkstoffen, wie sie für die Formulierung von Insektiziden und Fungiziden Verwendung finden, enthalten jedoch spezielle Zusätze, damit das aufbereitete Saatgut vor dem Befall von Insekten und Pilzen geschützt bleibt. Die beteiligten Unternehmen führen aus, dass die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung einen besseren Schutz vor bestimmten Krankheiten bieten als Spritzprogramme, weil sie vor dem Befall direkt auf das Saatgut ausgebracht werden. Speziell einige der insbesondere Getreide befallenden boden- und saatgutbürtigen Krankheiten lassen sich nur mit der Saatgutaufbereitung bekämpfen. (812) Die beteiligten Unternehmen führen jedoch an, dass generell eine Unterscheidung zwischen "hochwertigen" und "geringwertigen" Kulturen zu treffen sei. Den beteiligten Unternehmen zufolge gehören zu den hochwertigen Kulturen Zuckerrüben, Ölraps und Mais, während es sich bei den geringwertigen Kulturen beispielsweise um Getreide handelt. (813) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung hochwertiger Kulturen in Form von Insektiziden oder Fungiziden an spezialisierte Saatgutaufbereiter verkauft werden, die das Saatgut mit den entsprechenden Erzeugnissen behandeln. Der Verkauf des Saatguts erfolgt entweder direkt oder über den normalen Absatzweg (Großhändler, Vertriebsunternehmen). Das Saatgut wird vorwiegend von einer begrenzten Anzahl weltweit wie lokal agierender Saatgutunternehmen aufbereitet, darunter Pioneer (DuPont), Monsanto Seeds, Syngenta Seeds und KWS. Hierzu werden speziell für die Saatgutaufbereitung entwickelte Insektizide und Fungizide von diesen Unternehmen gemischt und auf das Saatgut ausgebracht, um es umfassend sowohl vor Insekten als auch Pilzen zu schützen. (814) In der Anmeldung führen die beteiligten Unternehmen überdies aus, dass es sich bei den Erzeugnissen zur Aufbereitung geringwertigen Saatguts üblicherweise um Fertigmischungen von Insektiziden und Fungiziden handele. Ihre Lieferung erfolgt über den Absatzweg, der auch für andere Pflanzenschutzmittel einschließlich Fungizide, Insektizide und Herbizide benutzt wird. Bezüglich des geringwertigen Saatguts behaupten die beteiligten Unternehmen, dass die Aufbereitung von den Vertriebsunternehmen vorgenommen werde oder auch von Landwirten selbst, die über die zur Ausbringungen des entsprechenden Erzeugnisses auf die gegebene Kultur erforderliche technische Ausstattung verfügten. (815) Mit der Anmeldung legten die beteiligten Unternehmen zu den einzelnen Kulturen Daten vor, jedoch nicht für Getreide und Reis, die als ein und derselbe sachlich relevante Markt behandelt werden, weil die für die Aufbereitung dieser beiden Kulturen verwendeten Erzeugnisse identisch sind. Mehrere der in der Verfahrensstufe I der Marktuntersuchung befragten Unternehmen gaben jedoch an, dass zwischen Getreide und Reis unterschieden werden sollte. (816) In ihrer Antwort auf die Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) hielten die beteiligten Unternehmen dem entgegen, dass Getreide und Reis derselben "Familie" angehörten und dass das für die Aufbereitung von Reissamen verwendete Sortiment an Erzeugnissen mit dem Erzeugnissortiment identisch sei, das für die Aufbereitung sonstigen Getreidesaatguts verwendet werde. Dementsprechend führten die beteiligten Unternehmen in der Anmeldung die Daten für die Aufbereitung von Reissamen in derselben Tabelle auf wie die Daten für die Aufbereitung von Getreidesaatgut. Ferner argumentierten die beteiligten Unternehmen, dass der Markt für die Aufbereitung von Reissamen sehr klein sei (ca. 100000 ha und ca. 250000 EUR). Bayer ist auf diesem Markt überhaupt nicht präsent, und der Umsatz von ACS beim Verkauf von Fungiziden ist sehr niedrig (0,05 Mio. EUR). Den beteiligten Unternehmen zufolge ist keines der beteiligten Unternehmen auf dem Markt der Insektizide für die Aufbereitung von Reissamen vertreten, ungefähr [90-100] % des Marktes für die Aufbereitung von Reissamen werde von den Generikaherstellern bedient. Daher geben die beteiligten Unternehmen an, dass sich der Umsatz auf dem Markt der Aufbereitung von Reissamen in keiner Weise auf den Anteil der beteiligten Unternehmen auf dem Markt für die Aufbereitung von Getreidesaatgut auswirkt und die Frage, ob für die Erzeugnisse, die für die Reissaatgutaufbereitung eingesetzt werden, ein getrennter Markt zu definieren sei, könne offen gelassen werden. (817) Was die Insektizide betrifft, so braucht die o.g. Frage nicht beantwortet zu werden, da der Zusammenschluss in der angemeldeten Form zur Schaffung einer beherrschenden Stellung führen würde, sofern Getreide als getrennter sachlich relevanter Markt oder Getreide und Reis zusammen als getrennter sachlich relevanter Markt betrachtet würden. (818) Bezüglich der Fungizide ergibt sich aus der Prüfung des Produktportfolios der beteiligten Unternehmen, dass es sich bei Getreide und Reis offenbar nicht um einen einheitlichen sachlich relevanten Markt handelt, und auch bei Getreide kein einheitlicher sachlich relevanter Markt besteht, weil die beteiligten Unternehmen für die verschiedenen Getreidearten unterschiedliche Erzeugnisse herstellen. Angemessen erscheint eine Unterteilung zwischen Gerste auf der einen Seite und Weizen, Roggen und Triticale ("Weizen") auf der anderen. Beispielsweise umfasst in Deutschland das Produktportfolio von Bayer für Fungizide für Gerste folgende Erzeugnisse: Raxil S FS 040 (Tebuconazol und Triazoxid), Baytan Universal FS 094 (Triadimenol, Fuberidazol und Imazalil), Solitär FS 060 (Fludioxonil, Ciprodinil und Tebuconazol). Für Weizen stellt Bayer folgende Produkte her: Landor CT (Fludioxonil, Difenconazol und Tebuconazol) und Arena C FS 030 (Fludioxonil und Tebuconazol). In Frankreich verfügt Bayer über zwei unterschiedliche Kombinationserzeugnisse auf der Grundlage von Imidacloprid, Gaucho Orge (Imidacloprid, Tebuconazol und Triazoxid) und Gaucho Blé (Imidacloprid, Bitertanol und Anthraquinon). Im Bereich Fungizide vertreibt Bayer nur das Produkt Sibutol A FS 325 (Bitertanol und Anthraquinon), das für Weizen, nicht jedoch für Gerste eingesetzt wird. Da die von Bayer in diesen beiden Segmenten vertriebenen Erzeugnisse völlig unterschiedlicher Art sind, wird der Zusammenschluss auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen sachlich relevanten Märkten bewertet: Gerste und Weizen (einschließlich Roggen und Triticale). (819) Hinsichtlich der Insektizide für die Saatgutaufbereitung braucht die o.g. Frage nicht beantwortet zu werden, weil die Würdigung des Falls davon nicht beeinflusst würde. (820) In der Anmeldung trafen die beteiligten Unternehmen keine Unterscheidung zwischen Insektiziden und Fungiziden zur Saatgutaufbereitung. Eine solche Unterscheidung wurde jedoch von mehreren der in der Verfahrensstufe I der Marktuntersuchung befragten Unternehmen vorgeschlagen. Dritte haben dazu erklärt, dass die Hersteller von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung in der Vergangenheit Breitbandlösungen (Fungizide, Insektizide und Saatschutzmittel gegen Vögel) anboten, für die überwiegend markenlose Chemikalien zum Einsatz kamen. Seitdem sowohl auf dem Insektizidmarkt (die von den beteiligten Unternehmen hergestellten Erzeugnisse Imidacloprid und Fipronil und Tefluthrin von Syngenta) als auch, wenngleich in geringerem Umfang, auf dem Fungizidmarkt (Fludioxonil von Syngenta und Triticonazol von ACS) - die zu unterschiedlichen Herstellern gehören - ausgefeiltere und höherwertigere Erzeugnisse entwickelt worden sind, werden Saatgutaufbereitungslösungen getrennt verkauft und mitunter auch getrennt angewandt. Dementsprechend, so das Argument, entstehen durch die Insektizide und Fungizide unterschiedliche Segmente. (821) In ihrer Antwort auf die Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) argumentierten die beteiligten Unternehmen, dass es sich bei der großen Mehrheit der von den beteiligten Unternehmen und ihren Wettbewerbern auf dem Markt der Getreidesaatgutaufbereitung verkauften Erzeugnisse um Kombinationen mehrerer Fungizide oder um Kombinationen von Fungiziden und Insektiziden handele, damit diese gegen eine breite Spanne von Pilzen und Schädlingen wirksam sind. Lediglich ACS bietet in Frankreich in sehr begrenztem Maße ein Einzelwirkstoffinsektizid für die Getreidesaatgutaufbereitung an, das aufgrund mangelnder Nachfrage schrittweise vom Markt genommen wird. Von den beteiligten Unternehmen wurden daher bezüglich Getreide Daten getrennt nach Fungiziden, Insektiziden und Insektizid-/Fungizid-Kombinationsprodukten übermittelt. (822) Hinsichtlich Getreide führten die beteiligten Unternehmen in der Anmeldung überdies aus, dass für Erzeugnisse, mit denen Getreide vor der auch als "Schwarzbeinigkeit" bezeichneten Gaeumannomyces Gaminis geschützt werden soll, ein getrennter Markt definiert werden müsse. Getreidekulturen gehören zu den wichtigsten Wirtspflanzen für diese Krankheit. Im Moment stehen nur zwei Erzeugnisse für den Schutz vor dieser Krankheit zur Verfügung; bei dem einen handelt es sich um ein auf Fluquinconazol beruhendes und von ACS entwickeltes Produkt, dass unter dem Markennamen "Jockey" vertrieben wird, ein vergleichbares Erzeugnis mit der Bezeichnung "Latitude" wurde vor kurzem von Monsanto auf den Markt gebracht. Da diese Erzeugnisse Neuentwicklungen speziell für die Bekämpfung der Schwarzbeinigkeit sind, können sie durch keinen anderen Wirkstoff ersetzt werden. Den beteiligten Unternehmen zufolge stehen Jockey und Latitude jedoch im Wettbewerb mit anderen Fungiziderzeugnissen zur Saatgutaufbereitung, da sie auch für die Behandlung anderer Krankheiten als die Schwarzbeinigkeit eingesetzt werden können. Somit handelt es sich hier um einen Fall der nur in einer Richtung funktionierenden Ersetzung. Die meisten der in der Verfahrensstufe II der Marktuntersuchung befragten Unternehmen sind ebenfalls der Meinung, das nur Jockey und Latitude Schutz vor Schwarzbeinigkeit bieten. Allerdings weisen sie auch darauf hin, dass mit Latitude lediglich Schwarzbeinigkeit, mit Jockey jedoch ein breiteres Spektrum behandelt werden kann. Somit gilt die Ersetzung in einer Richtung in Wirklichkeit nur für Jockey, aber nicht für Latitude. Hinsichtlich der Erzeugnisse zur Behandlung der Schwarzbeinigkeit braucht die Frage der genauen Marktabgrenzung nicht beantwortet zu werden. (823) Die Bewertung des Vorhabens wird daher für die einzelnen Kulturen auf der Grundlage getrennter Märkte für Insektizide und Fungizide zur Saatgutaufbereitung vorgenommen werden. Bei den Fungiziden werden zwei getrennte Getreidemärkte bewertet: Gerste auf der einen Seite, Weizen, Roggen und Triticale auf der anderen. E.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung Allgemeine Überlegungen (824) In der Anmeldung gingen die beteiligten Unternehmen in ihrer Argumentation davon aus, dass Insektizide und Fungizide zur Saatgutaufbereitung Teil eines Gesamtmarktes der Saatgutaufbereitung sind. Auf dieser Grundlage überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei einer Vielzahl von Kulturen und in vielen Mitgliedstaaten. Nach den Informationen in der Anmeldung zu urteilen, wären 18 nationale Märkte im Bereich Saatgutaufbereitung betroffen. Wie bereits ausgeführt, hat die Marktuntersuchung der Kommission gezeigt, dass die von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes zu breit gefasst war, so dass die Zahl der betroffenen Märkte höher ist als von den beteiligten Unternehmen in der Anmeldung behauptet. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission der Meinung, dass das Vorhaben auf 27 nationalen Märkten, 14 Insektizidmärkten und 13 Fungizidmärkten eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. Diese Märkte werden im Folgenden im Detail analysiert. (825) Die Kommission ist der Meinung, dass es auf den anderen betroffenen Märkten zu keinen wettbewerbsrechtlichen Problemen kommen wird. Die Kommission ist bezüglich jedes einzelnen dieser Märkte zu diesem Schluss aus einem oder mehreren der folgenden Gründe gelangt: (826) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist gering; es kommt zu keiner Überschneidung zwischen den Aktivitäten der Unternehmen, entweder weil der Marktanteil falsch zugeordnet wurde oder die Überschneidung aus anderen Gründen verschwunden ist. Die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und die Struktur des Marktes wird wahrscheinlich von dem Vorhaben überhaupt nicht berührt, da die preislichen Anreize für die Produkte der beteiligten Unternehmen nicht berührt werden. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktposition stark überschätzt, und es gibt starke Wettbewerber, die auf dem Markt einen funktionierenden Wettbewerb initiieren dürften. Durch die von den Wettbewerbern auf den Markt gebrachten neuen Erzeugnisse dürfte für die Produkte der beteiligten Unternehmen in naher Zukunft starke Konkurrenz entstehen. (827) Die Analyse der Kommission bezüglich der Märkte, auf denen wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, lautet wie folgt: E.2.1. Insektizide für die Saatgutaufbereitung Einführung (828) Insektizide für die Saatgutaufbereitung bilden die erfolgreichste Anwendung der Produkte Fipronil von ACS und Imidacloprid von Bayer. Imidacloprid ist das führende Saatgutaufbereitungsprodukt im EWR. Bei Imidacloprid belief sich der Umsatz für diese Verwendung im Jahr 2000 auf ca. [...] Mio. EUR. Den beteiligten Unternehmen zufolge entfallen auf den Verkauf von auf Imidacloprid beruhenden Insektiziden für die Saatgutaufbereitung ungefähr [70-80] % des Gesamtumsatzes, den Bayer durch den Verkauf von Erzeugnissen auf der Grundlage von Imidacloprid im EWR für Blatt-, Boden- und Saatgutanwendungen erzielt. Bei den im EWR für sämtliche Anwendungen (einschließlich Anwendungen in Haus und Garten, Ektoparasitizide für Kleintiere, gewerbliche Schädlingsbekämpfung und Umweltschutz) vertriebenen Produkten auf der Grundlage von Imidacloprid beträgt dieser Anteil [50-60] %. Insektizide für die Saatgutaufbereitung auf der Grundlage von Fipronil machen (vertrauliche Information von ACS) aller Anwendungen für Blatt-, Boden- und Saatgutanwendungen und ca. (vertrauliche Information von ACS) des Gesamtumsatzes von ACS aus, den das Unternehmen durch den Vertrieb von Einzelwirkstoff-Fipronil oder Erzeugnissen auf der Grundlage von Fipronil im EWR erzielt. (829) Das Neonicotinoid Imidacloprid von Bayer und das Pyrazol Fipronil von ACS sind praktisch die einzigen Wirkstoffe, die derzeit im EWR in Insektiziden für die Mais-Saatgutaufbereitung verwendet werden. Was die Insektizide für die Saatgutaufbereitung bei Getreide und Reis betrifft, so werden im EWR im Moment nur Fipronil von ACS und das von Bayer im Vereinigten Königreich vertriebene Tefluthrin von Syngenta verwendet. [...]. Die Kommission stellt zudem fest, dass zum Portfolio von ACS ein weiteres Pyrazol gehört: Ethiprol. Dieses Erzeugnis wird derzeit im EWR nicht vertrieben. [...]. ACS hat überdies mitgeteilt, dass (vertrauliche Information von ACS). Ferner stellte ACS fest, dass (vertrauliche Information von ACS). Die Kommission hat daher bei der Bewertung der Saatgutaufbereitungs-Märkte nur [...] berücksichtigt. (830) Daher würde das fusionierte Unternehmen nach Vollzug des geplanten Zusammenschlusses [...] der Wirkstoffe für die Saatgutaufbereitung - Imidacloprid, Fipronil [...] kontrollieren, während der einzige verbleibende Wettbewerber Syngenta lediglich zwei Wirkstoffe zur Saatgutaufbereitung, Tefluthrin und Thiamethoxam, kontrollieren würde. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Erzeugnis Tefluthrin im Vergleich zu den neuen chemischen Kategorien der Neonicotinoide und Pyrazole eine sogenannte alte chemische Kategorie repräsentiert. Bei der Saatgutaufbereitung wird Tefluthrin nur für Getreide und Reis verwendet. Es wird gegenwärtig von Bayer im Vereinigten Königreich vertrieben. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission der Meinung, dass Syngenta praktisch nur ein Erzeugnis für die Saatgutaufbereitung haben wird, das technisch gesehen den Produkten der beteiligten Unternehmen entspricht, das Neonicotinoid Thiamethoxam, das zwar in den USA vertrieben wird, in Europa jedoch noch nicht auf den Markt gebracht wurde. (831) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass Thiamethoxam von Syngenta auf mehreren Märkten angemeldet werden wird und dies wesentlichen Einfluss auf den Marktanteil der beteiligten Unternehmen haben wird. Die beteiligten Unternehmen haben ausgeführt, dass Thiamethoxam dem Wirkstoff Imidacloprid überlegen ist, nicht nur weil Thiamethoxam mit Imidacloprid hinsichtlich Wirkungsweise und Wirkungsbreite vergleichbar ist, sondern auch, weil es in geringerer Dosierung als Imidacloprid angewandt werden kann. Die beteiligten Unternehmen haben außerdem angeführt, dass Fipronil die Marktstellung der beteiligten Unternehmen nicht nennenswert stärken wird. (832) Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission nicht der Meinung, dass festgestellt werden kann, Thiamethoxam sei den Erzeugnissen der beteiligten Unternehmen überlegen. Zunächst zeigt die Untersuchung, dass (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften von [...] und Thiamethoxam hinsichtlich Mais und Getreide). Die Aufwandmenge von Thiamethoxam und [...] (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften von [...] und Thiamethoxam). (833) Zweitens, in Bezug auf Mais und Getreide stützen weder die von den beteiligten Unternehmen auf Ersuchen der Kommission vorgelegten zusätzlichen Informationen noch die von Syngenta erlangten Auskünfte das Arg

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.