Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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zinc (Ziram) der Fall ist. (692) Außerdem vertreten die beteiligten Unternehmen den Standpunkt, dass Generikahersteller, in erster Linie Makhteshim, aufgrund der Tatsache, dass Tolylfluanid bereits keinen Patentschutz mehr genießt und Tebuconazol seinen Patentschutz 2003 verlieren wird, in den Markt einsteigen werden. Ferner äußern sie die Ansicht, dass BASF voraussichtlich ein äußerst wettbewerbsfähiges Breitbandgemisch (BAS 510 und BAS 500) auf den Markt bringen wird. Daher erwarteten die Unternehmen, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im Verlauf der folgenden Jahre auf [40-50] % im Jahre 2004 schrumpfen werde. Allerdings haben die beteiligten Unternehmen nicht erklärt, wann dieser neue Wettbewerb wirksam sein wird. Die Kommission hat gegenwärtige und potenzielle Wettbewerber gebeten, sich zu den von den Unternehmen vorgetragenen Behauptungen zu äußern und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses neue Produkt in naher Zukunft keine bedeutsame Veränderung der Wettbewerbssituation bewirken wird(37). (693) Das Bayer-Produkt Flint wurde 2001 auf den Markt gebracht. Die beteiligten Unternehmen erwarten, dass Flint 2004 einen Marktanteil von [0-10] % erreicht haben wird. Die Stellung der Unternehmen dürfte daher 2001 noch stärker als 2000 sein. Ferner sei angemerkt, dass Teldor (Fenhexamid) erst vor kurzem in Frankreich auf den Markt gebracht wurde. Angesichts der Erfolge von Teldor im Obst- und Nussmarkt in mehreren anderen Ländern scheint es Gründe dafür zu geben, den Behauptungen Dritter eine gewisse Bedeutung beizumessen, dass sich Teldor noch im Stadium der Marktdurchdringung befindet. (694) In Anbetracht dieser Erkenntnisse und der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Stellung innehaben und sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, sowie in Anbetracht des Wachstumspotenzials bei ihren neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Realisierung des Vorhabens in Frankreich eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Obst- und Nussfungizide begründen oder stärken würde. (695) In Bezug auf Deutschland schätzen die beteiligten Unternehmen, dass ihr gemeinsamer Marktanteil [50-60] % (Bayer [30-40] %, ACS [10-20] %) beträgt, wobei als führende Wettbewerber BASF ([20-30] %) und Syngenta ([0-10] %) benannt werden. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass den Unternehmen etwa [50-60] % des Marktes gehören(38). (696) ACS vertreibt drei Produkte: Vision (Fluquinconazol und Pyrimethanil), Scala (Pyrimethanil) und Systhane (Myclobutanil). Zu den Hauptprodukten von Bayer gehören Euparen (Dichlofluanid) und Folicur (Tebuconazol). (697) Die beteiligten Unternehmen vertreten den Standpunkt, dass für Dichlofluanid, auf das [40-50] % der Umsätze von Bayer auf diesem Markt unter dem Markennamen Euparen entfallen, in diesem Land keine Neuzulassung gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates erfolgen wird. Allerdings erklären die Unternehmen, dass Bayer [...]. Das Produkt Folicur auf der Basis von Tebuconazol ist das zweite Hauptprodukt von Bayer, dessen Hauptmärkte sind jedoch Getreide sowie Öl- und Proteinsaaten. Die beteiligten Unternehmen führen an, dass Tebuconazol 2003 seinen Patentschutz verlieren und damit dem Wettbewerb durch Generikahersteller ausgesetzt sein wird. Die Parteien gehen davon aus, dass dieser Umstand zu einem Rückgang der Marktanteile von Bayer führen wird. Außerdem führen die Unternehmen an, dass der Marktanteil von BASF aufgrund der Markteinführung seines neuen Produkts Pyraclostrobin (BAS 500) zunehmen werde. Ferner erklären sie, dass BASF voraussichtlich ein äußerst wettbewerbsfähiges Breitbandgemisch (BAS 510 und BAS 500) auf den Markt bringen will. Allerdings haben sie keine konkreten Hinweise gegeben, wann neue Produkte durch Generikahersteller und BASF in Verkehr gebracht werden sollen. Die Kommission hat gegenwärtige und potenzielle Wettbewerber gebeten, sich zu den von den Unternehmen vorgetragenen Behauptungen zu äußern und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses neue Produkt in naher Zukunft keine bedeutsame Veränderung der Wettbewerbssituation bewirken wird(39). (698) Das Bayer-Produkt Flint wurde 2001 auf den Markt gebracht und erreichte einen Marktanteil von [0-10] %. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass Flint 2004 einen Marktanteil von [0-10] % haben wird. Es sei daran erinnert, dass Teldor (Fenhexamid) erst 2000 auf dem Obst- und Nussmarkt eingeführt wurde und sein Marktanteil in diesem Jahr bereits [0-10] % beträgt. Somit dürfte die Marktstellung der beteiligten Unternehmen 2001 noch stärker als 2000 sein. (699) In Anbetracht dieser Erkenntnisse und der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Marktstellung innehaben und sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, sowie in Anbetracht des Wachstumspotenzials bei ihren neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Deutschland eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Obst- und Nussfungizide begründen oder stärken würde. c) Erdbeerfungizide in Schweden (700) Gemäß den in der Anmeldung enthaltenen Angaben der beteiligten Unternehmen beläuft sich der Marktanteil von Bayer in Schweden auf dem Gesamtmarkt für Obst- und Nüsse auf [40-50] %, während ACS [...] hat. Bayer ist mit den Produkten Baycor (Bitertanol), Bayleton (Triadimefon), Euparen-M (Tolyfluanid) und Teldor (Fenhexamid) vertreten. (701) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte räumen die beteiligten Unternehmen jedoch ein, dass die von ACS vertriebenen Produkte Scala, Rovral 75 WG und Aliette 80 WG bei den Angaben betreffend Obst und Nüsse irrtümlich nicht erwähnt wurden, da die Vermarktung und der Vertrieb der Produkte von ACS über eine Verkaufsagentur, die Nordisk Alkali, erfolgen. (702) Die Kommission war auf dieses Problem durch die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen aufmerksam geworden, die darauf hingewiesen haben, dass ACS Produkte anbietet, die für die Behandlung von Erdbeeren zugelassen sind, und dass die beteiligten Unternehmen bei Erdbeerfungiziden eine sehr starke Marktposition erreichen würden und alleinige Anbieter einiger Produkte gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten wären. So schrieb eines der befragten Unternehmen: "Gemäß dem schwedischen Register 'Bekaempning i praktikken' sind in Schweden lediglich vier Produkte zur Bekämpfung von Grauschimmelfäule (Botrytis cinerea) an Erdbeeren zugelassen. Dabei handelt es sich um Euparen M 50 WG (Dichlofluanid), Rovral Flo (Iprodion), Teldor (Fenhexamid) und Scala (Pyrimethanil). All diese Produkte werden von Bayer bzw. von Aventis hergestellt. Für die Behandlung von Phytophtora bei Erdbeeren wird ausschließlich Aliette 80 WG (Fosetyl-Al) von Aventis empfohlen. Es ist also davon auszugehen, dass die beteiligten Unternehmen auf dem schwedischen Erdbeermarkt einen Marktanteil von 100 % innehaben." Ein anderes befragtes Unternehmen schrieb: "Die nachstehend genannten Fungizide sind in Schweden für die Behandlung von Erdbeeren zugelassen: Bayleton Special (Bayer), Euparen M 50 WG (Bayer), Rovral 75 WG (Aventis), Scala (Aventis), Teldor 50 WG (Bayer) und Topas (Syngenta, ausschließlich zur Verwendung nach der Ernte). Aufgrund dieses Produktsortiments haben die beteiligten Unternehmen eine sehr starke Marktstellung". Dem Schreiben eines dritten befragten Unternehmens zufolge, würde das neue Unternehmen im Hinblick auf bestimmte Erdbeerkrankheiten wie z. B. Botrytis und Phytophtora eine fast 100 %ige Marktbeherrschung erlangen. Das befragte Unternehmen nennt Alliette, Bayleton Special, Euparen, Rovral, Scala und Teldor als die vorherrschenden Produkte. Es erklärt, dass es sich dabei um ein generelles Problem bei Obstfungiziden in Schweden handele, und verweist auf die Produkte Euparen, Topsin (Aventis), Baycor (Bayer), Bayleton Special und Scala. (703) In ihrer Antwort auf ein Ersuchen gemäß Artikel 11 schrieben die beteiligten Unternehmen, dass alle großen Unternehmen über Fungizide verfügen bzw. ohne Weiteres darüber verfügen könnten, die auch für Erdbeeren verwendet werden, und zwar unter anderem für die nachfolgenden Krankheiten (Liste folgt). Sie machten in diesem Zusammenhang jedoch keine Angaben darüber, welche der auf ihrer Liste genannten Produkte von Wettbewerbern in Schweden tatsächlich für die Behandlung von Erdbeeren zugelassen sind. (704) Die beteiligten Unternehmen fügten ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte eine Liste von Produkten bei, die in Schweden 2002 als Erdbeerfungizide zugelassen würden, und nannten die schwedische Landwirtschaftsbehörde als Quelle. Die Liste enthält zwölf Produkte, und die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass es keine Krankheit gebe, die ausschließlich mit ihren Produkten behandelt werden könne. Sechs der zwölf in der Liste enthaltenen Produkte werden von den beteiligten Unternehmen vertrieben: Alliette 80 WG, Bayleton Special, Euparen M 50 WG, Rovral 75 WG, Scala und Teldor WG 50. Sie nennen zwei Produkte von Syngenta, Topas 100 EC und Recop. Für Topas geben sie jedoch einen Markennamen an, aus dem hervorgeht, dass Bayer (Gullviks) dieses Produkt in Schweden vertreibt. Darüber hinaus lief die Zulassung von Recop, wie der Homepage der schwedischen Zulassungsbehörde "Kemikalieinspektionen" zu entnehmen ist, am 31.12.2001 aus. Dasselbe gilt für Funguran-OH 300 SC, das ebenfalls auf der Liste steht. Ferner haben die beteiligten Unternehmen auf das Produkt Zence 40 (Svenska Predator) verwiesen, das jedoch auf der Homepage der "Kemikalieinspektionen" nicht zu finden ist. Schließlich stehen auf der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Liste noch die Produkte Kumulus DF, ein Schwefelpräparat, und Binab TF WP, bei dem es sich nicht um ein agrochemisches, sondern um ein agrobiologisches Produkt handelt, das für die Bekämpfung von Krankheiten bei verschiedenen Kulturen eingesetzt werden kann. (705) Nach der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Liste ist Binab TF WP das einzige Produkt, das abgesehen von den Produkten der Parteien gegen Botrytis eingesetzt werden kann. Im agrochemischen Bereich bieten also nur die beteiligten Unternehmen geeignete Produkte gegen Botrytis an (wie bereits erwähnt Euparen, Rovral, Teldor und Scala). Für die Behandlung der roten Wurzelfäule (Phytophthora fragariae) und der Rhizomfäule (Phytophthora cactorum) ist ausschließlich Aliette zugelassen. Somit haben sich die von Dritten übermittelten Informationen, dass alle bzw. fast alle Produkte zur Bekämpfung bestimmter Erdbeerkrankheiten von den beteiligten Unternehmen vertrieben werden, weitgehend bestätigt. Der Kommission liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich diese Lage in naher Zukunft wesentlich ändern wird. (706) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestreiten die beteiligten Unternehmen, dass es einen gesonderten Produktmarkt für Erdbeerfungizide gibt. Sie machen geltend, dass Erdbeeren zum Gesamtmarkt für Obst und Nüsse gehören. Das Marktsegment "Erdbeerfungizide" sei zu klein (im Jahre 2000 ca. [...] Mio. EUR), um ein Produkt ausschließlich für Erdbeeren zu entwickeln und seine Registrierung zu beantragen. Die beteiligten Unternehmen weisen darauf hin, dass es sich bei den für Erdbeeren verwendeten Produkte im Allgemeinen um Breitbandfungizide handelt, die nicht nur für Erdbeeren in Schweden, sondern auch für andere Kulturen und in anderen Ländern zugelassen sind und verwendet werden. Daher seien die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage, insbesondere gegenüber Erdbeerproduzenten in Schweden eine Preisdiskriminierung auszuüben. (707) Die Kommission räumt ein, dass das Argument zutreffend sein kann, dass in einigen Märkten die Marktteilnehmer nicht die Preise für Breitbandfungizide für ein spezifisches kleines Marktsegment erhöhen können. Dies hängt jedoch eindeutig von der Verteilung des Absatzes der Produkte auf die verschiedenen Marktsegmente ab. So haben die beteiligten Unternehmen dieses Argument auch schon in Bezug auf andere Produktmärkte geltend gemacht. Sie haben jedoch keine entsprechenden Angaben für ihre Produkte vorgelegt, die in Schweden für Obst und Nüsse - insbesondere für Erdbeeren - verwendet werden. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass der Gesamtmarkt für Obst und Nüsse in Schweden sich den beteiligten Unternehmen zufolge im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR belief. Daher entfallen [40-50] % des Gesamtmarktes für Obst und Nüsse auf das Marktsegment Erdbeeren. Darüber hinaus besteht oftmals ein Unterschied zwischen Produkten, die bei Weichobst und solchen, die bei Obstsorten wie Äpfeln und Birnen gut wirken, die sehr wohl einen großen Anteil des verbleibenden Marktes für Obst und Nüsse ausmachen können. Daher haben die beteiligten Unternehmen keine überzeugenden Argumente dafür geliefert, warum das Monopol bzw. das Quasimonopol bei Erdbeeren kein wettbewerbswidriges Verhalten begründen kann. (708) In Anbetracht dieser Informationen ist es nach Auffassung der Kommission wahrscheinlich, dass Aventis tatsächlich auf dem schwedischen Markt für Obst und Nüsse tätig ist. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben in Schweden zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Erdbeerfungizide führen würde. d) Rebenfungizide zur Bekämpfung der Botrytis (709) Von den drei Märkten für Produkte zur Bekämpfung von Rebenkrankheiten ist der Markt für Produkte gegen Botrytis (gemessen am Umsatz) am kleinsten. Nach Schätzung von Bayer belief sich der Umsatz innerhalb des EWR im Jahr 2000 auf etwa [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erklären, dass Syngenta mit [30-40] % Marktführer sei, gefolgt von ACS ([20-30] %), BASF ([10-20] %), Bayer ([0-10] %) und DuPont ([0-10] %). (710) Bemerkenswert ist, dass Dow auf diesem Markt überhaupt nicht präsent ist und DuPont nur auf einigen nationalen Märkten eine kaum ins Gewicht fallende Position innehat. So tätigt DuPont beispielsweise auf dem bei weitem größten Markt - Frankreich - keinerlei Umsätze. Darüber hinaus scheinen die beteiligten Unternehmen die Stellung von BASF zu überschätzen. Bei Durchführung des notifizierten Vorhabens würde sich die Situation generell eher so darstellen, dass zwei bedeutende Marktteilnehmer, Bayer/ACS und Syngenta, zusammen auf einen Marktanteil von etwa [70-80] %des gesamten EWR-Marktes kommen, und BASF als dritter Marktteilnehmer wesentlich kleiner ist als jedes dieser beiden Unternehmen(40). (711) In ihrer Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die beteiligten Unternehmen ihre eigene Marktmacht auf mehreren nationalen Märkte unterschätzen. Dieselbe Erkenntnis wird trotz der Einwände der beteiligten Unternehmen in dieser Entscheidung beibehalten. In ihrer Stellungnahme zu der Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) bekräftigen die beteiligten Unternehmen, dass sie ihre Schätzungen in Bezug auf die eigenen Marktanteile für zutreffend halten. Sie machen geltend, dass die betreffenden Schätzungen sowohl auf Paneldaten als auch auf Sachverständigengutachten über das Volumen des Gesamtmarktes und auf aktuellen Absatzzahlen beruhen. Abweichungen bezüglich der Schätzungen der Marktanteile - so argumentieren die beteiligten Unternehmen - könnten gegebenenfalls darauf zurückzuführen sein, dass Dritte keine richtige Vorstellung von der Aufteilung zwischen Reben und anderen Kulturen bei der Verwendung bestimmter Produkte haben. Da die meisten Produkte von ACS und Bayer auch für andere Kulturen verwendet werden, sind die beteiligten Unternehmen der Auffassung, dass es für andere Marktteilnehmer schwierig sei, den Absatz von Produkten für die verschiedenen Kulturen richtig zuzuordnen. (712) Die Kommission erkennt an, dass diese Argumente nicht ganz von der Hand zu weisen sind. So wie es jedoch für andere Marktteilnehmer schwierig sein mag, die Absatzzahlen von Bayer und ACS richtig zu schätzen, ist es für Bayer und ACS möglicherweise ebenfalls schwierig, die Absatzzahlen ihrer Wettbewerber richtig zu schätzen. Der beste Marktüberblick ergibt sich folglich aus der Zusammenstellung und dem Vergleich der Angaben verschiedener Marktteilnehmer über ihre eigenen Absatzzahlen. Auf diese Weise hat sich die Kommission ein Urteil über die Marktanteile gebildet. (713) Nach Aussage der beteiligten Unternehmen reagiert der Markt für Produkte zur Bekämpfung von Botrytis sehr sensibel auf die Entwicklung von Resistenzen. Um zu vermeiden, dass die Krankheit gegen ein bestimmtes Produkt resistent wird, müssen die Landwirte nach einer gewissen Zeit das Produkt wechseln. Daher machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass selbst ein erfolgreiches Produkt nicht über einen längeren Zeitraum einen hohen Marktanteil halten könne. In der Vergangenheit wurden in kurzen zeitlichen Abständen neue Produkte eingeführt, und das wird voraussichtlich auch in naher Zukunft der Fall sein. Es muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass Reben mit vielen Sprays behandelt werden (der Kommissionsentscheidung in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis - zufolge mit bis zu 15 Spritzungen in einer Saison). Angesichts der Resistenzprobleme, auf die die beteiligten Unternehmen hingewiesen haben, und der großen Anzahl von Spritzungen kann es bei Rebenfungiziden sehr schwierig werden, den Kauf von Produkten eines Unternehmens zu vermeiden, das einen relativ kleinen Teil des Marktes kontrolliert. (714) Die wichtigsten Wirkstoffe der beteiligten Unternehmen auf dem Markt für Produkte zur Bekämpfung von Botrytis sind Pyrimethanil und Iprodion von ACS sowie Fenhexamid und Dichlofluanid von Bayer. In der Marktuntersuchung der Kommission befragte Unternehmen machten geltend, dass ACS mit Pyrimethanil und Iprodion über ein breites Produktsortiment zur Behandlung von Botrytis verfüge, während der Wirkstoff Fenhexamid von Bayer den Vorteil aufweise, dass zwischen der Sprühanwendung und der Ernte nur eine sehr kurze Sperrfrist eingehalten werden muss. Dies würde dazu beitragen, dass die Produzenten ihr Spritzprogramm flexibler gestallten können. Die Zusammenführung dieser vier Wirkstoffe würde eine sehr starke Position auf diesem Markt begründen, insbesondere da es bei den Wirkstoffen Pyrimethanil und Fenhexamid, die in den 90er Jahren eingeführt wurden, noch keine Resistenzprobleme gebe. (715) In ihrer Stellungnahme zu der Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) bringen die beteiligten Unternehmen Argumente gegen die Auffassung vor, dass das fusionierte Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Fungizidherstellern haben wird. (716) Der Wirkstoff Iprodion von ACS und der Wirkstoff Dichlofluanid von Bayer - so die Argumentation der beteiligten Unternehmen - seien aufgrund ihrer geringeren Effizienz im Vergleich zu Spitzenprodukten wie Switch von Syngenta relativ "unattraktive" Bestandteile. Die Unternehmen machen geltend, dass [...] als das Dicarboximid mit der geringsten Wirksamkeit im Vergleich zu Ronilan von BASF (auf der Basis von Vinclozolin) und Sumislex von Sumitomo (auf der Basis von Procymidon) eingestuft wird. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass Switch von Syngenta den zusätzlichen Vorteil habe, dass es zwei Wirkstoffe mit unterschiedlicher Wirkungsweise kombiniere. Auf diese Weise werde es den Landwirten in einigen Ländern ermöglicht, dieses Produkt in einem regelmäßigen Spritzprogramm doppelt so häufig anzuwenden wie spezifische Produkte (z. B. die von den beteiligten Unternehmen vertriebenen Produkte Scala oder Teldor). Ferner argumentieren sie, dass [...]. (717) Sie räumen ein, dass die Beschreibung der Resistenzsituation bei Fenhexamid und Pyrimethanil im Allgemeinen zutreffend ist, machen jedoch geltend, dass in Entwicklungsversuchen eine Resistenz gegen [...] beobachtet wurde. Die beteiligten Unternehmen haben keine Belege für die Wahrscheinlichkeit vorgelegt, dass der Absatz von Scala im EWR in naher Zukunft durch Resistenzprobleme beeinflusst werden könnte. Sie weisen ferner darauf hin, dass beide Verbindungen speziell für begrenzte Anwendungen gekennzeichnet seien, und argumentieren, dass [..] in der Praxis höchstens [...] pro Saison angewandt werde und einem erheblichen Wettbewerb durch andere Anilinopyrimidine (Switch von Syngenta - auf der Basis von Cyprodinil - und Frupica von Sipcam - auf der Basis von Mepanipyrim) ausgesetzt sei. Ferner weisen sie auf weitere alternative Produkte zur Behandlung hin, die von Bedeutung seien, darunter Geoxe von Syngenta (auf der Basis von Fludioxonil), Sumico von Sumitomo (auf der Basis von Diethofencarb und Carbendazim) und Sekoya von Syngenta (auf der Basis von Fluazinam). (718) Die beteiligten Unternehmen machen darüber hinaus geltend, dass die kurze Sperrfrist (pre harvest interval) des Produkts Teldor von Bayer für sie keinen signifikanten Vorteil darstelle, da Botrytizide zum Ende der Wachstumsperiode kaum verwendet werden. (719) Andere Marktteilnehmer weisen jedoch darauf hin, dass die beteiligten Unternehmen gemessen an der Zahl der Wirkstoffe und der unterschiedlichen Wirkungsweisen über das breiteste Produktsortiment innerhalb der Branche verfügen werden. Als einziger Wettbewerber mit einem vergleichbaren Produktsortiment wird Syngenta eingestuft. (720) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte wiederholen die beteiligten Unternehmen die oben genannten Argumente. Dritte machen jedoch geltend, dass ausschließlich die beteiligten Unternehmen Botrytizide anbieten, die auf Wirkstoffen mit vier unterschiedlichen Wirkmodi basieren. Ein bei der Marktuntersuchung befragtes Unternehmen wies darauf hin, dass es den beteiligten Unternehmen dadurch möglich wäre, das gesamte Spitzprogramm während einer Saison abzudecken, da normalerweise drei, in einigen Botrytisgebieten jedoch vier Anwendungen pro Saison erfolgen. So wurde ausgeführt, die beteiligten Unternehmen verfügten über ein einzigartiges Spritzsystem, bei dem für die erste Anwendung Pyrimethanil, für die zweite Anwendung Iprodion, für die dritte Anwendung Dichlofluanid und für die vierte Anwendung zum Ende der Saison Fenhexamid eingesetzt wird. Ein weiteres bei der Marktuntersuchung befragtes Unternehmen erklärte, dass theoretisch vier Behandlungen erforderlich sind, in der Praxis jedoch normalerweise zwei oder drei Anwendungen erfolgen. Eine Ausnahme bilde das Gebiet der Champagne, wo drei oder mehr Behandlungen durchgeführt würden. Im Zusammenhang mit diesen Anmerkungen wäre die Tatsache, dass Scala nicht mehr als einmal pro Saison angewandt wird, somit offenbar kein starkes Argument, wenn die beteiligten Unternehmen über Wirkstoffe mit vier verschiedenen Wirkungsweisen verfügen. (721) Andere Marktteilnehmer räumen ein, dass ältere Chemikalien wie Iprodion und Dichloflunid technisch möglicherweise weniger attraktiv seien, was sich jedoch in ihrem Preis widerspiegele, und dass sie daher abwechselnd mit anderen Wirkstoffen wie Fenhexamid und Pyrimethanil verwendet würden. (722) Dem Argument, dass die kurze Sperrfrist von Teldor keinen signifikanten Vorteil darstelle, wird von anderen Marktteilnehmern widersprochen, die aufgefordert wurden, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen. Auf den Etiketten von Teldor wird ausdrücklich erwähnt, dass das Mittel bei Reben bis kurz vor der Ernte angewandt werden kann. Ein bei der Marktuntersuchung befragtes Unternehmen wies darauf hin, dass dieser Vorteil für das Tafeltraubensegment von besonderer Bedeutung ist. (723) Die beteiligten Unternehmen machten ferner geltend, dass [...], und dass Iprodion nicht nur bereits dem Wettbewerb durch Generika, sondern auch gewissen Resistenzproblemen ausgesetzt sei. Sie nannten keine Namen von Unternehmen, die im EWR Produkte auf der Basis von Iprodion

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.