Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

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Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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geminderte Umsatzprognose im Segment für Vorauflaufherbizide im Jahre 2004 [40-50] % und im Gesamtmarkt [30-40] % betragen. Außerdem wird Bayer 2004 das Präparat Metosulam für Kartoffeln auf den Markt bringen und damit seine Position weiter verbessern. (634) ACS hat zwei wichtige eigene Produkte: Linuron and Aclonifen. Beides sind Vorauflauf-Unkrautherbizide. Wie das Bayer-Produkt Metribuzin besitzen auch Linuron und Aclonifen keinen Patentschutz mehr. Sowohl das Bayer-Produkt Metribuzin als auch das ACS-Produkt Linuron haben im Zeitraum 1995-2000 erheblich an Umsatz eingebüßt - sogar mehr als die chemische Klasse als Ganzes. Aclonifen andererseits war in der Lage, das Ergebnis seiner Klasse insgesamt zu übertreffen(30). Dazu kommt, dass ACS als einziges Unternehmen eine erneute Zulassung von Aclonifen für 2004 beantragt hat. Es enthält außer [...] die Basischemikalie Trichlorbenzol. Deshalb wäre das fusionierte Unternehmen trotz fehlenden Patentschutzes in der Lage, zwei der wichtigsten Produkte auf dem Markt für Kartoffelherbizide zu kontrollieren. (635) Allen diesen Ländern gemeinsam ist, dass es sich um sehr kleine Märkte mit einem Gesamtwert von weniger als [...] handelt. Nach Ansicht der beteiligten Unternehmen sind dies nur Sekundärmärkte, und die Preisgestaltung der in diese Märkte gelieferten Produkte erfolgt auf anderen räumlich relevanten Märkten und in anderen Pflanzensegmenten, in denen die Wirkstoffe auch verwendet werden können, in erster Linie in Gemüse. Dies gilt nach Aussage der beteiligten Unternehmen für Bayers Hauptprodukt Metribuzin, das unter dem Markennamen Sencor im Handel ist und auch als Nachauflaufherbizid und als Gemüseherbizid eingesetzt wird. Ähnliche Überlegungen gelten nach Ansicht der beteiligten Unternehmen für die von ACS vertriebenen Produkte. Sowohl Linuron, das unter dem Markennamen Afalon im Handel ist, als auch Aclonifen (Challenge) werden in der Hauptsache bei Gemüse verwendet und der Preis entsprechend der Wettbewerbssituation auf dem Gemüsemarkt festgelegt. (636) Diese Überlegungen gelten nur für Italien, Finnland und die Niederlande. In Italien verkauft Bayer über fünf Mal mehr Metribuzin für Gemüse- als für Kartoffelkulturen. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen am italienischen Markt für Gemüseherbizide liegt nur bei [10-20] %. In Finnland richtet sich ACS bei der Preisgestaltung nach seinen zwei Produkten Linuron und Aclonifen zum Einsatz in Gemüsekulturen, wo es wesentlich bessere Verkaufsergebnisse erzielt als bei Kartoffeln, aber nur einen Marktanteil von [20-30] % hat. Eine ähnliche Situation entsteht in den Niederlanden, wo ACS nur [20-30] % des Gemüseherbizidmarktes innehat und Bayer nicht aktiv ist. (637) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zu einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Kartoffelherbizide in Griechenland, Portugal, Spanien und Schweden führen wird. Gemüseherbizide (638) Die Schätzung der beteiligten Unternehmen für den Gesamtwert des europäischen Gemüseherbizidmarktes liegt bei 105,8 Mio. EUR. Die drei größten nationalen Märkte für Gemüseherbizide sind Frankreich ([...] Mio. EUR), das Vereinigte Königreich ([...] Mio. EUR) und Spanien ([...] Mio. EUR). (639) Die beteiligten Unternehmen schätzen, dass sie [30-40] % (Bayer [0-10] %, ACS [20-30] %) am Gesamt-EWR-Markt für Gemüseherbizide noch vor BASF ([20-30] %), Syngenta ([10-20] %) und Dow ([0-10] %) erzielen. Auf nationaler Basis betrüge der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [40-50] % in Griechenland (Bayer [10-20] %, ACS [30-40] %), [50-60] % in Portugal (Bayer [20-30] % und ACS [30-40] %) und [40-50] % in Schweden (Bayer [10-20] %, ACS [30-40] %). Solche Marktanteile spiegeln die Stärke der beteiligten Unternehmen im Teilsegment von im Vorauflaufverfahren anzuwendenden Unkrautherbiziden wider. (640) Mit einem Marktwert von [...] sind die im Vorauflaufverfahren anzuwendenden Unkrautherbizide das wichtigste Segment des Gesamtmarktes für Gemüseherbizide. Mit einem Marktwert von [...] ist der griechische Markt für diese Unkrautherbizide relativ klein. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beläuft sich auf [40-50] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %). In Portugal erreicht dieser Anteil einen Wert von [70-80] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [40-50] %). Auf BASF entfallen [10-20] %, auf Dow [0-10] % und auf Syngenta [0-10] % des Marktes. Laut Schätzung der beteiligten Unternehmen dürfte ihr gemeinsamer Marktanteil zwar sinken, aber im Jahre 2004 immer noch bei [50-60] % liegen. Mit einem Marktwert von lediglich [...] ist der schwedische Markt einer der kleinsten nationalen Märkte. Dort beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [60-70] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [40-50] %). Bayer vertreibt auf diesem Markt nur ein Produkt, Propyzamid (Kerb) von Dow. Zu den Wettbewerbern gehören BASF ([0-10] %), Dow ([0-10] %), Syngenta ([0-10] %) und eine Reihe nationaler Firmen, die zusammen einen Marktanteil von [10-20] % auf sich vereinen. (641) Bayer ist auf dem Markt für Gemüseherbizide nur in sehr beschränktem Maße aktiv; auf dem EWR-weiten Markt hält das Unternehmen einen Marktanteil von [0-10] %. Bayer bietet hier lediglich ein eigenes Produkt - Metribuzin - an, das unter dem Markennamen Sencor gehandelt wird. Das Patent für Metribuzin ist abgelaufen. Alle anderen Produkte sind solche von Drittherstellern. Daher machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass ein großer Teil des Anteils von Bayer am Markt für Gemüseherbizide von Drittanbietern kontrolliert wird. Allerdings besitzt Bayer für einige dieser Produkte ein langfristiges Alleinvertriebsrecht, was bedeutet, dass Bayer die Kontrolle über das Produkt hat. (642) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass die meisten für die Formulierung von Gemüseherbiziden verwendeten Wirkstoffe nicht mehr unter Patentschutz stehen, so dass auf fast allen nationalen Märkten ein Wettbewerb durch Generikahersteller vorherrscht. Allerdings ist das wichtigste ACS-Produkt Aclonifen nicht mehr patentgeschützt und immer noch ein sehr erfolgreiches Produkt. In Frankreich entfallen darauf [10-20] %, in Deutschland - einem der fünf von ihrer Größe her wichtigsten Märkte - sogar [20-30] % des Marktes. ACS ist die einzige Firma, die Aclonifen zur erneuten Zulassung angemeldet hat. Außerdem hat ACS [...] die Basischemikalie Trichlorbenzol. Daher wird es für dieses Produkt keinen Wettbewerb durch Generikaanbieter geben. (643) Darüber hinaus erklären die beteiligten Unternehmen, dass der Markt für Gemüseherbizide ein breites Spektrum von Produkten umfasst, die - mit Ausnahme einiger alter Produkte mit dem Status von Verbrauchsartikeln - vorwiegend bei anderen Kulturen wie Getreide und Kartoffeln eingesetzt werden. Die Tatsache, dass die gleichen Produkte bei mehreren Kulturen eingesetzt werden, könnte bedeuten, dass es für Bayer und ACS schwierig wäre, eine Preisdiskriminierung gegenüber Gemüseanbauern zu betreiben. Allerdings wird keines der von den beteiligten Unternehmen hergestellten Produkte bei Getreide eingesetzt, und Aclonifen kommt bei Sonnenblumen in Griechenland in geringerem Maße zur Anwendung als bei Gemüse. Was Kartoffeln angeht, so würden die beteiligten Unternehmen auch auf dem Markt für Kartoffelherbizide in genau den gleichen drei Ländern - Griechenland, Portugal und Schweden - eine beherrschende Stellung erzielen. Der einzige Fall, auf den dieses Argument zutrifft, ist das Produkt Dinitramin ("Cobex"), das von ACS für Wacker Chemie in Griechenland vertrieben wird. Dinitramin wird in erster Linie bei Baumwolle eingesetzt, einer Kultur, bei der die beteiligten Unternehmen keine beherrschende Marktstellung erzielen würden. Außerdem wird Dinitramin seine Zulassung zur Verwendung bei Gemüse nach 2003 verlieren. Somit würde das Zusammenschlussvorhaben in Griechenland keine beherrschende Marktstellung herbeiführen. Schlussfolgerung zu Gemüseherbiziden (644) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Portugal und Schweden auf dem Markt für Gemüseherbizide eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Baumwoll-Erntehilfsmittel (645) Zu den Baumwoll-Erntehilfsmitteln gehört eine Gruppe von Produkten, die für die Vereinfachung der Ernte gedacht sind. In Bezug auf ihr spezifisches Einsatzgebiet und ihre chemischen Eigenschaften werden Erntehilfsmittel in drei verschiedene Produktgruppen unterteilt. Zur ersten Gruppe gehören Entlaubungsmittel, die die Ernte dadurch erleichtern, dass sie die Blätter ohne negative Auswirkungen auf die Ernte selbst abtöten. Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Samenkapselöffner, die gezielt die Samenkapseln aller Baumwollpflanzen gleichzeitig öffnen. Die dritte Gruppe von Erntehilfsmitteln schließlich umfasst Wiederaufwuchsbekämpfungsmittel, die das Nachwachsen von Unkraut beispielsweise nach unerwarteten Regenfällen verhindern. Da im Gegensatz zu selektiven Herbiziden Baumwoll-Erntehilfsmittel nicht dafür vorgesehen sind, das Wachstum der Pflanzen und deren Entwicklung beeinträchtigende Unkräuter zu bekämpfen oder zu verringern, sondern lediglich die Ernte vereinfachen sollen, stellen sie einen von Herbiziden getrennten sachlich relevanten Markt dar. (646) Griechenland und Spanien sind die einzigen Länder, in denen beide Unternehmen agieren. In Griechenland beläuft sich der gemeinsame Marktanteil auf [80-90] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [60-70] %). In Spanien beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [90-100] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [80-90] %). Bayer erzielt seinen gesamten Umsatz mit dem Produkt DEF auf Tribufosbasis, das nur als reines Entlaubungsmittel bei Baumwolle eingesetzt werden kann. Nach Aussage der beteiligten Unternehmen wird der Wirkstoff Tribufos gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates nicht wieder zugelassen, so dass das Produkt spätestens 2003 ausläuft. ACS vertreibt Dropp 50 WP, das aus Thidiazuron und dem Produkt Finish auf Ethephon- und Cylanilidbasis besteht. Dropp 50 WP wird sowohl als Wiederaufwuchs-Bekämpfungsmittel als auch als Entlaubungsmittel verwendet. Daher besteht eine Überschneidung bei Entlaubungsmitteln für Baumwolle, obwohl diese höchstwahrscheinlich nicht von langer Dauer ist. (647) Die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen haben bestätigt, dass die Kunden bei Entlaubungsmitteln praktisch keine Alternative zu den Produkten der beteiligten Unternehmen haben. Lediglich ein neues Produkt wird auf diesem Markt eingeführt. FMC will sein Herbizid Carfentrazon als Entlaubungsmittel für Baumwolle registrieren lassen. Bei dem Produkt von FMC handelt es sich um ein echtes Herbizid, dass die Pflanze abtötet. Hingegen beruhen Dropp und DEF auf einer hormonalen Wirkungsweise (hormonales Entlaubungsmittel). Als wichtige Folge ergibt sich, dass Baumwolle als perennierende Kultur nach der Behandlung mit einem Herbizid bei günstigen Witterung (Feuchtigkeit) wieder zu wachsen beginnt, wodurch sich die weißen Fasern während der Ernte verfärben, was bei einem Hormonpräparat nicht der Fall ist. FMC beabsichtigt, sein Produkt in Spanien 2002 und in Griechenland 2003 auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen geht von einem Marktanteil in Höhe von [...%] in Spanien und [...%] in Griechenland im Jahre 2004 aus. Dadurch würde sich die Marktposition der beteiligten Unternehmen 2002 und 2003, den beiden letzten Jahren, in denen laut Bayer eine Überschneidung vorliegt, auf einen Stand verringern, der dennoch über [70-80] % läge. (648) Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens zu einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Entlaubungsmittel für Baumwolle in Griechenland und Spanien führen würde. Allgemeine Schlussfolgerung zu Herbiziden Im Hinblick auf Herbizide ist die Kommission zu der Überzeugung gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben bei Rübenherbiziden (außer Nachauflaufgramiziden) eine beherrschende Marktstellung in der gesamten EU, bei Getreideherbiziden in Belgien, Deutschland und Schweden, bei Maisherbiziden in Belgien und den Niederlanden, bei Kartoffelherbizide in Griechenland, Portugal, Spanien und Schweden, bei Gemüseherbiziden in Portugal und Schweden und bei Baumwoll-Entlaubungsmittels in Griechenland und Spanien begründet. D. LANDWIRTSCHAFTLICHE FUNGIZIDE (649) Sowohl Bayer als auch ACS sind im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Fungiziden aktiv. Fungizide werden eingesetzt, um den Verderb von Pflanzen und pflanzlichen Produkten durch Pilze und Schimmel vor und nach der Ernte zu verhindern. Fungizide sind Mittel, die für die Bekämpfung von insbesondere durch Pilze hervorgerufenen Pflanzenkrankheiten eingesetzt werden. Die Krankheiten, von denen eine Kultur befallen wird, hängen von der in dem betreffenden Jahr angepflanzten Sorte, den Witterungsverhältnissen und der Pflege der Kultur ab. Die Sorte bestimmt die Anfälligkeit der Kultur gegenüber Krankheiten wie dem Echten Mehltau, Rost, der Septoria-Blattfleckenkrankheit und der Augenfleckenkrankheit. Die Witterung wirkt sich auf die Art und Intensität des Befalls aus. Mit guter Pflege der Kultur ist es möglich, das Risiko, dass sich bestimmte Krankheiten entwickeln, zu verringern. So vermindert beispielsweise eine richtige Fruchtfolge oder das Pfluegen die Gefahr der Herausbildung bestimmter Krankheiten. (650) Infolge dieser komplizierten Umstände wählt ein Landwirt in der Regel ein Spritzprogramm, das er hinsichtlich Intensität und Art der Wirkstoffe in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen und der Anfälligkeit der Kultur einsetzt. Diese Entscheidung können Händler, Sachverständige und Beamte der Mitgliedstaaten beeinflussen, die über gute Kenntnisse der Krankheiten und deren Epidemiologie sowie der besten Fungizide für die Bekämpfung dieser Krankheiten in Abhängigkeit vom prognostizierten Ausbruch (protektive Bekämpfung) oder dem Vorhandensein der Krankheit in der Kultur (kurative Bekämpfung) verfügen. (651) Liegen mehrere Krankheiten vor und können diese nicht durch einen einzelnen Wirkstoff unter Kontrolle gebracht werden, so greift der Landwirt entweder auf die Tankmischmethode zurück oder verwendet eine Formulierung, die eine Mischung mehrerer Wirkstoffe enthält. Da wegen der unterschiedlichen Witterungsverhältnisse in den einzelnen Jahreszeiten unterschiedliche Krankheiten auftreten, kommen unterschiedliche, dem jeweiligen Krankheitsbefall angepasste Erzeugnisse zum Einsatz. (652) Der Landwirt, oftmals geleitet von den Ratschlägen örtlicher Sachverständiger und von Empfehlungen solcher Gremien wie dem FRAC (Fungicide Resistance Action Committee), wird auch versuchen, das Entstehen von Resistenz gegenüber bestimmten Wirkstoffen zu verhindern, indem er zwischen Wirkstoffen verschiedener chemischer Kategorien während der Saison wechselt und/oder diese miteinander kombiniert, wenn die gleiche Krankheit über lange Zeit anhält und sich eine Mehrfachanwendung erforderlich macht. Mitunter besteht lokal unter den Krankheitserregern Resistenz gegenüber bestimmten Wirkstoffklassen, so dass der Landwirt Wirkstoffe einsetzen muss, die gegen diese Erregerpopulation wirksam sind. (653) Viele Unternehmen unterscheiden zwischen "systemischen" Fungiziden auf der einen Seite und "Kontakt-" oder "nicht systemischen" Fungiziden auf der anderen. Obgleich bislang offenbar keine generell akzeptierte Bestimmung dieser Begriffe vorgenommen worden ist, besteht über deren allgemeine Bedeutung weitgehend Einigkeit. Systemische Fungizide "bewegen" sich in der Pflanze, während Kontaktfungizide auf der Oberfläche bleiben, auf die sie gespritzt wurden. Somit sind systemische Fungizide in der Lage, Pathogene zu erreichen, die sich im Blattgewebe befinden, wo Kontaktfungizide nicht wirksam werden können. Allgemein gesagt, haben die meisten systemischen Erzeugnisse daher eine kurative Wirkung, während Kontaktpräparate im Wesentlichen als Protektans ("präventiv") wirken, bevor eine Infektion erfolgt. Protektanzien sind meist im unteren Preissegment angesiedelt, während mit systemischen Produkten aufgrund ihrer zuverlässigeren Wirkung nach der Infektion gewöhnlich höhere Preise erzielt werden. Kontaktfungizide sind in der Regel ältere (oftmals anorganische) chemische Verbindungen, für die kein Patentschutz mehr besteht und die von vielen Wettbewerbern vertrieben werden. Systemische Fungizide sind häufiger die Domäne von Unternehmen mit eigenen FuE-Kapazitäten. Die beiden Arten von Fungiziden werden vielfach gemeinsam zur Bekämpfung von Resistenz eingesetzt. Die Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen Auswirkung des Zusammenschlussvorhabens richtet sich insbesondere auf das Segment der neueren, meistens systemischen Fungizide. (654) Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge betrug im Jahre 2000 der Wert des Fungizidmarktes im EWR 2,246 Mrd. EUR. Der Umsatz von Bayer auf dem Fungizidmarkt der EU lag 2000 bei [...] EUR; der entsprechende Umsatz von ACS bei [...] EUR. D.1. Sachlich relevante Märkte (655) Die beteiligten Unternehmen folgen dem von der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis verfolgten Ansatz, dass nämlich eine Bewertung des Fungizidsektors nach Kulturen ein geeigneter Ausgangspunkt sei, da die verschiedenen Pflanzen unterschiedliche (wenn auch sich teilweise überlappende) Krankheitsmuster aufweisen. Die in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis durchgeführte Marktuntersuchung zeigte jedoch, dass auch in Betracht gezogen werden könnte, die Märkte voneinander unter Bezugnahme auf eine bestimmte Krankheit abzugrenzen. Die Marktuntersuchung im vorliegenden Fall hat grundsätzlich bestätigt, dass eine Bewertung nach Kulturen einen geeigneten Ausgangspunkt darstellt. Von vielen befragten Unternehmen wurde ferner die Notwendigkeit betont, bei der Untersuchung der Auswirkung des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb im Fungizidsegment die verschiedenen Krankheiten zugrunde zu legen. Bei den meisten Märkten ist es jedoch für die Entscheidung in dieser Sache nicht erforderlich, diese auf der Grundlage der Krankheiten noch weiter voneinander abzugrenzen. (656) Von dieser Schlussfolgerung werden nur die Fungizide zur Anwendung in Rebkulturen ausgenommen. In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis gelangte die Kommission zu der Überzeugung, dass der Markt für Rebkulturfungizide gesondert von anderen Fungiziden, die in Obst und Nüssen angewandt werden, bewertet werden müsse und nach den wichtigsten bei Rebkulturen auftretenden Krankheiten aufzuteilen sei. Fungizide für Falschen Mehltau, Echten Mehltau und Grauschimmel/Botrytis müssten als getrennte Märkte betrachtet werden. Im vorliegenden Fall schließen sich die beteiligten Unternehmen in ihrer Notifizierung dieser Definition des Marktes an. Die Mehrheit der befragten Unternehmen in der Marktuntersuchung der Kommission unterstützt den Ansatz, Rebkulturfungizide in drei sachlich relevante Märkte aufzuteilen. Daher behält die Kommission die Marktdefinition aus dem Zusammenschlussverfahren in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis bei und erklärt, dass getrennte Märkte für Präparate zur Bekämpfung von Falschem Mehltau, Echtem Mehltau und Botrytisfäule in Rebkulturen bestehen. (657) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis fand die Kommission auch deutliche Hinweise darauf, dass es einen getrennten Markt für Getreidefungizide auf der Basis von Strobilurinen gibt. Strobilurine sind Formulierungen, die einen Wirkstoff der chemischen Klasse der Strobilurine enthalten. Strobilurine kamen 1996 auf den Markt und können bei einer Vielzahl von Kulturen weltweit eingesetzt werden. In Europa wurden Strobilurine in erster Linie für den Schutz von Getreide- und Rebkulturen eingeführt. ACS befasst sich nicht mit der Herstellung von Fungiziden auf Strobilurin-Basis und wird auch in den nächsten Jahren voraussichtlich keine Fungizide auf Strobilurin-Basis auf den Markt bringen. Bayer hat vor kurzem die Strobilurin-Produktlinie FLINT von Novartis erworben (im Ergebnis der Verpflichtungserklärungen in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis). Aufgrund der Tatsache jedoch, dass für Fungizide auf Strobilurin-Basis, die von Bayer vermarktet werden, in den meisten EU-Mitgliedstaaten noch Zulassungsverfahren laufen, ist die Stellung von Bayer in diesem Marktsegment im Vergleich zu seinen wichtigsten Wettbewerbern, BASF und Syngenta, weiterhin relativ schwach. Daher vertreten die beteiligten Unternehmen den Standpunkt, dass noch nicht geklärt ist, ob die Strobilurine einen getrennten sachlich relevanten Markt bilden. (658) Da in der vorliegenden Sache eine Überschneidung ausschließlich im Segment der Fungizide auf Basis der Nicht-Strobilurine besteht, lautet die Frage hinsichtlich der Marktdefinition an dieser Stelle, ob Fungizide auf Basis der Nicht-Strobilurine einen getrennten relevanten Markt darstellen oder zum Gesamtmarkt für Getreidefungizide gehören. Der einzige nationale Markt, auf dem wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Marktabgrenzung bestehen, ist Italien, wo nach Aussage der beteiligten Unternehmen nur nicht-strobulinhaltige Fungizide vertrieben werden. Zum Zwecke dieses Beschlusses muss daher nicht entschieden werden, ob Nicht-Strobilurine einen getrennten sachlich relevanten Markt darstellen. (659) Was Obst und Nüsse anbelangt, so haben mehrere befragte Unternehmen während der Marktuntersuchung der Kommission erklärt, dass ein getrennter Markt für Erdbeerfungizide in Schweden in Betracht gezogen werden sollte. Diese befragten Unternehmen machen geltend, dass die beteiligten Unternehmen als Einzige Fungizide besitzen, die in Schweden für Krankheiten bei Erdbeeren zugelassen sind. Die beteiligten Unternehmen haben keine Beweise darüber vorgelegt, dass in Schweden auch noch andere Produkte als Erdbeerfungizide zugelassen sind. Daher wertet die Kommission Erdbeerfungizide als getrennten relevanten sachlichen Markt in Schweden. D.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung Allgemeine Überlegungen (660) Auf nationaler Ebene überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei einer Vielzahl von Kulturen und Mitgliedstaaten. Nach den Informationen in der Anmeldung sind 69 Fungizidmärkte betroffen. Aufgrund der Untersuchung kommt die Kommission zu der Feststellung, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens eine beherrschende Stellung auf 19 nationalen Märkten begründen oder stärken würde. Diese Märkte werden nachfolgend detailliert untersucht. (661) Hinsichtlich der anderen betroffenen Märkte ist die Kommission der Ansicht, dass keine wettbewerbsrechtlichen Probleme entstehen. Bei all diesen Märkten ist die Kommission aus einem oder mehreren der folgenden Gründe zu diesem Schluss gekommen: (662) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist gering. Es kommt zu keiner Überschneidung zwischen den Aktivitäten der Unternehmen, entweder weil der Marktanteil falsch zugeordnet wurde oder die Überschneidung aus anderen Gründen verschwunden ist. Die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und die Struktur des Marktes wird wahrscheinlich von dem Vorhaben überhaupt nicht berührt, da die preislichen Anreize für die Produkte der beteiligten Unternehmen nicht berührt werden. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktstellung stark überschätzt, und es gibt starke Wettbewerber, die eine funktionierende Wettbewerbssituation am Markt bewirken könnten. Von Wettbewerbern eingeführte neue Produkte könnten in naher Zukunft durchaus zu einem deutlichen Wettbewerb mit den Produkten der beteiligten Unternehmen führen. (663) Die von der Kommission vorgenommene Analyse der Märkte, auf denen wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, lautet wie folgt: a) Getreidefungizide (664) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis beschrieb die Kommission die verschiedenen Getreide befallenden Krankheiten sowie die zu ihrer Bekämpfung verwendeten Wirkstoffe. Der größte Teil

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.