Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e ausgebracht werden, unbeschädigt lassen. Aus der Sicht des Landwirtes ist die Art der Pflanze, auf die ein selektives Herbizid angewendet wird, der wichtigste Faktor, wenn es darum geht festzustellen, ob das Produkt ersetzbar ist. Die beteiligten Unternehmen geben daher zu bedenken, dass selektive Herbizide, die unterschiedliche Arten von Kulturen schützen, für die meisten Kulturen eigene sachlich relevante Märkte bilden. (575) Bei mehrjährigen Kulturen wie Obst und Nüssen, Zitrusfrüchten und Weintrauben jedoch werden auch nicht-selektive und sogenannte "semi-totale" Herbizide zur Bekämpfung von Unkraut eingesetzt, ohne dabei die Kulturpflanzen zu schädigen. Somit konkurrieren in den Kultursegmenten selektive und nicht-selektive Herbizide miteinander. Die beteiligten Unternehmen machen daher geltend, dass bei diesen Kulturen eine weitere Unterscheidung zwischen selektiven und nicht-selektiven Herbiziden nicht geeignet ist. Ob Zitrusfrüchte neben Früchten und Nüssen einen getrennten sachlich relevanten Markt bilden, kann hier offen bleiben, weil die Beurteilung der Wettbewerbssituation dieselbe bliebe. (576) Bei früheren Entscheidungen über Unternehmenszusammenschlüsse vertrat die Kommission den Standpunkt, dass für einige Kulturen die in den Herbizid-Formulierungen enthaltenen Wirkstoffe vor allem wirksam gegen Unkraut im Sinne einer der beiden Hauptkategorien von Unkräutern sind: breitblättrige Unkräuter und breitblättrige Gräser. Da bestimmte Arten von Kulturen vorwiegend von "gemischten Unkrautpopulationen" bestehend aus Gräsern und breitblättrigen Unkräutern betroffen sind, machen sich Behandlungen erforderlich, die beide Arten abtöten. Dem Landwirt stehen dabei zwei Optionen zur Verfügung: entweder er kauft eine Anzahl von Herbiziden mit spezieller Selektivität ein und mischt diese entsprechend den Unkrautarten, die sich zeigen, oder er kauft ein Fertigerzeugnis, das die gewünschte Mischung an Wirkstoffen zur Bekämpfung von Gräsern und breitblättrigen Unkräutern enthält. Einige Produkte sind gegen beide Kategorien wirksam und werden als Breitbandherbizide bezeichnet. (577) Herbizide gegen breitblättrige Unkräuter sind kein direkter Ersatz für Herbizide, die gegen Gräser eingesetzt werden (Graminizide), und umgekehrt. Der Landwirt, der sich auf seinen Feldern mit Schadgräsern konfrontiert seht, braucht Herbizide, die in der Lage sind, diese speziellen Gräser unter Kontrolle halten und umgekehrt. Dieselben Argumente gelten sinngemäß für die Bekämpfung breitblättriger Unkräuter. Die Kommission hat jedoch bei früheren Entscheidungen angemerkt, dass die beiden komplementären Marktsegmente durch Breitbandherbizide zusammengehalten werden. Für eine Anzahl von Herbiziden ergab die von der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis durchgeführte Marktuntersuchung, dass ein substanzieller Teil der Umsätze mit Breitbandherbiziden sowohl aufgrund von deren Fähigkeit zur Kontrolle von Ungräsern als auch zur Kontrolle von Unkräutern erwirtschaftet wird. Im Ergebnis des sogenannten Substitutionsketteneffekts ist ein wirksamer Wettbewerb auf Märkten vorhanden, auf denen Breitbandherbizide als Ersatz für Graminizide und Unkrautherbizide ersetzt werden sollen. Dies liegt darin begründet, dass weder die Anbieter von Breitbandherbiziden noch die Hersteller von Graminiziden oder Unkrautherbiziden als Teil ihres Produktportfolios die Preise erhöhen können, ohne dabei das Risiko einzugehen, dass ihre Kunden auf andere Produkte überwechseln. (578) Aus diesen Gründen geben die beteiligten Unternehmen zu bedenken, dass bei Getreide, Mais, Reis und Kartoffeln eine Unterscheidung zwischen Unkrautherbiziden und Graminiziden nicht sinnvoll erscheint. In allen diesen Segmenten erwirtschaften Breitbandherbizide einen substanziellen Teil ihrer Umsätze sowohl aufgrund ihrer Fähigkeit zur Kontrolle von Ungräsern als auch von Unkräutern. Dieser Ansatz unterscheidet sich von dem, den die Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis gewählt hat, bei dem eine Unterscheidung zwischen Unkrautherbiziden und Graminiziden auch mit Bezug auf Kartoffeln, Gemüse, Rüben, Ölsaaten und Sojabohnen getroffen wurde. (579) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis erwog die Kommission ferner eine Unterscheidung zwischen Produkten zur Frühanwendung (Vorsaat- bzw. Vorauflaufherbizide) und solchen zur Spätanwendung (Nachauflaufherbizide). Da diese Arten von Herbiziden zur Bekämpfung der gleichen Unkräuter und Ungräser eingesetzt werden und die gleiche Wirksamkeit haben, hat der Landwirt - zumindest vor der Aussaat - einen gewissen Spielraum bei der Bestimmung des Anwendungszeitpunktes. Je mehr Zeit vergeht und Unkrautprobleme auf den Anbauflächen auftreten, sind Herbizide zur Frühanwendung (vor der Aussaat oder sogar noch vor dem Auflaufen) kein Ersatz mehr für Nachauflaufherbizide. Allerdings sind in den meisten Fällen zumindest in der frühen Anwendungsphase von Herbiziden Vorauflaufherbizide und Nachauflaufherbizide wechselseitig austauschbar. (580) Mit Blick auf die Rolle von Breitbandprodukten und einen hinreichenden Grad an Austauschbarkeit zwischen Vor- und Nachauflaufanwendungen untersuchte die Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis die Märkte für Getreide-, Mais- und Reisherbizide als die sachlich relevanten Märkte. Bei den Herbizidmärkten für Kartoffeln, Gemüse, Zuckerrüben, Sojabohnen und Ölsaaten unterschied die Kommission jedoch weiter zwischen Vorauflaufherbiziden und Nachauflaufgraminiziden und ermittelte einen getrennten sachlich relevanten Markt für Nachauflaufgraminizide. Wenn man die Untersuchung auf die vorliegende Sache anwendet, dann scheint dieser Ansatz noch immer richtig zu sein, wenngleich mit Bezug auf Getreideherbizide die Bedeutung des Grasbekämpfungssegments angesichts der wachsenden Resistenz von sogenannten Problemungräsern (insbesondere Ackerfuchsschwanz, Weidelgras und Flughafer) zunimmt. (581) Mehrere Marktteilnehmer vertreten die Ansicht, dass Hafer einen getrennten Markt bildet, da zahlreiche Getreideherbizide in dieser Kultur nicht verwendet werden können. Allerdings kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob Haferherbizide einen eigenen sachlich relevanten Markt konstituieren können, da sich dadurch die Bewertung nicht ändert. C.2. Würdigung (582) Auf nationaler Ebene überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen in einer Vielzahl von Kulturen und Mitgliedstaaten. Nach den Angaben im Formblatt CO gibt es 44 betroffene Herbizidmärkte, in denen der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen 35 % oder mehr erreicht. Der Anteil der beteiligten Unternehmen an den Märkten übersteigt 40 % auf 39 Märkten und liegt höher als 50 % auf 26 Märkten. (583) Angesichts der Ergebnisse der Untersuchung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf 53 von insgesamt 80 Märkten aus einem oder mehreren der folgenden Gründe unwahrscheinlich ist. (584) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist gering. Es gibt keine Überschneidungen zwischen den Aktivitäten dieser Unternehmen, sei es wegen Fehlzuordnung von Marktanteilen oder weil die Überschneidung inzwischen nicht mehr gegeben ist (z. B. Kündigung der Vertriebsvereinbarung für Produkte von Drittherstellern); die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und es ist unwahrscheinlich, dass die Struktur des Marktes durch den Zusammenschluss berührt wird, da Anreize zur Anhebung der Produktpreise seitens der beteiligten Unternehmen nicht gegeben sind (Preis wird in erster Linie für andere Kulturen festgelegt); die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktposition deutlich überschätzt; es gibt starke Konkurrenten, von denen ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt zu erwarten ist; die Markteinführung neuer Produkte durch Wettbewerber wird wahrscheinlich in naher Zukunft eine starke Konkurrenz für die Produkte der beteiligten Unternehmen darstellen. (585) Angesichts der nachstehend genannten Gründe ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben eine beherrschende Stellung auf den Herbizidmärkten für sechs verschiedene Kulturen - Rüben, Getreide, Mais, Kartoffeln, Gemüse und Baumwollerntehilfen - herbeiführt oder verstärkt. Herbizidmärkte für Rüben (586) Im Jahre 2000 hatte der EWR-weite Markt an Rübenherbiziden einen ungefähren Wert von 225,4 Mio. EUR. Die wichtigsten nationalen Rübenherbizidmärkte sind Deutschland ([...]), Frankreich ([...]) und Italien ([...]). Die beteiligten Unternehmen gehen von folgenden Anteilen auf dem EWR-weiten Markt für Rübenherbizide aus: [50-60] % (Bayer [20-30] %, ACS [20-30] %), gefolgt von BASF ([0-10] %) und DuPont ([0-10] %). Auf nationaler Basis stellt sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen wie folgt dar(22). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (587) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis hatte die Kommission einen getrennten Markt für Nachauflaufgraminizide ausgemacht, in der vorliegenden Sache gibt es jedoch auf diesem Markt keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. In den übrigen drei Segmenten des Rübenherbizidmarktes (d. h. Vor- und Nachauflaufherbizide gegen breitblättrige Unkräuter sowie Vorauflaufherbizide gegen Gräser), die die Position "Sonstiges" im Rübenherbizidmarkt bilden, hätten die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil im EWR von [50-60] %. Auf nationaler Ebene würden die Marktanteile zwischen [40-50] % in Belgien und [70-80] % in Schweden schwanken. Die höchsten Marktanteile auf dem Gesamtmarkt sind bedingt durch die Stärke der beteiligten Unternehmen im Segment der im Nachauflaufverfahren angewendeten Unkrautherbizide. Der Markt für Nachauflauf-Unkrautherbizide ist das bei weitem größte Segment des Gesamtmarkts für Rübenherbizide im EWR mit einem Wert von 163,9 Mio. EUR, der 73 % entspricht. Die beteiligten Unternehmen schätzen, dass sie im EWR [50-60] % dieses Segmentes auf sich vereinen. Auf nationaler Ebene schwankt der Marktanteil der beteiligten Unternehmen zwischen [40-50] % im Vereinigten Königreich und [70-80] % in Portugal. Das fusionierte Unternehmen würde zum führenden Anbieter in allen Mitgliedstaaten außer Luxemburg, für das keine Daten vorliegen. Nach den Verkaufsprojektionen der beteiligten Unternehmen zu urteilen, wird die Situation im Jahre 2004 im Wesentlichen gleich bleiben. In nur vier Ländern sagen die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil von weniger als [40-50] % voraus, der sich jedoch noch immer zwischen [30-40] % und [40-50] % bewegt. (588) Die beteiligten Unternehmen haben eine Reihe von Gründen dargelegt, warum trotz dieser hohen Marktanteile keine Bedenken wegen einer möglichen beherrschenden Marktstellung im Ergebnis des Zusammenschlussvorhabens aufkommen dürften. Ihr Hauptargument lautet, dass alle vier auf diesen Märkten verwendeten Wirkstoffe keinen Patentschutz mehr haben, was zu einem heftigen Wettbewerb seitens der Generikahersteller führt. Allerdings wird die Marktkontrolle - wie weiter unten noch gezeigt werden soll - weniger über die Wirkbestandteile ausgeübt, sondern vielmehr über die Kontrolle unterschiedlicher Formulierungstypen mittels Formulierungspatenten. (589) In allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Spanien und Schweden, wo Bayer auch Produkte von Drittherstellern vertreibt, tätigt das Unternehmen auf diesem Markt [...] Umsätze mit Metamitron, das unter dem Markennamen Goltix gehandelt wird. Metamitron ist ein Vor- und Nachauflauf-Breitbandherbizid mit einem besseren Profil bei breitblättrigen Unkräutern. Metamitron wurde erstmalig 1975 eingeführt und ist seit 1993 ohne Patentschutz. Es gehört zur chemischen Kategorie der Triazine. Diese chemische Klasse ist eine relativ alte Kategorie, die zuerst 1956 auf den Markt gebracht wurde und seit dem Wegfall des Patentschutzes bei der übergroßen Mehrheit ihrer Produkte den Status eines Verbrauchsartikels hat. Der Umsatz mit Produkten dieser Kategorie ist seit 1996 rückläufig(23). Allerdings lag der Rückgang bei Goltix unter [...]. Der Verkaufstrend wird als global stabil beschrieben(24). Bayer will nun Goltix mit neuen Formulierungen wie Goltix WG 90 stabilisieren und hat mit dem Verkauf in den größeren europäischen Ländern bereits 2001 begonnen, wofür es Schutz seiner Registrierungsdaten genießt, und neue Mischpräparate wie Metamitron und Triflusulfuron eingeführt. (590) Die für die Formulierung der Nachauflauf-Unkrautherbizide verwendeten ACS-Wirkstoffe sind Desmedipham, Ethofumesat und Phenmedipham. Phenmedipham und das eng verwandte Desmedipham wurden 1968 in Verkehr gebracht. Beide Wirkstoffe gehören zur chemischen Klasse der Carbamate und sind die bestverkauften Produkte in dieser Kategorie. Obwohl bei den Umsätzen dieser Kategorie bis 2005 ein jährlicher Rückgang um 3 % erwartet wird, dürfte Phenmedipham seinen Marktanteil halten(25). Diese Wirkstoffe werden als Mischpräparate und als Einzelwirkstoff zumeist unter dem Markennamen Betanal vertrieben. Wie bei Bayer sind auch alle Wirkstoffe der ACS nicht mehr patentgeschützt. Folglich - so die Argumentation der beteiligten Unternehmen - würden die Generikaanbieter zunehmend Marktanteile von Bayer und ACS übernehmen. (591) Die Entwicklung von Vormischungen mit vorhandenen Verbindungen bleibt ein wichtiger Aspekt auf diesem Markt. So hat ACS im Jahre 1997 z. B. Mischungen wie Betanal Progress OF mit seinen drei Wirkstoffen auf den Markt gebracht. ACS hat ein Formulierungspatent für Betanal Progress. ACS wird mehrere neue Vormischungen seiner drei Produkte, allesamt als Weiterentwicklungen der Betanal-Familie (d. h. Betanal Expert), in fast jedem Mitgliedstaat in Verkehr bringen. Darüber hinaus soll es neue Mischungen mit Metamitron von Bayer geben, darunter eine Vierfachmischung (Betanal Quattro). Diese Strategie ermöglicht es den beteiligten Unternehmen, den Patentschutz durch Formulierungs- und Handelsmarkenschutz auszudehnen. Es handelt sich dabei um eine erfolgreiche Defensivstrategie gegen einen Wettbewerb durch Generika. Ein ähnlicher Effekt eines erweiterten Schutzes über den Ablauf des Patents für den Wirkstoff hinaus wird durch den Datenschutz im Rahmen der Copyright-Gesetze erzielt. ACS ist das einzige Unternehmen, das im Besitz von Daten für Desmedipham ist, und verfügt über eine Taskforce für Phenmedipham mit [...] und für Ethofumesat mit [...]. Bayer genießt Datenschutz für die gesamte Goltix-Familie im Wert von mehreren Mio. Euro bis [...]. (592) Im Übrigen stellen konkurrierende Generikaanbieter das Produkt nicht selbst her. ACS liefert seine Produkte u. a. an FCS, United Phosphorus, Griffin und Sipcam. Dies führt zu einer Abhängigkeit dieser Generikaanbieter und ermöglicht es ACS, von keinem anderen Hersteller erreichte Skaleneffekte zu realisieren. [...]. (593) Zudem ist die Erhaltung einer Registrierung kostspielig, der Vertrieb der Herbizide erfordert ein entsprechendes Netzwerk, doch sind die finanziellen Ressourcen der meisten Generikaanbieter relativ begrenzt. Dazu kommt, dass einige der Generikaanbieter bei ihren Produkten von den beteiligten Unternehmen hinsichtlich der Formulierungspatente abhängig sind. [...](26). (594) Die beteiligten Unternehmen haben Vorausschätzungen für ihre Marktanteile 2004 vorgelegt, die erheblich niedriger ausfallen als die für 2000. ACS prognostiziert einen [...] Trend bis 2003 und einen [...] für 2004. Bayer prognostiziert bis 2004 einen relativ gravierenden Rückgang im EWR, wenngleich der Umsatz auf globaler Ebene als stabil vorausgesagt wird. Allerdings bleibt der gemeinsame Marktanteil im EWR immer noch sehr hoch. Dies ist der Fall trotz - wie die beteiligten Unternehmen konstatieren - Empfehlungen seitens behördlicher und nicht-staatlicher Berater, darunter staatlicher Organisationen, zur Verwendung von Generika, die mehr oder weniger die gleichen Eigenschaften haben wie die Originalmarke. (595) Ein weiteres Argument der beteiligten Unternehmen betrifft die Preisentwicklung. Die beteiligten Unternehmen behaupten, ihre Produkte seien von einem erheblichen Preisverfall betroffen (Rückgang bis zu [...] % des Endverbraucherpreises von Bayer-Produkten und einem Rückgang des Endverbraucherpreises von ACS-Produkten von bis zu [...] %). Allerdings bedeutet eine Preisreduzierung nicht unbedingt, dass auch die Gewinnspannen gelitten haben, beispielsweise aufgrund einer effizienteren Produktion. [...](27). (596) Mit Blick auf den französischen Markt bringen die beteiligten Unternehmen das Argument, dass das Gros der ACS-Umsätze aus dem Verkauf von Produkten von Drittherstellern stammt, darunter [...] die BASF-Präparate Metamitron und Chloridazon. Allerdings hat ACS - selbst wenn sie ihre Produkte von Drittherstellern bezieht - einen Handlungsspielraum im Hinblick auf die Preis-/Kosten-Spanne des Endprodukts, der es in der Tat ermöglicht, gegen Bayer zu konkurrieren. Außerdem schafft die Tatsache, dass das neu fusionierte Unternehmen ein Produkt mit einem Wirkstoff im Besitz von [...], dem Wettbewerber auf diesem Markt, vertreiben würde, eine strukturelle Verbindung, die Anlass zu weiteren Bedenken wegen einer möglichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs geben könnte. (597) Schließlich behaupten die beteiligten Unternehmen, dass nachfrageseitig in Dänemark und Schweden ein hoher Konzentrationsgrad besteht. In Dänemark entfallen auf drei Kunden [90-100] % des Umsatzes der beteiligten Unternehmen. In Schweden sind die vier größten Kunden mit [90-100] % am Umsatz der beteiligten Unternehmen beteiligt. Allerdings besteht bei seinem Marktanteil von [50-60] % in Dänemark und [70-80] % in Schweden eine gewisse Ungleichheit im Verhandlungsgewicht. Außerdem sind Dänemark und Schweden relative kleine Märkte, die für Bayer und ACS weniger interessant sind als für die Kunden. (598) Bei der Marktuntersuchung der Kommission befragte Unternehmen äußerten Bedenken hinsichtlich der Kontrolle, die die beteiligten Unternehmen über die vier wichtigsten Wirkstoffe und die sich in einer Hand befindlichen bekanntesten Marken auf diesem Markt ausüben, und vor allem wegen der Möglichkeit, alle vier Unkraut-Herbizide frei miteinander zu kombinieren. Nach diesen Marktteilnehmern müssen für eine ausreichende Unkrautbekämpfung bei Zuckerrüben alle vier Wirkstoffe in einer Behandlungssequenz miteinander kombiniert werden. Bayer und ACS empfehlen Mischungen mit mindestens drei der vier Wirkstoffe. Somit sind Mischungen von Ethofumesat, Phenmedipham, Desmedipham and Metamitron in mehreren Kombinationen im gesamten Gebiet der EU zum Standard geworden. (599) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in allen Mitgliedstaaten eine beherrschende Marktstellung bei Herbiziden für Zuckerrübenkulturen (ohne Nachauflaufgraminizide) begründet oder verstärkt. Getreideherbizide (600) Der Markt für Getreideherbizide ist (wertmäßig) der größte Markt für selektive Herbizide. Im Jahre 2000 belief sich der EWR-weite Umsatz mit Herbiziden für Getreidekulturen auf annähernd 826 Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass sie auf EWR-Ebene einen Anteil von insgesamt [30-40] % an diesem Markt werden erzielen können (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %), gefolgt von Syngenta mit [10-20] %. Die beteiligten Untenehmen prognostizieren ihren Marktanteil für 2004 auf [30-40] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %), gefolgt von Syngenta mit [10-20] %. (601) In Belgien liegt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen bei [40-50] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %). Zu den führenden Wettbewerbern gehören Dow ([10-20] %), DuPont ([0-10] %), Syngenta ([10-20] %) und BASF ([0-10] %). Im Jahre 2000 erwirtschaftete Bayer seinen Umsatz ausschließlich mit dem Vertrieb von Produkten von Drittherstellern, darunter auch ACS. Bayer hat jedoch die Absicht, den Umsatz aus dem Vertrieb von Produkten von Drittherstellern bis 2004 völlig einzustellen und diese durch neue eigene Produkte mit einem Marktanteil von [0-10] % zu ersetzen. Den Erwartungen der beteiligten Unternehmen zufolge dürfte sich ihr Marktanteil im Jahre 2004 auf [40-50] % erhöhen. (602) In Deutschland halten die beteiligten Unternehmen gemeinsam einen Marktanteil von [50-60] % (Bayer [0-10] %, ACS [50-60] %). Hauptwettbewerber sind BASF ([10-20] %), DuPont ([10-20] %, Dow ([0-10] %) und Syngenta ([0-10] %). Bayer tätigte etwa [60-70] % seines Umsatzes auf dem deutschen Markt mit seinem eigenen Produkt Herold, einer Mischung aus Flufenacet und dem Wirkstoff Diflufenican von ACS. Die übrigen [40-50] % des Umsatzes vom Bayer auf diesem Markt entfallen auf Produkte von Drittherstellern, von denen eines - geliefert von Dow - infolge des geplanten Zusammenschlusses nicht mehr weiter vertrieben wird. Allerdings hat Bayer die Absicht, sämtliche Produkte von Drittherstellern durch eigene Produkte zu ersetzen und bis 2004 seinen Marktanteil von [0-10] % zu halten. (603) In Schweden haben die beteiligten Unternehmen zusammen einen Marktanteil von [60-70] % (Bayer [30-40] %, ACS [20-30] %). Zu den weiteren multinationalen Firmen mit eigener FuE-Basis gehören BASF ([10-20] %), Monsanto ([0-10] %), Dow ([0-10] %), Syngenta ([0-10] %) und DuPont ([0-10] %). Bayer vertreibt in Schweden keine eigenen Herbizide für Getreidekulturen, sondern realisiert seinen gesamten Umsatz mit Produkten von Drittherstellern, die von der Bayer-Tochter Gullviks, einem Großhändler, vertrieben werden. Gullviks ist einer der drei führenden Großhändler in Schweden, von denen zusammen [90-100] % der Nachfrage gedeckt werden. Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass angesichts der Zugehörigkeit von Gullviks zu Bayer die anderen führenden Großhändler den Anreiz hätten, sich auf das Produktportfolio der Wettbewerber der beteiligten Unternehmen zu konzentrieren, um im Vertrieb wettbewerbsfähiger zu sein. Allerdings sagen die beteiligten Unternehmen für 2004 einen Marktanteil von [70-80] % - entsprechend einem Zuwachs von [0-10] Prozentpunkten - voraus. Dieser Zuwachs ist zum Teil durch die Markteinführung des neuen Bayer-Produkts Propoxycarbazon bedingt, von dem ein Marktanteil von [10-20] % erwartet wird. Somit würden [40-50] % des Marktes durch Produkte beherrscht, die den beteiligten Unternehmen gehören. In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte sowie in einem weiteren Papier legte Bayer einige Belege dafür vor, dass [...]. Daher wird der Marktanteil von Propoxycarbazon erheblich niedriger sein als die ursprünglich prognostizierten [...] (unter der Annahme einer Vermarktung bereits 2002). Allerdings läge der gemeinsame Marktanteil dennoch über 60 %, selbst wenn Propoxycarbazon nicht [...]. (604) Die hohen Marktanteile in diesen Ländern lassen sich durch die besondere Stärke der beteiligten Unternehmen im Segment der Produkte mit Ungraswirkung (Graminizide plus Breitband) erklären. Auf dem Markt sind nur einige wenige reine Graminizide. Allerdings hätte Bayer nach dem geplanten Zusammenschluss zwei solche Produkte - Fenoxaprop, das noch unter Patentschutz steht, und Flufenacet - in seinem Angebot. Das dritte wichtige Graminizid mit der Bezeichnung Clodinafop kommt von Syngenta. Zusammen mit ihrem starken Portfolio an Breitbandherbiziden, die auch gegen Ungräser eingesetzt werden können, hatten die beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 in diesem Segment die folgenden Marktanteile: Belgien [50-60] % (Bayer [0-10] %, ACS [50-60] %), Frankreich [40-50] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %), Deutschland [60-70] % (Bayer [0-10] %, ACS [60-70] %), Niederlande [60-70] % (keine Überschneidung) und Schweden [70-80] % (Bayer [20-30] %, ACS [40-50] %). (605) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Segment der Produkte mit Ungraswirkung dürfte nach deren Voraussagen weiter steigen. Mit der Einführung des neuen Graminizids Propoxycarbazon durch Bayer und des neuen Wirkstoffs Mesosulfuron durch ACS. das zwar kein reines Graminizid, aber extrem wirksam gegen das Problemgras Ackerfuchsschwanz ist, wird das fusionierte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.