Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/1683 der Kommission vom 26. Juli 2022 über die von Frankreich durchgeführte Maßnahme SA.26494 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten des Betreibers des Flughafens La Rochelle und bestimmter diesen Flughafen bedienender Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5145) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D1683. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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uggastaufkommen von mindestens 45 000 Fluggästen pro Jahr zu betreiben. —   Vertrag Nr. 4: Vertrag vom 1. Februar 2007 (75) Dieser Vertrag ersetzte indirekt den Vertrag Nr. 2; er wurde am 1. Februar 2007 von der IHK und Ryanair geschlossen und endete am 30. April 2009. Im Rahmen des Vertrags verpflichtete sich Ryanair, eine tägliche Strecke zwischen dem Flughafen La Rochelle und London Stansted zu betreiben und möglicherweise eine oder mehrere Verbindungen nach Brüssel-Charleroi, Frankfurt-Hahn oder zu einem anderen Flughafen einzurichten. Außerdem verpflichtete sich Ryanair, in jedem Vertragsjahr mindestens 340 Tage pro Jahr vom Flughafen La Rochelle aus zu fliegen. Seit dem 1. Februar 2007 erbrachte Atlantica Bodenabfertigungsdienste für Ryanair im Rahmen des in Erwägungsgrund 71 genannten Bodenabfertigungsvertrags. —   Vertrag Nr. 5: Vertrag vom 13. Januar 2010 (76) Dieser Vertrag wurde von der IHK mit Ryanair am 13. Januar 2010 geschlossen und galt rückwirkend ab 1. Mai 2009 für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Rahmen des Vertrags verpflichtete sich Ryanair, eine tägliche Strecke zwischen dem Flughafen La Rochelle und London Stansted, Dublin sowie Brüssel-Charleroi zu betreiben und möglicherweise eine oder mehrere Verbindungen zu einem anderen Flughafen, der von Ryanair bedient wird, einzurichten. (77) Zu diesem Vertrag wurden die beiden nachstehenden Zusatzvereinbarungen geschlossen: —   Vertrag Nr. 6: Zusatzvereinbarung Nr. 1 vom 1. Februar 2010 zum Vertrag Nr. 5 vom 13. Januar 2010 (78) Mit dieser Zusatzvereinbarung zum Vertrag Nr. 5 vom 13. Januar 2010, die bis zum 31. März 2013 in Kraft war, wurden die von Ryanair ab dem Flughafen La Rochelle beginnend mit der Sommersaison 2010 zu bedienenden Zielflughäfen festgelegt, und zwar zu folgenden Bedingungen: — London Stansted: Mindestaufkommen von 53 000 Fluggästen (Ankunft und Abflug) für jedes volle Jahr, — Dublin (nur Sommer): Mindestaufkommen von 17 000 Fluggästen (Ankunft und Abflug) für jedes volle Jahr, — Brüssel-Charleroi (nur Sommer): Mindestaufkommen von 17 000 Fluggästen (Ankunft und Abflug) für jedes volle Jahr, — Oslo Rygge (nur Sommer): Mindestaufkommen von 17 000 Fluggästen (Ankunft und Abflug) für jedes volle Jahr. (79) Mit dieser Zusatzvereinbarung wurde Vertrag Nr. 5 vom 13. Januar 2010 ergänzt. —   Vertrag Nr. 7: Zusatzvereinbarung Nr. 2 vom 28. Januar 2011 zum Vertrag Nr. 5 vom 13. Januar 2010 (80) Mit dieser Zusatzvereinbarung zum Vertrag Nr. 5 vom 13. Januar 2010 verpflichtete sich Ryanair, ab der Sommersaison 2011 eine reine Sommerverbindung nach Porto mit einem Fluggastaufkommen von mindestens 17 000 Fluggästen (Ankunft und Abflug) für jedes volle Jahr zu betreiben. b)   Von der IHK mit Ryanair/AMS geschlossene Verträge über Marketingdienstleistungen (81) Wie aus Tabelle 9 hervorgeht, hat auch die IHK eine Reihe von Marketingverträgen geschlossen. Diese wurden zwischen 2003 und 2006 von der IHK mit Ryanair abgeschlossen, und ab 2006 mit AMS, einer 100%igen Tochtergesellschaft von Ryanair. —   Vertrag A: Vertrag vom 1. Dezember 2003 mit Ryanair (82) Am 1. Dezember 2003 wurde zwischen der IHK und Ryanair ein Vertrag geschlossen, der rückwirkend vom 1. Mai 2003 bis zum 31. Dezember 2003 galt. Ryanair verpflichtete sich, ab dem 1. Mai 2003 eine tägliche Verbindung zwischen dem Flughafen La Rochelle und London Stansted zu betreiben und möglicherweise eine oder mehrere weitere Verbindungen nach Frankfurt-Hahn, Brüssel-Charleroi oder anderen Flughäfen für Flüge an mindestens 340 Tagen im Jahr einzurichten. (83) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich Ryanair, auf ihrer Website drei Links zu Tourismus-Websites mit Bezug zur Region La Rochelle anzuzeigen und eine Werbekampagne für ihre Verbindungen zum Flughafen La Rochelle zu starten. (84) Die IHK zahlte Ryanair […] EUR: — […] EUR bei Vertragsunterzeichnung, — […] EUR nach Vorlage einer Zusammenfassung der von Ryanair durchgeführten Marketingkampagnen und der damit verbundenen Kosten, die mindestens […] EUR betragen mussten. —   Vertrag B: Vertrag vom 3. Juni 2004 mit Ryanair (85) Am 3. Juni 2004 wurde zwischen der IHK und Ryanair ein Vertrag geschlossen, der für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2006 galt. Ryanair verpflichtete sich, ab dem 1. Januar 2004 eine tägliche Verbindung zwischen dem Flughafen La Rochelle und London Stansted zu betreiben und möglicherweise eine oder mehrere weitere Verbindungen nach Frankfurt-Hahn, Brüssel-Charleroi oder anderen Flughäfen für Flüge an mindestens 340 Tagen im Jahr einzurichten. Die Fluggesellschaft verpflichtete sich auch zu einer Auslastung von mindestens 60 % für ihre Flüge. (86) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich Ryanair, auf ihrer Website Links zu Tourismus-Websites mit Bezug zur Region La Rochelle anzuzeigen. (87) Die IHK zahlte Ryanair [...] EUR pro Jahr; der Betrag würde im Fall, dass Ryanair die Auslastungsziele nicht erreicht, verringert. Dieser Betrag würde dann auf der Grundlage der Zahl der beförderten Fluggäste neu berechnet. Die Zahlungen sollten quartalsweise erfolgen und etwaige Überzahlungen im Folgejahr ausgeglichen werden. (88) Die Kommission erhielt keine Unterlagen, aus denen der genaue Betrag hervorgeht, den die IHK in den darauffolgenden beiden Jahren an Ryanair gezahlt hat. —   Vertrag C: Mit AMS in Bezug auf das Vereinigte Königreich geschlossener Vertrag vom 1. April 2006 (89) Am 1. April 2006 schloss die IHK mit AMS einen Dreijahresvertrag, der am 1. Mai 2006 in Kraft trat. Im Rahmen dieses Vertrags war Ryanair verpflichtet, eine Strecke zwischen La Rochelle und London Stansted mit mindestens 95 000 Fluggästen pro Jahr zu bedienen. (90) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, verschiedene Marketingdienstleistungen auf der Website www.ryanair.com zu einem Preis von […] EUR pro Jahr bzw. […] EUR pro Monat zu erbringen. Diese umfassten: — Anzeige eines Links zu einer von der IHK genannten Website auf der englischsprachigen Startseite von www.ryanair.com (20) für 56 Tage zu einem Preis von […] EUR, — Präsentation von vier Absätzen mit je 150 Wörtern im Bereich „Five things to do“ auf der Seite für den Zielort La Rochelle der Website von Ryanair zu einem Preis von […] EUR, — Anzeige von zwei Links zu einer von der IHK angegebenen Website in der Statusleiste der Seite für den Zielort La Rochelle der Website von Ryanair zu einem Preis von […] EUR, — Anzeige von einem Link zu einer von der IHK genannten Website im Bereich „Five things to do“ auf der Seite für den Zielort La Rochelle der Website von Ryanair zu einem Preis von […] EUR, — Versand einer E-Mail an Abonnenten der Website von Ryanair im Vereinigten Königreich und in Irland, in der La Rochelle beworben wird, zu einem Preis von […] EUR. (91) Zusätzliche Leistungen konnten zwischen den Parteien vereinbart werden. Die IHK würde monatliche Zahlungen für diese Dienstleistungen auf der Grundlage der von AMS übermittelten Rechnungen leisten. —   Verträge D und E: Mit AMS in Bezug auf Irland geschlossener Vertrag vom 1. April 2006 und dessen Zusatzvereinbarung vom 1. Juni 2007 (92) Am 1. April 2006 wurde von der IHK mit AMS der Vertrag D abgeschlossen, der für drei Jahre galt und am 1. Mai 2006 in Kraft trat. Im Rahmen dieses Vertrags war Ryanair verpflichtet, eine Strecke zwischen La Rochelle und Dublin mit mindestens 45 000 Fluggästen pro Jahr zu bedienen. (93) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, auf der Website von Ryanair, www.ryanair.com, einen Link zu einer von der IHK genannten Website für 212 Tage pro Jahr zu einem Preis von […] EUR pro Jahr bzw. […] EUR pro Monat anzuzeigen. Zusätzliche Leistungen konnten zwischen den Parteien vereinbart werden. Die IHK würde monatliche Zahlungen für diese Dienstleistungen auf der Grundlage der von AMS übermittelten Rechnungen leisten. (94) Zu dem Vertrag D gab es am 1. Juni 2007 eine Zusatzvereinbarung (Vertrag E), wodurch die Marketingdienstleistungen für 2007 geändert wurden: AMS verpflichtete sich, auf der Website von Ryanair einen Link zu einer von der IHK genannten Website für 45 Tage im Zeitraum Juni bis September 2007 (anstelle von 212 Tagen pro Jahr) zu einem Preis von […] EUR anzuzeigen. —   Vertrag F: Mit AMS in Bezug auf das Vereinigte Königreich geschlossener Vertrag vom 21. September 2007 (95) Am 21. September 2007 unterzeichnete die IHK-Flughafen den Vertrag F über Marketingdienstleistungen auf der Website von Ryanair für das Vereinigte Königreich. Mit dem Vertrag F wurde der Vertrag C geändert, und es wurden weitere Marketingdienstleistungen, zusätzlich zu den bereits geplanten, vereinbart, nämlich die Versendung von fünf zusätzlichen Werbe-E-Mails im Winter 2007/2008 an die 255 000 englischsprachigen Abonnenten auf der Mailingliste von Ryanair. Die Kosten für diese zusätzlichen Dienstleistungen würden sich auf […] EUR belaufen. —   Vertrag G: Mit AMS in Bezug auf das Vereinigte Königreich geschlossener Vertrag vom 17. September 2009 (96) Am 17. September 2009 schloss die IHK mit AMS einen Dreijahresvertrag mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar 2009. Im Rahmen dieses Vertrags war Ryanair verpflichtet, eine Strecke zwischen La Rochelle und London Stansted mit mindestens 53 000 Fluggästen pro Jahr zu bedienen. (97) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, verschiedene Marketingdienstleistungen zu einem Preis von […] EUR pro Jahr zu erbringen. Diese umfassten: — Anzeige eines Links zu einer von der IHK genannten Website auf der Ryanair-Startseite für das Vereinigte Königreich, www.ryanair.com, für 22 Tage zu einem Preis von […] EUR, — Präsentation eines Absatzes auf der Seite für den Zielort La Rochelle der Website von Ryanair zu einem Preis von […] EUR, — Anzeige eines Links zu einer von der IHK genannten Website in der Statusleiste der Seite für den Zielort La Rochelle der Website von Ryanair zu einem Preis von […] EUR. (98) Der Gesamtbetrag für diese Dienstleistungen belief sich auf […] EUR, für den ein Rabatt gewährt wurde. Zusätzliche Leistungen konnten zwischen den Parteien vereinbart werden. —   Verträge H und J: Mit AMS in Bezug auf Belgien geschlossener Vertrag vom 17. September 2009 und dessen Zusatzvereinbarung (99) Am 17. September 2009 schloss die IHK mit AMS einen Dreijahresvertrag mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar 2009 (Vertrag H). Im Rahmen dieses Vertrags war Ryanair verpflichtet, eine Strecke zwischen La Rochelle und Brüssel-Charleroi mit mindestens 9 000 Fluggästen im ersten Jahr und 16 000 Fluggästen in den darauffolgenden beiden Jahren zu bedienen. (100) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, auf der Ryanair-Startseite für die Niederlande/Belgien (www.ryanair.com) (21) einen von der IHK genannten Link für 95 Tage im ersten Jahr und für 160 Tage in den darauffolgenden beiden Jahren anzuzeigen. Die Kosten für diese Dienstleistungen beliefen sich auf […] EUR bzw. […] EUR, wobei der IHK im ersten Jahr […] EUR und in den Folgejahren […] EUR in Rechnung gestellt wurden. Zusätzliche Leistungen konnten zwischen den Parteien vereinbart werden. (101) Zu diesem Vertrag wurde am selben Tag durch den Vertrag J eine Zusatzvereinbarung geschlossen, nach der sich AMS verpflichtete, für weitere zehn Tage im Jahr 2009 einen Link zu der von der IHK genannten Website auf der Ryanair-Startseite für die Niederlande/Belgien, www.ryanair.com, anzuzeigen. Die Kosten für diese zusätzliche Leistung würden sich auf […] EUR belaufen. —   Vertrag I: Mit AMS in Bezug auf Irland geschlossener Vertrag vom 17. September 2009 (102) Am 17. September 2009 schloss die IHK mit AMS einen weiteren Dreijahresvertrag mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar 2009 (Vertrag I). Im Rahmen dieses Vertrags war Ryanair verpflichtet, eine Strecke zwischen La Rochelle und Dublin mit mindestens 17 000 Fluggästen pro Jahr zu bedienen. (103) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, 200 Tage lang einen Link zu einer von der IHK genannten Website auf der Startseite der irischen Version der Website von Ryanair, www.ryanair.com, anzuzeigen. Die Gebühr für diese Dienstleistung belief sich auf […] EUR, die der IHK als jährliche Kosten in Höhe von […] EUR in Rechnung zu stellen waren. Zusätzliche Leistungen konnten zwischen den Parteien vereinbart werden. —   Vertrag K: Mit AMS geschlossener Vertrag vom 25. Februar 2010 (104) Am 25. Februar 2010 schloss die IHK mit AMS einen Dreijahresvertrag, der am 31. März 2010 in Kraft trat (Vertrag K). Durch diesen Vertrag wurden die früheren Verträge zwischen den Parteien ersetzt und aufgehoben. (105) Im Jahr 2009 wurden drei Verträge über Marketingdienstleistungen für jeden der Märkte, auf denen Werbemaßnahmen geplant waren, geschlossen, nämlich für das Vereinigte Königreich, Irland und Belgien. Im Jahr 2010 schlossen die Parteien jedoch einen einzigen Vertrag für alle drei Märkte. (106) Im Rahmen dieses Vertrags war Ryanair verpflichtet, Strecken zwischen dem Flughafen La Rochelle und dem Vereinigten Königreich, Irland, Belgien und Norwegen zu bedienen (letztere als neue Strecke). Der Vertrag enthielt zwar keine Anforderungen in Bezug auf die Fluggastzahlen oder die Flugfrequenz, sah aber vor, dass im Fall einer Verringerung der Frequenz oder der Annullierung einer der in Rede stehenden Strecken das Marketingdienstleistungspaket entsprechend geändert würde. (107) Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, verschiedene Marketingdienstleistungen zu einem Preis von […] EUR pro Jahr zu erbringen. Diese umfassten: — Präsentation von fünf Absätzen im Bereich „Five things to do“ der Ryanair-Website, — Anzeige von drei Links auf der Ryanair-Website, — Anzeige eines Links auf den Startseiten der Ryanair-Website für Irland, Norwegen und die Niederlande für 90 Tage, — Anzeige eines Links auf der Startseite der Ryanair-Website für das Vereinigte Königreich für 50 Tage. (108) Zusätzliche Leistungen konnten zwischen den Parteien vereinbart werden. (109) Zu diesem Vertrag gab es die nachstehenden drei Zusatzvereinbarungen: —   Vertrag L: Zusatzvereinbarung Nr. 1 zum Vertrag K vom 25. Februar 2010 in Bezug auf Irland (110) Die erste Zusatzvereinbarung zum Vertrag K vom 25. Februar 2010 wurde am 23. Juni 2010 unterzeichnet. Im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung war Ryanair verpflichtet, eine Strecke zwischen La Rochelle und Cork zu betreiben. Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, den Zeitraum, in dem auf der Ryanair-Website, www.ryanair.com, ein Link zu einer von der IHK gewählten Website zu einem Preis von […] EUR angezeigt werden sollte, auf 70 Tage zu verlängern. —   Vertrag M: Zusatzvereinbarung Nr. 2 zum Vertrag K vom 25. Februar 2010 in Bezug auf Portugal (111) Im Rahmen dieses am 11. Februar 2011 unterzeichneten Vertrags verpflichtete sich AMS, verschiedene Marketingdienstleistungen zu einem Preis von […] EUR zu erbringen, die zu jährlichen Kosten von […] EUR in Rechnung gestellt werden sollten. Diese umfassten: — Anzeige eines Links zu einer von der IHK benannten Website im Bereich „Flughäfen und Tourismus“ der Startseite der portugiesischen Version der Ryanair-Website, www.ryanair.com, für 365 Tage pro Jahr, — Präsentation von La Rochelle (von der IHK ausgewählte Texte, Bilder und Verlinkung) auf der Startseite der Ryanair-Website für Portugal für vier Wochen im Jahr. —   Vertrag N: Zusatzvereinbarung Nr. 3 zum Vertrag K vom 25. Februar 2010 in Bezug auf Norwegen (112) Zum Vertrag K vom 25. Februar 2010 wurde 2011 eine dritte Zusatzvereinbarung unterzeichnet. Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtete sich AMS, verschiedene Marketingdienstleistungen zu einem Preis von […] EUR zu erbringen, die im ersten Jahr als Kosten in Höhe von […] EUR und im zweiten Jahr mit […] EUR in Rechnung gestellt werden sollten. (113) Im ersten Jahr (vom 31. März 2011 bis zum 31. Oktober 2011) wurden folgende Dienstleistungen erbracht: — Präsentation von La Rochelle (von der IHK ausgewählte Texte, Bilder und Verlinkung) auf der Startseite der Ryanair-Website für Norwegen für sechs Wochen im Jahr, — Präsentation eines von der IHK gewählten Banners in der Statusleiste auf der rechten Seite der Startseite der Ryanair-Website für Norwegen für vier Monate im Jahr. (114) Im zweiten Jahr (vom 31. März 2012 bis zum 31. Oktober 2012) wurden folgende Dienstleistungen erbracht: — Präsentation von La Rochelle (von der IHK ausgewählte Texte, Bilder und Verlinkung) auf der Startseite der Ryanair-Website für Norwegen für drei Wochen im Jahr, — Präsentation eines von der IHK gewählten Banners in der Statusleiste auf der rechten Seite der Startseite der Ryanair-Website für Norwegen für drei Monate im Jahr. 3.2.2.2.   Verträge mit Flybe, Aer Arann und Jet2 a)   Entgeltbeschluss vom 27. März 2008 (115) In dem Entgeltbeschluss vom 27. März 2008, der dem Cocoeco vorgelegt wurde, sind Anreize für die Einrichtung neuer Linienflüge festgelegt. Dieser Entgeltbeschluss sieht ein auf drei Jahre begrenztes System degressiver Rabatte auf Luftfahrtentgelte für die Einrichtung neuer Strecken oder den Weiterbetrieb bestehender Strecken während der Winterflugplanperiode vor. In dem Entgeltbeschluss sind die Bedingungen für die Gewährung dieser Rabatte festgelegt: — Der Rabatt für die Einrichtung neuer Linienflugstrecken (22) wird unter folgenden Bedingungen gewährt: i) neue Linienflugstrecken (auf eine Saison oder ein Jahr bezogen), ii) Aufnahme des Flugbetriebs im Jahr 2008 und iii) mit mehr als 2 000 Sitzplätzen in der IATA-Saison Frühjahr/Sommer. — Der Rabatt für den Linienflugbetrieb im Winter wird unter folgenden Bedingungen gewährt: i) bestehende Strecke, die vor 2008 noch nie in der IATA-Wintersaison bedient worden war, und ii) Maßnahmen, die nur für die Wintersaison gelten. (116) Die im Rahmen dieser Anreizmaßnahmen gewährten Rabatte sind in nachstehender Tabelle 10 aufgeführt. Tabelle 10 Rabatte auf Flughafenentgelte gemäß dem Entgeltbeschluss vom 27. März 2008   Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Landeentgelt -75  % -50  % -25  % Befeuerung -75  % -50  % -25  % Abstellentgelt -75  % -50  % -25  % Fluggastentgelt -75  % -50  % -25  % Quelle: Französische Behörden b)   Vertrag mit JET2 (117) Am 4. Juli 2008 schloss die IHK mit der Fluggesellschaft Jet2 einen Vertrag über Flughafenentgelte für einen Zeitraum von drei Jahren, der rückwirkend ab dem 12. Mai 2008 für Flüge nach Edinburgh und Leeds galt. (23) (118) Dieser Vertrag sieht auch die Gewährung erheblicher Rabatte auf Flughafenentgelte vor, wie sie in Tabelle 10 dargestellt sind. Jet2 verpflichtete sich, pro Saison mindestens 2 000 Sitzplätze anzubieten, andernfalls würden die Rabatte im folgenden Jahr um 5 % verringert. (119) Nach diesem Vertrag würde die IHK im ersten Jahr (2008) einen „Beitrag zur Unterstützung des Marketings“ in Höhe von […] EUR leisten und im zweiten und dritten Jahr (theoretisch 2009 und 2010) einen Marketingbeitrag zahlen, dessen Höhe „auf der Grundlage des Flugplans angepasst“ würde. Wie es im Vertrag heißt, könnte die Höhe des Marketingbeitrags durch eine Zusatzvereinbarung auf der Grundlage des erreichten Auslastungsgrades und der Entwicklungen im Hinblick auf den Flugplan angepasst werden. Damit der Beitrag gezahlt würde, sieht der Vertrag vor, dass Jet2 eine Rechnung mit Belegen (Marketingplan, Rechnungen für durchgeführte Werbemaßnahmen) vorlegt. Um die Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, verpflichtete sich Jet2 außerdem, für jede IATA-Saison Frühjahr/Sommer mindestens 2 000 Sitzplätze pro Strecke anzubieten. Dem Vertrag zufolge wäre Jet2, wenn die oben genannte Sitzplatzzahl im fraglichen Zeitraum nicht erreicht würde, nicht berechtigt, den Marketingbeitrag für das betreffende Jahr zu erhalten. (120) In seinem Schreiben vom 30. August 2011 teilte Frankreich der Kommission mit, dass die IHK in den Jahren 2008 und 2009 einen Betrag von [...] EUR gezahlt habe, dass die IHK jedoch 2010 keine Zahlungen an JET2 geleistet habe. c)   Verträge mit Flybe und Aer Arann (121) Die Untersuchung der Kommission erstreckt sich auf die Verträge über Flughafenentgelte, die zwischen der IHK und Flybe und Aer Arann geschlossen wurden: — Dreijahresvertrag vom 18. März 2009 mit Flybe für Flüge nach Glasgow mit rückwirkender Geltung ab dem 3. Mai 2008, — Dreijahresvertrag mit Aer Arann für Flüge nach Cork mit Geltung ab 24. Mai 2008 (das Datum der Unterzeichnung wird im Vertrag nicht genannt). (122) Diese beiden Verträge sehen die Gewährung erheblicher Rabatte auf Flughafenentgelte vor, wie sie in Tabelle 10 dargestellt sind. Im Rahmen der beiden Verträge verpflichteten sich die Fluggesellschaften, pro Saison mindestens 2 000 Sitzplätze anzubieten; andernfalls würden die Preisnachlässe im folgenden Jahr um 5 % verringert. (123) Nach Angaben Frankreichs wurden diese Rabatte im Einklang mit den Bedingungen gewährt, die im Entgeltbeschluss vom 27. März 2008 festgelegt waren. 3.2.2.3.   Verträge mit Buzz (124) Dem CRC-Bericht zufolge hat die Fluggesellschaft Buzz, eine Tochtergesellschaft von KLM, im Frühjahr 2001 die erste Billigflugverbindung zwischen La Rochelle und London-Stansted eingerichtet. (24) Die Buzz auferlegten Flughafenentgelte seien unter Einhaltung der zu der Zeit geltenden Entgeltordnungen erhoben worden. Im CRC-Bericht wurde ferner festgestellt, dass Buzz in den Jahren 2001 und 2002 von Aufwendungen für Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 59 068,51 EUR profitiert habe. Schließlich merkte die CRC noch an, dass die Strecke im Jahr 2003 von Ryanair übernommen worden sei, wobei die IHK Ryanair ihre Dienste zu denselben Bedingungen in Rechnung gestellt habe, die bis Ende des Jahres für Buzz gegolten hätten. (125) Frankreich weist darauf hin, dass mit Buzz ein einziger Vertrag, der Vertrag vom 8. November 2002, geschlossen worden sei. Der Vertrag über Flughafendienstleistungen vom 8. November 2002 zwischen der IHK und Buzz betreffe die von Buzz betriebenen Liniendienste zum Flughafen La Rochelle und die Bedingungen für die Nutzung der Infrastruktur für einen Zeitraum von drei Jahren. (126) Frankreich weist ferner darauf hin, dass sich die im CRC-Bericht genannten Aufwendungen für Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf Buzz in Wirklichkeit auf Kommunikationstätigkeiten beziehen würden, die im Rahmen eines Vertrags mit Maison de la France und nicht mit Buzz durchgeführt worden seien. Somit seien, nach Angaben der IHK, keine Marketingzahlungen an Buzz geleistet worden. 3.2.2.4.   Verbindung zu easyJet (127) Im CRC-Bericht heißt es, dass easyJet 2006 „[…] EUR an Marketingunterstützung“ für die Verbindung nach Bristol beantragt habe; diese Unterstützung sei zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Berichts angeblich Gegenstand einer mündlichen Vereinbarung gewesen. (128) Frankreich weist darauf hin, dass easyJet entgegen den Angaben im CRC-Bericht keine Finanzierung für Marketing- oder Werbedienstleistungen erhalten habe. Obwohl die Möglichkeit eines solchen Beitrags während der Verhandlungen zwischen dem Flughafen und easyJet informell erörtert worden sei, sei er nie verwirklicht worden, sodass mit easyJet nie ein Vertrag über Marketingunterstützung geschlossen worden sei. 4.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (129) Die Kommission hielt es für erforderlich, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, um einerseits die Gesamtheit der finanziellen Zuwendungen zu prüfen, die die IHK, der Betreiber des Flughafens La Rochelle, vom Jahr 2001 bis zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses von verschiedenen Behörden und Stellen erhalten hat, wie in Kapitel 3.1 beschrieben, und um andererseits die Beihilfen, die den Fluggesellschaften möglicherweise

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.