Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/1683 der Kommission vom 26. Juli 2022 über die von Frankreich durchgeführte Maßnahme SA.26494 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten des Betreibers des Flughafens La Rochelle und bestimmter diesen Flughafen bedienender Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5145) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32023D1683. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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00 2010 36 411 11 489 26 420 96 502 5 274 39 499 215 595 210 000 2011 38 495 12 111 18 223 106 954 5 408 29 048 210 239 210 000 2012 36 120 25 552 12 631 102 988 5 288 29 147 211 726 210 000 Quelle: Französische Behörden (43) Die französischen Behörden gaben hinsichtlich der Dienstleistungen, die die IHK für den Flughafen La Rochelle erbrachte, eine Erläuterung zu den folgenden Punkten. — Durch die allgemeinen Verwaltungskosten würden die Kosten für zwei Unterabteilungen abgedeckt, nämlich die Kosten für die Unterabteilung „gewählte Beamte“, die nach der Anzahl der bearbeiteten Agenden berechnet würden, und die Kosten der Abteilung „Generaldirektion“, die nach der Zeit berechnet würden, die der Direktor für jede Dienstleistung aufwende. — In Bezug auf Kommunikationsdienstleistungen verfüge die IHK-Flughafen über keine Kommunikationsabteilung, sondern nutze die Kommunikationsdienstleistungen der Hauptsparte der IHK. Am Jahresende würden die Kosten der Kommunikationsdienstleistungen anhand der für die einzelnen Dienstleistungen und Tätigkeiten aufgewendeten Zeit und Kosten berechnet. — Die Kosten des Personalwesens hingen von der Zahl der ausgestellten Gehaltsabrechnungen ab. — Bei den Buchhaltungsdienstleistungen würde die Anzahl der Buchungen ermittelt, und die Kosten der Dienstleistung würden anteilig nach der Anzahl der Buchungen verteilt. — Die Kosten für IT-Dienstleistungen würden auf der Grundlage der Kostenaufschlüsselung für jeden IT-Posten berechnet. — Was die Dienstleistungen für Studien/Projekte betreffe, so sei die Zeit, die für ein bestimmtes Projekt und/oder eine bestimmte Aufgabe aufgewendet werde, das wichtigste Kriterium für die Ermittlung der Kosten. (44) Darüber hinaus wiesen die französischen Behörden darauf hin, dass es sich bei den zwischen 2001 und 2005 in Rechnung gestellten Beträgen um Pauschalbeträge handele. 2006 wurde der erste Umlageschlüssel eingeführt, und in der Folge wurden die Umlageschlüssel für den Zeitraum 2007-2012 präzisiert. Ein Umlageschlüssel ist ein Mittel zur Zuordnung der Kosten unter Verwendung eines festen Anteils oder Prozentsatzes je nach Art der indirekten Kosten, um den Anteil zu bestimmen, der einem bestimmten Geschäftsbereich (und/oder einer bestimmten Dienstleistung) entspricht. Bei den Umlageschlüsseln wird von einem proportionalen Verhältnis zwischen den Kosten und der erbrachten Dienstleistung ausgegangen. Die in Tabelle 5 dargestellten Umlageschlüssel beruhen auf sechs verschiedenen Kriterien, je nachdem, welche Dienstleistung von der Hauptsparte der IHK für den Flughafen erbracht wurde. Unabhängig von dem Bereich, für den sie verwendet werden, stützen sich die Umlageschlüssel auf Annahmen. Sofern sich nicht nachweisen lässt, dass die gewählten Faktoren oder die für die Schlüssel verwendeten Berechnungsmethoden völlig unrealistisch oder besonders fehlerhaft sind, kann folglich im vorliegenden Fall nicht davon ausgegangen werden, dass die Schlüssel falsch sind oder zu niedrig angesetzt wurden. Die französischen Behörden haben bestätigt, dass die Umlageschlüssel auf objektiven und relevanten Kriterien beruhen. (45) Schließlich legten die französischen Behörden die in Rechnung gestellten Beträge sowie die Entwicklung des Fluggastaufkommens zwischen 2001 und 2012 dar. — Von 2001 bis 2005 wurde ein Gesamtbetrag von 433 160 EUR in Rechnung gestellt. Im selben Zeitraum nahm das Verkehrsaufkommen zu, doch blieb das durchschnittliche jährliche Fluggastaufkommen unter 100 000 Fluggästen. — 2006 wurde ein Gesamtbetrag von 162 000 EUR in Rechnung gestellt. In diesem Jahr stieg die Fluggastzahl des Flughafens erheblich auf 180 890 Fluggäste an, was einem Zuwachs um 42 % gegenüber 2005 entspricht. — Von 2007 bis 2012 wurde ein Gesamtbetrag von 1 386 000 EUR in Rechnung gestellt. Im Jahr 2007 überschritt das Fluggastaufkommen die Marke von 200 000 Fluggästen. 3.1.1.3.   Mutmaßliche Überfakturierung von Dienstleistungen, die von der IHK für den Flughafen Rochefort/Saint-Agnant erbracht wurden (46) Vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2006 unterstützten der Direktor des Flughafens La Rochelle und ein Sekretär den Betrieb des Flughafens Rochefort/Saint-Agnant (im Folgenden „Flughafen Rochefort“) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, der zusammen mit der Industrie- und Handelskammer von Rochefort geschlossen wurde. (15) Die IHK-La Rochelle wurde am 11. Juli 2001 nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren mit dem Betrieb des Flughafens Rochefort beauftragt. (47) Gegenstand des Dienstleistungsvertrags war der Betrieb des Flughafens Rochefort, und er bezog sich auf Aspekte wie allgemeine Verwaltungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Arbeitsfeldern und der Beschaffung von Ausrüstung sowie Dienstleistungen für die Nutzer. (48) Die Gesamtkosten der erbrachten Dienstleistungen beliefen sich in der gesamten Vertragslaufzeit (2002-2006) auf 991 235 EUR (16). Die IHK-La Rochelle erhielt für diese Dienstleistungen 293 264 EUR. 3.1.1.4.   Rückzahlbare Vorschüsse, die von der Hauptsparte der IHK gewährt wurden Tabelle 6 Aufschlüsselung der rückzahlbaren Vorschüsse 2001-2012 (in EUR) Jahr Vorschüsse 2001 405 887 2002 233 872 2003 - 2004 875 355 2005 1 756 644 2006 - 2007 718 708 2008 1 419 571 2009 1 015 624 2010 131 034 2011 179 406 2012 325 098 INSGESAMT 2001-2012 7 061 199 Quelle: Französische Behörden (49) Von 2001 bis 2012 leistete die Hauptsparte der IHK rückzahlbare Vorschusszahlungen an den Flughafen in Höhe von insgesamt 7 061 199 EUR. Diese rückzahlbaren Vorschüsse wurden ohne die Anforderung einer Kapitalrendite gewährt. Frankreich zufolge handele es sich um Darlehen, die vom Flughafen zurückzuzahlen seien. Die Vorschüsse würden als Aktiva in der Bilanz der Hauptsparte der IHK und als Verbindlichkeiten in der Bilanz des Flughafens ausgewiesen, wobei die IHK die Immobilienbestände des Flughafens als Sicherheit für die Rückzahlung der Darlehen verwende. (50) Wie die französischen Behörden erklärten, bestehe der Zweck der rückzahlbaren Vorschüsse darin, einerseits dem Flughafen die für die Einleitung infrastrukturbezogener Investitionsvorhaben erforderliche Liquidität zur Verfügung zu stellen und andererseits den Haushalt auszugleichen und somit – da es sich hier um Vorschusszahlungen handele – das Betriebsdefizit des Flughafens vorübergehend zu decken. 3.1.1.5.   Finanzielle Zuwendungen von Gebietskörperschaften für vom Flughafen La Rochelle durchgeführte Werbemaßnahmen (51) Die IHK erhielt Zuschüsse von der Region Poitou-Charentes, dem Department Charente-Maritime und dem Gemeindeverband La Rochelle als Beitrag zu den vom Flughafen La Rochelle durchgeführten Werbemaßnahmen. In der nachstehenden Tabelle 7 wird ein Überblick über diese verschiedenen Zuschüsse gegeben. Tabelle 7 Von den verschiedenen Gebietskörperschaften erwartete und tatsächlich gezahlte finanzielle Beiträge zu den vom Flughafen La Rochelle durchgeführten Werbemaßnahmen (in EUR) Erwartete finanzielle Beiträge 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007  (17) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Departement Charente-Maritime     76 225 144 500 144 500 144 500       190 000 190 000 190 000 171 000 Gemeindeverband La Rochelle     76 225 144 500 144 500 144 500       190 000 190 000 190 000 171 000 Region Poitou-Charentes     115 000 42 500 42 500                 INSGESAMT     267 450 331 500 331 500 289 000       380 000 380 000 380 000 342 000 Tatsächlich gezahlte finanzielle Beiträge 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Departement Charente-Maritime     76 225 0 0 0       190 000 190 000 190 000 171 000 Gemeindeverband La Rochelle     76 225 144 500 144 500 144 500       190 000 190 000 190 000 171 000 Region Poitou-Charentes     115 000   85 000                 INSGESAMT     267 450 144 500 229 500 144 500       380 000 380 000 380 000 342 000 Quelle: Französische Behörden (52) Diese Beiträge wurden gemäß den Verträgen gezahlt, die zwischen der IHK einerseits und dem Departement Charente-Maritime, dem Gemeindeverband La Rochelle und der Region Poitou-Charentes andererseits geschlossen wurden. (53) Die französischen Behörden konnten der Kommission nur zwei Verträge vorlegen, die 2010 mit dem Departement Charente-Maritime bzw. mit dem Gemeindeverband La Rochelle geschlossen wurden. (18) (54) Im Rahmen beider Verträge aus dem Jahr 2010 verpflichteten sich das Departement Charente-Maritime und der Gemeindeverband La Rochelle, einen Teil der „Werbemaßnahmen zu finanzieren, die die IHK mit Blick auf ausländische Touristen und insbesondere die Märkte in London, Dublin, Oslo und Brüssel – da diese Städte angeflogen werden – zu ergreifen beabsichtigt“. (19) In den Verträgen ist jedoch nicht festgelegt, welche Art von Werbemaßnahmen von der IHK oder den Dienstleistern durchzuführen ist. Insbesondere wird in den Verträgen nicht erwähnt, dass es sich bei den Dienstleistern um Fluggesellschaften oder deren Tochtergesellschaften handeln wird. 3.1.2.   Investitionszuschüsse (55) Zwischen 2001 und 2005 wurden dem Flughafen La Rochelle über mehrere Gebietskörperschaften und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuschüsse (im Folgenden „Investitionszuschüsse“) zur Finanzierung verschiedener Investitionen in Höhe von insgesamt rund 3 Mio. EUR gewährt (siehe nachstehende Tabelle 8): — Der Conseil général (Generalrat) von Charente-Maritime gewährte dem Flughafen 2001 einen Ausrüstungszuschuss in Höhe von 46 000 EUR und 2005 in Höhe von 744 000 EUR. — Der Conseil régional (Regionalrat) von Poitou-Charentes gewährte dem Flughafen 2005 einen Ausrüstungszuschuss in Höhe von 744 000 EUR. — Der Gemeindeverband La Rochelle gewährte dem Flughafen 2005 einen Ausrüstungszuschuss in Höhe von 967 000 EUR. — Aus dem EFRE wurde dem Flughafen 2005 ein Zuschuss in Höhe von 485 000 EUR gewährt. (56) Mit diesen Zuschüssen wurde eine Reihe von Investitionen finanziert, darunter: — der Bau einer neuen Abflug- und Ankunftshalle, — die Verstärkung, Verlängerung und Verbreiterung der Start- und Landebahn, — die Verstärkung und Verbreiterung des Rollfelds, — die Verstärkung und Erweiterung der Parkflächen der Flugzeuge, — die Schaffung eines Absetzbeckens, um den Flughafen mit dem Wassergesetz in Einklang zu bringen. (57) Die französischen Behörden erklärten ferner, dass die Investitionen insbesondere dazu gedient hätten, den sicheren Betrieb der von den europäischen Fluggesellschaften für gewöhnlich verwendeten Flugzeugtypen (B737, A320) zu gewährleisten, indem die Start- und Landebahn auf eine Breite von 45 Metern ausgeweitet wurde (La Rochelle war einer der wenigen gewerblichen Flughäfen mit einer Start- und Landebahn von 30 Metern Breite) und um 115 Meter nach Westen verlängert wurde (zum Teil, um die Auswirkungen der versetzten Schwelle auf die Landestrecke zu kompensieren), und indem die Rollfelder und Vorfeldflächen so angepasst wurden, dass sich die Flugzeuge sicher bewegen können. Darüber hinaus hätten bestimmte Investitionen dem Flughafen die Erfüllung seiner Umweltschutzverpflichtungen (Wassergesetz) ermöglicht. (58) Die französischen Behörden erklärten, dass der Flughafen La Rochelle 2006 keine Zuschüsse zur Finanzierung des Baus eines gebührenpflichtigen Parkplatzes und seiner anschließenden Erweiterung im Jahr 2008 erhalten habe. (59) In nachstehender Tabelle 8 wird ein Überblick über alle Investitionsmaßnahmen gegeben, für die Investitionszuschüsse gewährt wurden. (60) Nach Angaben der französischen Behörden sei der Anteil der nicht bezuschussten Investitionen von der IHK, dem Eigentümer und Betreiber des Flughafens, finanziert worden. Tabelle 8 Überblick über alle Maßnahmen, für die Investitionszuschüsse gewährt wurden (in EUR) Art der Investition Gesamtinvestitionskosten Datum der Gewährung des Zuschusses Öffentliche Stelle, die den Zuschuss gewährt hat Betrag des Zuschusses Renovierung und Modernisierung (einschließlich Start- und Landebahn) 5 876 000 4.1.2001 Conseil général 46 000 2.12.2005 EFRE 485 000 29.10.2004 Conseil général 744 000 14.3.2005 Conseil régional 744 000 23.3.2005 Gemeindeverband 967 000 INSGESAMT       2 986 000 Quelle: Französische Behörden 3.2.   Maßnahmen zugunsten der Fluggesellschaften 3.2.1.   Anmerkungen zu den Flughafenentgelten (61) Frankreich zufolge würden alle Flughafendienstleistungen, die der Flughafenbetreiber den verschiedenen Flughafennutzern erbringt, entsprechend seinen Gebührensätzen für Flughafendienstleistungen berechnet. Jede vorgeschlagene Gebühr werde dem beratenden Wirtschaftsausschuss (Commission consultative économique, im Folgenden „Cocoeco“) zur Stellungnahme vorgelegt, sodass die Flughafennutzer (Fluggesellschaften, Gewerkschaften, Unternehmen, die Luftarbeitseinsätze durchführen, Verbände) zu den geltenden Gebühren konsultiert werden könnten. Den Angaben Frankreichs zufolge würden dem Cocoeco jedes Jahr die Erhöhungen der nicht luftverkehrsbezogenen Gebühren vorgelegt. Jeder Gebührenvorschlag des Betreibers werde vor seiner Umsetzung zusammen mit der Stellungnahme des Cocoeco auch dem Präfekten des Departments übermittelt. (62) Frankreich legte der Kommission die von 2001 bis 2013 geltenden Gebührensätze für Flughafendienstleistungen vor. Frankreich übermittelte der Kommission auch alle Stellungnahmen des Cocoeco aus dem Zeitraum 2001 bis 2013, nicht jedoch für 2005, da der Cocoeco in diesem Jahr nicht zusammentrat. (63) Frankreich erklärte ferner, dass die Entrichtung des Befeuerungsentgelts durch die Fluggesellschaften davon abhänge, ob die Vorschriften der Zivilluftfahrt für Flüge bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen Anwendung fänden (in solchen Fällen sei der Flugsicherungsdienst dafür zuständig, zu entscheiden, ob die Befeuerung erforderlich sei oder nicht) oder ob der Pilot die Befeuerung beantrage. Den französischen Behörden zufolge würden die erforderlichen Informationen darüber, ob die Befeuerungseinrichtung während einer Flugzeugbewegung genutzt wurde, vom Flugsicherungsdienst La Rochelle bereitgestellt, damit der Betreiber den Betrag der Fluggesellschaft in Rechnung stellen könne. (64) Frankreich erklärte, dass der Flughafen die folgenden nicht luftverkehrsbezogenen Entgelte erhalte: i) Entgelte für die Nutzung einer staatlichen Liegenschaft (mit einem festen und einem variablen Teil auf der Grundlage des erzielten Umsatzes) für folgende Tätigkeitsbereiche: Parkplätze, Autovermieter, Flugzeug-Hangars, Restaurants, Einzelhandelsbetriebe, Werbung und ii) Entgelte für verschiedene gebührenpflichtige Dienstleistungen. 3.2.2.   Verträge mit den Fluggesellschaften (65) Die Untersuchung der Kommission erstreckt sich auf die zwischen der IHK und den Fluggesellschaften im Zeitraum von 2001 bis zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens am 8. Februar 2012 geschlossenen Verträge über die Vergütung für Dienstleistungen, die der Flughafen für den Flugbetrieb der Fluggesellschaften erbringt (im Folgenden „Verträge über Flughafendienstleistungen“), und die Verträge über die Vergütung von Marketingdienstleistungen, die die Fluggesellschaften dem Flughafen erbringen (im Folgenden „Verträge über Marketingdienstleistungen“). (66) Die Kommission prüfte die Verträge über Flughafenentgelte und/oder die Verträge über Marketingdienstleistungen, die die IHK mit den folgenden Fluggesellschaften geschlossen hat: Ryanair/AMS, Jet2, Flybe, Aer Arann, Buzz und easyJet. 3.2.2.1.   Mit Ryanair/AMS geschlossene Verträge (67) Die folgende Tabelle enthält alle Verträge, die die IHK nach Angaben Frankreichs im Untersuchungszeitraum mit Ryanair und AMS geschlossen hat: Tabelle 9 Liste der zwischen der IHK und Ryanair/AMS geschlossenen Verträge Nr. Verträge Tag der Unterzeichnung Geltungsdauer des Vertrags 1 Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen 10.12.2003 1.5.2003 bis 30.4.2006 A Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Marketingdienstleistungen (Vereinigtes Königreich und andere) 1.12.2003 1.5.2003 bis 31.12.2003 B Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Marketingdienstleistungen (Vereinigtes Königreich und andere) 3.6.2004 1.1.2004 bis 30.4.2006 C Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen Nr. 1 (Vereinigtes Königreich) 1.4.2006 1.5.2006 bis 31.4.2009 D Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen Nr. 2 (Irland) 1.4.2006 1.5.2006 bis 31.4.2009 2 Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen Nr. 1 (Vereinigtes Königreich) 1.5.2006 1.5.2006 bis 30.4.2009 3 Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen Nr. 2 (Irland) 1.5.2006 1.5.2006 bis 30.4.2009 4 Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen 1.2.2007 1.2.2007 bis 30.4.2009 E Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 1.6.2007 1.6.2007 bis 30.9.2007 F Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 21.9.2007 28.10.2007 bis 29.3.2008 G Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen Nr. 1 (Vereinigtes Königreich) 17.9.2009 1.1.2009 bis 31.12.2011 H Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen Nr. 2 (Belgien) 17.9.2009 1.1.2009 bis 31.12.2011 I Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen Nr. 3 (Irland) 17.9.2009 1.1.2009 bis 31.12.2011 J Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 17.9.2009 1.1.2009 bis 31.12.2011 5 Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen 13.1.2010 1.5.2009 bis 30.4.2012 6 Zusatzvereinbarung Nr. 1 zum Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen 1.2.2010 1.2.2010 bis 31.3.2013 K Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 25.2.2010 31.3.2010 bis 30.3.2013 L Zusatzvereinbarung Nr. 1 zum Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 23.6.2010 23.6.2010 bis 30.3.2013 7 Zusatzvereinbarung Nr. 2 zum Vertrag zwischen IHK und Ryanair über Flughafendienstleistungen 28.1.2011 28.1.2011 bis 30.4.2012 M Zusatzvereinbarung Nr. 2 zum Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 11.2.2011 28.3.2011 bis 30.3.2013 N Zusatzvereinbarung Nr. 3 zum Vertrag zwischen IHK und AMS über Marketingdienstleistungen 11.2.2011 31.3.2011 bis 30.3.2013 a)   Von der IHK mit Ryanair geschlossene Verträge über Flughafendienstleistungen (68) Wie in Tabelle 9 dargelegt, schlossen die IHK und Ryanair im Untersuchungszeitraum mehrere Verträge über Flughafenentgelte und Entgelte für Bodenabfertigungsdienste. (69) Zu allen in diesem Kapitel erwähnten Verträgen über Flughafendienstleistungen wurde von Frankreich erklärt, dass — die in den Verträgen festgelegten Flughafenentgelte den vom Cocoeco genehmigten Flughafenentgelten entsprechen und für alle Fluggesellschaften gelten würden, — die IHK neben dem Betanken keine anderen Bodenabfertigungsdienste erbringe, — Ryanair das Befeuerungsentgelt nicht in Rechnung gestellt worden sei, da die Fluggesellschaft nur tagsüber geflogen sei und daher keine Befeuerung benötigt habe. (70) Aus der Prüfung dieser Verträge ergibt sich somit, dass die Flughafenentgelte, die Ryanair mit jedem Vertrag auferlegt werden, der von der Cocoeco genehmigten allgemeinen Entgeltordnung entsprechen. —   Vertrag Nr. 1: Vertrag vom 10. Dezember 2003 (71) In dem ersten Vertrag, der am 10. Dezember 2003 zwischen der IHK und Ryanair unterzeichnet wurde und rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren ab 1. Mai 2003 galt, sind die für Ryanair geltenden Flughafenentgelte festgelegt. Im Rahmen des Vertrags verpflichtete sich Ryanair, eine tägliche Verbindung zwischen dem Flughafen La Rochelle und London Stansted zu betreiben und möglicherweise eine oder mehrere Strecken nach Brüssel-Charleroi, Frankfurt-Hahn oder zu anderen Flughäfen einzurichten, sofern es Ryanair durch diese Verbindungen möglich ist, in jedem Vertragsjahr mindestens 340 Betriebstage pro Jahr vom Flughafen La Rochelle aus zu fliegen. (72) Nach Artikel 2 Buchstabe b des Vertrags Nr. 1 vom 10. Dezember 2003 musste Ryanair außerdem ein Entgelt für die Bodenabfertigung in Höhe von […] EUR für jedes BAe 146-300 Flugzeug, […] EUR für jede Boeing 737-300 und […] EUR für jede Boeing 737-800 entrichten. Frankreich brachte in seinem Schreiben vom 30. August 2011 zunächst vor, dass die IHK außer der Betankung „keine anderen Bodenabfertigungsdienste“ erbringe und dass „die Nutzer unmittelbar mit einem privaten Dritten Verträge über Bodenabfertigungsdienste schließen“ würden. In seiner Antwort vom 12. April 2012 führte Frankreich weiter aus, dass die IHK lediglich als Vermittler zwischen Ryanair und dem Bodenabfertigungsunternehmen Atlantica gehandelt habe. Der IHK zufolge seien in dem Vertrag über Flughafendienstleistungen vom 10. Dezember 2003, der zwischen der IHK und Ryanair geschlossen wurde, lediglich die Preise von Atlantica festgesetzt worden. Frankreich und die IHK geben an, dass Ryanair ab 2007 direkt mit Atlantica verhandelt habe. Diese Verantwortung sei auf Atlantica im Rahmen des Bodenabfertigungsvertrags vom 1. Februar 2007 übertragen worden, wobei das in dem vorhergehenden Vertrag festgelegte Entgelt für Bodenabfertigungsdienste für die Ryanair-Flugzeuge des Typs Boeing 737-800 beibehalten worden sei. —   Vertrag Nr. 2: Vertrag vom 1. Mai 2006 (73) Dieser Vertrag wurde von der IHK mit Ryanair am 1. Mai 2006 für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Im Rahmen des Vertrags verpflichtete sich Ryanair, eine Strecke zwischen La Rochelle und London Stansted mit einem Fluggastaufkommen von mindestens 95 000 Fluggästen pro Jahr zu betreiben. —   Vertrag Nr. 3: Vertrag vom 1. Mai 2006 (74) Dieser Vertrag wurde von der IHK mit Ryanair am 1. Mai 2006 für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Im Rahmen des Vertrags verpflichtete sich Ryanair, eine Strecke zwischen La Rochelle und Dublin mit einem Fl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.