Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/1683 der Kommission vom 26. Juli 2022 über die von Frankreich durchgeführte Maßnahme SA.26494 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten des Betreibers des Flughafens La Rochelle und bestimmter diesen Flughafen bedienender Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5145) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32023D1683. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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100 312 60 348 54 773 65 966 La Rochelle – Birmingham 9 824 7 607 4 917 4 681 4 708 La Rochelle – Southampton 16 789 11 786 10 720 12 978 12 413 La Rochelle – Dublin 14 578 19 960 20 198 17 182 13 985 La Rochelle – Bristol 21 572 13 391 14 224 14 572 14 126 La Rochelle – Manchester(1) 5 102 6 498 2 693 3 697 2 679 La Rochelle – London (Gatwick)(2) 19 617 14 289 9 158 11 799 16 707 La Rochelle – Glasgow(3)   2 692 1 516 1 537   La Rochelle – Edinburgh(4)   8 360 6 068 3 158 4 103 La Rochelle – Leeds Bradford(5)   4 434 4 152 4 404 4 875 La Rochelle – Cork(6)   1 815 2 881 2 584   La Rochelle – Brüssel(7)     10 546 16 320 17 140 La Rochelle – Nizza(8)     205     La Rochelle – Cork(9)       10 366 10 392 La Rochelle – Oslo(10)       12 459 13 677 La Rochelle – Porto(11)         17 167 La Rochelle – Paris (12)         6 490 Sonstige gewerbliche Fluggäste 2 595 4 670 5 902 5 395 5 452 Gesamtzahl der an oder von Bord gegangenen Fluggäste 220 577 215 145 168 969 191 599 229 214 Davon Transitfluggäste (nur einmal gezählt) 489 807 245 170 366 Güterverkehr 0 0 0 0 0 Quelle: Französische Behörden Einrichtung der Linienflugverbindungen: (1) La Rochelle – Manchester, eingerichtet durch Flybe am 22. Mai 2007 (2) La Rochelle – London Gatwick, eingerichtet durch easyJet am 14. Juli 2007 (3) La Rochelle – Glasgow, eingerichtet durch easyJet am 3. Mai 2008 (4) La Rochelle – Edinburgh, eingerichtet durch Jet2 am 17. Mai 2008 (5) La Rochelle – Leeds Bradford, eingerichtet durch Jet2 am 24. Mai 2008 (6) La Rochelle – Cork, eingerichtet durch Aer Arann am 24. Mai 2008 (7) La Rochelle – Brüssel, eingerichtet durch Ryanair am 5. Juni 2009 (8) La Rochelle – Nizza, eingerichtet durch Airlinair am 16. Mai 2009 (9) La Rochelle – Cork, eingerichtet durch Ryanair am 1. Juni 2010 (10) La Rochelle – Oslo, eingerichtet durch Ryanair am 2. April 2010 (11) La Rochelle – Porto, eingerichtet durch Ryanair am 28. März 2011 (12) La Rochelle – Paris, eingerichtet durch Airlinair am 8. April 2011 (30) In nachstehender Tabelle 3 ist die Gesamtzahl der ankommenden und abfliegenden Fluggäste aufgeführt, die den Flughafen zwischen 2000 und 2012 genutzt haben. Tabelle 3 Verkehrsaufkommen und Bewegungen am Flughafen La Rochelle   2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Fluggäste auf Linienflügen 72 912 89 339 92 427 97 521 125 858 178 938 217 493 209 668 162 822 186 034 223 493 236 736 Sonstige gewerbliche Fluggäste 3 712 2 387 1 375 2 821 1 705 1 934 2 595 4 670 5 902 5 395 5 452 Gewerbliche Bewegungen 3 414 3 114 2 891 1 850 1 949 2 714 3 398 3 464 2 650 2 925 3 833 4 184 Nichtgewerbliche Bewegungen 30 872 32 157 33 280 31 582 24 624 29 960 29 576 29 748 27 495 26 811 25 846 22 058 Bewegungen insgesamt 32 286 35 271 36 171 33 432 26 573 32 674 32 974 33 212 30 145 29 736 29 679 26 242 Güterbeförderung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: Französische Behörden; für die Zahlen für 2012: http://www.aeroport.fr/view-statistiques/la-rochelle-ile-de-re (die Zahlen für 2012 decken das gesamte Fluggastaufkommen ab). 3.   BESCHREIBUNG DER MAẞNAHMEN (31) Die dem förmlichen Prüfverfahren unterliegenden Maßnahmen beziehen sich auf — die finanziellen Zuwendungen an den Flughafenbetreiber durch verschiedene öffentliche Stellen und Behörden von 2001 bis zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens am 8. Februar 2012, — die verschiedenen Verträge, die der Flughafenbetreiber von 2001 bis zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens am 8. Februar 2012 mit Fluggesellschaften geschlossen hat. 3.1.   Maßnahmen zugunsten des Flughafens 3.1.1.   Finanzierung des Betriebs 3.1.1.1.   Zuschüsse für hoheitliche Aufgaben (32) Von 2001 bis 2011 finanzierte die öffentliche Hand verschiedene hoheitliche Aufgaben des Flughafens La Rochelle im Bereich der Sicherheit und Gefahrenabwehr (siehe nachstehende Tabelle 4). Diese Finanzierungen werden im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens geprüft. (33) Nach Angaben Frankreichs würden mit dieser Finanzierung die Kosten für die hoheitlichen Aufgaben, deren Erfüllung den Flughafenbetreibern und deren Finanzierung dem Staat obliegt, gedeckt. Die Finanzierung fällt unter das allgemeine System zur Finanzierung hoheitlicher Aufgaben an französischen Flughäfen, wie es im nationalen Recht festgelegt ist. Dieses System beruht auf der Erhebung einer Steuer, der Flughafensteuer, und auf einer Zusatzmaßnahme. Die geschichtliche Entwicklung und die Modalitäten dieser Maßnahmen sowie der Bereich der damit finanzierten Aufgaben wurden bereits in neueren Kommissionsbeschlüssen ausführlich beschrieben. (12) Die Kommission möchte jedoch auf die folgenden Aspekte hinweisen, die bei der Prüfung der unter diesen Beschluss fallenden Maßnahmen zu berücksichtigen sind. (34) Kraft Gesetzes werden die Flughafenbetreiber mit Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Gefahrenabwehr betraut. (13) Sie ergreifen die erforderlichen Maßnahmen nach dem Unions- und nationalen Recht und tragen die damit verbundenen Kosten. Die Kosten werden ihnen dann über die Flughafensteuer erstattet, deren Einnahmen ausschließlich zur Deckung der Kosten der Aufgaben von allgemeinem Interesse im Bereich der Sicherheit und Gefahrenabwehr bestimmt sind. (35) Die Grundsätze für die Funktionsweise dieses Finanzierungsinstruments und die Kategorien von Ausgaben, die darunter fallen können, sind in zwei Referenztexten (14) ausführlich dargelegt. Die Flughafensteuer wird von öffentlichen oder privaten Flugplatzbetreibern erhoben, die im letzten Kalenderjahr, für das Zahlen vorliegen, ein Beförderungsaufkommen (an oder von Bord gehende Fluggäste oder Be- und Entladungen) von mehr als 5 000 Verkehrseinheiten (eine Verkehrseinheit = ein Fluggast oder 100 kg Post oder Fracht) verzeichnet haben. (36) In Artikel 1609 quatervicies Code général des Impôts heißt es: „Die Einnahmen aus der Steuer werden auf jedem Flugplatz für die Finanzierung von Brandschutz- und Rettungsdiensten, den Schutz vor Risiken durch Wildtiere, die Gefahrenabwehr und für Umweltschutzmaßnahmen verwendet. Ein Prozentsatz der Steuereinnahmen, der jährlich im Wege eines (interministeriellen) Erlasses festgesetzt wird, wird zur Finanzierung der auf den Flughäfen installierten Ausrüstung für eine automatisierte biometriegestützte Grenzkontrolle verwendet. Die Höhe der Steuer wird auf der Grundlage des Finanzierungsbedarfs jedes Flugplatzes unter besonderer Berücksichtigung der zur Einhaltung der geltenden Vorschriften erbrachten Dienste und der erwarteten Entwicklung des Verkehrsaufkommens, der Kosten und der sonstigen Einnahmen des Betreibers festgesetzt.“ (37) Die Höhe der Steuer wird demnach jährlich für jeden einzelnen Flughafen auf der Grundlage der zu deckenden Kosten im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr festgesetzt. Dazu erstellen die Flughafenbetreiber eine jährliche Erklärung der Kosten und des Verkehrsaufkommens. Diese Erklärungen werden der örtlichen Sicherheitsbehörde für die Zivilluftfahrt übermittelt, die sie unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften prüft und genehmigt. Die Höhe der Steuer wird von der französischen Zivilluftfahrtbehörde (Direction générale de l‘aviation civile) berechnet, die unter Berücksichtigung der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre alle angegebenen Zahlen erneut prüft. Die Höhe der Steuer wird dann in einem interministeriellen Erlass festgelegt, der im französischen Amtsblatt veröffentlicht wird. (38) Darüber hinaus sieht Artikel 1609 quatervicies Code général des Impôts vor, dass die von den Flughafenbetreibern angegebenen Zahlen von der französischen Zivilluftfahrtbehörde überprüft werden können. (39) Die Vorschriften für die Abwicklung dieses Verfahrens wurden ursprünglich in einem Rundschreiben festgelegt, und ab 2010 galten die Regeln des interministeriellen Erlasses vom 30. Dezember 2009 über die Modalitäten für die Ausstellung von Erklärungen durch Flugplatzbetreiber zur Festsetzung des Passagierentgelts der Flughafensteuer. Die Vorschriften werden auf alle französischen Flughäfen in gleicher Weise angewandt. (40) Neben der Flughafensteuer erhielt der Betreiber des Flughafens La Rochelle auch staatliche Zuschüsse über den Fonds d‘intervention pour les aéroports et le transport aérien (Interventionsfonds für Flughäfen und Luftverkehr, im Folgenden „FIATA“). Der FIATA sollte die Einnahmen aus der Flughafensteuer ergänzen, die für Flughäfen mit geringem Verkehrsaufkommen oft unzureichend sind, da die Flughafenbetreiber ihren Nutzern kein zu hohes Entgelt auferlegen können. Im Jahr 2008 ersetzte der Staat die Zuschüsse aus dem FIATA durch einen Aufschlag auf die Flughafensteuer, was zur Folge hatte, dass der Betrag des Entgelts bei bestimmten Flughäfen die Sicherheits- und Schutzkosten überstieg. So entstand ein Überschuss, der auf die kleinsten Flughäfen umverteilt wurde, um ihre Einnahmen aus der dort erhobenen Flughafensteuer aufzustocken. (41) Unter Bezugnahme auf das oben beschriebene Regelungsverfahren übermittelte Frankreich der Kommission eine Übersicht über alle Zuschüsse, die dem Flughafen La Rochelle aus staatlichen Mitteln für hoheitliche Aufgaben gewährt wurden. Diese Zuschüsse sind in nachstehender Tabelle 4 aufgeführt: Tabelle 4 Kosten im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben (Sicherheit und Gefahrenabwehr) und Zuschüsse, die der Flughafen für diese Aufgaben erhielt Art des Zuschusses (in EUR) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Insgesamt   VERKEHRSAUFKOMMEN Fluggastaufkommen (abfliegende Fluggäste) 35 792 38 447 45 550 45 000 49 742 63 879 85 000 110 373 106 558 84 254 97 732 105 000 867 327   KOSTEN FÜR SICHERHEIT Flughafenfeuerwehr und Schutz vor Risiken durch Wildtiere 185 530 340 269 349 369 338 767 424 281 632 622 831 688 1 078 998 1 154 601 1 032 451 1 064 607 1 094 887 8 528 070 (I) Zwischensumme Sicherheit 185 530 340 269 349 369 338 767 424 281 632 622 831 688 1 078 998 1 154 601 1 032 451 1 064 607 1 094 887 8 528 070   KOSTEN FÜR GEFAHRENABWEHR c – Einrichtungen und Vorrichtungen zur Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks 0 26 861 82 377 100 260 66 892 70 061 81 959 139 873 153 985 115 817 133 765 162 862 1 134 712 d – Kontrolle der Zugänge zum Sicherheitsbereich 0 12 156 103 357 116 640 143 567 136 576 291 479 299 638 333 183 252 696 224 432 275 219 2 188 943 e – Kontrolle der Passagiere und des Handgepäcks 26 678 88 383 242 405 292 520 224 156 212 870 278 708 514 374 561 421 408 859 461 662 584 155 3 896 191 (II) Zwischensumme Gefahrenabwehr (c+d+e) 26 678 127 400 428 139 509 420 434 615 419 507 652 146 953 885 1 048 589 777 372 819 859 1 022 236 7 219 856   GESAMTKOSTEN SICHERHEIT UND GEFAHRENABWEHR Gesamtkosten Sicherheit/Gefahrenabwehr (I+II) 212 208 467 669 777 508 848 187 858 896 1 052 129 1 483 834 2 032 883 2 203 190 1 809 823 1 884 466 2 117 123 15 747 916 Gemeinkosten - - - - - - - - - 180 982 188 447 211 712 581 141 Flugplatzbetreibergebühren für Sicherheit und Gefahrenabwehr - - - - - - - - - - 2 526 8 556 11 082 (A) Kosten insgesamt 212 208 467 669 777 508 848 187 858 896 1 052 129 1 483 834 2 032 883 2 203 190 1 990 805 2 075 439 2 337 391 16 340 139   FLUGHAFENSTEUER Entgelt pro Fluggast 3,81 4,57 7,62 9,50 9,50 9,50 10,00 11,00 11,00 11,00 11,50 12,00 - Kosten pro Fluggast 5,93 12,16 17,07 18,85 17,27 16,47 17,46 18,42 20,68 21,48 19,28 20,16 - Frachtgebühr 0,60 0,60 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 -   GELDMITTEL Einnahmen aus der Steuer 123 922 153 602 299 727 386 996 382 047 688 583 881 780 1 165 248 1 177 494 979 163 1 077 272 1 410 860 8 726 694 Einnahmen aus dem Aufschlag ab 2008 - - - - - - - - 971 951 952 978 1 090 920 1 415 945 4 431 794 Zuschüsse der Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Geldmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zuschüsse für Flughäfen (ehemals FIATA) 77 749 232 332 266 000 156 509 672 904 566 717 387 664 380 024 - - - - 2 739 599 (B) Geldmittel insgesamt 287 652 503 158 644 687 543 505 1 054 951 1 255 300 1 269 444 1 545 272 2 149 446 1 932 141 2 168 191 2 826 805 21 739 249   SALDO Jahressaldo für hoheitliche Aufgaben (B-A) 75 444 35 489 - 132 821 - 304 682 196 055 203 171 - 214 390 - 487 611 -53 745 -58 664 489 414 - 935 430 -1 187 770 Kumulierter Saldo 88 765 124 853 -3 947 - 302 830 - 106 684 84 044 - 134 396 - 618 967 - 678 360 - 763 570 - 696 547 - 231 759 -3 239 418 Finanzierungskosten 599 4 021 5 799 90 -12 443 -4 050 3 040 -5 648 -26 546 -25 729 -24 626 -23 799 - 110 292 Abzinsungssatz 4,50  % 4,50  % 4,50  % 4,88  % 4,11  % 3,40  % 3,80  % 4,30  % 4,25  % 3,65  % 3,12  % 3,30  % - Mehrjähriger Saldo für hoheitliche Aufgaben (abgezinster kumulierter Saldo) 89 364 128 874 1 852 - 302 739 - 119 127 79 994 - 131 356 - 624 615 - 704 906 - 789 299 - 721 173 - 255 558 -3 348 689 Quelle: Französische Behörden 3.1.1.2.   Mutmaßliche Unterfakturierung von Dienstleistungen, die von der Hauptsparte der IHK für den Flughafen La Rochelle erbracht wurden (42) Die Hauptsparte der IHK erbringt für ihre verschiedenen Sparten, darunter die Flughafensparte, gemeinsame Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Buchhaltung, IT oder Personalwesen. In nachstehender Tabelle 5 sind die Dienstleistungen aufgeführt, die dem Flughafen La Rochelle von der IHK in Rechnung gestellt wurden. Tabelle 5 Beträge, die die Hauptsparte der IHK der Flughafensparte im Untersuchungszeitraum in Rechnung gestellt hat   Allgemeine Verwaltung Kommunikation Personalwesen Buchhaltung IT Studien/ Projekte Aufwendungen In Rechnung gestellte Beiträge 2001               33 160 2002               100 000 2003               100 000 2004               100 000 2005               100 000 2006 100 000 62 000     162 000 2007 33 100 22 500 32 300 105 400 2 700 42 200 238 200 230 000 2008 34 730 23 700 51 090 109 800 2 130 92 750 314 200 314 000 2009 22 907 25 360 32 440 105 477 1 920 23 905 212 009 212 0

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.