Europäische Union

2005/164/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. September 2004 über die staatliche Beihilfe, die Belgien dem Unternehmen Stora Enso Langerbrugge gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3351) (Text von Bedeutung für den EWR)

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26.2.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 53/66 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8. September 2004 über die staatliche Beihilfe, die Belgien dem Unternehmen Stora Enso Langerbrugge gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3351) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/164/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genanten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungsnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag und Ziffer 76 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen (2) hat der Mitgliedstaat Belgien der Kommission mit Schreiben vom 4. April 2003 Beihilfen zugunsten von N.V. Stora Enso Langerbrugge (nachstehend „SEL“) angemeldet. Die Sache wurde unter der Nummer N 167/03 registriert. Die Kommission hat Belgien mit Schreiben vom 20. Mai 2003, 17. Juli 2003 und 20. Oktober 2003 um zusätzliche Informationen gebeten. Diese wurden von Belgien mit Schreiben vom 19. Juni 2003 und 15. September 2003 übermittelt. Besprechungen der Vertreter der Kommission mit den belgischen Behörden und SEL haben am 9. Juli und am 8. Oktober 2003 stattgefunden. (2) Die Kommission hat Belgien mit Schreiben vom 27. November 2003 von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen dieser Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). Die Kommission hat die Beteiligten aufgefordert, sich zu dieser Beihilfe zu äußern. (3) Die beiden Stellungnahmen, die die Kommission erhalten hat, darunter diejenige von SEL, sind Belgien mit Schreiben vom 1. Oktober 2003 zugeleitet worden. Dieses Schreiben enthielt auch weitere Fragen der Kommission. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2003 hat Belgien darum gebeten, einige der im Beschluss enthaltenen Angaben vertraulich zu behandeln, und im gleichen Zuge Bemerkungen über den Wortlaut des Beschlusses abgegeben. Nachdem mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 eine Fristverlängerung beantragt wurde, die mit Schreiben vom 12. Januar 2004 gewährt wurde, hat Belgien mit Schreiben vom 29. Januar 2004 zum Beschluss der Kommission Stellung genommen. Die Kommission hat mit Schreiben vom 5. Februar und vom 5. April 2004 ergänzende Fragen gestellt, auf die Belgien mit Schreiben vom 8. März 2004, 2. April 2004, 10. Juni 2004 und 4. August 2004 geantwortet und zugleich Bemerkungen zu Stellungnahmen von Dritten übermittelt hat. Am 28. April 2004 und am 18. Mai 2004 fanden Besprechungen statt, und am 7. Juli 2004 hat ein Vertreter der Kommission die Anlage besucht. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1   Beihilfeempfänger (4) Beihilfeempfänger ist N.V. Stora Enso Langerbrugge, eine Tochtergesellschaft von Stora Enso Oyj, einem bedeutenden Hersteller von Zeitschriftenpapier, Zeitungspapier, Feinpapier, Verpackungspappe und Holzerzeugnissen. Im Jahr 2001 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 13,5 Mrd. EUR, und seine Produktionskapazität lag bei etwa 15 Mio. Tonnen Papier und Pappe. Die Firma beschäftigt rund 43 000 Personen. Die Beihilfe ist für die Niederlassung Langerbrugge in der Nähe von Gent bestimmt, die im Jahr 2000 in Belgien einen Umsatz von 55 Mio. EUR (4) erzielte. 2.2   Vorhaben (5) Das Vorhaben umfasst fünf Abschnitte: a) Anschaffung einer neuen Papiermaschine („PM4“) und einer Entfärbungseinheit („DIP2“) für die Herstellung von Zeitungspapier aus 100 % Recyclingfasern („Zeitungspapier aus 100 % Recyclingfasern“); b) Umbau einer Papiermaschine („PM3“), die vormals Zeitungspapier aus 80 % Recyclingfasern hergestellt hat und nunmehr Zeitschriftenpapier aus 80 % Recyclingfasern herstellen soll (Zeitschriftenpapier aus 80 % Recyclingfasern); c) Errichtung einer Schlammverbrennungsanlage mit Wärme-Kraft-Kopplung („WKK-Schlammverbrennungsanlage“); d) Einrichtung von Wasseraufbereitungsanlagen; e) Bau einer Eisenbahninfrastruktur zur Anbindung des Standorts an das öffentlichen Eisenbahnnetz und ergänzende Investitionen für eine Papierabfalldeponie. (6) Die Investitionen wurden inzwischen großteils getätigt. Das Vorhaben hat eine Erhöhung der Belegschaftsstärke um 40 Personen ermöglicht und sichert 410 Arbeitsplätze. Die Anzahl indirekter Arbeitsplätze liegt den Angaben zufolge bei 1 350 Personen. Um zu vermeiden, dass die Erhöhung der Gesamtleistung über dem Marktwachstum liegt, wurde eine alte Papiermaschine am Standort Langerbrugge („PM2“ mit einer Kapazität von 120 000 Tonnen jährlich) stillgelegt und die Produktion an einigen Standorten in Finnland und Schweden neu organisiert. 2.3   Papiermaschine 4 und Entfärbungseinheit 2: Herstellung von Zeitungspapier aus 100 % Recyclingfasern (7) Die jährliche Kapazität der PM4 liegt bei 400 000 Tonnen. Die Investitionskosten für das PM4-Projekt belaufen sich insgesamt auf 259 622 000 EUR. Da der durchschnittliche Recyclingfasergehalt des Zeitungspapiers in Europa zum Zeitpunkt des Beihilfeantrags lediglich bei 49,8 % lag, ging Belgien davon aus, dass im Rahmen dieses Vorhabens 50,2 % der Investitionskosten als „Zusatzkosten“ zu betrachten seien und das DIP2-Vorhaben mit einem Investitionsaufwand von insgesamt 90 111 000 EUR zu 100 % beihilfefähig sei. Unter Berücksichtigung der in den ersten fünf Jahren erwarteten Einsparungen entspricht dies beihilfefähigen Gesamtkosten von 127 388 000 EUR. (8) Ferner hat Belgien erklärt, dass mehrere Elemente der für die PM4- und DIP2-Anlage getätigten Investitionen über die für SEL geltenden Normen hinausgehen. Dies betrifft insbesondere das Umwälzsystem des Kühlwassers, die maximale Schließung des Siebwasserkreislaufs, die Wärmerückgewinnungssysteme, die Spezialpressen zur Herstellung eines trockeneren Papierstreifens nach dem Pressenquerschnitt, die Spitzentechnologie in der Form eines Papierhalters in der Trockenanlage, die innovativen Techniken zum Aufrollen und zur Verarbeitung des Fertigpapiers sowie die zusätzlichen Reinigungsvorrichtungen. Nach Auffassung der belgischen Regierung sind diese Investitionen mit zusätzlichen beihilfefähigen Kosten für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von 19 106 000 EUR verbunden. (9) Die PM4-Anlage ist das Ergebnis einer innovativen Entwicklung, die eine Verringerung des Verbrauchs von Strom, Zusatzstoffen, chemischen Substanzen und Industriewasser ermöglicht. Das wesentliche Merkmal dieser Anlage ist im Vergleich zu herkömmlichen Papiermaschinen die größere Breite der Maschine. Zu diesem Zweck bedarf es der Anpassung des Maschinenbausatzes und insbesondere eines geschlossenen und ungeöffneten Durchgangs zwischen der Presse und der Trockenanlage sowie einer etwas geringeren Produktionsgeschwindigkeit. Ausgehend von zwei ausführlichen Kostenanalysen wird geschätzt, dass die Kosten einer herkömmlicheren Anlage um 14,1 Mio. EUR geringer wären. Die neue Maschine ermöglicht Einsparungen, aber angesichts der Tatsache, dass die Inbetriebnahme- und Optimierungskosten der Maschine höher sind, ist im Verlauf der ersten fünf Jahre nicht mit einem operativen Nettogewinn zu rechnen. 2.4   Papiermaschine 3: Umstellung von Zeitungspapier auf Zeitschriftenpapier mit 80 % Recyclingfasern (10) Die PM3-Anlage wurde 1957 für die Herstellung von Zeitungspapier errichtet; sie wurde 1989 saniert, und ihre Geschwindigkeit wurde in den Jahren 2000 und 2001 erhöht. Sie wurde nunmehr umgebaut, um Zeitschriftenpapier aus 80 % Recyclingfasern herzustellen (Qualität SC, […] (*1) g/m2, ungestrichen). Ihre Leistung entspricht 165 000 Tonnen jährlich. Gegenstand der Investitionen ist die Anpassung der Rohstoffbeschaffung und ihrer Verarbeitung (insbesondere mit der vorhandenen DIP1-Anlage) sowie der Papiermaschinen im eigentlichen Sinne und ihrer Gasversorgungs-, Heizungs-, Qualitätsprüfsysteme usw. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 39 555 000 EUR. (11) Die Alternative bestand für SEL in der Weiterführung der Produktion mit ihrer PM2-Anlage für Zeitschriftenpapier mit einer Leistung von 115 000 Tonnen jährlich, die 1937 errichtet und 1985 modernisiert wurde. Im Vergleich zu dieser Anlage ermöglicht die umgebaute PM3-Anlage eine Reduzierung der Stromkosten. Zugleich bewirkt sie jedoch eine Erhöhung der Dampferzeugungskosten, den Verlust von Kondensationserzeugnissen und höhere Aschebehandlungskosten. In den ersten fünf Jahren ist mit einer Nettoeinsparung von 4 342 000 EUR zu rechnen, so dass die beihilfefähigen Kosten bei 35 213 000 EUR liegen. 2.5   WKK-Schlammverbrennungsanlage (12) SEL hat ein WKK-System errichtet, das die Biomasse als Brennstoff nutzt, die aus den beiden Entfärbungsanlagen und dem auch mit Erdgas gespeisten Wasseraufbereitungswerk gewonnen wird. Die Anlage beruht auf einem Fließbettsystem. Die installierte Energieleistung erreicht maximal die nachstehenden Werte: 1. Strom: Pe = 10,4 MWe Bruttoerzeugung und 8 MWe Nettoerzeugung, 2. überhitzter Hochdruckdampf: 480° C, 80 bar, Pth = 53 MWth, 3. anlässlich des Auswaschens der Verbrennungsgase wiedergewonnenes Warmwasser: 60° C, Pth = 5,6 MWth. Ein Gegendruckheizkessel wandelt den Hochdruckdampf bei etwa 4 bar in Tiefdruckdampf um; dieser Dampf wird für das Papierproduktionsverfahren genutzt. Der energetische Wirkungsgrad des Heizkessels beträgt bei Teilcharge etwa 87,5 % und bei Vollcharge etwa 90 %. Die vorgesehene Leistung der Anlagen liegt bei etwa 250 000 Tonnen Schlamm jährlich, wobei die Leistung jedoch in der Praxis geringer ist. Bei einem Betrieb der Papiermaschinen entsprechend ihrer maximalen Leistung ist davon auszugehen, dass die jährliche Schlammmenge bei 200 000 Tonnen liegt. (13) Die Investitionskosten belaufen sich insgesamt auf 55 147 000 EUR. Die WKK-Schlammverbrennungsanlage bedarf einer umfangreicheren Wartung und ist im Vergleich zu einer herkömmlichen WKK-Anlage weniger zuverlässig, so dass die Investition zwei zusätzliche Dampferzeuger umfasst. Die Engineeringkosten und die technischen Verwaltungskosten des Projekts werden in der Bilanz ausgewiesen und in der Folge abgeschrieben. Sie sind folglich ebenfalls inbegriffen. 2.6   Wasseraufbereitungsanlagen (14) Die SEL nutzt Oberflächenwasser aus einem lokalen Wasserlauf, der „Kale“. Dieses Wasser wird aufbereitet und desinfiziert, bevor es im Produktionsprozess genutzt werden kann. Die beihilfefähige Investition beläuft sich nach Auskunft der belgischen Behörden auf 7 429 000 EUR. (15) SEL plant beträchtliche Wassereinleitungen in den Seekanal Gent-Terneuzen. Diese Einleitung erfolgt im Rahmen eines biologischen Verfahrens in zwei Phasen. Nach Auskunft Belgiens belaufen sich die beihilfefähigen Kosten auf 4 431 000 EUR. (16) Die Umweltgenehmigung erfordert die Durchführung einer technisch-wirtschaftlichen Studie zur Bewertung der Belastung und der Konzentration im Hinblick auf den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) des Abwassers, das in den Seekanal eingeleitet wird. Die Studie wird möglicherweise ergeben, dass eine zusätzliche Investition von rund 1 Mio. EUR in eine Nebenkläranlage erforderlich ist. Diese eventuelle Investition wurde in der Anmeldung berücksichtigt, aber damit das Unternehmen eine Beihilfe erhalten kann, muss es einen getrennten Antrag auf Umweltschutzförderung einreichen. Diesbezüglich wurde noch keine Entscheidung getroffen, da sich die flämischen Behörden noch nicht zum Antrag auf Befreiung von der allgemein geltenden CSB-Norm geäußert haben. 2.7   Deponie von Papierabfällen und Eisenbahninfrastruktur (17) Das Investitionsvorhaben schließt bedeutende Deponieanlagen für Papierabfälle sowie den Anschluss an das vorhandene Eisenbahnnetz für den Transport des Altpapiers und der Fertigprodukte ein. Die ein- und ausgehenden Produktströme könnten im Straßentransport abgewickelt werden. Nach Ansicht Belgiens sind nur die zusätzlichen Investitionen in Verbindung mit dem Eisenbahntransport beihilfefähig, d. h. die Eisenbahninfrastruktur, die zusätzlichen Kosten für die Deponieanlage der Papierabfälle und die zusätzlichen Kosten für die Laderampe und das Fertigpapierlager. Im Unterschied zum Straßentransport wird das auf dem Schienenweg transportierte Gebrauchtpapier in Ballen verpackt. Folglich werden auch die Investitionskosten für die Beförderung, Anpassung und Beseitigung der Packdrähte berücksichtigt. Die Investitionen in Container und Spezialfahrzeuge für den kombinierten Transport sind nicht inbegriffen, da sie für mehrere Nutzungsarten bestimmt sein können. Auch die Kosten für Büros, Aufenthaltsräume und automatische Brandlöschanlagen sowie die indirekten Kosten werden nicht berücksichtigt. Somit belaufen sich die beihilfefähigen Kosten auf 8 864 000 EUR. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass die tatsächlichen Kosten der Investition geringer ausfallen, werden die belgischen Behörden die Beihilfe auf Grundlage der tatsächlichen Investitionskosten neu berechnen. Die Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur führen im Vergleich zum Straßentransport nicht zu einer Senkung der Betriebskosten. 2.8   Beihilfe (18) Die Beihilfe umfasst — einen Zuschuss in Höhe von 25 892 425 EUR; — eine Grundsteuerbefreiung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Belgien hat die maximale theoretische Vergünstigung auf einen Betrag von 2 035 162 EUR jährlich veranschlagt. Dies entspricht für fünf Jahre einem berichtigten Nettowert von 9 Mio. EUR. Die flämischen Behörden haben jedoch die Steuerbemessungsgrundlage auf dem Wert von 1998 eingefroren. Folglich ziehen die Investitionen keine Erhöhung der Grundsteuer nach sich, so dass die Steuerbefreiung keine tatsächliche Vergünstigung darstellt. Im Fall einer Änderung der Berechnungsmethode der Steuer würden sich die Gegebenheiten allerdings ändern. (19) Die beiden Maßnahmen stützen sich auf das Dekret vom 15. Dezember 1993 über das Wirtschaftswachstum in der flämischen Region, das 1993 von der Kommission genehmigt wurde. Änderungen der Vorschriften über Umweltschutzbeihilfen, die sich auf dieses Dekret stützen, hat die Kommission im Jahr 2000 gebilligt (5). Die Vorschriften sehen Beihilfeintensitäten von 8—12 % für unterschiedliche Maßnahmen vor und wurden gemäß Ziffer 77 des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen mit diesem in Übereinstimmung gebracht. 2.9   Gründe für die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag (20) In ihrem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag hat die Kommission Zweifel im Hinblick darauf angemeldet, dass Beihilfen nach dem Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen dazu verwendet werden, die Investitionskosten des Vorhabens zu decken. Sie war insbesondere der Ansicht, dass die Investition in eine Anlage zur Produktion von Zeitungspapier aus 100 % Recyclingfasern angesichts des gegenwärtigen Stands der Technik als eine normale Investition für diesen Sektor zu betrachten ist. Das Zeitschriftenpapier mit 80 % Recyclingfasern ist zweifellos weniger geläufig, aber es ist ungewiss, ob eine solche Investition für jeden (großen) Papierhersteller, der die immer strengeren Umweltnormen einhalten und dank laufender Innovationen langfristig wettbewerbsfähig bleiben möchte, nicht eine Notwendigkeit darstellt. Bei den übrigen Investitionen ist nicht sicher, dass die beihilfefähigen Kosten auf das beschränkt wurden, was zur Erreichung der Umweltziele unbedingt notwendig ist. 3.   BEMERKUNGEN DRITTER (21) Einer der Wettbewerber von SEL hat Bemerkungen übermittelt, denen zufolge die Beihilfen den Wettbewerb auf dem Zeitungspapier-, Zeitschriftenpapier- und Altpapiermarkt verfälschen. Auf dem zuletzt genannten Markt ist in der Region, in der SEL den Einkauf der Fasern plant, ein spürbarer Engpass zu verzeichnen. Da andere Hersteller — Wettbewerber von SEL — Recyclingfasern einkaufen, stellen die Investitionen in die PM3- und PM4-Anlagen keinen spürbaren Nutzen für die Umwelt dar. (22) Bei der Modernisierung der Niederlassung Langerbrugge handelt es sich lediglich um eine Anpassung an den gegenwärtigen Stand der Technik aus marktpolitischen und wettbewerbsorientierten Gründen und um eine Investition zur Aufrechterhaltung oder gar zur langfristigen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Investitionen in die PM4- und PM3-Anlagen stellen in ihrer Gesamtheit eine Anpassung an den gegenwärtigen Stand der Technik in der Papierbranche dar, wovon auch die jüngsten Modernisierungsmaßnahmen unterschiedlicher Papierhersteller in den vergangenen Jahren zeugen. Beim Zeitschriftenpapier ist eine Unterscheidung zwischen Superkalanderpapier, Zeitschriftenpapier und gestrichenem Papier zu treffen. Nur wenn SEL in der Lage wäre, gestrichenes Zeitschriftenpapier mit einem hohen Recyclingfasergehalt herzustellen, wäre anzunehmen, dass die Modernisierung über die gegenwärtigen industriellen Normen hinausgeht. (23) Es handelt sich um eine Investition, die jeder Hersteller von Druckpapier einzuplanen hat. Sie wurde schon 2001 angekündigt, und die Beihilfe scheint die Investitionsentscheidung nicht beeinflusst zu haben. Diese Entscheidung entspricht der von SEL angestrebten Anlagenrendite von 13 % und dem Ziel, Investitionen in Höhe der Abschreibungsrate oder darunter zu tätigen. Ferner wurde das Projekt in seiner Gesamtheit durch Eigenmittel von SEL finanziert. Mehrere Pressemitteilungen bestätigen diese Tatsache. Die Investition in die PM4-Anlage, die Modernisierung der PM3-Anlage und die Schließung der PM2-Anlage haben zudem den Vorteil, dass sie sowohl für Zeitungspapier als auch für Zeitschriftenpapier billiger als der Bau einer neuen Papiermaschine an einem neuen Standort sind und SEL die Möglichkeit bieten, neue Kapazitäten zu erschließen und im gleichen Zuge schrittweise vorhandene Kapazitäten abzubauen, was unumgänglich ist, um nicht die Schaffung neuer Kapazitäten ohne entsprechende Nachfrage zu riskieren. Die Nachfrage nach hochwertigem Papier steigt, und sowohl die Kunden als auch die Behörden fordern einen immer höheren Gehalt an Recyclingfasern. (24) Der Bau neuer Schlammverbrennungsanlagen und die Investition in eine Wasser- und Abwasseraufbereitungsanlage könnten möglicherweise nach dem Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen genehmigt werden. Da diese Investition jedoch unmittelbar an die Produktionskapazität gebunden und nicht unbedingt erforderlich ist, um den Umweltzielen gerecht zu werden, dürfte sie für keine Förderung in Frage kommen. Der Bau der Eisenbahninfrastruktur erscheint unverhältnismäßig, da der Lkw-Transport eine eindeutige Ersatzmöglichkeit bietet, die keine zusätzliche Investition erfordert. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind geringfügig. 4.   BEMERKUNGEN BELGIENS UND DER FIRMA SEL 4.1   Allgemeine Bemerkungen (25) Belgien und SEL sind der Auffassung, dass die Beihilfe den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt und SEL nicht in einer Weise begünstigt, die den Wettbewerb verfälscht. Sämtliche Teilaspekte des Vorhabens weisen einen hinreichenden Anteil beihilfefähiger Kosten auf, die die Beihilfe rechtfertigen. Es wurden ausführliche Informationen und Belege zu den beihilfefähigen Kosten vorgelegt. Sofern sie in den Abschnitten 2 und 5 beschrieben wurden, wird in diesem Abschnitt nicht auf sie eingegangen. 4.2   PM4- und DIP2-Anlage: Herstellung von Zeitungspapier aus 100 % Recyclingfasern (26) Der Recyclinganteil entspricht den für die Mitgliedstaaten geltenden Normen; im vorliegenden Fall besteht allerdings eine direkte Beziehung zwischen diesen Normen und der Geschäftstätigkeit der SEL. (27) Das Zeitungspapier aus 100 % Recyclingfasern entspricht keineswegs dem gegenwärtigen Stand der Technik. Gegenwärtig gibt es in Westeuropa lediglich fünf oder sechs Produktionsanlagen für Zeitungspapier derselben Größenordnung. Mit den weitaus meisten Produktionsanlagen wird Papier mit einem Recyclingfaseranteil von 40—80 % hergestellt. Es handelt sich nicht um Serienprodukte, sondern jeweils um technische Neuerungen. Sie erreichen ihre optimale Produktivität gewöhnlich nach etwa zwei Jahren und benötigen somit weitaus mehr Zeit als Anlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die PM4- und DIP2-Anlagen gehören weltweit zur Spitzentechnologie. 4.3   PM3-Einheit: Zeitschriftenpapier aus 80 % Recyclingfasern (28) Abgesehen von den Argumenten, die bereits im Beschluss zur Einleitung des Verfahrens vorgebracht wurden, weisen Belgien und SEL auf die in ihrer Art einzigartigen innovativen Elemente der PM3-Anlage sowie auf den Umfang der Inbetriebnahmekosten und der Einarbeitungszeit hin. Auch dieses spricht dafür, dass die Investition nicht dem gegenwärtigen Stand der Technik entspricht. Der Markt für Zeitschriftenpapier entwickelt sich zwar auf einen höheren Gehalt an Recyclingfasern und einen geringeren Energieverbrauch hin, doch kann die Investition von SEL nicht als dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechend angesehen werden. (29) Die Sanierung der PM3-Anlage wurde veranlasst, bevor dies aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht erforderlich war. Diese Anlage ist für die Stora Enso-Gruppe ein Prototyp. Die Investition entspricht voll und ganz der langfristigen Strategie der Gruppe, laufend die Verfahren und den Einsatz der Ressourcen einschließlich der Personalressourcen zu verbessern, um die Nachhaltigkeit der Papierherstellung zu gewährleisten. (30) Weder Belgien noch SEL haben Bemerkungen zu den Investitionen von LEIPA übermittelt, das Zeitschriftenpapier ebenfalls im Wesentlichen mit Recyclingfasern hergestellt (6). 4.4   Wärme-Kraft-Kopplung für die Schlammverbrennung (31) Im Hinblick auf die Gesamtkosten der WKK-Schlammverbrennungsanlage einschließlich der Abschreibung ist festzustellen, dass im Verlauf der ersten fünf Betriebsjahre der Anlage kein Nettogewinn erzielt wird. Hätte SEL nicht in diese Anlage investiert, so hätte es den benötigten Dampf und Strom bei einem benachbarten Produzenten kaufen können, was allerdings die Investition in einen zusätzlichen Dampfkessel von 1 189 000 EUR erforderlich gemacht hätte. Daher entsprechen die beihilfefähigen Kosten dem Gesamtinvestitionsumfang abzüglich 1 189 000 EUR. (32) Auf jeden Fall würde eine herkömmliche WKK-Anlage eine besser geeignete Ersatzlösung für die Erzeugung derselben Dampf- und Strommenge darstellen als getrennte Dampf- und Stromerzeugungseinheiten. 4.5   Süßwasseraufbereitung (33) Würde SEL über eine Genehmigung verfügen, beschränkte Mengen Grundwasser abzuziehen, wäre es realistisch, dies weiterhin zu tun. Die Gesamtkosten pro m3 wären in beiden Fällen etwa gleich, aber auf Investitionen könnte verzichtet werden. In der Praxis wäre es jedoch unrealistisch, derartige Grundwassermengen abzuziehen. 4.6   Abwasseraufbereitung (34) Belgien hat erklärt, dass es angesichts der Optimierung der Abwasserbehandlung und des Produktionsprozesses nicht erforderlich ist, die Leistungen der vorhandenen Wasseraufbereitungsanlagen zu erhöhen. Die Investition bezieht sich im Wesentlichen auf einen Puffertank zur Gewährleistung einer stabilen Aufbereitung und auf die zur Ausführung der Verbindung zu den vorhandenen Aufbereitungsanlagen erforderlichen technischen Ausrüstungen. Die Abwasseraufbereitungsanlage weist einige innovative Merkmale auf. (35) Die Aufbereitung geht über das hinaus, was die VLAREM-Normen und sogar die Genehmigung vorschreiben (für nahezu sämtliche Substanzen). Diese Normen sind streng; anlässlich der Verhandlung mit den Behörden wurden sie entsprechend den bestmöglichen Ergebnissen der Aufbereitungsanlagen angepasst. Sie gehen über das Niveau der „besten verfügbaren Technik“ hinaus. Einem Sachverständigenberi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.