Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1260 der Kommission vom 19. Juni 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

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Quellenkennung: 32017R1260. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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13.7.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 182/20 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/1260 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (1), insbesondere auf Artikel 30, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 enthält in den Anhängen Formblätter, die ihre Anwendung erleichtern sollen. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wurde durch die Verordnung (EU) 2015/2421 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) mit Wirkung ab dem 14. Juli 2017 geändert. Ab diesem Tag hat der Antragsteller im Falle eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl die Möglichkeit, die Fortsetzung des Verfahrens nach Maßgabe des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zu beantragen. Anlage 2 und die entsprechenden Leitlinien in Anhang I sollten dieser Möglichkeit Rechnung tragen. Der Übersichtlichkeit halber ist es angezeigt, den gesamten Anhang I zu ersetzen. (3) Diese Verordnung sollte am 14. Juli 2017 in Kraft treten, da die Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ab dem 14. Juli 2017 gelten. (4) Das Vereinigte Königreich und Irland haben nach Artikel 3 und Artikel 4a Absatz 1 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mitgeteilt, dass sie sich an der Annahme und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 und der Verordnung (EU) 2015/2421 beteiligen möchten; sie sind daher durch die vorliegende Verordnung gebunden. (5) Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch sie gebunden noch ist die Verordnung Dänemark gegenüber anwendbar. (6) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist daher zu ersetzen — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 14. Juli 2017 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Geschehen zu Brüssel am 19. Juni 2017 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 399 vom 30.12.2006, S. 1. (2)  Verordnung (EU) 2015/2421 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 1). (3)  Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 1). ANHANG „ANHANG I Text von Bild Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls Formblatt A Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens Bitte lesen Sie zum besseren Verständnis dieses Formblatts zuerst die Leitlinien auf der letzten Seite! Dieses Formblatt ist in der Sprache oder in einer der Sprachen auszufüllen, die das zu befassende Gericht anerkennt. Das Formblatt ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union erhältlich, sodass Sie es in der verlangten Sprache ausfüllen können. 1. Gericht Aktenzeichen (vom Gericht auszufüllen) Gericht Eingang beim Gericht (Tag/Monat/Jahr) Anschrift Unterschrift und/oder Stempel PLZ Ort Land 2. Parteien und ihre Vertreter Codes: 01 Antragsteller 03 Vertreter des Antragstellers * 05 Gesetzlicher Vertreter des Antragstellers ** 02 Antragsgegner 04 Vertreter des Antragsgegners * 06 Gesetzlicher Vertreter des Antragsgegners ** Code Name der Firma oder Organisation (ggf.) Identifikationsnummer Name Vorname Anschrift PLZ Ort Land Telefon *** Fax *** E-Mail *** Beruf *** Sonstige Angaben *** Code Name der Firma oder Organisation (ggf.) Identifikationsnummer Name Vorname Anschrift PLZ Ort Land Telefon *** Fax *** E-Mail *** Beruf *** Sonstige Angaben *** Code Name der Firma oder Organisation (ggf.) Identifikationsnummer Name Vorname Anschrift PLZ Ort Land Telefon *** Fax *** E-Mail *** Beruf *** Sonstige Angaben *** Text von Bild Code Name der Firma oder Organisation (ggf.) Identifikationsnummer Name Vorname Anschrift PLZ Ort Land Telefon *** Fax *** E-Mail *** Beruf *** Sonstige Angaben *** * z. B. Rechtsanwalt ** z. B. Elternteil, Vormund, Geschäftsführer *** fakultativ 3. Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit Codes: 01 Wohnsitz des Antragsgegners oder eines Mitantragsgegners 02 Erfüllungsort 03 Ort des schädigenden Ereignisses 04 Wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung handelt, Ort, an dem sich diese befindet 05 Ort, an dem der Trust seinen Sitz hat 06 Wenn es sich um eine Streitigkeit wegen der Zahlung von Berge- und Hilfslohn handelt, der für Bergungs- und Hilfeleistungsarbeiten gefordert wird, die zugunsten einer Ladung oder einer Frachtforderung erbracht worden sind, der Ort des Gerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Ladung oder die entsprechende Frachtforderung mit Arrest belegt worden ist oder mit Arrest hätte belegt werden können 07 In Versicherungssachen Wohnsitz des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten 08 Wohnsitz des Verbrauchers 09 Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet 10 Ort der Niederlassung, die den Arbeitnehmer eingestellt hat 11 Ort, an dem die unbewegliche Sache belegen ist 12 Gerichtsstandsvereinbarung 13 Wohnsitz des Unterhaltsgläubigers 14 Sonstiger Zuständigkeitsgrund (bitte näher erläutern) Code Erläuterungen (gilt nur für Code 14) 4. Gründe dafür, dass die Sache als grenzüberschreitend anzusehen ist Codes: 01 02 03 04 05 Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland 06 07 08 09 10 Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Irland 11 12 13 14 15 Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg 16 17 18 19 20 Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen 21 22 23 24 25 Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland 26 27 28 Schweden Vereinigtes Königreich Sonstige (bitte näher erläutern) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Antragstellers Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Antragsgegners Land des Gerichts 5. Bankverbindung (fakultativ) 5.1. Zahlung der Gerichtsgebühren durch den Antragsteller Codes: 01 Überweisung 02 Kreditkarte 03 Einziehung vom Bankkonto des Antragstellers durch das Gericht 04 Prozesskostenhilfe 05 Sonstige (bitte näher erläutern) Bei Code 02 oder 03 bitte die Bankverbindung in Anlage 1 eintragen Code Im Falle von Code 05 bitte näher erläutern 5.2. Zahlung der zuerkannten Summe durch den Antragsgegner Kontoinhaber Bankadresse (BIC) oder andere anwendbare Bankkennung Kontonummer Internationale Bankkontonummer (IBAN) Text von Bild EUR Euro BGN Bulgarischer Lew CZK Tschechi-sche Krone GBP Britisches Pfund HUF Ungarischer Forint HRK Kroatische Kuna PLN Polnischer Zloty RON Rumäni-scher Leu SEK Schwedi-sche Krone Sonstige (gemäß internationalem Bankcode) 6. Hauptforderung Währung: Gesamtwert der Hauptforderung, ohne Zinsen und Kosten Anspruchsgrundlage (Code 1) 01 Kaufvertrag 02 Mietvertrag über bewegliche Sachen 03 Miet-/Pachtvertrag über Immobilien 04 Mietvertrag über Betriebs-/Büroräume 05 Vertrag über Dienstleistungen - Elektrizität, Gas, Wasser, Telefon 06 Vertrag über Dienstleistungen - medizinische Versorgung 07 Vertrag über Dienstleistungen - Beförderungsleistungen 08 Vertrag über Dienstleistungen - rechtliche, steuerliche oder technische Beratung 09 Vertrag über Dienstleistungen - Hotel- und Gaststättengewerbe 10 Vertrag über Dienstleistungen - Reparaturen 11 Vertrag über Dienstleistungen - Maklerleistungen 12 Vertrag über Dienstleistungen - Sonstiges (bitte näher erläutern) 13 Bauvertrag 14 Versicherungsvertrag 15 Darlehen 16 Bürgschaft oder sonstige Sicherheit 17 Außervertragliche Schuldverhältnisse, sofern sie einer Vereinbarung zwischen den Parteien oder einer Schuldanerkenntnis unterliegen (z.B. Schadensbegleichung, ungerechtfertigte Bereicherung) 18 Aus dem gemeinsamen Eigentum an Vermögensgegenständen erwachsende Forderungen 19 Schadensersatz aus Vertragsverletzung 20 Abonnement (Zeitung, Zeitschrift) 21 Mitgliedsbeitrag 22 Arbeitsvertrag 23 Außergerichtlicher Vergleich 24 Unterhaltsvertrag 25 Sonstige Forderungen (bitte näher erläutern) Umstände, mit denen die Forderung begründet wird (Code 2) 30 Ausgebliebene Zahlung 31 Unzureichende Zahlung 32 Verspätete Zahlung 33 Ausgebliebene Lieferung von Waren/Erbringung von Dienstleistungen 34 Lieferung schadhafter Waren/Erbringung mangelhafter Dienstleistungen 35 Erzeugnis bzw. Dienstleistung entspricht nicht der Bestellung 36 Sonstige Probleme (bitte näher erläutern) Sonstige Angaben (Code 3) 40 Ort des Vertragsabschlusses 41 Ort der Leistung 42 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 43 Zeitpunkt der Leistung 44 Art der betreffenden Ware(n) oder Dienstleistung(en) 45 Adresse einer Liegenschaft oder eines Gebäudes 46 Bei Darlehen, Zweck des Darlehens: Verbraucherkredit 47 Bei Darlehen, Zweck des Darlehens: Hypothekendarlehen 48 Sonstige Angaben (bitte näher erläutern) ID 1 Code 1 Code 2 Code 3 Erläuterungen Datum* (oder Zeitraum) Betrag ID 2 Code 1 Code 2 Code 3 Erläuterungen Datum* (oder Zeitraum) Betrag ID 3 Code 1 Code 2 Code 3 Erläuterungen Datum* (oder Zeitraum) Betrag ID 4 Code 1 Code 2 Code 3 Erläuterungen Datum* (oder Zeitraum) Betrag * Datumsformat: Tag/Monat/Jahr Die Forderung ist dem Antragsteller von folgendem Gläubiger abgetreten worden (falls zutreffend) Name der Firma oder Organisation (ggf.) Identifikationsnummer Name Vorname Anschrift PLZ Ort Land Zusätzliche Angaben für Forderungen, die sich auf einen Verbrauchervertrag beziehen (falls zutreffend) Die Forderung bezieht sich auf einen Verbrauchervertrag Der Antragsgegner ist der Verbraucher Der Antragsgegner hat einen Wohnsitz im Sinne von Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates in dem Mitgliedstaat, dessen Gerichte angerufen werden ja nein ja nein ja ja Text von Bild 7. Zinsen Codes (bitte die entsprechende Ziffer und den entsprechenden Buchstaben einsetzen): 01 Gesetzlicher Zinssatz A jährlich 02 Vertraglicher Zinssatz B halbjährlich 03 Kapitalisierung der Zinsen C vierteljährlich 04 Zinssatz für ein Darlehen ** D monatlich 05 Vom Antragsteller berechneter Betrag E sonstige *** 06 Sonstige *** ID * Code Zinssatz (%) % über dem Basissatz der EZB auf (Betrag) Ab bis ID * Code Zinssatz (%) % über dem Basissatz der EZB auf (Betrag) Ab bis ID * Code Zinssatz (%) % über dem Basissatz der EZB auf (Betrag) Ab bis ID * Code Zinssatz (%) % über dem Basissatz der EZB auf (Betrag) Ab bis ID * Bitte näher erläutern im Falle von Code 6 und/oder E * Bitte die entsprechende Forderungskennung (ID) einsetzen ** vom Antragsteller mindestens in der Höhe der Hauptforderung aufgenommen *** Bitte näher erläutern 8. Vertragsstrafe (falls zutreffend) Betrag Bitte näher erläutern 9. Kosten (falls zutreffend) Codes: 01 Antragsgebühren 02 Sonstige (bitte näher erläutern) Code Erläuterungen (gilt nur für Code 02) Währung Betrag Code Erläuterungen (gilt nur für Code 02) Währung Betrag Code Erläuterungen (gilt nur für Code 02) Währung Betrag Code Erläuterungen (gilt nur für Code 02) Währung Betrag 10. Vorhandene Beweismittel, auf die sich die Forderung stützt Codes: 01 Urkundsbeweis 02 Zeugen-beweis 03 Sachverständigengutachten 04 Inaugenscheinnahme eines Gegenstands oder Orts 05 Sonstige (bitte näher erläutern) ID * Code Bezeichnung der Beweismittel Datum (Tag/Monat/Jahr) ID * Code Bezeichnung der Beweismittel Datum (Tag/Monat/Jahr) ID * Code Bezeichnung der Beweismittel Datum (Tag/Monat/Jahr) ID * Code Bezeichnung der Beweismittel Datum (Tag/Monat/Jahr) * Bitte die entsprechende Forderungskennung (ID) einsetzen Text von Bild 11. Zusätzliche Erklärungen und weitere Angaben (falls erforderlich) Ich beantrage hiermit, dass das Gericht den/die Antragsgegner anweist, die Hauptforderung in der oben genannten Höhe, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen, Vertragsstrafen und Kosten, an den/die Antragsteller zu zahlen. Ich erkläre, dass die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zu Sanktionen nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats führen können. Ort Datum (Tag/Monat/Jahr) Unterschrift und/oder Stempel Text von Bild Anlage 1 zum Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls Bankverbindung für die Zahlung der Gerichtsgebühren durch den Antragsteller Codes: 02 Kreditkarte 03 Einziehung vom Bankkonto des Antragstellers durch das Gericht Code Kontoinhaber Bankadresse (BIC) oder andere anwendbare Bankkennung/Kreditkartenunternehmen Kontonummer/Kreditkartennummer Internationale Bankkontonummer (IBAN)/Gültigkeit und Kartenprüfnummer der Kreditkarte Text von Bild Anlage 2 zum Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls Weiteres Verfahren im Falle eines Einspruchs Codes: 01. Im Falle eines Einspruchs des Antragsgegners beantrage ich die Einstellung des Verfahrens. 02. Im Falle eines Einspruchs des Antragsgegners beantrage ich die Fortsetzung des Verfahrens nach Maßgabe des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen, falls anwendbar. 03. Im Falle eines Einspruchs des Antragsgegners beantrage ich die Überleitung des Verfahrens in ein geeignetes nationales Zivilverfahren. Aktenzeichen (auszufüllen, falls die Anlage dem Gericht gesondert vom Antragsformblatt übermittelt wird) Name der Firma oder Organisation Name Vorname Code Sollte meine Forderung nicht in den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Code 02) fallen, beantrage ich, das Verfahren einzustellen in ein geeignetes nationales Zivilverfahren überzuleiten Ort Datum (Tag/Monat/Jahr) Unterschrift und/oder Stempel Text von Bild ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES ANTRAGSFORMBLATTS Wichtiger Hinweis Dieses Formblatt ist in der Sprache oder in einer der Sprachen auszufüllen, die das zu befassende Gericht anerkennt. Das Formblatt ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union erhältlich, sodass Sie es in der verlangten Sprache ausfüllen können. Legt der Antragsgegner Einspruch gegen Ihre Forderung ein, so wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten gemäß den Regeln eines ordentlichen Zivilprozesses weitergeführt. Wünschen Sie diese Weiterführung nicht, so füllen Sie bitte auch Anlage 2 zu diesem Formblatt aus. Diese Anlage muss beim Gericht eingehen, bevor der Europäische Zahlungsbefehl ausgestellt wird. Betrifft der Antrag eine Forderung gegen einen Verbraucher, die sich auf einen Verbrauchervertrag bezieht, so ist er bei dem zuständigen Gericht des Mitgliedstaats einzureichen, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Anderenfalls ist er bei dem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (*) zuständigen Gericht einzureichen. Informationen über die Vorschriften für die gerichtliche Zuständigkeit finden Sie im Europäischen Gerichtsatlas (https://e-justice.europa.eu/content_jurisdiction-85-en.do). Vergessen Sie bitte nicht, das Formblatt auf der letzten Seite ordnungsgemäß zu unterzeichnen und zu datieren. Leitlinien Bei jedem Abschnitt sind spezifische Codes aufgeführt, die gegebenenfalls in die entsprechenden Felder einzutragen sind. 1. Gericht Bei der Auswahl des Gerichts ist auf die gerichtliche Zuständigkeit zu achten. 2. Parteien und ihre Vertreter In diesem Feld sind die Parteien und gegebenenfalls ihre Vertreter unter Verwendung der im Formblatt vorgegebenen Codes anzugeben. Das Kästchen [Identifikationsnummer] bezieht sich gegebenenfalls auf die besondere Nummer, über die die Sachwalter in einigen Mitgliedstaaten für Zwecke der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht verfügen (vgl. Artikel 7 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006), auf die Registrierungsnummer von Unternehmen oder Organisationen oder auf sonstige Identifikationsnummern von natürlichen Personen. Das Kästchen [Sonstige Angaben] kann weitere Informationen enthalten, die der Identifizierung der Person dienen (z.B. Geburtsdatum, Stellung der betreffenden Person in dem jeweiligen Unternehmen oder der jeweiligen Organisation). Sind mehr als vier Parteien und/oder Vertreter beteiligt, verwenden Sie bitte das Feld [11]. 3. Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit Siehe „Wichtiger Hinweis“. 4. Grenzüberschreitende Bezüge der Rechtssache Damit dieses Europäische Mahnverfahren in Anspruch genommen werden kann, müssen sich mindestens zwei Kästchen in diesem Feld auf unterschiedliche Staaten beziehen. 5. Bankverbindung (fakultativ) In Feld [5.1] können Sie dem Gericht die zur Begleichung der Gerichtsgebühren gewünschte Zahlungsart mitteilen. Bitte beachten Sie, dass bei dem befassten Gericht nicht unbedingt alle in diesem Feld aufgeführten Zahlungsarten möglich sind. Vergewissern Sie sich, welche Zahlungsart das Gericht akzeptiert. Sie können sich dazu mit dem betreffenden Gericht in Verbindung setzen oder die Webseite des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen konsultieren (http://ec.europa.eu/civiljustice/). Falls Sie per Kreditkarte zahlen oder dem Gericht eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, tragen Sie bitte in Anlage 1 zu diesem Formblatt die nötigen Angaben zur Kreditkarten-/Bankkontoverbindung ein. Bitte geben Sie im Feld [5.2] die erforderlichen Informationen für die Zahlung des geschuldeten Betrags durch den Antragsgegner an. Falls Sie eine Überweisung wünschen, geben Sie bitte die entsprechende Bankverbindung an. 6. Hauptforderung Dieses Feld muss anhand der vorgegebenen Codes eine Beschreibung der Hauptforderung und der Umstände, auf denen die Forderung beruht, enthalten. Für jede Forderung ist eine Identifikationsnummer („ID“) von 1 bis 4 zu verwenden. Jede Forderung ist in der Zeile neben dem ID-Nummer-Kästchen mit den entsprechenden Codenummern 1, 2 und 3 zu beschreiben. Brauchen Sie mehr Platz, so verwenden Sie bitte das Feld [11]. Das Kästchen [Datum (oder Zeitraum)] bezieht sich beispielsweise auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des schädigenden Ereignisses oder auf den Zeitraum der Miete/Pacht. 7. Zinsen Werden Zinsen gefordert, so ist dies für jede aufgeführte Forderung mit den entsprechenden Codes anzugeben. Der Code muss sowohl die entsprechende Ziffer (erste Reihe der Codes) als auch den entsprechenden Buchstaben (zweite Reihe der Codes) enthalten. Wurde der Zinssatz beispielsweise mit jährlicher Fälligkeit vertraglich vereinbart, so lautet der Code 02A. Entscheidet das Gericht über die Höhe der Zinsen, so ist das letzte Kästchen [bis] leer zu lassen und der Code 06E anzugeben. Code 01 bezieht sich auf einen gesetzlichen Zinssatz. Code 02 bezieht sich auf einen vertraglichen Zinssatz. Bei Code 03 (Kapitalisierung der Zinsen) bildet der vermerkte Betrag die Grundlage für die restliche Laufzeit. Die Kapitalisierung der Zinsen betrifft den Fall, dass die aufgelaufenen Zinsen der Hauptforderung zugerechnet werden und für die Berechnung der weiteren Zinsen berücksichtigt werden. Beim Geschäftsverkehr im Sinne der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (**) ergibt sich der gesetzliche Zinssatz aus der Summe des Zinssatzes, der von der Europäischen Zentralbank auf ihr letztes Hauptrefinanzierungsgeschäft angewendet wurde, das vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres durchgeführt wurde („Bezugszinssatz“), zuzüglich mindestens sieben Prozentpunkten. Für Mitgliedstaaten, die nicht an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, ist der Bezugszinssatz der auf nationaler Ebene (z. B. von ihrer Zentralbank) festgesetzte entsprechende Zinssatz. In beiden Fällen findet der Bezugszinssatz, der am ersten Kalendertag in dem betreffenden Halbjahr in Kraft ist, für die folgenden sechs Monate Anwendung (vgl. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2000/35/EG). Der „Basissatz der EZB“ bezieht sich auf den von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatz. 8. Vertragsstrafe (falls zutreffend) 9. Kosten (gegebenenfalls) Wird eine Erstattung der Kosten gefordert, so sind diese anhand der vorgegebenen Codes zu beschreiben. Das Kästchen [Erläuterungen] ist nur für Code 02 auszufüllen, d. h. wenn eine Erstattung außergerichtlicher Kosten gefordert wird. Diese sonstigen Kosten können z. B. Honorare des Vertreters des Antragstellers oder vorprozessuale Kosten umfassen. Wenn Sie eine Erstattung der Gerichtsgebühren beantragen, aber deren genauen Betrag nicht kennen, tragen Sie in das Kästchen [Code] (01) ein und lassen das Kästchen [Betrag] leer; dieses wird dann vom Gericht ausgefüllt. Die Kosten sind in derselben Währung anzugeben wie die Hauptforderung. 10. Vorhandene Beweismittel, auf die sich die Forderung stützt In dieses Feld sind mithilfe der dort vorgegebenen Codes die Beweismittel anzugeben, auf die sich die Forderung stützt. In das Kästchen [Bezeichnung der Beweismittel] sind z. B. der Titel, die Bezeichnung, das Datum und/oder das Aktenzeichen des betreffenden Dokuments, der darin angegebene Betrag und/oder der Name des Zeugen oder Sachverständigen einzutragen. Text von Bild 11. Zusätzliche Erklärungen und weitere Angaben (falls erforderlich) Sie können dieses Feld verwenden, wenn der Platz bei einem der vorgenannten Felder nicht ausreicht, oder um dem Gericht — falls erforderlich — zusätzliche nützliche Informationen zu geben. Sind beispielsweise mehrere Antragsgegner jeweils für einen Teil der Forderung haftbar, sind hier die Beträge einzutragen, die jeweils von den einzelnen Antragsgegnern geschuldet werden. Anlage 1 Hier ist die Kreditkarten- oder Bankkontoverbindung anzugeben, falls Sie die Gerichtsgebühren per Kreditkarte zahlen oder dem Gericht eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte beachten Sie, dass bei dem befassten Gericht nicht unbedingt alle in diesem Feld aufgeführten Zahlungsarten möglich sind. Die Angaben in Anlage 1 werden dem Antragsgegner nicht mitgeteilt. Anlage 2 Hier ist dem Gericht mitzuteilen, wie weiter verfahren werden soll, falls der Antragsgegner Einspruch erhebt und Sie das Verfahren nicht fortsetzen wollen. Bitte verwenden Sie den zutreffenden Code. Eine Option ist die Überleitung des Verfahrens in ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (***). Dieses Verfahren ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Forderung nicht mehr als 5 000 EUR beträgt. Welche anderen Voraussetzungen für dieses Verfahr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.