Europäische Union

2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0322. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gen, da allgemein davon ausgegangen wird, dass digitale Mammographie eine bessere Kontrastauflösung und andere Bildmerkmale bietet, die die Fähigkeit zur Früherkennung von Krebs und zur Reduzierung von Fehlern beim Erkennungsverfahren (so genannte falsch-positive Ergebnisse) verbessern werden. Es wird erwartet, dass dieser Markt im Jahr 2004 40 % der Gesamteinnahmen für Mammographieinstrumente ausmachen wird, die sich auf 60 % im Jahr 2006 erhöhen werden. Dieses Wachstum wird außerdem voraussichtlich aus anderen Vorteilen resultieren, die die digitale Technologie bietet, wie eine geringere Strahlungsdosis sowie aus anderen Funktionen, die im Allgemeinen mit der digitalen Technologie verbunden sind, zum Beispiel die Geeignetheit der Anwendersoftware, der digitalen Übertragung und der Speicherung der Bildgebung. Darüber hinaus erwartet man, dass die digitale Technologie neue Anwendungen wie 3D-Anwendungen (Tomosynthese) und eine Kombination mit Ultraschall mit sich bringen wird. All diese Faktoren werden neue Elemente in die Wettbewerbssituation einbringen. (281) Im Bereich digitale Mammographie ist GE das führende Unternehmen und hat vor drei Jahren als Erstes eine digitale Ausrüstung eingeführt. Die anmeldende Partei räumt ein, dass sie einen [...]* hat, jedoch [...]*.(165) Da es keine Überlappungen zwischen den Parteien gibt, würden sich die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf diesem Markt aus der Reduzierung des potenziellen Wettbewerbs ergeben, da Instrumentarium Pläne hat, in diesen Markt einzutreten. (282) Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass alle derzeitigen Lieferanten für analoge Mammographieausrüstung in den digitalen Markt eintreten(166). Insbesondere Siemens, Hologic/Lorad und Fischer verkaufen bereits digitale Ausrüstung, während Planmed, Giotto und Metaltronica die Vermarktung ihrer digitalen Geräte aktiv eingeleitet haben. All diese Unternehmen haben bereits beträchtliche Investitionen in F& E im digitalen Bereich getätigt, um ein vergleichbares oder höherwertiges Produkt als GE zu erzielen. Es wird außerdem davon ausgegangen, dass neue Wettbewerber wie Sectra und Kodak in den Markt eintreten werden. (283) Allgemeiner ist der Eintritt in diesen Markt von Unternehmen begünstigt worden, die digitale Geräte anbieten, die mit den von GE verwendeten Geräten vergleichbar sind, insbesondere Detektorplatten. In der Tat erwerben viele Hersteller digitale Detektoren von dritten Unternehmen wie Anrad oder von Konkurrenten wie Hologic/Lorad. In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass andere Radiographie-Branchen über digitale Vollfeld-Möglichkeiten verfügen und dass viele Bereiche der F& E im radiologischen Sektor üblich sind. (284) Schließlich hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass Instrumentarium, soweit F& E-Investitionen und Errungenschaften im digitalen Bereich betroffen sind, allgemein nicht als der wichtigste und effektivste Konkurrent von GE angesehen wird(167). Im Strategieplan von Instrumentarium für 2002 heißt es, dass [...]*(168). Schlussfolgerung (285) Angesichts der oben aufgeführten Elemente kommt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass es eine ausreichende Anzahl tatsächlicher und potenzieller Konkurrenten gibt, die auch nach der Übernahme von Instrumentarium in der Lage sind, mit GE im digitalen Bereich zu konkurrieren. Die Tatsache, dass viele Unternehmen derzeit in den digitalen Mammographiemarkt eintreten, macht die Möglichkeit, dass die Fusion zwischen GE und Instrumentarium den tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerb in diesem Markt beträchtlich reduzieren oder die Innovation im digitalen Bereich einschränken könnte, weniger wahrscheinlich. (286) Angesichts dieser Elemente ist die Kommission der Ansicht, dass die Übernahme von Instrumentarium nicht zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für digitale Mammographie führen wird, durch die wirksamer Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt oder in einem beträchtlichen Teil davon erheblich behindert würde. B. Vertikale Effekte - ernsthafte Bedenken aufgrund der Abschottung der Märkte für Patientenmonitore und CIS 1. Einführung (287) Abgesehen von den oben identifizierten horizontalen Effekten im Markt für perioperative Monitore hat die Kommission auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses, wie ursprünglich angemeldet, identifiziert, insofern als dieser wahrscheinlich beträchtliche vertikale Auswirkungen auf die Märkte für Anästhesiegeräte, perioperative Patientenmonitore und Patientenmonitore für die Intensivpflege sowie Klinische Informationssysteme (CIS) hätte. Die vertikalen Effekte des Zusammenschlusses wären in erster Linie auf die bedeutende Marktmacht von Instrumentarium im "Upstream"-Markt für Anästhesiegeräte und die technische Schnittstelle (die Notwendigkeit der verschiedenen Geräte, mechanisch integriert zu werden und/oder Daten elektronisch auszutauschen) zwischen Anästhesiegeräten, perioperativen Monitoren und Monitoren für die Intensivpflege sowie CIS (Bereiche, in denen das fusionierte Unternehmen aktiv wäre) zurückzuführen. Auf derartige vertikale Bedenken stieß die Kommission auch kürzlich in ihrer Entscheidung gemäß Artikel 8 Absatz 2 in der Sache Siemens/Dräger(169), die ähnliche Merkmale wie die vorliegende Sache aufweist. (288) Es wurden Bedenken geäußert, dass das fusionierte Unternehmen in der Lage wäre zu verhindern, dass die konkurrierenden Hersteller von Patientenmonitoren, Anästhesiegeräten und CIS effektiven Zugang zur Anästhesieausrüstung, zu Patientenmonitoren und CIS-Systemen des fusionierten Unternehmens haben, und dass dies zu Abschottungseffekten und somit höheren Preisen sowie einer reduzierten Auswahl für die Krankenhäuser führen könnte. (289) Es sollte von Anfang an zur Kenntnis genommen werden, dass die Parteien im Anschluss an die Mitteilung der ernsthaften Bedenken der Kommission in der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache eine Verpflichtung angeboten haben, um die ernsthaften Bedenken der Kommission in Bezug auf die oben genannten vertikalen Themen zu zerstreuen. Die Verpflichtung wurde am 11. Juni 2002 formell eingereicht, während die eingehende Untersuchung am Laufen war. Diese Verpflichtung schien die ernsthaften Bedenken in Bezug auf die vertikalen Themen zu beseitigen und wurde daher marktgetestet, um ihre Durchführbarkeit und Effizienz zu bewerten. Sie wurde darüber hinaus von der anmeldenden Partei weiter verbessert und in einer überarbeiteten Version am 4. Juli erneut eingereicht und dann am 24. Juli 2003 als Teil eines überarbeiteten Pakets von Verpflichtungen. Angesichts der positiven Markttestergebnisse und ihrer Bewertung kam man zu der Schlussfolgerung, dass die Verpflichtung ausreichend ist, um die ernsthaften Bedenken in Bezug auf die vertikalen Themen in dieser Sache zu beseitigen. Folglich wurden keine Einwände in Bezug auf diese vertikalen Themen erhoben. 2. Hintergrundinformationen (290) Die Abschottungsfähigkeit des fusionierten Unternehmens würde sich in erster Linie ergeben aus (i) seiner bedeutenden Marktmacht im Bereich Anästhesiegeräte und (ii) der technischen Schnittstelle zwischen Anästhesiegeräten, Monitoren und CIS, die eine Zusammenarbeit zwischen dem Anästhesiegerätehersteller, dem Hersteller von Patientenmonitoren oder dem CIS-Lieferanten erfordert. (i) Die Marktmacht von Instrumentarium im Upstream-Markt für Anästhesiegeräte (291) Anästhesiegeräte sind ebenso wie andere Geräte im Bereich Intensivpflegeausrüstung äußerst differenzierte Produkte, wobei die Präferenzen der Anästhesisten eine Schlüsselrolle bei der Auswahl der Anästhesieausrüstung einer Klinik spielen. Wie die Kommission in der Entscheidung Siemens/Dräger(170) festgestellt hat, haben die Kunden in der Regel eine Präferenz für ein spezifisches Ausrüstungsgerät und würden den Wechsel zu einem konkurrierenden Produkt nur im Falle einer ziemlich starken Preiserhöhung gegenüber den anderen Wettbewerbern in Betracht ziehen. Angesichts der differenzierten Art des fraglichen Produkts und der Tatsache, dass Kapazitätsbeschränkungen andererseits nur von geringer Bedeutung für die Entscheidungen der Lieferanten zu Preisen und Mengen sind, liefern die Marktanteile einen Ausgangspunkt zur Bestimmung der relativen Marktstellungen der verschiedenen Wettbewerber aus Sicht des Kunden(171). (292) Zur Beurteilung der Marktmacht von Instrumentarium und seinen Konkurrenten im Markt für Anästhesiegeräte hat die Kommission zuerst die Marktanteile der verschiedenen Lieferanten betrachtet und anschließend andere Faktoren wie Hindernisse für den Markteinstieg, Umstellungskosten, die Differenzierung der fraglichen Produkte und Kundenpräferenzen. Die Kommission gründete ihre Ergebnisse auf von den Parteien zur Verfügung gestellte Daten, unabhängige Studien und die Ergebnissen ihrer Marktuntersuchung. Die Kommission stützte sich auch auf ihre Ergebnisse in der Entscheidung Siemens/Dräger, wo eine ähnliche Analyse durchgeführt wurde. (293) Es ist allgemein anerkannt, dass der Markt für Anästhesiegeräte sowohl auf EWR- als auch auf nationaler Ebene stark konzentriert ist. Instrumentarium (Datex Ohmeda), Dräger, und in wesentlich geringerem Umfang, Siemens sind die einzigen Lieferanten mit bedeutenden EWR-weiten Aktivitäten. Eine unabhängige Studie von Frost & Sullivan(172) ("The F& S Anaesthesia Report 2001") stellt Instrumentarium und Dräger auf eine Ebene und schätzt ihre Marktanteile auf 38 % bzw. 39 % auf EWR-Basis. Abgesehen von den zwei führenden Lieferanten gibt es auch eine Anzahl von Lieferanten wie Blease, Dameca, Penlon, Samed, Siare, Taema und Temel ("Sonstige"), die über Marktanteile in nur einer kleinen Zahl von Mitgliedstaaten verfügen. Auf europäischer Ebene haben die größten dieser Nischenlieferanten laut den Schätzungen von Frost & Sullivan Marktanteile von 3 % oder weniger. (294) Die Marktanteile auf dem Markt für Anästhesiegeräte im EWR und in den einzelnen EWR-Ländern, wie von den Parteien in ihrer Anmeldung zur Verfügung gestellt, sind in der unten stehenden Tabelle zu finden: Tabelle 16 Anästhesiegeräte - Nationale Marktanteile >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: die Parteien. (295) Zusätzlich zu den obigen, von den Parteien zur Verfügung gestellten Zahlen, die - darauf sollte hingewiesen werden - den Ergebnissen von Frost and Sullivan zumindest auf EWR-Ebene nicht zu widersprechen scheinen, hat die Kommission eine Rekonstruktion der Marktanteile auf der Grundlage der Informationen, die sie durch ihre Marktuntersuchung erhalten hat, durchgeführt(173). Die unten stehende Tabelle stützt sich auf Zahlen, die von den Parteien, Siemens und Dräger betreffend ihren eigenen Umsatz mitgeteilt wurden. Die Marktanteile der verbleibenden Wettbewerber basieren auf den von den Parteien in ihrer Anmeldung mitgeteilten Daten(174). Tabelle 17 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Ergebnisse der Kommission und von den Parteien bereitgestellte Informationen. (296) Die obigen Tabellen zeigen, dass Instrumentarium einer der beiden Marktführer für Anästhesiegeräte ist. Es hat, laut den von den Parteien zur Verfügung gestellten Zahlen, einen EWR-Marktanteil von mindestens [...]* % (30-40 % auf der Grundlage der Rekonstruktion der Kommission) (Umsatz von [...]* EUR), wobei Dräger einen EWR-Marktanteil von [...]* % hat (30-40 % auf der Grundlage der Rekonstruktion der Kommission]* (Umsatz von [...]*). Fast [...]* des Umsatzes von Dräger werden in Deutschland, dem Heimatmarkt des Unternehmens, erzielt. Wenn der Umsatz in Deutschland nicht berücksichtigt wird, erzielt Instrumentarium auf der Grundlage der Daten der Parteien einen Marktanteil von [...]* % (30-40 % auf der Grundlage der Rekonstruktion der Kommission) und Dräger nur [...]* % (30-40 % auf der Grundlage der Rekonstruktion der Kommission) auf EWR-Basis mit einem Umsatz von [...]*Mio. EUR bzw. [...]*. Den obigen Tabellen zufolge erreicht die Stellung von Instrumentarium auf dem Markt für Anästhesiegeräte auf nationaler Ebene Niveaus, die auf eine beherrschende Stellung in einer Reihe von Mitgliedstaaten schließen lassen, in denen Instrumentarium hohe Marktanteile hat, wie beispielsweise Belgien, Irland, Schweden (über 50 %), Spanien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich (über 40 %). (297) Die obigen Marktanteile sollten angesichts zusätzlicher relevanter Faktoren betrachtet werden wie dem Vorhandensein hoher Hindernisse für den Markteinstieg (der Markteinstieg erfordert beträchtliche verlorene Kosten einschließlich eines gut entwickelten Vertriebs- und Servicenetzes sowie enger Geschäftsbeziehungen mit Krankenhäusern und Investitionen in F& E(175)), der starken Präferenz von Kunden für Hersteller mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz und gut etablierten Produkten, der differenzierten Art des Produkts und seiner entscheidenden Bedeutung für das Leben des Patienten, was den Widerwillen der Ärzte in Bezug auf den Wechsel der Gerätelieferanten erhöht, und der hohen Markenanerkennung und Qualität der Anästhesiegeräte von Instrumentarium(176). (298) Angesichts der obigen Informationen hat es den Anschein, dass Instrumentarium sich einer bedeutenden Marktmacht gegenüber seiner Kundschaft im EWR erfreut. Die hohen Marktanteile und die Art des Marktes (hohe Konzentration, hohe Hindernisse für den Markteinstieg, differenzierte Art der Produkte und starke Kundenpräferenzen) bestätigen die Existenz ernsthafter Bedenken, dass Instrumentarium sich einer bedeutenden Marktmacht in zumindest den folgenden nationalen Märkten erfreut: Belgien, Irland, Schweden (über 50 %, wobei die Konkurrenten wesentlich kleiner sind) und Vereinigtes Königreich (etwa [40-50]* %, wobei die Konkurrenten wesentlich kleiner sind). (ii) Interoperabilität zwischen Anästhesiegeräten, Monitoren und CIS (299) Anästhesiegeräte und perioperative Monitore werden im gleichen Bereich des Krankenhauses, dem perioperativen Bereich, verwendet. Die Parteien stellen in der Anmeldung Folgendes fest: "Während sich ein Patient in Narkose befindet, ist es notwendig, die Lebenszeichen des Patienten zu überwachen, um seine Sicherheit zu gewährleisten. Diese Überwachung erfolgt durch einen perioperativen Patientenmonitor."(177) Angesichts dieser Verwendung sind Anästhesiegeräte und perioperative Monitore einander ergänzende Produkte, da beide Produkte benötigt werden, um chirurgische Eingriffe an einem Patienten durchzuführen. Das Gleiche gilt für CIS-Systeme, die, ohne dass es notwendig ist, ebenfalls zusammen mit Anästhesiegeräten und perioperativen Monitoren sowie Monitoren für die Intensivpflege in einer Reihe von EWR-Krankenhäusern verwendet werden. Aufgrund dieser gleichzeitigen Verwendung in derselben Abteilung des Krankenhauses gibt es Geschäftsverbindungen in der Vermarktung dieser Produkte an Krankenhäuser. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass Anästhesisten eine wichtige Rolle spielen bei der Beeinflussung oder tatsächlichen Entscheidung von Käufen von Anästhesiegeräten und perioperativen Monitoren sowie, in begrenzterem Umfang, von Monitoren für die Intensivpflege. (300) Zusätzlich zu der einander ergänzenden Verwendung der beiden Produkte gibt es auch eine technische, vertikale Verbindung oder Schnittstelle zwischen Anästhesiegeräten und Monitoren. Obwohl beide notwendig sind, wenn ein Patient operiert wird, können die zwei Produkte völlig separat verwendet werden, in dem Sinne, dass das Anästhesiegerät dem Patienten Gase verabreicht und das verabreichte Gas auf einem Anästhesie-Display anzeigt und der Patientenmonitor über Sensoren mit dem Patienten verbunden ist und die Lebenszeichen des Patienten auf dem Monitor-Display anzeigt. Wie die Marktuntersuchung zeigt, besteht in der Praxis jedoch normalerweise eine Verbindung zwischen den beiden Geräten, entweder eine mechanische (in den allermeisten Fällen) oder eine elektronische Verbindung oder Beides. Die Marktuntersuchung hat auch gezeigt, dass die Kooperation eines Gerätelieferanten wie beispielsweise eines Anästhesiegerätelieferanten notwendig ist, damit unabhängige Lieferanten anderer Geräte wie Patientenmonitore oder CIS ihre Geräte mechanisch oder elektronisch auf das Anästhesiegerät abstimmen können. Mechanische Integration (301) Die mechanische Integration, die üblicherweise in den EWR-Krankenhäusern verwendet wird, erfordert, dass der Monitor mechanisch auf das Anästhesiegerät abgestimmt wird, indem er auf dem Anästhesiegerät steht (mit Clips und Velcro-Streifen oder Befestigungslösungen) oder mit Hilfe eines mobilen "Seitenarms" an dem Anästhesiegerät befestigt wird; die zuletzt genannte Konfiguration ist zunehmend populär aufgrund der Beliebtheit von Flat Panel Displays, die auf diese Art integriert werden(178). Viele verschiedene mechanische Konfigurationen sind möglich, abhängig von den Bedürfnissen des Anästhesisten. Die Patientenmonitore der Parteien und die Patientenmonitore dritter Parteien werden mechanisch auf die Anästhesiegeräte von Instrumentarium oder anderer Lieferanten abgestimmt. (302) Der Grund dafür, dass die mechanische Integration wünschenswert ist, wird in einem Vorbringen einer dritten Partei deutlich gemacht, in dem Folgendes erläutert wird: "Da der Platz im Operationssaal begrenzt ist und die Anästhesisten ständigen Zugang zum Patientenmonitor und zum Anästhesiegerät benötigen, muss ein Monitor sicher am Anästhesiegerät angebracht sein in einer Art und Weise und an einem Ort - 'Konfiguration' - die voll und ganz mit den Arbeitsplatzanforderungen des Anästhesisten vereinbar sind(179)." Der F& S Anaesthesia Report (2001) kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass "sich der Markt in Richtung eines größeren Integrations- und Automatisierungsniveaus bewegt, was eine stärkere Abstimmung der verschiedenen Ausrüstung bedeutet"(180). Von dritten Parteien eingereichte Unterlagen zeigen, dass eine klare Nachfrage der Krankenhäuser nach mechanischen Integrationslösungen besteht. Dies wird auch durch die Existenz spezieller Lieferanten für Befestigungslösungen wie der große amerikanische Lieferant für Befestigungslösungen GCX belegt. (303) Trotz der Behauptungen der Parteien, dass die mechanische Integration sehr einfach ist, zeigen die Unterlagen von dritten Parteien und die internen Unterlagen der Parteien, dass die mechanische Kopplung komplizierter ist und eine Zusammenarbeit zwischen dem Anästhesiegerätelieferanten, dem Monitorlieferanten und dem Lieferanten für Befestigungslösungen erfordert(181). Verschiedene Konfigurationen von Monitor-Anästhesiegerät werden getestet und gemäß internationalen Normen überprüft. In ihren Antworten auf die Auskunftsersuchen der Kommission listen beide Parteien relevante Normen(182) wie die IEC-Norm 601-1 auf. Derartige Normen sind zwar nicht obligatorisch, werden jedoch als "beste Praktiken" angesehen und die Lieferanten entsprechen diesen, da das Bewusstsein und die Nachfrage der Kunden diesbezüglich zunehmen. Informationen, die von den Parteien, dritten Monitorlieferanten und Lieferanten für Befestigungslösungen zur Verfügung gestellt wurden, zeigen, dass in der Tat regelmäßig Tests durchgeführt werden und die Lieferanten die Gültigkeit einer bestimmten Konfiguration bescheinigen, bevor sie kommerziell an die Kunden verkauft wird. GE räumt die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit ein, indem es feststellt, dass die "mechanische Integration erleichtert wird durch die Verwendung von Standardbefestigungen für Patientenmonitore, die physisch am Anästhesiegerät angebracht werden. Der Entwurf ist eine gemeinsame Anstrengung zwischen GE, dem Anästhesiegeräteunternehmen und einem Hersteller von Befestigungssystemen für Patientenmonitore(183)." Eine dritte Partei stellte Folgendes fest: "Das Entwicklungsverfahren erfordert Zugang zu ausführlichen Produktspezifikationen und anderen Informationen, die nur von den Herstellern sowohl des Monitors als auch der Geräte, die miteinander verbunden werden sollen, erhältlich sind(184)." Instrumentarium stellte auch Informationen zur Verfügung, die zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Lieferanten der Geräte für eine effektive, überprüfte mechanische Integration notwendig ist; Instrumentarium behauptet, in der Vergangenheit eine solche Zusammenarbeit bereitgestellt zu haben(185). Elektronische Integration (304) Neben der mechanischen Integration wird die elektronische Integration zwischen dem Anästhesiegerät und dem Monitor von einer Reihe von Krankenhäusern verwendet. Die elektronische Integration umfasst den Datenaustausch zwischen dem Anästhesiegerät und dem Monitor oder die Eingabe der Daten dieser Geräte in ein CIS(186) oder sogar eine vollständige Integration von Anästhesiegerät, Patientenmonitor und möglicherweise CIS in einem einzigen Gerät (wie ADU von Instrumentarium). (305) Die elektronische Integration von Anästhesiegeräten und Monitoren oder den Geräten mit CIS-Systemen scheint eine Reihe bedeutender klinischer und administrativer Vorteile für Krankenhäuser zu bieten. Vom Anästhesiegerät erzeugte Daten können direkt und in "Echtzeit"(187) auf dem Monitordisplay angezeigt werden, zusätzlich zu ihrem Erscheinen auf dem Display des Anästhesiegeräts. Die Marktuntersuchung hat gezeigt(188), dass diejenigen Krankenhäuser, die eine elektronische Integration verwenden, die Fähigkeit zur Anzeige von Daten, die vom Anästhesiegerät und vom Monitor erzeugt werden, in einem einzigen Display schätzen, da dies dem Arzt ermöglicht, den Bedürfnissen des Patienten effektiver nachzukommen. Gleichzeitig sind die klinischen Aufzeichnungen für die Patienten einfach, da die Daten automatisch erzeugt werden. (306) Trotz der Behauptungen der Parteien, dass die elektronische Integration im EWR nur begrenzt verwendet wird, hat die Kommission festgestellt, dass eine beträchtliche Anzahl von Krankenhäusern, die auf ihre Marktuntersuchung geantwortet haben, ihre Anästhesiegeräte und Monitore tatsächlich elektronisch gekoppelt haben. Eine zusätzliche Anzahl von Krankenhäusern antwortete, dass sie Pläne zur Verwendung von elektronischen CIS-Schnittstellen in den kommenden zwei bis drei Jahren hätten. Aus diesem Grund bieten die großen Monitorlieferanten Monitore an, die bereits elektronisch integriert werden können. Das elektronisch integrierte ADU-Gerät von Instrumentarium macht etwa 25 % des jährlichen Gesamtumsatzes von Instrumentarium für Anästhesiegeräte aus(189). Ein dritter Monitorlieferant hat behauptete, dass [20-25 %]* seines Monitorumsatzes im Jahr 2001 Schnittstellenmodule beinhaltet habe. Das Kundenrundschreiben von GE vom 4. April 2003, das anlässlich seiner Bekanntgabe des Angebots für Instrumentarium an all seine Kunden verschickt wurde, belegt die Verpflichtung von GE zur Bereitstellung elektronischer Integration. (307) Wie von den Parteien eingeräumt, erfordert die elektronische Integration die Zusammenarbeit des Monitorlieferanten und des Anästhesiegerätelieferanten, da die Output-Spezifikation, das Protokoll und andere technische Informationen einem Hersteller von Patientenmonitoren für die Schaffung einer Schnittstelle bekannt sein müssen. Die Parteien haben jedoch behauptet, dass Instrumentarium (und andere Anästhesiegerätehersteller) eine Politik der "offenen Architektur" betreiben, die es anderen Monitorherstellern ermöglicht, schnell und mit geringen Kosten die Software zu entwicklen, die für eine elektronische Kopplung von Anästhesiegerät und Monitor benötigt wird. Die Spezifikationen von Instrumentarium sind beispielsweise öffentlich in den Bedienungsanleitungen seiner Geräte und im Internet verfügbar(190). (308) Da Schnittstellen urheberrechtlich geschützt sind, erscheint eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Lieferanten für einen nahtlosen Austausch elektronischer Daten zwischen einem Anästhesiegerät und einem Monitor notwendig. Dritte Lieferanten von Patientenmonitoren legten Unterlagen vor, die zeigen, dass den Anstrengungen zur Herstellung elektronischer Schnittstellen nicht immer mit effek

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.