Europäische Union

2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0322. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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[500-1000]* Angeboten zwischen 1998 und 2002 in Deutschland wird Datascope nur [0-50]* Mal als einer der bietenden Lieferanten (und gleichzeitig als ein Verfolger) erwähnt. Bei den [1000-1500]* Angeboten, an denen Instrumentarium zwischen 1998 und 2002 im Vereinigten Königreich teilgenommen hat und über die es berichtete, wird Datascope nur [100-150]* Mal als einer der bietenden Lieferanten erwähnt. Schließlich wird Datascope bei den [200-250]* Angeboten, an denen Instrumentarium zwischen 1998 und 2002 in Spanien teilgenommen hat und über die es berichtete, überhaupt nicht erwähnt. (192) In Bezug auf die Angebote, über die GE berichtete, gibt es nur für Frankreich zuverlässige Daten zu anderen Bietern. Bei den [1000-1500]* Angeboten, über die GE für den Zeitraum zwischen 1998 und 2002 für den französischen Markt berichtete, wird Datascope nur [0-50]* Mal als einer der bietenden Lieferanten und nur [...]* als ein Verfolger erwähnt. Andere Unternehmen, die im CO-Formular als glaubwürdige Konkurrenten aufgeführt wurden, werden überhaupt nicht oder nur einmal erwähnt (Welch Allyn; Nihon Kohden). (193) Das Fehlen kleiner Hersteller in Ausschreibungen für perioperative Monitore wird auch durch die Kundenerhebung bestätigt. Die Krankenhäuser wurden gebeten, insbesondere die Stärken und Schwächen der verschiedenen Lieferanten zu spezifizieren, einschließlich kleiner Wettbewerber, die von der anmeldenden Partei erwähnt werden. Die Krankenhäuser wurden außerdem gebeten, die verschiedenen Unternehmen zu nennen, die bei den letzten Ausschreibungen für perioperative Patientenmonitore oder Patientenmonitore für die Intensivpflege Angebote eingereicht haben. Die von GE als glaubwürdige Konkurrenten bezeichneten Randanbieter waren nur bei sehr wenigen Angeboten, über die die Kunden berichteten, in Ausschreibungen für perioperative Monitore präsent, in der engeren Auswahl und wurden schließlich ausgewählt. (194) Das Fehlen von Randanbietern in den meisten engeren Auswahllisten in Ausschreibungen für perioperative Monitore resultiert daraus, dass die Kunden neben dem angebotenen Preis die Spezifikationen und die Qualität sowie die Fähigkeit des Lieferanten zur Bereitstellung von Kundendienst und dauerhafter Wartung während des gesamten Lebenszyklus des Produkts zu den Hauptfaktoren für die Auswahl perioperativer Patientenmonitore zählen. Folglich bevorzugen die Kunden Lieferanten von Spitzengeräten, da diese ihre Spezifikationen/Qualitätsanforderungen erfuellen, sowie Lieferanten mit einem etablierten Vertriebsnetz. Darüber hinaus geben die Kunden beim Kauf neuer Monitore entweder vom üblichen Lieferanten oder von neuen Lieferanten klar der nachgewiesenen Erfolgsbilanz des Lieferanten und seiner Technologie den Vorzug(134). Hindernisse für den Markteinstieg und die Expansion (195) Die anmeldende Partei behauptet außerdem, dass es keine bedeutenden Hindernisse für den Markteinstieg oder die Expansion auf dem Markt für Patientenmonitore gibt, weder in Bezug auf Kapazitätsbeschränkungen oder F& E noch auf der Vertriebsebene(135), die andere Unternehmen, einschließlich kleinerer Lieferanten, daran hindern, eine echte Wettbewerbsbeschränkung darzustellen. (196) Der Markt für perioperative Monitore ist ein differenzierter Produktmarkt. Insbesondere hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass die Angebote der vier wichtigsten Hersteller diese in hohem Maße von den Angeboten kleinerer Wettbewerber unterscheiden. Die Kapazität spielt eine untergeordnete Rolle bei den Entscheidungen der Hersteller in Bezug auf die Preise. (197) Wie die Marktuntersuchung und externe Studien(136) zeigen, ist Innovation im Bereich der Patientenüberwachung dagegen ein wichtiger Wettbewerbsparameter. Aus Sicht des Kunden hat die Erhebung der Kommission auch gezeigt, dass die Fähigkeit eines Lieferanten zur Entwicklung neuer Produkte einen wichtigen Faktor beim Kauf von Monitoren darstellt. Die Marktteilnehmer zählen im Allgemeinen die Entwicklung neuer Parameter (insbesondere für die Messung der Narkosetiefe), die Entwicklung von Software, die speziell an den Operationssaal angepasst ist, sowie die Produktpalette zu den jüngsten wichtigen innovativen Entwicklungen. Weitere wichtige Innovationen werden in den kommenden Jahren unter anderem in den Bereichen der Überwachung der Narkosetiefe und der Computertechnologie erwartet. (198) Die anmeldende Partei behauptet jedoch, dass viele Komponenten von Patientenmonitoren von OEM-Herstellern auf nicht-exklusiver Basis gekauft werden und dass keiner von ihnen ausschließlichen Zugang zu Drittlieferanten hat. Dennoch haben mehrere Marktteilnehmer Bedenken in dieser Hinsicht geäußert und unterstrichen, dass der Zugang zu von innovativen OEM-Lieferanten entwickelten Technologien aufgrund ihrer Verbindungen mit großen Herstellern für kleine Lieferanten fast unmöglich ist. (199) Darüber hinaus hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass die Entwicklung eines neuen perioperativen Monitors zwei bis fünf Jahre dauert und viele interne und regulatorische Schritte sowie finanzielle Möglichkeiten erfordert. In der Rangfolge der verschiedenen Marktteilnehmer im perioperativen Bereich erscheinen GE und Instrumentarium als die wichtigsten innovativen Lieferanten zusammen mit Siemens und Philips, während kleine Wettbewerber nicht erwähnt werden. Unter diesen Bedingungen erscheint der Markteintritt oder die Expansion kleiner Wettbewerber auf dem Markt für perioperative Monitore nicht wahrscheinlich oder groß und umfangreich genug, um eine beträchtliche Wettbewerbsbeschränkung für die fusionierte Einheit darzustellen. (200) Was spezifischer Siemens und Philips angeht, so würde die für die Entwicklung neuer Produkte erforderliche Zeit auch eine mittelfristige Neuausrichtung ihrer Produktlinien, um auf eine Preiserhöhung des fusionierten Unternehmens zu reagieren, unweigerlich schwierig und kostspielig machen. (201) In Bezug auf die Bedeutung von Service und Support für die Kunden hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass die Kunden beim Kauf perioperativer Patientenmonitore Wert legen auf die Fähigkeit zur Bereitstellung von Wartung und Service während des gesamten Lebenszyklus des Produkts, das heißt sieben bis zehn Jahre. Daraus folgt, dass die Lieferanten nicht nur über einen guten Ruf und eine nachgewiesene Erfolgsbilanz verfügen, sondern sich auch auf ein gutes Vertriebsnetz stützen müssen. In dieser Hinsicht räumt die anmeldende Partei ein, dass "die wichtigsten Anbieter für Patientenüberwachung über gut etablierte Verkaufs- und Vertriebsnetze in ganz Europe verfügen"(137). Dagegen wurde nicht gezeigt oder behauptet, dass dies auch für kleinere Wettbewerber der Fall ist. (202) Das Fehlen kleinerer Unternehmen und der strategische Vorteil großer Unternehmen in dieser Hinsicht werden in der Tat durch externe Studien wie T for G bestätigt. In der Studie von T for G heißt es insbesondere, dass "alle großen Anbieter auf den Märkten für Patientenmonitore, Beatmungsgeräte und Anästhesiegeräte auf den großen Märkten vertreten sind. Die größeren Unternehmen sind direkt auf allen Märkten vertreten: Agilent, Dräger, GE-Marquette und Siemens. Ein Unternehmen wie Datex arbeitet mit sehr starken Vertreibern in bestimmten Ländern. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit können diese Vertreiber als direkt vertreten angesehen werden. Kleine Unternehmen sind nicht in allen Ländern vertreten."(138) (203) Angesichts des Vorgesagten ist die Kommission der Ansicht, dass das fusionierte Unternehmen im Gegensatz zu den Behauptungen der anmeldenden Partei mit keiner bedeutenden Wettbewerbsbeschränkung durch andere Unternehmen auf dem Markt für perioperative Monitore in den verschiedenen Mitgliedstaaten, in denen es bereits eine starke Stellung haben wird, konfrontiert wäre. Mangel an ausgleichender Nachfragemacht (204) Die anmeldende Partei ist der Ansicht, dass das fusionierte Unternehmen immer noch mit einflussreichen Käufern konfrontiert sein wird, die die wettbewerbsfähigsten Angebote, die zur Verfügung stehen, erhalten möchten. Die anmeldende Partei gründet ihre Argumentation auf die folgenden Faktoren: (i) die technischen Spezifikationen sind zwar wichtig, sie können jedoch fast immer von verschiedenen Lieferanten erfuellt werden; angesichts der zunehmend knappen Budgets der Krankenhäuser, die üblicherweise weit im Voraus festgelegt werden, müssen die Lieferanten jedoch wettbewerbsfähige Preise bieten; (ii) die Krankenhäuser können Käufe verschieben, wenn ihnen keine verbesserte Technologie und/oder günstigere Preise angeboten werden aufgrund der Verfügbarkeit von Upgrades; (iii) die Käufer können auf Produkte konkurrierender Lieferanten umstellen, ohne dass ihnen unverhältnismäßige Umstellungskosten entstehen(139). (205) Die Untersuchung der Kommission hat die Behauptungen der anmeldenden Partei nicht bestätigt. (206) Erstens sind die technischen Spezifikationen, wie von der anmeldenden Partei eingeräumt, weiterhin wichtig für die Kaufentscheidung eines Krankenhauses. In jedem Land hat ein Großteil der Befragten bestätigt, dass der Vorschlag zum Kauf perioperativer Monitore, einschließlich der Definition der Spezifikationen, die von den Patientenmonitoren erfuellt werden müssen, durch Anästhesisten, manchmal in Koordinierung mit biomedizinischen Technikern, erfolgt. Der entscheidende Einfluss von Anästhesisten bei der Entscheidung zum Kauf eines bestimmten Typs von Patientenmonitoren wird weiter verstärkt durch die Tatsache, dass laut der Kundenerhebung Qualität, Leistungsfähigkeit (das heißt die Fähigkeit des Produkts, die geforderten Spezifikationen zu erfuellen) und Service die wichtigsten Faktoren für die endgültige Entscheidung eines Krankenhauses sind. Externe Studien wie T for G bestätigen diese Rangfolge von Prioritäten im Kaufentscheidungsprozess: "Leistungsfähigkeit und Qualität sind die wichtigsten Kriterien, gefolgt von Service und Beständigkeit des Produkts. Der Preis ist offensichtlich weniger wichtig."(140) (207) Von der anmeldenden Partei vorgelegte interne Unterlagen zeigen außerdem, dass sich die Lieferanten bewusst sind, dass die Beeinflussung von Anästhesisten bei der Festlegung der Spezifikationen für die Ausschreibung entscheidend für den Zuschlag für ein Angebot sein kann. In einem der internen Dokumente von GE heißt es beispielsweise, dass [...]*(141). Diese verschiedenen Elemente deuten stark darauf hin, dass die Fähigkeit eines Lieferanten zur Erfuellung der technischen Spezifikationen immer noch der wichtigste Faktor für Krankenhäuser ist, wenn diese sich zum Kauf einer bestimmten Marke von Monitoren entscheiden, während die von den Lieferanten angebotenen Preise nur ein sekundäres Element in der Praxis sind. (208) Zweitens hat die Untersuchung der Kommission, wie zuvor erklärt wurde, gezeigt, dass im Gegensatz zu der Argumentation der anmeldenden Partei nur große Lieferanten allgemein in der Lage sind, die technischen Anforderungen der Krankenhäuser zu erfuellen. Dies schränkt die Anzahl der Lieferanten, die im Laufe des Kaufverfahrens tatsächlich in die engere Auswahl der Krankenhäuser aufgenommen werden, beträchtlich ein. In der Praxis haben die Käufer daher beim Kauf perioperativer Monitore eine begrenzte Auswahl, da in den allermeisten Fällen nur (einige) der vier Hauptlieferanten im Laufe des Auswahlverfahrens von den Krankenhäusern in die engere Auswahl aufgenommen werden. Sobald Ausschreibungen organisiert werden, um die Bedürfnisse der Krankenhäuser zu erfuellen, kann die tatsächliche Kaufentscheidung darüber hinaus nicht realistisch für einen beträchtlichen Zeitraum verschoben werden und der Wettbewerb beginnt mit der Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens. (209) Drittens ist die Kundschaft stark fragmentiert. Jedes einzelne Angebot macht einen sehr begrenzten Anteil des Umsatzes eines Lieferanten aus. Von Instrumentarium vorgelegte Angebotsdaten haben somit gezeigt, dass von [7000-8000]* Angeboten im EWR [80-90]* % einen Wert von weniger als 100000 EUR hatten. In Frankreich beispielsweise erreichte der Anteil [90-100]* % zwischen 1998 und 2002. Dieselben Anteile können in den anderen relevanten Ländern beobachtet werden(142). Die mangelnde Bedeutung der einzelnen Krankenhäuser für den Gesamtvertrieb eines Lieferanten wird dadurch weiter verstärkt, dass die Ausschreibungen aufgrund des Lebenszyklus der Monitore nur gelegentlich organisiert werden müssen. Beispielsweise zeigen die Angebotsdaten von Instrumentarium, dass [70-80]* % der französischen Krankenhäuser nur einmal eine Ausschreibung zwischen 1998 und 2002 organisiert haben, an der das Unternehmen teilgenommen hat. (210) Daher ist die Kommission der Ansicht, dass die Kunden des fusionierten Unternehmens auf dem relevanten Markt nicht in der Lage sein werden, eine bedeutende ausgleichende Nachfragemacht auszuüben. Schlussfolgerung (211) Angesichts des Vorgesagten kam die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung schaffen würde, die einen wirksamen Wettbewerb in folgenden fünf Ländern erheblich behindern würde: Spanien, Vereinigtes Königreich, Schweden, Frankreich und Deutschland: (212) In Spanien würde die Fusion zum Zusammenschluss des mit Abstand führenden Anbieters (Instrumentarium, [50-60]* %) mit dem zweiten Anbieter (GE, [20-30]* %) führen und würde das fusionierte Unternehmen mit durchschnittlich [80-90]* % Marktanteilen in den vergangenen drei Jahren ausstatten. Der zweitgrößte verbleibende Anbieter Siemens hält [0-10]* % der Marktanteile. Überdies erweist sich GE als die größte Wettbewerbsbeschränkung für Instrumentarium: Das Unternehmen konkurrierte gegen Letzteres in [60-70]* % aller Ausschreibungen und wurde als Verfolger von Instrumentarium in [60-70]* % der Ausschreibungen, die Letzteres gewonnen hat, registriert. Schließlich standen die fusionierenden Parteien keinem oder nur einem zusätzlichen Wettbewerber in [60-70]* % der Ausschreibungen, in denen sie aufeinander trafen, gegenüber. (213) Was das Vereinigte Königreich betrifft, so würde der gemeinsame Marktanteil des neuen Unternehmens durchschnittlich in den vergangenen drei Jahren [80-90]* % betragen, während Philips [0-10]* % und Siemens weniger als [0-10]* % der Marktanteile halten würde. Die Fusion wäre umso schädlicher, als die fusionierenden Parteien in [60-70]* % der Ausschreibungen, in denen GE und Instrumentarium gegeneinander konkurrieren, keinem Konkurrenten und in [80-90]* % der Ausschreibungen keinem oder nur einem zusätzlichen Konkurrenten gegenüberstehen. (214) Auf dem schwedischen Markt lagen die durchschnittlichen gemeinsamen Marktanteile der fusionierenden Parteien in den vergangenen drei Jahren bei [70-80]* %. Angesichts der hohen Marktanteile von Instrumentarium ([60-70]* %) wird sich die Hinzufügung der Marktanteile von GE [0-10]* % wahrscheinlich beträchtlich auf den Markt auswirken. Die Angebotsdaten widersprachen nicht den starken Hinweisen der gemeinsamen Marktanteile im Hinblick auf die bedeutende Marktmacht des neuen Unternehmens. (215) In Deutschland würde die Fusion dem fusionierten Unternehmen ermöglichen, mit Abstand zum Marktführer zu werden mit durchschnittlichen gemeinsamen Marktanteilen von [50-60]* % in den letzten drei Jahren. Der zweitgrößte Anbieter Siemens hält bedeutende Marktanteile ([0-10]* %). Die Analyse vergangener Ausschreibungen zeigte jedoch, dass GE, obwohl es ein kleiner Anbieter ist, eine wesentlich stärkere Wettbewerbsbeschränkung auf Instrumentarium ausübt als Siemens oder, in noch größerem Maße, Philips. Was die Präsenz betrifft, so bot GE in [50-60]* % bis [70-80]* % aller Ausschreibungen gegen Instrumentarium, während Siemens in nur [20-30]* % der Fälle und Philips in [10-20]* % der Fälle mit Instrumentarium konkurrierte. Darüber hinaus standen GE und Instrumentarium in den meisten Ausschreibungen, bei denen sie miteinander konkurrierten, keinem anderen Konkurrenten ([40-50]* %) oder nur einem Randanbieter ([30-40]* %) gegenüber. Was die Verfolger betrifft, so kommt die von der anmeldenden Partei vorgelegte Studie zu der Schlussfolgerung, dass GE bei [30-40]* % der Angebote, für die Instrumentarium den Zuschlag erhalten hat, als Verfolger von Instrumentarium registriert wurde, im Vergleich zu [30-40]* % für Philips und [10-20]* % für Siemens. (216) Schließlich hielt das fusionierte Unternehmen im Falle Frankreichs in den letzten drei Jahren hohe Marktanteile ([50-60]* %) mit einer beträchtlichen Überlappung ([0-10]* %). Der nächste Anbieter, Philips, hielt zweimal weniger Marktanteile ([20-30]* %) als die Parteien und traf nur sehr sporadisch auf diese ([10-20]* %), wohingegen GE in [70-80]* % aller Ausschreibungen mit Instrumentarium konkurriert. GE und Instrumentarium scheinen somit die stärkste Wettbewerbsbeschränkung aufeinander auszuüben. Dies ist durch die ökonometrische Analyse der Rabatte von GE und Dräger weiter bestätigt worden. Diese Analyse zeigt, dass die Präsenz von Instrumentarium in einer Ausschreibung GE oder seinen Vertreiber Dräger dazu veranlasste, durchschnittlich [5-10]* % bis [15-20]* % niedrigere Preise anzubieten. (217) Daher ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Fusion in den oben genannten Mitgliedstaaten nicht nur zur Schaffung eines neuen Unternehmens mit hohen Marktanteilen führen wird, sondern auch die bedeutende Wettbewerbsbeschränkung aufheben wird, die die beiden fusionierenden Unternehmen vor der Durchführung des Vorhabens aufeinander ausgeübt haben. Als Ergebnis der Fusion wäre das fusionierte Unternehmen somit in diesen fünf Ländern in der Lage, in nennenswertem Umfang unabhängig von seinen Konkurrenten und schließlich unabhängig von den Verbrauchern zu handeln und daher die Preise für die Kunden beträchtlich zu erhöhen. (218) Aus all den oben genannten Gründen ist die Kommission zu der Ansicht gelangt, dass der angemeldete Zusammenschluss mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen unvereinbar ist, da er eine beherrschende Stellung auf dem Markt für perioperative Patientenmonitore in Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich schaffen würde, durch die wirksamer Wettbewerb im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung erheblich behindert würde. 1.2. Monitore für die Intensivpflege (219) Laut den von der anmeldenden Partei im CO-Formular bereitgestellten Informationen würde der Zusammenschluss im Falle von Monitoren für die Intensivpflege zu folgenden Marktanteilen führen: Tabelle 9 Patientenmonitore für die Intensivpflege >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: die anmeldende Partei. (220) Auf der Grundlage der Untersuchung der Kommission(143) wären die Marktanteile folgende: Tabelle 10 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: die Marktuntersuchung der Kommission. (221) Der EWR-Marktanteil der Parteien würde [25-30]* % hinter Philips ([30-35]* %) erreichen und wäre ähnlich wie der von Siemens ([20-25]* %). GE/Instrumentarium wird zu einem der drei großen Marktteilnehmer neben Siemens und Philips. Auf nationaler Ebene würde die Fusion zu beträchtlichen Überlappungen in einigen Ländern (Österreich, Finnland, Griechenland, Vereinigtes Königreich, Irland, Italien, Niederlande) führen. (222) Im Gegensatz zum perioperativen Markt haben andere Hersteller bedeutendere Marktanteile auf dem Markt für Intensivpflege-Überwachung. Wie die Marktuntersuchung zeigt, ist dies darauf zurückzuführen, dass der Bedarf an hochtechnischen Parametern in vielen Bereichen der Intensivpflege weniger akut ist als im perioperativen Bereich. Der gesamte Marktanteil der kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Datascope, ist daher bedeutender. Viele dieser Randanbieter sind jedoch vielen Kunden nicht bekannt und werden als das untere Ende des Marktes angesehen. Die meisten Kunden halten sie nicht für glaubwürdige Konkurrenten von GE, Instrumentarium, Siemens oder Philips. (223) Da das Kaufverfahren für Monitore für die Intensivpflege hauptsächlich ein Angebotsverfahren umfasst, bei dem die technischen Spezifikationen größtenteils von den Ärzten der relevanten medizinischen Abteilung festgelegt werden, hat die Kommission darüber hinaus die tatsächlichen Wettbewerbsbeschränkungen, die von jedem der fusionierenden Unternehmen auf dem Markt ausgeübt werden, sowie die wahrscheinlichen Auswirkungen der Fusion auf die Preise untersucht. Enge der Substitution (224) Die Analyse der Wettbewerbsbedingungen in diesem Bietermarkt hat außerdem bestätigt, dass Instrumentarium und GE nicht als enge Substitute betrachtet werden können. (225) Die Kommission hat die gleiche Art von statistischer Analyse durchgeführt wie im Teil zu perioperativen Patientenmonitoren beschrieben. Diese Analyse hat gezeigt, dass von den 2727 im EWR identifizierten Ausschreibungen, für die sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung standen, Instrumentarium in [20-30]* % der Fälle auf GE traf, während es Philips in [30-40]* % der Fälle und Siemens in [20-30]* % der Fälle gegenüberstand. Daher muss Instrumentarium häufiger gegen Philips konkurrieren als gegen GE. In den Ausschreibungen, in denen die fusionierenden Parteien beide vertreten waren, standen sie darüber hinaus zwei oder mehr zusätzlichen Wettbewerbern in [70-80]* % dieser Fälle und entweder Philips oder Siemens oder beiden Konkurrenten in [80-90]* % der Fälle gegenüber. Daher stehen die Parteien in den meisten Ausschreibungen, bei denen sie aufeinander treffen, einer beträchtlichen Anzahl von Konkurrenten gegenüber. (226) Die anmeldende Partei hat eine statistische Studie(144) durchgeführt, um zu bewerten, wie oft GE und Instrumentarium Gewinner/Verfolger waren. Bei Angeboten, für die GE in den letzten fünf Jahren den Zuschlag erhalten hat, tritt Instrumentarium auf EWR-Basis in nur [10-20]* % der Fälle als Verfolger auf(145) (von [200-300]* Ausschreibungen), weit hinter Philips ([60-70]* %). Auf Ebene der einzelnen Länder ist der Anteil ähnlich, außer in den Niederlanden, wo Instrumentarium in [70-80]* % der Fälle als Verfolger von GE angesehen wird. Dennoch basiert das Ergebnis auf nur vier Ausschreibungen und ist daher nicht statistisch bedeutsam. Preisauswirkungen (227) Wenn Instrumentarium und GE auch nicht als enge Substitute erscheinen, so können sie dennoch durch ihre Preispolitik eine gegenseitige Preisbeschränkung ausüben. Um diese möglichen Auswirkungen zu bewerten, hat die Kommission die gleiche Art von Preisanalyse durchgeführt wie im Teil zu perioperativen Patientenmonitoren beschrieben, basierend auf den Angebotsdaten, die von der anmeldenden Partei und ihren Hauptkonkurrenten zur Verfügung gestellt wurden(146). (228) Im Gegensatz zu der Analyse, die zu perioperativen Patientenmonitoren durchgeführt wurde, wurden keine statistisch bedeutsamen Preisauswirkungen bei der Analyse der Angebotsdaten von Philips sowie von Instrumentarium und GE identifiziert. Schlussfolgerung (229) Die Fusion wird die Marktstellung der Parteien im Bereich der Intensivpflege stärken. GE/Instrumentarium wird zu einem der drei großen Marktteilnehmer neben Siemens und Philips. Angesichts der oben genannten Marktanteile und der statistischen Analyse der Angebotsdaten kommt die Kommission jedoch zu der Schlussfolgerung, dass der Zusammenschluss der Marktstellungen der Parteien nicht zur Schaffung einer beherrschenden Stellung führen würde, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde. 2. Mobile C-Bögen Marktanteile (230) Die Aktivitäten der Parteien überlappen sich horizontal in den Bereichen (i) vaskuläre C-Bögen und (ii) einfache C-Bögen in einer Reihe von Mitgliedstaaten. Im Bereich kardiale C-Bögen kommt es zu keiner Überlappung, da nur GE, jedoch nicht Instrumentarium in diesem Markt tätig ist. (231) Der anmeldenden Partei zufolge würde das Vorhaben zu den folgenden Marktanteilen in den Bereichen vaskuläre und einfache C-Bögen nach Wert führen(147). In der untersten Reihe ist die insgesamte Marktgröße jedes Landes in Mio. EUR angegeben. Tabelle 11 Vaskuläre C-Bögen -

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.