Europäische Union

2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0322. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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[...]*. Dies deutet daher darauf hin, dass Dräger gleichermaßen von den GE-Angeboten für Patientenmonitore auf dem Markt für Anästhesiegeräte profitieren würde, wenn das Unternehmen mit Datex-Ohmeda konkurrieren würde. (156) Im Laufe der Untersuchung hat die Kommission versucht, in den Ländern, in denen GE/Dräger als Verfolger von Instrumentarium auftrat, die Gründe dafür zu bewerten, warum die Kunden von Dräger perioperative Monitore gekauft haben. Die Befragten stellten nur eine sehr kleine Stichprobe dar und die Ergebnisse erscheinen je nach Land widersprüchlich. In Deutschland gab ein Großteil der Befragten an, dass sie GE-Monitore aufgrund ihrer eigenen Merkmale und nicht weil sie von ihrem Anästhesielieferanten verkauft wurden, gekauft hätten. In Spanien dagegen legten die Befragten tendenziell mehr Wert darauf, dass die Monitore von Dräger bereitgestellt wurden, während in Frankreich die Ergebnisse gespalten waren. (157) Allgemeiner scheint die Kundenerhebung jedoch dem Hinweis von GE zu widersprechen, dass seine Auswahl in Angeboten als häufigster Verfolger im perioperativen Bereich nur auf die Stellung von Dräger auf dem Markt für Anästhesieausrüstung zurückzuführen sein soll. Tatsächlich wählt ein Großteil der Kunden eine bestimmte Marke von Monitoren, weil sie die geforderten technischen Spezifikationen erfuellen. Sie verlassen sich außerdem in hohem Maße auf die Fähigkeit des Lieferanten, sich auf ein gutes Vertriebsnetz zu stützen, das dauerhafte Wartung und Kundendienst bieten kann. Die Kunden zählen darüber hinaus GE-Monitore zu den qualitativ hochwertigsten Produkten zusammen mit denen von Instrumentarium, Philips und Siemens. Dagegen scheint die Fähigkeit eines Lieferanten, auch Anästhesiegeräte anzubieten, kein wichtiger Faktor zu sein. Die Erhebung der Kommission zeigt außerdem, dass sich die Kunden beim Kauf neuer perioperativer Monitore, unabhängig davon, ob sie von einem Lieferanten zu einem anderen wechseln, hauptsächlich auf die nachgewiesene Erfolgsbilanz des Monitorlieferanten und die angebotene Technologie verlassen. (158) Angesichts des Vorgesagten besteht Grund zu der Annahme, dass die Stellung von GE im perioperativen Bereich im Vergleich zu anderen Wettbewerbern bei Angeboten gegen Instrumentarium auch auf die Qualität seiner Monitore und die Effizienz seines Vertriebsnetzes durch Dräger zurückgeführt werden sollte, anstatt nur darauf, dass Dräger auch über ein Produktangebot auf den Anästhesie- und Beatmungsmärkten verfügte. Dies scheint auch durch die anfängliche Behauptung von GE in seiner Mitteilung(115) in Bezug auf seine Beziehung zu Dräger bestätigt zu werden, in der es heißt, dass der Erfolg des Produkts eines Wettbewerbers auf den Markt von der Effizienz seines Verkaufspersonals sowie seiner Größe abhängig ist. (159) Die anmeldende Partei behauptet, dass GE nur der Verfolger in Ländern war, in denen Dräger eine starke Stellung im Markt für Anästhesiegeräte hatte, und hauptsächlich in Ausschreibungen, wo Monitore zusammen mit dem Anästhesiegerät verkauft wurden. Dennoch liefern sie Zahlen, die in einigen Ländern keine Beziehung zwischen den Marktanteilen von Dräger im Anästhesiemarkt und der Anzahl der Angebote, bei denen GE der Verfolger von Instrumentarium war, zeigen. Die anmeldende Partei führt an, dass GE somit in [...]* nie ein Verfolger von Instrumentarium war trotz eines Marktanteils von [20-30]* % für Dräger im Markt für Anästhesiegeräte. Ebenso räumt die anmeldende Partei ein, dass GE in [...]* nie ein Verfolger von Instrumentarium war und nur in [0-10]* % der Angebote in [...]*, obwohl sich die Marktanteile von Dräger in diesen Ländern auf [20-30]* % bzw. [30-40]* % beliefen. (160) Bezüglich des Arguments, dass GE hauptsächlich ein Verfolger von Instrumentarium war, wenn Dräger kein Angebot für Einzelmonitore eingereicht hat, bezieht sich die Studie auf [100-200]* Angebote in Frankreich und auf [100-200]* Angebote in Spanien, für die Instrumentarium den Zuschlag erhalten hat(116). Die anmeldende Partei behauptet, dass in Frankreich von den [0-100]* Projekten, bei denen Dräger als Verfolger ausgewählt wurde, [70-80]* % auf Paketangebote und [20-30]* % auf Einzelmonitore entfielen. Die Kommission stellt fest, dass sich die Studie auf Daten bezieht, die nur einen geringen Anteil sämtlicher Angebote in Frankreich darstellen, bei denen Instrumentarium als der Gewinner ([300-400]*) und GE/Dräger als der Verfolger ([200-300]*) identifiziert wurde. Darüber hinaus räumt die anmeldende Partei selbst ein, dass GE/Dräger selbst unter Berücksichtigung dieser begrenzten Stichprobe von Angeboten der Verfolger von Instrumentarium vor allen anderen Wettbewerbern (GE/Dräger [...]*; Siemens, [...]*; Philips [...]*) bleiben würde(117). Die anmeldende Partei gibt an, dass Dräger in Spanien nur ein Verfolger bei Paketangeboten war, stützt sich aber auf [100-200]* identifizierte Angebote von [400-500]* zuvor identifizierten Angeboten. (161) Die Parteien wurden außerdem aufgefordert, Zahlen für Einzel- und Paketangebote in Deutschland zu liefern. Hier lieferten die Parteien [0-100]* Beispiele für Angebote, für die Instrumentarium den Zuschlag erhielt(118). Dräger war nicht nur in Paketangeboten ([...]* von [...]*, d. h. [80-90]* %), sondern auch in [60-70]* % der Soloangebote, für die Instrumentarium den Zuschlag erhielt ([...]*von [...]*), ein Verfolger von Instrumentarium. (162) Schließlich argumentiert die anmeldende Partei, dass sich die Marktstellung von GE nach Beendigung der Verbindung mit Dräger im Februar 2002 erheblich verschlechtert hat, während sich die Stellung von Dräger im perioperativen Segment nicht abgeschwächt hat(119). Die anmeldende Partei stützt sich darauf, dass der Vertrieb von GE im Bereich perioperative Überwachung im Jahr 2002 zurückgegangen ist und dass GE zwischen Oktober 2002 und März 2003 selten als Verfolger von Instrumentarium ausgewählt wurde. (163) Die Kommission stellt jedoch fest, dass GE's relativer Rückgang an Marktanteilen im Jahr 2002 einer Situation inhärent ist, in der sich die Beziehung eines Lieferanten zu seinem Vertreiber verschlechtert, und nichts mit den Aktivitäten von Dräger als solches zu tun hat. Die anmeldende Partei räumt ein, dass jeder Lieferant auf dem Markt für perioperative Überwachung engagiertes Vertriebs- und Verkaufspersonal benötigt(120) und dass sich die Beziehung von GE zu Dräger seit Februar 2002 verschlechtert hatte. In einem internen Dokument wird darauf hingewiesen, dass GE selbst diesen Rückgang an Marktanteilen als eine bloßen "Übergang" ansah(121). (164) Aufgrund seiner Größe und seiner finanziellen Mittel ist GE in der Tat in der Lage, ein Vertriebnetz und engagiertes Verkaufspersonal auf dem perioperativen Markt aufzubauen. Darüber hinaus hätte GE angesichts seiner Stellung auf dem Markt für Intensivpflege-Überwachung und seiner Präsenz auf anderen benachbarten Märkten für medizinische Ausrüstung wie Klinische Informationssysteme einen starken Anreiz für die Beibehaltung und den Ausbau seiner Aktivitäten auf dem Markt für perioperative Überwachung, um den Kunden eine umfangreiche Produktpalette zu bieten. Schließlich war GE selbst während dieser Übergangzeit, in der es wieder ein Vertriebsnetz einrichten muss, im Jahr 2002 noch in der Lage, einen ziemlich großen Marktanteil zu behalten, insbesondere in [...]*, wo es die Nummer [...]* bleibt, in [...]*, [...]*, [...]* und [...]* sowie in Ausschreibungen präsent zu bleiben und dadurch eine beträchtliche Wettbewerbsbeschränkung für andere große Bieter wie Instrumentarium darzustellen. In [...]* konnte GE sogar Marktanteile gewinnen, obwohl es dort in den vergangenen Jahren keinen Vertrieb hatte. (165) Daher ist die Kommission der Ansicht, dass nicht angenommen werden kann, dass die vorübergehende Reduzierung des Vertriebs von GE die Wettbewerbsbeschränkung reflektiert, die GE vor der Fusion auf Instrumentarium ausgeübt hat und ohne Fusion wahrscheinlich ausüben würde. Daraus folgt insbesondere, dass die Marktanteile für 2002 nur teilweise die tatsächliche Präsenz von GE auf dem Markt reflektieren. Folglich erfassen die durchschnittlichen Marktanteile für die Jahre 2000, 2001 und 2002 besser die wahrscheinliche Marktstellung der fusionierenden Parteien in den fünf betrachteten Ländern (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Spanien und Schweden). Preisauswirkungen aufgrund der Fusion (166) Zur besseren Beurteilung der Auswirkungen der Transaktion hat die Kommission eine Reihe ökonometrischer Analysen durchgeführt und hat von einer dritten Partei und den Parteien zur Verfügung gestellte ökonometrische Studien geprüft. (167) Die Kommission hat ihre eigene Analyse der wahrscheinlichen Preisauswirkungen der Fusion auf der Grundlage des Bestands an Angebotsdaten, die von den Parteien und den Hauptkonkurrenten gesammelt wurden, durchgeführt. Das Ziel bestand darin, die Auswirkungen zu ermitteln, die die Präsenz von Instrumentarium auf den Preis hat, den GE/Dräger seinen Kunden in Rechnung stellt, und umgekehrt. Die Kommission analysierte auch Daten von Philips und Siemens, um die Preisauswirkungen der gemeinsamen Präsenz von GE und Instrumentarium auf dem Markt zu bestimmen. (168) Der Datenbestand für diese Analyse besteht aus elektronischen Dateien, die von den fusionierenden Parteien sowie von den Konkurrenten (Philips und Siemens) eingereicht wurden, sowie aus einer Reihe von Rechnungen und Angebotsunterlagen der Parteien auf Papier. Auf der Grundlage der verfügbaren Daten versuchte die Kommission, die wahrscheinlichen Preisauswirkungen der Fusion zwischen GE und Instrumentarium zu messen. Hierzu verwendete sie verschiedene ökonometrische Modelle, hauptsächlich lineare Regressionen mit mehreren Variablen. (169) Die Preisauswirkungen werden über die Auswirkungen auf die von den verschiedenen Wettbewerbern angebotenen Rabatte gemessen, um die Tatsache zu berücksichtigen, dass sich einzelne Projekte stark unterscheiden was Spezifikationen, Ausrüstungspakete und Zubehör betrifft, sodass die tatsächlichen Transaktionspreise zwischen verschiedenen Ausschreibungen nicht unmittelbar vergleichbar sind. (170) Es gab eine Reihe von Problemen beim Abgleichen der in Papierform aufgezeichneten Rechnungsdaten mit den in elektronischer Form eingereichten Angebotsdaten. Diese Probleme hinderten die Kommission daran, für viele Beobachtungen den auf den Listenpreis angewandten prozentualen Rabatt zu berechnen. Folglich konnte die Kommission die Daten für Instrumentarium nicht verwenden. Die wahrscheinlichen Preisauswirkungen in Frankreich (171) Die Kommission sammelte Daten von Angeboten, die von GE allein und von Dräger eingereicht wurden. Die meisten der verwendbaren Beobachtungen wurden in Ausschreibungen aufgezeichnet, die in Frankreich organisiert wurden. (172) Die von Dräger zur Verfügung gestellte Analyse der Angebotsdaten(122) deutet darauf hin, dass sich die Präsenz von Instrumentarium in Ausschreibungen in der Tat auf die Preise von Dräger auswirkt: Der durchschnittlich angebotene Rabatt von Letzterem betrug [35-45]* %, wenn Instrumentarium bei der Ausschreibung vertreten war, im Vergleich zu [25-35]* %, wenn Instrumentarium nicht vertreten war. Dieser Unterschied ist statistisch bedeutsam bei einem Konfidenzniveau von 99 %. (173) Bei der Verwendung des linearen Regressions-Controlling für verschiedene Parameter(123) führte die von der Kommission durchgeführte ökonometrische Analyse zu der Schlussfolgerung, dass der Rabatt von Dräger [5-10]* % bis [5-10]* % höher ist, wenn Instrumentarium präsent ist als wenn Instrumentarium nicht an der Ausschreibung teilnimmt. Dies führt zu einer durchschnittlichen Auswirkung von [5-10]* % auf den Rabatt von Dräger. Diese Ergebnisse sind statistisch bedeutsam bei einem Konfidenzniveau von 99 %. Sie liefern den empirischen Nachweis dafür, dass Instrumentarium Auswirkungen auf das Preisverhalten von Dräger in Frankreich hat(124). (174) Was die von GE zur Verfügung gestellten Angebotsdaten betrifft, so zeigt eine Analyse der von GE angebotenen Rabatte, dass sie sich durchschnittlich auf [20-30]* % belaufen, wenn GE nur Siemens gegenübersteht, auf [30-40]* %, wenn es nur Philips gegenübersteht und auf [40-50]* %, wenn es nur Instrumentarium gegenübersteht. Was Dräger betrifft, so führte die Kommission ebenfalls Regressionen durch, um den möglicherweise vorhandenen Einfluss von Instrumentarium auf die Rabatte von GE zu ermitteln. Angesichts der Merkmale des Datensatzes von GE unterscheidet sich das von der Kommission verwendete ökonometrische Modell leicht von dem für die Rabattdaten von Dräger verwendeten Modell. Die Ergebnisse der Schätzung zeigen, dass die Rabatte von GE durchschnittlich [10-20]* % höher sind, wenn nur Instrumentarium präsent ist als wenn Instrumentarium nicht präsent ist. Dieses Ergebnis ist statistisch bedeutsam bei einem Konfidenzniveau von 99 %. Die Kommission stellt jedoch fest, dass diese ökonometrischen Ergebnisse unter Verwendung einer kleinen Anzahl von Beobachtungen erzielt wurden(125). (175) Die Ergebnisse der Datenanalyse für Frankreich zeigen, dass die Rabatte von Dräger (Verkauf von GE-Monitoren) und GE höher sind, wenn Instrumentarium an einem Angebot teilnimmt als wenn es nicht teilnimmt. Darüber hinaus scheint die ökonometrische Analyse der Kommission einen zusätzlichen Nachweis dafür zu liefern, dass Instrumentarium den Vertrieb von GE-Monitoren beschränkt. Dies stützt somit weiter die Annahme im Zusammenhang mit dem hohen gemeinsamen Marktanteil der fusionierenden Parteien. Die wahrscheinlichen Preisauswirkungen auf EWR-Ebene Die Angebotsdaten von Philips (176) Philips hat eine ökonometrische Analyse seiner Angebotsdaten vorgelegt, die darauf abzielt zu zeigen, dass die fusionierenden Parteien enge Konkurrenten sind und dass die Fusion zu Preiserhöhungen führen würde. (177) NERA Economic Consulting ("NERA") legte am 10. Juni 2003 im Namen von Philips eine ökonometrische Studie vor, um die möglichen Auswirkungen der Fusion auf die Preise auf den Märkten für perioperative Patientenmonitore und Patientenmonitore für die Intensivpflege zu bewerten. Die Studie verwendet die eigenen Daten von Philips, die auf aufgezeichneten Informationen über die Ausschreibungen basieren, an denen Philips in den Jahren 1999, 2000 und 2001 in mehreren EWR-Ländern, nämlich Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien, Vereinigtes Königreich, Portugal und Schweden, teilgenommen hat. Der Datenbestand enthält Beobachtungen in den meisten Ländern, in denen die fusionierenden Parteien starke Stellungen haben, außer für Dänemark, Irland und Griechenland, für die keine Daten verfügbar waren. Die Datenbank spezifiziert laut Philips für jede Ausschreibung, welche Lieferanten präsent waren, wer den Zuschlag erhalten hat, den Wert des von Philips eingereichten Angebots und den diesbezüglichen Rabatt, den Philips auf seine Listenpreise angeboten hat. (178) Im Rahmen der Studie wird das von Philips angebotene Rabattniveau als ein Indikator für das Preisniveau angesehen. NERA ist der Ansicht, dass ein direkter Preisvergleich nicht möglich wäre, da die Merkmale der im Rahmen der Angebote verkauften Produkte unterschiedlich sind. (179) Im Rahmen des Controlling für andere relevante Faktoren versucht die Studie zu zeigen, in welchem Umfang der von Philips angebotene Rabatt durch die Präsenz bestimmter Wettbewerber beeinflusst wird, und spezifischer, ob die gemeinsame Präsenz von GE und Instrumentarium sich auf den endgültigen Rabatt auswirkt, den Philips anbietet, um den Zuschlag für ein Angebot zu erhalten. Die Erklärungsvariablen umfassen unter anderem eine Reihe von Länderdummies, um den möglichen Rabattunterschied zwischen den einzelnen Ländern zu berücksichtigen, den Gesamtwert der Auktion (in Logarithmus) und eine Reihe von Wettbewerberdummies. (180) Die Ergebnisse der ökonometrischen Schätzung zeigen, dass die Rabatte von Philips [5-10]* Prozentpunkte niedriger sind, wenn GE vertreten ist, aber nicht Instrumentarium, und [5-10]* Prozent niedriger, wenn Instrumentarium vertreten ist, aber nicht GE, im Vergleich zu Situationen, wo beide fusionierenden Parteien an der Angebotsrunde teilnehmen(126). Diese Rabattsenkungen entsprechen Preiserhöhungen von [15-20]* % bzw. [5-10]* % angesichts des durchschnittlichen Rabatts von Philips(127). Diese Ergebnisse basieren auf Ausschreibungen, an denen Philips teilgenommen hat, unabhängig davon, ob Philips den Zuschlag erhalten hat oder nicht. Diese Ergebnisse messen daher die wahrscheinlichen Auswirkungen der Fusion auf das Preisverhalten von Philips. (181) Um die Auswirkungen auf die tatsächlichen Marktpreise zu bewerten, forderte die Kommission NERA auf, die gleiche Analyse nur für die Angebote, für die Philips den Zuschlag erhalten hat, zu wiederholen(128). In diesem Fall gibt es immer noch einen Unterschied beim von Philips angebotenen Rabatt, wenn GE präsent ist, aber nicht Instrumentarium, im Vergleich zu einer Situation, wo beide fusionierenden Parteien an dem Angebot teilnehmen. Es gibt jedoch keinen statistisch bedeutsamen Rabattunterschied mehr, wenn Instrumentarium präsent ist, aber nicht GE, im Vergleich zur Präsenz beider Parteien. (182) Aus der von Philips zur Verfügung gestellten Analyse ergibt sicht somit, dass Instrumentarium eine Wettbewerbsbeschränkung für Philips darstellt, da Letzteres gezwungen ist, seinen Rabatt beträchtlich zu erhöhen. Konzentriert man sich auf die Gewinn- und Verlustdaten so scheint es, dass Philips einen höheren Rabatt anbietet, wenn die beiden fusionierenden Parteien in einem Angebot vertreten sind, gegenüber der Präsenz nur einer der Parteien. Dies würde darauf hindeuten, dass Philips als Ergebnis der Fusion wahrscheinlich niedrigere Rabatte anbieten würde und daher bei der Einreichung von Angeboten für Ausschreibungen weniger beschränkt wäre. (183) Die ökonometrische Analyse der Angebotsdaten von Philips durch die Kommission führte zu ähnlichen wie den von Philips vorgelegten Ergebnissen und bestätigte somit Letztere. Obwohl sich diese Ergebnisse auf die durchschnittlichen Preisauswirkungen der Fusion auf EWR-Ebene beziehen, kann erwartet werden, dass diese Preisauswirkungen in Ländern, in denen die Parteien einen hohen gemeinsamen Marktanteil haben, d. h. Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Deutschland und Schweden, stärker wären. Die Angebotsdaten von Siemens (184) Die Kommission führte eine separate ökonometrische Analyse auf der Grundlage der von Siemens gelieferten Angebotsdaten durch. Was die Instrumentarium-Daten betrifft, so waren keine Informationen zu Listenpreisen oder Rabatten verfügbar. Darüber hinaus war es nicht möglich, Angebote, für die der Zuschlag erhalten wurde, von Angeboten, für die kein Zuschlag erteilt wurde, zu unterscheiden. Unter Verwendung der Preisabweichung vom Durchschnitt, wie oben beschrieben, zielt die Analyse darauf ab, die Auswirkungen der gemeinsamen Präsenz von GE und Instrumentarium auf den von Siemens angebotenen Preis in Ausschreibungen, wo das Unternehmen entweder den Zuschlag erhalten hat oder nicht, zu messen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im Durchschnitt die gemeinsame Präsenz der fusionierenden Parteien beträchtliche Auswirkungen auf das Preisverhalten von Siemens hat. Die Kommission ist in Bezug auf diese Ergebnisse angesichts der schlechten Qualität der Originaldaten jedoch vorsichtig. Die ökonometrische Studie von GE (185) RBB legte im Namen der anmeldenden Partei eine ökonometrische Studie(129) auf der Grundlage der Angebotsdaten von Instrumentarium vor. Aus dem gleichen Grund wie oben in Bezug auf die NERA-Studie angegeben verwendet das von RBB vorgelegte ökonometrische Modell den prozentualen Rabatt auf den Listenpreis als die relevante Variable von Interesse und nicht den Rabatt auf den endgültigen Transaktionspreis. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Präsenz von GE/Dräger in den Angeboten, für die Instrumentarium den Zuschlag erhalten hat, keine Auswirkungen auf den endgültigen, von Instrumentarium angebotenen Rabatt hat. Darüber hinaus deuten die ökonometrischen Ergebnisse darauf hin, dass Philips die wichtigste Wettbewerbsbeschränkung für Instrumentarium darstellt. Einige Fragen zu der von RBB verwendeten empirischen Methode bleiben jedoch unbeantwortet, was die Gültigkeit der von RBB vorgelegten Ergebnisse höchst zweifelhaft erscheinen lässt. (186) Die ökonometrische Studie verwendet Daten von vier Ländern, nämlich Italien, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Eine frühere Gewinn- und Verlustanalyse, die von RBB vorgelegt wurde, enthielt jedoch eine große Menge von Datenpunkten aus Frankreich. In dieser Phase ist nicht klar, warum diese Datenpunkte in der ökonometrischen Studie außen vor gelassen wurden. Schließlich scheinen die von RBB verwendeten Rabattdaten von Instrumentarium auf der Erinnerung der Ländermanager des Unternehmens zu basieren. Da für die Kommission keine objektive Möglichkeit besteht, die Gültigkeit dieser Rabatte zu prüfen, kann sich die Kommission nicht auf die Ergebnisse der von RBB vorgelegten ökonometrischen Studie stützen. Randanbieter und potenzieller Wettbewerb (187) Die anmeldende Partei argumentiert, dass kleinere Wettbewerber auf dem perioperativen Markt in der Lage wären, die fusionierenden Parteien an einer einseitigen Erhöhung der Preise im Anschluss an die Transaktion zu hindern. Tatsächliche Marktpräsenz (188) In seinem CO-Formular(130) nennt GE mehrere Unternehmen, die auf dem perioperativen Markt tätig sein sollen: Criticare, Datascope, Fukuda-Denshi, Invivo, Nihon Kohden und Welch Allyn Protocol. Im Laufe der Untersuchung nannte die anmeldende Partei außerdem Tyco-Nellcor, Kontron, Huntleigh und Schiller. Den Schätzungen der anmeldenden Partei zufolge halten die Unternehmen zusammen einen Marktanteil von [10-20]* % des Gesamtvertriebs im EWR und mehr als [30-40]* % in Frankreich und Deutschland. (189) Diese Zahlen übersteigen bei weitem die verschiedenen Schätzungen externer Studien und die Schätzungen im Rahmen der Rekonstruktion der Kommission, basierend auf dem Vertrieb der Wettbewerber ab 2000. Der Untersuchung der Kommission zufolge betrugen die gesamten Marktanteile kleinerer Hersteller im Ergebnis annähernd [0-10]* % im EWR und stellten weniger als [0-10]* % des Gesamtvertriebs in allen Ländern im Jahr 2002 dar, außer in Italien ([0-10]* %). (190) Der anmeldenden Partei zufolge ist Datascope ein glaubwürdiger Konkurrent. Die anmeldende Partei ist der Ansicht, dass der Marktanteil von Datascope auf irgendeine Weise mit dem von GE vergleichbar ist(131). Obwohl Datascope das stärkste Unternehmen unter den kleineren Wettbewerbern ist, ist seine Stellung jedoch nicht mit der von GE vergleichbar. Erstens bleibt die Positionierung von Datascope im perioperativen Bereich weiterhin auf den einfachen Bereich ausgerichtet(132). Im Gegensatz zu GE und den anderen drei Hauptlieferanten bietet Datascope daher keine Palette von einfachen bis hin zu Spitzen-Monitoren an. Zweitens deuten die von der anmeldenden Partei zur Verfügung gestellten Angebotsdaten darauf hin, dass dieses Unternehmen nicht tatsächlich die von der anmeldenden Partei behauptete Wettbewerbsbeschränkung darstellt. In ihrer der Kommission vorgelegten Gewinn- und Verlustanalyse identifizierte die anmeldende Partei Datascope als Verfolger in nur [0-10]* % der perioperativen Projekte, für die Instrumentarium im EWR den Zuschlag erhalten hat(133). (191) Auf der Grundlage der während der Untersuchung zur Verfügung gestellten Angebotsdaten untersuchte die Kommission auch das von Instrumentarium berichtete Präsenzniveau von Datascope. Bei den [1500-2000]* Angeboten für perioperative Monitore, an denen Instrumentarium zwischen 1998 und 2002 in Frankreich teilgenommen hat und über die es berichtete, wird Datascope nur [50-100]* Mal als einer der bietenden Lieferanten und nur [0-50]* Mal als Verfolger erwähnt. Bei den

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.