Europäische Union

2004/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3083 — GE/Instrumentarium) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2003) 3156) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0322. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Ausrüstung benötigen. (120) Da die Krankenhäuser beim Treffen einer Entscheidung in erster Linie die Qualität und die Spezifikationen der Produkte bewerten, wird der Zuschlag im Allgemeinen nicht an den Bieter mit dem niedrigsten Angebot erteilt, sondern an den Lieferanten, der die einzelnen Anforderungen des Krankenhauses sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht am besten erfuellt. Wie in Ziffer (103) bemerkt wurde, werden Beschaffungsverträge auf der Grundlage des "wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots" anstatt nach dem "kostengünstigsten" Verfahren vergeben. (121) Die qualitativen Anforderungen werden meistens durch den Anästhesisten über ausführliche technische Spezifikationen geäußert, die somit die in Frage kommende Produktpalette gemäß ihren Präferenzen beschränken. Die Lieferanten antworten auf die offizielle Ausschreibung durch das Einreichen von Angeboten und die Krankenhäuser wählen dann auf der Grundlage verschiedener kumulativer Kriterien den Lieferanten aus, der ihre Anforderungen am besten erfuellt. Der Marktuntersuchung zufolge sind die folgenden Kriterien bei der Auswahl eines Monitors am wichtigsten, wobei es geringe Unterschiede zwischen den Ländern gibt(89): die Qualität und die Spezifikationen des Produkts, der Preis, der technische Service (Schulungen und Kundendienstwartung während des gesamten Lebenszyklus des Produkts) und die Innovationsfähigkeit des Lieferanten sowie seine Fähigkeit zur Entwicklung neuer Produkte. Umgekehrt spielt die Fähigkeit eines Herstellers, auch Anästhesiegeräte anzubieten, eine sehr begrenzte Rolle bei der endgültigen Entscheidung(90). Tatsächlicher Wettbewerb (122) In diesem Fall wirkt sich die Tatsache, dass Käufe meistens durch ein Ausschreibungsverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen, nicht grundlegend auf den Wert der Marktanteile als ein starker Hinweis für die Marktmacht des fusionierten Unternehmens aus. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass der Wert jedes im Rahmen einer Ausschreibung erhaltenen Auftrags im Durchschnitt in allen betroffenen Mitgliedstaaten relativ gering ist und dass die Anzahl der Ausschreibungen für perioperative Monitore jährlich recht hoch ist(91). Darüber hinaus ist die Kundenbezogenheit in diesem Markt ziemlich beschränkt, da die Ausschreibungsspezifikationen bereits bestimmen, ob ein bestimmter Lieferant ein Angebot einreichen wird oder nicht. Schließlich gibt es keine bedeutenden Unterschiede hinsichtlich der Größe des Markts für perioperative Monitore, insbesondere in Frankreich, Deutschland, Spanien, dem Vereinigten Königreich und Schweden, und der Marktanteile(92) der Hauptkonkurrenten zwischen 2000 und 2002. (123) Darüber hinaus unterscheidet sich der Markt für perioperative Monitore nicht besonders von einem gewöhnlichen differenzierten Produktmarkt. Obwohl die Produkte durch ein Ausschreibungsverfahren beschafft werden, werden die Kundenpräferenzen in den technischen Ausschreibungsspezifikationen reflektiert, die wiederum die Anzahl der in Frage kommenden Bieter bestimmen. Die Kunden haben individuelle Präferenzen für spezifische Geräte und würden den Wechsel zu einem anderen Modell nur als Reaktion auf eine mehr oder weniger bedeutende Preiserhöhung (auf die Wettbewerber bezogen) in Erwägung ziehen. Die relative Enge der Substitution zwischen den verschiedenen Produkten, selbst innerhalb ein- und desselben relevanten Produktmarkts, stellt somit einen bedeutenden Wettbewerbsparameter in diesen Märkten dar und hat einen wichtigen Einfluss auf die Marktmacht der Lieferanten. Die Marktanteile enthalten somit wichtige Informationen, da sie echte Kaufentscheidungen der Kunden in einem bestimmten Jahr reflektieren. (124) Folglich teilt die Kommission nicht die Ansicht, dass die Marktanteile in diesem besonderen Markt bedeutungslos sind. (125) Um zu beurteilen, ob die Marktanteile der fusionierenden Parteien ihre Marktmacht über- oder unterbewerten, hat die Kommission eine weitreichende Analyse der Art des Wettbewerbs in diesem Bietermarkt vorgenommen. Angesichts der Tatsache, dass der Wettbewerb in diesen Ausschreibungen durch die Anzahl und die Identität der vorhandenen Wettbewerber bestimmt wird, wurde zuerst die Häufigkeit des Aufeinandertreffens der verschiedenen Marktteilnehmer untersucht. Zweitens wurde die Enge der Substitution anhand von qualitativen und quantitativen Gründen weiter analysiert, da in einem differenzierten Produktmarkt der Wettbewerb umso intensiver ist, wenn die Wettbewerber enge Substitute sind. Zuletzt versuchte die Kommission auf der Grundlage der verfügbaren Daten die möglichen Preisauswirkungen des Vorhabens zu bestimmen. Die Positionierung von GE auf dem perioperativen Markt (126) Die anmeldende Partei behauptet, dass GE kein Hauptanbieter im perioperativen Bereich ist und somit keine bedeutenden Auswirkungen auf die aktuelle Stellung von Instrumentarium hat(93). Der anmeldenden Partei zufolge sind GE und Instrumentarium daher keine engen Konkurrenten auf dem Markt für perioperative Überwachung(94). Es wird argumentiert, dass die Marktanteile somit die Wettbewerbsauswirkungen der Transaktion überbewerten. (127) Die anmeldende Partei stützt sich unter anderem auf die von GE angebotene Produktpalette und die Positionierung des Unternehmens auf dem Markt, die sich in erster Linie auf den Intensivpflegebereich konzentriert. Die anmeldende Partei räumt jedoch ein, dass GE verschiedene Monitortypen zur Verwendung im perioperativen Bereich (die Reihen Solar 9500, Solar 8000M und DASH(95)) anbietet und dass all diese Typen einige Stärken im Vergleich zu Produkten der Konkurrenten bieten. Die Angebote von GE umfassen somit eine breite Palette von Monitoren, von einfachen bis hin zu Spitzen-Monitoren, mit Parametern und Funktionalitäten, die speziell an diesen Markt angepasst sind. GE wird sogar von einigen Marktteilnehmern als ein Führer im Bereich Forschung und Entwicklung für perioperative Monitore benannt(96). Daher schließt die Tatsache, dass GE ein stärkerer Anbieter im Intensivpflegebereich ist, das Unternehmen nicht als einen der vier Hauptlieferanten für perioperative Monitore aus. (128) Der gute Ruf der Monitore von GE im perioperativen Bereich wird durch externe Studien weiter bekräftigt. T for G betont in Bezug auf die Imagewahrnehmung der Produkte der Parteien, dass "GE- Marquette ein ziemlich hohes Image im Anästhesiebereich hat"(97). Frost & Sullivan zählen GE ebenfalls zur zweiten Stufe von Wettbewerbern neben Philips und Siemens, wobei Instrumentarium in der ersten Stufe vertreten ist(98). (129) Die im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission betrachteten Krankenhäuser sind im Allgemeinen der Ansicht, dass GE, Instrumentarium, Siemens und Philips allesamt perioperative Patientenmonitore von vergleichbarer Qualität liefern. In jedem Land werden die Monitore von GE von den Befragten als qualitativ hochwertige Monitore im Operationssaal mit der höchsten durchschnittlichen Note in einigen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Spezifikationen angesehen(99). Im Durchschnitt werden alle vier Hauptlieferanten in den verschiedenen betreffenden Ländern gleich hoch auf hohem Niveau eingestuft. (130) Diese Elemente widersprechen der Annahme der anmeldenden Partei, dass GE aus qualitativer Sicht weder als Hauptanbieter noch als enger Konkurrent von Instrumentarium angesehen werden sollte. Von der Kommission durchgeführte statistische Analyse (131) Zur Bewertung der Intensität des Wettbewerbs zwischen den fusionierenden Parteien führte die Kommission eine Reihe statistischer Analysen auf der Grundlage der von Instrumentarium, GE, Dräger, Philips und Siemens bereitgestellten Angebotsdaten durch. Die von Siemens bereitgestellten Daten waren für diese Art von Analyse nicht verwendbar. Die in jeder Ausschreibung vertretenen Bieter wurden in 3355 Fällen innerhalb der letzten fünf Jahre im gesamten EWR identifiziert. In der folgenden Analyse betrachtete die Kommission die Stichprobe der Angebote, für die GE (entweder direkt oder über Dräger), Instrumentarium oder Philips den Zuschlag erhalten haben, als repräsentativ. (132) Die Kommission analysierte zuerst, wie oft die fusionierenden Parteien bei diesen 3355 Ausschreibungen aufeinander trafen. Angesichts der Tatsache, dass die Lieferanten die Auktionen, an denen sie teilnehmen, auswählen, sodass ein Unternehmen kein Angebot einreicht, wenn es der Auffassung ist, dass es keine Chance hat, den Zuschlag zu erhalten, ist es umso wahrscheinlicher, dass die Produkte von zwei Unternehmen als enge Substitute betrachtet werden können - zumindest aus der Sicht der Verkäufer - je häufiger die Unternehmen in einem bestimmten Land in Bezug auf andere potenzielle Bieter einander gegenüberstehen. Darüber hinaus ist die Präsenz eines Lieferanten in einer Ausschreibung durch die technischen Spezifikationen beschränkt, die das Krankenhaus fordert, das somit die Reihe von Wettbewerbern, die den Zuschlag potenziell erhalten können, beschränkt. (133) Auf EWR-Ebene hat es den Anschein, als ob die fusionierenden Parteien in [50-60]* % der Fälle aufeinander trafen. Darüber hinaus standen sie in [20-30]* % der Fälle keinem Konkurrenten und in [20-30]* % der Fälle nur einem einzigen Konkurrenten gegenüber. Bei der Betrachtung der Identität der Konkurrenten der Parteien stellt sich heraus, dass die fusionierenden Parteien in [30-40]* % der Fälle unabhängig von der Zahl der vorhandenen Konkurrenten weder Siemens noch Philips, sondern nur verschiedenen Randanbietern gegenüberstanden. Dies würde darauf hindeuten, dass die Fusion zu einer Reduzierung der Anzahl bedeutender Anbieter von zwei auf einen bei jeder dritten Ausschreibung führen kann. (134) Die Wettbewerbsbeschränkung, die die fusionierenden Parteien aufeinander ausüben, erscheint auch in den von Philips zur Verfügung gestellten Angebotsdaten(100): Letzteres gewann [70-80]* % der Ausschreibungen, bei denen weder GE noch Instrumentarium vertreten waren, [60-70]* % derjenigen, bei denen nur Instrumentarium vertreten war, [50-60]* % derjenigen, bei denen nur GE vertreten war, und nur [30-40]* % der Ausschreibungen, bei denen sowohl GE als auch Instrumentarium vertreten waren. Daher scheint Instrumentarium niedrigere Angebote einzureichen, wenn GE vertreten ist. Darüber hinaus tendiert Philips dazu, niedrigere Angebote einzureichen, wenn sowohl Instrumentarium als auch GE vertreten sind. Die fusionierenden Parteien üben somit zusammen eine stärkere Wettbewerbsbeschränkung auf Philips aus. (135) Auf nationaler Ebene gibt es abhängig vom Land starke Kontraste. (136) In Bezug auf den deutschen Markt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass GE die bei weitem stärkste Wettbewerbsbeschränkung für Instrumentarium darstellte. Beide trafen in [70-80]* % aller 432 betrachteten Ausschreibungen aufeinander. Diese Zahl kann den Anteil der Angebote, bei denen beide Parteien in Deutschland tatsächlich aufeinander trafen, überbewerten(101), da es nicht möglich war, in dieser Analyse die von Siemens zur Verfügung gestellten Angebotsdaten zu verwenden. Deutschland ist tatsächlich der nationale Markt, wo Siemens den höchsten Umsatz verzeichnet. Dennoch steht die oben genannte Zahl in starkem Kontrast zu denjenigen, die sich auf Philips oder Siemens beziehen: Philips nahm nur in [10-20]* % der Fälle und Siemens in [20-30]* % der Fälle an Angeboten gegen Instrumentarium teil. (137) Darüber hinaus hat die statistische Analyse der Angebotsdaten gezeigt, dass die fusionierenden Parteien in [40-50]* % der Ausschreibungen, in denen sie aufeinander treffen(102), auf keinen anderen Konkurrenten und bei weiteren [30-40]* % dieser Ausschreibungen auf nur einen einzigen Konkurrenten treffen. Folglich stehen die fusionierenden Parteien in [70-80]* % der Ausschreibungen, in denen sie aufeinander treffen, einem oder keinem Konkurrenten gegenüber. Darüber hinaus stellt sich heraus, dass dieser zusätzliche Konkurrent in [80-90]* % der Fälle weder Siemens noch Philips, sondern ein Randanbieter ist. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Fusion angesichts der Auswirkungen der technischen Spezifikationen auf die Präsenz von Wettbewerbern in Ausschreibungen wahrscheinlich zu einer Reduzierung der Anzahl bedeutender Anbieter von zwei auf einen in den meisten Ausschreibungen, in denen die fusionierenden Parteien üblicherweise Kopf an Kopf miteinander konkurrierten, führen wird. (138) In Spanien deuten die Zahlen auch darauf hin, dass GE abermals die Hauptquelle der derzeitigen Konkurrenz für Instrumentarium darstellt. Sie stehen einander in [60-70]* % der Ausschreibungen (von insgesamt 542 Ausschreibungen) gegenüber. Siemens bleibt jedoch auch weiterhin ein enger Konkurrent ([60-70]* %), aber in geringerem Maße als GE, und alle drei Unternehmen konkurrieren in nur [40-50]* % der Fälle. Philips konkurriert dagegen recht selten gegen Instrumentarium ([30-40]* %). Überdies stehen die fusionierenden Parteien in [60-70]* % der Ausschreibungen, in denen sie aufeinander treffen, keinem oder nur einem zusätzlichen Konkurrenten gegenüber. Bei diesen Ausschreibungen stehen die fusionierenden Parteien in [20-30]* % der Fälle weder Siemens noch Philips gegenüber. (139) Was Frankreich betrifft, so scheint GE ebenfalls die bei weitem stärkste Wettbewerbsbeschränkung für Instrumentarium darzustellen. GE konkurrierte mit Instrumentarium in [70-80]* % aller 1122 analysierten Ausschreibungen. Dagegen stand Siemens Instrumentarium nur in jeder zweiten Ausschreibung ([50-60]* %) und Philips nur in weniger als einer von [...]* Ausschreibungen ([10-20]* %) gegenüber. Alle vier Konkurrenten treffen sehr selten aufeinander ([0-10]* %). (140) In den restlichen Ländern deuten die Zahlen darauf hin, dass GE und Instrumentarium sporadischer aufeinander trafen. Im Vereinigten Königreich beispielsweise stand GE Instrumentarium in [20-30]* % von insgesamt [...]* Ausschreibungen gegenüber, während Philips mit Instrumentarium in fast jeder zweiten Ausschreibung ([40-50]* %) konkurrierte. Dennoch standen GE und Instrumentarium bei den Angeboten, bei denen sie aufeinander trafen, in [60-70]* % der Fälle keinem anderen Konkurrenten und in weiteren [20-30]* % der Ausschreibungen nur einem zusätzlichen Konkurrenten gegenüber. Dies deutet darauf hin, dass es für die fusionierenden Parteien in [80-90]* % der Ausschreibungen, in denen sie aufeinander treffen, einen oder keinen Konkurrenten gibt. (141) In Belgien (beide Parteien konkurrierten in [10-20]* % der [...]*Ausschreibungen gegeneinander) sowie in Finnland (sie standen in [0-10]* % der [...]*Ausschreibungen einander gegenüber) sieht es ähnlich aus. In anderen EWR-Ländern war die Anzahl der verwendbaren Ausschreibungen zu begrenzt, um irgendwelche zuverlässigen Schlussfolgerungen zu ziehen. In Schweden zeigen die Ergebnisse beispielsweise, dass GE etwas häufiger gegen Instrumentarium ([40-50]* %) als gegen Philips ([30-40]* %) oder Siemens ([30-40]* %) konkurrierte. Die Kommission verfügte jedoch nur für 19 Ausschreibungen in den letzten fünf Jahren in Schweden über alle notwendigen Informationen für die Durchführung dieser Analyse. Daher können nur begrenzte statistisch bedeutsame Ergebnisse aus diesen Daten abgeleitet werden. Von der anmeldenden Partei zur Verfügung gestellte Gewinn- und Verlustanalyse (142) Das Wirtschaftswissenschaftsunternehmen Ridyard, Bishop & Baker ("RBB") hat im Namen der anmeldenden Partei eine Analyse von Gewinn- und Verlustdaten vorgelegt, um die Behauptung zu bekräftigen, dass die Marktanteile von GE und Instrumentarium die Wettbewerbsauswirkungen der angemeldeten Transaktion nicht genau reflektieren und in der Tat überbewerten. Die anmeldende Partei ist der Ansicht, dass "in dem Maße, in dem GE eine größere Wettbewerbsbeschränkung für das Verhalten von Instrumentarium darstellt als andere Lieferanten in dem relevanten Markt, man erwarten würde, dass GE der zweitplazierte Bieter für eine große Anzahl der Angebote, für die Instrumentarium den Zuschlag erhält, und umgekehrt ist"(103). (143) Die RBB-Gewinn- und Verluststudie basiert auf [2000-2500]* Ausschreibungen für perioperative Monitore, die Instrumentarium innerhalb des EWR(104) zwischen 1998 und 2003(105) gewonnen hat. Die Studie identifiziert den "Verfolger", das heißt den zweitplazierten Bieter in jeder von Instrumentarium gewonnenen Ausschreibung, für die die Informationen den fusionierenden Parteien zur Verfügung standen. Der Verfolger gilt als der engste Konkurrent von Instrumentarium. (144) Obwohl sich die anmeldende Partei in erster Linie auf diese Studie stützt, um zu argumentieren, dass GE nicht der engste Konkurrent von Instrumentarium ist, zeigen diese Daten, dass GE zwischen 1998 und 2003 der häufigste Verfolger von Instrumentarium im Bereich perioperative Überwachung in Europa war. Den von den Parteien vorgelegten Daten zufolge sollen auf EWR-Ebene Angebote, die perioperative Monitore von GE enthalten, Verfolger in [30-40]* % aller von Instrumentarium gewonnenen Ausschreibungen sein, entweder wenn sie durch Dräger verkauft wurden, der dann als Alleinvertriebshändler für GE fungierte ([700-800]*) oder wenn GE direkt an der Ausschreibung teilgenommen hat ([100-200]*). Die Angebote von Philips werden als Verfolger in [30-40]* % der Ausschreibungen registriert und die Angebote von Siemens in [10-20]* % der Ausschreibungen. Andere Wettbewerber machen [10-20]* % der Verfolgerangebote aus, einschließlich Datascope mit [0-10]* %. (145) GE ist bei weitem der häufigste Verfolger von Instrumentarium in drei Ländern: [...]*, [...]*und [...]*(106). Die Monitore von GE sind in allen anderen Ländern weniger häufig Verfolger als Siemens oder Philips: Siemens ist ein Verfolger in [...]*(107), [...]*, [...]*(108), während Philips ein Verfolger in [...]*, [...]* und im [...]* ist. (146) Von den [300-400]* Ausschreibungen in Frankreich, für die die Parteien relevante Informationen hatten, waren die Monitore von GE in [50-60]* % der Fälle Verfolger von Instrumentarium, entweder wenn sie durch Dräger verkauft wurden ([100-200]* Ausschreibungen) oder wenn GE direkt an der Ausschreibung teilgenommen hat ([0-100]*). Philips war ein Verfolger in [...]* Ausschreibungen oder [10-20]* % der Fälle, während Siemens und Datascope in [...]* bzw. [...]* Ausschreibungen an zweiter Stelle lagen. In den [300-400]* Ausschreibungen für Deutschland waren die Monitore von GE in [70-80]* % der Fälle Verfolger von Instrumentarium, entweder wenn sie durch Dräger verkauft wurden ([...]*) oder wenn GE direkt an der Ausschreibung teilgenommen hat ([...]*), vor Siemens ([...]* - [10-20]* % der Fälle) und Philips ([...]* - [10-20]* %). In Spanien ([400-500]* Datenpunkte) ist GE Verfolger in [60-70]* % der Fälle, entweder durch Dräger ([200-300]*) oder direkt ([0-100]*); dies ist wesentlich häufiger als Philips ([20-30]* %) und Siemens ([10-20]* %). (147) Dies würde daher darauf hindeuten, dass GE zumindest in Frankreich, Deutschland und Spanien der engste Konkurrent von Instrumentarium ist. Diese Daten würden die Annahme verstärken, dass das fusionierte Unternehmen neben einem hohen Marktanteil auf diesen Märkten in der Lage wäre, die Preise für einen beträchtlichen Anteil seiner Kunden deutlich zu erhöhen, ohne durch seine Konkurrenten herausgefordert zu werden. In einer solchen Situation würde die Übernahme des engsten Konkurrenten zu einem beträchtlichen Wettbewerbsverlust führen, da das fusionierte Unternehmen in jeder neuen Angebotsrunde in der Lage sein wird, seinen Preis zu erhöhen, im Wissen, dass der unzufriedene Kunde dazu tendieren würde, seine alternative Produktlinie zu kaufen. (148) Die anmeldende Partei ist jedoch der Ansicht, dass andere Faktoren darauf hindeuten, dass GE tatsächlich nicht der engste Konkurrent von Instrumentarium ist. (149) Erstens(109) zeigt der anmeldenden Partei zufolge das Fehlen einer systematischen Beziehung in den Substitutionsmustern in den verschiedenen Ländern, dass es nichts Intrinsisches in den Merkmalen der von den Parteien gelieferten Produkte gibt. Die Kommission stellt jedoch fest, dass unterschiedliche Markenpräferenzen in den einzelnen Ländern nur die immer noch unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb jedes Mitgliedstaats reflektieren. Darüber hinaus wird die Tatsache, dass Dräger in bestimmten Ländern nicht der Verfolger war, auch dadurch erklärt, dass das Unternehmen eine begrenzte Präsenz in dem betreffenden Mitgliedstaat hatte. In den Ländern, in denen Dräger den Daten der Parteien zufolge tatsächlich nicht der Verfolger war (Belgien, Finnland), hat es den Anschein, als ob Dräger eine sehr begrenzte Präsenz in den Ausschreibungen hatte. (150) Zweitens(110) argumentiert die anmeldende Partei, dass die Wettbewerbsbeschränkung durch Dräger/GE insofern überbewertet wird, als Dräger während dieses Zeitraums trotz seiner Verbindung mit GE auch aktiv die Monitore anderer Lieferanten (wie Philips) vermarktet hat. Die Kommission stellt jedoch fest, dass es keinen Hinweis dafür gibt, dass Dräger während des fraglichen Zeitraums, zu dem es einen Alleinvertriebsvertrag mit GE hatte, aktiv die Monitore anderer Hersteller verkauft hat. In einer Antwort auf eine diesbezügliche Frage der Kommission konnte die anmeldende Partei lediglich zwei Beispiele für Angebote nennen, für die sie davon ausgegangen ist, dass Dräger die Monitore andere Anbieter aktiv vermarktet hat(111). Die von Dräger zur Verfügung gestellten Angebotsdaten zeigen, dass sein Vertrieb von Monitoren der Konkurrenten in der Tat äußerst begrenzt war. Schließlich würden diese Angebote, selbst bei der Annahme, dass Dräger gelegentlich Produkte von dritten Parteien angeboten hat, den bedeutenden Trend, den die Daten der Parteien belegen, nicht ändern, da Philips und Siemens jeweils nur in sehr begrenzten Anteilen als Verfolger angesehen wurden. Die Verbindung zwischen GE und Dräger (151) Die anmeldende Partei ist außerdem der Auffassung(112), dass der relative Erfolg von GE/Dräger während der Verbindung auf die etablierten Anästhesieprodukte von Dräger, auf seine starke Beziehung zu Anästhesisten und auf seine Vertriebsinfrastruktur zurückzuführen war, aber nicht auf die Stärke der Angebote von GE im Bereich perioperative Überwachung. (152) GE ging im März 1999 eine Verbindung mit Dräger ein, bei der Dräger die Monitore von GE für den perioperativen Bereich im Rahmen eines Alleinvertriebs in allen EWR-Ländern verkaufte. Die Verbindung ging dann von Februar bis Mai 2002, als Dräger seine neue Joint Venture-Vereinbarung mit Siemens bekannt gab, in eine einfache Vertriebsvereinbarung über. (153) Im Laufe der Untersuchung stellte die anmeldende Partei der Kommission interne Unterlagen zur Verfügung, die sich speziell auf ihre Geschäftsbeziehung mit Dräger im Zeitraum 1999-2002 beziehen. Die allgemeine Botschaft, die sich aus den internen Unterlagen von GE ergibt, ist, dass die Gründe für diese Vereinbarung darin bestanden, GE Zugang zum Vertriebsnetz von Dräger und seiner guten Beziehung zu Anästhesisten zu geben. Der Grund hierfür ist, dass GE im Jahr 1998 mit dem Kauf von Marquette in den Markt eintrat und Zugang zum perioperativen Markt durch ein etabliertes Vertriebsnetz benötigte. In den internen Unterlagen von GE heißt es beispielsweise, dass es zwei Gründe für die Verbindung gab: "einer war der Vertrieb; der andere war die Sicherstellung einer engeren Beziehung zu Anästhesisten"(113). (154) Die Kommission räumt ein, dass sich die Präsenz von Dräger auf dem Upstream-Markt für Anästhesiegeräte möglicherweise positiv auf den Vertrieb perioperativer Monitore von GE ausgewirkt hat. (155) Die internen Unterlagen weisen jedoch keinesfalls darauf hin, dass GE keine starken Produktangebote im perioperativen Markt hatte, sondern deuten auch darauf hin, dass die Stellung von Dräger dank der GE-Produkte klar von dieser Verbindung profitieren konnte. In einem internen Dokument von 1999(114) heißt es somit, dass Dräger unter anderem [...]* hätte und dass

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.