Europäische Union

98/183/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. Oktober 1997 über Beihilfen Frankreichs zugunsten der Thomson SA - Thomson multimedia (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0183. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Absatz, für Amerika und vor allem für Europa veranlaßt. Statt eines Absatzes im Sektor Unterhaltungselektronik (ohne Fernsehröhren) von 22,7 Mrd. FRF in Amerika und 12,3 Mrd. FRF in Europa bis zum Jahr 1999 wurden vom Berater 22,2 bzw. 10,1 Mrd. FRF prognostiziert. In Europa ergibt sich der Hauptunterschied zu den Unternehmensprognosen bei Fernsehgeräten, deren Marktanteil laut Berater im Gegensatz zu dem Zugewinnszenario des Unternehmens auf dem Stand von 1996 (etwa 11 %) verbleibt. Konsolidiert soll sich der Umsatz der Gruppe 1999 auf 43,4 Mrd. FRF belaufen. Das sind nahezu 3 Mrd. weniger als im ersten Plan des Unternehmens vorgesehen waren. Dennoch sieht dieses Szenario in den drei Jahren des Plans ein Wachstum von 10 %, d. h. von jährlich etwas mehr als 3 %, vor. Real stellt dieses Szenario nach Auffassung der Kommission angesichts der jährlichen Preisrückgänge im Sektor Unterhaltungselektronik von durchschnittlich mehr als 5 % für eine Gruppe, deren Marktanteile in den letzten beiden Jahren zurückgegangen sind, immer noch ein ehrgeiziges Ziel dar. Lebensfähigkeit des Unternehmens Thomson multimedia Wie von der Kommission bei der Eröffnung dieses Verfahrens herausgestellt wurde, hätte Thomson multimedia ohne die durch einen staatlichen Aktionär eingebrachte Sicherheit die chronisch defizitäre Situation der 90er Jahre und die Schuldenanhäufung auf etwa 16 Mrd. FRF (Ende 1996) nicht bewältigen können. Der Zugang zum Finanzmarkt wäre Thomson multimedia und seiner Muttergesellschaft schrittweise verschlossen worden und wäre dem Unternehmen aufgrund der negativen Nettosituation des Konzerns (Ende 1996 für Thomson multimedia - 2,8 Mrd. FRF) heute vollständig versperrt. Die von Frankreich notifizierte Kapitalzuführung von rund 11 Mrd. FRF ist zur Wiederherstellung der Lebensfähigkeit der Gruppe an sich unzureichend. Eine Gesamtberechnung zeigt, daß das Unternehmen, selbst wenn die Verschuldung um den Betrag der vorgesehenen Kapitalaufstockung verringert wird, jährliche Einsparungen von etwa 700 Mio. FRF zu verzeichnen hat, d. h. deutlich weniger als das für 1996 sowohl beim laufenden Ergebnis (- 1,5 Mrd. FRF) als auch beim Nettoergebnis (aufgrund hoher Umstrukturierungsrückstellungen 1996 - 2,7 Mrd. FRF) registrierte Defizit. Daraus ergibt sich, daß die Lebensfähigkeit des Unternehmens nur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und branchenbezogenen Aspekte des Sanierungsplans des Unternehmens wiederhergestellt werden kann. Zur Festlegung des erwarteten Rentabilitätsniveaus von Thomson multimedia, bei dessen Erreichung das Unternehmen als lebensfähig eingestuft werden kann, werden von der Kommission zwei Aspekte herangezogen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Gesamtrentabilität des Unternehmens die Kosten der Verschuldung deutlich übersteigt. Andernfalls wäre die Hebelwirkung der Verschuldung negativ, so daß sich das Unternehmen, wie in den vorangegangenen Jahren zu sehen war, nicht durch Verschuldung finanzieren kann, ohne seine Eigenkapitalrentabilität zu gefährden. Frankreich hat gegenüber der Kommission angegeben, daß sich der zur Berechnung der Auswirkung von Verschuldungsänderungen während der Dauer des Umstrukturierungsplans angewandte Zinssatz auf 6,5 % beläuft. Dies ist angesichts der erforderlichen Entschuldung von Thomson multimedia und einer normalen Eigenkapitalverzinsung jedoch nicht genug, damit Risikokapital angezogen werden kann, dessen Risikoprämie von der Unternehmenssituation in bezug auf den Zinssatz für die Verschuldung abhängig ist. Die der Kommission von Frankreich vorgelegten Unterlagen über den bei der Bewertung von Thomson multimedia 1996 von den Beraterbanken der Finanzbehörde und von Thomson angewandten Abzinsungssatz zeigen, daß sich dieser auf 15 % beläuft. Die Kommission könnte also am Ende des von Frankreich vorgelegten Umstrukturierungsplans zu Recht eine Rentabilitätsquote des Unternehmens (Eigenkapitalergebnis) in der Nähe dieses Richtwerts von 15 % erwarten. Zur Sicherung der langfristigen Lebensfähigkeit des Unternehmens müßte er jedoch in jedem Fall im oberen Bereich der von 6,5 % (Verschuldungskosten) bis zu diesem Richtwert von 15 % (Kosten des Eigenkapitals nach Angaben der Geschäftsbanken) reichenden Spanne liegen. Angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks auf den Unterhaltungselektronikmärkten, des Preiskriegs zwischen den wichtigsten Herstellern und des hohen Kapitalbedarfs zur Finanzierung neuer Produktgenerationen ist hinzuzufügen, daß die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens auch in feindlichen Marktsituationen nur durch ein hohes Rentabilitätsniveau garantiert werden kann. Die niedrige Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe auf Branchenebene ist auf drei Hauptfaktoren zurückzuführen: i) auf die hohen Lohnkosten in Nordamerika und Europa gegenüber den asiatischen Herstellern, ii) auf die Vielzahl von Produktionsstandorten, die keine Fertigungszahlen zulassen, bei denen die festen Kosten gedeckt werden, und iii) auf eine zu große Tiefe der Produktpalette. Diese Situation soll durch die Maßnahmen im Rahmen des Umstrukturierungsplans, der der Kommission vorgelegt wurde, beseitigt werden. Die Schließung von Produktionsstandorten von Thomson multimedia in den Vereinigten Staaten und in Kanada bei gleichzeitiger Konzentration der Produktionskapazitäten auf Mexiko wird bereits durchgeführt. In Europa wurde die Schließung der deutschen Standorte Celle und Hannover beschlossen, deren Produktion schrittweise nach Angers in Frankreich und Tarancón in Spanien verlagert wird. Die Kommission, die ganz besonders darauf achtet, daß derartige Maßnahmen, wenn sie unvermeidlich sind, im Rahmen eines echten sozialen Dialogs vorbereitet und durchgeführt werden, stellt fest, daß den Informationen Frankreichs zufolge im April eine Vereinbarung mit den deutschen Gewerkschaften geschlossen wurde. Ein Protokoll einer ähnlichen Vereinbarung wurde im Januar mit der Gewerkschaft am Standort Prescott in Kanada unterzeichnet. Ein sozialer Dialog mit den Beschäftigten der in den Vereinigten Staaten zu schließenden Standorte ist im Gange. Die Kommission stellt ebenfalls fest, daß die Werke in Celle und Hannover in einer Region lagen, die nicht durch Regionalbeihilfen im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Buchstaben a) und c) förderfähig ist und daß für diese Anlagen, den Angaben Frankreichs zufolge, keine öffentlichen Beihilfen gewährt wurden. Nach den von Frankreich vorgelegten Informationen führt der Sozialplan, in den 10 640 Beschäftigte eingebunden sind, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Neueinstellungen insbesondere an den neuen Produktionsstandorten zum Abbau von 4 000 Arbeitsstellen des Konzerns. Damit verringert sich die Beschäftigtenzahl der Gruppe innerhalb von drei Jahren um 12,3 %. Ausgehend vom voraussichtlichen Umsatzwachstum (dem Berater der Kommission zufolge jährlich 3 %) und unter der Voraussetzung, daß der Anteil der Wertschöpfung am Umsatz konstant bleibt, bedeutet dies, daß die rechnerische Produktivität (bezogen auf den Produktionswert ohne Berücksichtigung der Volumeneffekte) jährlich um etwa 7 % steigt. Die Kommission stellt fest, daß es sich dabei um ehrgeizige Ziele handelt, wobei jedoch nicht sicher ist, daß Thomson multimedia das Produktivitätsniveau seiner Wettbewerber damit auch tatsächlich erreichen kann. Der Berater hat vor allem betont, daß die im Rahmen des Plans erzielten Produktionskosteneinsparungen bis 1999 durch den Rückgang der Verkaufspreise vermutlich vollständig aufgebraucht werden. Insgesamt vertrat er jedoch zu dem vom Unternehmen und von Frankreich vorgelegten Branchenplan die Meinung, daß die Gruppe durch die sich so ergebende Struktur insgesamt den Stand ihrer wichtigsten Wettbewerber erreichen und die Leistungsfähigkeit der Produktionsstandorte auf ihrem jeweiligen Spezialisierungsgebiet durch die Rationalisierung der Produktpaletten steigen wird. Durch diese Struktur dürfte es dem Berater zufolge möglich sein, ein pessimistisches Szenario, bei dem der vom Unternehmen vorgesehene Belastungsplan in Frage gestellt wird, zu bewältigen. Ginge der Absatz der Gruppe in Europa und Asien bei Fernsehgeräten gegenüber der Zielsetzung um 600 000 Stück zurück (d. h. planbezogen - 20 %), bräuchte ihre Struktur nicht korrigiert zu werden. Die Flexibilität der Produktion von Fernsehgeräten, insbesondere in Europa mit seinen hohen geschäftlichen Risiken, würde einen zusätzlichen Umstrukturierungsplan durch das Verhältnis der variablen Kosten zu den festen Kosten, durch die Flexibilität des Werks im spanischen Tarancón und die Angleichung der Kapazität des in Bau befindlichen polnischen Werks an die Produktionsentwicklung durch das Management vermeidbar werden lassen. Diese Flexibilität und der Umfang der variablen Kosten gegenüber den festen Kosten würden es dem Unternehmen gegebenenfalls ermöglichen, lediglich einen geringen Teil des Ausfalls am vorgesehenen Umsatz auf das Ergebnis wirken zu lassen. Die Problematik des Sanierungsplans von Thomson multimedia ergibt sich jedoch aus der Tätigkeitsvorausschau des Unternehmens. Das Fernsehgerätegeschäft (ohne den Absatz von Fernsehröhren) wird bis 1999 sowohl in Amerika als auch in Europa defizitär bleiben. In Amerika wird dieses Defizit bis 1999 durch die Ergebnisse bei den anderen Produkten, insbesondere bei den neuen digitalen Erzeugnissen, ausgeglichen. Dies wird in Europa nicht der Fall sein, dieser Bereich dürfte insgesamt defizitär bleiben. Erst nach der Konsolidierung unter Berücksichtigung der Margen aus dem Röhrenabsatz (Thomson multimedia verkauft etwa die Hälfte seiner Fernsehröhrenproduktion an andere Hersteller) sowie der für 1999 vorgesehenen erneuten Einkünfte aus Lizenzen und Patenten könnte Thomson 1999 ein Überschußergebnis erzielen. Das Unternehmen hat dem Berater eine neue Vorausschau übermittelt, die im Frühjahr 1997 erstellt wurde und in der einige der Absatzprognosen nach unten korrigiert wurden. Dieses neue Szenario bringt für die bereits 1997 erwartete Rentabilität eine ganz wesentliche Änderung. Die Analyse dieser Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorausschau, die der Kommission im März vorgelegt wurde, macht mehrere Erläuterungen erforderlich. Zunächst hat Thomson multimedia, nachdem festgestellt worden war, daß die ursprüngliche Vorausschau für 1997 bereits jetzt unrealistisch ist, diese stark nach unten korrigiert. Statt der erwarteten Steigerung von 7 % soll der Umsatz wertmäßig um 2,6 % sinken. Gegenüber der Vorausschau ist dies eine Änderung von nahezu 10 %. Diese drastische Reduzierung bereits im ersten Jahr des Plans bestätigt die Problematik dieser Vorausschau und läßt für die Jahre 1998 und 1999 Zweifel aufkommen, da die Gefahr einer Abweichung von der anfänglichen Vorausschau mit der Zeit zunimmt. Zweitens hat die Gesellschaft, statt die Unsicherheit ihrer Prognosen zu berücksichtigen und die Absatzprognosen insgesamt nach unten zu korrigieren, zum Ausgleich des für 1997 vorhersehbaren Wachstumsverlusts für 1998 und 1999 eine Umsatzsteigerung von etwa 10 % für jedes dieser beiden Jahre vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Preisprognosen, die jährlich einen Rückgang der Verkaufspreise der Gruppe in Höhe von 5 % vorsehen, bedeutet dies, daß die volumenmäßige Absatzsteigerung der Gruppe wesentlich über diesen Zahlen liegen müßte. In einem insgesamt gesättigten Markt mit niedrigem Wachstum erscheinen der Kommission diese Prognosen für 1998 und 1999 unrealistisch. Tabelle D Varianten der Prognosen des Umstrukturierungsplans >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Drittens hat die Gesellschaft in ihrer korrigierten Vorausschau eine globale Rückstellung für wachsende allgemeine Risiken (risk assessment) vorgesehen, deren Betrag sich von 190 Mio. FRF im Jahr 1997 auf 784 Mio. FRF im Jahr 1999 erhöht. Diese Rückstellung erfolgte vor dem voraussichtlichen Betriebsergebnis des Unternehmens, das damit unverändert bleibt. Die Verantwortlichen von Thomson und die französischen Behörden haben nicht klar angegeben, bei welchen Parametern gegenüber dem der Kommission im März vorgelegten Plan Einsparungen vorgenommen werden sollen, damit das anfänglich geplante Ergebnis bei einer Rückstellung in dieser Höhe beibehalten werden kann. Angesichts der beträchtlichen Unsicherheit der obengenannten Prognosen scheint der Kommission diese globale Rückstellung jedoch eine begründete Vorsichtsmaßnahme zu sein. Der Berater hat in sein Ergebnisszenario seine eigenen Varianten im Vergleich zur Vorausschau von Thomson multimedia aufgenommen (vgl. Tabelle E) und die Rückstellung für allgemeine Unternehmensrisiken beibehalten. Sein Szenario ist ein mittleres, vorsichtiges Szenario, das vorsorglich eine Sicherheitsspanne beinhaltet. Entsprechend der Reduzierung der Tätigkeitsprognosen des Unternehmens ab 1997 hielt er zudem die Beibehaltung dieser Rückstellung für ratsam. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte soll sich das Nettoergebnis vor Steuern 1999 auf 530 Mio. FRF, d. h. auf etwa 7,6 % des derzeitigen Eigenkapitals, belaufen. Diese Rentabilität ist zwar noch verhältnismäßig niedrig, aber höher als das zur Schuldenbewältigung der Gruppe und für eine kurzfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens erforderliche Minimum; zum Nachweis seiner langfristigen Lebensfähigkeit vor den von Frankreich übernommenen Zusatzverpflichtungen (siehe unten) ist sie allerdings unzureichend. Diese Ergebnisvorausschau ist trotz der starken Korrektur des geplanten Umsatzes nach unten nicht so negativ, wie man hätte erwarten können. Diese maßvolle Korrektur erklärt sich aus dem bestimmenden Anteil der variablen Kosten gegenüber den fixen Kosten, der unterhalb einer bestimmten Schwelle bewirkt, daß sich der Ertragsausfall bei den Verkaufszahlen nur zu einem sehr kleinen Teil auf die Gewinne auswirkt. Dennoch zeigt sich, daß die Ergebnisänderung bei einem weit unter den Prognosen liegenden Absatz wesentlich stärker als die Umsatzänderung betroffen sein könnte, da die Konzernstruktur erneut in Frage gestellt würde. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Davon ausgehend kam der Berater zu dem Ergebnis, daß das Unternehmen Schwierigkeiten haben würde, einen Konjunkturumschwung oder die Finanzierung einer nachhaltigeren Expansion allein zu bewältigen. Auch die Wettbewerber von Thomson multimedia haben durch den Preisrückgang Rentabilitätsprobleme, wenn auch weniger akute. Die größten Industrieunternehmen im Bereich Unterhaltungselektronik gehören jedoch alle zu multinationalen Konzernen, die auch in anderen Geschäftsfeldern tätig sind, einen Umsatz von insgesamt 200 bis 400 Mrd. FRF, also 5- bis 10mal mehr als Thomson multimedia, erzielen und durch die Vielzahl ihrer Geschäftstätigkeiten Schwankungen bei Absatz und Margen im Sektor Unterhaltungselektronik ausgleichen können. Solange Thomson multimedia isoliert bleibt, wird es immer Schwierigkeiten haben, Krisensituationen auf dem Markt zu bewältigen oder Investitionen vorzunehmen, um die Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Produkte voll ausschöpfen zu können. Ausgehend von der Ergebnisplanung, deren Unsicherheit durch die bereits für Anfang 1997 verzeichneten Abweichungen verdeutlicht wurde und die damit zur Vorsicht gemahnt, ist die Kommission der Auffassung, daß die langfristige Lebensfähigkeit von Thomson multimedia als unabhängiges Unternehmen auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans, der der Kommission im März 1997 vorgelegt wurde, sowie vor den von Frankreich in seinem Schreiben vom 17. September 1997 eingegangenen Zusatzverpflichtungen (siehe unten) nicht voll gesichert ist. Das Unternehmen wird ungeachtet der für die Kosten des Umstrukturierungsplans bereits im Geschäftsjahr 1996 gebildeten Rückstellungen auch 1997 und 1998 defizitär bleiben, und die Wiederherstellung der Rentabilität im Jahr 1999 wird noch nicht ausreichen, dem Unternehmen langfristig durch Margen und erwirtschafteten Cash-flow eine tatsächliche finanzielle Selbständigkeit zu sichern. Dies bedeutet, daß zur Erlangung einer dauerhaften Lebensfähigkeit zusätzliche interne Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Kosten dieser zusätzlichen Anstrengungen zur Verbesserung der langfristigen Rentabilität könnten die kurzfristige Rentabilität von Thomson multimedia erneut belasten. Unter diesen Bedingungen vertritt die Kommission den Standpunkt, daß nur eine oder mehrere solide Industriepartnerschaften, durch die Thomson multimedia für die Aktivitäten seines Kerngeschäfts industrielle oder wirtschaftliche Synergien erhält und dadurch diese internen Konsolidierungsmaßnahmen unter günstigen Bedingungen durchführen kann, die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens gewährleisten können. Durch derartige Partnerschaften kann das vorhandene Vertriebsnetz der Gruppe insbesondere in solchen Regionen wie Nordamerika, in denen es über einen hohen kommerziellen Bekanntheitsgrad verfügt, an Wert gewinnen. Dadurch erhält Thomson multimedia gegebenenfalls die Möglichkeit, neue Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können, ohne dafür sämtliche Entwicklungskosten tragen zu müssen. Außerdem kann die Gruppe so für ihre vorhandenen Produkte neue Absatzmärkte finden und die Rendite ihrer Investitionen verbessern. Eine derartige Strategie zur Erhöhung der Wertschöpfung ohne Einsatz zusätzlichen Kapitals dürfte der Gruppe im Rahmen des Umstrukturierungsplans eine deutliche Erhöhung der Gewinnspannen und insbesondere ihrer Gewinnquote im Vergleich zum Eigenkapital und damit die Erreichung der von einem besonnenen Aktionär erwarteten normalen Verzinsung sowie die Fortsetzung der mit der vorliegenden Kapitalaufstockung begonnenen Entschuldung ermöglichen. Die Verpflichtung Frankreichs hinsichtlich dieser Partnerschaften, die in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a) dieser Entscheidung enthalten ist, trägt dazu bei, die obengenannten Zweifel der Kommission an der langfristigen Lebensfähigkeit des Unternehmens zu beseitigen. Die Kommission stellt außerdem fest, daß die Versicherung Frankreichs, die der Kommission notifizierte Kapitalaufstockung stelle eine Kapitalzuführung mit Haftungsablösung dar und eine neue Beihilfe sei nicht vorgesehen, von dessen Vertrauen in die Lebensfähigkeit von Thomson multimedia nach der Kapitalaufstockung zeugt. Verhinderung unzulässiger Wettbewerbsverzerrungen Angesichts der oben dargelegten Wettbewerbsverzerrungen beim Vertrieb von Farbfernsehgeräten in Europa ist der von Frankreich vorgelegte Plan, der in diesem Segment eine Rückgewinnung von Marktanteilen vorsieht, geeignet, die Spannungen auf diesem Markt beträchtlich zu verstärken. Außerdem beinhaltet dieser Plan keine Maßnahmen, durch die die Wettbewerbsverzerrungen, denen die Wettbewerber des Unternehmens ausgesetzt sein könnten, ausgeglichen werden. Daraus ergibt sich, daß dieser Plan in seiner vorliegenden Form nicht akzeptiert werden kann und daß Thomson multimedia seinen Marktanteil auf dem europäischen Farbfernsehmarkt begrenzen muß. Ausgehend von den Untersuchungen des Beraters ist die Kommission der Auffassung, daß eine Begrenzung der Marktanteile des Unternehmens auf dem europäischen Farbfernsehmarkt nicht nur notwendig, sondern auch realistischer ist und daß sie angesichts der Flexibilität der Produktion von Farbfernsehgeräten mit der Lebensfähigkeit des Unternehmens vereinbar ist. Im übrigen ist eine derartige Beschränkung der Marktanteile in diesem besonderen Fall aufgrund der bei der Herstellung von Fernsehgeräten möglichen Zulieferungen durch andere Hersteller sowie der Schwierigkeiten bei der Kapazitätsbestimmung die beste Möglichkeit, unzulässige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gleichzeitig jedoch die gewünschte Flexibilität im Interesse der Marktentwicklung beizubehalten. Die Kommission nimmt die neuen Verpflichtungen Frankreichs zur Kenntnis, die vom Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie in seinem Schreiben vom 17. September 1997 vorgelegt wurden und Bestandteil von Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) dieser Entscheidung sind. Sie ist der Auffassung, daß das Einfrieren des Marktanteils von Thomson multimedia am Farbfernsehgerätemarkt der Gemeinschaft auf 10 %, d. h. auf einen um 1 % unter dem historischen Tiefpunkt der Gruppe im Jahr 1996 liegenden Wert, eine ganz erhebliche Gegenleistung darstellt, durch die die unzulässigen, verzerrenden Wirkungen der Beihilfe ausgeglichen werden können. Verhältnismäßigkeit der betreffenden Beihilfemaßnahmen Nach der von Frankreich mit Schreiben vom 26. Mai vorgelegten Vorausschau soll sich die Bilanzstruktur 1999 auf ein Eigenkapital von 8,2 Mrd. FRF und eine Nettoverschuldung von 8,6 Mrd. FRF belaufen. Dies entspricht einer Kennziffer Nettoverschuldung/Eigenkapital von nahezu 1. Nach dem nach unten korrigierten Szenario des Beraters der Kommission, das 1997-1998 höhere Verluste und 1999 einen geringeren Gewinn vorsieht, würde diese Kennziffer 1999 bei 1,25 liegen und somit einer noch angespannten Bilanzstruktur entsprechen. Damit ist die Kapitalausstattung von Thomson multimedia zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zu den Hauptwettbewerbern noch negativ. Die von Frankreich notifizierten Kapitalaufstockungsmaßnahmen bewirken also nicht, daß Thomson multimedia gegenüber seinen Hauptwettbewerbern mit überschüssigen Finanzmitteln ausgestattet wird. Außerdem trägt das Unternehmen durch alle ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Finanzierung dieses Umstrukturierungsplans bei, für dessen wichtigste industrielle Kosten bereits 1996, bevor die neue Kapitalzuführung durch den Staat genutzt werden konnte, Rückstellungen gebildet wurden. Der Investitionsbedarf des Unternehmens wird im Zeitraum 1997-1999 zu 100 % und der gesamte Finanzierungsbedarf (einschließlich Schuldenabbau in Höhe von 9 Mrd. FRF) zu 35 % durch den Cash-flow gedeckt, während der zu finanzierende Restbetrag (65 %) durch die Kapitalaufstockung von etwa 11 Mrd. FRF beglichen wird. Die Kommission ist außerdem der Auffassung, daß die Beihilfe auf das notwendige Mindestmaß beschränkt wurde, da sich das Nettoergebnis vor Steuern je Milliarde nicht erfolgter Kapitalzuführung um 65 Mio. FRF verringert hätte und die Erreichung der Zielsetzungen im Bereich Gewinnspannen damit für das Unternehmen weiter erschwert worden wäre. Die Lösung für eine Verbesserung der Finanzstruktur von Thomson multimedia ist jedoch nicht in einer zusätzlichen Mittelzuführung zu finden, durch die sich angesichts der niedrigen betriebsbedingten Margen die Eigenkapitalrentabilität verringern würde. Sie ist vielmehr in strukturellen Maßnahmen zu suchen, die eine Margenerhöhung durch schrittweise Entschuldung ermöglichen. VI. SCHLUSSFOLGERUNGEN Im Ergebnis des am 18. Dezember 1996 eröffneten Verfahrens über die Maßnahmen zur Kapitalaufstockung von Thomson SA zugunsten von Thomson multimedia und die Abtretung der von Thomson SA gehaltenen Crédit-Lyonnais-Aktien an den Staat ist die Kommission zu folgenden Schlußfolgerungen gelangt: 1. Abtretung der von Thomson SA gehaltenen Crédit-Lyonnais-Aktien an den Staat Die auf 30 % geschätzte Überbewertung des Preises der Abtretungstransaktion der von Thomson SA gehaltenen Crédit-Lyonnais-Aktien an den Staat ist eine staatliche Beihilfe in Höhe von 145,6 Mio. FRF. Diese nicht notifizierte Beihilfe, die von den Behörden am 20. Mai 1996 mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Staat und Thomson bestätigt wurde, geht dem der Kommission im Oktober 1996 notifizierten Sanierungsplan von Thomson multimedia voraus. Sie stellt für den Staat einen Gewinnausfall mit gleichzeitigem Verlust der Mittel dar. Für diese Beihilfe kam lediglich die Freistellungsregelung gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) in Betracht. Frankreich hat der Kommission jedoch keine Informationen übermittelt, die dieser die Feststellung ermöglicht hätten, daß diese Beihilfe zum Zeitpunkt der Entscheidung ihrer Gewährung mit dem EG-Vertrag im Rahmen dieser Freistellungsregelung vereinbar war. Die rechtswidrige Beihilfe ist also darüber hinaus mit dem EG-Vertrag unvereinbar. 2. Kapitalaufstockung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.