Europäische Union

2002/792/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlussvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2533 — BP/E.ON) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4527)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0792. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ann die Kommission ihre Entscheidung mit Bedingungen und Auflagen versehen um zu gewährleisten, dass die betreffenden Unternehmen ihre der Kommission gemachten Zusagen erfuellen, um den Zusammenschluss mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen. (150) Das Erfordernis, die Maßnahmen zu vollziehen, die eine strukturelle Veränderung des Marktes bewirken, ist eine Bedingung, während die Schritte bei der Durchführung zur Erzielung dieses Ergebnisses in der Regel den Auflagen an die Parteien entsprechen. Wird eine Bedingung nicht erfuellt, ist die Entscheidung der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt hinfällig; verstoßen die Unternehmen gegen eine Auflage, kann die Kommission ihre Freistellungsentscheidung gemäß Artikel 8 Absatz 5 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung widerrufen und gegen die Parteien Geldbußen und Zwangsgelder gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a) und Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a) der Fusionskontrollverordnung festsetzen(154). (151) Somit ist die Entscheidung der Kommission in dieser Sache davon abhängig zu machen, dass die Zusagen über die Veräußerung der Anteile an der Ethylen-Rohrleitungsgesellschaft mbH und Co. KG und die Übergangszusage zur Ausübung der Stimmrechte von zwei der drei Beteiligungen gemäß den übrigen Anteilseignern im Sinne der Absätze 1, 2, 3, 8 und 9 in Verbindung mit Absatz 30 von Anhang I vollständig verwirklicht werden, da hiervon die strukturelle Änderung im Markt abhängt. Das gleiche gilt für die Zusage betreffend den Zugang zu [der Rohrleitung im Rhein-Ruhr-Gebiet](155) gemäß den Absätzen 1 und 2 von Anhang II. Die sonstigen Teile der Zusagen gemäß den Absätzen 4 bis 7 und 10 bis 29 von Anhang I und Absatz 3 von Anhang II, die sich auf die Verfahren beziehen, werden zu Auflagen, die auf die Umsetzung der strukturellen Marktänderung abzielen. VIII. SCHLUSSFOLGERUNG (152) Aus diesen Gründen wird vorbehaltlich der vollständigen Erfuellung der von den Parteien erteilten Zusagen davon ausgegangen, dass der geplante Zusammenschluss keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt, mit der wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert würde. Der Zusammenschluss wird somit gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung beziehungsweise Artikel 57 EWR-Abkommen vorbehaltlich der vollständigen Erfuellung der im Anhang aufgeführten Zusagen für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das angemeldete Vorhaben, mit dem BP gemeinsam mit E.ON die gemeinsame Kontrolle über Veba im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung erwerben, wird für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt. Artikel 2 Artikel 1 ergeht vorbehaltlich der vollständigen Erfuellung der Bedingungen gemäß den Absätzen 1, 2, 3, 8 und 9 in Verbindung mit Absatz 30 von Anhang I und den Absätzen 1 und 2 von Anhang II. Artikel 3 Artikel 1 ergeht vorbehaltlich der vollständigen Erfuellung der Auflagen in den Absätzen 4 bis 7 und 10 bis 29 von Anhang I und in Absatz 3 von Anhang II. Artikel 4 Diese Entscheidung ist gerichtet an: BP plc Britannic House 1 Finsbury Circus London EC2M 7BA United Kingdom E.ON Aktiengesellschaft Beningsenplatz 1 D - 40474 Düsseldorf Brüssel, den 20. Dezember 2001 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung in ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABI. C 246 vom 12.10.2002. (4) ABI. C 246 vom 12.10.2002. (5) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (6) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (7) Umsatzberechnung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und der Mitteilung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2. März 1998, S. 25). Die in der Berechnung enthaltenen vor dem 1. Januar 1999 erzielten Umsätze wurden auf der Grundlage der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und eins zu eins in Euro umgestellt. (8) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (9) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (10) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (11) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (12) Siehe COMP/M.1628 - Totalfina/Elf, COMP/M.2345 - BP/Erdölchemie, IV/M.361 - Nesté/Statoil, IV/M.550 - Union Carbide/Enichem. (13) Siehe COMP/M.1628 - Totalfina/Elf, IV/M.361 - Nesté/Statoil, IV/M.550 - Union Carbide/Enichem. In der Sache M.2092 Repsol Chimica/Borealis ließ die Kommission offen, ob der relevante Markt örtlich beschränkt oder umfassender war, weil es auf der Iberischen Halbinsel keine Ethylen-Leitungen gab. Der räumliche Erfassungsbereich des Ethylen-Marktes wurde auch in dem Fall COMP/M.2345 - BP/Erdölchemie offen gelassen. (14) Siehe IV/M.361 - Nesté/Statoil vom 17.2.1994. (15) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (16) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (17) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (18) Obwohl DEA bis Anfang des Jahres 2001 in begrenztem Maße in der nachgeordneten Produktion von Ethylenderivaten tätig war, stand seine gesamte auf dem ARG befindliche Produktion dem Handelsmarkt offen. Die nachgeordneten Tätigkeiten von DEA lagen außerhalb des ARG in Heide/Brunsbüttel und wurden damit nicht über das ARG beliefert. (19) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (20) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (21) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (22) Siehe COMP/M.1751 - Shell/BASF/GU - Project Nicole, 29.3.2001. (23) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (24) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (25) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (26) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (27) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (28) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (29) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (30) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (31) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (32) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (33) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (34) Siehe IV/M.1383 - Exxon/Mobil vom 29.9.1999. (35) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (36) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (37) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (38) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (39) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (40) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (41) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (42) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (43) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (44) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (45) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (46) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (47) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (48) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (49) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (50) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (51) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (52) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (53) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (54) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (55) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (56) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (57) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (58) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (59) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (60) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (61) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (62) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (63) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (64) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (65) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (66) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (67) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (68) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (69) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (70) Die Rohrleitung gehört gegenwärtig der Ruhr Oel GmbH (ROG), einem 50:50-Gemeinschaftsunternehmen zwischen Veba und dem venezulanischen Ölunternehmen PdVSA. [...](71)(71) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet.. (72) Die übrigen gehören Exxon, FAO (65/35-GU zwischen Atofina and Exxon), BASF und Dow. (73) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (74) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (75) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (76) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (77) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (78) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (79) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (80) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (81) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (82) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (83) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (84) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (85) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (86) Siehe COMP/M.1671 - DOW Chemical/Union Carbide, ABl. L 245 vom 14.9.2001, S. 1. (87) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (88) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (89) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (90) Siehe COMP/M.2299 - BP Chemicals/Solvay/HDPE-GU vom 29.10.2001. (91) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (92) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (93) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (94) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (95) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (96) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (97) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (98) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (99) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (100) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (101) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (102) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (103) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (104) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (105) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (106) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (107) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (108) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (109) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (110) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (111) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (112) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (113) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (114) T

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.