Europäische Union

2002/792/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlussvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2533 — BP/E.ON) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4527)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0792. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (115) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (116) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (117) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (118) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (119) Das ist der für das dritte Quartal veröffentlichte Vertragspreis. (120) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (121) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (122) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (123) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (124) Dritte, [...](125)(125) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet., können [...](126)(126) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. Rabatte gegenüber diesen Tarifen aushandeln. [...](127)(127) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet.. (128) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (129) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (130) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (131) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (132) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (133) Die Hafenbehörde Rotterdam errichtet gegenwärtig eine Verbindungsleitung von Rotterdam zum ARG auf der Grundlage der Rohrleitung Moerdijk von Shell; siehe Artikel "Investing in Pipelines" in ACN/CMR/ECN, Beilage Hafen Rotterdam, September 2001, S. 21. (134) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (135) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (136) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (137) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (138) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (139) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (140) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (141) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (142) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (143) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (144) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (145) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (146) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (147) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (148) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (149) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (150) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (151) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (152) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (153) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. (154) Siehe Mitteilung der Kommission über Abhilfen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 447/98 der Kommission. (155) Teile dieses Texts wurden redigiert um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Angaben weitergegeben werden; sie stehen in eckigen Klammern und sind mit Sternchen gekennzeichnet. ANHANG Der vollständige Originalwortlaut der in den Artikeln 2 und 3 erwähnten Bedingungen und Auflagen kann auf folgender Internet-Website eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.