Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1861 des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024 zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-07-01

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02024D1861 — DE — 01.07.2024 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2024/1861 DES EUROPÄISCHEN RATES vom ►C1   27. Juni 2024  ◄ zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 1861 vom 1.7.2024, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 90389 vom 3.7.2024, S.  1 (2024/1861) ▼B BESCHLUSS (EU) 2024/1861 DES EUROPÄISCHEN RATES vom ►C1   27. Juni 2024  ◄ zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates Artikel 1 Herr António COSTA wird für die Zeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2027 zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.