02024D1861 — DE — 01.07.2024 — 000.001
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BESCHLUSS (EU) 2024/1861 DES EUROPÄISCHEN RATES vom ►C1 27. Juni 2024 ◄ zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 1861 vom 1.7.2024, S. 1) |
Berichtigt durch:
BESCHLUSS (EU) 2024/1861 DES EUROPÄISCHEN RATES
vom ►C1 27. Juni 2024 ◄
zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates
Artikel 1
Herr António COSTA wird für die Zeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2027 zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.