02024D1861 — DE — 01.07.2024 — 000.001


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►B

BESCHLUSS (EU) 2024/1861 DES EUROPÄISCHEN RATES

vom ►C1   27. Juni 2024  ◄

zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates

(ABl. L 1861 vom 1.7.2024, S. 1)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 90389 vom 3.7.2024, S.  1 (2024/1861)




▼B

BESCHLUSS (EU) 2024/1861 DES EUROPÄISCHEN RATES

vom ►C1   27. Juni 2024  ◄

zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates



Artikel 1

Herr António COSTA wird für die Zeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2027 zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.