Europäische Union

2005/530/EG, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 zum Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III — Kommission

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Quellenkennung: 32005B0530. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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weist darauf hin, dass das 6. Rahmenprogramm (6. RP) von mehreren Generaldirektionen gemeinsam verwaltet wird; nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass dies zu einer Verwässerung der Zuständigkeiten, zu Funktionsüberschneidungen und zu einem verstärkten Koordinierungsbedarf führt; 119. nimmt die Empfehlung des Rechnungshofes zur Kenntnis, die „verabschiedeten Regelungen für die finanzielle Beteiligung seitens der Gemeinschaft bei gleichzeitiger Sicherstellung einer angemessenen Kontrolle der Ausgaben“ zu überprüfen; erwartet, dass das Parlament schon im frühen Stadium einer jeden solchen Überprüfung entsprechend dessen wichtiger Funktion als Mitgesetzgeber für einen Rechtsrahmen und die Regeln für eine Beteiligung an Rahmenprogrammen umfassend eingebunden wird; 120. stellt fest, dass sich die „Lissabon-Agenda“ voraussichtlich in zusätzlichen Haushaltsmitteln für das 7. Rahmenprogramm (7. RP) widerspiegeln wird; unterstreicht, dass eine derartige erhebliche Aufstockung des Etats eine wirkungsvolle Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowohl auf Seiten der Teilnehmer als auch auf Seiten der Kommission erfordert; 121. nimmt mit Besorgnis die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass nachträgliche Finanzprüfungen erneut „eine relativ starke Fehlerhäufung, vor allem infolge überhöhter Ausgabenerklärungen ... die bei der internen Kontrolle der Kommission nicht entdeckt wurden“ offenbaren; erwartet die Einführung von Prüfungszertifikaten mit den vom Rechnungshof empfohlenen Verbesserungen, damit die Notwendigkeit ausführlicher nachträglicher Finanzprüfungen nach Möglichkeit verringert werden kann; 122. fordert die Kommission auf, aus der durch die Anzahl von Kostenkategorien bedingten mangelhaften Transparenz bei der Rechnungslegung in Bezug auf das 5. Rahmenprogramm die entsprechenden Lehren zu ziehen und sicherzustellen, dass dies sich in nachfolgenden Programmen nicht wiederholt; 123. fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag für das 7. RP wirkungsvolle Vereinfachungen vorzusehen wie beispielsweise: — Konzentration auf weniger Interventionsmechanismen; — Verringerung der großen Anzahl unterschiedlicher Vertragsmodelle; — Einführung eines einheitlichen Abrechnungsmodells, um das Problem zu lösen, dass dadurch entsteht, dass Teilnehmer zu hohe Kosten angeben; 124. unterstreicht, dass es nicht ausreicht, wenn die Teilnehmer die formalen Regeln und Verfahren einhalten, sondern vielmehr auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis sichergestellt sein muss; ermutigt die Kommission dazu, qualitative Ex-post-Bewertungen der wissenschaftlichen Ergebnisse und Auswirkungen vorzunehmen; 125. fordert die Kommission auf, ihre Verfahren so zu entwickeln, dass die Kosten für die Vorbereitung von Projektanträgen auf ein vertretbares Maß reduziert werden; 126. fordert die Kommission auf, die Beteiligungsregeln neu abzufassen und eine Kenntnisnahme der wissenschaftlichen und technischen Zwischenbewertung laufender Projekte als Standardverfahren vorzusehen; fordert die Kommission auf, ein geeignetes Gremium für die Zwischenbewertung zu finden; fordert den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zu diesen neuen Vorschriften abzugeben; 127. registriert mit Besorgnis, dass es, wie der Rechnungshof festgestellt hat, bei der Kommission zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Musterverträgen und der Annahme von finanziellen Leitlinien im Rahmen des 6. RP sowie bei der Umsetzung der internen Kontrollnormen der Kommission und bei der Einrichtung des gemeinsamen IT-Systems gekommen ist, so dass „die durch die frühere Verabschiedung des Rechtsrahmens und die Vereinfachung der Vertragsstruktur erzielten Verbesserungen“ bis zu einem gewissen Grad wieder verloren gingen; erwartet, dass die Kommission die bisherigen Erfahrungen nutzt, um ähnliche Verzögerungen künftig zu vermeiden; 128. fordert die Kommission ferner dazu auf, für das 7. RP effizientere Verwaltungsstrukturen vorzusehen, indem — die Voraussetzungen für eine bessere Abstimmung der Ressourcen der Kommission (d. h. Projektbeauftragte, IT-Tools) mit der Anzahl der finanzierten Projekte geschaffen werden, um eine angemessene wissenschaftliche Überwachung sicherzustellen, die sich derzeit auf einige wenige Tage je Projekt beschränkt; — ein geeignetes hochrangiges Überwachungsgremium für wissenschaftliche Bewertungen gefunden und eingesetzt wird; — eine integrierte Datenbank einschließlich eines gemeinsamen IT-Systems für Vorschläge, Verträge und Projektmanagement entwickelt wird; 129. begrüßt die Absicht der Kommission, ein Garantiesystem innerhalb des 7. RP einzuführen, um die Finanzierung von EU-Forschungsprojekten und Infrastrukturen durch Darlehen, insbesondere durch Darlehen der EIB, besser zu nutzen; ruft die Kommission dazu auf, im Rahmen des vorgeschlagenen Systems die besonderen Erfordernisse von KMU zu berücksichtigen und die Möglichkeit einer Ausweitung solcher Systeme auf EUREKA-Projekte zu prüfen. Binnenmarkt 130. konstatiert, dass nach Auskunft der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen aufgrund interner Umstrukturierungen möglicherweise nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden könnten und sogar einige externe Studien nicht vergeben werden konnten; 131. erklärt sich generell zufrieden mit der hohen Mittelausschöpfung bei den Haushaltslinien für den Bereich der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, wo die Verwendungsrate der im Haushalt 2003 zur Verfügung gestellten Mittel 99,3 % betrug; 132. merkt an, dass die Mittelausschöpfung bei den Haushaltslinien für den Bereich Generaldirektion Steuern und Zollunion mit 86,61 % zwar zufrieden stellend ist, aber sicher nicht als hervorragend bezeichnet werden kann; 133. äußert sich besorgt über den generellen Trend, dass aufgrund der zu restriktiven Vorschriften der neuen Haushaltsordnung die Vergabeverfahren im Bereich der Verbraucherprogramme verzögert werden und das Interesse der potenziellen Antragsteller wegen der bürokratischen Verfahren stark nachlässt; Verkehr 134. stellt fest, dass in dem endgültig angenommenen und im Laufe des Jahres abgeänderten Haushaltsplan 2003 ein Gesamtbetrag von 661,8 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen und von 609,3 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen für die Verkehrspolitik zur Verfügung stand; stellt ferner fest, dass von diesen Gesamtbeträgen: — 610,6 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 572 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) verfügbar waren, — 16,6 Mio. EUR an Verpflichtungen und 13,3 Mio. EUR an Zahlungen für die Verkehrssicherheit zur Verfügung standen, — 15,0 Mio. EUR an Verpflichtungen allein für das Programm Marco Polo verfügbar waren, — 8,4 Mio. EUR an Verpflichtungen und 9,55 Mio. EUR an Zahlungen für die nachhaltige Mobilität verfügbar waren und — 7,4 Mio. EUR an Verpflichtungen und 6,35 Mio. EUR an Zahlungen für die Verkehrsagenturen bereitstanden; 135. begrüßt, dass sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen für Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) die Nutzungsraten gestiegen sind und jeweils fast 100 % erreichten, und erwartet, dass dies dazu führen wird, dass die Mitgliedstaaten öffentliche und private Ressourcen ermitteln, um den Abschluss dieser Vorhaben zu beschleunigen; 136. bekundet seine Besorgnis darüber, dass Zwischen- und Schlusszahlungen für Vorhaben im Bereich des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von der Kommission im Jahre 2003 oftmals genehmigt wurden, ohne dass spezifische Voraussetzungen in den finanziellen Durchführungsbestimmungen erfüllt waren, und verweist darauf, dass der Rechnungshof die Kommission in seinen Jahresberichten für 2001 und 2002 bereits auf diese Schwäche aufmerksam gemacht hat; 137. stellt fest, dass sich das Volumen der noch bestehenden Mittelbindungen bzw. der RAL („reste à liquider“) bei den Zahlungsermächtigungen ungeachtet dieser hohen Nutzungsrate nicht verringert hat und im Laufe des Jahres 2003 geringfügig auf 1 154 Mio. EUR für die TEN-V gestiegen ist; 138. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die anderen Haushaltslinien im Bereich des Verkehrs von 93 % auf 83 % zurückging; weist darauf hin, dass die Nutzungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Verkehrssicherheit mit 65 % der verfügbaren Mittel besonders niedrig war und die Verwendungsrate bei den Zahlungen 72 % betrug; weist darauf hin, dass die entsprechenden Raten für die Verkehrssicherheit im Jahre 2002 bei 99 % und 58 % lagen; hält diese Nutzungsraten bei einem im Weißbuch über den Verkehr festgelegten Schlüsselziel für völlig unvertretbar, was besonders für den drastischen Rückgang bei der Nutzung der Zahlungsermächtigungen gilt; Kultur und Bildung 139. begrüßt die Schritte, die die Kommission bislang unternommen hat, um die Schwachstellen in der Programmkonzeption und bei der Verwaltung der ersten Generation der Programme „Sokrates“ und „Jugend für Europa“ zu überwinden; begrüßt die verbesserte Konzeption und die besseren Verwaltungsverfahren, die in ihren kürzlich angenommenen Vorschlägen für die nächste Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ vorgesehen sind; 140. stellt fest, dass die Kommission eine schwierige Aufgabe zu bewältigen hat, da sie versuchen muss, die Anforderungen, die an diejenigen gestellt werden, die Zuschüsse im Rahmen derartiger Programme beantragen, so gering wie möglich zu halten und mit der Verpflichtung in Einklang zu bringen, die ihr durch die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung auferlegt werden; 141. betont seine Überzeugung, dass das Leitprinzip der Verwaltungs- und Buchführungsvorschriften bei der nächsten Generation der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ die Verhältnismäßigkeit sein sollte; unterstreicht die Vorteile gezielter Ausnahmen von den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung, die Folgendes ermöglichen: — eine verstärkte Nutzung pauschaler Zuschüsse und damit einfachere Antragsformulare und Verträge; — eine stärkere Anerkennung der Kofinanzierung durch Sachleistungen und weniger kostspielige Buchführungsauflagen für die Begünstigten in derartigen Fällen; — eine einfachere Dokumentation über die finanziellen und operationellen Möglichkeiten der Begünstigten; 142. unterstreicht die Bedeutung, die es der pünktlichen Veröffentlichung von Zwischenberichten und Ex-post-Evaluierungsberichten über die künftigen Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend“ beimessen wird; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 143. begrüßt, dass im Vergleich zum Haushaltsjahr 2002 einige Fortschritte bei der Ausführung des Haushalts für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Haushaltstitel B5-8) verbucht werden konnten; stellt jedoch fest, dass das Ausführungsniveau insbesondere bei den Zahlungen eines der niedrigsten der Kommission ist (68 % im Jahr 2003; 79 % für die internen Politikbereiche insgesamt), während das Ausführungsniveau bei den Verpflichtungen jetzt den Durchschnittswert der internen Politikbereiche erreicht; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, sich in den kommenden Haushaltsjahren weiterhin um die Verbesserung der Ausführung des Haushalts zu bemühen; 144. nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 zum internen Kontrollumfeld der Kommission formuliert hat und die auf einer Analyse von vier der 14 Generaldirektionen basieren, die für die Ausführung der internen Politikbereiche zuständig sind, einschließlich der damaligen Generaldirektion Justiz und Inneres; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, den Empfehlungen des Rechnungshofes nachzukommen; 145. nimmt mit Besorgnis und Bedauern die Bemerkungen zur Kenntnis, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 zur Mittelausführung beim Flüchtlingsfonds formuliert hat; fordert in Anbetracht der Umstrukturierung der Ausgabenprogramme in diesem Politikbereich im Kontext der neuen Finanziellen Vorausschau, die zu mehr geteilter Verwaltung führen wird, die Kommission auf, ein angemessenes Kontrollumfeld auf nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen; 146. bekundet seine Sorge darüber, dass die Kommission noch nicht ihre Stellungnahme zu dem Entwurf einer Haushaltsordnung von Eurojust — wie dies dem Eurojust-Beschluss zufolge erforderlich ist — formuliert hat, obwohl er der Kommission von Eurojust im November 2003 übermittelt wurde; Gleichstellung der Geschlechter 147. teilt die politischen Prioritäten der Kommission für den Haushalt 2003 in dem Maße, wie die Erweiterung und die Vorbereitung der Verwaltung darauf als absolute Prioritäten der Europäischen Union angesehen werden mussten; verweist auf die Bedeutung, die es vor dem Hintergrund der Zielvorgaben der Gipfeltreffen von Lissabon und Barcelona der Notwendigkeit, die Erwerbsquote von Frauen auf dem Arbeitsmarkt der erweiterten Europäischen Union zu erhöhen, um insbesondere die soziale und wirtschaftliche Lage der Frauen in den neuen Ländern zu fördern, sowie der Notwendigkeit beimisst, bei der Planung des Haushalts die entsprechenden Finanzmittel festzulegen; 148. verweist darauf, dass Kraft Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union und eine horizontale Zielvorgabe aller gemeinschaftlichen Aktionen und Politiken ist; bekräftigt seine Forderung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei der Haushaltsplanung gemäß dem Grundsatz des „gender budgeting“ ordnungsgemäß als prioritäre und dauerhafte Zielvorgabe berücksichtigt wird; 149. begrüßt die im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2003 erzielten beträchtlichen Fortschritte, die sich auf sämtliche Zielvorgaben und den Programmplanungszeitraum der Strukturfonds erstrecken, was sich bei den Zahlungen in einer Ausführungsrate (89 %) niederschlägt, die weit über der 2002 erzielten Rate liegt (71 %); macht vorrangig auf das völlige Fehlen von Angaben über die Aktionen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam, die in den Genuss einer Unterstützung durch die Fonds kamen, und fordert die Kommission auf, so zügig wie möglich Abhilfe zu schaffen; 150. geht von dem Grundsatz aus, dass sich die Nutzung der Haushaltsressourcen wegen der weiterhin fortbestehenden geschlechtsbedingten Unterschiede unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirkt; weist darauf hin, dass die Haushaltsdaten für das Haushaltsjahr 2003 kaum Informationen über den Umfang und die Wirkung der Mittel liefern, die für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe („gender mainstreaming“) zugewiesen worden sind, und fordert die Kommission auf, dem Parlament unverzüglich die entsprechenden Informationen zu liefern; Externe Politikbereiche Die Reform des Systems zur Verwaltung der Außenhilfe 151. weist darauf hin, dass die Kommission große Hoffnungen in die Reform gesetzt hat, als sie im Jahr 2000 in die Wege geleitet wurde, und dass sie diese Reform zu einem Erfolg erklärt hat; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. und 23. November 2004 zustimmend zur Kenntnis, in denen der Rat die Kommission für die Fortschritte lobt, die sie bei der Verbesserung der Verwaltung und der zügigen Bereitstellung der Hilfe der Gemeinschaft erzielt hat, und dazu aufruft, die Qualität und die Wirksamkeit der Durchführung kontinuierlich zu verbessern; unterstützt zwar uneingeschränkt die Dekonzentration, stellt jedoch fest, dass die damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten durch greifbare Ergebnisse untermauert werden müssen; begrüßt daher, dass der Rechnungshof demnächst eine Bewertung der Funktionsweise der Dekonzentration in den Delegationen vornehmen wird, wie er dies in seinem Arbeitsprogramm 2004 angekündigt hat und wie dies in der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Entlastung 2002 gefordert wurde; vertraut darauf, dass der Bericht zumindest eine Kosten-Nutzen-Analyse der Dekonzentration enthalten wird; 152. stellt fest, dass im Jahresbericht 2003 der Generaldirektion Relex zwar davon die Rede ist, dass eine weitere Bewertung der Dekonzentration erforderlich ist, dass sich diese Bewertung jedoch anscheinend nur auf den Personalbedarf erstrecken soll; verweist daher insbesondere darauf, dass der Rat die Kommission ersucht hat, „neben dem Jahresbericht eine qualitative Bewertung der EU-Außenhilfe vorzunehmen“ und ihm vor Juli 2005 Bericht zu erstatten; 153. weist darauf hin, dass es weiterhin keine angemessenen Informationsmanagementsysteme und kein System zur Überwachung der Arbeit der Delegationen gibt, was die Bewertung der finanziellen Risiken betrifft, eine Situation, die auch von der Generaldirektion Relex in ihrem Jahresbericht für 2003 eingeräumt wird und für die Personalmangel als Ursache genannt wird; weist darauf hin, dass das offene Eingeständnis der Kommission und ihre Vorschläge für eine Verbesserung der Situation zwar zu begrüßen sind, dass diese Vorschläge jedoch eher heute als morgen durchgeführt werden müssen, und fordert die Kommission auf, vor Juli 2005 einen Zwischenbericht über die erzielten Fortschritte zu unterbreiten; 154. ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof bei der Überprüfung von Durchführungseinrichtungen auf der Ebene der geprüften Projekte eine erhebliche Anzahl von regelwidrigen Vorgängen festgestellt hat (Ziffern 7.38 und 7.39 des Jahresberichts); nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrer Antwort mit dem Rechnungshof darin übereinstimmt, dass die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durch Projektmanagementeinheiten und NRO weiterhin Probleme aufwirft; erwartet von den für Außenhilfen zuständigen Kommissionsmitgliedern die Vorlage eines Aktionsplans bis zum 1. September 2005, um diese Probleme einzudämmen; 155. weist darauf hin, dass eine größere Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Politiken die Effizienz der EU-Ausgaben verbessern kann; Jahresbericht des Rechnungshofs 156. würde es, was den Jahresbericht des Rechnungshofs im Allgemeinen betrifft, als hilfreich betrachten, wenn der Rechnungshof ein klareres Bild von dem durch die festgestellten Unregelmäßigkeiten tatsächlich entstandenen Schaden vermitteln würde; 157. erkennt an, dass zwischen den für Nichtregierungsorganisationen geltenden Berichterstattungs- und Verfahrensanforderungen auf der einen Seite und ihren Möglichkeiten, diese Anforderungen ständig zu erfüllen, auf der anderen Seite ein Gleichgewicht gefunden werden muss, und würde Überlegungen des Hofes zu der Frage, wie sich diese Interessen besser miteinander in Einklang bringen lassen, begrüßen; 158. möchte erfahren, ob die Kommission Versuche unternommen hat, die Effizienz der verschiedenen internationalen Hilfegeber zu vergleichen; schlägt, falls dies nicht der Fall ist, vor, einen solchen Vergleich so bald wie möglich vorzunehmen; Solidaritätsfonds für Lateinamerika 159. weist darauf hin, dass sich das Parlament wiederholt für die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für Lateinamerika eingesetzt hat; stellt fest, dass ein solcher Fonds zwar auf breite Unterstützung stößt, dass er jedoch mit einem verstärkten sozialen Engagement der politischen und wirtschaftlichen Führerschaft in den betreffenden Ländern einhergehen müsste; verweist insbesondere auf die Verantwortung der Länder, in denen die Einkommensverteilung besonders unausgewogen ist, sich um eine Verbesserung dieser Situation zu bemühen; stellt fest, dass die Europäische Union in diesen Ländern soziale Ziele verfolgen sollte, indem sie Hilfe leistet und gleichzeitig die betreffenden Länder davon überzeugt, selbst mehr zu tun, und dass ein zufrieden stellendes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Elementen gefunden werden sollte; 160. erwartet, dass die Kommission jedes Mal, wenn sie einer in einer Erläuterung zum Haushaltsplan enthaltenen Bestimmung nicht Folge leistet, dies dem Parlament (schriftlich) erläutert; Entwicklung 161. ist der Auffassung, dass die Entwicklungspolitik ein wesentliches Element der außenpolitischen Maßnahmen der Union ist, deren Ziel die Beseitigung der Armut durch eine Stärkung der Infrastrukturen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, die Steigerung der Produktionskapazitäten der armen Bevölkerung und die Gewährung einer Unterstützung für die betroffenen Länder ist, damit sie das Wachstum und die Möglichkeiten vor Ort weiterentwickeln können; betont, dass die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele ein wichtiger Schritt bei der Verwirklichung dieses Ziels ist; 162. würdigt die Anstrengungen der Kommission, ihre Entwicklungsmaßnahmen verstärkt auf das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele auszurichten, einschließlich der Ermittlung von zehn Schlüsselindikatoren; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen in dieser Richtung zu verstärken, und empfiehlt, 35 % der Ausgaben der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele zu verwenden; 163. versteht die Probleme bei der Beurteilung der Auswirkungen der Gemeinschaftshilfe im Rahmen der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele bei Maßnahmen, an denen sich mehrere Geber beteiligen; bedauert die Tatsache, dass die Kommission es versäumt hat, einen entsprechenden Mechanismus zur Beurteilung dieser Auswirkungen zu entwickeln und sie sich daher auf die Bewertung der von den Entwicklungsländern erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele beschränkt; bedauert ferner, dass die Antworten der Kommission auf den Fragebogen des Entwicklungsausschusses zur Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele im Rahmen der Entwicklungsmaßnahmen der Kommission besonders vage sind; 164. begrüßt die von der Kommission innerhalb ihres Systems der Berichterstattung erzielten Verbesserungen und würdigt die verbesserte Qualität des Jahresberichts 2004 zur Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG (KOM(2004) 0536 und SEK(2004) 1027); 165. beschließt die Einführung einer Plenardebatte über den Jahresbericht der Kommission zur Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG; 166. begrüßt die Tatsache, dass sich der Anteil der aus dem Gesamthaushaltsplan und dem EEF finanzierten Ausgaben für die soziale Infrastruktur und Dienstleistungen im Rahmen der offiziellen Entwicklungshilfe, die sich im Jahr 2003 auf 8 269 Mio. EUR beliefen, von 31,4 % im Jahr 2002 auf 34,7 % im

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.