Europäische Union

2005/530/EG, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 zum Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III — Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005B0530. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Jahr 2003 erhöht hat; 167. bedauert die Tatsache, dass nur 198 Mio. EUR (2,4 %) für Grundbildung und 310 Mio. EUR (3,8 %) für gesundheitliche Grundversorgung bereitgestellt wurden, und hält dies für inakzeptabel; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die für diese Bereiche bestimmten Finanzmittel aufzustocken, und fordert, 20 % der Ausgaben der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für Grundbildung und gesundheitliche Grundversorgung in den Entwicklungsländern zu verwenden; 168. begrüßt die Rolle der Kommission in der Debatte über eine Koordinierung der Hilfe der Geber und eine Harmonisierung der Verfahren; bedauert die mangelnden Fortschritte auf internationaler Ebene und die Zurückhaltung der Mitgliedstaaten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um eine Überschneidung von Entwicklungsaktionen zu vermeiden und Fortschritte auf dem Wege zu einer einander ergänzenden Hilfeleistung zu erzielen; 169. ist der Auffassung, dass die Unterstützung der Kommission bei der Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten auf ihre Beteiligung an der Entwicklungspolitik der Europäischen Union unzureichend war; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die neuen Mitgliedstaaten und die Bewerberländer beim Aufbau ihrer Entwicklungspolitik und im Prozess der Sensibilisierung für Entwicklungsfragen zu unterstützen; Heranführungshilfe Phare 170. lobt die Kommission für die Anstrengungen, die sie bisher im Rahmen des Phare-Programms unternommen hat, um die Bewerberländer auf die Verwaltung der Strukturfonds vorzubereiten; 171. ist allerdings besorgt darüber, dass es bei vielen Phare- und Ispa-Agenturen in den neuen Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, den Abschluss des Zulassungsprozesses vor dem Beitritt sicherzustellen; fordert die Kommission jedoch mit Nachdruck auf, alles daran zu setzen, damit sich dieses Versäumnis nicht bei Rumänien, Bulgarien und künftigen Beitrittsländern wiederholt; 172. stellt jedoch fest, dass der Wert des Phare-Programms, was „Learning by doing“ betrifft, begrenzt ist, da sich die verwalteten Programme erheblich von den EFRE- und ESF-Programmen unterscheiden, auf die sie vorbereiten sollen, und dass noch ein erheblicher Bedarf an zusätzlicher Unterstützung beim Aufbau von Institutionen besteht, um die Verwaltung der Strukturfondsmittel nach dem Beitritt zu erleichtern; äußerst sich besorgt über die Fähigkeit der Bewerberländer, die Strukturfondsmittel nach dem Beitritt abzurufen; 173. begrüßt daher grundsätzlich den Vorschlag für ein neues einheitliches Instrument zur Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds, solange es nicht zu kompliziert konzipiert ist; fordert daher, auch wenn es die Notwendigkeit eines angemessenen Kontrollrahmens unterstreicht, die Kommission auf sicherzustellen, dass das neue Instrument so einfach wie möglich gehalten wird, um seine Anwendung nicht zu behindern; Sapard 174. gelangt zu dem Schluss, dass mit Sapard, dem ersten vollständig dezentralisierten Heranführungsinstrument, hervorragende Ziele verfolgt wurden, selbst wenn es nicht gelungen ist, sie vollständig zu verwirklichen; erkennt den Nutzen des Sapard-Programms an, das nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung in den Bewerberländern gefördert hat, sondern auch zu einer neuen rationelleren und stärker projektorientierten Denkweise beigetragen hat; erkennt an, dass das Programm in Bezug auf „Learning by doing“ von Nutzen war, da es den nationalen Verwaltungsbehörden in den Beitrittsländern unmittelbare Erfahrung mit der Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln verschafft hat; vertritt die Auffassung, dass die mit diesem Programm insgesamt gewonnenen Erfahrungen zweifellos einen Zusatznutzen für die Durchführung künftiger Gemeinschaftsprogramme bedeuten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Ex-ante-Analyse des Bedarfs zu verbessern, um den Zusatznutzen noch weiter zu erhöhen; 175. erkennt an, dass das zur Durchführung des Programms eingesetzte dezentrale Verwaltungssystem insgesamt gut funktioniert, fordert jedoch die Kommission nachdrücklich auf, es weiter zu verbessern, indem aus den bisher aufgetretenen Problemen Lehren gezogen werden und den Beitrittsländern mehr Unterstützung bei auftretenden Problemen geboten und für ein besseres Follow-up des Programms gesorgt wird; 176. stellt fest, dass unter anderem komplexe Verfahren und rechtliche Unsicherheiten eine sehr geringe Ausschöpfungsquote zur Folge haben, und ist enttäuscht darüber, dass laut Stand vom 15. Dezember 2004 nach fünf Jahren der Durchführung lediglich die Hälfte der Gelder bei den (End-)Empfängern eingegangen ist; ist jedoch erfreut darüber, dass keine Sapard-Mittel aufgrund von Verzögerungen verfallen; weist die Kommission jedoch darauf hin, dass die wünschenswerte Beschleunigung der Zahlungen auf keinen Fall auf Kosten der Überwachung und Kontrolle des Programms gehen darf; 177. stellt fest, dass ein Großteil der Sapard-Mittel für Projekte verwendet wurde, die der Produktionssteigerung dienten, und fordert nachdrücklich, dass in den neuen Programmen größeres Schwergewicht auf Umwelt- und Gesundheitsqualitätsstandards gelegt wird; 178. räumt ein, dass der Rechnungsabschluss besser abgewickelt wurde als bei Phare, fordert jedoch weitere Verbesserungen, um den Verlust an EU-Geldern zu verringern; 179. lobt die Kommission für die Anstrengungen, die sie dank der spezifischen finanziellen Unterstützung im Rahmen der Heranführungsstrategie für Malta und Zypern unternommen hat, um diese beiden Länder bei der Vorbereitung des Beitritts zu unterstützen; bedauert jedoch, dass sowohl Malta als auch Zypern von den wichtigsten finanziellen Heranführungsinstrumenten — Phare, Sapard und Ispa — ausgenommen waren und daher weniger Gelegenheit hatten, sich auf die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel vorzubereiten. (1)   ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1. (2)   ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 1. (3)   ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1. (4)   ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99. (5)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (6)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. (7)   ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 82. (8)  KOM(2004) 0740. (9)  Ziffer 21 seiner Entschließung vom 4. Dezember 2003 (ABl. C 89 E vom 14.4.2004, S. 153) und Ziffer 68 seiner Entschließung vom 21. April 2004 über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 (ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 82). (10)  Siehe „Jahresbericht an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2003 durchgeführten internen Prüfungen“ (KOM(2004) 0740), S. 7. (11)  Auch bezeichnet als „Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung“ oder „Prüfung der optimalen Mittelverwendung“. (12)   ABl. L 158 vom 17.6.2002, S. 1. (13)   ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1. (14)  Siehe Stellungnahme des Rechnungshofes Nr. 2/2004. (15)  http://www.rekenkamer.nl/9282200/v/index.htm (16)   ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1021. (17)  Ziffer 8 der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (Dok. 6185/04 Haushalt 1). Siehe http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st06/st06185.de04.pdf (18)   ABl. C 31 E vom 5.2.2004, S. 137.

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