Europäische Union

2005/530/EG, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 zum Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III — Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005B0530. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mzusetzen; fordert die Kommission auf, in ihren Bericht über die Folgemaßnahmen eine detaillierte Auflistung und einen Zeitplan der Maßnahmen aufzunehmen, die für die Fälle geplant sind, in denen bisher noch keine Maßnahmen beschlossen und/oder durchgeführt wurden; 71. fordert den Rechnungshof auf, einen Jahresbericht über seine eigenen Tätigkeiten, seine Fähigkeit, die Produktionsziele zu erreichen, die Kosten pro Einheit, wichtige Entwicklungsbereiche und andere für seine Leistungsfähigkeit relevante Faktoren vorzulegen; stellt fest, dass ein solcher Leistungsbericht auch eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten würde, Informationen über die Modernisierung der DAS und andere Entwicklungen, was den Prüfungsansatz des Rechnungshofs betrifft, zu veröffentlichen; 72. fordert den Rechnungshof ferner auf, die Möglichkeit zu prüfen, sein Prüfungshandbuch und Informationen über den DAS-Ansatz auf seiner Website zu veröffentlichen; 73. begrüßt die Absicht des Rates, „seine Behandlung von Fragen der Rechnungsprüfung und der Finanzkontrolle weiter zu stärken, um in fortgesetzter enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rechnungshof die Entlastungsempfehlung des Rates regelmäßiger und effizienter überwachen zu können“ (17); 74. fordert den Rechnungshof auf, jedes Jahr in Bereichen, in denen Ausgaben delegiert werden, eine Reihe von „Benchmark-Prüfungen“ vorzunehmen, die in Sonderberichten veröffentlicht werden und die vorsehen, dass — alle 25 Mitgliedstaaten in Bezug auf dasselbe Programm bzw. dieselbe Tätigkeit geprüft werden, — die Ergebnisse für die einzelnen Mitgliedstaaten in offener und transparenter Weise veröffentlicht werden, so dass Vergleiche angestellt werden können, und fordert den Rechnungshof auf, spätere Follow-up-Prüfungen vorzunehmen, um die Fortschritte zu überwachen; 75. fordert den Rat auf, mit dem Parlament und der Kommission zusammenzuarbeiten, um der Schaffung eines umfassenden Kontroll- und Prüfungsrahmens die ihr gebührende Priorität einzuräumen und sie politisch voran zu bringen, indem eine hochrangige Expertengruppe eingesetzt wird, i) in der führende Persönlichkeiten mit Erfahrung in den EU-Organen, nationalen Rechnungskontrollbehörden und Finanzministerien sowie Sachverständige aus internationalen Rechnungsprüfungseinrichtungen vertreten wären; ii) die den Entwurf eines Aktionsplans für die Schaffung eines kohärenten Umfelds für die interne Kontrolle und die externe Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der mit der geteilten Verwaltung verbundenen Herausforderungen ausarbeiten würde; iii) die mögliche verfassungsrechtliche, politische und administrative Hemmnisse aufzeigen würde, die beseitigt werden müssten, damit sich die nationalen Rechnungskontrollbehörden aktiv am Schutz von Steuergeldern beteiligen können, die durch den Haushalt der Union fließen; iv) die dem Rat, der Kommission und dem Parlament möglichst bald Bericht erstatten würde; 76. wird einmal pro Jahr einen Vertreter des Rates einladen, seinen zuständigen Ausschuss über den Fortgang der Arbeiten der Expertengruppe zu unterrichten, und dadurch den permanenten Charakter dieser Tätigkeit sicherstellen; 77. hält es für wichtig zu prüfen, wie nationale Rechnungskontrollbehörden eine operativere Rolle in dem Prozess spielen könnten, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich um unabhängige Organe handelt, die nicht immer über eine ausreichende Kenntnis der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft verfügen; fordert den Rechnungshof auf, eine Bewertung (einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse) der Ergebnisse der Arbeit des Kontaktausschusses der Präsidenten der obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union und des Rechnungshofs vorzunehmen und die Auffassungen des Hofes hinsichtlich der Frage, ob die Auswirkungen der Erweiterung die Rolle dieses Gremiums aufwerten könnten, mitzuteilen; 78. vertritt ferner die Auffassung, dass es notwendig sein könnte zu analysieren, ob die derzeitige Struktur und Funktionsweise des „kopflastigen“ Rechnungshofs reformiert werden sollte; weist darauf hin, dass der Rechnungshof derzeit 25 Mitglieder hat und über 736 Bedienstete verfügt, von denen 325 von Beruf Prüfer sind (Laufbahngruppen A und B), von denen wiederum 275 (Laufbahngruppen A und B) in den Prüfungsgruppen und 50 (Laufbahngruppe A) in den Kabinetten der Mitglieder tätig sind; 79. bedauert, dass es aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage ist, der Empfehlung des Rates die ihr gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, und fordert die Kommission und den Rat auf, folgenden Vorschlag zur Änderung von Artikel 145 Absatz 1 der Haushaltsordnung vorzulegen, bzw. anzunehmen: „Auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, erteilt das Europäische Parlament vor dem 30. Juni des Jahres n +2 der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Haushaltsjahrs n.“ 80. fordert seinen Präsidenten auf, in seiner Rede auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates die Notwendigkeit anzusprechen, die Bewirtschaftung der Mittel der Europäischen Union durch die Mitgliedstaaten zu verbessern; B.   SEKTORSPEZIFISCHE FRAGEN Eigenmittel 81. weist darauf hin, dass der Anteil der aufgrund des Bruttonationaleinkommens berechneten Eigenmittel ständig wächst und inzwischen bald zwei Drittel der Eigenmittel ausmacht; unterstützt deshalb ausdrücklich die Empfehlung des Rechnungshofes (Ziffer 3.48), dass die Kommission mehr direkte Prüfungen der zugrunde liegenden Daten aus den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vornimmt; Landwirtschaft, Tiergesundheit und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen 82. fordert die Mitgliedstaaten auf, Fälle von Unregelmäßigkeiten rechtzeitig alle drei Monate zu melden, wobei es einräumt, dass die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen eine Sonderregelung beantragen können; erwartet, dass die zuständigen Dienste der Mitgliedstaaten ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet sind, und erwartet von allen Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland, Griechenland und Spanien, dass sie spätestens ab Juli 2005 ein elektronisches Meldesystem anwenden; fordert die Kommission auf, seinen zuständigen Ausschuss spätestens im September über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu unterrichten; 83. stellt fest, dass die Kommission dafür verantwortlich ist, dass in der Zeit von 1971 bis September 2004 mindestens 1 200 Mio. EUR nicht wieder eingezogen wurden; hält diese Situation für inakzeptabel und betrachtet sie als Zeichen dafür, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission es an der gebührenden Sorgfalt haben mangeln lassen; erwartet, dass ihm rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2004 ein Bericht darüber vorgelegt wird, wie und wann diese Gelder wieder eingezogen werden sollen; stellt fest, dass derzeit über 812 Mio. EUR Gegenstand von Gerichtsverfahren sind und diese Gelder möglicherweise ebenfalls nicht wieder eingezogen werden können; erwartet ferner eine Bewertung der Effizienz der „Prämie“ von 20 %, die bei einer erfolgreichen Wiedereinziehung an die Zahlstelle zu zahlen ist; 84. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Überarbeitung der Haushaltsordnung einfachere und kohärentere Regeln für Wiedereinziehungen vorzuschlagen; erwartet, vor der endgültigen Abfassung des Vorschlags der Kommission zu diesem Aspekt konsultiert zu werden; 85. stellt fest, dass die Kommission bis März 2005 alle rund 4 000 Fälle von Unregelmäßigkeiten geprüft haben wird (442 bedeutende Fälle und 3 500 kleinere Fälle), die sich in dem Bezugszeitraum ereignet haben; 86. begrüßt die Absicht der Kommission, die „Schwarze Liste“ zu verbessern, in der Wirtschaftsbeteiligte aufgeführt werden, die innerhalb eines Jahres vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von über 100 000 EUR erhalten haben; 87. unterstreicht nachdrücklich, dass die Kommission messbare Fortschritte erzielen muss, indem sie ein realistisches „Benchmarking“ künftiger Verbesserungen vornimmt und seinem zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstattet; 88. fordert die Kommission auf, die Überwachung der für die Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik zuständigen Zahlstellen zu verbessern; weist darauf hin, dass die Zahlstellen in den neuen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt von der Kommission genehmigt werden mussten; fordert die Kommission auf, diese Praxis weiter zu verfolgen und dem Parlament einen Bericht darüber zu unterbreiten, ob die Möglichkeit besteht, für die Zahlstellen in den derzeitigen Mitgliedstaaten eine Genehmigung durch die Kommission vorzusehen; System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern 89. stellt fest, dass die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern angelegten Datenbanken aufgrund fehlender gemeinsamer Standards nicht für einen Datenaustausch geeignet sind; bedauert, dass dies die Rückverfolgbarkeit von Rindern über die Grenzen hinweg potenziell gefährdet; 90. erkennt an, dass die derzeitige Regelung es der Kommission nicht gestattet, bindende Vorschriften für die Möglichkeit einer Zusammenschaltung der nationalen Datenbanken zu erarbeiten; fordert die Kommission angesichts der Feststellungen im Sonderbericht des Rechnungshofs auf, einen Gesetzgebungsvorschlag für die Erweiterung der Durchführungsbefugnisse der Kommission vorzulegen, um die Kompatibilität der nationalen Datenbanken zu gewährleisten; 91. fordert die Kommission auf, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens vor allem den neuen Mitgliedstaaten, die derzeit dabei sind, nationale Datenbanken einzurichten, Orientierungs- und Beratungshilfe für den Datenaustausch anzubieten; 92. stellt fest, dass der Ersatz des derzeitigen Ohrmarkensystems durch elektronische Kennzeichnungsvorrichtungen nicht nur dem Tierschutz dienen würde, sondern auch die Rückverfolgbarkeit der Verbringung von Tieren von einem Mitgliedstaat in einen anderen weiter verbessern würde, wenn die auf diesen elektronischen Vorrichtungen gespeicherten Daten harmonisiert würden; fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag für die Verwendung elektronischer Kennzeichnungsvorrichtungen anstelle von Ohrmarken vorzulegen; weist darauf hin, dass der Kommission in dem Vorschlag Durchführungsbefugnisse übertragen werden sollten, um die Festlegung gemeinsamer Standards für die auf den jeweiligen elektronischen Vorrichtungen gespeicherten Daten zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Technologie für die Einführung eines elektronischen Kennzeichnungssystems genügend ausgereift sein muss, bevor sie eingesetzt werden kann; Verwaltung und Überwachung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche 93. stellt fest, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vorsehen, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und die damit zusammenhängenden Ausgaben der Gemeinschaft vorlegt; bedauert, dass die Kommission dieser Verpflichtung bisher noch nicht nachgekommen ist; fordert der Kommission auf, ab 2006 alle drei Jahre eine solche umfassende Bewertung vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass in dieser Bewertung Kosten-Nutzen-Analysen der Gemeinschaftsstrategie berücksichtigt werden sollten; 94. weist darauf hin, dass nicht nur die formale Umsetzung, sondern auch die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten genau überwacht werden sollte; fordert die Kommission auf, die Erforschung von Impfstoffen und Testverfahren weiter zu fördern und die Studie über die Fähigkeit der Veterinärdienste der Mitgliedstaaten, eine wirksame Seuchenkontrolle zu garantieren, zu gegebener Zeit zu aktualisieren; 95. bemerkt, dass sich die Anzahl der Tiertransporte im Binnenmarkt in den letzten zehn Jahren vervielfacht hat, während die Probleme im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit von Tierverbringungen und der Gewährleistung des Tierschutzes während des Transports noch immer nicht zufrieden stellend gelöst wurden; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit, Tiertransporte durch einen stärkeren Rückgriff auf lokale Schlachthöfe zu verringern, noch weiter zu prüfen; fordert die Kommission ferner auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Transport kranker oder verletzter Tiere einzuschränken; 96. hält es für äußerst wichtig, die Bedeutung der Rolle zu unterstreichen, die den Landwirten im Rahmen der Strategie der Gemeinschaft zur Verhütung und Eindämmung der Seuche zukommt; fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten, der vorsieht, dass die Entschädigung, die die Mitgliedstaaten Landwirten für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zahlen, nur dann durch die Gemeinschaft erstattet wird, wenn die Landwirte ihrer Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Ausbruchs der Seuche nachgekommen sind; 97. erklärt, dass eine weitere Präzisierung des Finanzrahmens erforderlich ist, um eine Gleichbehandlung der Landwirte und Transparenz bei der Berechnung der Entschädigung sicherzustellen; weist darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 17. Dezember 2002 zur Maul- und Klauenseuche 2001 (18) die Auffassung vertreten hat, dass Entschädigungsforderungen fair bearbeitet werden müssen, um Betrug zu vermeiden; fordert die Kommission auf, die Erstattungssätze für die verschiedenen Tierseuchen zu harmonisieren und tragfähige Berechnungskriterien, z. B. der aktuelle Marktpreis des Tieres, festzulegen; erkennt an, dass es bei einem Ausbruch der Seuche keine eindeutig festgelegten Marktpreise für Magervieh, Zuchttiere und Herdbuchtiere gibt, sondern nur für ausgemästete Tiere; 98. unterstreicht, dass in Anbetracht der Tatsache, dass der Gesundheitsschutz dem Interesse der Gesellschaft als Ganzes dient, öffentliche Mittel weiterhin die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Seuchenbekämpfungskosten der Gemeinschaft darstellen müssen, und dass die Landwirte ebenfalls Steuerzahler sind; stellt fest, dass die Landwirte in einigen Mitgliedstaaten einen finanziellen Beitrag zu den nationalen Seuchenbekämpfungsausgaben leisten (die zur gemeinsamen Finanzierung der Gesamtkosten benötigt werden), während andere Mitgliedstaaten von den Landwirten keinen Beitrag verlangen, was die Chancengleichheit für Agrarerzeuger in der Europäischen Union gefährden kann; weist darauf hin, dass der vom Parlament eingesetzte Nichtständige Ausschuss für Maul- und Klauenseuche die Kommission aufgefordert hat, Lösungen vorzuschlagen, wie die Landwirte an den der Gemeinschaft entstehenden Kosten beteiligt werden könnten; nimmt die in einigen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen und die für die Kommission 2003 durchgeführte Studie zur Kenntnis, in der untersucht wurde, wie eine finanzielle Beteiligung der Landwirte erreicht werden könnte; Gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak 99. begrüßt die vom Rat 2004 beschlossene Reform der im Rahmen der GAP gewährten Unterstützung für Tabak, die eine Entkopplung der Beihilfe von der Produktion vorsieht, indem die Tabakprämie während einer vierjährigen Übergangszeit schrittweise durch Ansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung ersetzt wird; 100. begrüßt die Empfehlung des Rechnungshofs, wonach die Kommission dafür Sorge tragen sollte, dass weitere Reformvorschläge auf ausreichenden Daten beruhen und die Auswirkungen der Vorschläge analysiert werden; fordert die Kommission auf, der Bedeutung der Tabakproduktion für die Beschäftigung und die Wirtschaft in benachteiligten Gebieten besonderes Augenmerk zu schenken; 101. stellt fest, dass die Tabakproduktion der Gemeinschaft nur 30 % des Bedarfs der Industrie deckt; weist darauf hin, dass bereits im Rahmen der letzten GMO-Reform Mechanismen eingeführt wurden, um die europäische Produktion der Nachfrage in der Europäischen Union anzupassen; 102. stellt fest, dass aufgrund des derzeitigen Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage ein Großteil des in der Europäischen Union erzeugten Tabaks exportiert wird; bedauert, dass diese Politik nicht im Einklang mit der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft für kleine Tabakanbauer in Entwicklungsländern steht, die vom Export abhängig sind, da sich die Exportchancen der Entwicklungsländer durch die EU-Tabakexporte erheblich verringern; fordert, dass die Agrarpolitik und die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft miteinander in Einklang gebracht werden; 103. weist darauf hin, dass selbst wenn dort, wo Tabak angepflanzt wird, andere Kulturen angebaut werden können, das ökonomische Gleichgewicht der landwirtschaftlichen Betriebe stark vom Tabak abhängig ist; erinnert daran, dass es in seinem Bericht über die letzte GMO-Reform eingeräumt hat, dass es äußerst schwierig ist, wirtschaftliche Alternativen zu entwickeln, die die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten wie in der Tabakproduktion; fordert die Kommission auf, ihre Politik zur Förderung des Anbaus alternativer Kulturen fortzusetzen und den Tabakfonds als wichtiges Instrument sowohl für die Verbesserung der Qualität des EU-Tabaks als auch zur Erforschung alternativer Anbaumöglichkeiten einzusetzen; 104. weist darauf hin, dass die Erforschung alternativer Kulturen vernachlässigt wurde und die Erzeuger nicht darin bestärkt wurden, sich auf andere Wirtschaftstätigkeiten umzustellen; weist ferner darauf hin, dass der durch eine Abgabe auf die Tabakbeihilfe finanzierte Tabakfonds der Gemeinschaft, der von der Generaldirektion AGRI (50 %) und der Generaldirektion SANCO (50 %) gemeinsam verwaltet wird, nicht genügend in Anspruch genommen wurde, wobei ein Großteil der nicht verwendeten Mittel in Höhe von 68 Mio. EUR für Informationskampagnen der Generaldirektion SANCO bestimmt war; ab 2006 werden keine Maßnahmen mehr zur Förderung einer Produktionsumstellung finanziert; fordert ein konsequenteres Vorgehen; 105. hält es für eine effiziente Überwachung des Tabakmarkts und der diesbezüglichen Ausgaben der Gemeinschaft für unverzichtbar, dass die Mitgliedstaaten ihren in den verschiedenen Gemeinschaftsverordnungen festgelegten Meldepflichten nachkommen; fordert nachdrücklich, dass gegen Mitgliedstaaten, die diesen Pflichten nicht nachkommen, finanzielle Sanktionen verhängt werden; 106. stellt fest, dass die Landwirte angesichts der Tatsache, dass sie bei Nichteinhaltung der Bestimmungen mit einer Kürzung oder Streichung der Zahlungen rechnen müssen, im Voraus über ihre neuen Pflichten informiert werden müssen, was die Bindung an die Einhaltung von Umweltstandards („cross compliance“) nach der für 2006 vorgesehenen Reform betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihrer Pflicht zur genauen Festlegung dieser Kriterien rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Reform nachzukommen, um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeiten den neuen Bestimmungen anzupassen; 107. stellt fest, dass die Kommission dem Rat bis zum 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung der für 2006 vorgesehenen Reform 2006 vorlegen muss; äußert sein Interesse an diesem Bericht und fordert, dass er auch dem Parlament vorgelegt wird; Strukturmaßnahmen 108. bedauert, dass einige Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die Steuergelder, für die sie verantwortlich sind, zu kontrollieren und zu verwalten, und hebt die Heuchelei einiger Mitgliedstaaten hervor, die der Kommission Unfähigkeit vorwerfen, wenn es um die Kontrolle von Ausgaben geht, für die diese Mitgliedstaaten selbst verantwortlich sind; 109. stellt fest, dass der Rechnungshof an den internen Kontrollmechanismen der Kommission nichts auszusetzen hat und Verbesserungen festgestellt hat; bedauert die Tatsache, dass in Anbetracht unzulänglicher Mittel nur eine beschränkte Zahl der Systeme der Mitgliedstaaten Kontrollen vor Ort unterzogen wurden; 110. fordert die Kommission auf, das Parlament über die Länder zu unterrichten, die es unterlassen haben, die vereinbarten Verbesserungen in ihren Kontrollsystemen zügig umzusetzen, und weiterhin unvollständige Erklärungen nach Artikel 8 vorlegen; 111. ermutigt die Kommission, in Fällen ernsthafter Unregelmäßigkeiten oder bei Aufdeckung schwerwiegender Mängel in den Verwaltungskontrollsystemen der Mitgliedstaaten Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten auszusetzen. Interreg III 112. stellt fest, dass es, da messbare Ziele und klar definierte Indikatoren fehlen, schwierig ist zu beurteilen, inwieweit das Ziel des Programms Interreg III, nämlich die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft durch Förderung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit und ausgewogener räumlicher Entwicklung, erreicht worden ist; hält es daher auch für schwierig zu beurteilen, ob zur Erreichung dieses Ziels die wirksamsten Mittel eingesetzt wurden; 113. fordert die Kommission nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um klar definierte Ziele und Indikatoren festzulegen, die eine Messung der Auswirkungen dieses Programms ermöglichen, so dass der Zusatznutzen der EU-Ausgaben in diesem Bereich bewertet werden kann; unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und kompetenten Analyse, in der die Unterschiede zwischen Kosten und Nutzen für den Einzelnen und für die Gesellschaft oder zwischen Kosten und Nutzen auf lokaler und gemeinschaftlicher Ebene aufgezeigt werden, da diese Unterschiede ja der Hauptgrund für das Programm sind; Interne Politikbereiche Umwelt, Volksgesundheit und Sicherheit 114. hält die Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufrieden stellend; 115. begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung des Ausführungszyklus bei den Mehrjahresprogrammen; fordert die Kommission auf, die Ausschreibungen gezielter vorzunehmen und den Antragstellern stärker behilflich zu sein, um zu verhindern, dass zahlreiche Projektanträge eingereicht werden, die eindeutig nicht für eine Finanzierung in Frage kommen; 116. weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verwaltungs- und Finanzbestimmungen der Haushaltsordnung nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Zuschüsse oder der Auswahl der zu finanzierenden Projekte führen sollte; Forschung 117. stellt fest, dass die Regeln für die Beteiligung an den europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Technologie zu komplex sind; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass dies für die Kommission und die Teilnehmer ein ernstes Problem darstellt; bedauert, dass es insbesondere für kleine Einrichtungen mit weniger entwickelten Verwaltungsstrukturen und KMU schwierig ist, die übermäßige Anzahl von Regeln und Vorgaben einzuhalten; 118.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.