Europäische Union

Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0698. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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anktionsüberwachungsteams, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Nachrichtenmedien über illegale SALW und andere illegal weitergegebene konventionelle Waffen und Munition; h) wird eine nahtlose Verbindung zu Interpol iARMS hergestellt, die Interpol Quervergleiche zwischen im iARMS-System gespeicherten Tatwaffen und Informationen aus iTrace über in Konflikten eingesetzte Waffen ermöglicht; i) werden Risikobewertungsberichte in einem vorgegebenen Format erstellt, mit deren Hilfe Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen die Bereiche ermitteln können, in denen ein besonders großer Bedarf an Verbesserungen, Unterstützung und Zusammenarbeit besteht, und die den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden helfen sollen, konkrete Umlenkungsrisiken zu erkennen. 4.1.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Im Rahmen des Projekts soll ein freies, öffentlich zugängliches Online-Kartierungssystem ohne Beschränkungen für die potenziellen Nutzer aufgebaut werden. 4.1.5.   Begünstigte des Projekts Wenn iTrace erst einmal über Einträge verfügt (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3), wird es umfassende Informationen liefern, die sich ausdrücklich, aber nicht ausschließlich an folgende Adressaten richten: für Waffenausfuhrkontrolle zuständige nationale politische Entscheidungsträger, für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Ämter; regionale und internationale Organisationen (einschließlich der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, der VN-Friedensmissionen, des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNDOC), des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) und Interpol), nichtstaatliche Forschungseinrichtungen (einschließlich des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), der Group for Research and Information on Peace (GRIP), des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) und Small Arms Survey), zivilgesellschaftliche Organisationen (einschließlich Amnesty International und Human Rights Watch) sowie internationale Nachrichtenmedien. 4.2.   Projekt 2: Untersuchungen vor Ort und retrospektive Studien, um in Echtzeit Belege über umgelenkte und illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben 4.2.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition in Konfliktgebieten durchgeführt. Es handelt sich um eine Pilotinitiative, die den Nutzen des iTrace-Systems bestätigen soll, indem aktuelle Informationen über die Umlenkung von und den illegalen Handel mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition in den Ländern am Südrand der Sahara generiert werden. Es erstreckt sich auf mehrere Länder, die den EU-Mitgliedstaaten besonders Sorge bereiten, wie beispielsweise die Zentralafrikanische Republik, Libyen, Mali, Niger, Südsudan, Sudan und Somalia. Zudem werden im Rahmen des Projekts retrospektive Studien durchgeführt, damit nachgeprüfte, vorhandene Informationen über relevante Waffentransfers, die nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammen, in das iTrace-System eingegeben werden können. 4.2.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus bewaffneten Konflikten in Staaten am Südrand der Sahara stammende illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material illegal wieder in Umlauf gebracht wurden; b) Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über illegale SALW und andere illegale Waffen, Munition und ihre Benutzer, auch unter anderem der Fotoaufnahmen von Waffen, ihren Bestandteilen und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren sowie der Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferungen und Transferwege); c) Sichtung und Überprüfung der nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammenden neuesten Belege für relevante Transfers von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, einschließlich der Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Nichtregierungsorgansiationen und internationalen Nachrichtenmedien; d) Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace; e) Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTRace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden; f) Zusammenarbeit mit den EU-Regierungen mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen. Das Projekt wird in Stufen während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird vor Ort Beweismaterial für abgezweigte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition in Konfliktregionen am Südrand der Sahara gesammelt; b) werden anhand der von CAR und anderen Organisationen stammenden Belege für abgezweigte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition Region für Region Fälle von illegalem Waffenhandel geprüft und dokumentiert; c) werden konkrete visuelle Nachweise für abgezweigte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Endverbleibserklärungen, eingeholt; d) werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem illegalen Handel beteiligten Akteure und Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten; e) werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen und somit in vollem Umfang veröffentlicht. 4.2.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 30 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten zweijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können. 4.2.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden. 4.3.   Projekt 3: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung 4.3.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch zu koordinieren und dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können. 4.3.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Präsentationen von CAR-Mitarbeitern auf zwei Konferenzen in Brüssel. Dabei soll iTrace demonstriert und insbesondere Folgendes gezeigt werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des ATT, 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden; b) Präsentationen von CAR-Mitarbeitern auf verschiedenen internationalen Konferenzen (der EU, VN und OSZE und regionaler Organisationen einschließlich der Afrikanischen Union, des Regionalzentrums für Kleinwaffen in der Region der Großen Seen, am Horn von Afrika und in den angrenzenden Staaten (RECSA)). Dabei soll iTrace vor Politikern demonstriert werden; zudem geht es darum, dauerhafte Partnerschaften mit Personen und Organisationen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und Politikern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle von SALW und anderer konventioneller Waffen und Waffenausfuhrkontrolle (VN-Aktionsprogramm und ATT) befasst sind, der Nutzen von iTrace nähergebracht und ihre Durchführung bewertet; b) werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Verbreitung von Waffen zu entwickeln; c) erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für Rückmeldungen und eine Verbesserung des Systems vorgesehen werden; d) wird die Vernetzung des wachsenden Kreises von Experten für die Kontrolle von SALW und anderer konventioneller Waffen, die die Umlenkung von und den illegalen Handel mit konventionellen Waffen und Munition vor Ort untersuchen, gefördert; e) wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition dabei hilft, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen. 4.3.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Teilnahme von CAR-Mitarbeitern an bis zu 12 Konferenzen, von denen zwei in Brüssel stattfinden. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in den Abschlussbericht aufgenommen. 4.3.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden. 4.4.   Projekt 4: iTrace-Strategieberichte 4.4.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts sollen auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten sollte hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte. 4.4.2.   Projektmaßnahmen Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe von vier iTrace-Strategieberichten führt. 4.4.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden vier Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird; b) werden die iTrace-Strategieberichte an alle EU-Mitgliedstaaten verteilt; c) wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die möglichst eine weltweite Abdeckung garantiert; d) wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die in den internationalen Nachrichtenmedien auf möglichst großes Interesse stoßen. 4.4.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden vier iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und weltweit veröffentlicht. 4.4.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden. 5.   Standorte Standort des Projekts 1 ist das Vereinigte Königreich. Bei dem Projekt wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die erforderlichen Ergebnisse von Untersuchungen vor Ort nicht aus der Ferne beschafft werden können, und für Projekt 2 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in den Ländern am südlichen Rand der Sahara. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder am Südrand der Sahara. Projekt 3 wird weltweit auf internationalen Konferenzen durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 4 wird im Vereinigten Königreich durchgeführt. 6.   Dauer Die Projekte werden voraussichtlich insgesamt 24 Monate dauern. 7.   Durchführende Stelle und Sichtbarkeit der EU 7.1.   Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses wird CAR betraut. CAR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr Die Einrichtung ist aus einem wachsenden Netz von Waffenprüfern entstanden, das seit 2006 Pionierarbeit auf dem Gebiet der Ermittlung und Rückverfolgung von konventionellen Waffen und Munition leistet. Sie ist die einzige Organisation außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, die sich ausschließlich damit befasst, konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material vor Ort in aktuellen bewaffneten Konflikten zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen, und ihr Operationsgebiet ist sehr viel weiter gesteckt als die Betätigungsfelder der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, die sich nur auf die Staaten beschränken, gegen die Sanktionen verhängt worden sind. Auch sind die Operationen von CAR gezielter als die der bestehenden Nichtregierungsorganisationen für Waffenkontrolle, wie etwa BICC, GRIP, SIPRI und Small Arms Survey (SAS). CAR wurde in Abstimmung (1) mit den vorgenannten Organisationen gegründet, um eine erhebliche Lücke in deren Forschungs- und Analysearbeit zu füllen. Sie konzentrieren sich nämlich eher auf die Forschung auf Makroebene (Analyse von Handelsstatistiken und Gewinnung von Informationen über illegalen Handel aus Drittquellen) oder auf Arbeiten auf der „mittleren Ebene“ in bestimmten Ländern (oft verbunden mit Untersuchungen über bewaffnete Gewalt, die nicht auf Waffen per se ausgerichtet sind). Anders als diese Organisationen befasst sich CAR ausschließlich damit, Waffen vor Ort zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen. Dieses Konzept der Einzelfallstudie und die für seine Umsetzung notwendigen technischen Kapazitäten sind Voraussetzung für eine umfassende Kartierung der Umlenkung konventioneller Waffen in und innerhalb von Konfliktstaaten, die derzeit von der internationalen Gemeinschaft noch nicht ausreichend überwacht wird. Hierfür entsendet CAR kleine Teams von Ermittlern, die über eine mindestens zehnjährige Erfahrung im Waffenbereich verfügen, in Konfliktgebiete, damit sie vor Ort illegale Waffen aufspüren und dokumentieren. Überdies unterstützt, koordiniert und überprüft CAR Untersuchungen von Mitgliedern der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Mitarbeitern der VN-Missionen, Journalisten und unabhängigen Forschern, die vor Ort tätig sind. Nur mit diesen Kernkomptenzen lassen sich die detaillierten Informationen über Waffen gewinnen, wie sie für ein globales System für die Berichterstattung über illegale konventionelle SALW und andere illegale Waffen wie iTrace benötigt werden. 7.2.   Sichtbarkeit der EU CAR ergreift geeignete Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden gemäß dem von der Kommission erstellten und herausgegebenen Communication and Visibility Manual for European Union External Actions durchgeführt. CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. 8.   Berichterstattung CAR legt daher regelmäßig Quartalsberichte vor. (1)  CAR hat BICC, GRIP, SAS und SIPRI während der Konzipierung des iTrace-Projekts ausführlich konsultiert. Alle vier Organisationen haben erklärt, dass sie a) nicht über die technischen Kapazitäten verfügen, um ein solches Projekt durchzuführen, b) ihre Forschungspläne radikal umschreiben und zusätzliche Experten einstellen müssten, wenn sie es dennoch tun wollten, und c) das iTrace-Projekt ihre Forschungsarbeit hervorragend unterstützen werde, da es mit der feldgestützten Kartierung eine bislang fehlende Komponente einbringe, die die bestehenden Konzepte, bei denen der Waffenhandel aus der Ferne überwacht wird, ergänze.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.