Europäische Union

98/526/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Februar 1998 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. IV/M.950 - Hoffmann-La Roche/Boehringer Mannheim) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 70) (Nur der englische Wortlaut ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0526. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ktmarkt zugerechnet werden sollten. Zum einen verfügen HIA-Reagenzien über andere Eigenschaften als CC-Reagenzien. Immunchemietests erfordern eine komplexere Nachweistechnologie; sie messen andere Substanzen und können erheblich niedrigere Konzentrationen nachweisen. Sie sind daher teurer als CC-Reagenzien. Zum zweiten ist der Wettbewerbsdruck auf HIA-Anbieter ein anderer, da sogar Abnehmer, die Immuntests teilweise an Geräten der klinischen Chemie durchführen können, HIA-Reagenzien oft bei anderen Quellen beziehen als CC-Reagenzien, nämlich beim Hersteller der von ihnen verwendeten Immunchemie-Geräte. Ihnen stehen daher bei einem kleinen, aber signifikanten und nicht nur kurzfristigen Preisanstieg noch andere Alternativen zur Verfügung als bei CC-Reagenzien. Sie können auf HIA-Anbieter umsteigen, die (wie Abbott) nicht in der klinischen Chemie tätig sind, und die Tests auf deren Immunchemie-Geräten durchführen. Die Bedeutung dieser Wettbewerbsalternativen läßt sich an der unterschiedlichen Verteilung der Marktanteile bei HIA- und CC-Reagenzien ablesen. Nach Angabe der Parteien hält BM im EWR einen Marktanteil von 40 % bei CC-Reagenzien und ungefähr 15 % bei HIA-Reagenzien. Abbott hingegen kommt bei CC-Reagenzien auf weniger als 2 %, erreicht bei HIA-Reagenzien jedoch über 15 %. Drittens bieten die großen Hersteller von Diagnostika für die klinische Chemie verschiedene für CC-Geräte taugliche HIA-Tests an. Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, daß der Markt für CC-Reagenzien ein eigenständiger Markt ist, der die homogenen Immuntests nicht einschließt. c) Reagenzien für die Immunchemie (38) In der Immunchemie werden eine Reihe von markierten Antikörpern zur Identifizierung und Untersuchung von Enzymen, Stoffen, Hormonen und anderen Substanzen verwendet, die in relativ geringen Konzentrationen im Körper anzutreffen sind. Dabei lassen sich je nach beobachteter Bedingung mehrere Anwendungen unterscheiden. Würde man diese als Produktmärkte einstufen, käme es laut den Parteien zu Überlappungen bei bestimmten Proteinen, Tumormarkern, Schilddrüsenfunktionshormonen, Blutarmut-/Vitamintests, Überwachung von Arzneimitteltherapien, Rheuma- und Autoimmunkrankheiten und Standard- und Kontrollmaterialien. (39) Die Gründe für eine Zusammenfassung der verschiedenen Immunchemie-Reagenzien der EDMA-Klassen der zweiten Stufe in einem Produktmarkt sind weniger gewichtig als im Fall der klinischen Chemie. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Stoffgruppen scheinen signifikant: große technische Unterschiede aus Sicht der Abnehmer (6), häufigerer Wechsel der Bezugsquellen und unterschiedliches Angebot an Meßgeräten und Reagenzien auf Seiten der Hersteller. Deswegen ist jede EDMA-Klasse als eigenständiger Markt zu behandeln. Im vorliegenden Fall kann die Marktabgrenzung jedoch offengelassen werden, da wirksamer Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil desselben unabhängig davon, welche Marktdefinition man zugrunde legt, nicht in erheblichem Umfang beeinträchtigt würde. d) Meßgeräte der klassischen klinischen Chemie und der Immunchemie (40) Bei den einschlägigen Meßgeräten handelt es sich um unterschiedlich große Geräte zur Durchführung der Tests, die von Kleingeräten bis zu Spitzengeräten mit hohem Leistungsvermögen reichen. Alle großen Reagenzienhersteller bieten auch Meßgeräte an, die sie zumeist selber herstellen (z. B. Roche), manchmal aber auch von unabhängigen Geräteherstellern anfertigen lassen. BM fertigt z. B. nur einige Geräte selber und erzielt den Großteil seines Geräteumsatzes als Exklusivhändler für Hitachi-Geräte in Europa. Letztere werden als "BM/Hitachi"-Geräte vermarktet. (41) In der EDMA-Klassifizierung wurden Meßgeräte bis 1996 nicht weiter in separate Produktgruppen untergliedert. Der Anmeldung zufolge war dieser Ansatz jedoch zu großzügig für die Zwecke einer Marktabgrenzung, da Analysegeräte der jetzigen Generation in der Regel nur für Tests in einem der beiden obengenannten Felder (klinische Chemie oder Immunchemie) tauglich wären und somit nicht durch Geräte aus dem anderen Segment ersetzt werden könnten. In späteren Eingaben haben die Parteien jedoch auf die Integration von IVD-Feldern und insbesondere auf die Durchführbarkeit von Tests der klinischen Chemie und der Immunchemie am selben Meßgerät hingewiesen, die sich momentan im wesentlichen in der Tauglichkeit neuer Meßgeräte der klinischen Chemie wie Roche Integra für einige HIA-Tests zeigt. Auch wenn diese Tendenz weiter zunimmt und weitere Immunchemietests auf Meßgeräten der klinischen Chemie möglich werden, könnten letztere auch künftig nur teilweise solche der Immunchemie ersetzen und wären auf keinen Fall umgekehrt durch sie ersetzbar. Diese Substituierbarkeit in nur eine Richtung hat zur Folge, daß weder die Bindung an den Gerätelieferanten für den Bezug von CC-Reagenzien geschwächt noch die potentielle Marktmacht eines Anbieters von Testgeräten der klinischen Chemie durch Anbieter von Testgeräten der Immunchemie eingeschränkt wird. Allerdings könnte die potentielle Marktmacht eines Anbieters von Testgeräten der Immunchemie durch die Möglichkeit der Abnehmer eingeschränkt werden, teilweise auf Geräte der klinischen Chemie auszuweichen. (42) In der neuen, 1996 von EDMA veröffentlichten Geräteklassifizierung folgt die Unterteilung der Geräte auf der ersten Stufe der Gliederung in die Segmente klinische Chemie, Immunchemie, Hämatologie und Mikrologie, wobei die Kategorien "andere klinische Geräte" und "Datenverarbeitungssysteme" hinzugefügt werden. (43) Innerhalb dieser Segmente kann eine weitere Unterteilung nach Gerätegröße vorgenommen werden, da die Leistung erheblich variiert. In der klinischen Chemie zum Beispiel unterscheidet die EDMA-Klassifizierung analog zur branchenüblichen Unterteilung nach manuellen Geräten (Leistung von weniger als 50 Tests pro Stunde (tph)) sowie kleinen (50-200 tph), mittelgroßen (200-450 tph), großen (450-1 000 tph) und sehr großen automatisierten Geräten (> 1 000 tph). Zur Marktabgrenzung ist nur die Unterscheidung zwischen manuellen Geräten (Photometern) und automatisierten Geräten relevant. Manuelle Meßgeräte werden vornehmlich an Ärzte verkauft, die sie für gelegentliche Analysen in ihrer Praxis benutzen, und decken daher eine andere Nachfrage als Testautomaten, die vor allem an Krankenhäuser und private Labors veräußert werden. Letztere bestellen je nach Größe ein oder mehrere automatisierte Geräte und sind bei der Auswahl flexibel (beispielsweise zwei große statt eines sehr großen Geräts). Die genaue Wahl der Labors hängt von zahlreichen Faktoren ab, u. a. ihrer Größe, Zahl der Tests pro Tag, Spitzenbedarf, Platz und personelle Ressourcen. Eine Unterteilung in separate Produktmärkte nach Gerätegröße wäre daher nicht grundsätzlich auf alle Abnehmer anwendbar. Weder die Parteien noch andere Beteiligte haben im Laufe des Verfahrens eine solche Segmentierung vorgeschlagen. Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, daß die automatisierten Meßgeräte der klinischen Chemie einen einheitlichen Produktmarkt darstellen, der nicht nach Gerätegröße weiter unterteilt werden sollte. (44) Die Tätigkeiten der Parteien überschneiden sich vor allem bei den automatisierten Meßgeräten der klinischen Chemie. Bei anderen Gerätetypen (mit Ausnahme der DNA-Sonden-Tests, s. u.) wird der Zusammenschluß keine Wettbewerbsprobleme verursachen. Die Definition anderer Gerätemärkte (einschließlich Immunchemie) kann jedoch offenbleiben, da wirksamer Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil desselben unabhängig davon, welche Marktdefinition man zugrunde legt, nicht in erheblichem Umfang beeinträchtigt würde. e) DNA-Sonden (45) DNA-Sonden werden in der Diagnostik zur Erkennung von Infektionskrankheiten, Genschäden und Krebszellen durch enzymatische Amplifikation einer spezifischen in einer Probe enthaltenen Nukleinsäure verwendet (Amplifikation und Tests auf DNA-Basis). In ihrem Anwendungsbereich bietet diese Technik gegenüber herkömmlichen IVD-Verfahren mittels biologischer Amplifikation (z. B. in Kulturen) erhebliche Vorteile. Erstens lassen sich mit DNA-Sonden Kleinstfragmente genetischen Materials millionenfach kopieren, um auf diese Weise ausreichend große Proben zum schnellen und verläßlichen Nachweis z. B. von Krankheitserregern wie HIV zu erhalten. Diese Methode ist schneller, billiger und potentiell sicherer als die biologische Amplifikation. Außerdem bieten DNA-Sonden eine einzigartige Möglichkeit zur Quantifizierung der viralen Kontamination einer Probe. Die Methode ermöglicht eine wirksamere Beobachtung und Therapie von Patienten und eröffnet darüber hinaus einem Hersteller wie Roche die Möglichkeit, Diagnosetest und Medikament zusammen als Paket anzubieten. Die Erstattung des Arzneimittels kann dann von der Durchführung eines bestimmten Diagnosetests abhängig gemacht werden. Zusammengefaßt bieten DNA-Sonden dem Endverbraucher (dem Labor) erhebliche Möglichkeiten zur Vornahme von Tests, die mit anderen Diagnoseverfahren entweder überhaupt nicht oder nur mit weniger Präzision durchgeführt werden können. (46) DNA-Sonden werden derzeit im wesentlichen zum Nachweis von HIV, Hepatitis C (HCV), Mycobacterium tuberculosis (MTB) und auf dem Geschlechtsweg übertragenen Krankheiten wie Chlamydia genutzt. Bis Roche den ersten automatisierten DNA-Prozessor (den Cobas Amplicor) einführte, waren DNA-Sonden-Tests nur als manuelle Tests erhältlich. Kennzeichnend für den Markt der DNA-Verfahren ist neben der Automatisierung die starke Expansion. Zahlreiche Forschungsprojekte untersuchen die Möglichkeiten zur Ausweitung der DNA-Verfahren auf andere Bereiche, um das Diagnosepotential der Verfahren noch zu verbessern. Praktisch und technisch werden die DNA-Sonden-Verfahren dadurch begrenzt, daß in der zu untersuchenden Probe Nukleinsäure enthalten sein muß. Das einzige Feld der In-vitro-Diagnostik, das daher künftig aus technischen Gründen nicht durch DNA-Verfahren ersetzbar ist, ist die klinische Chemie. (47) Diese technischen Fakten sowie das besondere Diagnosepotential der DNA-Sonden deuten darauf hin, daß zwischen DNA-Sonden und anderen IVD-Produkten so gut wie keine Substituierbarkeit besteht. Dies wird durch die von den Parteien vorgelegten Preisdaten bestätigt, nach denen zwischen DNA-Sonden und anderen In-vitro-Diagnostika signifikante Preisunterschiede bestehen (DNA-Sonden kosten das Dreißigfache). Außerdem geht aus von den Parteien vorgelegten Zahlen hervor, daß der DNA-Markt sehr stark expandiert (der DNA-Absatz von Roche in der Gemeinschaft hat sich von 1995 auf 1996 verdoppelt), während die Märkte für andere In-vitro-Diagnostika viel langsamer wachsen. Die Kommission gelangt deswegen zu dem Schluß, daß DNA-Sonden einen eigenständigen Produktmarkt bilden. 2. Relevante geographische Märkte (48) In ihrer Anmeldung haben die Parteien die Auffassung vertreten, daß die IVD-Märkte die ganze Welt oder zumindest den gesamten EWR umfassen, da Reagenzien und Geräte generell in ganz Europa mit identischer Form, identischem Design und gleicher Kennzeichnung gehandelt und lediglich an einem Standort hergestellt würden. Außerdem seien alle großen Anbieter weltweit vertreten. (49) Auch wenn - von der Angebotsseite betrachtet - Produktion, Forschung und Entwicklung europa- oder weltweit betrieben werden, ist die Kommission der Auffassung, daß die Definition der relevanten Produktmärkte in erster Linie auf nachfrageseitigen Erwägungen beruhen sollte (7). In früheren Entscheidungen, die die IVD-Industrie betrafen, hat die Kommission daher festgestellt, daß die relevanten geographischen Märkte für die betroffenen In-vitro-Diagnostika (TDM, DAT, Hämatologie) im wesentlichen die nationalen Märkte sind, da die Abnehmer nicht leicht auf ausländische Hersteller ausweichen konnten (8). (50) Die Untersuchungen der Kommission in der hier behandelten Sache haben diese Auffassung bestätigt. Fast alle von der Kommission befragten Abnehmer und Wettbewerber haben die relevanten Märkte als nationale Märkte eingestuft und Informationen vorgelegt, die diese Ansicht belegen. (51) Die Abnehmer haben angegeben, Reagenzien nicht im Ausland zu beschaffen und in dieser Möglichkeit auch keine wirkliche Alternative zu sehen. Die meisten Abnehmer haben darüber hinaus die Bedeutung eines schnellen und zuverlässigen Lieferservice betont, der für die ständige Verfügbarkeit von Reagenzien und Geräten unerläßlich sei und nur von vor Ort präsenten Anbietern garantiert werden könne. (52) Die Kommission hat schon früher erhebliche Preisunterschiede für Reagenzien in den verschiedenen Mitgliedstaaten festgestellt. Diese wurden von den meisten Abnehmern und Wettbewerbern im Zuge der Nachprüfungen bestätigt und werden darüber hinaus auch durch die Preisdaten der Parteien belegt, wonach für den gleichen Stoff zwischen Mitgliedstaaten substantielle Preisunterschiede von bis zu 200 % auftreten können. Diese Preisunterschiede sind das Spiegelbild der jeweiligen nationalen Gepflogenheiten im Gesundheitswesen und insbesondere der Unterschiede in der staatlichen Gesundheitspolitik, den Sozialversicherungsbestimmungen und den Labortechnologien. Besonders wichtig ist die unterschiedliche Erstattungshöhe für den gleichen Diagnosetest in verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Preisstrategie der Hersteller scheint sich nach der Erstattungshöhe zu richten; höhere Preise werden in jenen Mitgliedstaaten verlangt, in denen die Abnehmer (d. h. die Labors) ihrerseits in den Genuß höherer Erstattungssätze kommen können. (53) Die Existenz nationaler Märkte für Reagenzien wird auch dadurch belegt, daß alle großen Anbieter über nationale Vertriebssysteme verfügen und die Marktanteile der Parteien in benachbarten geographischen Gebieten teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen (s. u.). (54) Bei Meßgeräten waren die Parteien angeblich nicht in der Lage, aussagekräftige Preisvergleiche vorzulegen. Die obigen Erwägungen legen jedoch den Schluß nahe, daß auch die Gerätemärkte nationale Märkte sind. Da ein schneller und zuverlässiger Kundendienst gerade zur Verringerung der Ausfallzeiten von Maschinen von Bedeutung ist, beschaffen die Abnehmer ihre Geräte vor Ort. Unterschiede in den nationalen Gesundheitssystemen ziehen Unterschiede in der Laborgröße und damit in der verwendeten Technologie nach sich. Alle Wettbewerber verfügen über nationale Vertriebssysteme, und die Marktanteile der Parteien weichen in benachbarten geographischen Gebieten teilweise deutlich voneinander ab. (55) Sowohl für die Reagenzien als auch für die Meßgeräte spielen zudem einzelstaatliche Vorschriften eine gewisse Rolle, auch wenn die Bestimmungen weniger streng sind als im Fall der Arzneimittel. Die Kommission bereitet eine Richtlinie zur Harmonisierung der einzelstaatlichen IVD-Bestimmungen vor, die zwar 1998 erlassen werden könnte, jedoch nicht sofort wirksam werden wird, da den Mitgliedstaaten mehrere Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht verbleiben. Außerdem beziehen sich die Harmonisierungsmaßnahmen nur auf Fragen der Produktzulassung und nicht auf die Erstattungsfähigkeit, die auch weiterhin ausschließlich von den Mitgliedstaaten geregelt wird. Eine von den Parteien vorgelegte unabhängige Marktstudie kam daher zu der Schlußfolgerung, daß ein Unternehmen zwar zum Verkauf seiner Produkte in allen Mitgliedstaaten berechtigt sein werde, der Verkaufserfolg jedoch an der Nichterstattungsfähigkeit scheitern könnte. (56) Aus diesen Erwägungen ergibt sich, daß die Produktmärkte weiterhin im wesentlichen nationale Märkte sind. 3. Würdigung (57) Die Kommission ist der Auffassung, daß der Zusammenschluß in seiner angemeldeten Form auf einigen nationalen Märkten für Reagenzien und Meßgeräte der klinischen Chemie, wie nachstehend ausgeführt, zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen würde. Außerdem würde der Zusammenschluß die beherrschende Stellung von Roche bei DNA-Sonden verstärken. a) Klassische klinische Chemie (Reagenzien und Meßgeräte) 1) Folgen des Zusammenschlusses i) Addition von Marktanteilen (58) Die Tätigkeiten der Parteien überschneiden sich sowohl bei den Reagenzien der klinischen Chemie (CC-Reagenzien) als auch bei den Meßgeräten für die einschlägigen Tests. Bei den Teststreifen für Schnelltests kommt es nicht zu Überlappungen, da Roche auf diesem Markt nicht tätig ist. (59) Bei CC-Reagenzien kommen die Parteien im EWR gemeinsam auf einen Marktanteil von [< 50] % (BM [< 40] %, Roche [< 5] %). Die nationalen Märkte sämtlicher Mitgliedstaaten sind von dem Zusammenschluß betroffen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Marktanteile der Parteien im Jahr 1996 (basierend auf ihren eigenen Angaben): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (60) Statistische Angaben zu den Meßgeräten sind nur für alle IVD-Gerätesorten zusammen erhältlich. Danach wären alle nationalen Märkte betroffen. Nach den Parteien käme es zu folgenden Überlappungen: Österreich (Roche [< 20 %], BM [< 50 %]), Belgien (Roche [< 10 %], BM [< 30 %]), Dänemark (Roche [< 20 %], BM [< 20 %]), Finnland (Roche [< 10 %], BM [< 20 %]), Frankreich (Roche [< 10 %], BM [< 10 %]), Deutschland (Roche [< 10 %], BM [< 20 %]), Griechenland (Roche [< 10 %], BM [< 20 %]), Italien (Roche [< 10 %], BM [< 20 %]), Niederlande (Roche k. A., BM [< 60 %]), Norwegen (Roche [< 10 %], BM [< 40 %]), Portugal (Roche k. A., BM [< 30 %]), Spanien (Roche [< 10 %], BM [< 20 %]), Schweden (Roche [< 20 %], BM [< 30 %]), Vereinigtes Königreich und Irland (Roche [< 10 %], BM [< 20 %]). (61) Diese Zahlen betreffen den Gesamtmarkt. Da die Parteien nur über eine begrenzte Marktmacht in den Bereichen Immunchemie, Hämatologie und Mikrobiologie verfügen, sind ihre Marktanteile bei den Meßgeräten für die klinische Chemie höher zu veranschlagen. Wegen des engen Zusammenhangs zwischen Geräte- und Reagenzienabsatz geht die Kommission davon aus, daß die Marktanteile der Parteien bei den Meßgeräten nahe an ihren Marktanteilen bei den Reagenzien liegen. Abweichungen dürften logischerweise lediglich höhere Anteile der Parteien auf dem Gerätemarkt signalisieren, da im Gegensatz zum Gerätemarkt auf dem Reagenzienmarkt zusätzlich kleinere Anbieter vertreten sind, die keine Geräte anbieten, sondern nur Produkte, die in den Geräten der großen Hersteller verwendet werden können. Diese Unternehmen könnten die Marktanteile der Parteien bei den Reagenzien nach unten drücken, nicht aber bei den Meßgeräten. Die Parteien haben überdies in der Anmeldung angegeben, daß die Marktanteile bei den Meßgeräten und bei den Reagenzien in einem engem Verhältnis stehen. Dieser Auffassung waren auch Dade Behring in ihrer Anmeldung in der Sache IV/M.954. Die Kommission hat daher die Auffassung zugrunde gelegt, daß die o. a. Marktanteile der Parteien bei Reagenzien auch ihre Marktanteile bei Meßgeräten der klinischen Chemie widerspiegeln. Die Parteien haben diese Hypothese im Laufe des Verfahrens nicht bestritten. (62) Wie aus obiger Tabelle hervorgeht, ist BM in sämtlichen Mitgliedstaaten Marktführer und verfügt über hohe Marktanteile. Zu den Konkurrenten zählen neben internationalen Unternehmen, die in den meisten Mitgliedstaaten vertreten sind, auch kleinere Reagenzienhersteller mit weniger als zehn Beschäftigten, die lediglich in ihrem Heimatland tätig sind. Ihr Marktanteil variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Insgesamt gesehen sind die Hauptkonkurrenten (der Größe der Marktanteile nach) Johnson & Johnson (J& J), Beckman, Bayer, Dade Behring, Merck KGaA (Merck) und Olympus. (63) Im EWR insgesamt liegt der Marktanteil von BM deutlich über denen dieser Konkurrenten. Er ist genauso hoch wie der Anteil der nächsten fünf Wettbewerber zusammengenommen. Im Einzelvergleich ist er dreimal so hoch wie der von J& J und Beckman und mehr als fünfmal so hoch wie der von Bayer, Dade Behring oder Merck. Der Marktanteil von Olympus ist nur halb so hoch wie der der letztgenannten Unternehmen. Der Marktanteil von Roche ist kleiner als der von J& J, Beckman oder Bayer, aber ungefähr so groß wie der von Merck und Dade Behring. (64) Aus der obigen Tabelle läßt sich die Position der Unternehmen auf den verschiedenen geographischen Märkten und die Bedeutung der durch den Zusammenschluß bewirkten Marktanteilsaddition ablesen: (65) In Österreich und Deutschland kommt BM auf einen Marktanteil von über 50 %. Schon der Abstand zum jeweils nächstgrößten Wettbewerber (Österreich: > 60 %, Deutschland: > 40 %) zeigt, daß kein Wettbewerber die Marktstellung von BM angreifen kann. Für Deutschland wird dies durch Roche zugegeben: der "Roche Diagnostics Chemistry Laboratory Systems International Marketing Plan 1997-1999" enthält die Feststellung, daß BM in Deutschland dominant ist. Der Zusammenschluß würde aber auch die beherrschende Stellung in Österreich weiter stärken, wo der zweitgrößte Wettbewerber vom Markt verschwinden würde. In Deutschland würde die Marktanteilsaddition zu einem noch größeren Vorsprung vor der Konkurrenz führen. (66) In Spanien ist der Marktanteil von BM bereits viermal so hoch wie der des nächstgrößten Wettbewerbers. Eine Besonderheit dieses Marktes stellt der Umstand dar, daß der Eigentümer von Instrumentation Laboratory auch Vertriebshändler von J& J in Spanien ist. Aber selbst gemeinsam erreichen diese beiden Unternehmen lediglich ein Drittel des Marktanteils von BM. Die Marktposition von BM ist somit unangreifbar. Die Addition des Roche-Anteils würde diesen Vorsprung weiter vergrößern. (67) In Portugal ist der Marktanteil von BM fast viermal so hoch wie der der nächstgrößten Wettbewerber. Die Addition des Roche-Anteils von [< 10] % würde diesen Vorsprung weiter vergrößern und den Wettbewerbsdruck durch einen der fünf größten Wettbewerber eliminieren. (68) In Finnland erzielt BM einen mehr als doppelt so hohen Marktanteil wie der nächstgrößte Wettbewerber. Nach der Fusion würde der kombinierte Marktanteil bei nahezu 50 % liegen und wäre größer als der der drei nächsten Wettbewerber zusammen. (69) In Schweden erzielt BM einen mehr als doppelt so hohen Marktanteil wie der nächstgrößte Wettbewerber J& J. Durch Roche kämen weitere [< 10] % Marktanteile hinzu. Gemeinsam wären Roche und BM so stark wie die fünf nächstgrößten Wettbewerber zusammen. (70) In Italien ist der Marktanteil von BM fast doppelt so hoch wie der des nächstgrößten Wettbewerbers. Nach der Fusion würde der kombinierte Marktanteil bei nahezu 50 % liegen und wäre höher als der der beiden nächstgrößten Wettbewerber zusammen. (71) In Dänemark ist der Marktanteil von BM ausnahmsweise niedriger als im europäischen Durchschnitt, aber dafür ist Roche besonders stark vertreten. Gemeinsam wären Roche und BM unumstrittene Marktführer mit einem mehr als doppelt so hohen Anteil wie der nächstgrößte Wettbewerber. (72) In Norwegen liegt der Marktanteil von BM zwar höher, aber zwei Konkurrenten kämen gemeinsam auf einen größeren Anteil als die Kombination Roche/BM. (73) In Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Griechenland, dem Vereinigten Königreich und Irland haben die Nachprüfungen keine Wettbewerbsprobleme ergeben, da die kombinierten Marktanteile der Parteien vergleichsweise geringer und andere Marktteilnehmer ähnlich stark vertreten sind. ii) Addition des Gerätebestands (74) Neben den hohen Marktanteilen hat die Nachprüfung einen weiteren wichtigen Wettbewerbsvorteil für BM und Roche nach dem Zusammenschluß ergeben: Die beiden Unternehmen werden über den größten Gerätebestand bei den Labors verfügen. Unter dem Gerätebestand sind jene Meßgeräte zu verstehen, die in früheren Jahren verkauft wurden und noch in Gebrauch sind. Der Gerätebestand ist vornehmlich aus zwei Gründen von besonderer Bedeutung (wichtiger als die Zahl der in einem bestimmten Jahr verkauften Geräte): Zum einen ist der Gerätebestand in großem Maße ausschlaggebend für den Reagenzienabsatz während der Lebensdauer des Geräts (in der Regel fünf bis acht Jahre). Zum anderen b

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.