Europäische Union

98/602/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 1997 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache IV/M.938 - Guinness/Grand Metropolitan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1997) 3169) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0602. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Stellungen bei Gin ([80-90 %]), Brandy ([70-80 %]) und Rum ([75-85 %]) und über ein sehr großes Markenangebot, zu dem die meistverkauften Marken bei allen Spirituosen, mit Ausnahme von Wodka, gehören. Über [35-45 %] des gesamten Spirituosenverbrauchs in Griechenland werden auf GMG entfallen. (116) Die Wettbewerber verfügen nicht über ein derartiges Markenangebot, das ihnen erlaube würde, die Marktmacht von GMG einzudämmen. Außerdem können die Händler auf den verschiedenen Vertriebswegen keine ausreichende Nachfragemacht ausüben. Zudem sind die Markteintrittsschranken bedeutend und verhindern, daß neue Marktteilnehmer die Macht von GMG einschränken. (117) Der Zusammenschluß wird folglich auf dem griechischen Whisky-Markt zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen. (118) Schließlich werden die beherrschenden Stellungen auf den Märkten für Gin, Rum und Brandy durch die vorerwähnten Markeneffekte verstärkt. B. SPANIEN 1. Allgemeiner Marktüberblick (119) Gemessen am Gesamtabsatz ist Spanien unmittelbar nach Frankreich und vor dem Vereinigten Königreich mit mengenmäßig 16,5 % des gesamten Gemeinschaftsabsatzes im Jahre 1995 der drittgrößte Spirituosenverbraucher in der Gemeinschaft. (120) Die Tabelle 7 zeigt, wie sich der Spirituosenverbrauch in Spanien zusammensetzt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (121) Whisky ist mengen- und wertmäßig mit rund 30 % am Spirituosenabsatz in Spanien am stärksten beteiligt. Hiervon entfallen rund zwei Drittel auf schottischen Whisky, einen Wachstumsmarkt. Spanien ist nach den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Frankreich der viertgrößte Whisky-Verbraucher der Welt. (122) Außerdem rangiert Brandy/Cognac mit einem Marktanteil von rund 17 % an zweiter Stelle unter den Spirituosen. Gin steht mit mengenmäßig 17 % und wertmäßig 10 % an dritter Stelle und ist anteilsmäßig zurückgegangen. Obwohl Wodka mit rund 3 % nur einen kleinen Marktanteil hat, ist seine Bedeutung in den letzten Jahren gestiegen. 2. Relevante Produktmärkte (123) Wie weiter oben ausgeführt wurde, ist der Ausgangspunkt für eine Produktmarktanalyse die jeweilige Spirituose. In bezug auf Whisky stellte sich die Frage, ob die Märkte für Scotch und spanischen Whisky zu trennen waren, da die Parteien keinen spanischen Whisky anbieten. Die Parteien haben erklärt, daß kein Grund besteht, zwischen schottischem Whisky und anderen Whisky-Sorten - u. a. den in Spanien hergestellten Whiskies, insbesondere DYC und Doble-V (beide von Allied Domecq) - zu unterscheiden. Aus den nachstehend dargelegten Gründen vertritt die Kommission jedoch die Auffassung, daß schottischer Whisky und spanischer Whisky zwei getrennte Märkte bilden. (124) Spanischer Whisky entspricht hinsichtlich der Destillation und dem Alterungsverfahren nicht den Anforderungen, die an schottischen Whisky gestellt werden. Spanischer Whisky wird aus einer Kombination von echtem Scotch (gewöhnlich 30 %) und spanischem Korn hergestellt. Von den Verbrauchern werden sie aufgrund eines anderen Images unterschiedlich gesehen (spanische Sorten wecken bestimmte historische Assoziationen mit Zeiten, als internationale Marken noch nicht erhältlich waren). Zwischen 1985 und 1995 wuchs der Scotch-Markt doppelt so schnell wie der für spanischen Whisky. Seitdem die lokalen Marken keine steuerliche Vorzugsbehandlung mehr genießen, ist ihr Absatz zurückgegangen, wohingegen der Scotch-Verbrauch steigt. (125) Aus dem von den Parteien vorgelegten Material über die Literpreise für Whisky im spanischen Einzelhandel 1996 ergab sich, daß die beiden spanischen Whiskies DYC und Doble-V am unteren Preisende lagen und daß nur zwei Scotch-Marken ([ . . . ]) noch billiger waren (bei einem Unterschied von einigen Peseten). In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärten die Parteien, daß in einem spanischen Supermarkt beobachtet worden sei, daß der Preis für DYC weit über dem Preis von zwei Whisky-Eigenmarken des Einzelhändlers sowie über dem Preis einiger anderer schottischer Whiskies, die nicht auf der Preisliste standen, und über dem Preis von William Lawson lag, der laut Preisliste in der Regel wesentlich teurer als DYC oder Doble-V war. Bei Berücksichtigung der Marktanteile in Spanien in der entsprechenden Preiskategorie stellte sich allerdings heraus, daß der nächstfolgende Whisky in der Preisliste mit einem vernünftigen Marktanteil ([ . . . ]) um über [5-15 %] teurer war und daß der meistverkaufte Whisky der Parteien, [ . . . ], noch [25-35 %] teurer war. (126) Die Parteien legten ökonometrisches Beweismaterial vor, das die Existenz eines getrennten spanischen Marktes für schottischen Whisky widerlegen sollte. Dabei handelte es sich insbesondere um quantitative Schätzungen der eigenen Preiselastizität. Andere Parteien haben diese Auffassung bestritten. Die Richtigkeit der Ergebnisse muß in Frage gestellt werden, da die quantitative Analyse darauf hindeutet, daß einige systematisch wiederkehrende Einfluesse, die möglicherweise zu den Elastizitätseinschätzungen beitragen, unberücksichtigt geblieben sind (was zu einer bedeutenden seriellen Restkorellation unbekannter Struktur führt). Trotz der Bedeutung von Whisky für die Ausgaben in dem betreffenden Marktsegment, die auch eine Erklärungsvariable ist, wurde bei der getrennten Betrachtung der Preiselastizität nicht berücksichtigt, wie sich die betreffenden Ausgaben bei Preiserhöhungen für schottischen Whisky verändern. Die quantitativen Ergebnisse enthielten demnach mehrere unsichere Faktoren und konnten den Standpunkt der Kommission daher weder bestätigen noch widerlegen. (127) Aus diesen Gründen vertritt die Kommission die Auffassung, daß die relevanten Märkte in Spanien die Märkte für schottischen bzw. spanischen Whisky sind. 3. Marktstellung der Parteien (128) Die Tabelle 8 gibt Aufschluß über die Marktanteile der Parteien bei ihren Spirituosenmarken in den Hauptkategorien für das Jahr 1995. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (129) Auf Spanien entfallen rund [15-25 %] des Gemeinschaftsabsatzes von Guinness und rund [10-20 %] des Gemeinschaftsabsatzes von GrandMet. Einfuhr und Vertrieb besorgen die spanischen Tochtergesellschaften der Parteien, d. h. Udie SA für Guinness und Anglo Española Distribución für GrandMet. (130) Die Tabelle 9 zeigt die mengenmäßigen Marktanteile der Parteien bei den Scotch-Marken (1995). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. Kumulierte Anteile (131) Die Parteien werden bei Scotch über einen hohen Marktanteil verfügen, der wertmäßig [40-50 %] und mengenmäßig [40-50 %] betragen wird. Der Zuwachs dürfte wertmäßig ca. [10-20 %], mengenmäßig [10-20 %] betragen. J & B allein erzielt einen Anteil von über [25-35 %]. 5. Die Wettbewerber (132) Der Marktanteil von GMG wird damit mehr als doppelt so hoch sein wie der Anteil des nächstfolgenden Wettbewerbers Allied Domecq, dessen Marke Ballantines' auf [15-25 %] Marktanteil kommt. An dritter Stelle liegt die Marke Passport von Seagram mit [< 10 %]. Darüber hinaus verfügen die Parteien über die führende Marke, die alleine deutlich stärker ist als sämtliche Marken von Allied Domecq zusammengenommen. 6. Ausgleichende Nachfragemacht (133) Die Parteien haben den Spirituosenverkauf in Spanien insgesamt und ihren eigenen Absatz nach Abnehmergruppen aufgeschlüsselt; die Getränke werden zu [5-15 %] an das Gaststättengewerbe, zu etwa [20-30 %] an Einzelhändler und zu [60-70 %] an den Großhandel sowie Cash& Carry-Unternehmen verkauft. Für die eigenen Marken gelangen die Parteien zu ähnlichen Ergebnissen [ . . . ]. (134) Nach Ansicht der Parteien ist eine ausgleichende Nachfragemacht vorhanden, da der Großhandel und der direktabnehmende Einzelhandel einen hohen Konzentrationsgrad aufweisen. [40-50 %] ihres Absatzes würden ihren Schätzungen zufolge mit [ . . . ] Großabnehmern des Großhandels- bzw. Cash& Carry-Bereichs getätigt, weitere [15-25 %] mit Verbrauchermärkten und großen Supermarktketten. Etwa [55-65 %] des Direktverkaufs von GrandMet an den Einzelhandel entfallen auf vier Verbrauchermarktketten (für Guinness waren keine Daten erhältlich). (135) Da der Verkauf an die Verbrauchermarktketten aber nur [5-15 %] des Gesamtabsatzes von GrandMet ausmacht, dürfte deren Nachfragemacht gering sein. Ein Großteil der Verkäufe an den Großhandel wiederum entfällt auf kleinere Großhändler, die ebenfalls nicht über eine ausgleichende Nachfragemacht verfügen dürften. (136) Außerdem dürfte es schwieriger sein, eine ausgleichende Nachfragemacht auszuüben, wenn der Anbieter über wichtige führende Marken verfügt und ein Verzicht auf diese für den Groß- oder Einzelhändler erhebliche kommerzielle Risiken nach sich ziehen würde. (137) Im übrigen fehlen einige Voraussetzungen für die Ausübung von Nachfragemacht, z. B. starke Händlermarken, die beim Whisky in Spanien gerade einen Anteil von 5 % erzielen. 7. Markteintrittsschranken (138) Es lagen keine Anhaltspunkte vor, wonach sich die Markteintrittschancen in Spanien von denen in anderen europäischen Ländern unterschieden hätten, so daß für Spanien gilt, was oben eingehend allgemein zu dieser Frage festgehalten wurde. Die Parteien wiesen darauf hin, daß seit 1994 mehrere Whisky-Marken in den spanischen Markt eingeführt worden sind. Die Mehrzahl dieser Marken gehört entweder Guinness oder GrandMet, die übrigen schon auf dem Markt präsenten Wettbewerbern. Bei allen Marken handelt es sich um besondere Malt- oder Premium-Whiskys, die nur einen kleinen Anteil des Marktes abdecken können und hauptsächlich als Ausweitung bestehender Produktlinien auf den Markt gebracht worden sind. (139) Abgesehen von der Marke VAT 69, die seit ihrer kürzlichen Wiedereinführung etwa [< 10 %] erreicht hat, haben zwischen 1985 und 1995 nur die zwei Marken Cutty Sark [< 10 %] und Passport [< 10 %] tatsächlich auf dem Markt Fuß gefaßt. Passport wird von Seagram vertrieben und vermarktet und profitiert daher von der Stärke des Unternehmens, während Cutty Sark über ein unabhängiges Vertriebsunternehmen auf den Markt gelangt ist. Die relative Seltenheit erfolgreicher Neueintritte ist ein Beleg für die hohen Markteintrittsschranken. 8. Abschließende Feststellung zu Spanien (140) Durch den Zusammenschluß wird somit eine beherrschende Stellung auf dem Markt für schottischen Whisky begründet. C. IRLAND 1. Allgemeiner Marktüberblick (141) Nach dem Umsatz liegt Irland mit 2 % beim Spirituosenverbrauch an zwölfter Stelle in der Gemeinschaft. (142) Die Tabelle 10 zeigt den Spirituosenkonsum in Irland im Jahr 1995. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (143) Mit einem Anteil von etwa einem Drittel ist irischer Whisky die wichtigste Spirituosensorte, gefolgt von Wodka mit über 20 %. Andere wichtige Spirituosen sind Weinbrand/Cognac und Gin. (144) Die Situation in Irland unterscheidet sich von anderen europäischen Ländern in mehrerer Hinsicht. Auf irischen Whisky entfallen 70 % des gesamten Whisky-Absatzes, während in anderen Ländern schottischer Whisky dominiert. Alle führenden Whisky-Marken werden von der Irish Distillers Ltd, einer Tochtergesellschaft von Pernod Ricard, hergestellt. Die Irish Distillers Group vertreibt rund [85-95 %] des in Irland verkauften irischen Whiskys und etwa die Hälfte [45-55 %] aller Spirituosen. (145) Das Vertriebssystem ist ungewöhnlich, da zwei der vier größten Vertriebsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen großer internationaler Spirituosenhersteller sind, und nur eines zur Gänze einem Hersteller gehört, während die großen Hersteller üblicherweise ihren Vertrieb über eigene Tochtergesellschaften organisieren. (146) Der Vertriebskanal Gaststätten ist in Irland stark zersplittert mit nur sehr wenigen Gaststättenketten. Die größte Gaststättenkette besitzt ungefähr zehn Lokale. Sie werden größtenteils durch Großhändler beliefert. Der Vertriebskanal Gaststätten ist in Irland von großer Bedeutung, da auf ihn rund 55 % des gesamten Spirituosenabsatzes entfallen. 2. Der Produktmarkt (147) Nach Auffassung der Kommission lassen sich die Märkte für schottischen Whisky und für irischen Whisky anhand des Geschmacks und des bemerkenswert stabilen Verbraucherverhaltens unterscheiden. Bestätigt wird dies durch die Tatsache, daß mehr als [> 95 %] des irischen Whiskys zu höheren Preisen verkauft werden als schottischer Whisky, obwohl alle schottischen Whiskys eingeführt werden müssen. In ihrer Antwort auf ein Schreiben nach Artikel 11 vom 11. Juli führen die Parteien drei Marken auf, die billiger sind als schottische Whiskys: [ . . . ]. [ . . . ] ist technisch gesehen kein Whisky, sondern eine irische Spirituose, da sein Alkoholgehalt sehr viel niedriger ist als die für Whisky geforderte Norm. Die anderen beiden Marken werden einzeln weder im IWSR noch im Canadean geführt. Von diesen beiden Marken wurden 1995 höchstens [ . . . ] Kisten oder [< 5 %] an nicht spezifiziertem irischen Whisky verkauft. Ihr Anteil ist daher für die Frage der Marktdefinition nicht von Bedeutung. Auch in einer Entscheidung der irischen Wettbewerbsbehörde (Entscheidung Nr. 285 - Irish Distillers Group/Cooley Distillery vom 25. Februar 1994) wurde ein gesonderter Markt für irischen Whisky festgestellt. (148) Für andere Sorten als Whisky gelten die Schlußfolgerungen aus dem einleitenden Kapitel dieser Entscheidung und insbesondere die Eingrenzung der relevanten Produktmärkte auf die international bekannten großen Spirituosensorten. 3. Marktprofil (149) Im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten erfolgt der Spirituosenvertrieb nicht durch 100 %ige Tochtergesellschaften der Parteien bzw. ihrer Konkurrenten, sondern durch Gemeinschaftsunternehmen konkurrierender Hersteller. Deswegen ist der Vertriebsmarkt getrennt zu untersuchen. Die Tabelle 11 zeigt die wichtigsten Marken und ihre Vertriebshändler in Irland. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. Marktanteilszuwachs (150) Der Zuwachs rührt daher, daß GMG zwar keine De-jure-Kontrolle, wohl aber substantiellen Einfluß auf drei der vier größten Vertriebshändler hätte. Gilbeys of Ireland (derzeit GrandMet-Vertriebshändler), würde zur 100 %igen GMG-Tochter. Das fusionierte Unternehmen wäre darüber hinaus mit 49,6 % an Cantrell & Cochrane beteiligt (die übrigen Anteile hielte Allied Domecq), die wiederum zur Gänze Eigentümerin der Vertriebsgesellschaft Grants of Ireland ist. Letztere vertreibt die Allied Domecq-Spirituosen. Guinness ist schließlich mit 33 % an Edward Dillon beteiligt; dieses Unternehmen fungiert u. a. als Vertriebshändler für Guinness. (151) [Den Parteien zufolge übt Guinness keinerlei Kontrolle oder Einfluß im Unternehmen Cantrall & Cochrane aus und damit auch nicht im Unternehmen Grants of Ireland. Die Beteiligung an diesem Unternehmen sei rein finanzieller Art. Die drei Guinness-Vertreter im C& C-Board dienten lediglich dem Schutz der Guinness-Beteiligung.] (152) Allerdings ließen sich die Ansichten eines Aktionärs mit einer Beteiligung von nahezu 50 % kaum ignorieren, falls Guinness und künftig GMG diesen Ausdruck verleihen wollten. Obwohl Mehrheitsaktionär, könnte Allied Domecq kaum gegen die von Guinness geltend gemachten Interessen handeln, ohne das Gemeinschaftsunternehmen als solches zu gefährden. Keine der Parteien wäre in der Lage, unabhängig zu handeln, so daß sie in bezug auf dieses Gemeinschaftsunternehmen nicht als Wettbewerber anzusehen sind. Außerdem ist es unwahrscheinlich, daß das derzeitige Interesse von Guinness und das von GMG in der Zukunft rein finanzieller Art sein soll, da Cantrell and Cochrane nicht nur Spirituosen vertreiben, sondern auch am Großhandel mit alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken sowie an der Herstellung und dem Vertrieb von Cidre und alkoholfreien Getränken beteiligt ist, wie einige andere Guinness-Töchter auch. (153) Was Edward Dillon anbelangt, so verweisen die Parteien auf das Verwaltungsschreiben, das die Kommission unlängst zu dem betreffenden Vorhaben und den begrenzten Befugnissen der Geschäftsführung verschickt hat. Zwei Faktoren sind hier zu berücksichtigen: Mit Ausnahme des Vertriebs von Bushmills Irish Whiskey aufgrund einer Vereinbarung, die noch aus Zeiten datiert, als Irish Distillers an Edward Dillon beteiligt war, vertreibt das Unternehmen (mit ganz wenigen Ausnahmen) nur die Spirituosenmarken seiner Muttergesellschaften. Es ist nicht anzunehmen, daß Dillon bereit wäre, neue Produkte aufzunehmen, die mit seinem derzeitigen Sortiment konkurrieren. Außerdem werden sich infolge des Zusammenschlusses, durch den Guinness und GrandMet ihre Beteiligungen am Spirituosenvertrieb in Irland zusammenlegen, die Verhältnisse, wie sie zum Zeitpunkt des Verwaltungsschreibens vorherrschten, ändern. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (154) Edward Dillon und Grants of Ireland sind bereits durch die hohe Beteiligung von Guinness an beiden Unternehmen miteinander verbunden. Der geplante Zusammenschluß hätte einen gemeinsamen Anteil vor mehr als 5 % bei schottischem Whisky (insgesamt [70-80 %]) und bei Brandy/Cognac (insgesamt [90-100 %]) zur Folge. Darüber hinaus hätten die drei Unternehmen, an denen GMG beteiligt wäre, auch eine sehr starke Position bei Wodka ([60-70 %]) und Rum ([85-95 %]) inne. 5. Die Wettbewerber (155) Das Vertriebsgeschäft von Irish Distillers nimmt bei irischem Whisky ([85-95 %]) und Gin ([70-80 %]) eine sehr starke Position ein. Mit Ausnahme von Wodka, wo das Unternehmen mit seiner Marke Huzzar über einen Anteil von [20-30 %] verfügt, besitzt oder vertreibt es jedoch keine wichtigen Produkte in anderen Spirituosenkategorien. Obwohl seine Muttergesellschaft die Herstellung von irischem Whisky beherrscht und Irish Distillers den Löwenanteil sowohl von irischem Whisky als auch von Gin vertreibt, ist es für den Wettbewerb in anderen Sektoren nicht gut plaziert. (156) Bei Spirituosen, bei denen von GMG kontrollierte oder beherrschte Vertriebsunternehmen sehr hohe Marktanteile besitzen, verfügt Irish Distillers, der einzige Wettbewerber auf dieser Vertriebsstufe, nur über wenige Marken, die eine gewisse Zugkraft haben. Auf dem Scotch-Markt verfügt seine Marke Clan Campbell nur über einen Anteil von [< 10 %] gegenüber Teachers mit [20-30 %] und Black and White mit [10-20 %]. Bei Cognac/Brandy und Rum stehen seine Marken Bisquit [< 10 %] und Kiskadee [< 5 %] Bacardi und Hennessy mit [75-85 %] bzw. [80-90 %] gegenüber. Bei Wodka hat zwar seine Marke Huzzar einen Anteil von [20-30 %] gegenüber von [60-70 %] für Smirnoff, doch ist Huzzars Anteil schneller zurückgegangen als der Anteil von Wodka insgesamt und auch viel schneller als Smirnoff selbst. (157) Der Lebensmittelfilialeinzelhandel hat in Irland keine eigenen Marken hervorgebracht, die die Aktivitäten der großen Hersteller und Vertriebsunternehmen im Handel bremsen könnten. Einige Einzelhandelsketten haben die Alleinvertretung für bestimmte Markenspirituosen, die nur von ihnen vertrieben werden. Ihr Anteil am Spirituosenhandel beläuft sich allerdings auf weniger als 5 %. Der kürzlich erfolgte Erwerb von Lebensmitteleinzelhandelsketten durch Tesco in Irland wird sich kurz- bis mittelfristig kaum nennenswert auswirken und auch langfristig nur von begrenzter Wirkung sein, da Tesco die irische Identität der Geschäfte beibehalten will und daher die eigenen Händlermarken schwerlich nach Irland exportieren kann. Außerdem ist die Tesco-Marke in Irland noch nicht etabliert und dürfte daher zumindest anfangs kaum ins Gewicht fallen. (158) Das in Irland mit rund 55 % des Spirituosenverbrauchs für den Absatz von Spirituosen wichtigere Gaststättengewerbe ist stark zersplittert und wird durch den Großhandel bedient. Die Marktmacht des Großhandels könnte also das Wettbewerbsverhalten der großen Vertriebsunternehmen beschränken. Sowohl Guinness als auch Cantrell & Cochrane besitzen jedoch Großhandelsunternehmen und könnten die dort angebotenen Spirituosen dazu benutzen, andere Großhandelsunternehmen an den Rand zu drängen oder unter Druck zu setzen, um so den von ihnen ausgehenden Wettbewerbsdruck zu reduzieren. (159) Es scheint demnach, daß Irish Distillers weder im Gaststättengewerbe noch im Handel ausreichenden Druck ausüben kann, um auf den Märkten für schottischen Whisky und Brandy/Cognac der starken Position der Vertriebsunternehmen, die durch GMG kontrolliert oder erheblich beeinflußt würden, entgegenzuwirken. 6. Markteintrittsschranken (160) In Irland mit seiner geringen Bevölkerungsdichte leben viele Menschen weit verstreut auf dem Land. Neue Anbieter auf dem irischen Markt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur ein begrenztes Sortiment anzubieten hätten, wären nicht imstande, eigene Vertriebsnetze aufzubauen und müßten sich an bestehende Vertriebsunternehmen wenden, um ihre Produkte auf den Markt zu bringen. Infolge des Zusammenschlusses werden sich die Vertriebskanäle auf zwei reduzieren, von denen der eine von GMG und der andere von Irish Distillers kontrolliert wird. 7. Abschließende Feststellung zu Irland (161) Durch den Zusammenschluß würde die Zahl der großen unabhängigen Spirituosenanbieter auf zwei beschränkt und damit die beherrschende Stellung der Parteien auf den Märkten für Scotch und Brandy/Cognac verstärkt. D. BELGIEN/LUXEMBURG 1. Abgrenzung des Produktmarkts a) Whisky insgesamt vs. Scotch (162) Wegen der Marktanteile der Parteien spielt es für die Bewertung des Zusammenschlusses keine Rolle, ob ein Markt für schottischen Whisky oder für Whisky insgesamt zugrundegelegt wird. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich daher auf den Whiskymarkt insgesamt. b) Gin (163) In Belgien stellte sich die Frage, ob die Definition von Gin auch Genever einschließen sollte oder nicht. Die Parteien machten unter Hinweis auf die Markteinteilung in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (10) geltend, daß Genever in die Definition einzubeziehen sei, da diese Getränke in der Entscheidung "Distillers" (11) (Sache IV/30.570) als "alkoholische Wacholdergetränke" definiert worden seien. Sie verwiesen ferner auf ihre eigene Marktuntersuchung, der zufolge angeblich [30-40 %] der Gin-Trinker auch Genever trinken und [20-30 %] der Genever-Trinker auch Gin trinken. Ferner sei bei Genever und Gin, so die Parteien, eine angebotsseitige Substituierbarkeit gegeben, was sich auch daran zeige, daß Gin und Genever in Supermärkten normalerweise nebeneinander aufgestellt würden. (164) Der Umstand, daß die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eine Definition für "alkoholische Wacholdergetränke" enthält oder daß diese Definition in einem früheren Fall herangezogen worden ist, bedeutet nicht, daß diese Definition auch für den vorliegenden Fall geeignet ist. Was die Marktuntersuchung anbelangt, so beweist der Umstand, daß Verbraucher mehr als eine Art von Spirituosen trinken, noch nicht, daß diese Spirituosen Substitute sind, ebenso wie die Aufstellung der Getränke im selben Regal noch nichts darüber aussagt, ob diese Spirituosen demselben Produktmarkt angehören. Genever wird zudem normalerweise nicht in Mixgetränken verwendet, sondern häufig zusammen mit Bier oder Kaffee genossen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Genever völlig von den von den Parteien vertriebenen "London"-Gins. (165) Zudem hat die Kommission die von den Parteien vorgelegten Angaben über die Einzelhandelspreise für Gin und Genever und insbesondere für die jeweiligen führenden Marken verglichen. In den vergangenen zweieinhalb Jahren lag der Geneverpreis demnach deutlich unter dem Ginpreis (mindestens [ . . . ] BEF bzw. [5-15 %] pro Flasche), auch dies ein Beleg für die Zugehörigkeit von Gin und Genever zu getrennten Produktmärkten in Belgien/Luxemburg. Der relevante Produktmarkt ist daher der Markt für Gin (ohne Genever). c) Wodka (166) Es liegen keine Belege dafür vor, daß der relevante Produktmarkt enger sein soll als die international anerkannte Kategorie "Wodka". Die Kommission sieht Wodka daher als den relevanten Produktmarkt an. 2. Allgemeiner Marktüberblick (167) 1995 wurden in Belgien mengenmäßig etwa 2 % der insgesamt in der Gemeinschaft verkauften Spirituosen abgesetzt. Die Str

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.