Europäische Union

98/602/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 1997 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache IV/M.938 - Guinness/Grand Metropolitan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1997) 3169) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Elektrogeräte gekauft werden, reicht die Häufigkeit für einen echten Vergleich nicht aus. Es ist unwahrscheinlich, daß Spirituosen wöchentlich eingekauft werden. Bei Artikeln wie Elektrogeräten hingegen sind Vergleiche einfacher, weil sie in den meisten Fällen teurer sind als Spirituosen. Durch einen Preisvergleich in mehreren Geschäften können Verbraucher mehr sparen; außerdem bieten Verbrauchersendungen und -zeitschriften Einkaufshilfen. Die Duty-free-Preise für Spirituosen könnten als Grundlage für einen Vergleich dienen. Das wird jedoch durch Unterschiede in der Verpackungsgröße und in einigen Fällen auch im Alkoholgehalt sowie zwischen Duty-free-Verkäufen und anderen Verkäufen erschwert. Darüber hinaus dürften für die meisten Verbraucher Duty-free-Käufe noch seltener sein als normale Spirituosen-Käufe. d) Schlußfolgerungen zur Nachfragemacht (78) Das Gewicht der Einzelhändler und unabhängigen Großhändler ist offenkundig von Land zu Land sehr unterschiedlich. Dieser Aspekt ist daher auf Länderebene zu untersuchen. Anhand der vorstehenden Ausführungen kann jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, daß die Nachfragemacht in den für die Kommission problematischen Märkten ausreicht, um die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung infolge des Zusammenschlusses zu verhindern. V. AUSWIRKUNGEN IN AUSGEWÄHLTEN NATIONALEN MÄRKTEN UND PRODUKTMÄRKTEN (79) In diesem Abschnitt werden die Märkte, in denen nach Ansicht der Kommission beherrschende Stellungen begründet oder verstärkt werden, eingehend untersucht. A. GRIECHENLAND 1. Allgemeiner Marktüberblick (80) Griechenland ist der siebentgrößte Spirituosenverbraucher in der Gemeinschaft und war 1995 mengenmäßig mit rund 3 % am gesamten Gemeinschaftsabsatz beteiligt. (81) Aus der nachstehenden Tabelle 1 geht die relative Bedeutung der verschiedenen Spirituosensorten in Griechenland hervor. Hervorstechend ist der große Anteil der "anderen Spirituosen" am Gesamtverbrauch. Dies hängt vor allem mit dem Verkauf des Nationalgetränks Ouzo zusammen. Außerdem ist für den griechischen Markt charakteristisch, daß trotz des überall in Europa feststellbaren Rückgangs des Gesamtverbrauchs an Spirituosen der Whiskyverbrauch gestiegen ist. Allerdings haben Marktteilnehmer den Eindruck, daß der Konsum von Wodka, Tequila, Rum und Gin ebenso wie von einigen neuen Spirituosen, wie Obstbrand, ebenfalls gestiegen ist. Whisky ist die am meisten konsumierte eingeführte Spirituose. Griechenland ist tatsächlich gemessen am Pro-Kopf-Verbrauch der zweitgrößte Whiskymarkt in Europa. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2. Relevante Produktmärkte (82) Die relevanten Produktmärkte, die in Griechenland untersucht werden, betreffen Whisky, Wodka, Gin, Rum, Brandy, die verschiedenen Liköre (von denen jeder einen getrennten "Nischemarkt" darstellen kann) sowie das lokale Aperitifgetränk Ouzo. (83) 95 % des Whisky-Verbrauchs in Griechenland (8) entfällt auf schottischen Whisky. Da die Marktanteile der Parteien auf dem Scotch- und dem Gesamtwhiskymarkt nahezu gleich wären, stützt sich die nachfolgende Beurteilung aus diesem Grunde auf alle Whisky-Sorten. 3. Marktprofil und Marktstellung der Parteien a) Marktstellung (84) Die Parteien verfügen in Griechenland über eigene Vertriebstochtergesellschaften. Dabei handelt es sich um United Distillers Greece, eine Tochter von Guinness, und Metaxa S & H & A A.E.B.E., eine Tochter von GrandMet. Die größten Marken der Parteien sind Johnnie Walker Red Label, Dewar's, White Horse, Bell's, Haig, VAT 69 (Guinness) und J & B (GrandMet) bei schottischem Whisky, Smirnoff (GrandMet) bei Wodka, Metaxa (GrandMet) bei Brandy, Gordon's (Guinness) bei Gin, Ouzo 12 (GrandMet) bei Ouzo und Bailey's, Malibu sowie Archer's (GrandMet) bei Likören und Obstbrand. Außerdem vertreibt Guinness Bacardi und die Wodkasorten Wyborowa und Finlandia. GrandMet vertreibt die Tequilamarke Cuervo. Beide vertreiben diese Marken im Namen anderer Hersteller. Aus der Tabelle 2 gehen die wertmäßigen einzelnen und gemeinsamen Marktanteile der Parteien für die eigenen Marken und die im Namen anderer Hersteller vertriebenen Marken im Jahre 1995 in den Hauptproduktkategorien in Griechenland hervor. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> b) Spirituosensorten und -marken der Parteien (85) Die Parteien sind auf den Hauptspirituosenmärkten präsent. Die Tabelle 3 zeigt ihre Präsenz mit den jeweiligen Marken: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (86) Aus der Tabelle 3 ergibt sich, daß das neue Unternehmen sehr viele Spirituosen abdecken wird, nämlich alle großen, bekannten Spirituosen. Getrennt betrachtet verfügt Guinness gegenwärtig über eine starke Stellung bei Whisky, Gin und Rum, während GrandMet eine starke Position bei Brandy, Ouzo, Tequila und Likören hat. Durch den Zusammenschluß werden also die Lücken im jeweiligen Produktsortiment der anderen Partei geschlossen. Das sich hieraus ergebende gemeinsame Sortiment wird viel breiter und tiefer als das der Wettbewerber sein. (87) Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird das neue Unternehmen für die in Griechenland vertriebenen Hauptspirituosen mit über [45-55 %] am gesamten Spirituosenhandel ([20-30 %] von Guinness und [10-20 %] von GrandMet) beteiligt sein. Die nächstgrößten Wettbewerber Karoulias/Berry Brothers und Allied Domecq verfügen über Marktanteile von jeweils [5-15 %] und [5-15 %]. (88) GMG wird, genauer gesagt, die treibende Kraft am Whisky-Markt mit einem Anteil von über [45-55 %] sein. Außerdem wird GMG der größte Anbieter von Spirituosen wie Gin mit einem Marktanteil von über [75-85 %] (Gordon's), Brandy mit einem Marktanteil von über [75-85 %] (Metaxa) und Rum mit einem Marktanteil von [75-85 %] (Bacardi) sein. Im übrigen wird GMG andere Spirituosen wie Tequila (Cuervo), Ouzo (Ouzo 12), Sahneliköre (Bailey's und Malibu) und Obstbrand (Archer's) anbieten. c) Marktanteilszuwachs (89) Was die horizontalen Überschneidungen bei den einzelnen Spirituosen betrifft, so wird der Zusammenschluß zu einem Marktanteilszuwachs am Whisky-Markt führen. Der Marktanteil des neuen Unternehmens würde [45-55 %] betragen (nämlich [40-50 %] von Guinness und [< 10 %] von GrandMet). Die Parteien erachteten den Zuwachs von [< 10 %] als einen minimalen Zuwachs der Anteile an diesem Markt. Die Kommission aber hält diesen Zuwachs für erheblich, insbesondere angesichts des hohen Marktanteils, über den eine der Parteien bereits verfügte, und angesichts der Tatsache, daß der Zuwachs einer einzigen Marke, nämlich J & B, zuzuschreiben ist, die das breite Markenangebot der anderen Partei ergänzt. Die Tabelle 4 zeigt, daß GMG bei fünf führenden Whisky-Marken in Griechenland 1995 mit Johnnie Walker Red Label, Dewar's und J & B jeweils an erster, dritter bzw. fünfter Stelle stehen würde. Dabei haben die Parteien behauptet, daß Famous Grouse und Grants 1996 mit J & B erfolgreich konkurriert haben [ . . . ]. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (90) Das restliche GMG-Produktsortiment würde sich aus einer Vielzahl anderer Marken (Black & White, White Horse, VAT 69) und Spezialitäten wie Luxuswhisky (Johnnie Walker Black Label, J & B Jet, Dimple) oder Malzwhisky (Lagavulin, Glenkinchie usw.) zusammensetzen. Im Gegensatz zu GMG verfügen die Wettbewerber nicht über eine breite Auswahl von Whisky-Marken. Karoulias-Berry Bros. bietet Cutty Sar (Marktanteil [15-25 %]) und Allied Domecq bietet Ballantine's (Marktanteil [5-15 %]) an; doch haben beide keine anderen herausragenden Marken, die ihnen ähnliche Vorteile wie diejenigen von GMG verschaffen würden. (91) Auch wenn es in anderen Kategorien nicht zur Zusammenlegung von Marktanteilen kommt, führt der Zusammenschluß zur Zusammenlegung hoher Marktanteile bei Gin, Brandy und Rum. Die Gin-Marke Gordon's von Guinness hat einen Anteil von über [75-85 %], und die Parteien verfügen zudem mit Tanqueray (Guinness) und Bombay Sapphire (GrandMet) über zwei Qualitätsmarken. Konkurrenzmarken sind u. a. Beefeater und Four Seasons (Allied Domecq, [< 10 %] bzw. [< 10 %]), Amvyx Nicholson's [< 10 %] und Burnetts (Seagram, [< 10 %]). Bei Weinbrand ist Metaxa mit [70-80 %] unumstrittener Marktführer; die Marken der Konkurrenz - Remy Martin mit [< 2 %], Martell mit [< 2 %], Courvoisier mit [< 2 %] und Hennessy - erzielen nur unbedeutende Anteile. Bei Rum führt Bacardi mit [75-85 %], und der einzige potentielle Wettbewerber, Captain Morgan von Seagram, kommt auf [5-5 %]. Die übrigen Anteile entfallen nach Angaben aus der Branche auf "billige Bacardi-Imitationen". Abgesehen von den führenden Marken bei den jeweiligen Spirituosen würde GMG außerdem über eine gewisse Anzahl von Zweitmarken verfügen, wie White Horse, Black & White, Bell's, Haig, VAT 69, Mackenzie, Crawford's, Dimple und Cardhu (schottischer Whisky), Finlandia und Wyborowa (Wodka), Grand Marnier und Sheridans (Likör), Tanqueray (Gin) und Karavaki und Kaloyannis (Ouzo). (92) Da Markteintritte und Nachfragemacht keine wesentlichen Einschränkungen darstellen, verfügen die Parteien nach der Feststellung der Kommission über beherrschende Stellungen auf den Märkten für Gin, Rum und Brandy. (93) Insgesamt gesehen wird GMG mindestens vier mal so groß sein wie die nächstgrößten Wettbewerber, von denen keiner mit über [5-15 %] am Spirituosenmarkt beteiligt ist. Das neue Unternehmen wird demnach der größte Importeur und Vertriebshändler von Spirituosen in Griechenland werden. Guinness erzielte 1996 einen Umsatz von [ . . . ] GRD und GrandMet von [ . . . ] GRD bei einem Gesamtmarkt von 118,2 Mrd. GRD. Der nächstgrößte Wettbewerber Karoulias-Berry Bros., der Cutty Sark, die Nummer 2 unter den Whiskys, vertreibt, erzielte einen Umsatz von [ . . . ] GRD. (94) Die durch das Markenangebot bedingte Marktmacht ist bei der Beurteilung des Vorhabens in bezug auf den griechischen Markt besonders wichtig, weil das neue Unternehmen auf diesem Markt abgesehen von Wodka bei den Hauptspirituosen, nämlich Whisky, Gin, Rum und Brandy, mit den führenden Marken präsent sein wird. (95) Bis jetzt war der griechische Markt durch die Präsenz einer Vielzahl von Anbietern gekennzeichnet, von denen keiner bei sämtlichen Spirituosen über eine starke Stellung verfügt. Die Abnehmer, ob Groß- oder Einzelhändler, haben also ihre Spirituosen von einer Vielzahl von Anbietern bezogen, je nach ihrer Stärke bei den verschiedenen Spirituosen. Gerade unter diesen Marktbedingungen ist damit zu rechnen, daß die Zusammenlegung der Hauptspirituosen bei einem einzigen Anbieter zu einer Verstärkung der Marktmacht dieses Anbieters bei den einzelnen Spirituosen führen wird. (96) Aus der Tabelle 5 geht hervor, daß zu den Marken, die GMG auf sich vereinigen wird, die Marken mit dem größten Absatz bei den wichtigsten Spirituosen gehören werden, nämlich Whisky, Gin, Rum und Brandy, mit Ausnahme von Wodka. Außerdem wird GMG die Tequila-, Ouzo- und verschiedene Likörmarken verkaufen, mit denen der größte Umsatz erzielt wird. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (97) Wie oben festgestellt wurde, ist Whisky die in Griechenland am meisten verkaufte Spirituose. Die Tatsache, daß GMG Marken mit sehr großen Marktanteilen bei Spirituosen führen wird, die weniger gefragt sind, ist jedoch ebenfalls wichtig. Auch wenn Gin oder Rum z. B. weniger gekauft werden als Whisky, dürfen Gordon's und Bacardi auf keinen Fall fehlen, da diese Marken in den jeweiligen Kategorien seit jeher führend sind und mit der Spirituosensorte, der sie angehören, assoziiert werden. Laut Canadean im Jahr 1996 über Griechenland "wächst der Marktanteil von Gin vor allem aufgrund der besonderen Zugkraft von Gordon's". Dieselbe Feststellung gilt für den Rum-Markt vor allem aufgrund von Bacardi. (98) Zwar bieten andere Wettbewerber bedeutende Marken an, von denen einige ein hohes Absatzvolumen erzielen. Von ihrer Absatzleistung her würden beispielsweise Whisky der Marke Cutty Sark und Wodka der Marke Stolichnaya keine besonderen Marktzugangsprobleme haben. Die potentielle Macht dieser Marken wird jedoch dadurch erheblich herabgesetzt, daß sie von verschiedenen Anbietern geführt werden. Durch diese Marktzersplitterung, die mit dem bei GMG zentralisierten Markenangebot kontrastiert, werden diese Marken ihrer potentiellen Marktmacht beraubt. (99) Im übrigen werden die Preisflexibilität und die Absatzmöglichkeiten durch ein breites Angebot von Whisky-Marken in den verschiedenen Qualitäts- und Preiskategorien in erheblichem Maße verstärkt. Der Anbieter, der durch Positionierung und Auspreisung seiner verschiedenen Marken für dieselbe Spirituose dem Preiswettbewerb der Marken anderer Anbieter begegnen kann, ist daher vor Marktdruck gefeit. GMG wird z. B. mit der sicheren hohen Marktleistung der meistverkauften Whisky-Marken für die Sicherung der Position seiner Zweitmarken oder die Aufwertung schwächerer Marken durch Ausweitung ihres Anteils auf Kosten konkurrierender Marken, oder um etwaigen, von diesen Marken ausgehenden Wettbewerbsdruck abzuwehren, alle nur denkbaren Mittel aufwenden können. Die Parteien haben behauptet, daß ein derartiger "Durchstoß" bisher nicht erfolgt ist und demnach wahrscheinlich auch in Zukunft nicht erfolgen wird. Sie unterschätzen dabei allerdings die signifikante Zunahme ihrer Marktanteile und Ressourcen infolge des Zusammenschlusses. (100) Ein breites Sortimentsangebot ist des weiteren mit großen Vorteilen für die Vermarktung verbunden. GMG kann Marken und Sorten aneinander koppeln. Sowohl Guinness als auch GrandMet haben dies in der Vergangenheit schon getan. 1995 bot GrandMet Kunden, die [ . . . ] Flaschendeckel von Smirnoff, Cuervo und J & B gesammelt hatten, eine Flasche Smirnoff oder J & B gratis [ . . . ]. Großhändler schrieben für die gleiche Zahl von Verschlüssen gut [ . . . ]. Ein Guinness-Sonderangebot verband verschiedene Sorten und Marken durch den Verkauf von 12er-Packungen mit 7 Flaschen Johnnie Walker Red Label, 2 Flaschen Gordon's-Gin und 3 Flaschen White Horse bei einem Preisnachlaß von 1 300 GRD. Die Großhändler, die verschiedene Vertriebsketten beliefern, spielten dabei mit. 1996 bot GrandMet den Großhändlern Rabatte für den Kauf von [ . . . ] Kisten einer Markenmischung mit J & B ([ . . . ]), Smirnoff ([ . . . ]), Cuervo ([ . . . ]), Bayley's ([ . . . ]), Grand Marnier ([ . . . ]) und Malibu ([ . . . ]) an. (101) Im Gaststättengewerbe, wo die Spirituosenhersteller die Stärke und das Image einer Marke aufbauen, wäre GMG aufgrund seines breiten Markenangebots in der Lage, die Zusammensetzung des Getränkeangebots zu beeinflussen, wodurch es seine Marktmacht weiter verstärken würde. Für kleinere Gaststätten mit einem geringeren Getränkeangebot oder für griechische Nachtlokale, die sich auf Whisky konzentrieren, würde das neue Unternehmen als einzige Bezugsquelle eine attraktive Lösung sein. Außerdem könnte das neue Unternehmen sein Augenmerk auf größere, moderne Gaststätten richten, die in der Regel eine weit größere Anzahl von Marken führen, sollte es versuchen, das Getränkeangebot dieser Gaststätten zu erweitern oder sich des Images moderner Lokale zu bedienen, um dort seine Marken einzuführen. GMG könnte sich interessante Angebote, Rabatte und Kredite leisten oder verkaufsfördernde Maßnahmen organisieren und finanzieren, die auch der Gaststätte als solcher zugute kämen, und es könnte seine Stärke bei den führenden Marken wie Johnnie Walker Red Label oder bei Gin der Marke Gordon's und Rum der Marke Bacardi dazu verwenden, daß Lokale bei derselben oder einer anderen Spirituose neue Marken in ihr Angebot aufnehmen. Da es sich diese Gaststätten nicht leisten könnten, die obengenannten Marken nicht zu führen, würde die Verhandlungsmacht von GMG erheblich verstärkt. Folglich könnte GMG Gaststätteninhaber viel leichter dazu bewegen, GMG-Marken auszuschenken, wenn der Kunde die Marke des von ihm bestellten Getränks nicht angibt, wodurch der Absatz dieser Marken und ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zunehmen würden. (102) In den Geschäften würde der fehlende Wettbewerb zwischen Guinness und GrandMet bei Verkaufsförderungen innerhalb der Geschäftsräume GMG die Möglichkeit geben, die zeitliche Planung der verkaufsfördernden Maßnahmen, die Aushandlung der diesbezüglichen Bedingungen und die Koordinierung etwaiger Preisänderungen gemeinsam vorzunehmen. Außerdem könnte GMG aufgrund seiner Markenvielfalt Markenerzeugnisse während einer bestimmten Zeit abwechselnd fördern, so daß es lange Werbezeiten in Anspruch nehmen und Wettbewerbern während langer Zeiträume den Zugang zu verkaufsfördernden Maßnahmen versperren würde. (103) Die Wettbewerber führen vergleichsweise nur wenige starke Marken, von denen die größte Cutty Sark, mit einem Anteil von [15-25 %] am Whisky-Absatz, und die Wodkas Stolichnaya und Serkova (mit Absatzanteilen von [20-30 %] bzw. [15-25 %]) sind. Wie bereits erwähnt wurde, können diese Marken zwar als erfolgreich angesehen werden, doch fehlt ihnen die Unterstützung durch ein starkes Markenangebot. Im Gegensatz zu dem umfassenden GMG-Angebot verhindert die fehlende Breite des Angebots der Wettbewerber Preisflexibilität und erhöht ihre Anfälligkeit gegenüber dem Marktdruck. Wenn die Wettbewerber beispielsweise erste Absatzeinbußen erleiden, werden sie unverhältnismäßig größere Mittel aufwenden müssen, um Situationen abzuwenden, die langfristig ihr Wettbewerbsfeld einschränken könnten. 4. Andere Wettbewerbsfaktoren a) Nachfragemacht (104) Die Nachfragemacht könnte vom Handel und insbesondere von den verschiedenen Handelsvermittlern ausgehen, von denen ein Großteil die unmittelbaren Abnehmer der Spirituosenanbieter sind. In Griechenland gehören zu den Vertriebshändlern die Großhändler, die Gaststätten und Geschäfte beliefern, sowie die Einzelhändler, einschließlich Supermärkte, Verbrauchermärkte und Cash & Carry-Filialgeschäfte. Aus der Tabelle 6 geht der prozentuale Anteil der verschiedenen Vertriebswege am Spirituosenhandel hervor. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (105) Die wichtigsten Großhändler beziehen ihre Waren von Importeuren und verkaufen diese an kleine Einzelhändler und Gaststätten in verschiedenen Gebieten Griechenlands. Aufgrund ihrer Untersuchung gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, daß die Großhändler aus den nachstehenden Gründen nicht in der Lage sein würden, dem neuen Unternehmen die Stirn zu bieten. (106) Die Parteien haben erklärt, daß rund 40 % sämtlicher Spirituoseneinfuhren auf 40 von insgesamt über 700 Großhändler entfallen. Keiner dieser Großhändler stellte sich jedoch als besonders groß heraus, während es sich bei den übrigen um kleine Händler handelt. Der Großhandel ist folglich sehr zersplittert. Die Großhändler wären somit nicht in der Lage, sich gegen das neue Unternehmen zu behaupten. Die Großhändler hätten vielmehr ein Interesse daran, wegen ihrer Attraktivität die Geschäftsbeziehungen zu GMG zu pflegen. Da fast Dreiviertel des Spirituosenhandels in Griechenland über Großhändler abgewickelt werden, ist dies ein besonders wichtiger Aspekt für GMG. Da der Großhandel außerdem kleinere Einzelhändler (29 % ihrer Verkäufe) und Gaststätten (43 % ihrer Verkäufe) beliefert, wird sich GMG des Zugangs der Großhändler zu diesen Gaststätten bedienen können, um einige seiner Marketing- und Promotionsstrategien, die aus dem großen Markenangebot resultieren und weiter oben beschrieben wurden, in die Praxis umzusetzen. (107) Cash & Carry-Geschäfte machen nur einen geringen Teil des Marktes aus (4 %). Sie stellen also keine ausreichende Marktkraft dar, um die Macht von GMG einzudämmen. (108) Einzelhändler wie Supermärkte und kleinere Geschäfte wickeln 23 % des Spirituosenhandels in Griechenland ab. Obwohl die Supermärkte eine Gegenkraft entwickeln könnten, lassen ihre Antworten auf die Fragebögen vielmehr erkennen, daß GMG über die größte Zahl von besonders gutgehenden Marken und über das umfassendste Spirituosenangebot verfügt, so daß sie an GMG kaum vorbeikommen, wollen sie ihren am Verbraucher orientierten Einkaufsbedarf decken. Ein führender Einkäufer in Griechenland gab an, daß auf die beiden Unternehmen 56 % aller Spirituosenkäufe entfallen. Viele GMG-Marken wie Johnnie Walker, Dewar's, White Horse, Haig, J & B, Gordon's, Smirnoff, Bailey's und Grand Marnier seien für den Einzelhandel unverzichtbar. Ein großer Einzelhändler mit mehr als 30 Super- und Verbrauchermärkten gab an, daß einige Marken wie Johnnie Walker, Bacardi, Metaxa, Ouzo 12, Dewar's oder Dimple wegen der wachsenden Nachfrage nicht aus dem Angebot wegzudenken seien. Der Zusammenschluß habe daher nicht nur für den Handel, sondern auch für den Verbraucher Folgen, da dieser die Einschränkung des Wettbewerbs letztendlich zu spüren bekomme. (109) Die acht von einigen Supermärkten entwickelten Händlermarken decken nur einen äußerst geringen Teil der Nachfrage (schätzungsweise ca. 5 %) und werden wegen der Markentreue der Verbraucher kaum Konkurrenzdruck auf die Markenprodukte ausüben können. (110) Die Parteien haben mehrere Erklärungen von Kunden vorgelegt, die darauf hindeuten, daß sich der Zusammenschluß nach Ansicht der betreffenden Abnehmer auf ihr Geschäft nicht negativ auswirken würde. Diesen Erklärungen kann jedoch nur wenig Glauben geschenkt werden, da diese Abnehmer wichtige Geschäftsbeziehungen zu den Parteien, die um diese Erklärungen gebeten haben, unterhalten. (111) Außerdem nannten die Parteien eine Reihe von Gaststätten, die sich geweigert hatten, einige Guinness-Marken ohne Zahlung einer Gebühr in ihr Angebot aufzunehmen. Aus diesen isolierten Fällen kann jedoch nicht generell abgeleitet werden, daß das Gaststättengewerbe ein ausreichendes Gegengewicht darstellt. Denn sie betrafen lediglich einige Gaststätten (sechs), wobei die Frist für die Herausnahme einer Marke aus dem Angebot relativ kurz war (ein bis drei Monate). b) Parallelhandel (112) Während das Bestehen eines grenzüberschreitenden Handels ein Hinweis für die Existenz anderer Versorgungsquellen und demnach eines Restwettbewerbs ist, stellt der Parallelhandel im Fall Griechenlands offensichtlich keinen bedeutenden Wettbewerbsfaktor dar. Erstens nämlich sind die vom Parallelhandel betroffenen Warenmengen unbedeutend (9). Zweitens scheint der Parallelhandel auf besondere, vom Zufall abhängige Umstände zu beruhen, z. B. wenn in einem anderen Mitgliedstaat (gewöhnlich Spanien) eine bestimmte Menge Spirituosen zur Verfügung steht oder wenn Wechselkursveränderungen, die niedrigere Preise zur Folge haben, diese Geschäftstätigkeit fördern. Die verschiedenen Großhändler, Einzelhändler, Einkaufsgruppen und anderen Beantworter der Fragebögen konnten sich zu dem Ausmaß des Parallelhandels nicht äußern, weil ihre Unternehmen keinen Parallelhandel treiben. c) Markteintrittsschranken (113) Wie oben ausgeführt wurde, ist die Einführung neuer Erzeugnisse in einem von Marken und Vorschriften stark geprägten Markt wie in Griechenland besonders schwierig. Infolge der Gründung von GMG und wegen der in den vorstehenden Ausführungen über die Marktmacht aufgrund der Marken- und Produktpalette und die Marktverschließungseffekte dargelegten Gründe dürfte die Einführung neuer Erzeugnisse noch schwieriger werden. Aufgrund seiner Verhandlungsmacht infolge seiner führenden Marken könnte GMG mit Groß- und Einzelhändlern niedrigere Regalgebühren und Jahresgratifikationen aushandeln, so daß Einzelhändler zur Aufrechterhaltung der Rentabilität gezwungen sein könnten, für neue Marken höhere Regalgebühren oder Gewinnspannen zu verlangen. Außerdem könnte GMG Alleinvertriebsvereinbarungen schließen oder verschiedenen Gaststätten Bedingungen auferlegen, die die Einführung und Förderung neuer Marken sowohl erschweren als auch verteuern würden. 5. Abschließende Feststellung zu Griechenland (114) Über [45-55 %] des griechischen Whisky-Marktes werden also auf GMG entfallen. Darüber hinaus wird GMG ein breites Sortiment an Whisky-Marken in allen Qualitäts- und Preislagen führen. Beides zusammen wird ihm erhebliche Marketingvorteile verschaffen. (115) Im übrigen verfügt GMG, wie oben dargelegt, bereits über beherrschende

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.