Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1436 der Kommission vom 1. Dezember 2015 über die staatliche Beihilfe SA.38762 (2015/C), die das Vereinigte Königreich zugunsten der geplanten Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8441) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32017D1436. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e Erzeugnisse ersetzt werden können. Der industrielle Holzpelletmarkt ist der richtige Produktmarkt, um das Ausmaß der Wettbewerbsverfälschung des Vorhabens zu analysieren. (91) Vom Vereinigten Königreich übermittelte Daten (siehe Abbildung 4) zeigen, dass Holzpellets zwischen den wichtigsten Erzeugungs- und Verbrauchsgebieten gehandelt werden. Zudem haben die Handelsströme in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen (um mehr als 40 % in einem Jahr). Wie in Abbildung 5 dargestellt, verdoppelten sich die aus dem Südosten der USA stammenden Einfuhren in die Union zwischen 2009 und 2011. (92) Auf Grundlage der Handelsströme und des Volumens der Einfuhren in die Union gelangt die Kommission daher zu dem Schluss, dass der Holzpelletmarkt nicht auf einen einzigen Mitgliedstaat oder die Union beschränkt ist, sondern für die Prüfung der Verfälschung des Holzpelletmarkts als globaler Markt zu betrachten ist. (93) Im Jahr 2014 wuchs der globale Holzpelletmarkt auf rund 27 Mio. Tonnen. Der europäische Verbrauch von Holzpellets verdoppelte sich im Zeitraum zwischen 2009 und 2012 (wie in Abbildung 5 dargestellt). Trotz dieses Anstiegs zeigen die Daten aus Abbildung 6, dass sich die Preise auf dem Spotmarkt nicht wesentlich veränderten. (94) Zudem schließt die Kommission aus den Informationen, die als Antwort auf den Einleitungsbeschluss übermittelt wurden, dass der Großteil der Holzpelletlieferungen derzeit im Rahmen individuell ausgehandelter, langfristiger Verträge eingekauft wird. Pelletpressen können innerhalb von zwei Jahren gebaut werden, sobald (oder bevor) neue Verträge unterzeichnet und Umsätze gesichert werden. Daher scheinen die Markteintrittsschranken für neue Erzeugungsbetriebe niedrig. Der jüngste Anstieg der Pelleterzeugungskapazität sowohl im Südosten der USA als auch in der Union (34) untermauert diese Beobachtung. (95) Die vom Kraftwerk Lynemouth benötigte Menge an Holzpellets macht rund 5,5 % des globalen Holzpelletmarkts für das Jahr 2014 aus. Dies ist wesentlich weniger als die in dem Einleitungsbeschluss geschätzten und auf Daten aus dem Jahr 2012 basierenden 7,4 %. Angesichts der Tatsache, dass neue Pelletpressen im Hinblick auf den zeitlichen Aspekt mehr oder weniger parallel zur Umstellung eines Kraftwerks gebaut werden können (siehe Erwägungsgründe 59 und 60), ist zu erwarten, dass die zusätzliche Kapazität dann verfügbar wird, wenn auch die Nachfrage steigt, was auch von der geplanten Lieferkette für das Vorhaben bestätigt wird. (96) Der Blick in die Vergangenheit zeigt zudem, dass die Einfuhren sowie der Verbrauch in der Union rapide angestiegen sind, was ein weiterer Indikator dafür ist, dass der Holzpelletmarkt eine verstärkte Nachfrage bedienen kann. Daneben wird festgestellt, dass sich der Spotpreis im Südosten der USA, dem Gebiet, aus dem das Vorhaben voraussichtlich den Großteil der benötigten Holzpellets beziehen wird, nicht signifikant verändert hat (Abbildung 6), während die Einfuhren aus dieser Region in die Union anstiegen (Abbildung 5). (97) Die Analyse zeigt, dass der Markt für Holzpellets global ist und die steigende Holzpelletnachfrage, die im Zuge dieses Vorhabens zu erwarten ist, bedienen kann. Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass die Beihilfe die Handelsbedingungen auf dem Holzpelletmarkt nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse (CO2-Einsparungen und verstärkte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen) zuwiderläuft. 5.2.6.   Verfälschungen auf dem Rohstoffmarkt (98) Die Kommission stellte im Einleitungsbeschluss (siehe Erwägungsgrund 75 des Einleitungsbeschlusses) fest, dass die steigende Nachfrage nach Holzpellets zu weiteren Verfälschungen im Rohstoffmarkt (d. h. dem Holzfasermarkt) führen kann. Diesbezüglich wird daran erinnert, dass die Beihilfe für die MWh an Strom gewährt wird, der vom Kraftwerk Lynemouth erzeugt wird. Die potenziellen Verfälschungen im Holzpellet- und Rohstoffmarkt resultieren nicht aus direkten Subventionen für Holzpellets oder Rohstoffe, sondern aus einer gestiegenen Nachfrage nach Brennstoff für die Stromerzeugung. Zudem sind die Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt im Vergleich zu den Verfälschungen auf dem Holzpelletmarkt mittelbar. (99) Während es möglich ist, Pellets zu verschiffen, können die von der Holzpelletindustrie verwendeten Rohstoffe aus wirtschaftlichen Gründen normalerweise nur über begrenzte Distanzen transportiert werden. Verarbeitungsstätten für halbfertige Faserholzerzeugnisse beziehen ihr Holz aus Gebieten, die durchschnittlich etwa 100 km bis 150 km entfernt sind (der sogenannte „Einzugsradius“ der Anlage). Um die Auswirkungen dieser Anlagen auf den Wettbewerb zu beurteilen, ist es daher erforderlich, zu ermitteln, von welchem lokalen Markt die Pellets tatsächlich oder wahrscheinlich bezogen werden. (100) Wie in Erwägungsgrund 11 erläutert, soll das Kraftwerk Lynemouth [60-80 %] des gesamten benötigten Holzpelletbrennstoffs aus dem Südosten der USA beziehen. Rund [5-20 %] bis 15 % des Brennstoffs wird aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt. Dies impliziert, dass ungefähr […] Mio. Tonnen pro Jahr von mehr als 16 verschiedenen Lieferanten in anderen Mitgliedstaaten bezogen werden. Dies würde rund […] des Holzpelletverbrauchs in der EU ausmachen (siehe Abbildung 6). Zudem beabsichtigt es das Kraftwerk Lynemouth nicht, Rohstoffe aus dem Vereinigten Königreich zu beziehen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass das Vorhaben zu einem Anstieg der Rohstoffpreise im Vereinigten Königreich oder in der Europäischen Union führen wird, wie von der EPF bzw. der WPF behauptet. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Maßnahme zu übermäßigen Verfälschungen des Wettbewerbs innerhalb der Union führt. Da die meisten Holzpellets von außerhalb der Union bezogen werden und der Markt für Rohstoffe lokal ist, machen sich die Auswirkungen außerhalb der Union bemerkbar. (101) Rund [10-30 %] der benötigten Holzpellets werden aus Kanada eingeführt. Die potenziellen Vorräte aus Kanada sind vermutlich deutlich umfangreicher als diejenigen aus Europa. Die von der Canadian Pellet Association übermittelten Daten enthielten für Westkanada eine Schätzung, in der von einem Biomasseüberschuss von 14 Mio. Tonnen ausgegangen wurde. Der Zukauf aus Kanada würde […] des geschätzten Überschusses betragen. Daher wird nicht erwartet, dass das Vorhaben in Bezug auf die Rohstoffe für Holzpellets übermäßige Auswirkungen im kanadischen Markt nach sich ziehen wird. (102) Der Großteil der für das Vorhaben benötigten Vorräte wird aus dem Südosten der USA eingeführt. Daher liegt der Fokus der Untersuchung potenzieller Verfälschungen des Rohstoffmarktes (Holzfaser) auf dieser Region. (103) Lynemouth wird rund 2 Mio. Tonnen Frischholz (also rund 0,9 Mio. Tonnen trockenes Holz) aus dem Südosten der USA einführen. Dies entspricht 1,7 % der gesamten Faserholzvorräte des Jahres 2011 im Südosten der USA und 0,9 % der gesamten, im selben Jahr in dieser Region entnommenen Holzmenge. Solche geringen Anteile sind keine deutlichen Anzeichen für übermäßige Verfälschungen des Rohstoffmarktes. Insbesondere bei Berücksichtigung der gesamten entnommenen Holzmenge würden die Auswirkungen nicht zu übermäßigen Verfälschungen im Markt führen. Zudem berücksichtigen diese Zahlen nur Faserholz und keine anderen Vormaterialien wie Abholzreste und Sägewerksabfälle, die bis zu einem gewissen Umfang ebenfalls zur Erzeugung von Holzpellets eingesetzt werden können. (104) Allerdings gaben einige Dritte an, dass der Anstieg der Erzeugung von Pellets einen Anstieg der Rohstoffpreise (Faserholz) im Südosten der USA verursachte. So übermittelten insbesondere Steptoe & Johnson und die AFPA Daten, die einen Preisanstieg im Zeitraum 2011-2014 zeigten. Dieselben Daten, jedoch unter Berücksichtigung eines längeren Zeitraums, wurden von der U.S. Industrial Pellet Association (Abbildung 3) übermittelt. (105) Die Kommission stellt fest, dass — wie in Abbildung 2 gezeigt — der durchschnittlich Rohstoffpreis (Stockpreis) im Südosten der USA nicht außerhalb des historischen Bereichs liegt. Daher erscheinen die Preisanstiege seit 2011 nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2010 waren die Preise sogar noch höher, mutmaßlich aufgrund der Witterungsbedingungen. (106) Zudem gab das Vereinigte Königreich an, dass der US-amerikanische Markt immer noch vom Rückgang der Nachfrage im Zuge der Finanzkrise geprägt sei. So sank insbesondere die Sägeholzproduktion im Vergleich zu 2005 um 57 Mio. Tonnen Frischholz. Wäre diese Menge verfügbar, würden dadurch rund 28-19 Mio. Tonnen Frischholz an Abfällen entstehen, die wiederum als Ausgangstoff für Holzpellets oder konkurrierende Erzeugnisse dienen könnten. Des Weiteren gibt das Vereinigte Königreich an, dass es keinen Zusammenhang zwischen Gebieten mit einer umfangreichen Pelleterzeugung und einem Anstieg der Faserholzpreise in den lokalen Märkten gebe (Abbildung 7). (107) Tatsächlich zeigen die Daten in Abbildung 1, dass vor dem Jahr 2008 größere Mengen an Sägeholz — und damit an Holzabfällen — zur Verfügung standen. Eine begrenztere Verfügbarkeit von Holzresten könnte daher den Faserholzpreis negativ beeinflusst haben. Zudem hat das Vereinigte Königreich gezeigt, dass eine umfangreiche Erzeugung von Holzpellets nicht zwingend mit einem Anstieg der Rohstoffpreise einhergeht (siehe Erwägungsgrund 63). (108) Wie vorstehend ausgeführt (siehe Erwägungsgrund 62), wird der Faserholzpreis von Elementen wie Witterungsbedingungen und der Verfügbarkeit von Holzresten (in Abhängigkeit vom Sägeholzmarkt) beeinflusst, und auch in der Vergangenheit waren bereits Preisschwankungen zu beobachten. Außerdem treten Preisanstiege und -abfälle sowohl in Gebieten mit umfangreicher als auch in Gebieten mit weniger umfangreicher Pelleterzeugung auf. Daher ist nicht zu erwarten, dass die mittelbare Nachfrage nach Rohstoffen, die sich aus dem Vorhaben in Lynemouth ergibt, zu übermäßigen Verfälschungen des Marktes führt. (109) Einige Beteiligte übermittelten zudem eine theoretische Untersuchung, in der die möglichen Auswirkungen künftiger Szenarien mit einer größeren Verbreitung von Bioenergie abgebildet wurden. Die Studie bewertet nicht die Auswirkungen des Vorhabens in Lynemouth am Markt, sondern vielmehr die Auswirkungen der erwarteten globalen Nachfrage nach Biomasse unter Berücksichtigung bestehender und künftiger politischer Rahmenbedingungen. Es ist jedoch unsicher, in welchem Ausmaß Biomassekraftwerke gebaut werden, bzw. zu welchen Bedingungen und aus welchen Regionen die Biomasse tatsächlich bezogen werden würde. Die Untersuchung verändert daher nicht die Schlussfolgerungen zu den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens in Lynemouth, da sie vor allem auf die potenziellen Auswirkungen künftiger Entwicklungen eingeht. (110) Daten des Vereinigten Königreichs zufolge beabsichtigt Lynemouth, Biomasse aus rund […] Pelletpressen zu beziehen, die sich auf […] Bundesstaaten im Südosten der USA verteilen. Die Diversifizierung der Lieferkette senkt das Risiko von Verfälschungen in den lokalen Märkten weiter. (111) Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass aufgrund der Maßnahme keine übermäßigen Verfälschungen des Rohstoffmarktes zu erwarten sind. In dieser Hinsicht wird daran erinnert, dass die Beihilfe für die Erzeugung von Strom aus fester Biomasse gewährt wird und dass sämtliche Auswirkungen der Beihilfe mittelbar auf den Bezug der Rohstoffe, die in der Holzpelletindustrie zum Einsatz kommen, zurückzuführen wären. 5.2.7.   Abwägungsprüfung (112) Wenn staatliche Beihilfemaßnahmen gezielt zur Behebung eines bestimmten Marktversagens eingesetzt werden, ist nach Randnummer 97 der Leitlinien die Gefahr, dass die Beihilfe den Wettbewerb übermäßig verfälscht, eher gering. Die Kommission stellt fest, dass die Beihilfe unmittelbar darauf abzielt, die Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und für CO2-Einsparungen auf angemessene und geeignete Weise zu verwirklichen. Daher ist auch das Risiko übermäßiger Verfälschungen des Wettbewerbs geringer. Wie in Erwägungsgrund 110 dargelegt, stellte die Kommission keine übermäßigen Verfälschungen im betroffenen Produktmarkt (Holzpellets) fest. Auch in den vorgelagerten Märkten (Rohstoffe) waren keine übermäßigen Verfälschungen festzustellen. (113) Darüber hinaus muss die Kommission bewerten, ob die Maßnahmen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinflussen. Die Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt sind lokal und zeigen sich vor allem außerhalb Europas, da die Holzpellets eingeführt werden. Die Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten wären daher in jedem Fall begrenzt. (114) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die negativen Auswirkungen der Beihilfe für das Vorhaben in Lynemouth — beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen und Beeinträchtigungen des Handels zwischen Mitgliedstaaten — begrenzt sind und die positiven Auswirkungen — Beitrag zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse (Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und CO2-Einsparungen bei der Stromerzeugung) — überwiegen, sodass die Gesamtbilanz positiv ist. 5.2.8.   Andere Aspekte — Einhaltung der Artikel 30 und 110 AEUV (115) Im Rahmen des Beschlusses zu Differenzverträgen für erneuerbare Energien (SA.36196) sowie des Beschlusses zu FIDeR-Beihilfen für fünf Offshore-Windparks (SA.38758, SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812) und des Beschlusses zu einer Biomasse-KWK-Anlage (SA.38796) hat sich das Vereinigte Königreich verpflichtet, das Berechnungsverfahren für die von den Stromversorgern nach dem Differenzvertrag zu leistenden Zahlungen so anzupassen, dass förderfähiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der in anderen EU-Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreichs erzeugt und an Kunden im Vereinigten Königreich geliefert wird, nicht auf die Marktanteile der Versorger angerechnet wird. (116) Das Vereinigte Königreich stellt sicher, dass keine Zahlungen im Rahmen des Differenzvertrags geleistet werden, bevor diese Nichtanrechnung in Kraft ist; sollte dies nicht möglich sein, richtet das Vereinigte Königreich ein Verfahren ein, um den Versorgern, die vor Inkrafttreten der Nichtanrechnung, jedoch nach Beginn der Fälligkeit der Differenzvertragszahlungen förderfähigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen eingeführt haben, die dafür anfallenden Kosten zu erstatten. (117) Die Verpflichtung, auf die in Erwägungsgrund 114 hingewiesen wird, gilt auch für die angemeldete Maßnahme. (118) Vor dem Hintergrund der in Erwägungsgrund 114 genannten Verpflichtung ist die Kommission der Auffassung, dass der Finanzierungsmechanismus der angemeldeten Beihilfe keine Einschränkungen nach sich ziehen sollte, die nicht mit den Artikeln 30 oder 110 AEUV im Einklang stehen. 6.   SCHLUSSFOLGERUNG (119) Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die angemeldete Beihilfe auf erforderliche und angemessene Weise und im Einklang mit den Leitlinien ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt und dass die Beihilfe daher auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die vom Vereinigten Königreich angemeldete Beihilfe ist gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 1. Dezember 2015 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 116 vom 10.4.2015, S. 52. (2)  Die Kommission hat einen Beschluss zu sechs dieser acht Vorhaben angenommen. Am 23. Juli 2014 wurde der Beschluss für den Ausbau von fünf Offshore-Windparks als Vorhaben, gegen die keine Einwände erhoben werden (SA.38758, SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812, ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 7), angenommen und am 22. Januar 2015 der Beschluss für den Bau des Biomasse-KWK-Kraftwerks Teesside als Vorhaben, gegen das keine Einwände erhoben werden (SA. 38796, Beschluss noch nicht veröffentlicht). (3)  Der Auslastungsgrad wurde in der ursprünglichen Mitteilung auf 75,3 % geschätzt und anschließend vom Vereinigten Königreich aktualisiert. (4)  Weitere Informationen zum Vergütungsmechanismus des Differenzvertrags können den Erwägungsgründen 17 bis 31 des Beschlusses der Kommission in der Sache SA.36196 — „Electricity Market Reform — Contract for Difference for Renewables“ (C(2014) 5079 final) entnommen werden. (5)  Die Regelung wurde ursprünglich am 28. Februar 2001 in der Sache N504/2000 von der Kommission genehmigt und anschließend mehrmals geändert. Die derzeit geltende Fassung wurde am 2. April 2013 in der Sache SA.35565 (ABl. C 167 vom 13.6.2013, S. 5) von der Kommission genehmigt. Einige spezifische Elemente wurden später für Nordirland (Sache SA.36084) und Schottland (Sache SA.37453) genehmigt. (6)  Die Mindestrendite wird definiert als die für die Umsetzung eines Vorhabens dieser Art mindestens zu erzielende Rendite. (7)  All diese Elemente wurden von den britischen Behörden im Dokument „Electricity Generation Costs“ (Stromerzeugungskosten) veröffentlicht, das unter folgender URL abrufbar ist: https://www.gov.uk/government/publications/electricity-generation-costs. (8)   „Electricity Generation Costs December 2013“ DECC (2013), abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/electricity-generation-costs. (9)  Abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/electricity-market-reform-delivery-plan. (10)  Weitere Informationen sind unter folgender URL verfügbar: www.gov.uk/government/consultations/ensuring-biomass-affordability-and-value-for-money-under-the-renewables-obligation. (11)  AEBIOM European Bioenergy Outlook 2013. (12)  AEBIOM European Bioenergy Outlook 2013. (13)  Unter folgender Website abrufbar: https://www.gov.uk/government/publications/final-investment-decision-fid-enabling-for-renewables-investment-contracts. (14)  North East Local Enterprise Partnership; North East Chamber of Commerce; UK Trade & Investment. (15)  Friends of the Earth; Natural Resources Defense Council; Fern und Biofuelwatch. (16)  Ecofys (2014), Carbon Leakage assessment for the European Panel Federation — Wood panel industry and the carbon leakage list 2015-2019 criteria. (17)  Aus Gründen der Konsistenz werden alle Daten zum Faserholzmarkt und zum Südosten der USA in Tonnen Frischholz dargestellt. Der Umwandlungsfaktor von 2,15 Tonnen Frischholz pro 1 Tonne trockenem Holz wird durchgehend verwendet. (18)  Karen Lee Abt, Robert C. Abt, Christopher S. Galik und Kenneth E. Skogn. 2014. „Effect of Policies on Pellet Production and Forests in the U.S. South“. Abrufbar unter: http://www.srs.fs.usda.gov/pubs/47281. Dieser Bericht wurde im Kontext der Eröffnungsphase der Prüfung von verschiedenen Beteiligten eingereicht. (19)  Abt et al., 2014. (20)  RWE Group; EDF; Lynemouth Power LTD; Renewable Energy Association; Port of Tyne; Dong Energy; Energy UK; US Pellets Association; Canada Pellet Association; Enviva; Doosan; European Pellet Council. (21)  Pöyry. The Risk of Indirect Wood Use Change, Final Report Prepared for Energie Nederland, Juli 2014. (22)  Oxera, Parsons, Brinckerhoff und Ramboll. (23)  AEBIOM, 2013. (24)  Daten des VK. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (25)  Siehe auch Beschlüsse für die Fälle SA.38758 SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812 und Sache SA.38796 (Beschluss noch nicht veröffentlicht), der mit einer ähnlichen Beihilfe in Form eines Differenzvertrags gefördert wird. (26)   ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1. (27)  Siehe Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) und Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32) und die Mitteilung KOM(2011) 885 endgültig. (28)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17). (29)   ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 2. (30)  Siehe zum Beispiel den Beschluss für die Fälle SA.38758, SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812 sowie die Beschlüsse in der Sache SA.38796 (Beschluss noch nicht veröffentlicht). (31)  Siehe Erwägungsgründe 20 bis 33 des Einleitungsbeschlusses für weitere Angaben zu den mittleren Stromgestehungskosten des Vorhabens. (32)  Siehe beispielsweise „Renewable Obligation scheme“ — SA.35565 (ABl. C 167 vom 13.6.2013, S. 5). (33)  Diese Annahmen entsprechen den von der Société Générale vorgelegten Daten (siehe Erwägungsgrund 53). (34)  Siehe beispielsweise Abbildung 2 im Einleitungsbeschluss (ABl. C 116 vom 10.4.2015, S. 52).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.