8.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 205/70


BESCHLUSS (EU) 2017/1436 DER KOMMISSION

vom 1. Dezember 2015

über die staatliche Beihilfe SA.38762 (2015/C), die das Vereinigte Königreich zugunsten der geplanten Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse gewähren will

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8441)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

Nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme (1) gemäß den genannten Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1.   VERFAHREN

(1)

Nach Vorabkontakten meldete das Vereinigte Königreich am 17. Dezember 2014 die Förderung der geplanten Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung an. Am 5. Februar 2015 übermittelte das Vereinigte Königreich ergänzende Informationen.

(2)

Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 unterrichtete die Kommission das Vereinigte Königreich über ihren Beschluss, wegen der genannten Förderung das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV (der „Einleitungsbeschluss“) einzuleiten.

(3)

Das Vereinigte Königreich übermittelte seine Stellungnahmen am 23. März 2015.

(4)

Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. April 2015 veröffentlicht (siehe Fußnote 1). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf.

(5)

Daraufhin gingen bei der Kommission Bemerkungen von 30 Beteiligten ein. Sie leitete diese am 20. Mai 2015 an das Vereinigte Königreich weiter, das Gelegenheit erhielt, sich dazu zu äußern. Das Vereinigte Königreich antworte am 12. Juni 2015 auf diese Bemerkungen.

(6)

Die Kommission forderte am 23. Juli 2015 weitere Informationen an, die das Vereinigte Königreich am 29. Juli 2015 übermittelte. Am 7. Oktober 2015 übermittelte das Vereinigte Königreich zusätzliche Informationen.

2.   DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME

2.1.   Die Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse und der Begünstigte

(7)

Das Vereinigte Königreich wählte im Rahmen des Verfahrens nach der britischen Regelung zur Förderung erneuerbarer Energien „Final Investment Decision Enabling for Renewables“ (FIDeR) acht Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien aus (2). Die Förderung dieser ausgewählten Vorhaben erfolgt auf der Grundlage von Investitionsverträgen. Das angemeldete Vorhaben ist Teil der acht nach den FIDeR-Vorgaben ausgewählten Vorhaben.

(8)

Gegenstand der angemeldeten Fördermaßnahme ist eine Beihilfe für die vollständige Umstellung des Kohlekraftwerks Lynemouth auf Biomasse. Das Kraftwerk liegt in Northumberland an der Nordostküste Englands. Eigentümer und Betreiber des Kraftwerks ist Lynemouth Power Limited, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der RWE Supply & Trading GmbH.

(9)

Lynemouth ist ein 420-MW-Kohlekraftwerk, das im Jahr 1972 in Betrieb ging. Im Rahmen des in Rede stehenden Vorhabens soll das Kraftwerk für den ausschließlichen Betrieb mit Biomasse umgerüstet werden. Aufgrund der Merkmale des Verbrennungsprozesses wird das Kraftwerk ausschließlich Holzpellets in Industriequalität verbrennen können. Das Kraftwerk wird den Nordosten Englands über das Stromnetz „Northern Power Grid“ mit Strom versorgen. Das Vereinigte Königreich schätzt, dass das Kraftwerk 0,7 % des künftigen Stromendverbrauchs im Vereinigten Königreich decken wird.

(10)

Nach Schätzungen des Vereinigten Königreichs werden während der zwölfjährigen Laufzeit des Vorhabens rund 17,7 Mio. Tonnen CO2 eingespart und mehr als 2,3 TWh Strom pro Jahr bereitgestellt werden können. Das Kraftwerk wird im Grundlastbetrieb eingesetzt und liefert daher planbaren, kohlenstoffarmen Strom.

(11)

Nach Angaben der Behörden des Vereinigten Königreichs soll das Kraftwerk mit einer elektrischen Nennleistung von 420 MW und einem durchschnittlichen Auslastungsgrad von 77 % betrieben werden (3). Für das Kraftwerk werden voraussichtlich 1,44-1,56 Mio. Tonnen Holzpellets pro Jahr benötigt, die hauptsächlich aus dem Südosten der Vereinigten Staaten eingeführt werden ([60-80 %] des gesamten benötigten Brennstoffs). Rund [5-20 %] des Brennstoffs wird aus Europa, der Rest aus Kanada eingeführt. Die Umstellung des Kraftwerks ist nicht auf die Erfüllung der Vorschriften für die Abfallverbrennung ausgelegt, sodass das Kraftwerk keine Holzabfälle wird verbrennen können.

(12)

Die Tabelle zeigt die geschätzten Betriebsparameter des Kraftwerks Lynemouth. Nach Angaben der Behörden des Vereinigten Königreichs ist der Auslastungsgrad das Produkt des Zeitraums, in dem das Kraftwerk aus technischer Hinsicht zur Stromerzeugung zur Verfügung steht (abzüglich beispielsweise der Wartungs- und Reparaturzeiten) und der Zeit, in der das Kraftwerk für die Stromerzeugung eingeplant ist (abzüglich beispielsweise der Zeiten, in denen der Betreiber des Verteilernetzes das Kraftwerk aufgrund von Netzengpässen drosselt; dies wird manchmal als „Bruttoauslastungsgrad“ bezeichnet). Der in der Tabelle dargestellte Nettoauslastungsgrad ergibt sich aus der Multiplikation einer durchschnittlichen technischen Verfügbarkeit von 80,77 % mit einem Bruttoauslastungsgrad von 95,51 %.

Betriebsparameter des Kraftwerks Lynemouth

Brennstoffkosten (GBP/GJ)

Thermischer Wirkungsgrad (%)

Mittlerer Nettoauslastungsgrad (%)

7,17

36,9

77

2.2.   Nationale Rechtsgrundlage, Finanzierung und Budget

(13)

Die nationale Rechtsgrundlage ist das britische Energiegesetz aus dem Jahr 2013 (Energy Act 2013).

(14)

Das Gesamtbudget des Vorhabens wird auf 0,8 Mrd. GBP veranschlagt. Das Vereinigte Königreich hat bestätigt, dass der Begünstigte vor dem Datum der Inbetriebnahme keine Beihilfe erhält.

(15)

Die Beihilfe wird von einem Vertragspartner ausgezahlt, der im Eigentum des britischen Staates steht und durch eine gesetzliche Abgabe auf alle zugelassenen Stromversorger finanziert wird; diese Abgabe basiert auf dem Marktanteil des Versorgers und wird durch den gemessenen Stromverbrauch ermittelt. Die Versorger müssen ihren Verpflichtungen mit eigenen Mitteln nachkommen, können jedoch im Rahmen ihrer allgemeinen Preisstrategien die Kosten an die Verbraucher weitergeben.

2.3.   Beihilfeform, Dauer und Produktionskosten

(16)

Die Beihilfe für das Vorhaben wird in Form einer variablen Prämie (sogenannter Differenzvertrag, „Contract for Difference“ — CfD) gewährt, die der Differenz zwischen einem vorab festgelegten Preis (dem Basispreis) und dem ermittelten Marktpreis für Strom (Bezugspreis) entspricht. Der Bezugspreis basiert auf den Großhandelsstrompreisen der Terminmärkte in einem bestimmten Zeitraum. Das begünstigte Unternehmen wird durch den Verkauf seines Stroms auf dem Markt Geld einnehmen; wenn der durchschnittliche Großhandelsstrompreis unter dem Basispreis liegt, erhält der Begünstigte von einem im Eigentum des britischen Staates stehenden Vertragspartner (Low Carbon Contracts Company Ltd — „CfD-Vertragspartner“) darüber hinaus eine zusätzliche Zahlung in Höhe der Differenz. Der Begünstigten trägt jedoch das Risiko, nicht den Referenzpreis zu erzielen und nicht das prognostizierte Absatzvolumen zu erreichen (4).

(17)

Die Förderung des Biomassevorhabens wird entsprechend auf der Grundlage eines administrativ festgelegten Basispreises ermittelt. Die Basispreise wurden so festgelegt, dass die Förderung nach den FIDeR-Vorgaben in Bezug auf ihre Höhe im Großen und Ganzen der des geltenden „Renewable Obligation scheme“ (5) entspricht, um den Übergang zwischen den beiden Förderregelungen reibungslos zu gestalten.

(18)

Zur Berechnung des Basispreises für bestimmte Biomassekonversionsanlagen (gültig für das Kraftwerk in Lynemouth) berücksichtigte das Vereinigte Königreich insbesondere die mittleren Stromgestehungskosten in der Bandbreite von 105-115 GBP/MWh. Das Vereinigte Königreich erläuterte, dass die Höhe des Basispreises für Vorhaben im Bereich der Umstellung auf Biomasse auf der Grundlage erwarteter Mindestrenditen (6) in einer Bandbreite von 8,8-12,7 % berechnet worden sei.

(19)

Für das Vorhaben wird ein Basispreis von 105 GBP/MWh zugrunde gelegt (Preise von 2012, jährlich auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex indexiert). Derselbe Betrag je MWh gilt als maximaler Basispreis, der Biomassekonversionsanlagen im Rahmen der Regelung des Differenzvertrags angeboten wird. Die mittleren Stromgestehungskosten enthalten die Finanzierungskosten für neue Kraftwerke auf Grundlage eines Rabatts in Höhe von 10 % für alle Technologien. Das Vereinigte Königreich erläuterte detailliert die Kostenaufstellung, die verwendeten Datenquellen und die berücksichtigten Mindestrenditen (7).

(20)

Die wichtigsten Annahmen, die der Berechnung der Basispreise zugrunde liegen, u. a. die Annahmen in Bezug auf die mittleren Stromgestehungskosten, die Preise für fossile Brennstoffe, die effektiven Steuersätze und die maximale Entwicklung der Kapazitäten, sind dem Bericht der Regierung des Vereinigten Königreichs über die mittleren Stromgestehungskosten (8) und den Berichten des Ministeriums für Energie und Klimawandel (9) zu entnehmen. Dabei wird angenommen, dass der reale Großhandelsstrompreis derzeit bei rund 55 GBP/MWh liegt und bis zum Jahr 2020 auf 65 GBP/MWh ansteigen wird.

(21)

Auf Grundlage dieses Basispreises wurde der interne Zinsfuß (IRR) des Vorhabens auf 9,7 % (real, vor Steuern) geschätzt. Der angebotene Investitionsvertrag läuft am 31. März 2027 aus, unabhängig vom Starttermin.

2.4.   Kumulierung

(22)

Das Vereinigte Königreich hat klargestellt, dass Vorhaben, die einen Investitionsvertrag erhalten haben, für dieselbe Form der Stromerzeugung unter der neuen Regelung keinen Differenzvertrag erhalten können. Zudem kann keines der Vorhaben, die im Rahmen von Investitionsverträgen Mittel erhalten, für dieselbe Form der Stromerzeugung Zertifikate für „grünen Strom“ (Renewable Obligation Certificates) erhalten. Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien, die mittels eines Investitionsvertrags gefördert werden, können während der Laufzeit des Investitionsvertrags auch nicht am Kapazitätsmarkt teilnehmen oder Investitionsbeihilfen erhalten.

(23)

Auf Grundlage der in Erwägungsgrund 22 beschriebenen Grundsätze bestätigte das Vereinigte Königreich, dass weder der Erzeuger noch einer seiner direkten oder indirekten Interessenträger eine andere Förderung des Vereinigten Königreichs oder eines anderen Mitgliedstaats erhalten oder bewilligt bekommen oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

2.5.   Nutzung und Verfügbarkeit der Biomasse

(24)

Wie im vorstehenden Erwägungsgrund 9 dargelegt, wird das in Lynemouth geplante Kraftwerk nur Holzpellets verbrennen können. Die im Kraftwerk Lynemouth verwendeten Holzpellets müssen die britischen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen; dazu zählen Treibhausgasemissionseinsparungen von mindestens 60 % gegenüber der durchschnittlichen EU-Intensität bei fossilen Brennstoffen (d. h. gegenüber dem EU-Durchschnitt im Bereich Kohle und Gas, gemessen an der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dargelegten Methode). Diese Zielvorgabe im Bereich der Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen wird ab April 2020 auf mindestens 72 % und ab April 2025 auf mindestens 75 % angehoben. Die britischen Nachhaltigkeitskriterien enthalten auch Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität und zur Vermeidung nicht nachhaltiger Praktiken (10).

(25)

Der weltweite Handel mit Holzspänen wurde auf 22 Mio. Tonnen im Jahr 2011 geschätzt. Die Nachfrage in der Union ist größer als die Erzeugung, sodass Holzpellets eingeführt werden. Die Nettoeinfuhren von Holzpellets in die EU lagen Schätzungen zufolge in demselben Jahr bei 3,2 Mio. Tonnen, um im Jahr 2012 auf rund 4 Mio. Tonnen zu steigen.

(26)

Der globale Verbrauch von Holzpellets belief sich Schätzungen zufolge im Jahr 2012 auf 22,4-24,5 Mio. Tonnen (11), wovon rund 15,1 Mio. Tonnen in der Union verbraucht wurden. Die Mitgliedstaaten mit dem höchsten Verbrauch von Holzpellets in Kraftwerken sind das Vereinigte Königreich (1,3 Mio. Tonnen im Jahr 2013) (12), Belgien (1,3 Mio. Tonnen), die Niederlande (1,2 Mio. Tonnen), Dänemark (1 Mio. Tonnen) und Schweden (1 Mio. Tonnen).

2.6.   Transparenz

(27)

Im Hinblick auf Berichterstattung und Transparenz gab das Vereinigte Königreich an, dass alle über FIDeR vergebenen Investitionsverträge in der unterzeichneten Form online veröffentlicht wurden (13).

2.7.   Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens

(28)

Am 19. Februar 2015 beschloss die Kommission, ein förmliches Prüfverfahren hinsichtlich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Beihilfe und das Risiko einer Verfälschung des Marktes.

(29)

Konkret gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Risiko einer Überkompensation nicht ausgeschlossen werden könne. Die Kommission wies darauf hin, dass der IRR durch die bei den Kalkulationen zugrunde gelegten ursprünglichen Annahmen erheblich beeinflusst wird und dass die ursprünglich vom Vereinigten Königreich geschätzten Werte für die Betriebsparameter nicht vollständig den verfügbaren Marktinformationen entsprächen.

(30)

Die Kommission führte eine Sensitivitätsberechnung durch, um die Auswirkungen von Veränderungen bei den durchschnittlichen Werten des thermischen Wirkungsgrads, des Auslastungsgrads und der Brennstoffkosten des Kraftwerks auf den IRR zu schätzen. Nach diesen Berechnungen würde der (reale) IRR (vor Steuern) von 9,7 % auf 23,1 % steigen, wenn der thermische Wirkungsgrad und der Auslastungsgrad beispielsweise um 5 % steigen und die Brennstoffkosten um 5 % sinken. Analoge Veränderungen dieser drei Parameter um 10 % würden den IRR auf 31,7 % steigen lassen. Die Kommission ging daher davon aus, dass Unsicherheiten in Bezug auf die bei der Kostenkalkulation zugrunde gelegten Annahmen zu einer Überkompensation führen könnten.

(31)

Die Kommission äußerte zudem Bedenken, dass die Menge an Ausgangsmaterial, die für den ausschließlichen Betrieb des Kraftwerks Lynemouth mit Biomasse benötigt wird, sowohl im Verhältnis zum europäischen als auch im Verhältnis zum Weltmarkt erheblich ist. Auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2012 würde der Anteil des Kraftwerks Lynemouth am weltweiten Verbrauch von Holzpellets 7,4 % betragen; der Anteil am europäischen Verbrauch läge entsprechend bei 11,2 % und der Anteil am britischen Verbrauch bei 88,2 % — bei steigenden Einfuhren.

(32)

Die Kommission äußerte Zweifel daran, dass ein solcher Anstieg der Nachfrage innerhalb eines kurzen Zeitraums ohne signifikante Verfälschungen des Marktes vom Holzpelletmarkt aufgefangen werden könnte. Die Kommission stellte des Weiteren fest, dass Holzbiomasse als Rohstoff in einer Reihe von Industrien (etwa bei der Herstellung von Zellstoff, Papier oder Karton) zum Einsatz kommt, sodass Verfälschungen des Marktes nicht auszuschließen seien.

3.   STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN

(33)

Bei der Kommission gingen 30 Stellungnahmen von betroffenen Interessenträgern ein. In den Stellungnahmen von Handelsverbänden (14) und den Mitgliedern des britischen Parlaments wurde die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Vorhabens betont. Lynemouth Power LTD und die Spencer Group legten zudem Befürwortungsschreiben verschiedener Interessenträger vor.

(34)

Vier Nichtregierungsorganisationen verwiesen auf die Umweltrisiken des Vorhabens (15). Konkret wurde bezweifelt, dass durch die Erzeugung von Strom aus eingeführter Biomasse tatsächlich CO2 eingespart werden könne, und es wurde auf mögliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und die Biodiversität verwiesen.

(35)

Sechs Organisationen lieferten Argumente dafür, dass das Vorhaben in Lynemouth den Wettbewerb im Rohstoffmarkt für Holzfasern verfälsche. Die erhaltenen Stellungnahmen deckten folgende Aspekte ab: die Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung auf den globalen Holzfasermarkt (UK Wood Panel Industries Federation, WPF) und auf den europäischen Preis für Rohstoffe (European Panel Federation, EPF); die Auswirkungen auf den Faserholzmarkt im Südosten der Vereinigten Staaten von Amerika (American Forest & Paper Association, Steptoe & Johnson im Auftrag eines Interessenträgers aus dem Südosten der USA und eines Faserholzverarbeiters in den USA) sowie die Auswirkungen auf den nordamerikanischen Markt für Holzabfälle (Mulch & Soil Council).

(36)

Ein Faserholzverarbeiter in den USA und Steptoe & Johnson behaupten, dass — obwohl sich die betroffenen Verarbeitungsstätten in den USA befinden — Halbfertigerzeugnisse in die Union ausgeführt werden. Daher könnten mögliche Verfälschungen des Marktes die Aktivitäten in der Union beeinträchtigen. Laut den von der WPF und der EPF eingereichten Beiträgen könne das Umwandlungsvorhaben in Lynemouth den Wettbewerb im Holzfasermarkt im Vereinigten Königreich und der Europäischen Union verfälschen. Zur Unterstützung dieser Aussage übermittelte die WPF auf einer Umfrage basierende Daten, die einen Anstieg der Preise für Sägemehl, Holzspäne und Rundholz im britischen Markt zeigen. Die Daten (Grafik) zeigen einen Preisanstieg von rund 80 % (Daten nicht inflationsbereinigt). Die EPF übermittelte eine Grafik zu den Preisen von Rundholz, Sägemehl und Holzspänen in Europa, basierend auf einer Studie des Beratungsunternehmens Ecofys (16). Die Daten zeigen einen Anstieg von rund 40 % seit 2009. Allerdings zeigen die Daten, dass sich der Preisanstieg auf einige Länder beschränkt (Österreich, Frankreich, Italien, Schweden, Vereinigtes Königreich), während die Preise in anderen Ländern relativ konstant blieben (Belgien, Litauen, Slowakei, Spanien).

(37)

In den Beiträgen eines US-amerikanischen Faserholzverarbeiters, der American Forest & Paper Association („AFPA“) und von Steptoe & Johnson wird argumentiert, dass die vorgeschlagene Maßnahme den Wettbewerb im US-amerikanischen Markt verfälschen könnte, da der Großteil der Holzpellets aus dem Südosten der USA eingeführt wird.

(38)

Ein US-amerikanischer Faserholzverarbeiter und die AFPA gaben an, dass sich die Holzentnahme im Südosten der USA im Jahr 2011 insgesamt auf 230 Mio. Tonnen Frischholz belief (entspricht 107 Tonnen trockenem Holz, da 2,15 Tonnen Frischholz aufgrund des Wassergehalts eine Tonne trockenes Holz ergeben (17)). Von dieser Menge waren rund 115 Mio. Tonnen Frischholz Faserholz (größtenteils aus Weichholz). Abbildung 1 zeigt die Gesamtentnahme im Südosten der USA nach Art des Erzeugnisses (18).

Abbildung 1

Gesamtmenge der Holzentnahmen für den Süden der USA von 1995-2011 (Abt et al., 2014)

Image 1

(39)

Die im Bericht übermittelten Daten zeigen einen Anstieg der Erzeugung von Holzpellets im Südosten der USA in den vergangenen Jahren und im selben Zeitraum einen Anstieg der Pelletausfuhren aus dem Südosten der USA. Demselben Bericht zufolge stieg die Kapazität für die Erzeugung von Holzpellets im Südosten der USA von 2 Mio. Tonnen Frischholz im Jahr 2010 auf 6 Mio. Tonnen Frischholz im Jahr 2011. Dieser Kapazitätsausbau dient nahezu vollständig zur Produktion von Pellets für die Ausfuhr in die EU-Mitgliedstaaten.

(40)

Den von Steptoe & Johnson übermittelten Daten zufolge stieg der Preis für Kiefernfaserholz im Südosten der USA zwischen 2011 und 2014 um 25 % und der Preis für Faserholz aus Hartholz um 60 %. Nach Angaben der AFPA stieg der Stockpreis für Kiefernfaserholz im Süden der USA im Jahr 2013 um 11 % und im Jahr 2014 um 10 %. Diese Beteiligten vertreten die Ansicht, dass der Anstieg durch eine gestiegene Erzeugung von Holzpellets verursacht wird. Der in Erwägungsgrund 36 erwähnte Faserholzverarbeiter liefert keine Kostendaten, äußert jedoch ähnliche Bedenken hinsichtlich des Risikos steigender Rohstoffpreise aufgrund der subventionierten Holzpelletnutzung.

(41)

Den von Steptoe & Johnson übermittelten Daten zufolge stieg der Preis für Kiefernfaserholz im Südosten der USA zwischen 2011 und 2014 um 25 % und der Preis für Faserholz aus Hartholz um 60 %. Die genannten Parteien vertreten die Meinung, dass der Anstieg durch die gestiegene Erzeugung von Holzpellets verursacht wird.

(42)

Zur Stützung dieser Behauptung übermittelten ein US-amerikanischer Faserholzverarbeiter und die AFPA eine theoretische Untersuchung, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen eines starken Anstiegs der Erzeugung von Pellets auf den Holzfasermarkt im Südosten der USA analysiert wurden (19). In dieser Untersuchung sind Szenarien mit einer hohen Marktdurchdringung von Biomasse dargestellt. Die Autoren schätzten die künftige Nachfrage nach Holzpellets und berücksichtigten dabei eine hohe Marktdurchdringung von Bioenergie (einschließlich inländischer und internationaler politischer Trends und Vorhersagen in den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energiequellen der EU). Das Modell geht davon aus, dass bis 2020 im Südosten der USA jedes Jahr aus 44 Mio. Tonnen Frischholz Pellets und Holzspäne zur energetischen Nutzung erzeugt werden. Gemäß dem verwendeten Modell verursacht diese große zusätzliche Nachfrage kurzfristig einen signifikanten Anstieg der Rohstoffpreise (im Bereich von durchschnittlich 70 % für den gesamten Markt). Langfristig würden jedoch die forstwirtschaftlichen Ressourcen steigen, um die Nachfrage bedienen zu können, und die Preise würden fallen.

(43)

Steptoe & Johnson gaben an, dass die Anpflanzung von wirtschaftlich nutzbaren Bäumen im Südosten der USA in den letzten drei Jahrzehnten zurückgegangen sei. In Kombination mit einer erhöhten Erzeugung von Pellets könne dies zu negativen Wachstumsraten in der Region führen, was wiederum nicht nachhaltige Umweltpraktiken und einen Verlust an Biodiversität zur Folge hätte.

(44)

Ein US-amerikanischer Faserholzverarbeiter, die EPF und Steptoe & Johnson äußerten Bedenken hinsichtlich der kumulierten Auswirkungen anderer großer Vorhaben (insbesondere der Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Drax im Vereinigten Königreich) und der europäischen Biomassepolitik im Allgemeinen.

(45)

Der Mulch & Soil Council zeigte sich besorgt in Bezug auf mögliche Verfälschungen im nordamerikanischen Markt für Holzabfälle.

(46)

Die WPF, Steptoe & Johnson und der Mulch & Soil Council stellten infrage, ob durch Strom, der mithilfe von aus Nordamerika eingeführter Biomasse erzeugt wird, tatsächlich CO2 eingespart werden könne. Steptoe & Johnson äußerten zudem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe und übermittelten zusätzliche Daten zur Herkunft des für die Pelleterzeugung verwendeten Holzes und der Rohstoffe, die in der Verpackungsindustrie benötigt werden.

(47)

Zwölf (20) Unternehmen und Industrieverbände lieferten technische Argumente, in denen die Stichhaltigkeit und die positiven Auswirkungen des Vorhabens betont wurden. Die Beiträge decken verschiedenen Themen ab (unter anderem): den IRR des Vorhabens, die Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von Biomasse, die Rolle der Energieerzeugung aus Biomasse bei der Verwirklichung der britischen Ziele für erneuerbare Energien, die erwarteten Betriebsparameter des Kraftwerks und die Logistik der Brennstoffversorgung.

(48)

Insbesondere die United States Industrial Pellet Association betonte die Emissionssenkung, die mit Bioenergie einhergeht, und die Nachhaltigkeit von in den USA erzeugten Pellets. Zudem übermittelte sie Daten zu den Rohstoffpreisen im Südosten der USA (siehe nachfolgende Abbildung 2).

(49)

Die Wood Pellet Association of Canada meldete Daten zur Verfügbarkeit von Holzpellets. Der Beitrag zitiert insbesondere eine Untersuchung der Unternehmensberatung Pöyry (21), der zufolge die Liefergebiete im Südosten der USA, in Westkanada und in Russland zusammen über überschüssige 50 Mio. Tonnen trockener Biomasse-Einsatzstoffe verfügen.

Abbildung 2

Stockpreis im Südosten der USA

Image 2

(50)

Enviva übermittelte Daten zur prognostizierten Nachfrage nach Holzpellets sowie zum voraussichtlichen Angebot. Enviva zufolge befinden sich im ersten Quartal 2015 Holzpelletvorhaben in Entwicklung, die nach ihrer Fertigstellung weitere 18,1 Mio. Tonnen zur globalen Erzeugungskapazität beitragen werden. Der Beitrag enthielt des Weiteren Daten zur US-amerikanischen Schnittholzerzeugung (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Wohnungsbau und Schnittholzverbrauch in den USA, 2004-2014

Image 3

(51)

Der European Pellet Council lieferte Daten zum Preis und zur Verfügbarkeit von Holzpellets sowie zu den Rohstoffpreisen in der Union und in den USA. Dem European Pellet Council zufolge führte der starke Anstieg der Nachfrage nach Pellets zwischen 2012 und 2014 nicht zu einem signifikanten Anstieg der Pelletpreise. Um dieses Argument zu untermauern, übermittelte der European Pellet Council Daten zum Preis von Holzpellets in den USA aus dem Zeitraum Dezember 2013 bis April 2015 sowie zum Preis in der Union aus dem Zeitraum Januar 2011 bis März 2015. In beiden Fällen ließen sich keine Preisanstiege feststellen.

(52)

Diesen Daten zufolge führte der starke Anstieg der Nachfrage nach Pellets zwischen 2012 und 2014 nicht zu einem signifikanten Anstieg der Pelletpreise.

(53)

Abschließend wurden in einem Beitrag (Société Générale) Daten zur Rentabilität des Vorhabens übermittelt.

4.   STELLUNGNAHMEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS

(54)

Das Vereinigte Königreich übermittelte zusätzliche Informationen zu den Betriebsparametern des Kraftwerks Lynemouth. Nach Überprüfung anderer Biomassekraftwerke wurde der Auslastungsgrad des Kraftwerks von 75,3 % auf 77 % erhöht (wie in der Tabelle dargestellt, siehe auch Fußnote 3). Darüber hinaus zeigte das Vereinigte Königreich, dass der thermische Wirkungsgrad von mit Kohlestaub befeuerten Kraftwerken für die Kohlekraftwerke des Vereinigten Königreichs im Zeitraum von 2009 bis 2013 bei rund 36 % liegt. Abschließend übermittelte das Vereinigte Königreich eine Aufschlüsselung der Brennstoffkosten und erklärte, dass alle Betriebsparameter robust seien, da sie mit denen anderer Kraftwerke verglichen und von unabhängigen Gutachtern geprüft würden (22).

(55)

Das Vereinigte Königreich behauptet, dass sich die wirtschaftlichen Aspekte des Vorhabens in Lynemouth seit der Anmeldung wesentlich geändert haben. Konkret war die Inbetriebnahme des Vorhabens für das dritte Quartal 2016 vorgesehen, doch das Vereinigte Königreich schätzt nun, dass das Vorhaben in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 in Betrieb gehen wird. Da die Förderung für die Umstellung auf Biomasse unabhängig vom Startdatum im März 2027 auslaufen wird, hat das Vorhaben rund ein Jahr an Subventionen verloren. Zudem hatte das Vorhaben erhöhte Kapitalkosten. Des Weiteren sind aufgrund einer Gesetzesänderung ab August 2015 erneuerbare Stromquellen nicht länger von der Klimaänderungsabgabe (einer Kohlenstoffsteuer) befreit. Schließlich wirkte sich der Wertverlust des Pfunds gegenüber dem US-Dollar zusätzlich negativ auf die Rentabilität des Vorhabens aus.

(56)

Nach Angaben der Behörden des Vereinigten Königreichs senkten diese Entwicklungen die Rentabilität des Vorhabens wesentlich. Der geschätzte IRR liegt nun bei rund [3-8 %] (real, vor Steuern).

(57)

Im Jahr 2014 wuchs der globale Holzpelletmarkt auf rund 27 Mio. Tonnen. Das Vereinigte Königreich übermittelte auch Daten zum Handel im globalen Holzpelletmarkt (siehe Abbildung 4). Der Holzpelletverbrauch in der Union stieg von etwa 8 Mio. Tonnen im Jahr 2009 auf etwa 16 Mio. Tonnen im Jahr 2013 und verdoppelte sich somit fast (23).

Abbildung 4

Handel mit Holzpelleteinfuhren in der EU in Tonnen

Image 4

(58)

Abbildung 5 zeigt, dass die Holzpelleteinfuhren in der Union von 1,8 Mio. Tonnen im Jahr 2009 auf 3,2 Mio. Tonnen im Jahr 2011 gestiegen sind. Im Jahr 2012 betrugen die Einfuhren in die Union rund 4 Mio. Tonnen, und es wird erwartet, dass die Einfuhren in den kommenden Jahren weiter steigen. Im Jahr 2014 betrugen die Holzpelleteinfuhren aus dem Südosten der USA rund 7,3 Mio. Tonnen (24).

Abbildung 5

Holzpelleteinfuhren in die EU in Tonnen

Image 5

Quelle: Daten des VK.

(59)

Das Vereinigte Königreich stellte des Weiteren klar, dass der überwiegende Teil des verfügbaren Pelletangebots derzeit im Rahmen individuell ausgehandelter Verträge (in der Regel mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren) eingeführt wird. Der Spotmarkt für Holzpellets stellt einen sehr begrenzten Anteil des gesamten Holzpelletangebots dar. Pelletpressen können in 18 bis 30 Monaten errichtet werden; möglicherweise abgesichert durch einen langfristigen Liefervertrag. Aufgrund niedriger Hürden für neue Marktteilnehmer gehen die Behörden des Vereinigten Königreichs davon aus, dass der Holzpelletmarkt die Nachfrage, die durch das Kraftwerk Lynemouth generiert wird, abdecken kann.

(60)

Um diese Behauptung zu untermauern, verglich das Vereinigte Königreich den Pelletverbrauch in der Union mit dem Spotpreis im Südosten der USA. Wie in Abbildung 5 dargestellt, verdoppelten sich die aus dem Südosten der USA stammenden Einfuhren in die Union zwischen 2009 und 2011. In diesem Zeitraum veränderten sich die Spotmarktpreise trotz der steigenden Einfuhren in die Union nicht wesentlich, wie aus Abbildung 6 hervorgeht.

Abbildung 6

Holzpelletverbrauch und FOB-Holzpellet-Spotpreise im Südosten der USA (2009–2013)

[…] (*1)

(61)

Das Vereinigte Königreich übermittelte auch Daten zur vorgeschlagenen Lieferkette. Lynemouth beabsichtigt, rund [60-80 %] der benötigten Pellets aus dem Südosten der USA zu beziehen. Rund [5-20 %] des Brennstoffs wird aus anderen Mitgliedstaaten, der Rest aus Westkanada eingeführt. Lynemouth hat […] mögliche Lieferanten ausgemachten, von denen […] in […] verschiedenen Staaten im Südosten der USA und […] in Europa ansässig sind. Lynemouth plant nicht, Biomasse aus dem Vereinigten Königreich zu beziehen.

(62)

Nach Angaben des Vereinigten Königreichs lässt sich der Anstieg der Rohstoffpreise durch einen Mangel an Sägewerksabfällen erklären. Das Vereinigte Königreich erläuterte, dass bei der Verarbeitung von Sägeholz in großen Mengen Sägewerksabfälle in großen Mengen entstehen, die sowohl für die Erzeugung von Holzpellets als auch für andere Zwecke genutzt werden können. Allerdings ist die Verfügbarkeit von Sägewerkabfällen begrenzt und an die Erzeugung von Sägeholz geknüpft. Nach Angaben des Vereinigten Königreichs hat sich die Bauwirtschaft in den USA seit der Finanzkrise nicht vollständig erholt. Die Abschwächung im Wohnungsbau und der Rückgang der Sägeholzerzeugung senkten die verfügbare Menge von Sägewerksabfällen, die für die Erzeugung von Faserholz und Holzpellets verwendet werden könnten. Nach Ansicht des Vereinigten Königreichs trägt die Knappheit von Sägewerksabfällen signifikant zum Anstieg der Rohstoffpreise bei.

(63)

Um dieses Argument zu untermauern, geben die Behörden des Vereinigten Königreichs an, dass der Anstieg der Rohstoffpreise in den lokalen Märkten nicht mit der gestiegenen Erzeugung von Pellets in Zusammenhang stehe. Abbildung 7 zeigt den Preisanstieg in den lokalen US-Märkten ab dem zweiten Quartal 2013 bis zum ersten Quartal 2015 und verdeutlicht, welche Märkte einen signifikanten Anstieg der Erzeugung von Pellets verzeichneten.

Abbildung 7

Anstieg der Kieferstockpreises in lokalen US-Märkten Q2/2013 bis Q1/2015

[…] (*1)

(64)

Schließlich bestätigte das Vereinigte Königreich, dass das Kraftwerk Lynemouth aufgrund einer Änderung der Vertragsbestimmungen dazu verpflichtet werden kann, die in Erwägungsgrund 24 genannten Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen, zum Beispiel falls zu einem späteren Zeitpunkt auf EU-Ebene verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien für feste Biomasse verabschiedet werden.

5.   WÜRDIGUNG DER MASSNAHME

(65)

Eine Maßnahme gilt als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV, wenn es sich dabei um „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art [handelt], die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, […] soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“.

(66)

Wie im Einleitungsbeschluss vom 19. Februar 2015 dargelegt, erhält der Begünstigte für den erzeugten Strom eine Betriebsbeihilfe in Form einer variablen Prämie (siehe Erwägungsgründe 16 bis 19) des im Eigentum des britischen Staates stehenden Vertragspartners, der Low Carbon Contracts Company Ltd. Die Maßnahme fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (in diesem Falle Biomasse) durch den ausgewählten Begünstigten. Strom wird in großem Umfang zwischen Mitgliedstaaten gehandelt. Daher könnte die angemeldete Maßnahme den Wettbewerb auf dem Strommarkt verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Zudem wird das Kraftwerk auf dem Rohstoffmarkt am Wettbewerb um Biomassebrennstoff teilnehmen. Insbesondere muss aufgrund fehlender lokaler forstwirtschaftlicher Ressourcen der Großteil der benötigten festen Biomasse aus dem Ausland eingeführt werden (siehe Erwägungsgrund 61).

(67)

Die Kommission gelangt deshalb zu dem Schluss, dass es sich bei der angemeldeten Maßnahme um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags handelt (25).

5.1.   Rechtmäßigkeit der Beihilfe

(68)

Auf Grundlage der vom Vereinigten Königreich übermittelten Informationen stellt die Kommission fest, dass keine endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde. Es werden keine Zahlungen geleistet, bevor die staatliche Beihilfe nicht genehmigt wurde. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich seine Verpflichtungen aus Artikel 108 Absatz 3 AEUV erfüllt hat.

5.2.   Vereinbarkeit der Beihilfe

(69)

Die Kommission stellt fest, dass die angemeldete Maßnahme auf die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, und zwar aus fester Biomasse, abzielt. Die angemeldete Maßnahme fällt in den Anwendungsbereich der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (im Folgenden „Leitlinien“) (26). Die Kommission hat daher die angemeldete Maßnahme auf Grundlage der allgemeinen Vereinbarkeitsbestimmungen der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (dargelegt in Abschnitt 3.2 der Leitlinien) und der konkreten Vereinbarkeitskriterien für Betriebsbeihilfen, die für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewährt werden (Abschnitt 3.3.2.1 der Leitlinien), bewertet.

5.2.1.   Ziel von gemeinsamem Interesse

(70)

Wie im Einleitungsbeschluss festgehalten, vertritt die Kommission die Ansicht, dass die angemeldete Beihilfe dazu dient, das Vereinigte Königreich bei der Erreichung seiner Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der CO2-Einsparungsziele, die von der EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegt wurden (27), zu unterstützen. Wie im Erwägungsgrund 10 dargelegt, soll das Kraftwerk Schätzungen des Vereinigten Königreichs zufolge rund 2,3 TWh erneuerbare Energie erzeugen und so 17,7 Mio. Tonnen CO2 einsparen. Daher übermittelte das Vereinigte Königreich explizit und nach Maßgabe der Randnummern 30, 31 und 33 Buchstabe a der Leitlinien die CO2-Einsparungen und die Menge des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen, die für das Vorhaben erwartet werden. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass die angemeldete Beihilfe auf ein Ziel von gemeinsamem Interesse gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags abzielt.

(71)

Umweltorganisationen und Steptoe & Johnson äußerten Bedenken bezüglich der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Das Vereinigte Königreich bestätigte, dass die Beihilfe nur für Biomasse gewährt wird, die die Definitionen der Leitlinien erfüllt (siehe Randnummer 6 der Leitlinien). Die Kommission erinnert daran, dass die Beihilfe die Umweltziele aus Randnummer 69 erfüllen wird und daher die im Rahmen der Beihilfenkontrolle erforderliche Prüfung der Umweltkriterien zu einem positiven Ergebnis kommt. Zudem muss das Kraftwerk das geltende Umweltrecht einhalten, insbesondere im Hinblick auf die Luftverschmutzung. Das Kraftwerk unterliegt den Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (28), in der die Grenzwerte für NOX-, SO2- und Partikelemissionen aus großen Feuerungsanlagen festgelegt sind, und muss diesen Bestimmungen nachkommen. Zudem stellt die Kommission fest, dass die in Lynemouth verwendeten Holzpellets die britischen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssen. Nach Angaben der britischen Behörden werden diese Kriterien — einschließlich der CO2-Einsparungen — anhand des Lebenszyklus berechnet. Die britischen Nachhaltigkeitskriterien enthalten zudem Bestimmungen, um andere negative Umweltauswirkungen (etwa Verlust der Biodiversität) zu vermeiden.

5.2.2.   Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen, Anreizeffekt und Geeignetheit der Beihilfe

(72)

Die Kommission gelangte zudem in ihrem Einleitungsbeschluss zu dem Schluss, dass die Beihilfe erforderlich sei, einen Anreizeffekt besitze und geeignet sei. Insbesondere im Hinblick auf die Randnummern 38, 107 und 115 der Leitlinien stellt die Kommission fest, dass das Marktversagen in bestimmten Bereichen (d. h. das Versäumnis, externe, aus der Nutzung von fossilen Brennstoffen resultierende Effekte auf den Energiepreis zu berücksichtigen) durch die bestehenden Rahmenbedingungen nicht ausreichend gewürdigt wird und dass das Vorhaben ohne die zu beurteilende Betriebsbeihilfe finanziell nicht tragfähig wäre.

(73)

Mit Verweis auf die Randnummern 49 und 58 der Leitlinien zeigte das Vereinigte Königreich, dass die mittleren Stromgestehungskosten deutlich über dem erwarteten Marktpreis für Strom liegen; und die britischen Behörden übermittelten eine Finanzanalyse, die zeigt, dass ohne die zu beurteilende Beihilfe der IRR des Vorhabens negativ wäre. In einer solchen Situation würden die Marktteilnehmer nicht in das Biomassevorhaben investieren wollen. Die Beihilfe ändert daher das Verhalten des Begünstigten. Das Vereinigte Königreich bestätigte, dass der Begünstigte Anträge stellen musste und diese vor Beginn der Arbeiten an dem Vorhaben einreichte (Randnummer 51 der Leitlinien).

(74)

Mit Verweis insbesondere auf die Randnummern 40 und 116 der Leitlinien zeigte das Vereinigte Königreich, dass die Beihilfe ein geeignetes Instrument ist. Wie im Einleitungsbeschluss erläutert, liegen die mittleren Stromgestehungskosten über dem erwarteten Marktpreis für Strom und der erwartete IRR wäre ohne die staatliche Beihilfe negativ. Um den Mangel ausreichender Einkünfte für dieses konkrete Vorhaben zu kompensieren, gewährt das Vereinigte Königreich eine staatliche Beihilfe, die konkret auf dieses Vorhaben zugeschnitten ist und auf die Anforderungen des durchzuführenden Vorhabens eingeht, ohne den erwarteten IRR zu überschreiten (d. h. innerhalb der in Erwägungsgrund 18 beschriebenen Mindestrenditen). Das Vorhaben in Lynemouth wurde unter anderem zur Erreichung der Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen der Union (siehe Erwägungsgrund 7) ausgewählt und erhielt eine Betriebsbeihilfe in Form eines Differenzvertrags. In ihrem Beschluss in der Sache SA.36196 (29) („Electricity Market Reform — Contract for Difference for Renewables“) gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Differenzvertrag ein geeignetes Instrument zur Erreichung des Ziels von gemeinsamem Interesse ist.

(75)

Daher schlussfolgert die Kommission, dass die Beihilfe für das angemeldete Vorhaben erforderlich ist, einen Anreizeffekt besitzt und mittels eines geeigneten Instruments gewährt wird.

5.2.3.   Angemessenheit

(76)

In ihrem Einleitungsbeschluss äußerte die Kommission Zweifel daran, dass die Beihilfe angemessen ist (siehe Erwägungsgrund 28) Die Kommission erinnert daran, dass die mittleren Stromgestehungskosten für dieses Biomassevorhaben — auf der Grundlage eines IRR von 10 % — vom Vereinigten Königreich mit mindestens 105 GBP/MWh beziffert wurden (siehe Erwägungsgrund 19). Die Kommission erachtet diese mittleren Stromgestehungskosten als geeignet, wie bereits in früheren Beschlüssen bestätigt wurde (30). Das Vereinigte Königreich zeigte, dass die Beihilfe pro Energieeinheit die Differenz zwischen den mittleren Stromgestehungskosten und dem erwarteten Marktpreis für Strom nicht übersteigt, da der Basispreis (der den Marktpreis zuzüglich der Prämie widerspiegelt) die mittleren Stromgestehungskosten nicht übersteigt (31). Des Weiteren bestätigte das Vereinigte Königreich, dass die Beihilfe gewährt wird, bis die Investition gemäß den üblichen Buchungsregeln abgeschrieben ist.

(77)

Die Mindestrendite für das Vorhaben liegt zwischen 8,8 % und 12,7 % (real, vor Steuern), wie in Erwägungsgrund 18 beschrieben und von der Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss akzeptiert. Dies entsprach den von der Kommission zuvor für Biomassevorhaben im Vereinigten Königreich genehmigten Renditen (32). Die Kommission wird untersuchen, ob der IRR des Vorhabens die Mindestrendite berücksichtigt.

(78)

Nach Erlassen des Einleitungsbeschlusses übermittelte das Vereinigte Königreich aktualisierte Informationen zu dem Vorhaben, die zeigten, dass der IRR für das Vorhaben in Lynemouth deutlich unter dem in der Anmeldung genannten IRR liegt, was hauptsächlich dem Verlust von Subventionen eines Jahres, höheren Kapitalkosten, der abgeschafften Freistellung von der Klimaänderungsabgabe und ungünstigen Wechselkursentwicklungen geschuldet ist. Des Weiteren korrigierten die britischen Behörden den Auslastungsgrad, eines der Betriebsparameter, nach oben.

(79)

Gemäß der übermittelten Berechnung aus finanzieller Perspektive beträgt der IRR für das Vorhaben nun rund [3-8 %] (real, vor Steuern) und liegt damit deutlich unter der Mindestrendite, was bereits ein Anzeichen dafür ist, dass keine Überkompensation vorliegt. Dennoch stellt die Kommission fest, dass die Betriebsparameter, etwa der durchschnittliche thermische Wirkungsgrad, der Auslastungsgrad und die Brennstoffkosten, immer noch schwanken können.

(80)

Vor diesem Hintergrund übermittelte das Vereinigte Königreich Daten, die zeigen, dass der thermische Wirkungsgrad von Kohlestaubkraftwerken bei rund 36 % liegt, und die Marktinformationen lassen darauf schließen, dass diese Art von Vorhaben zur Umstellung eines Kraftwerks auf Biomasse einen thermischen Wirkungsgrad von rund 38 % bis 39 % erzielen könnte. Eine Erhöhung des thermischen Wirkungsgrads um 10 %, wie im Einleitungsbeschluss dargelegt, erscheint daher nicht realistisch.

(81)

Wie vorstehend beschrieben wurde der Auslastungsgrad des Vorhabens (siehe Erwägungsgrund 12) auf 77 % erhöht; Grundlage hierfür war eine Analyse von Daten aus anderen Biomassekraftwerken, die vom Vereinigten Königreich nach dem Erlass des Einleitungsbeschlusses geprüft wurden. Des Weiteren lassen die vom Vereinigten Königreich übermittelten Informationen darauf schließen, dass der Nettoauslastungsgrad für diese Art von Kraftwerk rund 80 % nicht überschreiten würde (33).

(82)

In Bezug auf die Brennstoffkosten erläuterte das Vereinigte Königreich detailliert die Kosten für die Absicherung der Versorgung mit Holzpellets. Die übermittelte Dokumentation wurde von unabhängigen Gutachtern geprüft und enthält eine detaillierte Aufschlüsselung der zentralen Kostenelemente in der Lieferkette für das Kraftwerk in Lynemouth, darunter die Kosten für Herstellung, Transport und Logistik (einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der für Lynemouth erforderlichen Aufrüstung der Hafenanlagen). Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Erläuterung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass es sich bei dem geschätzten Betrag von 7,17 GBP/GJ um eine sinnvolle Schätzung der zu erwartenden Brennstoffkosten handelt.

(83)

Grundlage für die Schätzung des IRR waren die Annahme, dass der thermische Wirkungsgrad und der Auslastungsgrad um 5 % steigen und die Brennstoffkosten um 5 % sinken. Wie in den Erwägungsgründen 79 bis 81 dargelegt, gelten Veränderungen dieser Größenordnung als konsistent mit den realistischen Bandbreiten der Betriebsparameter. Solche kumulativen Änderungen würden den IRR (real, vor Steuern) von ungefähr [3-8 %] auf […] erhöhen. Dieser Wert liegt immer noch innerhalb des vom Vereinigten Königreich angepeilten Spektrums der Mindestrendite.

(84)

Vor dem hier erläuterten Hintergrund gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation führt. Daher ist die angemeldete Maßnahme zur Erreichung des Ziels von gemeinsamem Interesse angemessen.

5.2.4.   Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel

(85)

Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der staatliche Beihilfe muss die Kommission festlegen, dass „die negativen Auswirkungen [der Beihilfe] — beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen und Beeinträchtigungen des Handels zwischen Mitgliedstaaten — begrenzt sind und die positiven Auswirkungen — Beitrag zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse — überwiegen“ (siehe Randnummer 88 der Leitlinien).

(86)

Mit Verweis auf die Randnummern 94 bis 96 der Leitlinien stellt die Kommission fest, dass die Maßnahme nicht zu offensichtlichen negativen Auswirkungen führt, da die Beihilfe angemessen ist und nicht ausschließlich zur Verlagerung einer Tätigkeit ohne Umweltauswirkungen führt. Die Beihilfe unterstützt das Vorhaben, das Kraftwerk Lynemouth von Kohle auf Biomasse umzustellen, was zu CO2-Einsparungen führen wird (siehe Erwägungsgrund 10).

(87)

Bei der Prüfung der nachteiligen Auswirkungen der Beihilfe konzentriert sich die Kommission auf die Verfälschungen, die sich aus den vorhersehbaren Auswirkungen der Beihilfe auf den Wettbewerb in den betroffenen Produktmärkten und auf den Standort der wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben (siehe Randnummer 97 der Leitlinien). Da die Beihilfe für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewährt wird, handelt es sich bei dem betroffenen Produktmarkt um den Strommarkt.

(88)

Zunächst erinnert Kommission an den begrenzten Marktanteil des Begünstigten (0,7 % des Stromerzeugungsmarkts im Vereinigten Königreich). Anschließend — und mit Verweis auf Randnummer 101 der Leitlinien — stellt die Kommission fest, dass es sich bei dem Vorhaben um den Umbau eines bestehenden Kohlekraftwerks handelt und dass das Vorhaben daher keine nachteiligen Auswirkungen nach sich ziehen wird, wie etwa den Ausbau der Marktmacht des Begünstigten. Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme keine erheblichen Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem britischen Stromerzeugungsmarkt haben wird.

(89)

In ihrem Einleitungsbeschluss äußert die Kommission Zweifel daran, ob das Vorhaben den Wettbewerb im Holzpelletmarkt und im vorgelagerten Rohstoffmarkt in einem Ausmaß verfälscht, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Angesichts der spezifischen Merkmale dieses einzeln angemeldeten Vorhabens erweiterte die Kommission die Analyse auf mittelbare Auswirkungen auf die Sekundärmärkte.

5.2.5.   Verfälschungen im Holzpelletmarkt

(90)

Die Kommission erinnert zunächst daran, dass das Kraftwerk in Lynemouth ausschließlich Holzpellets in Industriequalität nutzen kann. Während andere Kraftwerke in der Lage sein mögen, Holzpellets teilweise durch andere Brennstoffe zu ersetzen, wird angesichts der Bauweise des Kraftwerks in Lynemouth nicht erwartet, dass dort Holzpellets durch andere Erzeugnisse ersetzt werden können. Der industrielle Holzpelletmarkt ist der richtige Produktmarkt, um das Ausmaß der Wettbewerbsverfälschung des Vorhabens zu analysieren.

(91)

Vom Vereinigten Königreich übermittelte Daten (siehe Abbildung 4) zeigen, dass Holzpellets zwischen den wichtigsten Erzeugungs- und Verbrauchsgebieten gehandelt werden. Zudem haben die Handelsströme in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen (um mehr als 40 % in einem Jahr). Wie in Abbildung 5 dargestellt, verdoppelten sich die aus dem Südosten der USA stammenden Einfuhren in die Union zwischen 2009 und 2011.

(92)

Auf Grundlage der Handelsströme und des Volumens der Einfuhren in die Union gelangt die Kommission daher zu dem Schluss, dass der Holzpelletmarkt nicht auf einen einzigen Mitgliedstaat oder die Union beschränkt ist, sondern für die Prüfung der Verfälschung des Holzpelletmarkts als globaler Markt zu betrachten ist.

(93)

Im Jahr 2014 wuchs der globale Holzpelletmarkt auf rund 27 Mio. Tonnen. Der europäische Verbrauch von Holzpellets verdoppelte sich im Zeitraum zwischen 2009 und 2012 (wie in Abbildung 5 dargestellt). Trotz dieses Anstiegs zeigen die Daten aus Abbildung 6, dass sich die Preise auf dem Spotmarkt nicht wesentlich veränderten.

(94)

Zudem schließt die Kommission aus den Informationen, die als Antwort auf den Einleitungsbeschluss übermittelt wurden, dass der Großteil der Holzpelletlieferungen derzeit im Rahmen individuell ausgehandelter, langfristiger Verträge eingekauft wird. Pelletpressen können innerhalb von zwei Jahren gebaut werden, sobald (oder bevor) neue Verträge unterzeichnet und Umsätze gesichert werden. Daher scheinen die Markteintrittsschranken für neue Erzeugungsbetriebe niedrig. Der jüngste Anstieg der Pelleterzeugungskapazität sowohl im Südosten der USA als auch in der Union (34) untermauert diese Beobachtung.

(95)

Die vom Kraftwerk Lynemouth benötigte Menge an Holzpellets macht rund 5,5 % des globalen Holzpelletmarkts für das Jahr 2014 aus. Dies ist wesentlich weniger als die in dem Einleitungsbeschluss geschätzten und auf Daten aus dem Jahr 2012 basierenden 7,4 %. Angesichts der Tatsache, dass neue Pelletpressen im Hinblick auf den zeitlichen Aspekt mehr oder weniger parallel zur Umstellung eines Kraftwerks gebaut werden können (siehe Erwägungsgründe 59 und 60), ist zu erwarten, dass die zusätzliche Kapazität dann verfügbar wird, wenn auch die Nachfrage steigt, was auch von der geplanten Lieferkette für das Vorhaben bestätigt wird.

(96)

Der Blick in die Vergangenheit zeigt zudem, dass die Einfuhren sowie der Verbrauch in der Union rapide angestiegen sind, was ein weiterer Indikator dafür ist, dass der Holzpelletmarkt eine verstärkte Nachfrage bedienen kann. Daneben wird festgestellt, dass sich der Spotpreis im Südosten der USA, dem Gebiet, aus dem das Vorhaben voraussichtlich den Großteil der benötigten Holzpellets beziehen wird, nicht signifikant verändert hat (Abbildung 6), während die Einfuhren aus dieser Region in die Union anstiegen (Abbildung 5).

(97)

Die Analyse zeigt, dass der Markt für Holzpellets global ist und die steigende Holzpelletnachfrage, die im Zuge dieses Vorhabens zu erwarten ist, bedienen kann. Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass die Beihilfe die Handelsbedingungen auf dem Holzpelletmarkt nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse (CO2-Einsparungen und verstärkte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen) zuwiderläuft.

5.2.6.   Verfälschungen auf dem Rohstoffmarkt

(98)

Die Kommission stellte im Einleitungsbeschluss (siehe Erwägungsgrund 75 des Einleitungsbeschlusses) fest, dass die steigende Nachfrage nach Holzpellets zu weiteren Verfälschungen im Rohstoffmarkt (d. h. dem Holzfasermarkt) führen kann. Diesbezüglich wird daran erinnert, dass die Beihilfe für die MWh an Strom gewährt wird, der vom Kraftwerk Lynemouth erzeugt wird. Die potenziellen Verfälschungen im Holzpellet- und Rohstoffmarkt resultieren nicht aus direkten Subventionen für Holzpellets oder Rohstoffe, sondern aus einer gestiegenen Nachfrage nach Brennstoff für die Stromerzeugung. Zudem sind die Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt im Vergleich zu den Verfälschungen auf dem Holzpelletmarkt mittelbar.

(99)

Während es möglich ist, Pellets zu verschiffen, können die von der Holzpelletindustrie verwendeten Rohstoffe aus wirtschaftlichen Gründen normalerweise nur über begrenzte Distanzen transportiert werden. Verarbeitungsstätten für halbfertige Faserholzerzeugnisse beziehen ihr Holz aus Gebieten, die durchschnittlich etwa 100 km bis 150 km entfernt sind (der sogenannte „Einzugsradius“ der Anlage). Um die Auswirkungen dieser Anlagen auf den Wettbewerb zu beurteilen, ist es daher erforderlich, zu ermitteln, von welchem lokalen Markt die Pellets tatsächlich oder wahrscheinlich bezogen werden.

(100)

Wie in Erwägungsgrund 11 erläutert, soll das Kraftwerk Lynemouth [60-80 %] des gesamten benötigten Holzpelletbrennstoffs aus dem Südosten der USA beziehen. Rund [5-20 %] bis 15 % des Brennstoffs wird aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt. Dies impliziert, dass ungefähr […] Mio. Tonnen pro Jahr von mehr als 16 verschiedenen Lieferanten in anderen Mitgliedstaaten bezogen werden. Dies würde rund […] des Holzpelletverbrauchs in der EU ausmachen (siehe Abbildung 6). Zudem beabsichtigt es das Kraftwerk Lynemouth nicht, Rohstoffe aus dem Vereinigten Königreich zu beziehen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass das Vorhaben zu einem Anstieg der Rohstoffpreise im Vereinigten Königreich oder in der Europäischen Union führen wird, wie von der EPF bzw. der WPF behauptet. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Maßnahme zu übermäßigen Verfälschungen des Wettbewerbs innerhalb der Union führt. Da die meisten Holzpellets von außerhalb der Union bezogen werden und der Markt für Rohstoffe lokal ist, machen sich die Auswirkungen außerhalb der Union bemerkbar.

(101)

Rund [10-30 %] der benötigten Holzpellets werden aus Kanada eingeführt. Die potenziellen Vorräte aus Kanada sind vermutlich deutlich umfangreicher als diejenigen aus Europa. Die von der Canadian Pellet Association übermittelten Daten enthielten für Westkanada eine Schätzung, in der von einem Biomasseüberschuss von 14 Mio. Tonnen ausgegangen wurde. Der Zukauf aus Kanada würde […] des geschätzten Überschusses betragen. Daher wird nicht erwartet, dass das Vorhaben in Bezug auf die Rohstoffe für Holzpellets übermäßige Auswirkungen im kanadischen Markt nach sich ziehen wird.

(102)

Der Großteil der für das Vorhaben benötigten Vorräte wird aus dem Südosten der USA eingeführt. Daher liegt der Fokus der Untersuchung potenzieller Verfälschungen des Rohstoffmarktes (Holzfaser) auf dieser Region.

(103)

Lynemouth wird rund 2 Mio. Tonnen Frischholz (also rund 0,9 Mio. Tonnen trockenes Holz) aus dem Südosten der USA einführen. Dies entspricht 1,7 % der gesamten Faserholzvorräte des Jahres 2011 im Südosten der USA und 0,9 % der gesamten, im selben Jahr in dieser Region entnommenen Holzmenge. Solche geringen Anteile sind keine deutlichen Anzeichen für übermäßige Verfälschungen des Rohstoffmarktes. Insbesondere bei Berücksichtigung der gesamten entnommenen Holzmenge würden die Auswirkungen nicht zu übermäßigen Verfälschungen im Markt führen. Zudem berücksichtigen diese Zahlen nur Faserholz und keine anderen Vormaterialien wie Abholzreste und Sägewerksabfälle, die bis zu einem gewissen Umfang ebenfalls zur Erzeugung von Holzpellets eingesetzt werden können.

(104)

Allerdings gaben einige Dritte an, dass der Anstieg der Erzeugung von Pellets einen Anstieg der Rohstoffpreise (Faserholz) im Südosten der USA verursachte. So übermittelten insbesondere Steptoe & Johnson und die AFPA Daten, die einen Preisanstieg im Zeitraum 2011-2014 zeigten. Dieselben Daten, jedoch unter Berücksichtigung eines längeren Zeitraums, wurden von der U.S. Industrial Pellet Association (Abbildung 3) übermittelt.

(105)

Die Kommission stellt fest, dass — wie in Abbildung 2 gezeigt — der durchschnittlich Rohstoffpreis (Stockpreis) im Südosten der USA nicht außerhalb des historischen Bereichs liegt. Daher erscheinen die Preisanstiege seit 2011 nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2010 waren die Preise sogar noch höher, mutmaßlich aufgrund der Witterungsbedingungen.

(106)

Zudem gab das Vereinigte Königreich an, dass der US-amerikanische Markt immer noch vom Rückgang der Nachfrage im Zuge der Finanzkrise geprägt sei. So sank insbesondere die Sägeholzproduktion im Vergleich zu 2005 um 57 Mio. Tonnen Frischholz. Wäre diese Menge verfügbar, würden dadurch rund 28-19 Mio. Tonnen Frischholz an Abfällen entstehen, die wiederum als Ausgangstoff für Holzpellets oder konkurrierende Erzeugnisse dienen könnten. Des Weiteren gibt das Vereinigte Königreich an, dass es keinen Zusammenhang zwischen Gebieten mit einer umfangreichen Pelleterzeugung und einem Anstieg der Faserholzpreise in den lokalen Märkten gebe (Abbildung 7).

(107)

Tatsächlich zeigen die Daten in Abbildung 1, dass vor dem Jahr 2008 größere Mengen an Sägeholz — und damit an Holzabfällen — zur Verfügung standen. Eine begrenztere Verfügbarkeit von Holzresten könnte daher den Faserholzpreis negativ beeinflusst haben. Zudem hat das Vereinigte Königreich gezeigt, dass eine umfangreiche Erzeugung von Holzpellets nicht zwingend mit einem Anstieg der Rohstoffpreise einhergeht (siehe Erwägungsgrund 63).

(108)

Wie vorstehend ausgeführt (siehe Erwägungsgrund 62), wird der Faserholzpreis von Elementen wie Witterungsbedingungen und der Verfügbarkeit von Holzresten (in Abhängigkeit vom Sägeholzmarkt) beeinflusst, und auch in der Vergangenheit waren bereits Preisschwankungen zu beobachten. Außerdem treten Preisanstiege und -abfälle sowohl in Gebieten mit umfangreicher als auch in Gebieten mit weniger umfangreicher Pelleterzeugung auf. Daher ist nicht zu erwarten, dass die mittelbare Nachfrage nach Rohstoffen, die sich aus dem Vorhaben in Lynemouth ergibt, zu übermäßigen Verfälschungen des Marktes führt.

(109)

Einige Beteiligte übermittelten zudem eine theoretische Untersuchung, in der die möglichen Auswirkungen künftiger Szenarien mit einer größeren Verbreitung von Bioenergie abgebildet wurden. Die Studie bewertet nicht die Auswirkungen des Vorhabens in Lynemouth am Markt, sondern vielmehr die Auswirkungen der erwarteten globalen Nachfrage nach Biomasse unter Berücksichtigung bestehender und künftiger politischer Rahmenbedingungen. Es ist jedoch unsicher, in welchem Ausmaß Biomassekraftwerke gebaut werden, bzw. zu welchen Bedingungen und aus welchen Regionen die Biomasse tatsächlich bezogen werden würde. Die Untersuchung verändert daher nicht die Schlussfolgerungen zu den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens in Lynemouth, da sie vor allem auf die potenziellen Auswirkungen künftiger Entwicklungen eingeht.

(110)

Daten des Vereinigten Königreichs zufolge beabsichtigt Lynemouth, Biomasse aus rund […] Pelletpressen zu beziehen, die sich auf […] Bundesstaaten im Südosten der USA verteilen. Die Diversifizierung der Lieferkette senkt das Risiko von Verfälschungen in den lokalen Märkten weiter.

(111)

Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass aufgrund der Maßnahme keine übermäßigen Verfälschungen des Rohstoffmarktes zu erwarten sind. In dieser Hinsicht wird daran erinnert, dass die Beihilfe für die Erzeugung von Strom aus fester Biomasse gewährt wird und dass sämtliche Auswirkungen der Beihilfe mittelbar auf den Bezug der Rohstoffe, die in der Holzpelletindustrie zum Einsatz kommen, zurückzuführen wären.

5.2.7.   Abwägungsprüfung

(112)

Wenn staatliche Beihilfemaßnahmen gezielt zur Behebung eines bestimmten Marktversagens eingesetzt werden, ist nach Randnummer 97 der Leitlinien die Gefahr, dass die Beihilfe den Wettbewerb übermäßig verfälscht, eher gering. Die Kommission stellt fest, dass die Beihilfe unmittelbar darauf abzielt, die Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und für CO2-Einsparungen auf angemessene und geeignete Weise zu verwirklichen. Daher ist auch das Risiko übermäßiger Verfälschungen des Wettbewerbs geringer. Wie in Erwägungsgrund 110 dargelegt, stellte die Kommission keine übermäßigen Verfälschungen im betroffenen Produktmarkt (Holzpellets) fest. Auch in den vorgelagerten Märkten (Rohstoffe) waren keine übermäßigen Verfälschungen festzustellen.

(113)

Darüber hinaus muss die Kommission bewerten, ob die Maßnahmen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinflussen. Die Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt sind lokal und zeigen sich vor allem außerhalb Europas, da die Holzpellets eingeführt werden. Die Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten wären daher in jedem Fall begrenzt.

(114)

Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die negativen Auswirkungen der Beihilfe für das Vorhaben in Lynemouth — beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen und Beeinträchtigungen des Handels zwischen Mitgliedstaaten — begrenzt sind und die positiven Auswirkungen — Beitrag zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse (Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und CO2-Einsparungen bei der Stromerzeugung) — überwiegen, sodass die Gesamtbilanz positiv ist.

5.2.8.   Andere Aspekte — Einhaltung der Artikel 30 und 110 AEUV

(115)

Im Rahmen des Beschlusses zu Differenzverträgen für erneuerbare Energien (SA.36196) sowie des Beschlusses zu FIDeR-Beihilfen für fünf Offshore-Windparks (SA.38758, SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812) und des Beschlusses zu einer Biomasse-KWK-Anlage (SA.38796) hat sich das Vereinigte Königreich verpflichtet, das Berechnungsverfahren für die von den Stromversorgern nach dem Differenzvertrag zu leistenden Zahlungen so anzupassen, dass förderfähiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der in anderen EU-Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreichs erzeugt und an Kunden im Vereinigten Königreich geliefert wird, nicht auf die Marktanteile der Versorger angerechnet wird.

(116)

Das Vereinigte Königreich stellt sicher, dass keine Zahlungen im Rahmen des Differenzvertrags geleistet werden, bevor diese Nichtanrechnung in Kraft ist; sollte dies nicht möglich sein, richtet das Vereinigte Königreich ein Verfahren ein, um den Versorgern, die vor Inkrafttreten der Nichtanrechnung, jedoch nach Beginn der Fälligkeit der Differenzvertragszahlungen förderfähigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen eingeführt haben, die dafür anfallenden Kosten zu erstatten.

(117)

Die Verpflichtung, auf die in Erwägungsgrund 114 hingewiesen wird, gilt auch für die angemeldete Maßnahme.

(118)

Vor dem Hintergrund der in Erwägungsgrund 114 genannten Verpflichtung ist die Kommission der Auffassung, dass der Finanzierungsmechanismus der angemeldeten Beihilfe keine Einschränkungen nach sich ziehen sollte, die nicht mit den Artikeln 30 oder 110 AEUV im Einklang stehen.

6.   SCHLUSSFOLGERUNG

(119)

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die angemeldete Beihilfe auf erforderliche und angemessene Weise und im Einklang mit den Leitlinien ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt und dass die Beihilfe daher auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die vom Vereinigten Königreich angemeldete Beihilfe ist gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Brüssel, den 1. Dezember 2015

Für die Kommission

Margrethe VESTAGER

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. C 116 vom 10.4.2015, S. 52.

(2)  Die Kommission hat einen Beschluss zu sechs dieser acht Vorhaben angenommen. Am 23. Juli 2014 wurde der Beschluss für den Ausbau von fünf Offshore-Windparks als Vorhaben, gegen die keine Einwände erhoben werden (SA.38758, SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812, ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 7), angenommen und am 22. Januar 2015 der Beschluss für den Bau des Biomasse-KWK-Kraftwerks Teesside als Vorhaben, gegen das keine Einwände erhoben werden (SA. 38796, Beschluss noch nicht veröffentlicht).

(3)  Der Auslastungsgrad wurde in der ursprünglichen Mitteilung auf 75,3 % geschätzt und anschließend vom Vereinigten Königreich aktualisiert.

(4)  Weitere Informationen zum Vergütungsmechanismus des Differenzvertrags können den Erwägungsgründen 17 bis 31 des Beschlusses der Kommission in der Sache SA.36196 — „Electricity Market Reform — Contract for Difference for Renewables“ (C(2014) 5079 final) entnommen werden.

(5)  Die Regelung wurde ursprünglich am 28. Februar 2001 in der Sache N504/2000 von der Kommission genehmigt und anschließend mehrmals geändert. Die derzeit geltende Fassung wurde am 2. April 2013 in der Sache SA.35565 (ABl. C 167 vom 13.6.2013, S. 5) von der Kommission genehmigt. Einige spezifische Elemente wurden später für Nordirland (Sache SA.36084) und Schottland (Sache SA.37453) genehmigt.

(6)  Die Mindestrendite wird definiert als die für die Umsetzung eines Vorhabens dieser Art mindestens zu erzielende Rendite.

(7)  All diese Elemente wurden von den britischen Behörden im Dokument „Electricity Generation Costs“ (Stromerzeugungskosten) veröffentlicht, das unter folgender URL abrufbar ist: https://www.gov.uk/government/publications/electricity-generation-costs.

(8)   „Electricity Generation Costs December 2013“ DECC (2013), abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/electricity-generation-costs.

(9)  Abrufbar unter https://www.gov.uk/government/publications/electricity-market-reform-delivery-plan.

(10)  Weitere Informationen sind unter folgender URL verfügbar: www.gov.uk/government/consultations/ensuring-biomass-affordability-and-value-for-money-under-the-renewables-obligation.

(11)  AEBIOM European Bioenergy Outlook 2013.

(12)  AEBIOM European Bioenergy Outlook 2013.

(13)  Unter folgender Website abrufbar: https://www.gov.uk/government/publications/final-investment-decision-fid-enabling-for-renewables-investment-contracts.

(14)  North East Local Enterprise Partnership; North East Chamber of Commerce; UK Trade & Investment.

(15)  Friends of the Earth; Natural Resources Defense Council; Fern und Biofuelwatch.

(16)  Ecofys (2014), Carbon Leakage assessment for the European Panel Federation — Wood panel industry and the carbon leakage list 2015-2019 criteria.

(17)  Aus Gründen der Konsistenz werden alle Daten zum Faserholzmarkt und zum Südosten der USA in Tonnen Frischholz dargestellt. Der Umwandlungsfaktor von 2,15 Tonnen Frischholz pro 1 Tonne trockenem Holz wird durchgehend verwendet.

(18)  Karen Lee Abt, Robert C. Abt, Christopher S. Galik und Kenneth E. Skogn. 2014. „Effect of Policies on Pellet Production and Forests in the U.S. South“. Abrufbar unter: http://www.srs.fs.usda.gov/pubs/47281. Dieser Bericht wurde im Kontext der Eröffnungsphase der Prüfung von verschiedenen Beteiligten eingereicht.

(19)  Abt et al., 2014.

(20)  RWE Group; EDF; Lynemouth Power LTD; Renewable Energy Association; Port of Tyne; Dong Energy; Energy UK; US Pellets Association; Canada Pellet Association; Enviva; Doosan; European Pellet Council.

(21)  Pöyry. The Risk of Indirect Wood Use Change, Final Report Prepared for Energie Nederland, Juli 2014.

(22)  Oxera, Parsons, Brinckerhoff und Ramboll.

(23)  AEBIOM, 2013.

(24)  Daten des VK.

(*1)  Geschäftsgeheimnis.

(25)  Siehe auch Beschlüsse für die Fälle SA.38758 SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812 und Sache SA.38796 (Beschluss noch nicht veröffentlicht), der mit einer ähnlichen Beihilfe in Form eines Differenzvertrags gefördert wird.

(26)   ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1.

(27)  Siehe Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) und Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32) und die Mitteilung KOM(2011) 885 endgültig.

(28)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).

(29)   ABl. C 393 vom 7.11.2014, S. 2.

(30)  Siehe zum Beispiel den Beschluss für die Fälle SA.38758, SA.38759, SA.38761, SA.38763 und SA.38812 sowie die Beschlüsse in der Sache SA.38796 (Beschluss noch nicht veröffentlicht).

(31)  Siehe Erwägungsgründe 20 bis 33 des Einleitungsbeschlusses für weitere Angaben zu den mittleren Stromgestehungskosten des Vorhabens.

(32)  Siehe beispielsweise „Renewable Obligation scheme“ — SA.35565 (ABl. C 167 vom 13.6.2013, S. 5).

(33)  Diese Annahmen entsprechen den von der Société Générale vorgelegten Daten (siehe Erwägungsgrund 53).

(34)  Siehe beispielsweise Abbildung 2 im Einleitungsbeschluss (ABl. C 116 vom 10.4.2015, S. 52).