Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1436 der Kommission vom 1. Dezember 2015 über die staatliche Beihilfe SA.38762 (2015/C), die das Vereinigte Königreich zugunsten der geplanten Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8441) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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8.8.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 205/70 BESCHLUSS (EU) 2017/1436 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2015 über die staatliche Beihilfe SA.38762 (2015/C), die das Vereinigte Königreich zugunsten der geplanten Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8441) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, Nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme (1) gemäß den genannten Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Nach Vorabkontakten meldete das Vereinigte Königreich am 17. Dezember 2014 die Förderung der geplanten Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung an. Am 5. Februar 2015 übermittelte das Vereinigte Königreich ergänzende Informationen. (2) Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 unterrichtete die Kommission das Vereinigte Königreich über ihren Beschluss, wegen der genannten Förderung das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV (der „Einleitungsbeschluss“) einzuleiten. (3) Das Vereinigte Königreich übermittelte seine Stellungnahmen am 23. März 2015. (4) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. April 2015 veröffentlicht (siehe Fußnote 1). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (5) Daraufhin gingen bei der Kommission Bemerkungen von 30 Beteiligten ein. Sie leitete diese am 20. Mai 2015 an das Vereinigte Königreich weiter, das Gelegenheit erhielt, sich dazu zu äußern. Das Vereinigte Königreich antworte am 12. Juni 2015 auf diese Bemerkungen. (6) Die Kommission forderte am 23. Juli 2015 weitere Informationen an, die das Vereinigte Königreich am 29. Juli 2015 übermittelte. Am 7. Oktober 2015 übermittelte das Vereinigte Königreich zusätzliche Informationen. 2.   DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME 2.1.   Die Umstellung des Kraftwerks Lynemouth auf Biomasse und der Begünstigte (7) Das Vereinigte Königreich wählte im Rahmen des Verfahrens nach der britischen Regelung zur Förderung erneuerbarer Energien „Final Investment Decision Enabling for Renewables“ (FIDeR) acht Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien aus (2). Die Förderung dieser ausgewählten Vorhaben erfolgt auf der Grundlage von Investitionsverträgen. Das angemeldete Vorhaben ist Teil der acht nach den FIDeR-Vorgaben ausgewählten Vorhaben. (8) Gegenstand der angemeldeten Fördermaßnahme ist eine Beihilfe für die vollständige Umstellung des Kohlekraftwerks Lynemouth auf Biomasse. Das Kraftwerk liegt in Northumberland an der Nordostküste Englands. Eigentümer und Betreiber des Kraftwerks ist Lynemouth Power Limited, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der RWE Supply & Trading GmbH. (9) Lynemouth ist ein 420-MW-Kohlekraftwerk, das im Jahr 1972 in Betrieb ging. Im Rahmen des in Rede stehenden Vorhabens soll das Kraftwerk für den ausschließlichen Betrieb mit Biomasse umgerüstet werden. Aufgrund der Merkmale des Verbrennungsprozesses wird das Kraftwerk ausschließlich Holzpellets in Industriequalität verbrennen können. Das Kraftwerk wird den Nordosten Englands über das Stromnetz „Northern Power Grid“ mit Strom versorgen. Das Vereinigte Königreich schätzt, dass das Kraftwerk 0,7 % des künftigen Stromendverbrauchs im Vereinigten Königreich decken wird. (10) Nach Schätzungen des Vereinigten Königreichs werden während der zwölfjährigen Laufzeit des Vorhabens rund 17,7 Mio. Tonnen CO2 eingespart und mehr als 2,3 TWh Strom pro Jahr bereitgestellt werden können. Das Kraftwerk wird im Grundlastbetrieb eingesetzt und liefert daher planbaren, kohlenstoffarmen Strom. (11) Nach Angaben der Behörden des Vereinigten Königreichs soll das Kraftwerk mit einer elektrischen Nennleistung von 420 MW und einem durchschnittlichen Auslastungsgrad von 77 % betrieben werden (3). Für das Kraftwerk werden voraussichtlich 1,44-1,56 Mio. Tonnen Holzpellets pro Jahr benötigt, die hauptsächlich aus dem Südosten der Vereinigten Staaten eingeführt werden ([60-80 %] des gesamten benötigten Brennstoffs). Rund [5-20 %] des Brennstoffs wird aus Europa, der Rest aus Kanada eingeführt. Die Umstellung des Kraftwerks ist nicht auf die Erfüllung der Vorschriften für die Abfallverbrennung ausgelegt, sodass das Kraftwerk keine Holzabfälle wird verbrennen können. (12) Die Tabelle zeigt die geschätzten Betriebsparameter des Kraftwerks Lynemouth. Nach Angaben der Behörden des Vereinigten Königreichs ist der Auslastungsgrad das Produkt des Zeitraums, in dem das Kraftwerk aus technischer Hinsicht zur Stromerzeugung zur Verfügung steht (abzüglich beispielsweise der Wartungs- und Reparaturzeiten) und der Zeit, in der das Kraftwerk für die Stromerzeugung eingeplant ist (abzüglich beispielsweise der Zeiten, in denen der Betreiber des Verteilernetzes das Kraftwerk aufgrund von Netzengpässen drosselt; dies wird manchmal als „Bruttoauslastungsgrad“ bezeichnet). Der in der Tabelle dargestellte Nettoauslastungsgrad ergibt sich aus der Multiplikation einer durchschnittlichen technischen Verfügbarkeit von 80,77 % mit einem Bruttoauslastungsgrad von 95,51 %. Betriebsparameter des Kraftwerks Lynemouth Brennstoffkosten (GBP/GJ) Thermischer Wirkungsgrad (%) Mittlerer Nettoauslastungsgrad (%) 7,17 36,9 77 2.2.   Nationale Rechtsgrundlage, Finanzierung und Budget (13) Die nationale Rechtsgrundlage ist das britische Energiegesetz aus dem Jahr 2013 (Energy Act 2013). (14) Das Gesamtbudget des Vorhabens wird auf 0,8 Mrd. GBP veranschlagt. Das Vereinigte Königreich hat bestätigt, dass der Begünstigte vor dem Datum der Inbetriebnahme keine Beihilfe erhält. (15) Die Beihilfe wird von einem Vertragspartner ausgezahlt, der im Eigentum des britischen Staates steht und durch eine gesetzliche Abgabe auf alle zugelassenen Stromversorger finanziert wird; diese Abgabe basiert auf dem Marktanteil des Versorgers und wird durch den gemessenen Stromverbrauch ermittelt. Die Versorger müssen ihren Verpflichtungen mit eigenen Mitteln nachkommen, können jedoch im Rahmen ihrer allgemeinen Preisstrategien die Kosten an die Verbraucher weitergeben. 2.3.   Beihilfeform, Dauer und Produktionskosten (16) Die Beihilfe für das Vorhaben wird in Form einer variablen Prämie (sogenannter Differenzvertrag, „Contract for Difference“ — CfD) gewährt, die der Differenz zwischen einem vorab festgelegten Preis (dem Basispreis) und dem ermittelten Marktpreis für Strom (Bezugspreis) entspricht. Der Bezugspreis basiert auf den Großhandelsstrompreisen der Terminmärkte in einem bestimmten Zeitraum. Das begünstigte Unternehmen wird durch den Verkauf seines Stroms auf dem Markt Geld einnehmen; wenn der durchschnittliche Großhandelsstrompreis unter dem Basispreis liegt, erhält der Begünstigte von einem im Eigentum des britischen Staates stehenden Vertragspartner (Low Carbon Contracts Company Ltd — „CfD-Vertragspartner“) darüber hinaus eine zusätzliche Zahlung in Höhe der Differenz. Der Begünstigten trägt jedoch das Risiko, nicht den Referenzpreis zu erzielen und nicht das prognostizierte Absatzvolumen zu erreichen (4). (17) Die Förderung des Biomassevorhabens wird entsprechend auf der Grundlage eines administrativ festgelegten Basispreises ermittelt. Die Basispreise wurden so festgelegt, dass die Förderung nach den FIDeR-Vorgaben in Bezug auf ihre Höhe im Großen und Ganzen der des geltenden „Renewable Obligation scheme“ (5) entspricht, um den Übergang zwischen den beiden Förderregelungen reibungslos zu gestalten. (18) Zur Berechnung des Basispreises für bestimmte Biomassekonversionsanlagen (gültig für das Kraftwerk in Lynemouth) berücksichtigte das Vereinigte Königreich insbesondere die mittleren Stromgestehungskosten in der Bandbreite von 105-115 GBP/MWh. Das Vereinigte Königreich erläuterte, dass die Höhe des Basispreises für Vorhaben im Bereich der Umstellung auf Biomasse auf der Grundlage erwarteter Mindestrenditen (6) in einer Bandbreite von 8,8-12,7 % berechnet worden sei. (19) Für das Vorhaben wird ein Basispreis von 105 GBP/MWh zugrunde gelegt (Preise von 2012, jährlich auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex indexiert). Derselbe Betrag je MWh gilt als maximaler Basispreis, der Biomassekonversionsanlagen im Rahmen der Regelung des Differenzvertrags angeboten wird. Die mittleren Stromgestehungskosten enthalten die Finanzierungskosten für neue Kraftwerke auf Grundlage eines Rabatts in Höhe von 10 % für alle Technologien. Das Vereinigte Königreich erläuterte detailliert die Kostenaufstellung, die verwendeten Datenquellen und die berücksichtigten Mindestrenditen (7). (20) Die wichtigsten Annahmen, die der Berechnung der Basispreise zugrunde liegen, u. a. die Annahmen in Bezug auf die mittleren Stromgestehungskosten, die Preise für fossile Brennstoffe, die effektiven Steuersätze und die maximale Entwicklung der Kapazitäten, sind dem Bericht der Regierung des Vereinigten Königreichs über die mittleren Stromgestehungskosten (8) und den Berichten des Ministeriums für Energie und Klimawandel (9) zu entnehmen. Dabei wird angenommen, dass der reale Großhandelsstrompreis derzeit bei rund 55 GBP/MWh liegt und bis zum Jahr 2020 auf 65 GBP/MWh ansteigen wird. (21) Auf Grundlage dieses Basispreises wurde der interne Zinsfuß (IRR) des Vorhabens auf 9,7 % (real, vor Steuern) geschätzt. Der angebotene Investitionsvertrag läuft am 31. März 2027 aus, unabhängig vom Starttermin. 2.4.   Kumulierung (22) Das Vereinigte Königreich hat klargestellt, dass Vorhaben, die einen Investitionsvertrag erhalten haben, für dieselbe Form der Stromerzeugung unter der neuen Regelung keinen Differenzvertrag erhalten können. Zudem kann keines der Vorhaben, die im Rahmen von Investitionsverträgen Mittel erhalten, für dieselbe Form der Stromerzeugung Zertifikate für „grünen Strom“ (Renewable Obligation Certificates) erhalten. Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien, die mittels eines Investitionsvertrags gefördert werden, können während der Laufzeit des Investitionsvertrags auch nicht am Kapazitätsmarkt teilnehmen oder Investitionsbeihilfen erhalten. (23) Auf Grundlage der in Erwägungsgrund 22 beschriebenen Grundsätze bestätigte das Vereinigte Königreich, dass weder der Erzeuger noch einer seiner direkten oder indirekten Interessenträger eine andere Förderung des Vereinigten Königreichs oder eines anderen Mitgliedstaats erhalten oder bewilligt bekommen oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. 2.5.   Nutzung und Verfügbarkeit der Biomasse (24) Wie im vorstehenden Erwägungsgrund 9 dargelegt, wird das in Lynemouth geplante Kraftwerk nur Holzpellets verbrennen können. Die im Kraftwerk Lynemouth verwendeten Holzpellets müssen die britischen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen; dazu zählen Treibhausgasemissionseinsparungen von mindestens 60 % gegenüber der durchschnittlichen EU-Intensität bei fossilen Brennstoffen (d. h. gegenüber dem EU-Durchschnitt im Bereich Kohle und Gas, gemessen an der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dargelegten Methode). Diese Zielvorgabe im Bereich der Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen wird ab April 2020 auf mindestens 72 % und ab April 2025 auf mindestens 75 % angehoben. Die britischen Nachhaltigkeitskriterien enthalten auch Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität und zur Vermeidung nicht nachhaltiger Praktiken (10). (25) Der weltweite Handel mit Holzspänen wurde auf 22 Mio. Tonnen im Jahr 2011 geschätzt. Die Nachfrage in der Union ist größer als die Erzeugung, sodass Holzpellets eingeführt werden. Die Nettoeinfuhren von Holzpellets in die EU lagen Schätzungen zufolge in demselben Jahr bei 3,2 Mio. Tonnen, um im Jahr 2012 auf rund 4 Mio. Tonnen zu steigen. (26) Der globale Verbrauch von Holzpellets belief sich Schätzungen zufolge im Jahr 2012 auf 22,4-24,5 Mio. Tonnen (11), wovon rund 15,1 Mio. Tonnen in der Union verbraucht wurden. Die Mitgliedstaaten mit dem höchsten Verbrauch von Holzpellets in Kraftwerken sind das Vereinigte Königreich (1,3 Mio. Tonnen im Jahr 2013) (12), Belgien (1,3 Mio. Tonnen), die Niederlande (1,2 Mio. Tonnen), Dänemark (1 Mio. Tonnen) und Schweden (1 Mio. Tonnen). 2.6.   Transparenz (27) Im Hinblick auf Berichterstattung und Transparenz gab das Vereinigte Königreich an, dass alle über FIDeR vergebenen Investitionsverträge in der unterzeichneten Form online veröffentlicht wurden (13). 2.7.   Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (28) Am 19. Februar 2015 beschloss die Kommission, ein förmliches Prüfverfahren hinsichtlich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Beihilfe und das Risiko einer Verfälschung des Marktes. (29) Konkret gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Risiko einer Überkompensation nicht ausgeschlossen werden könne. Die Kommission wies darauf hin, dass der IRR durch die bei den Kalkulationen zugrunde gelegten ursprünglichen Annahmen erheblich beeinflusst wird und dass die ursprünglich vom Vereinigten Königreich geschätzten Werte für die Betriebsparameter nicht vollständig den verfügbaren Marktinformationen entsprächen. (30) Die Kommission führte eine Sensitivitätsberechnung durch, um die Auswirkungen von Veränderungen bei den durchschnittlichen Werten des thermischen Wirkungsgrads, des Auslastungsgrads und der Brennstoffkosten des Kraftwerks auf den IRR zu schätzen. Nach diesen Berechnungen würde der (reale) IRR (vor Steuern) von 9,7 % auf 23,1 % steigen, wenn der thermische Wirkungsgrad und der Auslastungsgrad beispielsweise um 5 % steigen und die Brennstoffkosten um 5 % sinken. Analoge Veränderungen dieser drei Parameter um 10 % würden den IRR auf 31,7 % steigen lassen. Die Kommission ging daher davon aus, dass Unsicherheiten in Bezug auf die bei der Kostenkalkulation zugrunde gelegten Annahmen zu einer Überkompensation führen könnten. (31) Die Kommission äußerte zudem Bedenken, dass die Menge an Ausgangsmaterial, die für den ausschließlichen Betrieb des Kraftwerks Lynemouth mit Biomasse benötigt wird, sowohl im Verhältnis zum europäischen als auch im Verhältnis zum Weltmarkt erheblich ist. Auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2012 würde der Anteil des Kraftwerks Lynemouth am weltweiten Verbrauch von Holzpellets 7,4 % betragen; der Anteil am europäischen Verbrauch läge entsprechend bei 11,2 % und der Anteil am britischen Verbrauch bei 88,2 % — bei steigenden Einfuhren. (32) Die Kommission äußerte Zweifel daran, dass ein solcher Anstieg der Nachfrage innerhalb eines kurzen Zeitraums ohne signifikante Verfälschungen des Marktes vom Holzpelletmarkt aufgefangen werden könnte. Die Kommission stellte des Weiteren fest, dass Holzbiomasse als Rohstoff in einer Reihe von Industrien (etwa bei der Herstellung von Zellstoff, Papier oder Karton) zum Einsatz kommt, sodass Verfälschungen des Marktes nicht auszuschließen seien. 3.   STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN (33) Bei der Kommission gingen 30 Stellungnahmen von betroffenen Interessenträgern ein. In den Stellungnahmen von Handelsverbänden (14) und den Mitgliedern des britischen Parlaments wurde die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Vorhabens betont. Lynemouth Power LTD und die Spencer Group legten zudem Befürwortungsschreiben verschiedener Interessenträger vor. (34) Vier Nichtregierungsorganisationen verwiesen auf die Umweltrisiken des Vorhabens (15). Konkret wurde bezweifelt, dass durch die Erzeugung von Strom aus eingeführter Biomasse tatsächlich CO2 eingespart werden könne, und es wurde auf mögliche negative Auswirkungen auf die Luftqualität und die Biodiversität verwiesen. (35) Sechs Organisationen lieferten Argumente dafür, dass das Vorhaben in Lynemouth den Wettbewerb im Rohstoffmarkt für Holzfasern verfälsche. Die erhaltenen Stellungnahmen deckten folgende Aspekte ab: die Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung auf den globalen Holzfasermarkt (UK Wood Panel Industries Federation, WPF) und auf den europäischen Preis für Rohstoffe (European Panel Federation, EPF); die Auswirkungen auf den Faserholzmarkt im Südosten der Vereinigten Staaten von Amerika (American Forest & Paper Association, Steptoe & Johnson im Auftrag eines Interessenträgers aus dem Südosten der USA und eines Faserholzverarbeiters in den USA) sowie die Auswirkungen auf den nordamerikanischen Markt für Holzabfälle (Mulch & Soil Council). (36) Ein Faserholzverarbeiter in den USA und Steptoe & Johnson behaupten, dass — obwohl sich die betroffenen Verarbeitungsstätten in den USA befinden — Halbfertigerzeugnisse in die Union ausgeführt werden. Daher könnten mögliche Verfälschungen des Marktes die Aktivitäten in der Union beeinträchtigen. Laut den von der WPF und der EPF eingereichten Beiträgen könne das Umwandlungsvorhaben in Lynemouth den Wettbewerb im Holzfasermarkt im Vereinigten Königreich und der Europäischen Union verfälschen. Zur Unterstützung dieser Aussage übermittelte die WPF auf einer Umfrage basierende Daten, die einen Anstieg der Preise für Sägemehl, Holzspäne und Rundholz im britischen Markt zeigen. Die Daten (Grafik) zeigen einen Preisanstieg von rund 80 % (Daten nicht inflationsbereinigt). Die EPF übermittelte eine Grafik zu den Preisen von Rundholz, Sägemehl und Holzspänen in Europa, basierend auf einer Studie des Beratungsunternehmens Ecofys (16). Die Daten zeigen einen Anstieg von rund 40 % seit 2009. Allerdings zeigen die Daten, dass sich der Preisanstieg auf einige Länder beschränkt (Österreich, Frankreich, Italien, Schweden, Vereinigtes Königreich), während die Preise in anderen Ländern relativ konstant blieben (Belgien, Litauen, Slowakei, Spanien). (37) In den Beiträgen eines US-amerikanischen Faserholzverarbeiters, der American Forest & Paper Association („AFPA“) und von Steptoe & Johnson wird argumentiert, dass die vorgeschlagene Maßnahme den Wettbewerb im US-amerikanischen Markt verfälschen könnte, da der Großteil der Holzpellets aus dem Südosten der USA eingeführt wird. (38) Ein US-amerikanischer Faserholzverarbeiter und die AFPA gaben an, dass sich die Holzentnahme im Südosten der USA im Jahr 2011 insgesamt auf 230 Mio. Tonnen Frischholz belief (entspricht 107 Tonnen trockenem Holz, da 2,15 Tonnen Frischholz aufgrund des Wassergehalts eine Tonne trockenes Holz ergeben (17)). Von dieser Menge waren rund 115 Mio. Tonnen Frischholz Faserholz (größtenteils aus Weichholz). Abbildung 1 zeigt die Gesamtentnahme im Südosten der USA nach Art des Erzeugnisses (18). Abbildung 1 Gesamtmenge der Holzentnahmen für den Süden der USA von 1995-2011 (Abt et al., 2014) (39) Die im Bericht übermittelten Daten zeigen einen Anstieg der Erzeugung von Holzpellets im Südosten der USA in den vergangenen Jahren und im selben Zeitraum einen Anstieg der Pelletausfuhren aus dem Südosten der USA. Demselben Bericht zufolge stieg die Kapazität für die Erzeugung von Holzpellets im Südosten der USA von 2 Mio. Tonnen Frischholz im Jahr 2010 auf 6 Mio. Tonnen Frischholz im Jahr 2011. Dieser Kapazitätsausbau dient nahezu vollständig zur Produktion von Pellets für die Ausfuhr in die EU-Mitgliedstaaten. (40) Den von Steptoe & Johnson übermittelten Daten zufolge stieg der Preis für Kiefernfaserholz im Südosten der USA zwischen 2011 und 2014 um 25 % und der Preis für Faserholz aus Hartholz um 60 %. Nach Angaben der AFPA stieg der Stockpreis für Kiefernfaserholz im Süden der USA im Jahr 2013 um 11 % und im Jahr 2014 um 10 %. Diese Beteiligten vertreten die Ansicht, dass der Anstieg durch eine gestiegene Erzeugung von Holzpellets verursacht wird. Der in Erwägungsgrund 36 erwähnte Faserholzverarbeiter liefert keine Kostendaten, äußert jedoch ähnliche Bedenken hinsichtlich des Risikos steigender Rohstoffpreise aufgrund der subventionierten Holzpelletnutzung. (41) Den von Steptoe & Johnson übermittelten Daten zufolge stieg der Preis für Kiefernfaserholz im Südosten der USA zwischen 2011 und 2014 um 25 % und der Preis für Faserholz aus Hartholz um 60 %. Die genannten Parteien vertreten die Meinung, dass der Anstieg durch die gestiegene Erzeugung von Holzpellets verursacht wird. (42) Zur Stützung dieser Behauptung übermittelten ein US-amerikanischer Faserholzverarbeiter und die AFPA eine theoretische Untersuchung, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen eines starken Anstiegs der Erzeugung von Pellets auf den Holzfasermarkt im Südosten der USA analysiert wurden (19). In dieser Untersuchung sind Szenarien mit einer hohen Marktdurchdringung von Biomasse dargestellt. Die Autoren schätzten die künftige Nachfrage nach Holzpellets und berücksichtigten dabei eine hohe Marktdurchdringung von Bioenergie (einschließlich inländischer und internationaler politischer Trends und Vorhersagen in den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energiequellen der EU). Das Modell geht davon aus, dass bis 2020 im Südosten der USA jedes Jahr aus 44 Mio. Tonnen Frischholz Pellets und Holzspäne zur energetischen Nutzung erzeugt werden. Gemäß dem verwendeten Modell verursacht diese große zusätzliche Nachfrage kurzfristig einen signifikanten Anstieg der Rohstoffpreise (im Bereich von durchschnittlich 70 % für den gesamten Markt). Langfristig würden jedoch die forstwirtschaftlichen Ressourcen steigen, um die Nachfrage bedienen zu können, und die Preise würden fallen. (43) Steptoe & Johnson gaben an, dass die Anpflanzung von wirtschaftlich nutzbaren Bäumen im Südosten der USA in den letzten drei Jahrzehnten zurückgegangen sei. In Kombination mit einer erhöhten Erzeugung von Pellets könne dies zu negativen Wachstumsraten in der Region führen, was wiederum nicht nachhaltige Umweltpraktiken und einen Verlust an Biodiversität zur Folge hätte. (44) Ein US-amerikanischer Faserholzverarbeiter, die EPF und Steptoe & Johnson äußerten Bedenken hinsichtlich der kumulierten Auswirkungen anderer großer Vorhaben (insbesondere der Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Drax im Vereinigten Königreich) und der europäischen Biomassepolitik im Allgemeinen. (45) Der Mulch & Soil Council zeigte sich besorgt in Bezug auf mögliche Verfälschungen im nordamerikanischen Markt für Holzabfälle. (46) Die WPF, Steptoe & Johnson und der Mulch & Soil Council stellten infrage, ob durch Strom, der mithilfe von aus Nordamerika eingeführter Biomasse erzeugt wird, tatsächlich CO2 eingespart werden könne. Steptoe & Johnson äußerten zudem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe und übermittelten zusätzliche Daten zur Herkunft des für die Pelleterzeugung verwendeten Holzes und der Rohstoffe, die in der Verpackungsindustrie benötigt werden. (47) Zwölf (20) Unternehmen und Industrieverbände lieferten technische Argumente, in denen die Stichhaltigkeit und die positiven Auswirkungen des Vorhabens betont wurden. Die Beiträge decken verschiedenen Themen ab (unter anderem): den IRR des Vorhabens, die Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von Biomasse, die Rolle der Energieerzeugung aus Biomasse bei der Verwirklichung der britischen Ziele für erneuerbare Energien, die erwarteten Betriebsparameter des Kraftwerks und die Logistik der Brennstoffversorgung. (48) Insbesondere die United States Industrial Pellet Association betonte die Emissionssenkung, die mit Bioenergie einhergeht, und die Nachhaltigkeit von in den USA erzeugten Pellets. Zudem übermittelte sie Daten zu den Rohstoffpreisen im Südosten der USA (siehe nachfolgende Abbildung 2). (49) Die Wood Pellet Association of Canada meldete Daten zur Verfügbarkeit von Holzpellets. Der Beitrag zitiert insbesondere eine Un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.