Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 16. Juli 2026 zur Regelung des offiziellen Praktikumsprogramms der Europäischen Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D03791. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wird die Geheimhaltungspflicht erst nach förmlicher Ladung aufgehoben. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach dem Ende des Praktikums fort. 3.7.    Meldung von Missständen, Korruption und Unregelmäßigkeiten Erlangen Praktikantinnen und Praktikanten in Ausübung oder anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis von Tatsachen, die die Möglichkeit rechtswidriger Handlungen, einschließlich Betrugs oder Korruption, zum Nachteil der Interessen der Union oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Ausübung dienstlicher Pflichten, die eine schwerwiegende Verletzung der Dienstpflichten der Beamten und anderen Bediensteten der Union darstellen können, vermuten lassen, handeln sie nach Artikel 22a und 22b des Statuts und den jeweiligen Durchführungsbestimmungen. 3.8.    Rechte des geistigen Eigentums Alle Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der während des Praktikums geleisteten Arbeit werden an die Kommission übertragen. Alle Rechte an Schriften oder sonstigen Arbeiten, die Praktikantinnen und Praktikanten in Ausübung ihrer Tätigkeit anfertigen, sind Eigentum der Europäischen Union, sofern diese Schriften oder Arbeiten mit den Tätigkeiten der Union im Zusammenhang stehen. 3.9.    Private Nutzung von Diensten der Informations- und Kommunikationstechnologie Die Dienste der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Kommission werden ausschließlich für dienstliche Zwecke im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeiten der Praktikantinnen und Praktikanten zur Verfügung gestellt. Der private Gebrauch dieser Dienste kann nur gestattet werden, wenn er begrenzt und angemessen ist und weder im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Abschnitts noch zu anderen internen Dokumenten über die Nutzung von IKT-Diensten in der Kommission steht, einschließlich der Leitlinien für alle Mitarbeiter zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) der Kommission (1). In folgenden Fällen müssen Praktikantinnen und Praktikanten jede private Nutzung von IKT-Diensten unterlassen: — wenn sich eine solche Nutzung negativ auf ihre Arbeit oder die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen auswirken könnte, — wenn dadurch das Ansehen oder der Ruf der Kommission geschädigt werden könnte, — wenn dadurch erhebliche Kosten für die Kommission entstehen oder erhebliche Ressourcen gebunden werden, — wenn diese nicht mit den rechtlichen oder ethischen Verpflichtungen für Praktikantinnen und Praktikanten vereinbar ist, — wenn diese umfangreiche private Multimedia-Dateien betrifft. (1)   Staff Matters Administrative Notices – InfoAdm N° 24-2016 (18.05.2016) LEITLINIEN FÜR ALLE MITARBEITER ZUR NUTZUNG DER INFORMATIONS- UND … ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3791/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.