Europäische Union

93/247/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. November 1992 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M. 222 - Mannesmann/Hoesch) Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

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spiegeln sich unter anderem in den völlig unterschiedlichen Importquoten für die (Gas-) Leitungsrohre einerseits und für die übrigen Handels- und Transportrohre andererseits wider. (45) In Übereinstimmung mit den Parteien wird davon ausgegangen, daß die sogenannten Großrohre nicht dem relevanten Produktmarkt zuzurechnen sind. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Grösse, sondern auch hinsichtlich ihres Einsatzgebietes (überregionaler Transport, z. B. von Sibirien nach Deutschland), ihrer Nachfrager und der Wettbewerbsbedingungen von den übrigen Leitungsrohren. Mannesmann hat diesen Geschäftsbereich schon vor über einem Jahr ausgegliedert und in das Gemeinschaftsunternehmen (zusammen mit Usinor Sacilor) Europipe GmbH eingebracht. (46) Die Parteien rechnen dem relevanten Markt Wasserrohre zu. Diese Auffassung wird von der Kommission nicht geteilt. Wasserrohre werden nach der DIN 2460 gefertigt und sind damit für die Durchleitung von Gas nicht zugelassen. Darüber hinaus beträgt der Anteil von Wasserrohren am Gesamtvolumen für Stahlleitungsrohre (ohne Großrohre) nur ca. [ . . .] (6). Der Anteil von Wasserrohren am Gesamtumsatz mit Stahlleitungsrohren liegt bei MRW unter [ . . .] (1), bei Hösch/Fuchs unter [ . . .] (1). 1.2. Die Substitutionsbeziehung zum Rohr aus Kunststoff und aus anderen Materialien (47) Die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen gehen davon aus, daß in den sachlich relevanten Produktmarkt für Leitungsrohre nicht nur Rohre aus Stahl, sondern darüber hinaus Rohre aus anderen Werkstoffen (Kunststoff, Guß, Beton und Steinzeug) einzubeziehen sind. Sie begründen dies mit deren alternativer Verwendungsart und der nach ihrer Auffassung starken Substitutionsbeziehung zwischen Stahl- und Kunststoffrohren. (48) Nach den durchgeführten Ermittlungen bei Verbänden, Wettbewerbern und Abnehmern von Gasleitungsrohren und unter Berücksichtigung des Gutachtens der Parteien werden nach Auffassung der Kommission die zugrundeliegenden Ursachen für die Substitutionsbeziehungen zwischen Gasleitungsrohren aus Stahl und aus Kunststoff im wesentlichen durch die technischen Substitutionsmöglichkeiten, die (nationalen) Sicherheitsbestimmungen, die vorhandenen Gasnetze der Versorgungsunternehmen und die Käuferpräferenzen geprägt. (49) Der theoretische Grad der Substituierbarkeit hängt von dem betroffenen Segment des Marktes für Gasleitungsrohre ab. Entsprechend einer branchenüblichen Unterteilung werden folgende Segmente unterschieden: - Niederdruckrohre (& le; 4 bar), die im wesentlichen zur Verteilung von Gas auf kommunaler Ebene eingesetzt werden; - Mitteldruckrohre ( > 4 bar bis & le; 16 bar), die im wesentlichen zur Verteilung auf regionaler Ebene eingesetzt werden und - Hochdruckrohre ( > 16 bar), die u. a. auch in regionalen Netzen Verwendung finden. - Niederdruckrohre (& le; 4 bar) (50) Niederdruckrohre aus Kunststoff (da diese aus Polyethylen sind, werden Sie auch als PE-Rohre bezeichnet) sind im Hinblick auf ihre Zulassung für den Druckbereich bis 4 bar mit Stahlrohren technisch austauschbar. (51) Der Gutachter der beteiligten Unternehmen hat hierzu ausgeführt: "Die einem Leitungsbau zugrundeliegenden technisch/wirtschaftlichen Planungen sind relativ komplex. In erster Linie sind hier als Parameter zu nennen: - aktuelle Gasabsatzmengen und geschätzte Entwicklung, - Varianten in der Trassenführung mit vielfältiger Relevanz für die Kosten der Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, - Druckstufe, - Rohrwerkstoff. Gegebenenfalls unter Berücksichtigung von technischen Restriktionen durch das vorgelagerte bzw. zu erweiternde Netz oder die zu erneuernde Leitung hinsichtlich der Druckstufe oder des Rohrmaterials gilt es, u. a. eine kostengünstige Kombination von Rohrmaterial und Leitungsdimensionierung zu finden, die die geforderte Fortleitungskapazität unter Einschluß einer als ausreichend eingeschätzten Reserve aufweist. Bei einer Betrachtung der Austauschbeziehungen zwischen Rohren aus Stahl und PE-HD bestehen solche Restriktionen bei eng vermaschten Verteilungsnetzen darin, daß man aus technischer Sicht eine kleinräumige Durchmischung des Netzes mit verschiedenen Rohrwerkstoffen mit dem Ziel zu vermeiden sucht, die Zahl der potentiell schadensanfälligeren Werkstoffübergangsverbindungen gering zu halten. Üblicherweise erfolgt daher im Rahmen einer Vorplanung eine Aufteilung des Netzes in Bezirke, für die jeweils auf der Grundlage technisch/wirtschaftlicher Betrachtungen das Material für kleinere Erweiterungsmaßnahmen oder Leitungserneuerungen festgelegt wird. Praktisch keine darartigen Restriktionen bestehen hingegen beim Aufbau neuer Verteilungsnetze oder bei Leitungen über 1 bar, so daß hier in objektbezogener Planung die kostengünstigste Kombination von Rohrwerkstoff und Leitungsdimensionierung zur Erzielung der erforderlichen Fortleitungskapazität gewählt wird." (52) Auch nach dem Gutachten der Parteien bestehen daher technische Beschränkungen bei der Wahl des Rohrmaterials bei dichten Verteilernetzen (Druckstufe bis 1 bar), und es wurde bestätigt, daß diese Wahl in der Vorplanungsphase getroffen wird. Nach Statistiken des BGW (Bundesverbandes des Gas- und Wasserfaches) sind im Jahr 1990 98 % der Kunststoffrohre in dieser Druckstufe eingesetzt worden und nur 2 % in der Druckstufe von 1 bis 4 bar, in der - nach Auffassung des Gutachtens - solche Beschränkungen nicht bestehen. (53) Darüber hinaus bestätigt das Gutachten auch grosse Preisunterschiede zwischen Stahl- und Kunststoffrohren im Hinblick auf das Rohrmaterial und die Verlegungskosten. Diese Preisunterschiede hängen im wesentlichen vom Rohrdurchmesser ab (7,6 bis 50,6 % bei Netzen bis 1 bar und 14,7 bis 61,8 % in Netzen bis 4 bar). Noch wichtiger ist jedoch der Umstand, daß der Rohrhersteller nur auf eine Kostenkomponente, die reinen Materialkosten, Einfluß nehmen kann. Wollte ein Stahlrohrhersteller ein für das Gasversorgungsunternehmen günstigeres Angebot vorlegen, müsste er nicht nur seinen Nachteil beim Rohr ausgleichen, sondern darüber hinaus auch noch die höheren Verlegungskosten des Stahlrohres. Im Beispielsfall eines 1-bar-Netzes müsste er so einen Preisnachlaß zwischen 13,8 und 66,4 % gewähren. (54) Stahl- und Kunststoffrohre für den Niederdruckbereich sind damit nicht einem einheitlichen Produktmarkt zuzuordnen. Der Entscheidungsprozeß zwischen einem Stahl- und PE-Rohr findet im wettbewerblichen Vorfeld statt. Der Preiserhöhungsspielraum eines Stahlrohranbieters, der eine beherrschende Stellung innehätte, würde jedenfalls nicht in erheblicher Weise von PE-Rohranbietern eingeschränkt werden. - Mitteldruckrohre (4 bar bis & le; 16 bar) (55) Für Mitteldruckrohre besteht nur eine eingeschränkte technische Substitutionsmöglichkeit zwischen Stahl- und PE-Rohren. Derzeit können PE-Rohre aus technischen Gründen nur bis zu einem Druck von 10 bar eingesetzt werden. Mögliche Materialentwicklungen führen zu der Erwartung, daß PE-Rohre in einigen Jahren zu ersten Testzwecken auch für einen Druck von bis zu & le; 16 bar eingesetzt werden. (56) Bei einer wettbewerblichen Beurteilung der Substitutionsbeziehungen sind jedoch nicht nur die technischen Gegebenheiten zu berücksichtigen, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der zeitliche Aspekt einer tatsächlichen Substitution. (57) So kann z. B. festgestellt werden, daß British Gas sein regionales Netz auf einen Betriebsdruck von 7 bar beschränkt hat, um PE-Rohre einzusetzen, und in Frankreich und Belgien Teilnetze bis zu diesem Druckbereich betrieben werden. In Deutschland beträgt hingegen der maximal zugelassene Betriebsdruck für PE-Rohre 4 bar. Der Einsatz von PE-Rohren ist damit in Deutschland zur Zeit grundsätzlich in regionalen Verteilernetzen ausgeschlossen, weil diese Netze typischerweise mit einem Betriebsdruck zwischen 4 und 16 bar arbeiten. (58) Es wird auch nicht erwartet, daß in Deutschland eine Zulassung für die Erweiterung des Druckbereichs für PE-Rohre vor Ende 1994 erfolgt. Damit ist nicht davon auszugehen, daß der Handlungsspielraum der Stahlrohranbieter für diesen Druckbereich in einem erheblichen Masse von PE-Rohren eingeschränkt werden könnte, jedenfalls nicht in dem genannten Zeitraum. Eine isolierte Änderung der nationalen Normen ist während der Harmonisierungsphase auf europäischer Ebene nicht zu erwarten. (59) Auf die vom Gutachten der Parteien belegten erheblichen Preisnachteile des PE-Rohres in diesem Druckbereich sei ergänzend hingewiesen. (60) Die Kommission schließt hieraus, daß in der Bundesrepublik Deutschland (siehe hierzu unten zur Abgrenzung des geographischen Referenzmarktes) PE-Rohre nicht in den relevanten Produktmarkt einbezogen werden können. - Hochdruckrohre ( > 16 bar) (61) Für Hochdruckrohre besteht derzeit keine technische Möglichkeit, Stahlrohre durch PE-Rohre zu ersetzen. Dies gilt für die absehbare Zukunft. Daher können PE- und Stahlrohre auch in diesem Druckbereich nicht dem gleichen Produktmarkt zugerechnet werden. - Ergebnis (62) Gasleitungsrohre aus Stahl und aus Kunststoff können nicht als zum gleichen relevanten Produktmarkt zugehörig angesehen werden. 1.3. Der Markt für Gasleitungsrohre aus Stahl (63) Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, sind Gasleitungsrohre aus technischen Gründen nach den verschiedenen Druckstufen auszuwählen. Obwohl drei verschiedene Druckstufen existieren, werden Gasleitungsrohre aus Stahl (jedenfalls in Deutschland) im wesentlichen nach zwei verschiedenen technischen Standards, d. h. der DIN 2470, Teil 1 und Teil 2, produziert. Teil 1 deckt alle Rohre bis 16 bar ab (weil hier keine technischen Unterschiede zwischen Gasleitungen für den Nieder- und Mitteldruckbereich bestehen), Teil 2 den Druckbereich über 16 bar (Hochdruck). (64) Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß eine grosse Anzahl der Kunden mindestens im Nieder- und Mitteldruckbereich oder im Mitteldruck- und Hochdruckbereich nachfragt. Dies spricht für einheitliche Wettbewerbsbedingungen in den verschiedenen Segmenten, weil die Preisfestsetzung in einem Segment nicht stattfinden könnte, ohne daß der mögliche Effekt auf die nach Abmessungen ineinander übergehenden anderen Segmente berücksichtigt wird. Es kann letztlich jedoch offengelassen werden, ob ein einheitlicher Markt besteht oder ob unterschiedliche Marktsegmente nach Druckstufen bestehen. (65) Die Parteien haben das Volumen des Marktes für Gasleitungsrohre in Deutschland auf 142 Millionen ECU geschätzt (Umsätze 1991). Das von der Kommission festgestellte Marktvolumen für das Jahr 1991 belief sich auf 128,1 Millionen ECU, wovon 75,1 Millionen ECU auf den Druckbereich bis 16 bar und 53 Millionen ECU auf den Druckbereich über 16 bar entfielen. 1.4. Angebotsumstellungsflexibilität (66) Die Substitutionsmöglichkeiten der Angebotsseite, d. h. die Produktions- oder Angebotsumstellungsflexibilität, kann bei der Abgrenzung des relevanten Produktmarktes nur berücksichtigt werden, wenn Hersteller von anderen als den betroffenen Produkten schnell und verhältnismässig leicht auf die Produktion der letztgenannten umstellen können. (67) Wie von den Parteien vorgetragen worden ist, gehen sie davon aus, daß die Produktionsumstellung allenfalls mit relativ geringen Kosten und geringem Zeitaufwand betrieben werden kann. (68) Die Kommission hält demgegenüber an ihrer Auffassung fest, daß andere Stahlrohrhersteller ihre Produktion nicht schnell und verhältnismässig leicht auf Gasleitungsrohre und insbesondere auf Hochdruckrohre umstellen können. Die Unterschiede in der Beurteilung liegen im wesentlichen darin, daß die Kommission - den Umfang der technischen Produktionsunterschiede höher einschätzt; - den Zeitbedarf deutlich höher einschätzt, da eine ausreichende Planungsphase, Bestellphase für die Anlagen, Aufbau- und Probephase für die Anlagen, Zulassungsverfahren beim TÜV für den Hersteller, für seine Produktion und für die Ausbildung und Prüfung seiner Mitarbeiter zu veranschlagen sind. (69) Letztendlich kann die Frage einer vorhandenen oder fehlenden ausreichenden Produktionsumstellungsflexibilität dahingestellt bleiben. Jedenfalls fehlt es bereits an einer ausreichenden Anzahl von potenten Wettbewerbern, die bisher nur einfache Handels- und Transportrohre hergestellt haben und aufgrund einer angenommenen Produktionsumstellungsflexibilität auf den Markt hinzutreten könnten und hierdurch einheitliche Wettbewerbsbedingungen auf dem unterstellten einheitlichen Markt für einfache Handels- und Transportrohre und Gasleitungsrohre herstellen könnten. Da alle Hersteller von Gasleitungsrohren auch heute schon Hersteller von einfachen Handels- und Transportrohren sind und wie dargelegt trotzdem deutlich unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zumindest zwischen Gasleitungsrohren einerseits und den übrigen Handels- und Transportrohren andererseits bestehen geblieben sind, ist nicht zu erkennen, daß irgendein unabhängiger Hersteller von einfachen Rohren in einem erheblichen Ausmaß diese strukturellen Unterschiede, selbst bei einer deutlich höheren als von der Kommission angenommenen Produktionsumstellungsflexibilität, in signifikanter Weise verändern könnte. Im Hinblick auf die Fähigkeit von Herstellern, die gegenwärtig beide Rohrtypen - einfache Rohre und Gasleitungsrohre - herstellen, ihre bestehenden Kapazitäten für ihre Produktion von Gasleitungsrohren zu erhöhen, ist festzustellen, daß dies kein Problem ist, das sich auf die Marktabgrenzung bezieht, sondern eine Frage der potentiellen Nutzung der Kapazitäten der aktuellen Wettbewerber. 1.5. Schlußfolgerung (70) Die Kommission ist daher der Auffassung, daß ein sachlich relevanter Produktmarkt für Gasleitungsrohre aus Stahl (ohne Großrohre) besteht (im folgenden kurz als Gasleitungsrohre bezeichnet). Ob ein einheitlicher Markt für Gasleitungsrohre besteht oder dieser in weitere Segmente, je nach Druckbereich, aufzuteilen ist, kann wegen der vergleichbaren Marktstellung der Parteien in den Segmenten letztlich dahinstehen. 2. Der geographische Referenzmarkt (71) Unter Berücksichtigung der unten dargelegten strukturellen Gesichtspunkte und wettbewerblichen Rahmenbedingungen geht die Kommission davon aus, daß sich die Wettbewerbsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig in erheblicher Weise von denen in anderen Mitgliedstaaten unterscheiden, aber daß sich dies aufgrund der dynamischen Entwicklungen mit dem Ziel der Schaffung eines EG-weiten Marktes ändern wird. Diese Veränderungen werden sich jedoch nur schrittweise vollziehen, so daß hieraus zu folgern ist, daß sich nicht in unmittelbarer Zukunft ausreichend homogene Wettbewerbsbedingungen überall im Gemeinsamen Markt herausbilden werden. Folglich ist es sachgerecht, die Beurteilung der Auswirkungen des vorliegenden Zusammenschlußvorhabens auf den geographischen Referenzmarkt, der dem Gebiet Deutschlands entspricht, zu beziehen. 2.1. Die gegenwärtige Marktsituation - Marktanteilsunterschiede als Indikatoren (72) Auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Kommission werden MRW und Hösch mit einem wertmässigen Marktanteil von unter 40 % zum grössten Anbieter in der Gemeinschaft. Die ILVA-Gruppe folgt mit einem Anteil von 25 bis 35 %; die drei Unternehmen British Steel, Hoogovens und Tubos Reunidos erzielen in der EG jeweils zwischen 5 und 10 % Marktanteil. (73) Gegenwärtig ist jedoch die gegenseitige Durchdringung der nationalen Märkte noch begrenzt. In allen grossen Mitgliedstaaten mit eigener Stahlrohrproduktion haben die nationalen Anbieter von Gasleitungsrohren den grössten Marktanteil. In Deutschland liegen die Importe derzeit um 10 %. In Italien erzielt der nationale Hersteller etwa 90 % und in Spanien über 70 %. In Frankreich und im Vereinigten Königreich sind die Importe wesentlich höher. - Arten und Merkmale des Produktes (74) Der Markt für Gasleitungsrohre wird im wesentlichen auch durch die technischen Rahmenbedingungen geprägt. Diese technischen Rahmenbedingungen sind in der EG noch nicht harmonisiert. Es scheint, daß in Deutschland, Frankreich und Großbritannien die jeweiligen nationalen Normen ausschließlich angewandt werden, wogegen in Italien, Spanien und den Benelux-Ländern die ISO- bzw. die DIN-Standards auch benutzt werden können. (75) Gesetzesgrundlagen für die technischen Anforderungen an Gasleitungsrohre und deren Produzenten in Deutschland sind zunächst das Energiewirtschaftsgesetz - im Nieder- und Mitteldruckbereich - und die Verordnung über Gashochdruckleitungen im Hochdruckbereich. Keiner der Gesetzestexte enthält explizite Anforderungen an die Rohre; beide verlangen allerdings die Beachtung der "allgemeinen anerkannten Regeln der Technik" und verweisen diesbezueglich auf das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). In den DVGW-Arbeitsblättern G462, Teil 1 und 2 (Nieder- und Mitteldruckbereich), und G463 sind die technischen Anforderungen für Gasleitungen aus Stahl festgelegt, bezueglich der Lieferbedingungen für die Rohrleitungsteile wird auf DIN 2470 Teil 1 und 2, verwiesen. Die DIN 2470 enthält eine Vielzahl von detaillierten Standards hinsichtlich der Werkstoffe, des Herstell- und des Prüfverfahrens. Die Kunststoff-Ummanteilung der Leitungsrohre kann separat von einem anderen Hersteller vorgenommen werden, allerdings in Deutschland kaum vorkommt. In jedem Fall muß der Ausführende die Anforderungen entsprechender anderer DIN-Standards erfuellen, wie z. B. DIN 30670 für Polyethylen-Ummantelung. (76) Des weiteren benötigt der Produzent von Gasleitungsrohren die Zulassung vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder der MPA (Materialprüfungsanstalt), die sich auf das Herstell- und integrierte Prüfverfahren sowie die Qualifikation des Personals (z. B. Schweisser) bezieht. Diese Prüfverfahren sind in den AD-Merkblättern der Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter niedergelegt. Alle grossen westeuropäischen Stahlhersteller haben zumindest partielle TÜV-Zulassungen für die Produktion von Gasleitungsrohren aus Stahl. - Struktur der Nachfrageseite (77) Ein wichtiges Element zur Beurteilung bestehender Unterschiede in den Wettbewerbsbedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist die Struktur der Nachfrage. Hierzu kann festgestellt werden, daß sich die Nachfrageseite in Deutschland von der in den anderen grossen Mitgliedstaaten mit einem hohen Gasverbrauch deutlich unterscheidet: - Im Vereinigten Königreich hat British Gas, abgesehen von dem Gasrohrbedarf für den Off-shore-Bereich, fast eine Monopolstellung. - In Frankreich werden ca. 90 % der nationalen und lokalen Netze von Gaz de France betrieben. - In Italien besitzt SNAM rund 90 % des nationalen Netzes und über die Tochter Italgas ca. 50 bis 60 % der lokalen Versorgung. - In Deutschland gibt es prinzipiell je ein Unternehmen für das Fernnetz in Westdeutschland (Ruhrgas) und in Ostdeutschland (VNG). Es existieren mehr als 30 regionale Verteiler und mehr als 500 kommunale Gasversorgungsunternehmen. die Grösse der regionalen und kommunalen Gasversorger variiert beträchtlich. - Kriterien für die Einkaufsentscheidung (78) Die Einkaufspolitik der deutschen Nachfrager ist gegenwärtig national orientiert. Nach den Ermittlungen der Kommission haben die Einkaufskriterien - Liefersicherheit, - Paßfähigkeit zum vorhandenen Netz, - langfristige Lieferantenbeziehung, - technische Beratung/Unterstützung, - Eingehen auf unternehmensspezifische Bedürfnisse einen erheblichen Einfluß auf die Einkaufsentscheidung deutscher Gasversorgungsunternehmen. Die Kriterien, die das Einkaufsverhalten bestimmen, fördern daher einen nationalen Einkauf insoweit, als es den heimischen Anbietern bei wirtschaftlicher Betrachtung gegenwärtig leichter fällt, diesen objektiven Anforderungen zu genügen. 2.2. Die zukünftige Marktsituation - Dynamische Entwicklungen - Harmonisierung der technischen Normen (79) Eine Harmonisierung der in Europa geltenden Normen für den Betrieb von Gasleitungssystemen und der Materialanforderungen wird derzeit im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) angestrebt. Im CEN arbeiten derzeit 18 Staaten bzw. die Interessenvertreter der anerkannen Industrieverbände an einer Vereinheitlichung der Normen. (80) Innerhalb von CEN wird die Tätigkeit von verschiedenen technischen Komitees (TC) organisiert und wahrgenommen. Die TC können wiederum spezielle Aufgaben an Arbeitsgruppen delegieren. Die Vorbereitung der europäischen Normen für Gasleitungsrohre obliegt dem TC 234 und seinen sechs Arbeitsgruppen. Das TC 234 wurde 1990 eingerichtet und hat seine formelle Arbeit 1992 aufgenommen; es ist speziell für die Festsetzung funktionsfähiger Anforderungen an den Transport und die Distribution von Gas zuständig. Unter anderem wird TC 234 prüfen, ob die von anderen TCs erstellten Normen diesen Anforderungen genügen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. In bezug auf Stahlleitungsrohre kann sich TC 234 auf die Entwürfe der Normen stützen, die bereits von dem TC 29 der ECISS (European Committee for Iron and Steel Standardization) erstellt wurden, namentlich auf die "prEN 10208/2": Stahlrohre für Leitungen für brennbare Flüssigkeiten - Technische Lieferbedingungen - Teil 2 (Rohre der Bedingungen Klasse B). (81) Die Kommission bereitet im Rahmen der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (7) über Bauprodukte (CPD) ein Mandat für CEN zur Entwicklung europäischer Normen für Gasleitungsrohre vor. Wenn Einigung über diese europäische Norm erzielt ist, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als Norm in Unterstützung der CPD veröffentlicht. Im Rahmen der Ausschreibungsregeln ist vorgeschrieben, europäische Normen zu benutzen, sofern sie vorhanden sind. (82) Nach CEN wird die Mehrheit der europäischen Normen des TC 234 erst 1996 verfügbar sein. Die vom TC 29 erstellten Normen für Stahlrohre werden voraussichtlich 1994 in Kraft treten. Sie sind nicht deckungsgleich mit DIN 2470, Teil 1 und 2, weil sie z. B. nicht das Zulassungsverfahren beim TÜV enthalten, aber sie decken z. B. die wichtigen DIN-Normen 1626 und 1629 ab. (83) Solange die Harmonisierung nicht abgeschlossen ist, bilden die derzeitigen DIN-Normen eine formale Marktzutrittsbarriere und eine wirtschaftliche Barriere, denn die ausländischen Unternehmen müssen insoweit bei der Produktion und den Testverfahren die Bedingungen der DIN-Normen erfuellen. Die Bedeutung dieser Barriere ist im wesentlichen von der Höhe des Produktionsvolumens abhängig. Je höher das erreichte Auftragsvolumen ist, desto geringer sind die negativen Kosteneffekte aus der Anpassung des Produktionsprozesses, um die deutschen DIN-Normen zu erfuellen. (84) Hieraus kann geschlossen werden, daß einerseits Unterschiede bei den technischen Normen in den grossen Mitgliedstaaten bestehen bleiben und von unmittelbaren Veränderungen nicht auszugehen ist. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die meisten ausländischen Wettbewerber bereits über zumindest teilweise TÜV-Zulassungen verfügen. Darüber hinaus können fehlende Zulassungen, die zur Abdeckung der vollen Produktpalette nach den Anforderungen gemäß DIN 2470 erforderlich sind, relativ leicht von Herstellern erreicht werden, die gegenwärtig bereits Gasleitungsrohre nach anderen Normen herstellen. Dies gilt insbesondere für westeuropäische Stahlhersteller. - Die EG-Ausschreibungsrichtlinie (85) Die Ausschreibungsgewohnheiten von Gasversorgungsunternehmen unterscheiden sich gegenwärtig in verschiedener Hinsicht. In einigen Mitgliedstaaten sind sie Gegenstand bestehender nationaler, öffentlicher Ausschreibungsregeln, wohingegen in anderen eigene interne Regeln für den Einkaufsvorgang aufgestellt werden. In Deutschland schreiben die Gasversorgungsunternehmen ihre Angebote im allgemeinen nicht öffentlich aus, weil sie meinen, wie von nahezu allen Befragten bestätigt wird,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.