Europäische Union

2001/718/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Oktober 2000 über die Vereinbarkeit eines Unternehmenszusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Fall COMP/M.1845 — AOL/Time Warner) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3009)

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Quellenkennung: 32001D0718. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eine möglichst große Vielfalt von Musik abzuspielen. Im vorliegenden Fall würde der Umfang des von AOL umformatierten Musikangebots viele Online-Hörer veranlassen, zu Winamp zu wechseln. Ein Internet-Benutzer, der z. B. ein Musikstück eines Künstlers von Time Warner herunterladen möchte, würde zugleich aufgefordert, sich Winamp herunterzuladen, und auf diese Weise könnte Winamp in kurzer Zeit zum weltweit populärsten Musik-Player werden. (64) Die Parteien verweisen auch darauf, dass Winamp derzeit keine nennenswerte geschützte Technologie enthält, und dass vielmehr alle wesentlichen Technologie-Komponenten von konzernunabhängigen Dritten stammen. Diesem Argument ist entgegenzuhalten, dass es dem neuen Unternehmen unbenommen bleibt, ein solches geschütztes Format zu entwickeln oder in Lizenz zu nehmen. So hat z. B. AOL bereits mit Intertrust eine Vereinbarung getroffen, wonach AOL das DRM-System von Intertrust benutzen wird. Diese Vereinbarung, die Intertrust den Status eines bevorzugten Technologie-Lieferanten für AOL gibt, könnte als Grundlage für die Entwicklung einer solchen eigentumsgeschützten Technologie dienen. (65) Man kann daher zu dem Schluss kommen, dass das neue Unternehmen im Markt für Musikabspiel-Software eine beherrschende Stellung einnehmen würde. Anwähl-Zugang zum Internet Die Marktstellung von AOL in den USA und das Geschäftsprinzip des Unternehmens (66) In den USA ist AOL der bei weitem bedeutendste Anbieter von Internet-Diensten (ISP), der nach Angaben der Parteien [40-50 %]* des dortigen Markts hält. [...]*. (67) Das Wachstum von AOL in den USA beruht (zumindest zum Teil) auf spezifischen Leistungsmerkmalen. AOL ist nicht nur ein Tor zu irgendwo im Internet angesiedelten Inhalten, sondern bietet auch selbst viele nützliche und leicht zu nutzende Inhalte. (68) Ein Teil der von AOL gebotenen Inhalte und der damit verbundenen Dienstleistungen (wie Foren, Magazine, Chatting-Räume, Referenz-Datenbanken und Nachrichtendienste) sind eigentumsrechtlich geschützt und nur für AOL-Abonnenten zugänglich, also nicht für das allgemeine Internet-Publikum(21). (69) AOLs Größe in den USA ermöglichte dem Unternehmen auch den Erwerb von Inhalten zu Vorzugsbedingungen, wie etwa im Fall der Vereinbarung mit Bertelsmann. AOLs Inhalte und die damit verbundenen Dienstleistungen, kombiniert mit einem enormen Kundenstamm, bewirken einen Netzeffekt, der den Abonnenten jeden Anreiz nimmt, sich von AOL zu trennen. Auch viele neue Kunden entscheiden sich für AOL, weil sie die Kommunikation und Interaktion mit dessen großer Internet- Gemeinde suchen. Wie im nachstehenden näher beschrieben, wirkt der Netzeffekt in beiden Richtungen: mehr Abonnenten bringen mehr Inhalte und umgekehrt. (70) Das AOL-System wird auch als "walled garden" oder "one-stop shop" bezeichnet, in dem die Allgemeinheit der Internet-Nutzer den Eindruck hat, hier praktisch alles finden zu können. Diese Beobachtung bezieht sich offenbar darauf, dass auf der Homepage von AOL eine Vielfalt von Diensten und Inhalten angeboten wird, von denen viele ausschließlich bei AOL zu finden sind. Wenn der Benutzer einen dieser Hyperlinks anklickt, gerät er in eine Sackgasse, von der aus er nur Zugang zu anderen angeschlossenen Diensten und bestimmten zentralen externen Inhalten hat. AOLs Kunden können aber auch von Inhalten weggeleitet werden, die im Wettbewerb mit AOL allzu aggressiv auftreten. Die Breite der von AOL angebotenen Dienste und Inhalte kann dazu führen, dass manche Benutzer dazu neigen, AOL für das Internet zu halten und nicht nach anderen Sites zu schauen, und damit eine beachtliche Wechselträgheit bewirken. Somit gilt: je mehr Inhalte AOL erwirbt und je größer seine Nutzergemeinde ist, umso weniger Anlass haben Abonnenten, AOLs "walled garden" zu verlassen, und umso mehr Gründe gibt es für potentielle Internet-Nutzer, sich für AOL zu entscheiden. In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden zwischen passiven und aktiven Internet-Nutzern. Die Ersteren sind unerfahrene Nutzer, die normalerweise bei AOL bleiben und nur die von AOL vorgegebenen Hyperlinks anklicken. Aktive Internet-Nutzer sind dagegen erfahrene Nutzer, die bestimmte Informationen suchen und in der Lage sind, selbst ihren Weg durch das Internet zu finden. Nach Darstellung von Bob Pitman, dem Vorstandsvorsitzenden von AOL, gibt es Beweise für eine beachtliche "stickiness" der AOL-Abonnenten in dem Sinne, dass sie [einen erheblichen Teil]* ihrer Surfzeit innerhalb von AOL zubringen. Dies zeigt, dass die Mehrzahl der AOL-Kunden zu den passiven Internet-Nutzern gehört. (71) AOL zufolge wird das Geschäftsprinzip von AOL von der Kommission unrichtig interpretiert. AOL sei kein "walled garden", vielmehr ermögliche es seinen Online-Abonnenten einen unbeschränkten Zugang zu den Internet-Inhalten ihrer Wahl und damit auch zu Websites von Wettbewerbern und zu Produkten und Inhalten ohne wirtschaftliche oder werbliche Verbindung zu AOL. AOL behauptet, dass eine Strategie, die darin bestuende, den Zugang von AOL-Abonnenten zu nicht AOL-kontrollierten Inhalten zu beschränken, selbstzerstörerisch wäre, weil AOL dann Kunden und die entsprechenden Werbeeinnahmen verlieren würde. Zudem gehe aus einigen, der Antwort von AOL auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission beigefügten Erhebungen hervor, dass - wenn man das hier relevante Verweilen bei Inhalten (also die Online-Nutzung ohne Chatting und E-mail) betrachtet - die AOL-Kunden [einen erheblichen Teil]* ihrer Online-Zeit außerhalb von AOL verbringen. (72) Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Erhebungen insofern irreführend sind, als sie die Zeiten, die die Benutzer innerhalb des Netzes an nicht-AOL-eigenen Sites verbringen, als Zeiten außerhalb von AOL betrachten. Dies steht in klarem Widerspruch zu einem AOL-internen Dokument (der oben unter Randnummer 70 zitierten Darstellung von Bob Pitman), in dem es u a. heißt, dass "die Inhalte, die die Leute innerhalb der vier Wände von AOL aufsuchen, [einen erheblichen Teil]* dieser Nutzung darstellen. [Nur ein kleinerer Teil]* geht ins allgemeine Internet, und das ist, wie viele von Ihnen wissen, einer der Hauptunterschiede zwischen uns und einem bloßen ISP, der seine Kunden nur eben ans Internet anschließt und bei dem dann allgemeine Internet-Inhalte fast 100 % der Nutzung darstellen". (73) Was den "walled garden" anbetrifft, so hat die Kommission festgestellt, dass AOL-Nutzer im Allgemeinen eher dazu neigen, sich beim Surfen im Internet der auf den AOL-Seiten angebotenen Navigationshilfen zu bedienen (wie Links zu Websites anderer Anbieter), als dass sie Suchmaschinen benutzen oder selbst die Adressen der gesuchten Sites eingeben würden. In diesem Zusammenhang erscheint es nützlich, darauf hinzuweisen, dass AOL neben der eigentlichen Vermittlung des Internet- Zugangs auch Inhalte aus dem Internet sammelt und in kundengerechte Pakete zusammenfasst (ein Service, der dem eines Herausgebers entspricht, der von anderen geschriebenes Material zusammenstellt und aufarbeitet). In Erfuellung dieser Aufgabe verkauft bzw. vermietet AOL den Lieferanten der Inhalte Werbe- und Verkaufs- flächen innerhalb des AOL-Netzes. Die von AOL geschlossenen Verträge enthalten einschränkende Klauseln, die eine Werbung für oder Links zu Websites außerhalb des AOL-Netzes oder den Verkauf von mit AOL-Produkten konkurrierenden Erzeugnissen verbieten. Das Ergebnis dieser Einschränkungen ist, dass AOL-Nutzer im AOL-Netz gehalten werden, obwohl viele von ihnen den Eindruck haben, ohne Einschränkung im Internet zu surfen. (74) Zu der Darstellung, dass AOL keinen wirtschaftlichen Anreiz habe, eine Ausschließlichkeitsstrategie zu verfolgen, merkt die Kommission an, dass dieses Argument der Parteien auf ein Szenario abzielt, in dem AOL jede Verbreitung konkurrierender Inhalte dritter Anbieter kategorisch verweigern würde. Die Parteien übersehen jedoch, dass ein realistischeres Szenario darin besteht, dass AOL zur Verbreitung konzernexterner Inhalte zwar bereit ist, aber nur zu diskriminierenden Bedingungen. Die Kommission ist der Meinung, dass die vertikale Integration der Inhalte von Time Warner mit den Internet-Diensten von AOL eine Änderung der Interessenlage von AOL bei der Festsetzung der Zugangspreise für konzernexterne Erbringer von Inhalten bewirken wird. Nach dem Zusammenschluss wird AOL bei seinen Geschäften mit nicht zum Konzern gehörenden Anbietern von Inhalten auch die Auswirkungen des Wettbewerbs auf die Ertragslage von Time Warner berücksichtigen. AOL wird sich also veranlasst sehen, seine Geschäftsbedingungen zu verschärfen und die Zugangspreise zu erhöhen, um Time Wamers Gewinne abzusichern und Time Wamer einen Ausgleich für wettbewerbsbedingte Einnahmeeinbußen zu verschaffen. Die Marktstellung von AOL in Europa (75) Im europäischen Markt für Internet-Anwählverbindungen, der wegen der Kontrolle über die örtlichen Leitungsnetze noch weitgehend von den herkömmlichen Telefongesellschaften beherrscht wird, ist AOL der einzige Anbieter von Internetdiensten, der in den meisten Mitgliedstaaten präsent ist. In Frankreich, Deutschland und im Vereinigten Königreich ist AOL der jeweils zweitgrößte ISP. (76) Nach Angaben der Parteien halten AOL und die von ihm kontrollierten Unternehmen in den vier Hauptmärkten nach Kundenzahl die folgende Marktposition: a) In Frankreich ist AOL mit [10-20 %]* (AOL [10-20 %]* und CompuServe [weniger als 10 %]* der zweitgrößte ISP hinter Wanadoo, einem Tochterunternehmen von France Telecom, dessen Marktanteil [30-40 %]* beträgt. b) In Deutschland ist AOL mit [10-20 %]* (AOL [10-20 %]* und CompuServe [weniger als 10 %]* der zweitgrößte ISP hinter der T-Online, die als Tochterunternehmen der Deutschen Telecom AOL [50-60 %]* des Markts hält. Hier ist anzumerken, dass AOLs Marktstellung gestärkt wird durch den Umstand, dass sein Partner Bertelsmann, der 50 % von AOL Europe besitzt, auch an Lycos Europe beteiligt ist, deren Anwähl-ISP Comundo einen Anteil von [weniger als 10 %]* am deutschen Markt hält. c) In den Niederlanden ist AOL (CompuServe) mit einem Anteil von [weniger als 10 %]* der achtgrößte ISP. d) Zur Situation im Vereinigten Königreich siehe unter Randnummer 78 ff. (77) In Europa ist die Verbreitung des Internets im Durchschnitt deutlich geringer als in den USA. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass der Zugang zum Internet und dessen Nutzung in den USA wesentlich billiger ist als in Europa, wo Ortsgespräche im Allgemeinen im Zeittakt berechnet werden. In den USA gibt es für Ortsgespräche keine zeitabhängigen Gebühren, und so finanzieren die ISP ihren Betrieb im Allgemeinen aus einer von den Abonnenten gezahlten Pauschalgebühr, Einnahmen aus der Internet-Werbung (d.h. aus dem Verkauf von Werbeflächen auf ihren Websites) und aus Provisionen im E-commerce (d. h. einem Prozentsatz des Preises der Güter und Dienstleistungen, die auf einer Website verkauft wurden, die der Kunde über einen Hyperlink auf der Site des ISP erreicht hatte). In Europa wird die Internet-Nutzung schnell zunehmen, sobald die Zugangskosten fallen, was durch die Öffnung der örtlichen Telekommunikationsnetze und die Förderung des nicht zeitabhängig berechneten Zugangs erleichtert werden wird. Diese Öffnung der örtlichen Netze ermöglicht den Wettbewerb mehrerer Betreiber untereinander und mit den bestehenden Telecomunternehmen, ohne dass parallele Infrastrukturen geschaffen werden müssen. Bei fallenden Zugangskosten sollten die gebotenen Inhalte zum entscheidenden Faktor für die Wettbewerbsstärke eines ISP werden. Die Marktstellung von AOL im Vereinigten Königreich (78) Zum Unterschied von Frankreich und Deutschland, wo der Markt von den Gebühren erhebenden Internet-Dienstanbietern der herkömmlichen Telekom-Netzbetreiber beherrscht wird, ist der Internet-Markt im Vereinigten Königreich gekennzeichnet von einer Anzahl abonnementsgebührenfreier ISP. Nach der Kundenzahl liegt Freeserve an der Spitze. Nach den neuesten Daten vom Juni 2000 halten die Hauptanbieter folgende Marktanteile (gemessen an der Zahl ihrer aktiven Abonnenten): - Freeserve: [15-25 %]*, - AOL: [15-25 %]* (davon AOL UK [weniger als 10 %]*, Netscape On Line [weniger als 10 %]* und CompuServe [weniger als 10 %]*), - Line One: [weniger als 10 %]*, - Virgin Net: [weniger als 10 %]*, - Breath Online: [weniger als 10 %]*, - BT Internet: [weniger als 10 %]*, (79) Eine Einschätzung der Marktstellung der einzelnen ISP allein aufgrund der Zahl ihrer Abonnenten kann jedoch irreführend sein. Bei gebührenfreien ISP sind u. a. auch viele gelegentliche Internet-Benutzer angemeldet, die ihren Zugang jedoch nur selten benutzen und dementsprechend auch nur sehr wenig verbindungsabhängige Einkünfte erbringen. Eine andere Methode zur Messung der Marktstellung eines ISP läge möglicherweise darin, ihre Einnahmen zugrunde zu legen. Die Parteien waren jedoch nicht in der Lage, die einnahmemäßigen Marktanteile der ISP anzugeben, zumal die meisten von ihnen keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, die verpflichtet wären, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Es ist aber klar, dass man bei Berechnung der Marktanteile auf dieser Basis feststellen müsste, dass AOLs Anteil viel größer ist als der von Freeserve und AOL mit Abstand der bedeutendste ISP im Vereinigten Königreich ist. Die Einkünfte von Freeserve im Internet-Anwählgeschäft (d. h. verbindungsabhängige Einkünfte) für das Jahr 1999/2000 betrugen 9,6 Mio. UKL, während AOLs Bruttoeinnahmen aus dem Internet-Anwähldienst (also verbindungsbedingte Einnahmen plus Abonnementsgebühren) [...]* UKL und seine Nettoeinnahmen (einschließlich der Abonnementsgebühren, aber nach Abzug der an den örtlichen Telefonnetzbetreiber gezahlten Netzkosten) [...]* UKL betrugen. Somit sind AOLs Einnahmen [um ein Vielfaches]* höher als die von Freeserve. Die Einnahmen von AOL sind auch [höher]* als die Summe der Internet-Einnahmen seiner drei Hauptwettbewerber (Freeserve, Line One und Virgin Net, die zusammen [35-45 %]* der Teilnehmer im Vereinigten Königreich zählen). Würden die Marktanteile aufgrund der Internet-Einnahmen berechnet, erschiene AOL somit gewiss als der weitaus größte Anbieter von Internet-Anwähldiensten. Dabei ist zu bedenken, dass - im Gegensatz zu der Darstellung der Parteien - eine Analyse der Marktanteile auf Einnahmebasis keineswegs neu ist. So hat die Kommission schon im Fall Telia/Telenor die Anteile am Markt für Internet-Anwähldienste sowohl nach Einnahmen als auch nach der Zahl der Abonnenten berechnet. (80) Nach der Zahl der Abonnenten war AOL bis zum September 1998, als Freeserve auf den Markt trat, mit einem Marktanteil von [35-45 %]* (AOL UK [15-25 %]* und CompuServe [15-25 %]*) unbestrittener Marktführer. Der Erfolg von Freeserve ist darauf zurückzuführen, dass dieses Unternehmen im Unterschied zu AOL einen abonnementsgebührenfreien Internetzugang anbietet (bei dem die Abonnenten lediglich für die Telefonverbindung zahlen) und es damit dazu beitrug, die Kosten der Nutzung des Internet zu drücken. Freeserve ist jedoch erst seit kurzem im Geschäft, und seine finanzielle Lage ist anfällig. Bis zum 29. April 2000 hatte Freeserve einen Nettoverlust von etwa 18,4 Mio. UKL und einen Betriebsverlust von 26,4 Mio. UKL auszuweisen. Nach neueren Berechnungen von Analysten müsste Freeserve für 2001 mit einem Verlust (vor Steuern) von 61 Mio. UKL rechnen, nachdem dieser zuvor auf 27,4 Mio. UKL geschätzt worden war. Die unsichere Finanzlage des Unternehmens und seine schlechten Ergebnisse geben Anlass zu Zweifeln hinsichtlich der zukünftigen Lebensfähigkeit von Freeserve und seiner Glaubwürdigkeit als Wettbewerber wesentlich größerer und finanziell stärkerer, auf mehreren Märkten tätiger Unternehmen wie AOL. Insgesamt wird die Solidität des Geschäftsmodells eines "freien" Internet-Zugangs von den Finanzanalysten in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass die beiden anderen Anbieter eines "freien" Internet-Zugangs im Vereinigten Königreich, LineOne und VirginNet, ihre Angebote kürzlich widerrufen oder zurückgestellt haben(22). Angesichts dieser Entwicklungen ist nicht auszuschließen, dass in der Zukunft zumindest im Vereinigten Königreich das US-Modell eines auf Abonnementsgebühren beruhenden Internet-Zugangs vorherrschen wird. (81) Im Umfeld eines gebührenfinanzierten Internet-Zugangs werden diejenigen ISP erfolgreich sein, die ihre Abonnementsgebühren durch ein Angebot attraktiver Inhalte rechtfertigen können. Bestätigt wird dies durch einen kürzlich erschienenen Bericht von Jupiter Communications, in dem es heißt: "AOL ist unter den Portalen und ISP nach wie vor der König der Inhalte-Anbieter. Die durchschnittlich 30 Minuten Nutzungszeit pro Teilnehmer und Tag sind durch die hohe Qualität der von AOL gelieferten Inhalte und seiner E-commerce-Angebote wohl verdient"(23). Zum Unterschied von seinen Wettbewerbern, die keine geschützten Inhalte besitzen, wäre AOL in der Lage, die enormen Bestände an Musikinhalten von Time Warner und Bertelsmann mit dem Internet-Zugang und seinen geschützten Internet-Diensten zu bündeln und seinen Abonnenten ausschließlichen oder bevorzugten Zugang zu diesen Inhalten zu gewähren (AOL könnte z. B. seinen Abonnenten mehrere Monate früher als anderen Interessenten den Zugang zu Musik von Time Warner ermöglichen). (82) Die Kombination der kritischen Masse dieser Inhalte mit AOLs Stärke im Internet-Geschäft in den USA wird sich als Magnet erweisen, der dem "unumgänglichen Online-Laden" von AOL weitere Inhalte zuführen wird. Andererseits ist Musik eine wichtige Attraktion, deren einfangende Wirkung neue Abonnenten für AOL gewinnen wird. Im Verlauf ihrer Nachforschungen fand die Kommission bestätigt, dass Musik zu den beliebtesten und meistgewünschten Internet-Inhalten zählt. (83) Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, AOLs Anwähl-Internetdienste durch die Inhalte von Time Warner zu fördern. So könnte AOL z. B. attraktive Internet + Musik-Pakete anbieten, bei denen Musik als Werbemittel oder Loss-leader dienen würde (wie etwa "abonniere bei AOL und erhalte 1 Monat kostenlose Musik von Time Warner und Bertelsmann" oder "abonniere und höre das noch nicht veröffentlichte neue Album des beliebten Stars XY"). Musik stellt geringe Anforderungen an die Bandbreite und ist daher über Schmalband-Verbindungen leicht zu verbreiten, und sie zielt im Kern auf eine Zuhörerschaft, die der Kerngruppe der Internet-Nutzer sehr ähnlich ist. AOL könnte also Musik als Plattform benutzen, von der aus man genügend neue Abonnenten anlocken könnte, um sich auf dem Markt für den Anwähl- Zugang zum Internet eine beherrschende Stellung zu sichern. Andererseits könnte AOL auch CDs von Time Warner und Bertelsmann anpassen und mit AOL-Software versehen, um so die Verbraucher zu ermuntern, den AOL-Dienst zu abonnieren oder ihnen ein Freiabonnement anzubieten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Vertrag zwischen AOL und Bertelsmann u. a. vorsieht, dass eines der Werbemittel, die Bertelsmann einsetzen kann, um die (unter Erwägungsgrund 43 dargelegten) Abonnentenziele zu erreichen, darin besteht, AOL die Möglichkeit zu verschaffen, seine Software auf Bertelsmann CDs, DCVs und CD-ROMs einzubrennen und die zusätzliche Lieferung der AOL-Software auf Werbeblättern und Aufklebern entsprechend herauszustellen. (84) Die Parteien behaupten, dass sich das Geschäftsprinzip von AOL durch die Fusion mit Time Warner nicht ändern würde. AOL und Time Warner haben erklärt, dass sie nicht beabsichtigen, eine Politik der ausschließlichen Förderung oder Verbreitung der Musik von Time Warner über AOL zu verfolgen. Die Parteien behaupten ferner, dass die bei breiter Produktförderung und -verbreitung erzielbaren Werbeeinnahmen die möglichen Gewinne aus der Realisierung von Ausschließlichkeitsoptionen bei weitem übertreffen. Auch erhebliche Zuwächse im Absatz der geförderten Inhalte könnten die Umsatzverluste (die eintreten würden, wenn nur ein Teil der Musik angeboten wird) und den Ausfall des Wettbewerbs dieser verlorenen Verkäufe nicht wettmachen. Und wenn man auch den durch Nichtförderung der populärsten Musik verursachten Verlust an "Zuschauerschaft" unter den Abonnenten mit einbeziehe, fiele der Gewinn des Gesamtunternehmens AOL/Time Warner noch weiter unter das nicht-ausschließliche Modell [...]*. Das Ergebnis bestätige somit, dass das derzeitige AOL-Prinzip (uneingeschränkte Förderung und Verbreitung) höhere Erträge verspricht als jedes denkbare Ausschließlichkeits-Modell. (85) Die Kommission ist der Meinung, dass die von AOL vorgebrachte Analyse auf einer statischen Betrachtung des Musikvertriebsmarkts beruht, die die von der Fusion ausgehenden Synergien und Veränderungen außer acht lässt. So wird z. B. in der Argumentation der Parteien nicht berücksichtigt, dass die kritische Masse der auf AOLs Website angebotenen Musikinhalte (von Time Warner und Bertelsmann) zusätzlich Musik von anderen Plattenfirmen anlocken wird. Wegen des Umfangs ihrer Inhalte und ihres Vertriebsnetzes würden sich konkurrierende Musikaufnahmefirmen gezwungen sehen, sich AOL anzuschließen, sodass AOL schließlich Zugang zu aller Musik hätte. Die Parteien berücksichtigen auch nicht, dass AOL durch ausschließliche oder bevorzugende Förderung der Musik von Time Warner und Bertelsmann (indem es anderen ISP den Zugang zu deren Inhalten verweigern oder nur zu überhöhten Preisen gewähren würde) zusätzliche Internet-Abonnenten anlocken und damit die Bedeutung von AOL als Vermittler von Inhalten konkurrierender Unternehmen steigern würde. Schließlich ist zu bedenken, dass auch die Entwicklung neuer eigentumsgeschützter Technologien oder Formate für die Übermittlung von Musik über das Internet ausreichen würde, um AOLs Geschäftprinzip zu ändern. (86) Es erübrigt sich, festzustellen, ob die geplante Fusion auf dem Markt für den Anwählzugang zum Internet im Vereinigten Königreich zur Schaffung einer beherrschenden Stellung führen könnte, da diese Möglichkeit angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der von den Parteien im Musikbereich angebotenen Abhilfemaßnahmen verneint wird. Breitband-Inhalte Filme und Fernsehprogramme (87) Bei der angemeldeten Fusion geht es u. a. um die vertikale Integration der Film- und Fernsehproduktion von Time Warner mit dem Internet-Netz und den Online-Diensten von AOL. (88) Das neue Unternehmen wird der erste integrierte Erbringer von Breitband-Inhalten sein. Die Kommission ist der Meinung, dass ein Unternehmen, das in der Lage ist, den Breitband-Internetzugang mit einer großen Vielfalt attraktiver Breitband-Inhalte (und Musik) zu bündeln, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor nicht integrierten Lieferanten von Inhalten oder vor Firmen haben wird, die nur eine begrenztere Palette von Inhalten liefern können. (89) Im Laufe des Verfahrens wurden mehrfach Bedenken laut hinsichtlich der Möglichkeit, dass AOL seine beherrschende Stellung in den USA als Hebel benutzen könnte, um seine Stellung im EWR zu stärken. AOL ist weltweit der größte ISP mit der größten Internet-Gemeinde. Es ist der unbestrittene Marktführer in den USA und zugleich der einzige ISP, der in den meisten europäischen Ländern präsent ist. Die beiden IMS-Dienste von AOL bilden ein Netz von potenziell ca. 130 Millionen Teilnehmern und damit ein enorm wirkungsvolles Vertriebsinstrument. IM und ICQ könnten ihren Benutzern das gleichzeitiges Abhören von Audio-Dateien ermöglichen. Die Benutzer von IM und ICQ könnten einen Film von Time Warner sehen und zugleich über den Film chatten. Sie könnten dann Chat-rooms und Fan-Clubs bilden und in Diskussion für den betreffenden Inhalt werben. Die Gemeinde der IM- und ICQ-Benutzer könnte auch eingesetzt werden, um Treueprogramme durchzuführen, wie z. B. "schicke einen Time-Warner-Film an 10 Teilnehmer und erhalte dafür einen Rabatt auf das Streaming Deines nächsten Films". Zudem erhält AOL als Ergebnis der Fusion Zugriff auf die Breitbandkabel-Infrastruktur von Time Warner, eines der größten Betreiber

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.