Europäische Union

2014/885/EU: Beschluss der Kommission vom 29. April 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34825 (2012/C), SA.34825 (2014/NN), SA.36006 (2013/NN), SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN), SA.31155 (2013/C) (2013/NN) (ex 2010/N) Griechenlands zugunsten der Eurobank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Eurobank Ergasias S.A.; Umstrukturierungsbeihilfe für die Proton Bank durch die Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank sowie die zusätzliche Rekapitalisierung der Nea Proton Bank durch den Hellenic Financial Stability Fund; Abwicklung der Hellenic Postbank durch die Gründung einer Brückenbank (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2933) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0885. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n in der Umstrukturierungsmitteilung niedergelegten Kriterien vereinbar ist. 7.5.2.   Vereinbarkeit des Erwerbs der Nea Proton Bank mit der Umstrukturierungsmitteilung 7.5.2.1.   Auswirkung des Erwerbs der Nea Proton Bank auf die langfristige Rentabilität der Bank (345) Im Hinblick auf das Betriebsergebnis verbessert der Erwerb der Nea Proton Bank die Aussichten der Bank auf eine Rückkehr zu langfristiger Rentabilität, da der Zusammenschluss zweier Unternehmen auf demselben räumlichen Markt sinnvolle Synergien ermöglicht, z. B. durch den Abbau von Personal, die Schließung von Filialen und die Verringerung der Gemeinkosten. (346) Mit dem Erwerb der Nea Proton Bank kann die Bank Synergien nutzen. Sie wird die Kunden und Einleger übernehmen, zugleich die meisten Filialen schließen und das IT-System ebenso wie die Tätigkeiten der Hauptniederlassung rationalisieren. Außerdem sank mit der Übernahme das Verhältnis von Krediten zu Einlagen, da die Nea Proton Bank ein niedrigeres solches Verhältnis aufwies. Zum Ende des Monats Juni 2013 betrug das Verhältnis von Krediten zu Einlagen der Bank insgesamt rund 135,79 %, während jenes der Nea Proton Bank bei etwa 52,68 % lag. (347) Abschließend ist festzustellen, dass sich der Erwerb günstig auf die Rentabilität der Bank auswirkte. 7.5.2.2.   Auswirkung des Erwerbs der Nea Proton Bank auf den Beihilfebedarf der Bank (348) Gemäß Randnummer 23 der Umstrukturierungsmitteilung sollten Umstrukturierungsbeihilfen nicht zum Erwerb anderer Unternehmen verwendet werden, sondern lediglich zur Deckung der für die Wiederherstellung der Rentabilität notwendigen Kosten. (349) Die Bank entrichtete für den Kauf der Nea Proton Bank einen symbolischen Preis (1 EUR), und das übernommene Unternehmen war vor dem Verkauf hinreichend rekapitalisiert worden. Im Zuge dieser Rekapitalisierung wurden auch Vorkehrungen für den Fall zukünftiger Forderungsausfälle und operativer Verluste getroffen (143). Infolgedessen wurde der Kapitalbedarf der Bank durch den Erweb einer angemessen mit Kapital ausgestatteten Bank für 1 EUR nicht erhöht. (350) Abschließend ist festzustellen, dass der Erwerb der Nea Proton Bank nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz steht, dass die Beihilfe auf das erforderliche Minimum begrenzt wird. 7.5.2.3.   Wettbewerbsverzerrende Wirkung des Erwerbs der Nea Proton Bank (351) Gemäß Randnummern 39 und 40 der Umstrukturierungsmitteilung sollten staatliche Beihilfen nicht zum Nachteil von Wettbewerbern verwendet werden, die keine vergleichbare staatliche Unterstützung erhalten. (352) Die Nea Proton Bank war auf sich allein gestellt wirtschaftlich nicht rentabel. Ihre Konsolidierung wurde gemäß der MEFP mit Datum vom 15. Mai 2013 beantragt. Der Erwerb kann daher als Bestandteil eines Konsolidierungsprozesses betrachtet werden, der zur Wiederherstellung der Finanzstabilität im Sinne von Randnummer 41 der Umstrukturierungsmitteilung erforderlich ist. (353) Außerdem stellt die Kommission fest, dass für die Nea Proton Bank kein gültiges Übernahmeangebot eines Bieters einging, der keine staatliche Beihilfe erhält, und dass der Verkaufsprozess offen, transparent und diskriminierungsfrei verlief. Die Bank hat also keinen Bieter, der keine staatliche Beihilfe erhält, verdrängt. Da der Erwerb von der griechischen Wettbewerbsaufsichtsbehörde (144) genehmigt wurde, geht die Kommission davon aus, dass in seiner Folge die Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb in Griechenland gewahrt bleiben. (354) Vor diesem Hintergrund kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass der Erwerb der Nea Proton Bank mit Abschnitt 4 der Umstrukturierungsmitteilung in Einklang steht. 7.5.2.4.   Schlussfolgerung zum Erwerb der Nea Proton Bank (355) Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass der Erwerb der Nea Proton Bank in Anbetracht seiner besonderen Umstände mit den in der Umstrukturierungsmitteilung niedergelegten Kriterien vereinbar ist. 7.6.   VEREINBARKEIT DER MASSNAHMEN A, B1, B2, B2, B3, B4 UND C MIT DER UMSTRUKTURIERUNGSMITTEILUNG UND VON MASSNAHME C MIT DER BANKENMITTEILUNG 2013 7.6.1.   Schwierigkeiten und Folgen der Bewertung anhand der Umstrukturierungsmitteilung (356) Wie in den Abschnitten 2.1.1 und 2.1.2 dargelegt, sind die Schwierigkeiten der Bank im Wesentlichen ein Ergebnis der griechischen Staatsschuldenkrise und der tiefen Rezession in Griechenland und Südeuropa. Erstere schnitt den griechischen Staat von den Finanzmärkten ab und zwang ihn zur Aushandlung einer Übereinkunft mit seinen in- und ausländischen Gläubigern, in deren Folge die Forderungen gegenüber dem Staat generell um 53,3 % herabgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden 31,5 % der Forderungen gegen neue griechische Staatsanleihen mit einer niedrigeren Verzinsung und längeren Laufzeiten eingetauscht. Diese neuen griechischen Staatsanleihen kaufte der Staat von den griechischen Banken im Dezember 2012 zu einem Preis zwischen 30,2 % und 40,1 % ihres Nennwerts zurück, was einen neuerlichen Verlust für die griechischen Banken bedeutete. Neben den Auswirkungen des PSI-Programms und des Forderungsrückkaufs auf ihre Kapitalausstattung war die Bank von 2010 bis Mitte 2012 auch von einem ausgeprägten Abzug von Einlagen betroffen, der auf das Risiko zurückzuführen war, dass Griechenland aufgrund einer unhaltbaren Verschuldung der öffentlichen Haushalte und der wirtschaftlichen Rezession den Euroraum verlassen würde. (357) Die Maßnahmen B1, B2, B3 und B4 belaufen sich auf 5 839 Mio. EUR und damit in etwa auf die Höhe des Verlusts, der nach dem PSI-Programm verbucht wurde (5 781 Mio. EUR). Für einen solchen Fall und unter der Voraussetzung, dass die Schwierigkeiten nicht in erster Linie auf übermäßige Risikobereitschaft zurückzuführen sind, ist unter Randnummer 14 der Verlängerungsmitteilung 2011 eine Lockerung der Kriterien durch die Kommission vorgesehen. (358) Die Kommission bestätigt, dass der Kapitalbedarf zum Teil auf das normale Risiko zurückgeht, dem ein Finanzinstitut aufgrund der öffentlichen Haushalte seines eigenen Staats ausgesetzt ist. Auf diesen Umstand wurde bereits in den Erwägungsgründen 58 und 69 des Eröffnungsbeschlusses zur Eurobank hingewiesen. Aus diesem Grund muss die Bank in ihrem Umstrukturierungsplan weniger Gewicht auf das moralische Risiko legen als andere Empfänger staatlicher Beihilfen unter den Finanzinstituten, die übermäßige Risiken angehäuft hatten. Da die Beihilfemaßnahmen den Wettbewerb in geringerem Maße verzerren, sollten die Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen entsprechend weniger streng ausfallen. Da das PSI-Programm und der Forderungsrückkauf einen Schuldenerlass zugunsten des Staats darstellen, kann die Vergütung des Staates für die Rekapitalisierung der Banken geringer ausfallen. (359) Da die griechische Wirtschaftsleistung jedoch seit 2008 um etwa 25 % geschrumpft ist, muss die Bank ihre Organisation, ihre Kostenstruktur und ihr Geschäftsnetz an diese neue Umgebung anpassen, um ihre Rentabilität wiederherzustellen. Auch wenn kein moralisches Risiko gegeben ist, muss die Bank daher ihre operative Tätigkeit in Griechenland neu ordnen, um ihre langfristige Rentabilität zu sichern. (360) Außerdem stellt die Kommission fest, dass die Bank dem Risiko des griechischen Staatshaushalts in höherem Maße ausgesetzt war als einige andere Banken in Griechenland. Infolgedessen sind nicht alle durch griechische Staatsanleihen bedingten Verluste (der Verlust aus dem PSI-Programm) auf das normale Risiko zurückzuführen, dem ein Finanzinstitut aufgrund der öffentlichen Haushalte seines eigenen Staats ausgesetzt ist. (361) Die zweite Verlustquelle der Bank sind ihre Darlehen an griechische Privathaushalte und Unternehmen. Die Kommission führt diese Verluste in erster Linie auf den außergewöhnlich starken und anhaltenden Rückgang des BIP um rund 25 % in fünf Jahren und nicht auf riskante Gepflogenheiten der Bank bei der Darlehensvergabe zurück. Die zum Ausgleich dieser Verluste gewährte Beihilfe zieht daher kein moralisches Risiko nach sich, wie es der Fall wäre, wenn die Beihilfe eine Bank vor den Folgen eines vorangegangenen riskanten Verhaltens schützen würde. Daher beeinträchtigt die Beihilfe den Wettbewerb in geringerem Maße (145). (362) Allerdings entfällt ein Teil des Kapitalbedarfs und der Forderungsausfälle auf Tochtergesellschaften im Ausland (Rumänien, Bulgarien, Polen und Ukraine). So verbuchte die Bank im Jahr 2012 in Rumänien, Bulgarien und der Ukraine Verluste, während die betreffenden Tochtergesellschaften aus der Bankengruppe mit insgesamt 1,8 Mrd. EUR finanziert wurden. (363) Aus dem Stresstest, mit dem 2012 der Kapitalbedarf der Bank bestimmt werden sollte, ging überdies hervor, dass ein Teil dieses Kapitalbedarfs aus dem Ausfall von Forderungen im Ausland herrührte. Diese Forderungsausfälle beliefen sich Hochrechnungen zufolge im Bezugsszenario auf 1 228 Mio. EUR und im Stress-Szenario auf 1 622 Mio. EUR. (364) Abschließend ist festzustellen, dass ein großer Teil der Ausfälle und des dadurch bedingten Beihilfebedarfs unter Randnummer 14 der Verlängerungsmitteilung 2011 fällt, sodass die Kommission ihre Kriterien lockern kann. Der Beihilfebedarf ist zum Teil auf griechische Forderungsausfälle infolge der außergewöhnlich tiefen und langwierigen Rezession und nicht auf riskante Kreditvergaben zurückzuführen. Beihilfe, die unter solchen Umständen vergeben wird, bringt kein moralisches Risiko mit sich und beeinträchtigt den Wettbewerb daher in geringerem Maße. (365) Und schließlich ergibt sich der Beihilfebedarf aus den Risiken, welche die Bank selbst im Hinblick auf ihre Auslandstöchter und ihren erhöhten Bestand an griechischen Staatsanleihen eingegangen ist. 7.6.2.   Rentabilität (366) Ein Umstrukturierungsplan muss gewährleisten, dass das Finanzinstitut zum Ende des Umstrukturierungszeitraums seine langfristige Rentabilität wiederherstellen kann (Abschnitt 2 der Umstrukturierungsmitteilung). Als Umstrukturierungszeitraum gilt im vorliegenden Fall der Zeitraum zwischen der Annahme dieses Beschlusses und dem 31. Dezember 2018. (367) Gemäß den Randnummern 9 bis 11 der Umstrukturierungsmitteilung legte Griechenland einen umfassenden und detaillierten Umstrukturierungsplan vor, der vollständige Angaben zum Geschäftsmodell der Bank enthält. In diesem Plan wurden auch die Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank aufgeführt und die Maßnahmen genannt, mit denen ihre Rentabilitätsprobleme gelöst werden sollten. Insbesondere wird im Umstrukturierungsplan beschrieben, mit welcher Strategie die Bank ihre operative Effizienz zu wahren und die Probleme zu lösen beabsichtigt, die mit dem hohen Stand an notleidenden Krediten, der geringen operativen Effizienz, ihrer labilen Liquiditäts- und Kapitalsituation und ihren Auslandtöchtern verbunden sind, wobei letztere im Hinblick auf Finanzierung und Kapitalausstattung von der Muttergesellschaft abhängig waren. 7.6.2.1.   Griechische Banktätigkeiten (368) Im Hinblick auf die Liquidität der Bank und ihre Abhängigkeit von einer Finanzierung aus dem Eurosystem sieht der Umstrukturierungsplan ein begrenztes Wachstum der Bilanz in Griechenland und eine neuerliche Erhöhung der Einlagenbasis vor. Die Abhängigkeit von der ELA, die bereits abgenommen hat, soll weiter zurückgehen, sodass die Bank auch auf diese Weise ihre Finanzierungskosten senken kann. (369) Die Zusagen im Hinblick auf das Verhältnis von Krediten zu Einlagen, die in Erwägungsgrund 127 beschrieben sind, sorgen dafür, dass die Bank zum Ende des Umstrukturierungszeitraums eine rentable Bilanzstruktur aufweist. Auch die Veräußerung von Wertpapieren und weiteren Aktivitäten, die nicht zum Kerngeschäft zählen, wird die Liquiditätsausstattung der Bank verbessern und dafür sorgen, dass sie nicht vom Interbankenmarkt abhängig wird. Aufgrund der nach wie vor angespannten Liquiditätslage der Bank kann die Kommission dem Ersuchen der griechischen Behörden stattgeben, dass sie der Bank gemäß den im Hilfspaket für griechische Banken vorgesehenen Regelungen betreffend Garantien und Staatsanleihen Liquidität zur Verfügung stellen. (370) Wie in Erwägungsgrund 127 beschrieben, hat sich die Bank zwecks Verringerung ihrer Finanzierungskosten ferner verpflichtet, die von ihr gewährten Zinssätze für Einlagen zu senken. Die Kommission stellt fest, dass eine solche Verringerung der Einlagenkosten wesentlich dazu beitragen wird, die Rentabilität der Bank vor Rückstellungen zu erhöhen. (371) Seit Beginn der Krise hat die Bank ihr Geschäftsnetz in Griechenland durch den Abbau von Filialen und Mitarbeitern erheblich rationalisiert. Bis 2018 werden die Gesamtkosten der Bank gegenüber 2013 um nochmals […] % zurückgehen (146). Im Interesse dieses Ziels hat sich die Bank verpflichtet, die Zahl ihrer Filialen und Mitarbeiter in Griechenland bis zum 31. Dezember 2017 auf höchstens […] bzw. […] zu verringern und die Gesamtkosten in Griechenland auf höchstens 800 Mio. EUR zu senken. Zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wird das Verhältnis von Kosten zu Einnahmen weniger als […] % betragen. Die Kommission geht davon aus, dass der Umstrukturierungsplan die Effizienz der Bank in der neuen Marktumgebung gewährleistet. (372) Ein weiterer Schlüsselbereich ist der Umgang mit notleidenden Krediten, die sich am 31. Dezember 2013 immerhin auf 29,4 % des Portfolios beliefen (147). Die Bank sieht die Einrichtung einer eigenen Abteilung für die Bearbeitung notleidender Kredite vor. Außerdem hat sie sich, wie in den Erwägungsgründen 131 und 132 beschrieben, im Hinblick auf ihre Kreditvergaberichtlinien zur Einhaltung strenger Standards verpflichtet, um die Wertschöpfung für die Bank in jedem Stadium des Kreditgeschäfts zu maximieren. 7.6.2.2.   Corporate Governance (373) Da die Aktien der Bank zum 31. Dezember 2013 zu 95,23 % Eigentum des HFSF waren, gebührt auch den Führungsstrukturen der Bank Beachtung. In Anbetracht der dokumentierten Vorgeschichte staatseigener Banken in Griechenland wurde 2013 ein spezifischer Rahmenvertrag über die Beziehungen zwischen der Bank und HFSF abgeschlossen. Dieser Vertrag schützt das Tagesgeschäft der Bank vor übermäßiger Einmischung ihres Hauptaktionärs, gewährleistet zugleich, dass der HFSF die Umsetzung des Umstrukturierungsplans überwachen kann, und beugt durch angemessene Konsultationsverfahren übermäßiger Risikobereitschaft aufseiten der Geschäftsleitung der Bank vor. Außerdem hat sich die Bank verpflichtet, ihre Risiken im Zusammenhang mit verbundenen Kreditnehmern genau zu überwachen. (374) Das Gesetz über den HFSF in seiner 2014 geänderten Fassung sieht vor, dass die Aktien, die der HFSF im Zuge der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 gezeichnet hat, in stimmrechtslose Aktien umgewandelt werden, wenn mindestens 50 % der Kapitalaufstockung im Jahr 2014 von privaten Anlegern gezeichnet werden. Im Hinblick auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der Bank hätte die Kommission keine Einwände gegen die Übertragung der Kontrolle an private Aktionäre, sofern diese in erheblichem Umfang eigene Mittel in die Bank investieren. Die Kommission stellt fest, dass die Einschränkung der Stimmrechte des HFSF nicht für Abstimmungen gilt, die mit der Satzung der Bank, mit Kapitalmaßnahmen oder anderen strategischen Entscheidungen zusammenhängen. Die Kommission begrüßt die Regelung, dass der HFSF automatisch wieder in seine vollen Stimmrechte eingesetzt wird, wenn die Bank ihren Umstrukturierungsplan nicht umsetzt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der HFSF zwar nicht in den Tagesbetrieb der Bank eingreift, jedoch zugleich seine Interessen als Aktionär und als staatliche Stelle, die für die ordnungsgemäße Umsetzung des Umstrukturierungsplans zuständig ist, wahren kann. 7.6.2.3.   Internationale Aktivitäten (375) Wie in den Erwägungsgründen 362 und 363 erläutert, hat die Bank durch einige ihrer internationalen Aktivitäten Kapital-, Liquiditäts- und Rentabilitätseinbußen erlitten. (376) Im Umstrukturierungsplan ist eine Veränderung des Geschäftsmodells der Bank vorgesehen, in deren Folge sich der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten stärker auf […] verlagert. Ihre nicht rentable Tochtergesellschaft in Polen, EFG Poland, hat die Bank bereits veräußert. Außerdem hat sie begonnen, in ihren übrigen Tochtergesellschaften Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen, die Darlehensübernahme effizienter zu gestalten und die Finanzierungslücken der Tochtergesellschaften zu verringern. Die […] Tochtergesellschaft […] ist zur Veräußerung vorgesehen (148). Außerdem wird die operative Tätigkeit der Tochtergesellschaften […] und […] im Vorfeld ihres möglichen Verkaufs zu einem späteren Zeitpunkt, wie in Erwägungsgrund 116 dargelegt, weiter rationalisiert. (377) Von […] an wird die Geschäftstätigkeit im Ausland insgesamt wieder rentabel sein. Zum gleichen Datum wird die den ausländischen Tochtergesellschaften gewährte Finanzierung im Vergleich zum 31. Dezember 2012 um […] abgesenkt worden sein. (378) Aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass die Bank diese ausländischen Tochtergesellschaften hinreichend umstrukturiert und verkleinert haben wird, um zu vermeiden, dass sie in Zukunft zusätzlichen Kapitalanforderungen und Liquiditätsmangel ausgesetzt wird. Durch die in Erwägungsgrund 128 beschriebene Verpflichtung, von umfangreichen Kapitalzuführungen an die internationalen Tochtergesellschaften der Bank abzusehen, wird auch gewährleistet, dass von den ausländischen Tochtergesellschaften keine Gefahr für die Kapital- oder Liquiditätsausstattung der Bank ausgeht. 7.6.2.4.   Schlussfolgerung zur Rentabilität (379) Aus dem in Abschnitt 2.4 beschriebenen Bezugsszenario geht hervor, dass die Bank zum Ende des Umstrukturierungszeitraums einen Gewinn realisieren kann, mit dem sie unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils ihre Kosten vollständig abdecken und eine angemessene Eigenkapitalrendite erzielen kann. Die Eigenkapitalrendite wird sich dem Bezugsszenario zufolge im Jahr 2018 auf […] % belaufen. Zugleich verbleibt die Kapitalausstattung der Bank dieser Prognose zufolge auf einem zufriedenstellenden Niveau, da die Kapitaladäquanzquote von 2014 an nicht unter […] % sinken wird. (380) Abschließend nimmt die Kommission auch das Stress-Szenario zur Kenntnis, das in dem von den griechischen Behörden eingereichten Umstrukturierungsplan der Bank beschrieben ist. Das Stress-Szenario beruht auf einer Reihe von Annahmen, die mit dem HFSF abgestimmt wurden. Es geht von einer längeren und tieferen Rezession und einer schwerwiegenderen Deflation der Immobilienpreise aus (149). Aus dem Umstrukturierungsplan geht hervor, dass die Bank einer gewissen Stressbelastung, wie im diesbezüglichen Szenario beschrieben, standhalten kann und zum Ende des Umstrukturierungszeitraums rentabel bleibt, d. h. 2018 eine Eigenkapitalrendite von […] % und eine Core-Tier-1-Quote von […] % aufweist. (381) Die Ergebnisse des Stresstests, den die Bank of Greece 2013 durchführte, bestätigen, dass das zusätzliche Kapital, das 2014 beschafft wird, nämlich 2 864 Mio. EUR, im Umstrukturierungszeitraum für die Bewältigung des Bezugszenarios ausreicht. Darüber hinaus wird die Bank der Bank of Greece einen Plan für bedingtes Kapital vorlegen, der Maßnahmen für den Fall einer weiteren Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds vorsieht. Die Kommission ruft in Erinnerung, dass die Bank of Greece bei der Prüfung des Kapitalbedarfs unter dem Bezugsszenario bereits mehrere Anpassungen vorgenommen hat, in deren Folge sich eine höhere Einschätzung des Kapitalbedarfs ergab als auf der Grundlage des Bezugsszenarios, das die Bank selbst verwendet hatte. Daher können die Schätzungen der Bank of Greece in Bezug auf den Kapitalbedarf nach dem Bezugsszenario als eine Art Stresstest betrachtet werden. Die Schlussfolgerung der Kommission, dass die Bank wirtschaftlich rentabel ist, hängt also nicht davon ab, dass diese von vornherein über genügend Kapital verfügt, um den geschätzten Bedarf unter dem Stress-Szenario der Bank of Greece abzudecken, da Letzterer von einem hohen Stressniveau ausgeht. (382) Darüber hinaus ist es als positiv zu würdigen, dass die Bank keine weiteren Investitionen in Wertpapiere mit „Non-Investment-Grade“-Rating mehr vornimmt, was zum Erhalt ihrer Kapital- und Liquiditätsausstattung beitragen wird. (383) Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Bank hinreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Rentabilitätsprobleme ihrer inländischen griechischen Banktätigkeiten und ihrer Auslandsaktivitäten zu beheben. 7.6.3.   Eigenbeitrag und Lastenverteilung 7.6.3.1.   Bewertung der Vereinbarkeit der Maßnahmen A, B1, B2, B3 und B4 mit der Umstrukturierungsmitteilung (384) Wie in der Umstrukturierungsmitteilung erklärt, sollten sich Banken und ihre Kapitaleigner soweit wie möglich mit eigenen Mitteln an der Umstrukturierung beteiligen, damit der Beihilfebetrag auf das erforderliche Minimum beschränkt wird. Die Banken sollten zur Finanzierung der Umstrukturierung ihre eigenen Mittel verwenden, indem beispielsweise Vermögenswerte verkauft werden, und die Kapitaleigner sollten die Verluste der Banken nach Möglichkeit auffangen. Durch die Verpflichtungen der Bank sollte gewährleistet werden, dass eigene Mittel verwendet werden und dass die ursprünglichen Kapitaleigner und Privatanleger, die hybrides Kapital der Bank halten, einen Beitrag zur Umstrukturierung leisten. 7.6.3.1.1.   Eigenbeitrag der Bank: Veräußerungen und Kostensenkung (385) Die Bank hat in erheblichem Umfang Geschäftsbereiche veräußert, um eine angemessenere Eigenkapitalausstattung zu erreichen. Die Veräußerung ihrer großen Tochtergesellschaften in Polen und der Türkei hat ihre Kapitalposition um ungefähr 750 Mio. EUR verbessert. Auch die Liquiditätsausstattung der Bank wurde durch diese Veräußerungen verbessert. Durch die Aktienkapitalaufstockung der Eurobank Properties konnte die Bank ihr Kapital um 200 Mio. EUR erhöhen. (386) Im Umstrukturierungsplan ist der Verkauf weiterer Vermögenswerte in […] und […] vorgesehen. Im Einzelnen hat die Bank zugesagt, ihre Auslandsaktiva auf 8,77 Mrd. EUR zu senken. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Absenkung des Verschuldungsgrads und der bereits erfolgten Veräußerungen wird die Bank nach dieser weiteren Verkleinerung ihre geografische Präsenz […] erheblich verringert haben. (387) Des Weiteren hat die Bank zugesagt, den Umfang ihrer Auslandsaktivitäten weiter zu verringern, falls sie vom HFSF eine Kapitalzuführung in Höhe von mehr als 1 Mrd. EUR benötigt. Unter diesen Voraussetzungen würde die Bank ihre Auslandsaktiva auf höchstens 3,5 Mrd. EUR senken. Wenn die unter Maßnahme C gewährte Kapitalzuführung weniger als 1 Mrd. EUR beträgt, werden die privaten Anleger mit mindestens 1,5 Mrd. EUR mehr beigetragen haben als der HFSF. Durch die stärkere Beteiligung privater Anleger würde der Beihilfebedarf erheblich sinken und die Lastenverteilung begünstigt. (388) Darüber hinaus hat die Bank zugesagt, ihre große und rentable Tochtergesellschaft in der Versicherungsbranche zu veräußern. (389) Wie in Erwägungsgrund 128 beschrieben, hat sich die Bank zur Begrenzung ihres Kapitalbedarfs verpflichtet, kein Kapital einzusetzen, um ihre Tochtergesellschaften im Ausland zu stützen oder zu vergrößern. Darüber hinaus ist in den Verpflichtungen vorgesehen, dass die Bank keine weiteren Erwerbungen vornimmt. (390) Darüber hinaus hat die Bank, wie in Abschnitt 2.4.2 erwähnt, ein groß angelegtes Kostensenkungsprogramm aufgelegt. Ihre Kosten werden bis 2018 weiter zurückgehen. […] (391) Im Einzelnen hat Griechenland zugesagt, dass die Bank bis […] keinem Mitarbeiter oder Manager eine Gesamtvergütung (Gehalt, Altersruhegeld, Boni) von mehr als […] pro Jahr zahlt. Darüber hinaus hat sich Griechenland verpflichtet, für den Fall, dass der HFSF irgendwelche Anteile der Bank zeichnen muss, gemäß der Bankenmitteilung 2013 eine Obergrenze für die Vergütung der Mitarbeiter festzulegen (150). 7.6.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.