Europäische Union

2014/885/EU: Beschluss der Kommission vom 29. April 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34825 (2012/C), SA.34825 (2014/NN), SA.36006 (2013/NN), SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN), SA.31155 (2013/C) (2013/NN) (ex 2010/N) Griechenlands zugunsten der Eurobank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Eurobank Ergasias S.A.; Umstrukturierungsbeihilfe für die Proton Bank durch die Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank sowie die zusätzliche Rekapitalisierung der Nea Proton Bank durch den Hellenic Financial Stability Fund; Abwicklung der Hellenic Postbank durch die Gründung einer Brückenbank (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2933) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32014D0885. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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pital HFSF 31.12.2012 35 Zusätzliches Kapital gesamt     265 Gesamtbetrag von NP2     515 NP3 Rekapitalisierung vor dem Verkauf an die Eurobank Aktienkapital HFSF 28.8.2013 395 2.3.4.1.1.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Proton Bank i)   Staatliche Rekapitalisierung für die Proton Bank (Maßnahme Pr1) (89) Im Mai 2009 führte Griechenland der Proton Bank 80 Mio. EUR zu, was rund 4,6 % der damaligen RWA der Proton Bank entsprach. Diese Kapitalzuführung erfolgte im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme, die Bestandteil des Hilfspakets für griechische Banken war. Die Rekapitalisierung bestand in Form von Vorzugsaktien. ii)   Staatliche Liquiditätshilfe für die Proton Bank (Maßnahmen Pr2 und Pr3) (90) Die Proton Bank profitierte außerdem von Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Garantie- und der Staatsanleihenmaßnahme, die Bestandteil des Hilfspakets für griechische Banken waren. Im April 2009 erhielt die Proton Bank griechische Staatsanleihen in Höhe von 78 Mio. EUR (Maßnahme Pr2); außerdem wurde der Proton Bank im Juli 2010 eine staatliche Garantie für ausgegebene Anleihen mit einem Nennwert von 149,4 Mio. EUR gewährt (Maßnahme Pr3). Die staatlich garantierten Anleihen wurden am Tag der Abwicklung auf die Nea Proton Bank übertragen, sie wurden aber am 5. Januar 2012 gekündigt. Die griechischen Staatsanleihen waren im Dezember 2011 fällig, und ihre Laufzeit wurde nicht verlängert. 2.3.4.1.2.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Nea Proton Bank i)   Deckung der Finanzierungslücke der Nea Proton Bank in Höhe von 1 121,6 Mio. EUR (Maßnahme NP1) (91) Im Zuge der Abwicklung der Proton Bank ermittelte Griechenland eine Finanzierungslücke bei der Nea Proton Bank. Im Einklang mit einem Beschluss der Bank of Greece vom 9. Oktober 2011 erhielt die Nea Proton Bank im Dezember 2011 862 Mio. EUR aus dem Abwicklungsmechanismus des HDIGF. Nachdem von der Bank of Greece am 19. Januar 2012 die endgültige Finanzierungslücke in Höhe von 1 121,6 Mio. EUR ermittelt worden war, zahlte der HFSF (57) im Einklang mit einem Beschluss der Bank of Greece vom 9. April 2012 (58) den verbleibenden Betrag von 259,6 Mio. EUR am 14. Mai 2012. Damit war die Finanzierungslücke durch den Abwicklungsmechanismus des HDIGF und durch den HFSF geschlossen. ii)   Kapitalzuführungen zur Nea Proton Bank durch den HFSF in den Jahren 2011 und 2012 (Maßnahme NP2) (92) Der HFSF bot der Nea Proton Bank staatliche Unterstützung in Form des Grundkapitals (Stammaktien) in Höhe von 250 Mio. EUR, das in zwei Tranchen am 9. Oktober 2011 und am 3. Februar 2012 ausgezahlt wurde. (93) Gemäß dem am 16. Juli 2012 vorgelegten aktualisierten Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank, bei dem es sich um die neueste Fassung des Plans handelte, der der Kommission damals zum Zeitpunkt der Eröffnungsbeschlusses zur Nea Proton Bank angezeigt worden war, benötigte die Nea Proton Bank zusätzliches Kapital in Höhe von 300 Mio. EUR. Dieses zusätzliche Kapital war erforderlich, da die Nea Proton Bank infolge des PSI-Programms Verluste erlitten hatte (die Verluste aufgrund von Wertminderungen bei den GGB betrugen 2011 146,5 Mio. EUR, und im ersten Quartal 2012 wurden im Ergebnis weitere Wertminderungen in Höhe von 22 Mio. EUR ausgewiesen). Die Nea Proton Bank benötigte außerdem zusätzliches Kapital, da die Aufwendungen für Rückstellungen von 2011 bis 2016 höher waren als bei ihrer Gründung angenommen. (94) Gemäß dem am 16. Juli 2012 vorgelegten aktualisierten Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank sollte der entsprechende voraussichtliche Kapitalbedarf durch eine erwartete Kapitalzuführung in Höhe von 285 Mio. EUR im Jahr 2012 sowie eine erwartete Kapitalzuführung von 15 Mio. EUR im Jahr 2014 gedeckt werden. Tatsächlich führte der HFSF der Nea Proton Bank letztendlich 230 Mio. EUR am 1. August 2012 und 35 Mio. EUR am 31. Dezember 2012 zu. iii)   Kapitalzuführung zur Nea Proton Bank durch den HFSF vor ihrem Verkauf an die Eurobank (Maßnahme NP3) (95) Mit dem Kaufvertrag vom 15. Juli 2013 hatte sich der HFSF bereits dazu verpflichtet, der Nea Proton Bank einen Betrag von 395 Mio. EUR zuzuführen (59). Dieser Betrag von 395 Mio. EUR wurde am 28. August 2013 vom HFSF ausgezahlt. 2.3.4.2.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der New TT Bank (96) Die T Bank, die TT Bank und die New TT Bank hatten seit 2008 von mehreren Unterstützungsmaßnahmen profitiert. Tabelle 8 enthält eine Übersicht über diese Unterstützungsmaßnahmen. Tabelle 8 Übersicht über die Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der T Bank und der TT Bank Begünstigter Maßnahme Beschreibung Einrichtung, die die Unterstützung gewährt hat Datum Höhe der staatlichen Unterstützung (in Mio. EUR) Auf die TT Bank übertragene Tätigkeiten der T Bank (60) T Deckung der Finanzierungslücke zwischen T Bank und TT Bank (Teil 1) HDIGF Dezember 2011 450 Nach Abschluss der Ermittlung der Finanzierungslücke Deckung des Saldos der Finanzierungslücke zwischen T Bank und TT Bank (Teil 2) HFSF 14.2.2013 227 Gesamtbetrag von T     677 TT Bank TT Kapitalzuführung Kapital im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme: Vorzugsaktien des griechischen Staats Staat Mai 2009 224,96 New TT Bank (Brückenbank) NTT1 Finanzierungslücke zwischen TT und NTT Deckung der Finanzierungslücke zwischen TT Bank und New TT Bank (Teil 1) HFSF 29.1.2013 2 730,8 Nach Abschluss der Ermittlung der Finanzierungslücke Deckung des Saldos der Finanzierungslücke zwischen TT Bank und New TT Bank (Teil 2) HFSF 14.6.2013 1 001,7 Gesamtbetrag von NTT1     3 732,6 NTT2 Zuführung des Grundkapitals Grundkapital der New TT Bank HFSF 29.1.2013 500 2.3.4.2.1.   Unterstützungsmaßnahme zugunsten der T Bank Intervention durch den Abwicklungsmechanismus des HDIGF zugunsten der T Bank in Höhe von 677 Mio. EUR (Maßnahme T) (97) Die durch die Übertragung der Geschäftstätigkeiten der T Bank auf die TT Bank entstandene Finanzierungslücke, die sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert der übertragenen Vermögenswerte und dem Marktwert der übertragenen Verbindlichkeiten ergab, wurde durch den Abwicklungsmechanismus des HDIGF und durch den HFSF gedeckt. Im Einklang mit einem Beschluss der Bank of Greece vom 17. Dezember 2011 wurde der Betrag von 450 Mio. EUR (61), der rund zwei Dritteln der geschätzten Finanzierungslücke entsprach, aus dem Abwicklungsmechanismus des HDIGF gezahlt. Nach Ermittlung der endgültigen Finanzierungslücke von etwa 677 Mio. EUR zahlte der HFSF (62) im Einklang mit einem Beschluss der Bank of Greece vom 9. April 2012 (63) der New TT Bank am 14. Februar 2013 den Saldo von 227 Mio. EUR (64). 2.3.4.2.2.   Unterstützungsmaßnahme zugunsten der TT Bank Staatliche Rekapitalisierung für die TT Bank (Maßnahme TT) (98) Im Mai 2009 erhielt die TT Bank im Rahmen der im Hilfspaket für griechische Banken enthaltenen Rekapitalisierungsmaßnahme eine Kapitalzuführung in Höhe von 224,96 Mio. EUR, was rund 2,9 % ihrer damaligen RWA entsprach. Die Kapitalzuführung erfolgte in Form von Vorzugsaktien. 2.3.4.2.3.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der New TT Bank i)   Deckung der Finanzierungslücke der New TT Bank in Höhe von 3 732,6 Mio. EUR (Maßnahme NTT1) (99) Der HFSF übernahm die Deckung der Finanzierungslücke bei der New TT Bank, die sich aus der Differenz zwischen dem Wert der von der TT Bank auf die New TT Bank übertragenen Vermögenswerte und dem Nennwert der übertragenen Verbindlichkeiten ergab. Im Einklang mit dem Beschluss der Bank of Greece vom 18. Januar 2013 zahlte der HFSF am 29. Januar 2013 einen Betrag in Höhe von 2 730,8 Mio. EUR (65), der rund zwei Dritteln der geschätzten Finanzierungslücke entsprach. Nachdem von der Bank of Greece die endgültige Finanzierungslücke in Höhe von 3 732,6 Mio. EUR (66) ermittelt worden war, führte der HFSF im Einklang mit dem Beschluss der Bank of Greece vom 21. Mai 2013 der New TT Bank den verbleibenden Betrag von 1 001,7 Mio. EUR am 14. Juni 2013 zu. ii)   Kapitalzuführungen zur New TT Bank durch den HFSF (Maßnahme NTT2) (100) Als einziger Anteilseigner der New TT Bank leistete der HFSF der New TT Bank staatliche Unterstützung in Form des Grundkapitals (Stammaktien) in Höhe von 500 Mio. EUR. 2.4.   UMSTRUKTURIERUNGSPLAN UND NEUES GESCHÄFTSMODELL (101) Am 16. April 2014 legte Griechenland den Umstrukturierungsplan für die Bank vor, in dem dargelegt wird, wie die Bank, als fusioniertes Unternehmen infolge der Übernahme der Nea Proton Bank und der New TT Bank, die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität beabsichtigte. 2.4.1.   Inlandsgeschäft (102) Im Zuge des Umstrukturierungsplans wird sich die Bank auf ihr Kerngeschäft in Griechenland konzentrieren. Während ihre internationalen Aktivitäten im Jahr 2010 rund 26 % des Kreditgeschäfts ausmachten (67), sank dieser Anteil Ende 2012 bereits auf 20 % und wird bis Ende 2018 weiterhin bis auf […] % zurückgehen (68). (103) Die Hauptpriorität der Bank ist, ihr Inlandsbankgeschäft bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums (31. Dezember 2018) wieder rentabel zu machen. Zu diesem Zweck enthält der Umstrukturierungsplan eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Effizienz und zur Erhöhung der Nettozinsspanne der Bank sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kapitalausstattung und ihrer Bilanzstruktur. (104) Zur Verbesserung ihrer operativen Effizienz hatte die Bank bereits einige Zeit vor dem Erwerb der New TT Bank und der Nea Proton Bank ein umfassendes Rationalisierungsprogramm in die Wege geleitet. Seit 2010 hatte die Bank ihre physische Präsenz in Griechenland reduziert. Auf sich allein gestellt (ohne den Erwerb der New TT Bank und der Nea Proton Bank) hatte sie ihr Filialnetz von 564 Filialen im Juni 2008 auf […] Filialen im Jahr 2014 verringert und ebenfalls die Zahl ihrer Beschäftigten in Griechenland gesenkt (von 10 142 im Jahr 2008 auf 9 027 im Jahr 2012) (69). (105) Bis zum Ende des Umstrukturierungsplans plant die Bank eine weitere Verringerung zum einen ihrer Filialen von 645 (auf Pro-forma-Basis) zum 31. Dezember 2012 auf […] zum 31. Dezember 2018 und zum anderen der Zahl ihrer Mitarbeiter von 12 430 auf […] auf Pro-forma-Basis, d. h. unter Berücksichtigung der Nea Proton Bank und der New TT Bank (70). (106) Aufgrund der höheren Effizienz im Hinblick auf das Filialnetz und die Belegschaft sollen die Gesamtkosten der zusammengelegten Banktätigkeiten innerhalb Griechenlands um […] % von 913 Mio. EUR jährlich im Jahr 2013 (71) auf […] Mio. EUR 2018 (72) gesenkt werden. In der Folge wird das erwartete Verhältnis von Kosten zu Einlagen beim Inlandsgeschäft der Bank am Ende des Umstrukturierungszeitraums von 60 % im Jahr 2012 auf unter […] % fallen. (107) Im Umstrukturierungsplan wird außerdem dargelegt, wie die Bank ihre Finanzierungskosten verringern möchte, was für die Wiederherstellung ihrer Rentabilität von grundlegender Bedeutung ist. Die Bank geht davon aus, vor dem Hintergrund eines stabileren Umfelds und insbesondere der vorhergesagten Stabilisierung und Erholung der griechischen Wirtschaft, die ab 2014 wieder wachsen soll, niedrigere Zinssätze für ihre Einlagen zahlen zu können. Die Spreads auf Einlagen (durchschnittliche Zinssätze für Termin-, Sicht- und Spareinlagen) sollen in Griechenland von 223 Basispunkten im Jahr 2012 auf […] Basispunkte 2018 sinken (73). Diese geringeren Spreads werden vorwiegend durch die Zahlung wesentlich niedrigerer Zinssätze für Termineinlagen erzielt. Desgleichen wird sich die Abhängigkeit der Bank von der Notfall-Liquiditätshilfe und der umfassenden Finanzierung durch das Eurosystem von 42,9 % ihrer Gesamtaktiva auf der Ebene der Gruppe im Jahr 2012 auf […] % 2018 verringern (74). (108) Im Umstrukturierungsplan wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Bank ihre Bilanz stärken wird. Das Verhältnis von Krediten zu Einlagen in Griechenland wird 2018 auf […] % sinken (von 160 % 2012 und 115 % 2013) (75); dagegen wird sich ihre Kapitaladäquanz mit einer Core-Tier-1-Quote von […] % auf Gruppenebene 2018 verbessern (76) (im Vergleich zu einem negativen Eigenkapital vor der ersten Zwischenfinanzierung). (109) Eine weitere strategische Priorität der Bank ist der Umgang mit notleidenden Krediten. Neben verbesserten Kreditprozessen bezüglich der Kreditvergabe sowie der Umstrukturierung notleidender Kredite legt der Umstrukturierungsplan mit der Schaffung einer neuen Sanierungseinheit den Schwerpunkt auf den Umgang mit ausfallgefährdeten Forderungen. Diese Einheit wird mit der Umstrukturierung ausfallgefährdeter Forderungen befasst sein. Sie wird vom Fachwissen von 30 bis 50 Sanierungsmanagern profitieren (77). Die Quote der notleidenden Kredite wird 2015 […] % auf Gruppenebene erreichen ([…] % im Jahr 2015 für den griechischen Binnenmarkt (78)) und anschließend bis Ende des Umstrukturierungszeitraums auf voraussichtlich […] % sinken (79) (30 % in Griechenland vor Abschreibungen von Schulden). Die Wertminderungen bei Krediten der Bank in Griechenland werden infolge der Erholung der griechischen Wirtschaft von 1 652 Mio. EUR im Jahr 2013 auf […] Mio. EUR im Jahr 2018 zurückgehen (80). (110) Mit einer verbesserten operativen Effizienz, einer geringeren Nettozinsspanne und sinkenden Kosten für die Deckung der Risiken wird die Bank ab 2015 im Inlandsgeschäft wieder rentabel arbeiten können. Laut Prognosen der Bank werden ihre Verluste auf konsolidierter Ebene 2014 […] Mio. EUR und 2015 […] Mio. EUR betragen, während sich ihre Gewinne (auf konsolidierter Ebene) in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils auf […] Mio. EUR, […] Mio. EUR und […] Mio. EUR belaufen werden (81). Die konsolidierte Eigenkapitalrendite wird 2018 […] % erreichen (82). Diese Rentabilität wird vorwiegend durch den griechischen Markt gesteuert werden (mit einer Eigenkapitalrendite von […] % am Ende des Umstrukturierungszeitraums), während die Rentabilität von […] und […] niedriger sein wird ([…] % bzw. […] %). 2.4.2.   Internationales Bankgeschäft (111) Die Bank hat bereits mit der Verkleinerung und Umstrukturierung ihres internationalen Netzes begonnen. Filialen in der Türkei (Eurobank Tefken) und in Polen (EFG Poland) wurden verkauft. Die wirtschaftliche Lücke (Commercial Gap), d. h. die Differenz zwischen dem Gesamteinlagenvolumen und dem Gesamtkreditvolumen, einer Filiale im verbleibenden internationalen Netz nahm von 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2010 auf 0,8 Mrd. EUR ab, während die betriebsbezogenen Kosten zwischen 2010 und 2012 um 9 % gesenkt wurden (83). (112) Die Bank wird ihr internationales Netz weiterhin umstrukturieren und verkleinern. Insbesondere hat die Bank zugesagt, ihre Auslandsaktiva bis zum 30. Juni 2017 auf 8,77 Mrd. EUR zu senken. Die Bank hat sich außerdem verpflichtet, die Auslandsaktiva nochmals auf 3,5 Mrd. EUR zu senken, sollte der HFSF bei der bevorstehenden Aktienkapitalaufstockung mehr als 1 Mrd. EUR zuführen müssen. (113) Um dieses Ziel zu erfüllen, war eine der von der Bank im Umstrukturierungsplan untersuchten Optionen der Verkauf ihres Geschäfts in […] (84). (114) Diese Veräußerungen stellten zum 31. Dezember 2012 […] % der Auslandsaktiva der Bank dar. Demnach werden sich die Auslandsaktiva zum 31. Dezember 2018 auf […] Mrd. EUR belaufen, wobei sich das internationale Netz auf […] und […] konzentrieren wird. (115) Im Umstrukturierungsplan wird betont, dass sich die Abhängigkeit der ausländischen Tochtergesellschaften von ihrer griechischen Muttergesellschaft im Hinblick auf ihren Finanzierungsbedarf verringern muss, und die Kapitalausstattung der Bank muss weiterhin gesichert werden. (116) Zu diesem Zweck plant die Bank die Umsetzung eines Programms zur deutlichen Kostensenkung im internationalen Netz, […]. Beispielsweise werden in […] […] Filialen geschlossen, und die Zahl der Beschäftigten wird vom 31. Dezember 2012 bis zum Verkauf der Filiale im Jahr […] um […] verringert werden (85). (117) Die Bank wird ihre Gesamtfinanzierung für die ausländischen Filialen von 2 Mrd. EUR im Jahr 2012 auf […] 2018 zurückfahren (86), wobei die Erzielung einer Eigenkapitalrendite von […] % und […] % im Jahr […] bzw. […] geplant ist. 2.4.3.   Tätigkeiten im Nichtbankensektor: Verkauf des Versicherungsgeschäfts und des Immobiliengeschäfts (118) Die Bank hat ihren Eigentumsanteil an ihrer Immobilien-Tochtergesellschaft Eurobank Properties mittels einer Aktienkapitalaufstockung auf unter 35 % gesenkt, was sich positiv auf die Core-Tier-1-Quote der Bank ausgewirkt hat (87). Bis zum 31. Dezember 2018 soll diese Tochtergesellschaft vollständig veräußert werden. (119) Außerdem plant die Bank die Veräußerung ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor zum […]. 2.4.4.   Beschaffung von privatem Kapital und Beitrag von Altaktionären und nachrangigen Gläubigern (120) Die Bank konnte sich erfolgreich Kapital auf dem Markt beschaffen, wodurch sich die von ihr benötigte staatliche Unterstützung verringerte. (121) Die Anteilseigner wurden durch die Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 stark verwässert, da der HFSF 98,56 % der Anteile der Bank erhielt und den Altaktionären nur 1,44 % der Anteile verblieben. Damit erwarb der HFSF im Juni 2013 die vollständige Kontrolle über die Bank. Seit 2008 wurde keine Bardividende mehr ausgeschüttet. (122) Im Februar 2012 bot die Bank an, hybride Instrumente von privaten Anlegern zu einem Preis zwischen 40 % und 50 % des Nennwerts zurückzukaufen. Dieser Rückkaufpreis wurde auf der Grundlage des Marktwerts der Instrumente festgesetzt; darin enthalten war ein Aufschlag von maximal zehn Prozentpunkten, um den Anlegern einen Anreiz für die Beteiligung am Rückkauf zu bieten. Das Angebot wurde für nahezu 50 % des Nennwerts der Instrumente wahrgenommen, und der Bank blieb nach Abzug der Kosten der Transaktion ein Gewinn von 248 Mio. EUR (88). (123) Im Mai 2013 gab die Bank eine weitere Passivmanagementoption bekannt. Die Bank bot Inhabern von Schuldtiteln die Möglichkeit, ihre Lower-Tier-1- und Lower-Tier-2-Papiere, mit einem ausstehenden Betrag von 662 Mio. EUR, zum Nennwert in Stammaktien umzutauschen. Der Umtauschkurs wurde auf einen Betrag festgesetzt, der dem vom HFSF im Rahmen der Rekapitalisierung von Frühjahr 2013 gezahlten Zeichnungskurs entsprach (89). Die Annahmequote betrug 48 %. Da die Inhaber von Lower-Tier-1- und Lower-Tier-2-Anleihen ihre Papiere in niedrigere nachrangige Instrumente ohne Gegenleistung in bar umtauschten, wurde eine Kapitalaufstockung von 317 Mio. EUR erzielt. (124) Infolge der beiden Rückkaufaktionen ging der Bestand an nachrangigen und hybriden Schuldtiteln von 1 045 Mio. EUR zum 31. Dezember 2011 auf 283 Mio. EUR zum 31. Dezember 2013 zurück (90). 2.5.   VERPFLICHTUNGEN DER GRIECHISCHEN BEHÖRDEN (125) Griechenland verpflichtete sich, dass die Bank und ihre verbundenen Unternehmen den am 16. April 2014 vorgelegten Umstrukturierungsplan umsetzen werden, und ging darüber hinaus weitere Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung des Umstrukturierungsplans ein (die „Verpflichtungen“). In diesem Abschnitt werden die im Anhang aufgeführten Verpflichtungen zusammenfassend beschrieben. (126) Zunächst ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Bank ihren Geschäftsbetrieb in Griechenland umstrukturiert, wobei die maximale Zahl von Filialen und Mitarbeitern sowie die maximalen Gesamtkosten festgesetzt wurden, die zum 31. Dezember 2017 angestrebt werden sollten (91). (127) Des Weiteren verpflichtete sich Griechenland, dass die Bank die Kosten für ihre in Griechenland getätigten Einlagen verringert und das festgelegte maximale Verhältnis von Krediten zu Einlagen zum 31. Dezember 2017 einhält (92). (128) Bezüglich der ausländischen Tochtergesellschaften der Bank gab Griechenland die Verpflichtungszusage, dass die Bank nur dann weitere Kapitalhilfen leistet, wenn zuvor festgelegte Bedingungen erfüllt werden. Außerdem ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Bank ihre Auslandsaktiva bis zum 30. Juni 2018 deutlich senkt (93). (129) Eine weitere Verpflichtungszusage Griechenlands war, dass die Bank ihr Versicherungsgeschäft, ihre Immobilien-Tochtergesellschaft und eine Reihe von Papieren veräußert und die Höhe des privaten Beteiligungskapitals senkt. Des Weiteren wird die Bank, mit wenigen Ausnahmen, keine Wertpapiere mit dem Rating „Non-Investment Grade“ erwerben (94). (130) Griechenland gab eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf Corporate Governance der Bank. Griechenland verpflichtete sich, die Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte der Bank zu begrenzen, damit die Bank die griechischen Gesetze zu Corporate Governance erfüllt und eine effiziente und geeignete Organisationsstruktur einrichtet (95). (131) Eine weitere Verpflichtung Griechenlands war, dass die Bank ihre Kreditpolitik verbessert, um Diskriminierung in jeder Phase des Kreditprozesses zu vermeiden und um sicherzustellen, dass auf die Kreditvergabe und die Umschuldung von Darlehen bezogene Entscheidungen auf die Maximierung der Rentabilität der Bank abzielen. Griechenland verpflichtete sich, dass die Bank die Überwachung der Kreditrisiken sowie die Umschuldung von Darlehen verbessert (96). (132) Eine Reihe von Verpflichtungen bezogen sich auf die Geschäfte der Bank mit verbundenen Kreditnehmern. Durch diese Verpflichtungen sollte sichergestellt werden, dass die Bank bei der Vergabe oder der Umschuldung von Darlehen an Mitarbeiter, Führungskräfte und Anteilseigner sowie an staatliche Einrichtungen, politische Parteien und Medienunternehmen nicht von der umsichtigen Bankenpraxis abwich (97). (133) Schließlich gab Griechenland die Verpflichtungszusage, der Bank weitere Einschränkungen aufzuerlegen, zum Beispiel ein Verbot von Kupon- und Dividendenzahlungen, ein Übernahmeverbot und ein Werbeverbot (98). (134) Die Umsetzung dieser Verpflichtungen wird bis zum 31. Dezember 2018 von einem Überwachungstreuhänder kontrolliert. (135) Unabhängig davon gab Griechenland im Rahmen der aktuellen Kapitalaufstockung der Bank eine weitere Verpflichtungszusage im Zusammenhang mit der Übernahme der Kapitalaufstockung durch den HFSF. Damit verpflichtete sich Griechenland, die in Artikel 6a des HFSF-Gesetzes (in der geänderten Fassung vom 30. März 2014) vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Diese Bestimmung zielt darauf ab, dass vor einer Kapitalzuführung durch den HFSF die verbleibende Kapitallücke eines Kreditinstituts bei Bedarf den Inhabern von Kapitalinstrumenten und anderen nachrangigen Schuldtiteln dieses Kreditinstituts zuzuweisen ist. 3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DER FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHREN 3.1.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS IN BEZUG AUF DIE ERSTE ZWISCHENFINANZIERUNG (136) Am 27. Juli 2012 eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren, um festzustellen, ob die Bedingungen der Bankenmitteilung 2008 (99) hinsichtlich der Geeignetheit, der Notwendigkeit und der Angemessenheit der ersten Zwischenfinanzierung durch den HFSF zugunsten der Bank (Maßnahme B1) eingehalten worden waren. (137) Im Hinblick auf die Geeignetheit der Maßnahme hat die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Unterstützung erfolgte, nachdem bereits zuvor Rekapitalisierungen und Liquiditätshilfen gewährt worden waren, und in Anbetracht des langen Sanierungszeitraums jedoch Zweifel, ob von der Bank alle machbaren Maßnahmen ergriffen worden waren, um in Zukunft keine Unterstützung mehr zu benötigen (100). Außerdem war der Kommission nicht klar, wer die Bank kontrollieren würde, sobald die erste Zwischenfinanzierung durch eine dauerhafte Rekapitalisierung ersetzt wird (101), da die Bank entweder unter staatliche Kontrolle oder unter die Kontrolle der privaten Minderheitsaktionäre gestellt werden könnte. Die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.