Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/151 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3634) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0151. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nsten der NG für Infrastruktur, Tranche 2 in Höhe von 113 590 800 EUR zugunsten der NG für sonstige Investitionen (44), Tranche 3 in Höhe von 92 000 000 EUR zugunsten der MSR für sonstige Investitionen und Tranche 4 in Höhe von 23 100 000 EUR für CMHN für sonstige Investitionen Tranche 1 für die Einrichtungen am Nürburgring wurde zinslos gewährt. Die Tranchen 2 bis 4 betreffen die Maßnahmen zur Tourismusförderung (siehe Tabelle 7). Die Besicherung des ISB-Darlehens in Form von Grundschulden entspricht einer Höhe von 93 658 000 EUR, wobei die Besicherung der Tranchen 2 bis 4 gegenüber der Besicherung der Tranche 1 Vorrang hat. In Tabelle 7 sind die Konditionen des ISB-Darlehens zusammen mit dem zum damaligen Zeitpunkt gültigen Basiszinssatz aufgeführt. Tabelle 7 Finanzierungskonditionen des ISB-Darlehens Tranche Empfänger Ausgezahlter Betrag (EUR) Vertragsabschluss Zinssatz (45) 1 NG 96 574 200 28.7.2010 0 % 2 NG 113 590 800 28.7.2010 bis 31.12.2012: EONIA plus 0,64 % = 1,121 % ab 1.1.2013: Referenzzinssatz der Kommission 3 MSR 92 000 000 28.7.2010 bis 31.12.2012: EONIA plus 0,64 % = 1,121 % ab 1.1.2013: Referenzzinssatz der Kommission 4 CMHN 23 100 000 28.7.2010 bis 31.12.2012: EONIA plus 0,64 % = 1,121 % ab 1.1.2013: Referenzzinssatz der Kommission (30) Maßnahme 9 (Garantieerklärung des Landes gegenüber ISB betreffend Maßnahme 8: ISB-Darlehen für NG, MSR und CMHN): Am 28. Juli 2010 erteilte das Land gegenüber der ISB eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie- und Freistellungserklärung (100 %ige Deckung der Verbindlichkeiten) über die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem ISB-Darlehen durch NG, MSR und CMHN. Weder NG noch MSR oder CMHN zahlten für die Garantie eine Gebühr. Wie das ISB-Darlehen (Maßnahme 8) bezieht sich die Garantieerklärung sowohl auf die Einrichtungen des Nürburgrings als auch auf die Maßnahmen zur Tourismusförderung. (31) Maßnahme 10 (Verpachtung des Nürburgring-Komplexes an die NAG): Im Rahmen der 2010 durchgeführten Umstrukturierung verpachteten NG, EWN, Nürburgring Adventure GmbH (46), Camp4Fun, MSR und CMHN ab dem 1. Mai 2010 die Rennstrecke, den Freizeitpark und andere Einrichtungen für die Dauer von 20 Jahren (47) an die NAG (48). Auf eine Ausschreibung (Vergabeverfahren) wurde dabei verzichtet. Die Verpachtung erstreckte sich auf die Einrichtungen und den Betrieb des Nürburgrings und die Maßnahmen zur Tourismusförderung. Die Veranstaltung von Formel-1-Renn war allerdings Gegenstand eines gesonderten Konzessionsvertrags (Maßnahme 17) und war somit von der Verpachtung ausgenommen. Der Mindestpachtzins pro Jahr wurde folgendermaßen festgesetzt: für den Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis zum 30. April 2011 auf 0 EUR, für den Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2012 auf 5 Mio. EUR, für den Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2012: sofern Baumängel bis zum 30. April 2012 beseitigt worden sind, auf 11,5 Mio. EUR, andernfalls auf 10 Mio. EUR, und für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2013 auf 15 Mio. EUR (49). Im Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis zum 31. Oktober 2012 entrichtete die NAG einen Pachtzins in Höhe von […] EUR (50). Der Pachtvertrag wurde durch den am 27. November 2012 zwischen NG, MSR, CMHN, CST und NBG sowie dem Sachwalter einerseits und NAG, Mediinvest und anderen Unternehmen andererseits geschlossenen Vergleichsvertrag rückwirkend zum 31. Oktober 2012 beendet. (32) Maßnahme 11(Darlehen der RIM für die MSR über Mediinvest als Vermittlerin bzw. — im Falle eines der Darlehen -über die PNG): Zwischen dem 29. Mai 2008 und dem 7. Juli 2009 gewährte die RIM der Mediinvest elf Darlehen über insgesamt 85 512 000 EUR in Form stiller Beteiligungen zur Finanzierung des Teilbereichs II (Hotels) des Projekts „Nürburgring 2009“ (51). Im selben Zeitraum setzte die Mediinvest, die als Vermittler zwischen der RIM (gewährende Stelle) und der MSR (Begünstigte) auftrat, diese Mittel dazu ein, der MSR Darlehen zu einem höheren Zinssatz zu gewähren (siehe unten) (52). Für die stillen Beteiligungen wurde zusätzlich zur Festverzinsung eine variable Verzinsung in Höhe von 2 % vereinbart, die grundsätzlich entweder vom Veräußerungserlös des Anteils der Mediinvest an der MSR oder vom Jahresgewinn der Mediinvest im Jahr 2009 abhängig war. Ferner wurden Sicherheiten gestellt. In Tabelle 8 sind die stillen Beteiligungen in einer Übersicht zusammengestellt: Tabelle 8 Stille Beteiligungen der RIM an der Mediinvest   Vertragsabschluss Betrag (EUR) Zinssatz (in %) 1 29.5.2008 (…) […] 2 29.9.2008 (…) […] 3 12.11.2008 (…) […] 4 22.12.2008 (…) […] 5 30.4.2009 (…) […] 6 14.5.2009 (…) […] 7 26.5.2009 (…) […] 8 9.6.2009 (…) […] 9 23.6.2009 (…) […] 10 30.6.2009 (…) […] 11 7.7.2009 (…) […] INSGESAMT […]   (33) Im Zeitraum vom 27. Mai 2008 bis zum 7. Juli 2009 gewährte die Mediinvest der MSR neun Darlehen im Gesamtwert von EUR 75 484 000 EUR zu einem Zinssatz von 7 % (bzw. 5,1 % ab dem 1. November 2009); es wurden keine Sicherheiten gestellt. In Tabelle 9 sind die stillen Beteiligungen in einer Übersicht zusammengestellt: Tabelle 9 Darlehen der Mediinvest für die MSR   Vertragsabschluss Betrag (EUR) Zinssatz 1 27.5.2008 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 2 22.12.2008 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 3 30.4.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 4 15.5.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 5 26.5.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 6 9.6.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 7 23.6.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 8 30.6.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. 9 7.7.2009 (…) […] % p.a.; ab 1.11.2009: […] % p.a. INSGESAMT 75 484 000   (34) Darüber hinaus gewährte die Mediinvest der PNG am 12. November 2008 ein Darlehen in Höhe von 10 Mio. EUR zu einem Zinssatz von 6 % (bis zum 31. Dezember 2009), und letztere gewährte der MSR am selben Tag ein Darlehen über denselben Betrag und zum selben Zinssatz. (35) Maßnahme 12 (Garantieerklärung des Landes gegenüber ISB betreffend Maßnahme 11: Stille Beteiligungen der RIM an Mediinvest): Im Zusammenhang mit den Darlehen der ISB für die RIM, die von der RIM für Darlehen für die Mediinvest eingesetzt wurden (Maßnahme 11), leistete das Land gegenüber der ISB eine Garantie für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen bis zu einer Höhe von 140 Mio. EUR (100 %ige Deckung der Verbindlichkeiten) (53). Es wurde keine Gebühr für die Garantie entrichtet. Nach Auffassung der Kommission ist der Begünstigte der in Rede stehenden Maßnahme die MSR, da dieses Unternehmen auch der Begünstigte der Maßnahme 11 ist. (36) Maßnahme 13 (Einnahmen aus einer Spielbankabgabe, die das Land der NG zuführte): Im Februar 2009 wurde das Spielbankgesetz Rheinland-Pfalz dahingehend geändert, dass Teile der Einnahmen aus einer Spielbankabgabe der NG zugeführt werden konnten. Die übertragenen Steuereinnahmen waren für Zwecke der Tourismusförderung bestimmt. Zugeführt wurden 1,6 Mio. EUR am 29. Dezember 2009, 3,2 Mio. EUR am 29. Oktober 2010 und erneut 3,2 Mio. EUR am 29. März 2011, d. h. insgesamt 8 Mio. EUR. (37) Maßnahme 14 (Gesellschafterdarlehen des Landes für die NG und Rangrücktritt zugunsten des Projekts „Nürburgring 2009“): Für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts „Nürburgring 2009“ erhielt die NG vom Land folgende zinslose Darlehen ohne feste Laufzeit: 20 Mio. EUR am 21. August 2007, 10 Mio. EUR am 22. Dezember 2009, 4,65 Mio. EUR am 28. Dezember 2010 und 3,2 Mio. EUR am 26. April 2011 (54). Außerdem gewährte das Land der NG am 9. Dezember 2011 ein weiteres Darlehen in Höhe von 4,95 Mio. EUR. Überdies gab das Land, um die Insolvenz der NG zu verhindern, am 29. August 2007 eine Rangrücktrittserklärung für den gesamten Betrag des vorgenannten Darlehens in Höhe von 20 Mio. EUR ab. (38) Maßnahme 15 (Übertragung der Geschäftsanteile an der MSR von Mediinvest und Geisler & Trimmel auf die NG und von Weber auf die RIM): Mit Anteilskaufvertrag vom 25. März 2010 wurden die Anteile der Mediinvest (49,5 %) und von Geisler & Trimmel (33,8 %) an der MSR auf die NG übertragen, die ihrerseits bereits 10 % der Anteile hielt. Die von Weber gehaltenen Anteile an der MSR (6,7 %) wurden mit gleicher Urkunde auf die RIM übertragen. Der Kaufpreis betrug je Geschäftsanteil 1 EUR (d. h. insgesamt 3 EUR) (55). (39) Maßnahme 16 (Gesellschafterdarlehen und Zuschuss des Landes an die NG für Formel-1-Rennveranstaltungen): Ferner gewährte das Land der NG am 11. Januar 2011 ein zinsloses Darlehen ohne feste Laufzeit in Höhe von 40 405 000 EUR zum Ausgleich von Verlusten aus der Formel 1, das zunächst durch den Liquiditätspool zwischenfinanziert wurde. Außerdem stellte das Land im Juli 2011 für die Organisation der Formel-1-Rennveranstaltungen im Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 13,5 Mio. EUR zur Verfügung. (40) Maßnahme 17 (Formel-1-Konzessionsvertrag): Am 13. Dezember 2010 wurde zwischen der NG und der NAG ein Konzessionsvertrag über die Organisation von Formel-1-Rennveranstaltungen geschlossen (56). In diesem Konzessionsvertrag überträgt die NG der NAG die Organisation der Formel-1-Rennveranstaltungen und verpflichtet sich dafür zur Zahlung eines Ausgleichs (57). Nach Angaben Deutschlands sollte die NAG auf der Grundlage dieses Vertrags finanzielle Mittel erhalten, die bei der Berechnung des Pachtzinses im Rahmen des zwischen der NG und der NAG geschlossenen Betriebspachtvertrags nicht berücksichtigt werden würden, doch haben keine Mittelübertragungen zwischen NG und NAG stattgefunden. Auf der Grundlage des am 27. November 2012 zwischen NG, MSR, CMHN, CST und NBG sowie dem Insolvenzverwalter einerseits und NAG, Mediinvest und anderen Unternehmen andererseits geschlossenen Vergleichsvertrags wurde die Konzession beendet. b)   Maßnahmen, auf die der Beschluss vom 7. August 2012 Bezug nimmt (41) Maßnahme 18 (Stundung von Zinszahlungen aus einem ISB-Darlehen zugunsten von NG, MSR und CMHN): Am 15. Mai 2012 nahm die ISB eine Stundung von Zinsen im Betrag von 2,98 Mio. EUR, die am 30. April 2012 fällig gewesen wären, bis zum 15. November 2012 vor (einschließlich einer Stundung der Entschädigung in Höhe von 48 913,78 EUR für Nichtabnahme des unverbrauchten Teils des Darlehens). Für die gestundeten Beträge wurde ein Jahreszinssatz von 8,17 % in Rechnung gestellt. Diese Zinsstundung teilt sich wie folgt auf die einzelnen Gesellschaften auf: 1,473 Mio. EUR entfallen auf die NG, 1,205 Mio. EUR auf die MSR und 303 000 EUR auf die CMHN. (42) Maßnahme 19 (Rangrücktritt und Freistellungserklärung): Am 15. Mai 2012 erklärte das Land seinen Rangrücktritt für Darlehen im Betrag von bis zu 254 Mio. EUR, die ISB als Teil des Darlehens in Höhe von 325 265 000 EUR NG, MSR & CMHN gewährt hatte (Maßnahme 8). Hinsichtlich der Rückzahlung dieser Darlehen ab 2014 erklärte das Land am 15. Mai 2012 außerdem, dass NG, MSR und CMHN, falls sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, von ihren Zahlungsverpflichtungen freigestellt würden und das Land seine Garantie zugunsten der ISB einlösen würde (Maßnahme 9). 2.4.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG UND AUSWEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (43) Die Kommission gelangte in ihren Beschlüssen vom 21. März 2012 und 7. August 2012 zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass es sich bei allen 19 Maßnahmen um staatliche Beihilfen handelte, und äußerte Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem AEUV. 2.5.   BIETVERFAHREN UND VERÄUSSERUNG DER VERMÖGENSWERTE (44) Am 14. Mai 2013 wurde die Einleitung des Bietverfahrens mit einer Pressemitteilung des Insolvenzverwalters angekündigt. Am 15. Mai 2013 veröffentlichte die KPMG in der Financial Times, im Handelsblatt und auf der Website des Nürburgrings eine Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbekundung. Im Rahmen des Bietverfahrens stand die KPMG im Namen der Veräußerer mit rund 300 Investoren in Kontakt. Die Interessenten wurden um Abgabe einer Interessensbekundung gebeten (rund 70 Unternehmen bekundeten Interesse); nachdem diesen eine Reihe von Unterlagen zum Nürburgring zur Verfügung gestellt worden war, wurden sie gebeten, bis zum 26. September 2013 ein indikatives Angebot abzugeben. Mit Schreiben vom 19. Juli 2013 teilten die Veräußerer allen interessierten Investoren Folgendes mit: „All parties that intend to participate in next stage of the process are invited to submit an Indicative Offer by 5:00 pm (CET) on 12 September 2013. Offer handed in after the deadline will also be considered“ (58). Die genannte Frist vom 12. September 2013 für die Abgabe eines indikativen Angebots wurde per Schreiben vom 12. September 2013 bis zum 26. September 2013 verlängert: „The Vendors have decided to extend the deadline for Indicative Offers, in order to enable potential investors to complete their analysis of the provided material. The updated deadline now ends at 5 p. m. CET on 26 September 2013. Offers handed in after the deadline will also be considered“ (59). Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 wurde die Frist für die Einreichung bestätigender Angebote von den Veräußerern per vom 11. Dezember 2013 bis zum 17. Februar 2014 verlängert. „In order to enable potential investors to complete their analysis of the provided information material and to provide a final offer that fully reflects the value potential of the Nürburgring, the timeline which used to end at 5 p. m. CET on 11 December 2013 now ends at 5 p. m. CET on 17 February 2014. For the sake of clarity, offers handed in after that timeline will, in principle, also be considered provided that the terms of the offer qualify for the further process. Any disadvantage caused by the delay will not be compensated for and will have to be fully borne by the investor. Please note that the Vendors may choose the parties which will qualify for the further process shortly after the updated timeline ends.“ (60). (45) Die Insolvenzverwalter haben für die Veräußerung der Vermögenswerte von NG, MSR und CMHN die folgende Strukturierung beschlossen und durchgeführt. (46) Für das Bietverfahren wurden die Vermögenswerte von NG, MSR und CMHN in 11 Verwertungseinheiten unterteilt (61). In der veröffentlichten Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung heißt es wie folgt: „The Vendors intend to sell the assets to one or more investors (‚Project RING‘). Investors will have the opportunity to acquire all assets, defined asset clusters (‚Proposed Asset Clusters‘) or individual assets. The Proposed Asset Clusters have been defined based on the separability of assets and related costs. It is intended that the transaction will be structured as an asset deal. All third party and financing liabilities will remain with the insolvent legal entities allowing a new start on a clean balance sheet.“ [„Die Verkäufer beabsichtigen, die Vermögensgegenstände des Nürburgrings an einen oder mehrere Investoren zu veräußern (‚Projekt RING‘). Investoren haben die Möglichkeit, alle Vermögensgegenstände, definierte Einheiten (‚Verwertungseinheiten‘) oder einzelne Vermögenwerte zu erwerben. Die Verwertungseinheiten sind vor dem Hintergrund der Separierbarkeit der Vermögenswerte und der damit einhergehenden Kosten definiert worden. Die Transaktion soll als Asset Deal strukturiert werden. Alle Finanzierungs- und Drittverbindlichkeiten sollen bei den insolventen Gesellschaften verbleiben. Die Transaktion erlaubt somit einen Neustart auf Basis einer bereinigten Bilanz.“] (62). Des Weiteren hieß es in dem Prozessbrief vom 19. Juli 2013 an die interessierten Investoren: „Investors will have the opportunity to acquire the assets of the Vendors in either their entirety, or in defined asset clusters (‚Proposed Asset Clusters‘), or in individual assets. Proposed Asset Clusters have been defined based on the severability of assets of the Nürburgring and related costs.“ [„Investoren haben die Möglichkeit, alle Vermögensgegenstände der Veräußerer, definierte Einheiten (‚angebotene Verwertungseinheiten‘) oder einzelne Vermögensgegenstände zu erwerben.“] Die angebotenen Verwertungseinheiten wurden nach der Separierbarkeit des Nürburgrings und der damit verbundenen Kosten definiert (63). (47) Die Insolvenzverwalter stellten keine Bedingungen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Vermögenswerte. Etwaige Nutzungsbeschränkungen bestehen aufgrund baurechtlicher oder emissionsschutzrechtlicher Bestimmungen sowie des per Landesgesetz garantierten öffentlichen Zugang zum Nürburgring. (48) Den an die interessierten Investoren gerichteten Prozessbriefen vom 19. Juli 2013 und vom 17. Oktober 2013 zufolge sollten Investoren auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt werden: a) Wertmaximierung über alle Vermögenswerte und b) erwartete Transaktionssicherheit (64). Diese Auswahlkriterien wurden wie folgt detailliert erläutert: „Value for the assets in scope of the respective offer; Potential value implications for those assets that are not included in the respective offer, if any; Costs for further separation of the assets in scope of the respective offer, if any; Costs to fulfil key assumptions and conditions of the respective offer; Closing probability“. [„Angebotspreis für die im Angebot umfassten Vermögenswerte; mögliche Wertimplikationen für all jene Vermögenswerte, die nicht Bestandteil des Angebots sind, soweit relevant; Kosten für die weitere Separierung der im betreffenden Angebot ausgewählten Vermögenswerte, soweit relevant; Kosten für die Umsetzung wesentlicher Annahmen und Bedingungen des betreffenden Angebots sowie Abschlusswahrscheinlichkeit“]. Ferner wurde Folgendes dargelegt: „the closing probability will be assessed by taking into consideration the (i) outstanding due diligence requirements, (ii) secured financing for the transaction, supported by confirmation of financing partners, (iii) required steps for the regulatory clearance, (iv) required internal approval steps until the transaction could be consummated and (v) strategic rationale for the acquisition or future plans for the assets of the NG, MSR and CMHN and the likelihood of their realisation“. [„Die Beurteilung der Abschlusswahrscheinlichkeit erfolgt auf der Grundlage i) der ausstehenden Due-diligence-Erfordernisse, ii) der Finanzierungssicherheit, die durch eine Finanzierungsbestätigung des Finanzierungspartners unterstützt wird, iii) der notwendigen Schritte für eine regulatorische Freigabe, iv) der erforderlichen internen Genehmigungen bis zu Durchführung der Transaktion und v) der strategischen Rationale für die Akquisition oder die Zukunftspläne für die Vermögenswerte der Besitzgesellschaften NG, MSR und CMHN und die Wahrscheinlichkeit ihrer Umsetzung.“] Es wird festgestellt, dass Umweltschutzerwägungen nicht Teil der Kriterien für die Auswahl des endgültigen Angebots waren. (49) Mit den Prozessbriefen vom 17. Oktober 2013 und vom 17. Dezember 2013 wurden die Bieter, die ein qualifiziertes Angebot abgegeben hatten, darüber informiert, dass a) indikative bzw. endgültige Angebote auch dann berücksichtigt würden, wenn sie nach Ablauf der jeweiligen Abgabefrist eingingen, sofern die Angebote die Voraussetzungen für die nächste Runde erfüllten; b) dass die Nachteile aus der Säumnis vollständig von dem betreffenden Bieter zu tragen seien und dass c) die Veräußerer die Auswahlentscheidung möglicherweise bereits kurzfristig nach dem Abgabetermin treffen würden. Den Insolvenzverwaltern zufolge wurden alle Bieter darüber unterrichtet, dass sie zwischen der Abgabefrist und dem Abschluss des Kaufvertrags ihr Angebot verbessern oder ein neues Angebot unterbreiten könnten. (50) 24 Interessenten (65) gaben bis Anfang Februar 2014 ein indikatives Angebot ab. Von diesen Interessenten qualifizierten sich 18 für die Due Diligence (66) und 13 Bieter gaben bestätigende Angebote für alle oder einzelne Verwertungseinheiten ab, wobei die folgenden vier Bieter Angebote für alle Vermögensgegenstände unterbreiteten: 1) Capricorn Automotive GmbH und Capricorn Holding GmbH (im Folgenden „Capricorn“), 2) [Bieter 2] 3) [Bieter 3] und 4) [Bieter 4]. Grundlage für die Auswahlkriterien war a) das Ziel der Wertmaximierung über alle Vermögenswerte und b) das Ziel der Transaktionssicherheit (67). Die Angebote, die diese Kriterien erfüllten, wurden in der letzten Phase des Verkaufsprozesses berücksichtigt. Hierbei handelte es sich um Gesamtangebote für alle Verwertungseinheiten. Von diesen Bietern erbrachten Capricorn and [Bieter 2] den Nachweis der Finanzierbarkeit: Am 7. März 2014 übermittelte die [Bieter 2] ein verbindliches Bestätigungsschreiben vom 24. Februar 2014, mit dem KPMG über ihre Finanzierungsfähigkeit unterrichtet wurde; am 11. März 2014 übermittelte Capricorn den Veräußerern ein an Capricorn gerichtetes verbindliches Schreiben der […] vom 10. März 2014, in dem die […] Capricorn zusagt, den Erwerb der in Rede stehenden Vermögenswerte mit einem Kredit von [41-49] Mio. EUR zu unterlegen. Auf der Grundlage der bestätigenden Angebote wurden mit den beiden vorgenannten Bietern die Verträge parallel ausgehandelt. Die Verträge wurden notariell beurkundet, und zwar am 7. März 2014 im Falle der [Bieter 2] und am 10. März 2014 im Falle von Capricorn. (51) Am 11. März 2014 genehmigte der Gläubigerausschuss der insolventen Gesellschaften die Veräußerung an Capricorn (insbesondere an die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft GmbH), zu, da Capricorn das eindeutig beste Angebot einschließlich eines Finanzierungsnachweises unterbreitet hatte. Das Angebot von Capricorn sah die Übernahme sämtlicher Verwertungseinheiten zu einem Preis von 77 Mio. EUR vor, das Angebot von [Bieter 2] lag bei [47-52] Mio. EUR. Der Kaufvertrag mit Capricorn wurde am 11. März 2014 von NG, MSR und CMHN und vom Insolvenzverwalter am 13. März 2014 unterzeichnet (68). (52) Im Anschluss an das beschriebene Bietverfahren wurden die Vermögenswerte von NG, MSR und CMHN (alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte einschließlich Grund- und Immobilienbesitz, Marken, Handelsbezeichnungen und Internetdomainrechte), aber keine Verbindlichkeiten und finanziellen Vermögenswerte von Capricorn erworben. Die Gesellschafter von Capricorn sind die Capricorn HOLDING GmbH (69) mit 67 % der Geschäftsanteile und die GetSpeed GmbH & Co KG (70) mit 33 % der Geschäftsanteile. (53) Nach deutschem Recht (71) und nach Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte (72) gehen die mit den Verwertungseinheiten verbundenen bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber der Vermögenswerte, d. h. die neue Besitzgesellschaft, über; im Falle einer Insolvenz allerdings kann der Erwerber den Insolvenzverwalter bitten, die Arbeitsverträge zu kündigen. Im vorliegenden Fall ist im Kaufvertrag vorgesehen, dass die NBG (derzeitige Betriebsgesellschaft des Nürburgring-Komplexes) die Arbeitsverträge auf Ersuchen von Capricorn im Jahr 2014 beenden würde. Capricorn kam nämlich zu dem Schluss, dass das Unternehmen für einen wirtschaftlich rentablen Betrieb der erworbenen Vermögenswerte (ab Anfang 2014) nur 253 der insgesamt 297 Beschäftigten benötigen würde; Capricorn bat deshalb NBG, die Arbeitsverhältnisse von 44 Beschäftigten zu beenden. Folglich werden ab dem 1. Januar 2015 (Beginn des Betriebs der erworbenen Vermögenswerte durch Capricorn) 85 % der Gesamtbelegschaft der insolventen Gesellschaften bei Capricorn beschäftigt sein. (54) Die Parteien des Kaufvertrags sind zum Vollzug des Vertrags erst dann verpflichtet, wenn die Kommission einen Beschluss erlassen hat, in dem sie feststellt, dass weder der Erwerber noch dessen Betriebsgesellschaft als Begünstige der prüfungsgegenständlichen Beihilfen anzusehen sind und somit auch nicht für eine Beihil

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.