Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/151 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3634) (Text von Bedeutung für den EWR)

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10.2.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 34/1 BESCHLUSS (EU) 2016/151 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3634) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   DAS VERFAHREN 1.1.   FÖRMLICHES PRÜFVERFAHREN (1) Von 2002 bis 2012 führte Deutschland eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der deutschen Rennstrecke Nürburgring durch, darunter Unterstützungsmaßnahmen für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Formel-1-Rennen. Eigentümer des Nürburgring-Komplexes waren die in Staatseigentum befindlichen Unternehmen Nürburgring GmbH („NG“), Motorsport Resort Nürburgring GmbH („MSR“) und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH („CMHN“). (2) Im Juli 2010 übermittelte die Eifelpark GmbH („Eifelpark“), Eigentümerin eines Freizeitparks in der deutschen Region Eifel, der Kommission Informationen über mutmaßliche staatliche Beihilfen für die Finanzierung der Freizeiteinrichtungen an der Nürburgring-Rennstrecke im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“. Im April 2011 wurde der Kommission von dem deutschen Motorsportverein „Ja zum Nürburgring e.V.“ eine zweite Beschwerde wegen staatlicher Beihilfen zugeleitet. Der Verein äußerte sich besorgt, dass das — angeblich rote Zahlen schreibende — Projekt „Nürburgring 2009“ den eigentlichen Betrieb der Rennstrecke gefährde. (3) Mit Schreiben vom 21. März 2012 (im Folgenden „Beschluss vom 21. März 2012“) setzte die Kommission Deutschland von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der in Abschnitt 2 des vorliegenden Beschlusses beschriebenen Beihilfemaßnahmen 1-17 das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuleiten (im Folgenden „förmliches Prüfverfahren“) (2). Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen. (4) Am 15. Mai 2012 gewährte Deutschland weitere Unterstützungsmaßnahmen (Maßnahmen 18 und 19), die in Abschnitt 2 beschrieben sind, und meldete sie am 25. Mai 2012 bei der Kommission an. Mit Schreiben vom 7. August 2012 (im Folgenden „Beschluss vom 7. August 2012“) setzte die Kommission Deutschland von ihrem Beschluss in Kenntnis, das Prüfverfahren auf die neuen Beihilfemaßnahmen auszuweiten (4). Der Beschluss der Kommission über die Ausweitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (5) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, zu den weiteren Maßnahmen Stellung zu nehmen. (5) Am 23. April 2012, 15. Juni 2012, 18. Juli 2012, 20. Juli 2012, 17. August 2012, 7. September 2012 und 18. Januar 2013 erhielt die Kommission Stellungnahmen Deutschlands. Zu dem Beschluss vom 21. März 2012 übermittelten neun Beteiligte der Kommission zwischen dem 9. August 2012 und dem 18. Oktober 2012 ihre Stellungnahmen. Am 18. Oktober 2012 und 23. Oktober 2012 übermittelte die Kommission Deutschland die Stellungnahmen der Beteiligten. Deutschland antwortete am 15. November 2012. Zu dem Beschluss vom 7. August 2012 gingen bei der Kommission zwischen dem 5. November 2012 und dem 30. November 2012 Stellungnahmen von drei Beteiligten ein. Am 3. Dezember 2012 übermittelte die Kommission Deutschland die Stellungnahmen der Beteiligten. Deutschland antwortete am 2. Januar 2013. (6) Am 29. Januar 2013, 4. Juni 2014 und 5. Juni 2014 ersuchte die Kommission Deutschland um weitere Auskünfte; Deutschland antwortete am 15. April 2013, 4. Juni 2014 bzw. 6. Juni 2014. 1.2.   INSOLVENZVERFAHREN UND VERÄUSSERUNG DES VERMÖGENS (7) Am 24. Juli 2012 ordnete das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler die vorläufige Eigenverwaltung des Vermögens der Eigentümergesellschaften des Nürburgrings (NR, MSR und CMHN) an. Das Insolvenzverfahren in Form der Eigenverwaltung des Vermögens wurde schließlich am 1. November 2012 vom Amtsgericht eröffnet. Seither wird die Geschäftsführung von NG, MSR und CMHN vom Eigenverwalter oder Sanierungsgeschäftsführer und vom Sachwalter wahrgenommen (im Folgenden beide als „Insolvenzverwalter“ bezeichnet). Beide sind nicht an Weisungen der Gesellschafter gebunden. NG, MSR und CMHN behielten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG (im Folgenden „KPMG“) im Insolvenzverfahren als alleinigen Finanzberater, der in ihrem Auftrag die Veräußerung ihres Vermögens organisierte und für alle Kontakte mit interessierten Bietern zuständig war. (8) Seit Oktober 2012 erörtert die Kommission mit Deutschland und den Insolvenzverwaltern die beihilferechtlichen Probleme, die sich aus der Veräußerung des Vermögens von NG, MSR und CMHN ergeben könnten. (9) Seit dem 1. November 2012 wird der gesamte Komplex von der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH („NBG“) betrieben, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der NG, die von den Insolvenzverwaltern neu gegründet wurde. Die NBG ersetzt die frühere Betriebsgesellschaft Nürburgring Automotive GmbH (im Folgenden „NAG“) (6). (10) Vor dem Hintergrund der Insolvenz von NG, MSR und CMHN haben die Insolvenzverwalter ab Mai 2013 die Veräußerung deren Vermögen in Angriff genommen. Am 15. Mai 2013 wurde ein Bietverfahren zur Veräußerung des Vermögens eingeleitet. Mit zwei Schreiben vom 23. Mai 2013 übermittelten die Dienststellen der Kommission Deutschland und den Insolvenzverwaltern eine Stellungnahme zu den verschiedenen Möglichkeiten für die Veräußerung des Vermögens, die mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen würden (7). (11) Zur Veräußerung des Vermögens von NG, MSR und CMHN erteilte Deutschland am 10. April 2013, 15. April 2013, 30. April 2013, 9. Oktober 2013, 27. Februar 2014 und — im Anschluss an die Auskunftsverlangen der Kommission vom 13. März 2014, 23. Mai 2014, 4. Juli 2014 und 7. Juli 2014 — am 23. April 2014, 26. Mai 2014 und 10. Juli 2014 Auskünfte. Am 18. Oktober 2012, 7. März 2013, 11. Oktober 2013 und 26. Februar 2014 fanden in Brüssel Gespräche zwischen der Kommission, Deutschland und den Insolvenzverwaltern statt. Die Kommission erhielt außerdem weitere Stellungnahmen von Beteiligten. (12) Am 23. Dezember 2013 übermittelte „Ja zum Nürburgring e.V.“ (im Folgenden „Beschwerdeführer 1“) (8) und am 2. Januar 2014 der deutsche Automobilclub ADAC e.V., der sich am Bietverfahren beteiligt hatte (im Folgenden „Beschwerdeführer 2“) Schreiben, in denen sie geltend machten, dass die laufende Veräußerung des Vermögens des Nürburgrings durch die Insolvenzverwalter gegen die Beihilfevorschriften verstieß. Am 4. Februar 2014 forderte Beschwerdeführer 1 die Kommission zur Aussetzung des Veräußerungsprozesses auf und legte neue Informationen vor. Auf ein Schreiben der Kommission vom 13. Januar 2014 hin übermittelte Deutschland seine Anmerkungen zu den im Schreiben der beiden Beschwerdeführer vom 10. Februar 2014 geltend gemachten Forderungen. Beschwerdeführer 1 übermittelte weitere Ausführungen am 8. Juli 2014, zu denen Deutschland am 14. Juli 2014 Stellung nahm. (13) Am 10. April 2014 legte die [Bieter 3], Inc. (im Folgenden „Beschwerdeführer 3“ oder „[Bieter 3]“), die sich am Bietverfahren beteiligt hatte, bei der Kommission Beschwerde über das Veräußerungsverfahren ein. Am 17. April 2014 legte Herr Meyrick Cox (im Folgenden „Beschwerdeführer 4“), der dem Bieterkonsortium [Bieter 2] (im Folgenden „[Bieter 2]“, bestehend aus [Bieter 2] European Capital Partners LLP, Herrn Meyrick Cox, Herrn Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und Wadell & Reed, Inc.) angehörte, bei der Kommission Beschwerde über das Veräußerungsverfahren ein. Diese Beschwerden wurden am 16. April 2014 bzw. am 17. April 2014 an Deutschland weitergeleitet. Am 25. April 2014 übermittelte Deutschland seine Stellungnahme zu der von Beschwerdeführer 4 eingelegten Beschwerde. Am 5. Mai 2014 übermittelte Deutschland seine Stellungnahme zu der von Beschwerdeführer 3 eingelegten Beschwerde. Am 19. Mai 2014 übermittelte Beschwerdeführer 3 weitere Argumente. Am 22. Mai 2014 übermittelte Deutschland seine Anmerkungen zu diesen weiteren Argumenten. Beschwerdeführer 3 übermittelte am 23. Mai 2014 weitere Informationen, zu denen Deutschland am 10. Juli 2014 eine Stellungnahme abgab; zu seinen weiteren Ausführungen vom 16. Juni 2014 und 7. Juli 2014 nahm Deutschland am 11. Juli 2014 Stellung. Am 29. Juli, 20. August, 8. September und 12. September 2014 übermittelte Deutschland weitere Auskünfte, in denen auch auf die Bemerkungen der Beschwerdeführer 3 und 4 vom 21. August, 3. September, und 12. September 2014 eingegangen wurde. Ferner fanden am 22. Juli bzw. 5. September 2014 zwei Treffen der Kommissionsdiensstellen mit Vertretern Deutschlands, den Insolvenzverwaltern und KPMG in Brüssel statt. (14) Da das förmliche Prüfverfahren mit einem Negativbeschluss der Kommission mit Rückforderung der mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen abgeschlossen werden könnte, hat Deutschland die Kommission gebeten zu bestätigen, dass eine NG, MSR und CMHN auferlegte Rückzahlungsverpflichtung nicht für den Erwerber der Vermögenswerte oder dessen als Betriebsgesellschaft agierende Tochtergesellschaft gelten würde und dass die Rückzahlungsverpflichtung den Betrieb des Nürburgrings durch die NBG während der Saison 2014, nach der die Liquidation dieser Gesellschaft vorgesehen ist, nicht behindern würde. 2.   BESCHREIBUNG DER BEIHILFEMASSNAHMEN 2.1.   DIE BEIHILFEGEBER (15) Fünf Körperschaften haben Fördermittel gewährt: 1) das Land Rheinland-Pfalz (9) (im Folgenden „das Land“), 2) die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (im Folgenden „ISB“), 3) die Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement GmbH (im Folgenden „RIM“), eine 100 %ige Tochter der ISB, 4) der Landkreis Ahrweiler und 5) die NG (10). 2.2.   DIE MUTMASSLICHEN BEGÜNSTIGTEN (16) Bis zum 30. April 2010 war die NG Eigentümerin und Betreiberin des Nürburgring-Komplexes (11). (17) Am 1. Mai 2010 erfolgte eine Umstrukturierung von Eigentumsverhältnissen und Betrieb des Nürburgring-Komplexes. Die NG blieb Eigentümerin der Rennstrecke und des Freizeitparks und erwarb über eine Beteiligung von 93,3 % an der MSR (12), das mittelbare Eigentum an den Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben und wurde mittelbar zu 93,3 % Eigentümerin der CMHN (13) (MSR und CMHN blieben die unmittelbaren Eigentümer der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe). Der Betrieb der Rennstrecke, des Freizeitparks, sowie der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe wurde mittels eines Betriebspachtvertrags an die NAG (14) übertragen, vgl. Maßnahme 10 (15). (18) Wie bereits erwähnt befinden sich die Begünstigten NG, MSR und CMHN in einem Insolvenzverfahren. Weitere Begünstigte, für die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind die IPC Gesellschaft für internationale Projektcoordination mbH („IPC“) (16), die Weber Projektierungs- und Realisierungs GmbH („Weber“) (17) und die Cash Settlement and Ticketing GmbH („CST“) (18). (19) Die Begünstigten, die ihre Betriebstätigkeit fortsetzen und nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind, sind Mediinvest GmbH, mittlerweile in Return Projektmanagement GmbH umbenannt („Mediinvest“) (19), Geisler & Trimmel General Contractor GmbH („Geisler & Trimmel“) (20), NAG and Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG („FSZ“) (21). Die nicht mehr bestehenden Beihilfeempfänger sind Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG („EWN“) (22), Motorsport Akademie Nürburgring GmbH & Co. KG („MAN“) (23), Test & Training International GmbH („TTI“) (24), Bike World Nürburgring GmbH („BWN1“) (25), BikeWorld Nürburgring Besitz („BWNB“), BikeWorld Nürburgring GmbH („BWN2“), Camp 4 Fun GmbH & Co. KG („Camp4Fun“) (26) und MI-Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH („MIB“) (27). 2.3.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN (20) Gegenstand dieses Prüfverfahrens sind die Finanzierung der Errichtung und des Betriebs der Einrichtungen der Rennstrecke und der Tourismuseinrichtungen vor dem Projekt „Nürburgring 2009“, der Errichtung all dieser Einrichtungen im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“ und der Organisation von Formel-1-Rennveranstaltungen. Mit dem Projekt „Nürburgring 2009“ sollte die Rennstrecke mit verschiedenen Attraktionen aufgewertet werden, um ihre ganzjährige Attraktivität zu steigern. Das Projekt „Nürburgring 2009“ umfasste einen Teilbereich I (hauptsächlich Tribünen- und Unterhaltungseinrichtungen) und einen Teilbereich II (hauptsächlich Beherbergungseinrichtungen) (28). a)   Maßnahmen, auf die der Beschluss vom 21. März 2012 Bezug nimmt (21) Maßnahme 1 (Bereitstellung von Kapital durch das Land und den Landkreis Ahrweiler für die NG in Form von Einstellungen in die Kapitalrücklage und Kapitalerhöhungen): Kapital in Form von Einstellungen in die Kapitalrücklage (29) wurde der NG am 1. Mai 2002 in Höhe von 2 179 000 EUR (30) und am 21. Dezember 2004 in Höhe von 22 839 241 EUR (31) vom Land gewährt. Ferner erhöhten das Land und der Landkreis Ahrweiler das Kapital der NG am 31. August 2004 um 4 887 000 EUR (32) und am 4. September 2007 um 10 000 000 EUR. Insgesamt führten das Land und der Landkreis Ahrweiler der NG im Zeitraum 2002 bis 2007 Kapital in Höhe von 39 905 241 EUR zu. (22) Maßnahme 2 (Gesellschafterdarlehen der NG für ihre Tochtergesellschaft vor Beginn des Projekts „Nürburgring 2009“): Unabhängig vom Projekt „Nürburgring 2009“ gewährte die NG ihren Tochtergesellschaften die in den Tabellen 1-4 aufgeführten Gesellschafterdarlehen in einer Gesamthöhe von 11 176 953,14 EUR. Der Zinssatz wurde mit 6 % vereinbart, Sicherheiten wurden nicht gestellt. Tabelle 1 Gesellschafterdarlehen der NG zugunsten von EWN, FSZ, MAN, TTI und Camp4Fun Empfänger Vertragsabschluss Betrag (in EUR) Zinssatz (in %) EWN (*1) 1.1.2006 4 853 553,04 6 EWN 30.6.2006 350 000 6 EWN 22.12.2006 350 000 6 EWN 4.7.2007 450 000 6 EWN 17.3.2009 182 313,24 6 EWN 29.4.2009 9 303,74 6 FSZ (*2) 12.4.2002 […] (*5) 6 FSZ 21.3.2003 […] 6 FSZ 4.3.2008 […] 6 MAN (*3) 10.12.2002 100 000 6 TTI 15.8.2002 25 000 6 Camp4Fun (*4) 26.5.2009 100 000 6 Camp4Fun 22.7.2009 100 000 6 Camp4Fun 2.11.2009 50 000 6 Camp4Fun 2.11.2009 50 000 6 Camp4Fun 18.12.2009 150 000 6 INSGESAMT   […]   Tabelle 2 Darlehen, die die NG der BWNB vor deren Umbenennung gewährt hat Vertragsabschluss Betrag (in EUR) Zinssatz (in %) 17.10.2003 300 000,00 6 4.2.2004 100 000,00 6 27.10.2004 100 000,00 6 Insgesamt 500 000,00   Tabelle 3 Darlehen, die die NG der BWN1 vor deren Zusammenschluss mit BWNB gewährt hat Vertragsabschluss Betrag (in EUR) Zinssatz (in %) 4.2.2004 100 000,00 6 12.3.2004 200 000,00 6 27.4.2004 200 000,00 6 24.11.2004 110 000,00 6 5.1.2005 200 000,00 6 7.1.2005 150 000,00 6 19.1.2005 100 000,00 6 22.2.2005 75 000,00 6 28.2.2005 75 000,00 6 21.4.2005 150 000,00 6 13.6.2005 100 000,00 6 30.6.2005 50 000,00 6 18.7.2005 50 000,00 6 22.7.2005 100 000,00 6 Insgesamt 1 660 000,00   Tabelle 4 Darlehen, die die NG der BWN2 vor deren Zusammenschluss mit BWNB und der Umbenennung von BWNB gewährt hat Vertragsabschluss Betrag (in EUR) Zinssatz (in %) 20.9.2005 200 000,00 6 4.10.2005 50 000,00 6 2.11.2005 100 000,00 6 1.12.2005 50 000,00 6 2.1.2006 200 000,00 6 20.1.2006 200 000,00 6 28.2.2006 50 000,00 6 30.6.2006 20 000,00 6 15.8.2006 100 000,00 6 6.9.2006 130 000,00 6 15.1.2007 150 000,00 6 27.2.2007 100 000,00 6 4.4.2007 250 000,00 6 Insgesamt 1 600 000,00 6 (23) Maßnahme 3 (Darlehen, die das Land NG über den Liquiditätspool bereitgestellt hat): Diese Maßnahme umfasst Darlehen, die das Land der NG aus seinem sogenannten Liquiditätspool (33) gewährt hat. Im Zusammenhang mit den Formel-1-Rennveranstaltungen und dem Projekt „Nürburgring 2009“ (34) nimmt die NG seit 2003 bzw. 2008 am Liquiditätspool des Landes teil (35). Die ISB nimmt ebenfalls an dem Liquiditätspool teil. Der Liquiditätspool dient der Liquiditätsoptimierung innerhalb der verschiedenen Holdings, Stiftungen und öffentlichen Unternehmen des Landes. Grundlage für die Teilnahme der verschiedenen Unternehmen und Stiftungen an dem Liquiditätspool ist eine Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Unternehmen/der jeweiligen Stiftung und dem Finanzministerium des Landes. Für den Fall, dass innerhalb des Pools die Liquiditätsnachfrage die Höhe der verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Liquiditätslücke kurzfristig auf dem Kapitalmarkt finanziert. Im Zeitraum vom 30. Juni 2003 bis zum 11. Mai 2010 gewährte das Land der NG Darlehen in Höhe von insgesamt 399 805 370 EUR (einschließlich der Darlehen in Höhe von 53 443 493 EUR, die das Land der NG in der Zeit vom 30. Juni 2003 bis zum 30. Juni 2009 für Formel-I-Rennveranstaltungen gewährt hat, und der Darlehen in Höhe von 170 Mio. EUR, die das Land der NG im Zeitraum vom 23. Juni 2008 bis zum 30. Juni 2010 für das Projekt „Nürburgring 2009“ gewährt hat (36). Begünstigter der Beihilfe ist die NG. Einzelheiten sind Tabelle 5 zu entnehmen. Tabelle 5 Darlehen, die aus dem Liquiditätspool des Landes an die NG ausgezahlt wurden  (*6) Datum Ausgezahlter Betrag (in EUR) Zweck Rückzahlung der Darlehen (in EUR) Durchschnittlicher Zinssatz/Jahr (in %) 30.6.2003 7 000 000 Formel-1-Gebühr   2,40 4.8.2003     – 1 000 000 19.9.2003     – 1 000 000 28.10.2003     – 1 000 000 1.1.2004 1 361 877 Zinsen für Gesellschafterdarlehen   2,06 30.6.2004 6 016 931 Formel-1-Gebühr   18.2.2005     – 1 400 000 2,10 27.5.2005 2 000 000 Formel-1-Gebühr   8.5.2006 10 000 000 Formel-1-Gebühr   2,88 9.5.2006     – 8 000 000 23.6.2006     – 2 000 000 23.7.2007 13 000 000 Formel-1-Gebühr   23.6.2008 4 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   3,87 21.7.2008 6 500 000 Projekt „Nürburgring 2009“   22.8.2008 2 500 000 Projekt „Nürburgring 2009“   26.8.2008 6 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   23.9.2008 80 000 000 Einrichtung des Bardepots   25.9.2008 6 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   13.10.2008 10 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   19.11.2008 10 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   8.12.2008     – 80 000 000 19.1.2009 10 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   0,68 5.3.2009 95 000 000 Einrichtung des Bardepots   26.3.2009 15 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   16.4.2009 10 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   5.5.2009 15 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   22.5.2009 15 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   29.6.2009 10 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   30.6.2009 15 426 562 Formel-1-Gebühr   13.7.2009     – 95 000 000 24.7.2009 20 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   2.10.2009 15 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   24.3.2010 6 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   0,38 11.5.2010 9 000 000 Projekt „Nürburgring 2009“   30.6.2010     – 170 000 000 11.1.2011     – 40 405 000   13.1.2011     – 370   (24) Maßnahme 4 (Darlehen der NG an die MSR): Im Zusammenhang mit dem Projekt „Nürburgring 2009“ gewährte die NG der MSR am 27. Dezember 2007 ein Darlehen über 300 000 EUR zu einem Zinssatz von 7 %. Sicherheiten wurden nicht gestellt. (25) Maßnahme 5 (Darlehen, Patronatserklärung und Rangrücktritt der NG zugunsten der CST): Im Zeitraum vom 27. August 2008 bis zum 18. April 2011 gewährte die NG der CST Darlehen in Höhe von insgesamt 11 032 060 EUR zu einem Zinssatz von 6 % (37). Tabelle 6 Darlehen, die die NG der CST gewährt hat Empfänger Datum des Darlehens Betrag (in EUR) Zinssatz (in %) CST 27.8.2008 50 000 6 CST 9.10.2008 100 000 6 CST 30.1.2009 1 000 000 6 CST 18.3.2009 1 000 000 6 CST 17.4.2009 1 476 830,88 6 CST 22.6.2009 1 000 000 6 CST 20.7.2009 1 000 000 6 CST 28.10.2009 2 250 000 6 CST 10.2.2010 1 723 169,12 6 CST 12.10.2010 250 000 6 CST 13.10.2010 150 000 6 CST 5.11.2010 150 000 6 CST 30.10.2010 250 000 6 CST 9.2.2011 500 000 6 CST 18.4.2011 132 060 6 Insgesamt 11 032 060   (26) Zur Vermeidung der Insolvenz der CST gab die NG am 23. Dezember 2009 eine Patronatserklärung zugunsten der CST mit Befristung bis zum 31. Dezember 2011 ab. Darin verpflichtet sich die NG gegenüber der CST, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung der Insolvenz der CST notwendig sind. Die Patronatserklärung wurde in Anspruch genommen. Am 13. Dezember 2010 erklärte die NG den Rangrücktritt gegenüber der CST in Bezug auf ihre Forderungen in Höhe von 10,4 Mio. EUR. (27) Maßnahme 6 (Vergütungszahlung der NG an IPC und Darlehen für MSR über PNG): Im Zeitraum 2006-2008 erhielt die IPC von der NG insgesamt 640 000 EUR als Gegenleistung für ihre Dienste bei der Suche nach privaten Investoren. Außerdem gewährte die NG der Pinebeck Nürburgring GmbH (im Folgenden „PNG“) am 15. Oktober 2008 ein Darlehen über 3 Mio. EUR zu einem Zinssatz von 6 %. Am 15. Oktober 2008 nutzte die PNG dieses Darlehen, um der MSR ein Darlehen in Höhe von 3 Mio. EUR zu einem Zinssatz von 6 % zu gewähren, wobei die PNG das Darlehen nur in Höhe von 2 941 000 EUR auszahlte (38). Beide Darlehen waren durch Sicherheiten zugunsten der NG im Wert von 3 Mio. EUR besichert. (28) Maßnahme 7 (Abtretung von Forderungen der MIB an die NG): Am 17. April 2009 trat die MIB ihre Darlehensforderungen gegen die CST in Höhe von 1 476 830,88 EUR (39) an die NG ab. Für diese Darlehen zahlte die NG den Betrag von 1 476 830,88 EUR an die MIB. Durch diesen Vorgang konnten die Forderungen der MIB in voller Höhe von der NG zurückgezahlt werden, die ihrerseits Gläubiger der CST wurde (40). (29) Maßnahme 8 (ISB-Darlehen für NG, MSR und CMHN): Um Finanzierungskosten einzusparen und die Finanzierung langfristig zu sichern, wurde am 28. Juli 2010 eine vollständige Umstrukturierung der Finanzierungsvereinbarungen vorgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Liquiditätspool des Landes (Maßnahme 3), ein Darlehen über […] EUR der Bank für Tirol und Vorarlberg AG für die CMHN (41), ein Darlehen über […] EUR der Kreissparkasse Ahrweiler für die MSR (42) und die Darlehen über 85 512 000 EUR, die RIM der MSR über stille Beteiligungen der RIM an Mediinvest gewähr hat, sowie die nachfolgenden Darlehen der Mediinvest für die MSR (Maßnahme 11) wurden zu einem einzigen Darlehen in Höhe von 325 265 000 EUR umstrukturiert, das die ISB im Rahmen des ihr vom Land erteilten Kreditauftrags NG, MSR und CMHN gewährte (43). Die Umstrukturierung der betreffenden Finanzierungsvereinbarungen stellt zusätzlich zu den zugrunde liegenden Darlehen eine eigene Maßnahme dar. Dies resultiert in einem neuen Darlehen zugunsten von NG, MSR und CMHN. Das Darlehen ist in vier Tranchen aufgeteilt: Tranche 1 in Höhe von 96 574 200 EUR zugu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.