Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/151 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3634) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0151. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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oraussetzungen als neutrales Element im anhängigen Beihilfeverfahren angesehen werden könnte; 3) im Hinblick auf eine Beschäftigungsgarantie für die Arbeitnehmer bis Ende 2016 der Beschluss der Kommission in der Beihilfesache SERNAM (Beschluss der Kommission vom 4. April 2012, SA.34547 — Frankreich — Reprise des actifs du groupe SERNAM dans le cadre de son redressement judiciaire) berücksichtigt werden sollte; 4) die Veräußerung nicht a priori zu einer Übertragung möglicherweise zurückzufordernder staatlicher Beihilfe von den Eigentümern des Vermögens auf den/die etwaigen Erwerber des Vermögens führen sollte. (8)  Nach der Kündigung des Pachtvertrags zwischen NG und NAG im Februar 2012 gab Beschwerdeführer 1, einer der beiden ersten Beschwerdeführer, seine negative Haltung zur staatlichen Beihilfe für die Rennstrecke auf und erklärte, dass die 2012 als Rettungsbeihilfe angemeldeten Maßnahmen genehmigt werden sollten, dass die Rennstrecke an sich keine Beihilfen erhalten habe und daher aus dem Prüfverfahren ausgenommen werden sollte und dass es sich beim Betrieb des Nürburgrings um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) handele. (9)   „Land Rheinland-Pfalz“. (10)  Unternehmenszweck der NG ist die Förderung des Automobilsektors und des Motorsports sowie die Förderung des Tourismus in der Region Eifel. Die NG gehört zu 90 % dem Land und zu 10 % dem Landkreis Ahrweiler. Das Land und der Landkreis Ahrweiler sind als Gesellschafter der NG im NG-Aufsichtsrat vertreten. (11)  Eine Beschreibung des Nürburgring-Komplexes findet sich in Abschnitt 2.1 des Beschlusses vom 21. März 2012. (12)  Unternehmenszweck der MSR ist die Projektentwicklung und die Errichtung von Immobilien, Ferienanlagen, Hotels und Resorts sowie die Beteiligung an Unternehmen, die mit der Projektentwicklung am Nürburgring in Verbindung stehen. Seit dem 25. März 2010 steht die MSR zu 93,3 % im Eigentum der NG und zu 6,7 % im Eigentum der RIM. Vor dem 25. März 2010 waren Mediinvest GmbH (49,5 %), Geisler & Trimmel General Contractor GmbH (33,8 %), NG (10 %) und Weber Projektierungs- und Realisierungs GmbH (6,7 %) Gesellschafter der MSR. (13)  Unternehmenszweck der CMHN ist die Errichtung und der Betrieb von Hotels, Ferienimmobilien und Resorts. Die CMHN ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der MSR. (14)  Unternehmenszweck der NAG ist der Betrieb der Rennstrecken des Nürburgrings, der Hotels, des Fahrsicherheitszentrums, der Rennfahrschule, der Multifunktionshallen, des ringowerks sowie aller weiteren Destinationen des Nürburgrings. Gesellschafter der NAG sind zu jeweils 50 % die Mediinvest GmbH und die Lindner Unternehmensgruppe GmbH & Co Hotel KG. (15)  Die Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe wurden auf der Grundlage eines Vertrags mit der NAG von der Lindner Hotels AG betrieben. (16)  Die Abwicklung von IPC wurde 4. Dezember 2008 in das Handelsregister eingetragen. Der Abschluss der Abwicklung wurde dem Handelsregister bislang nicht mitgeteilt. (17)  Weber führte den Bau der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe aus. Am 23. November 2010 wurde die Abwicklung von Weber eingeleitet. (18)  Unternehmenszweck der CST war das Betreiben eines bargeldlosen Bezahlsystems, bei dem die Kunden für ihren Besuch aller Attraktionen des Nürburgring-Komplexes mit einer Karte (ringocard) bezahlen. Gesellschafter der CST waren bis zum 1. November 2012 zu jeweils 50 % die NG und die MIB. Am 19. Dezember 2012 begann die NG als 100 %ige Eigentümerin mit der Abwicklung. Die Vermögenswerte wurden auf die NG übertragen. Nach Angaben Deutschland wurde das Unternehmen am 22. Mai 2014 aus dem Handelsregister gelöscht. (19)  Unternehmenszweck der Mediinvest ist die Vermittlung des Abschlusses von Grundstücks- und Gebäudeverträgen, Projektentwicklung sowie die Errichtung von Immobilien, Ferienanlagen und Resorts. Mediinvest steht zu 100 % im Eigentum von Herrn Kai Richter. Am 18. Juni 2013 wurde Mediinvest in Return Projektmanagement GmbH umbenannt. (20)  Geisler & Trimmel führte den Bau der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe aus. (21)  Unternehmenszweck der FSZ ist die Errichtung, das Eigentum und der Betrieb eines Fahrsicherheitszentrums. Sie stand zu 41 % im Eigentum der NG. Im Oktober 2013 beendeten die Mehrheitseigner die Beteiligung an der NG. (22)  Unternehmenszweck der EWN war der Betrieb der „Erlebniswelt“ mit motorsportlich orientierten Attraktionen am Nürburgring. Am 31. März 2011 wurde die Gesellschaft umfirmiert in ringowerk GmbH & Co. KG; alleinige Gesellschafterin war bis zum 24. August 2011 die NG — zu diesem Zeitpunkt ging das Vermögen an der EWN auf die NG über, wodurch das Erlöschen der Gesellschaft ohne förmliche Abwicklung in das Handelsregister eingetragen wurde. (23)  Unternehmenszweck der MAN war die Förderung des deutschen Motorsports durch Betrieb einer Schulungseinrichtung. Alleinige Eigentümerin war die NG. Das Unternehmen wurde abgewickelt und am 11. Dezember 2013 aus dem Handelsregister gelöscht. Das gesamte Vermögen wurde auf die NG übertragen. (24)  Unternehmenszweck der TTI war die Förderung, die Lancierung, die Errichtung und der Betrieb von Fahrsicherheitszentren. Die NG hielt 26 % des Unternehmens, während die verbleibenden 74 % im Eigentum von Brands Hatch Leisure Group Limited, Fawkham Longfield, Kent/Vereinigtes Königreich (26 %), Test & Training Gesellschaft mbH, Teesdorf/Österreich (26 %) und Tilke GmbH, Aachen (22 %) standen. Das Unternehmen wurde abgewickelt. Am 4. Dezember 2007 wurde das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht. (25)  Unternehmenszweck der BWN war der Handel mit neuen und gebrauchten Motorrädern sowie die Förderung des Motorradtourismus in der Eifel. Mit Wirkung zum 6. September 2005 schloss sich die Bike World Nürburgring GmbH („BWN“) mit der BikeWorld Nürburgring Besitz GmbH („BWNB“) zusammen. Das Käuferunternehmen BWNB wurde anschließend in BikeWorld Nürburgring GmbH („BWN2“) umbenannt. Am 15. Mai 2007 veräußerte die NG ihren 49 %igen Anteil an letzterem Unternehmen an Herrn Norbert Brückner und Herrn Jörg Jovy und verzichtete auf die Rückzahlung ihrer Darlehen. Die BWN2 stellte ihre Geschäftstätigkeit am Nürburgring im Jahr 2008 ein. Nach Angaben Deutschlands wurde BWN2 in BikeWorld GmbH umbenannt, und der Sitz des Unternehmens wurde nach St. Ingbert im Saarland verlegt. (26)  Unternehmenszweck von Camp4Fun war der Betrieb eines Offroad-Parks. Bis zum 18. Oktober 2010 war die NG alleinige Kommanditistin der Gesellschaft, danach ging ihr Vermögen auf die NG über und das Erlöschen der Gesellschaft ohne förmliche Liquidation wurde in das deutsche Handelsregister eingetragen. (27)  Unternehmenszweck der MIB war die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme von deren Geschäftsführung. Die MIB stand zu 80 % im Eigentum von Herrn Kai Richter und zu 20 % im Eigentum von Herrn Klaus König. Am 18. Juni 2013 erfolgte der Zusammenschluss zwischen MIB und NAG. (28)  Eine ausführlichere Beschreibung der Teilbereiche I und II des Nürburgring-Projekts findet sich in Abschnitt 2.2 des Beschlusses vom 21. März 2012. (29)  Kapitalrücklagen sind Zuzahlungen von Gesellschaftern in das Eigenkapital, die nicht gezeichnetes Kapital sind. Der Begriff wird in Bilanzen häufig als Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft geführt. Die Kapitalrücklage dient zur Berücksichtigung des Teils des Eigenkapitals, der bei einer Kapitalerhöhung den Nennwert der Aktien (Stammaktien) übersteigt. Die ausgegebenen und eingezahlten Stammaktien plus der Kapitalrücklage zusammengenommen ergeben den Gesamtbetrag, der von den Anlegern bei der Ausgabe für die Aktien bezahlt wurde. (30)  Einstellung von 2 179 000 EUR in die Kapitalrücklage durch einen Verzicht auf 1999 fällige Zinsen für ein 1981 vom Land übernommenes Darlehen der Bundesrepublik Deutschland („Altdarlehen Bund“). (31)  Einstellung von 22 839 241 EUR in die Kapitalrücklage durch einen Forderungsverzicht hinsichtlich eines 1981 vom Land übernommenen Darlehens der Bundesrepublik Deutschland („Altdarlehen Bund“). (32)  Der Betrag von 4 887 000 EUR setzt sich zusammen aus einem Beitrag des Landes durch Forderungsverzicht hinsichtlich eines 1981 vom Land übernommenen Darlehens der Bundesrepublik Deutschland („Altdarlehen Bund“) in Höhe von 4 398 300 EUR und einem Beitrag des Landkreises Ahrweiler durch Liquiditätszufuhr in Höhe von 488 700 EUR. (*1)  Seit 2002 wurden die Darlehen für EWN in Höhe von 722 264,49 EUR zurückgezahlt. (*2)  Seit 2002 wurden die Darlehen für FSZ bis auf einen Betrag von […] EUR zurückgezahlt, der im Rahmen einer Ausgleichszahlung von […] EUR in Verbindung mit dem Ausschluss der NG aus der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring Verwaltungs GmbH und der Beendigung der Beteiligung der NG an der FSZ ausgeglichen wurde. (*3)  MAN zahlte das Darlehen am 28. November 2005 in voller Höhe zurück. (*4)  Camp4Fun zahlte das Darlehen am 18. Dezember 2003 in voller Höhe zurück. (*5)   […]: Die Angaben in Klammern unterliegen der Geheimhaltung. (33)  Im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“ hat das Land der ISB folgende Beträge zur Verfügung gestellt: 285 265 000 EUR am 30. Juli 2010, 5 Mio. EUR am 30. September 2010, 5 Mio. EUR am 31. Dezember 2010, 5 Mio. EUR am 31. März 2011, 5 Mio. EUR am 31. Mai 2011 und 10 Mio. EUR am 31. Juli 2011. Insgesamt verwendete die ISB in der Zeit vom 31. Juli 2010 bis zum 31. Oktober 2011 einen Betrag in Höhe von 315 265 000 EUR aus dem Liquiditätspool des Landes für die Refinanzierung ihres NG, MSR und CMHN gewährten Darlehens über 325 265 000 EUR (Maßnahme 8). Bis zur vollen Rückzahlung der Darlehen im November 2011 wurde der Zinssatz täglich festgesetzt. Die Zinsen beliefen sich auf insgesamt 2 326 680 EUR und wurden jeweils am Ende des folgenden Monats fristgerecht gezahlt. (34)  Das Projekt „Nürburgring 2009“ besteht aus den Teilbereichen I und II: Teilbereich I umfasst Tribüne, welcomeocenter, ringoarena (für bis zu 5 100 Besucher) und Erschließungsmaßnahmen, ringoboulevard (Shopping Mall mit der größten Multitouch-Video-Wand der Welt), WARSTEINER Eventcenter (für bis zu 1 500 Besucher), Autowelten (Ausstellungs- und Verkaufsflächen für Automobilhersteller), ringowerk (Indoor-Attraktionen wie ein Multi-MEDIA-Theater, eine historische Ausstellung, interaktive Anwendungen und ringoracer, die schnellste Achterbahn der Welt) sowie die ringokartbahn (eine Indoor-Kartbahn). Teilbereich II besteht aus zwei Hotels (einschließlich eines Spielkasinos), 100 Ferienhäusern, fünf Restaurants, einer Diskothek und einem Merchandising-Shop. (35)  Zu den Problemen bei der Verwaltung und Finanzierung des Liquiditätspools siehe Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs des Landes Rheinland-Pfalz, Teil II, S. 7-15, abrufbar unter http://www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte/. (36)  Die Darlehen aus dem Liquiditätspool wurden vollständig zurückgezahlt (vgl. Tabelle 6). Die Zinsen in Höhe von insgesamt 5 059 174,46 EUR wurden gezahlt. (*6)  Die Zahlungen basierten auf einer am 20. Februar 2003 zwischen dem Land und der NG geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zum Liquiditätspool. Die Zinsen für das entsprechende Darlehen beruhten auf dem täglichen Zinssatz, den das Land auf dem Markt erhielt. Die Zinsen wurden für jeden Tag einzeln berechnet (jeweiliger Zinssatz/360). (37)  Am 31. Dezember 2010 wurde ein Betrag von 3 589 297,04 EUR zurückgezahlt. Zu den Problemen bei Geschäftsführung und Finanzierung der CST siehe Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs des Landes Rheinland-Pfalz, Teil II, S. 16-21, abrufbar unter http://www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte/. (38)  Das Darlehen war am 22. Januar 2009 voll zurückgezahlt; es wurden Zinsen in Höhe von 48 500 EUR gezahlt. Deutschland erklärte jedoch, dass das Darlehen von Geisler & Trimmel an die NG zurückgezahlt wurde, nicht von der MSR an die PNG und von der PNG an die NG. (39)   1 450 000 EUR zuzüglich 26 830,88 EUR Zinsen. (40)  Im Jahr 2010 rechnete die NG das Darlehen mit ihren Verbindlichkeiten gegenüber der CST in Höhe von 1 439 297,04 EUR auf. Die verbleibenden Verbindlichkeiten der CST gegenüber der NG in Höhe von 37 533,84 EUR wurden im Rahmen der Abwicklung der CST und der Übertragung ihres Vermögens auf die NG abgebaut. (41)  Am 25. Mai 2008 gewährte die Bank für Tirol und Vorarlberg AG der CMHN ein Darlehen über […] EUR. (42)  Am 18. Januar 2010 gewährte die Kreissparkasse Ahrweiler der MSR ein Darlehen über […] EUR. (43)  Nach Maßgabe des ihr vom Land erteilten Kreditauftrags führte die ISB nicht die üblichen Kreditprüfungshandlungen durch. (44)  In Bezug auf Tranche 2 hat die NG einen Betrag von 4 735 000 Mio. EUR des in Höhe von 118 325 800 EUR aufgenommenen Darlehens nicht in Anspruch genommen, so dass das Land der NG einen Betrag von 113 590 800 EUR zahlte; in diesem Zusammenhang zahlte die NG eine Vergütung von 141 835,54 EUR an die ISB. (45)  Zum durchschnittlichen EONIA-Satz zum 28. Juli 2010 siehe www.global-rates.com/interest-rates/eonia/2010.aspx. (46)  Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des betreffenden Betriebspachtvertrags war die Nürburgring GmbH Alleinaktionärin der Nürburgring Adventure GmbH. Am 25. Oktober 2010 fusionierte die Nürburgring Adventure GmbH mit der NG. (47)  Mit der einseitigen Option für die NAG, den Pachtvertrag zweimal um 5 Jahre zu verlängern. (48)  Als der Betriebspachtvertrag am 25. März 2010 unterzeichnet wurde, lautete der Firmenname der NAG noch GrundKapital Management GmbH. (49)  Der Pachtvertrag sieht Folgendes vor: a) einen Mindestpachtzins und b) einen Pachtzins in Abhängigkeit vom Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation (EBITDA) des Pächters (EBITDA-Pachtzins): vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2011 90 % des EBITDA des Pächters, vom 1. Mai 2011 bis 30. April 2012 90 % des EBITDA des Pächters, mindestens jedoch 5 Mio. EUR, vom 1. Mai 2012 bis 30. April 2013: sofern Baumängel bis zum 30. April 2012 beseitigt worden sind: 85 % des EBITDA des Pächters, mindestens jedoch 11,5 Mio. EUR, andernfalls 90 % des EBITDA des Pächters, mindestens jedoch 10 Mio. EUR, und ab dem 1. Mai 2013 jährlich 85 % des EBITDA des Pächters, mindestens jedoch 15 Mio. EUR. Eine kritische Würdigung der Höhe des Pachtzinses findet sich im Jahresbericht 2012 des Rechnungshofs des Landes Rheinland-Pfalz, S. 98-102, abrufbar unter www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte. (50)  Pachtzins von […] EUR zzgl. […] EUR auf der Grundlage des Vergleichsvertrags. (51)  Die Darlehen in Form der stillen Beteiligungen wurden am 30. Juli 2010 in vollem Umfang an die RIM zurückgezahlt. Insgesamt zahlte die Mediinvest Zinsen in Höhe von […] EUR an die RIM. Deutschland präzisierte nicht, ob die MSR die ihr von Mediinvest gewährten Darlehen zurückgezahlt hat. (52)  Nach Angaben des Rechnungshofs des Landes beläuft sich der Zinsvorteil der Mediinvest durch die erhöhten Zinssätze auf insgesamt […] EUR (Gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs des Landes Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2010, Teil II, S. 20). (53)  Die Garantie in Höhe von bis zu 50 Mio. EUR vom 28. August 2008 wurde am 17. Dezember 2008 auf 80 Mio. EUR und in der Folge am 26. Mai 2009 auf 140 Mio. EUR aufgestockt. (54)  Erklärter Zweck der Darlehen vom 28. Dezember 2010 und 26. April 2011 war — wie aus dem Bericht von Ernst & Young vom 9. September 2010 hervorgeht — der Ausgleich des negativen Cashflow aus der mittelfristigen Planung der NG für den Zeitraum 2010-2030. (55)  Die NG hält demnach gegenwärtig 93,3 % und die RIM 6,7 % der Anteile an der MSR. Die Veräußerer wurden durch den Veräußerungsvertrag nicht ihrer Haftung enthoben, und weder NG noch RIM haben finanzielle Verpflichtungen übernommen. (56)  Eine kritische Würdigung der Höhe des Ausgleichs findet sich im Jahresbericht 2012 des Rechnungshofs des Landes Rheinland-Pfalz, S. 103-107, abrufbar unter www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte. (57)  Der vertraglich vereinbarte Ausgleich, den die NAG erhielt, beinhaltete einen pauschalen Erstattungsbetrag von […] EUR für die verkauften Eintrittskarten, […] % der Erlöse aus dem Verkauf derjenigen Eintrittskarten, die nach den ersten […] Karten verkauft wurden, sowie den Erlös von […] verkauften Eintrittskarten im Jahr 2011 und von […] verkauften Eintrittskarten in den darauf folgenden Jahren. Für die Durchführung der Formel-1-Veranstaltung im Jahr 2011 betrug das Mindestentgelt grundsätzlich […] EUR; sofern der Erlös aus dem Verkauf von Eintrittskarten unter […] EUR lag, verringerte sich die Höhe des Ausgleichs um […] EUR je […] EUR, die der Erlös unter […] EUR zurückblieb (Beispiel: Bei einem Erlös aus dem Verkauf von Eintrittskarten in Höhe von […] EUR betrug der Ausgleich […] EUR). Allerdings wurde eine Mindesthöhe des Ausgleichs von […] EUR vereinbart. Die an die Organisatoren und Fahrer der Formel-1-Rennen zu entrichtenden Gebühren sowie die Leistungen für die Instandhaltung der Strecke für die Grade-1-Lizenzierung der Féderation Internationale de l'Automobile („FIA“) wurden in voller Höhe von der NG getragen und waren von der Leistungspflicht der NAG ausgenommen. (58)  Prozessbrief vom 19. Juli 2013, „Project RING — information and procedures for the submission of an indicative offer“, S. 3, Abschnitt „Indicative Offer“. (59)  Prozessbrief vom 12.September 2013, „Project RING — Project RING — Extension of the timeline for the submission of indicative offers“, S. 1, Abschnitt „Extension of the Deadline for the Indicative Offers“. (60)  Prozessbrief vom 17. Dezember 2013, „Project RING — Extension of the timeline for the submission of final offers“, S. 1, Abschnitt „Extension of the timeline for the final offers“. (61)  1A. Grand Prix-Strecke, 1B. Nordschleife, 2. 4-Sterne Hotel, 3. Eifeldorf „Grüne Hölle“ mit 3-Sterne Hotel, 4. Ferienpark Drees, 5. Erbbaugrundstück Dorint, 6. Offroad Park, 7. Personalhaus Adenau, 8. Wohngebäude Balkhausen, 9. Haus Licht, 10. Sonstige Grünflächen. (62)  Abschnitt „Veräußerung der Vermögenswerte des Nürburgrings“ der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. (63)  Prozessbrief vom 19. Juli 2013, „Project RING — information and procedures for the submission of an indicative offer“, S. 1, Abschnitt „Indicative Offer“. (64)  Die Auswahlkriterien sind auf Seite 4 des Prozessbriefs vom 19. Juli 2013, „Project RING — information and procedures for the submission of an indicative offer“, und auf Seite 6 des Prozessbriefs vom 17. Oktober 2013, „Project RING — procedures for the submission of a final offer“, dargelegt. (65)  9 Angebote bezogen sich auf alle Verwertungseinheiten, 3 Angebote betrafen die Rennstrecke und 11 Angebote andere Verwertungseinheiten oder einzelne Vermögenswerte. (66)  Das Gesamtangebot mit dem höchsten Preis wurde mit 100 % bewertet. Insgesamt wurden 6 indikative Gesamtangebote abgegeben, die mehr als 25 % des Bestgebots boten. Die Gesamtangebote, die 25 % des Bestgebots nicht erreichten, fanden wegen der Kaufpreishöhe zunächst keine weitere Berücksichtigung. Das Gleiche galt für die Rennstreckenangebote, die zusammen mit den Einzelangeboten für die übrigen Vermögenswerte insgesamt die 25 % des Bestgebots nicht erreichten. Da fünf der sechs qualifizierten Gesamtangebote zur Zeit der Abgabe der indikativen Angebote eine noch unklare Finanzierung aufwiesen, wurden diese aufgefordert, die Finanzierbarkeit der Transaktion darzustellen. (67)  Siehe Fußnote 60. (68)  Nach Angaben Deutschlands erfolgt die Aufteilung des Kaufpreises von 77 Mio. EUR auf die drei insolventen Gesellschaften im Einklang mit dem deutschen Insolvenz- und Steuerrecht. (69)  Die Capricorn Group ist eine deutsche Unternehmensgruppe, die international in den Bereichen Fertigung von Baugruppen für den Rennsport, Tests von Rennwagen und Instandhaltung von historischen Rennfahrzeugen tätig ist. Alle Geschäftsanteile der capricorn HOLDING GmbH werden von Herrn Robertino Wild gehalten. (70)  GetSpeed GmbH & Co KG ist ein deutsches Motorsportunternehmen. Zu den Leistungen des Unternehmens gehören Werkstattservices, Betreuung von Rennveranstaltungen und Coaching von Fahrern. 99 % der Geschäftsanteile werden von Herrn Axel Heinemann und 1 % von Herrn Adam Osieka gehalten. (71)  § 613 a BGB. (72)  Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Dezember 2013-6 AZR 790/12; Urteil des BAG vom 20. März 2003-8 AZR 97/02. (73)  Die Insolvenzverwalter und der Erwerber haben am 13. August 2014 vereinbart, dass die zweite Tranche des Kaufpreises am 31. Oktober 2014 anstatt am 31. Juli 2014 fällig ist und dafür Zinsen von 8 % erhoben werden und eine dingliche Sicherung (die an die Stelle der Barsicherheit von [3-9] Mio. EUR tritt) durch folgende Sicherheiten vorgenommen wird: a) die Capricorn-Anteile von Herrn Robertino Wild, Anteilseigner von Capricorn; b) alle Forderungen zwischen den Unternehmen der Capricorn-Gruppe; c) Ansprüche aufgrund eines (noch abzuschließenden) Kaufvertrags bezüglich des „Campus“-Projekts und d) die Kunstsammlung von Herrn Robertino Wild. Das Land war an der Aushandlung des vorgenannten Vertrags nicht beteiligt. (74)  Die von der Kommission am 19. Februar 2009 in der Sache C 38/2009 genehmigte Bundesrahmenregelung für niedrigverzinsliche Darlehen („vorläufige Bundesrahmenregelung“) gilt für Unternehmen, die sich am 1. Juli 2008 nicht in Schwierigkeiten befanden. Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind, können die Beihilferegelung in Anspruch nehmen. (75)  Deutschland macht geltend, dass die NG die harten Kriterien unter Randnummer 10 der Leitlinien für die Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe nicht erfüllte, dass sich bei den weichen Kriterien unter Randnummer 11 der Leitlinien kein eindeutiges Bild ergebe und dass die allgemeine Bestimmung der Randnummer 9 der Leitlinien ebenfalls nicht zutreffe. (76)  Deutschland führt an, dass die Ausweitung des förmlichen Prüfverfahrens dem Zweck von Rettungsbeihilfem entgegenlief; mit der Beihilfe sollte die unmittelbare Insolvenz von NG, MSR und CMHN vermieden werden und den Gesellschaften sechs Monte Zeit für die Erstellung eines Umstrukturierungsplans verschafft werden. Außerdem seien die Gesellschafter bereit gewesen, bestimmten Zielen des Umstrukturierungsplans zuzustimmen, die unter anderem auch die Veräußerung der Vermögenswerte und die anschließende Liquidation von NG, MSR und CMHN umfassten. Da gegen die NG bislang kein Rückforderungsbeschluss erlassen wurde, die Kriterien der Deggendorf-Rechtsprechung nicht erfüllt waren und es sich hier um eine einmalige Konstellation handelte, würde durch eine Genehmigung der Rettungsbeihilfe kein Präzedenzfall geschaffen. (77)  Deutschland nimmt hier Bezug auf den Beschluss des Gerichts vom 8. Dezember 2000, BP Nederland u. a./Kommission, T-237/99, Slg. 2000, II-3849, Randnummer 37; Urteil des Gerichts vom 11. Mai 2005, Saxonia Edelmetalle GmbH, T-111/01, Slg. 2001, II-2335, Randnummer 26, Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juni 1989, Publishers Association/Kommission, C-

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