Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1781 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 15. Juli 2026 zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/2/2026)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-17

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02026D1781 — DE — 17.07.2026 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (GASP) 2026/1781 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES ►C1  vom 15. Juli 2026  ◄ zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo ( *1 ) (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/2/2026) (ABl. L 1781 vom 17.7.2026, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 90677 vom 6.8.2026, S.  1 (2026/1781) ▼B BESCHLUSS (GASP) 2026/1781 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES ▼C1 vom 15. Juli 2026 ▼B zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo ( *3 ) (EULEX KOSOVO) (EULEX KOSOVO/2/2026) Artikel 1 Herr Antero Alfarela OLIVEIRA LOPES wird für den Zeitraum vom 10. August 2026 bis zum 14. Juni 2027 zum Missionsleiter der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. ( *1 ) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. ( *2 ) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. ( *3 ) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.