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EU-Typ-BV

§ 7Inkrafttreten

Verordnung über die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR04E0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12b5c5ebc854ed7d028a1e1587f7498828b23eabd57d124c698dba0213686ef1

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