EU-Typ-BV
§ 3Ordnungswidrigkeiten nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014
Verordnung über die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften
- 1.
- entgegen Anhang IV Nummer 3.1 Satz 2 einen Zugang zu den dort genannten Stätten nicht gestattet oder eine Information nicht bereitstellt,
- 2.
- entgegen Anhang V Nummer 2.12. eine Anleitung oder Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder
- 3.
- entgegen Anhang X Nummer 2.8. eine dort genannte Angabe nicht oder nicht vor dem Inverkehrbringen der Pritsche macht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR04E0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12b5c5ebc854ed7d028a1e1587f7498828b23eabd57d124c698dba0213686ef1