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ETWStBefrV

§ 2

Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für die European Transsonic Windtunnel GmbH

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 des in der Eingangsformel genannten Gesetzes, der durch Gesetz vom 28. Februar 1964 (BGBl II S. 187) neu gefaßt wurde, auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR207380989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eeb70eaa4d943af3d5759ed4a0ee227efbe0d65fd38ebf44384882785b622ff5

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