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EthRG

§ 8Geschäftsstelle

Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats

Der Deutsche Ethikrat wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestags eingerichtet. Sie untersteht fachlich der oder dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR138500007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3a7edca35fa25ad3f63b24c4f1ba37089c29f77e43b86b57d7d4dbbe52950688

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