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EStrCHEVRegAusfG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Ausführung der versorgungsrechtlichen Regelungen der am 25. August 1953 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 8.4.2020 +++)

Das G wurde als Artikel 2 G v. 31.3.2020 II 251 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 3 Abs. 1 dieses G am 8.4.2020 in Kraft getreten.

Zur Zustimmung der Gesetzgebungsorgane zur Vereinbarung vom 25.8.1953 vgl. Art. 1 G v. 31.3.2020 II 251 (EStrCHEVbgG). Die Vereinbarung ist gem. Art. 3 Abs. 2 dieses G am 1.9.1953 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025130020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a5e48db314e93070f3d7e2466080a1bf3287853dcff4bfb58f24fbb045a7fc39

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