ESGV
§ 2Pauschale Bemessung des Einstiegsgeldes bei besonders zu fördernden Personengruppen
Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld
Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 24.3.2011 I 453
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR234200009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f7bf06cd92b70d31dd4a838fb5da095836e92ffa9ed934267d6051cdd58deb2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 20 SGB 2Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
„… ag nicht überschreiten, der 75 vom Hundert des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entspricht.“