ErsatzbaustoffVEV/BBodSchVNeuf/DepV2009uaÄndV
Art 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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- eine Bestandsaufnahme,
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- die Evaluierung der Werteregelungen des Fachkonzeptes der Ersatzbaustoffverordnung,
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- die Evaluierung der Werteregelungen der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung,
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- die tatsächliche Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der in bautechnischen Normen und Regelwerken festgelegten geeigneten Bauweisen sowie regionaler Verfügbarkeiten und Märkte,
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- die Entwicklung der Deponiemengen der in den Regelungsbereich der Verordnung fallenden mineralischen Abfälle,
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- die Wiederverwendungspotentiale der Ersatzbaustoffe mit höheren Schadstoffgesamtgehalten im second-life sowie
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- die Ableitung von Indikatoren und Parametern, um die zukünftige Entwicklung des Recyclings und der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in einem fortlaufenden Monitoring zu verfolgen,
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR259800021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be752d65af64da0bebdc061528b0988bf292c6d0494318b055a42e87bc02ec90